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Entlassung wegen Versetzungsantrag

Begonnen von MelZwerg, 06. August 2010, 12:29:21

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MelZwerg

Kurze Frage, kann man entlassen werden weil man einen Versetzungsantrag gstellt hat?
Wurde ein Tag nach Antragstellung zum SAZ ernannt.
Danke für eure Hilfe

ARMY STRONG

Warum sollte man entlassen werden, nur weil man einen Antrag stellt  ???

BulleMölders

Vielleicht, weil man einen Versetzungsantrag zu den Taliban nach Afghanistan gestellt hat? :)

schlammtreiber

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MelZwerg

Mein Chef ist gegen eine Versetzung und er hat mir gesagt, dass wenn der Antrag in zwei Wochen noch auf seinem Tisch liegt er dafür sorgen will, dass ich aus der BW ausscheide.
Wollte eben nur wissen, ob er dies so einfach kann oder ob da andere mit entscheiden?

BulleMölders

Da hat dein Chef nicht zu entscheiden.
Über Entlassungen entscheidet immer noch die SDBW.
Genauso wie über einen Versetzungsantrag. Diesen muss dein Chef bearbeiten und weiterleiten, ob ihm der nun passt oder nicht.

Ansonsten kannst du dich wegen der Nichtbearbeitung eines Formgerechten Antrags beschweren.

schlammtreiber

Zitat von: MelZwerg am 06. August 2010, 14:08:11
wenn der Antrag in zwei Wochen noch auf seinem Tisch liegt

Das wäre schon eher beschwerdefähig  :D
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MelZwerg

Da danke ich erstmal, aber man macht sich ja so seine Gedanken, wenn man neu ist. Und ich will ja net geleich wieder ausscheiden. Zur Not kann ich mich ja noch an die DBWV wenden, oder? Also ich lass den Antrag jetzt bestehen.
Verschieben sich wärend der Laufzeit eines Antarges die geplanten Lehrgänge, falls diese in den Bearbeitungszeitraum fallen?

mailman

Normalerweise verschieben sich die Lehrgänge nicht. Im Falle eines Falles wird man dann eben kurzfristig abgelöst.

Der Chef könnte schon dafür sorgen das man entlassen wird, weil jeder SaZ in den ersten Dienstjahren entlassen werden, kann z.B. aufgrund von charakterlicher Nichteignung. Aber damit wird er wohl nicht durckommen.

MelZwerg

Aber wegen der charakterlichen Nichteignung haben doch auch noch andere mitzuentscheiden, oder?
Er meint ich habe den Vertrag für den Standort unterschrieben und wenn ich mich jetzt versetzen lassen will wäre ich eben für die BW nicht geeignet.

schlammtreiber

Zitat von: MelZwerg am 06. August 2010, 15:28:55
Er meint ich habe den Vertrag für den Standort unterschrieben

Es heisst übrigens Bundeswehr, nicht Gemeindebezirkswehr oder Landkreiswehr oder Postleitzahlbereichswehr  ;D
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MelZwerg

Nur zur Info, ich will nicht Heimatnah versetzt werden. Würde eben gern nur in ein anderes Btl.

mailman

Der Antrag wird auch bearbeitet werden und es wird dann ein Ergebnis geben. Einen Anspruch auf Versetzung gibt es allerdings nicht, es sei den es würde aus irgendeinem Grund persönliche Härte greifen.

Gibt es den in dem anderen Btl überhaupt den bekleideten Dienstposten?

miguhamburg1

Grundsätzlich ist erst mal kaum ein Vorgesetzter begeistert, eine(n) DP Inhaber(in), der/die den Job gut macht, wegen eines Versetzungsantrags zu verlieren. Das ist meistens mit Mehrarbeit für andere verbunden, wenn dieser DP nicht unmittelbar wieder besetzt werden kann. Außerdem ist ein erhöhter Aufwand für Einarbeitung usw. fällig.

Und die Reaktion Ihres Chefs würde ich eher in diese Richtuing interpretieren, also ein burschikos ausgedrücktes Kompliment an Sie.

Nichtsdestotrotz hat er Ihren Antrag a.d.D. an die zuständige PersBearbSt weiterzuleiten, und er wird zumeist dazu aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Sie haben also einen Anspruch auf ordnungsgemäße Bearbeitung und Bescheidung Ihres Antrages zusammen mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Personalangelegenheiten sind darüber hinaus auch immer mit Vorrang zu bearbeiten, so dass allein das Liegenlassen Ihres Antrages über 14 Tage schon einen Verstoß gegen diese Grundsätze darstellt. Sollten Sie den Bescheid also nicht in den nächsten vier bis fünf Wochen ausgehändigt bekommen, so können Sie durchaus an eine Beschwerde denken. Diese Bedschwerde richten Sie dann wegen Untätigkeit an Ihre PersBearbDst, also die SDBw oder das PersABw, und Sie können diese Beschwerde bei Ihrem Chef einreichen, der sie ebenfalls weiterleiten muss...

Nachteile dürfen Ihnen aufgrund eines Versetzungsantrages nicht entstehen. Dies verstößt ebenfalls gegen diverse Gesetze und Vorschriften. Und eine charakterliche Nichteignung ergibt sich nicht aus dem Wunsch eines Soldaten nach Versetzung, sondern vielmehr zum Beispiel durch das Begehen von Dienstvergehen oder Straftaten.

Timid

Zitat von: MelZwerg am 06. August 2010, 14:08:11er hat mir gesagt, dass wenn der Antrag in zwei Wochen noch auf seinem Tisch liegt er dafür sorgen will, dass ich aus der BW ausscheide.

Dann soll er den Antrag halt vor Ablauf der 2 Wochen weiterleiten und ihn nicht so lange auf seinem Schreibtisch liegen lassen ...

Wie schon dargestellt, hat der Chef wenig Einfluss auf sowas - er hat den Antrag weiterzuleiten und "nur" eine Stellungnahme dazu abzugeben, mehr nicht. Die "Forderung", den Antrag zurückzuziehen, ist meiner Meinung nach sehr fragwürdig.
Eventuell hilft es, das ganze nochmal in Ruhe, und wenn ein paar Tage verstrichen sind, mit ihm zu diskutieren (nach dem Motto "fangen wir doch nochmal bei 0 an - ich möchte gerne nach X wegen ..."), damit es keinen Stress innerhalb der Einheit gibt. Eventuell kann man auch die VP dazu bitten (und sollte das wohl auch tun, wenn er das mit den 2 Wochen wiederholt). Ansonsten stehen die üblichen Wege der Beschwerde etc. offen ...
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