Kurze Frage, kann man entlassen werden weil man einen Versetzungsantrag gstellt hat?
Wurde ein Tag nach Antragstellung zum SAZ ernannt.
Danke für eure Hilfe
Warum sollte man entlassen werden, nur weil man einen Antrag stellt ???
Vielleicht, weil man einen Versetzungsantrag zu den Taliban nach Afghanistan gestellt hat? :)
The short answer is "No".
The long answer is "Hell, no!"
Mein Chef ist gegen eine Versetzung und er hat mir gesagt, dass wenn der Antrag in zwei Wochen noch auf seinem Tisch liegt er dafür sorgen will, dass ich aus der BW ausscheide.
Wollte eben nur wissen, ob er dies so einfach kann oder ob da andere mit entscheiden?
Da hat dein Chef nicht zu entscheiden.
Über Entlassungen entscheidet immer noch die SDBW.
Genauso wie über einen Versetzungsantrag. Diesen muss dein Chef bearbeiten und weiterleiten, ob ihm der nun passt oder nicht.
Ansonsten kannst du dich wegen der Nichtbearbeitung eines Formgerechten Antrags beschweren.
Zitat von: MelZwerg am 06. August 2010, 14:08:11
wenn der Antrag in zwei Wochen noch auf seinem Tisch liegt
Das wäre schon eher beschwerdefähig :D
Da danke ich erstmal, aber man macht sich ja so seine Gedanken, wenn man neu ist. Und ich will ja net geleich wieder ausscheiden. Zur Not kann ich mich ja noch an die DBWV wenden, oder? Also ich lass den Antrag jetzt bestehen.
Verschieben sich wärend der Laufzeit eines Antarges die geplanten Lehrgänge, falls diese in den Bearbeitungszeitraum fallen?
Normalerweise verschieben sich die Lehrgänge nicht. Im Falle eines Falles wird man dann eben kurzfristig abgelöst.
Der Chef könnte schon dafür sorgen das man entlassen wird, weil jeder SaZ in den ersten Dienstjahren entlassen werden, kann z.B. aufgrund von charakterlicher Nichteignung. Aber damit wird er wohl nicht durckommen.
Aber wegen der charakterlichen Nichteignung haben doch auch noch andere mitzuentscheiden, oder?
Er meint ich habe den Vertrag für den Standort unterschrieben und wenn ich mich jetzt versetzen lassen will wäre ich eben für die BW nicht geeignet.
Zitat von: MelZwerg am 06. August 2010, 15:28:55
Er meint ich habe den Vertrag für den Standort unterschrieben
Es heisst übrigens Bundeswehr, nicht Gemeindebezirkswehr oder Landkreiswehr oder Postleitzahlbereichswehr ;D
Nur zur Info, ich will nicht Heimatnah versetzt werden. Würde eben gern nur in ein anderes Btl.
Der Antrag wird auch bearbeitet werden und es wird dann ein Ergebnis geben. Einen Anspruch auf Versetzung gibt es allerdings nicht, es sei den es würde aus irgendeinem Grund persönliche Härte greifen.
Gibt es den in dem anderen Btl überhaupt den bekleideten Dienstposten?
Grundsätzlich ist erst mal kaum ein Vorgesetzter begeistert, eine(n) DP Inhaber(in), der/die den Job gut macht, wegen eines Versetzungsantrags zu verlieren. Das ist meistens mit Mehrarbeit für andere verbunden, wenn dieser DP nicht unmittelbar wieder besetzt werden kann. Außerdem ist ein erhöhter Aufwand für Einarbeitung usw. fällig.
Und die Reaktion Ihres Chefs würde ich eher in diese Richtuing interpretieren, also ein burschikos ausgedrücktes Kompliment an Sie.
Nichtsdestotrotz hat er Ihren Antrag a.d.D. an die zuständige PersBearbSt weiterzuleiten, und er wird zumeist dazu aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Sie haben also einen Anspruch auf ordnungsgemäße Bearbeitung und Bescheidung Ihres Antrages zusammen mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Personalangelegenheiten sind darüber hinaus auch immer mit Vorrang zu bearbeiten, so dass allein das Liegenlassen Ihres Antrages über 14 Tage schon einen Verstoß gegen diese Grundsätze darstellt. Sollten Sie den Bescheid also nicht in den nächsten vier bis fünf Wochen ausgehändigt bekommen, so können Sie durchaus an eine Beschwerde denken. Diese Bedschwerde richten Sie dann wegen Untätigkeit an Ihre PersBearbDst, also die SDBw oder das PersABw, und Sie können diese Beschwerde bei Ihrem Chef einreichen, der sie ebenfalls weiterleiten muss...
Nachteile dürfen Ihnen aufgrund eines Versetzungsantrages nicht entstehen. Dies verstößt ebenfalls gegen diverse Gesetze und Vorschriften. Und eine charakterliche Nichteignung ergibt sich nicht aus dem Wunsch eines Soldaten nach Versetzung, sondern vielmehr zum Beispiel durch das Begehen von Dienstvergehen oder Straftaten.
Zitat von: MelZwerg am 06. August 2010, 14:08:11er hat mir gesagt, dass wenn der Antrag in zwei Wochen noch auf seinem Tisch liegt er dafür sorgen will, dass ich aus der BW ausscheide.
Dann soll er den Antrag halt vor Ablauf der 2 Wochen weiterleiten und ihn nicht so lange auf seinem Schreibtisch liegen lassen ...
Wie schon dargestellt, hat der Chef wenig Einfluss auf sowas - er hat den Antrag weiterzuleiten und "nur" eine Stellungnahme dazu abzugeben, mehr nicht. Die "Forderung", den Antrag zurückzuziehen, ist meiner Meinung nach sehr fragwürdig.
Eventuell hilft es, das ganze nochmal in Ruhe, und wenn ein paar Tage verstrichen sind, mit ihm zu diskutieren (nach dem Motto "fangen wir doch nochmal bei 0 an - ich möchte gerne nach X wegen ..."), damit es keinen Stress innerhalb der Einheit gibt. Eventuell kann man auch die VP dazu bitten (und sollte das wohl auch tun, wenn er das mit den 2 Wochen wiederholt). Ansonsten stehen die üblichen Wege der Beschwerde etc. offen ...
Danke für eure Hilfe, werde nächste Woche mit der VP nochmal zum Chef und ihn bitten den Antrag schnell weiterzuleiten. Schönes Wochenende noch.
Wobei ich persönlich erst nochmal das Gespräch unter vier Augen suchen würde - eventuell war es ja ganz anders gemeint ...
Der Chef darf den Antrag nicht wochenlang auf seinem Schreibtisch liegen lassen, er hat ihn vielmehr unverzüglich zu bearbeiten bzw. weiterzuleiten an die zuständige Stelle. Wenn man also den berechtigten Verdacht hat, dass der Chef dies nicht tut und er außerdem noch eine derart bescheuerte Bemerkung Ihnen gegenüber macht, dann sollten Sie sich das nicht gefallen lassen. Ich finde das nämlich nicht etwa "burschikos", sondern eine Frechheit.
Sie können - wenn Sie möchten - eine Beschwerde schreiben, die Sie unmittelbar beim Btl-Kommandeur einlegen sollten. Darin sollten Sie ausführen, dass a) Ihr Versetzungsantrag nicht weitergeleitet bzw. bearbeitet wird und Sie b) durch Ihren Chef mit negativen Konsequenzen (Entlassung) bedroht wurden.
Dann dürfte möglicherweise der Chef mal zur Vernehmung bei seinem Kommandeur antanzen. Zumindest wird er sich aber einen Rüffel von seinem Kommandeur holen, was für einen Chef durchaus peinlich ist.
Ist ja nen Ding!
Habe ich auch noch nie gehört sowas!
Es wird mehr geben was du noch nie gehört hast.
War auch etwas paff, versteh auch net warum er sich so dagegen stellt. Wenn er sich so sicher ist, dass der Antrag abgelehnt wird, könnte er ihn doch einfach weiterleiten.
Kann meinen Chef ja verstehen, er braucht auch seine Leute, aber wie soll man in so einem Arbeitsverhältniss vernüftige Arbeitsleistung erbringen.
Hoffe es geht positiv für mich aus. ???
Man sollte auch mal die andere Seite sehen. Der Chef möchte ja auch das seine Einheit mal vollständig ist. Bis jemand vollständig ausgebildet ist geht er auf Lehrgänge, dann kommt noch Urlaub und Einssatz und dann wollen noch Leute weg oder scheiden aus. Klar das man da etwas überreagiert.
Ein normales Arbeitsverhältnis ist die Karriee bei der Bw sowieso nicht.
Und genau da kommen wir reservisten ins Spiel! ;D ;D ;D ;D
Es gibt sicherlich mehr Sachen von denen ich nichts wusste, als ich jemals vergessen könnte!
Aber das ist echt nen Ding!
Mal blöde gefragt, warum willste da weg? Wenn zu privat dann einfach nicht bantworten!
Mir ist gard eine Idee gekommen. Wenn mein Chef mit der Entlassung durchkommt, könnte ich da als Wiedereinsteller eine Chance haben? Wenn ja wie lang würde es dauern bis ich wieder dabei bin?
ZitatWenn mein Chef mit der Entlassung durchkommt, könnte ich da als Wiedereinsteller eine Chance haben?
Der Chef kommt nicht durch mit der Entlassung. Was der Chef da sagt, ist völliger Humbug. Ein SaZ kann nur entlassen werden, soweit dies gesetzlich möglich ist. Die einzelnen rechtlichen Möglichkeiten der Entlassung ergeben sich aus § 55 Soldatengesetz. Das Soldatengesetz kannst du ja mal googeln und selber lesen. Die Entlassung eines SaZ verfügt auch nicht der Chef, sondern der Divisionskommandeur, also mal mindestens ein 2-Sterne-General. Die Entlassung wird üblicherweise auch vorher durch einen Rechtsberater mitgeprüft, bevor sie der DivKdr unterschreibt.
Wie ich schon sagte, muss der Chef den Antrag unverzüglich an die S1-Abteilung des Bataillons weiterleiten. Durch die Drohungen Ihnen gegenüber hat der Chef selbst ein Dienstvergehen begangen (z.B. ein Verstoß gegen §§ 7, 12, 17 Soldatengesetz).
Sie sollten Ihn am Montag nocheinmal höflich und respektvoll bitten, den Antrag unverzüglich zu bearbeiten bzw. weiterzuleiten. Wenn er dann immernoch so einen Käse erzählt, sollten Sie ernsthaft über eine Beschwerde nachdenken.
Habe mir §55 des Soldatengesetzes durchgelesen, da steht aber unter Punkt 5.
"Ein SAZ kann wärend der ersten 4 Jahren fristlos entlassen werden, wenn er seine Dienstpflicht schuldhaft verletzt hat und sein Verbleiben in seinem Dienstverhältniss die militärische Ordnung oder das Ansehen der BW ernstlich gefährdet."
Weiß ja nicht, wie mein Chef das auslegt. Wie ich schon geschrieben habe, sagte er ja das ich für diese Standort unterschrieben hab und wenn ich hier jetzt weg will, wäre ich eben als SAZ nicht geeignet.
Ich glaube kaum dass eine Versetzungsantrag eine Verletzung deiner Dienstpflicht ist oder die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährdet.
Dann müssten ja jedes jahr tausende von Soldaten wegen ihrer Versetzungsanträge entlassen werden.
Da du aber ja hier niemandem zu glauben scheinst, wird es wohl das beste sein du kriechst am Montag in das Dienstzimmer deines Chefs und bittest ihn auf Knien deinen Versetzungsantrag zu zerreißen. Dann hat dein Chef mit seinen Einschüchterungsversuchen genau das erreicht was er wollte.
Meiner Meinung nach ist so was als Chef untragbar.
Nach § 55 Abs. 5 wird man entlassen, wenn man Straftaten im Dienst begeht, wenn man z.B. im Zusammenhang mit Drogen erwischt wird, oder wenn man Diebstähle oder Körperverletzungen oder ähnliches begeht. Aber natürlich nicht wegen einem Versetzungsantrag. Selbst wenn der Chef wegen sowas einen entsprechenden Entlassungsantrag stellen würde (was er nicht tut), dann würde das auf Divisionsebene niemals (!!!) durchgehen, da ja keine Dienstpflichtverltzung vorliegt.
Ich schließe mich ansonsten meinem Vorredner an. Es ist hier alles gesagt worden. Was der Fragesteller jetzt mit diesen Infos anfängt, ist alleine seine Entscheidung.
Dann bedanke ich mich bei euch allen und werde euch das Ergebniss hier mal mitteilen, sobald ich es habe. MFG
Das wäre echt mal interessant.