Hallo,
aus aktuellem Anlass beschäftigen wir uns gerade mit dem Thema SÜ Stufe Ü3. Für uns als Familie ist es selbstverständlich, die geforderten Angaben und Unterschriften zu leisten.
Da aber unser junger OA am Wochenende oft bei seiner Freundin schläft und wohnt (sind seit zwei Jahren zusammen) muss auch sie genannt werden. Nun haben wir die nächste Laus im Pelz.
Madame will das aus völlig dämlichen Argumenten (dann wissen die ja wo sie wohnt usw.) erstmal nicht unterzeichnen. Uns ist gestern daher fast der Kragen geplatzt.
Kann mir hier jemand ansatzweise erklären, wie so eine Überprüfung abläuft? Dann kann ich dem Nüsschen dieses Wissen weitergeben.
Es ist doch wirklich nicht zu fassen: jetzt hat unser Sohn die hälfte der AGA geschafft, hat sich eingelebt und Fuss gefasst! Und nun schon wieder so ein Theater mit dem Mädel. Ich weiß, dass gehört hier nicht hin, aber ich muss mir einfach Luft machen.
Danke für eure Antworten
VG
Ich kann zwar zur Ü3 nichts sagen aber zu der "Dame" schon.
Was ich bisher so gelesen habe sollte der Sohnemann die Dame schnellstmöglich in den Wind schießen.
Denn so wird er mit seiner Karriere beim Bund nichts.
Irgendwann lesen wird dann hier solche Beiträge wie: "Wie kommt mein Sohn jetzt wieder vorzeitig aus der Bundeswehr raus? Seine Freundin will nicht das er dabei bleibt!".
Es wird einfach festgestellt, dass der Bewerber und sein Umfeld kein Risiko für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bzw. die Truppe darstellen. Wie weit das geht hängt von den einzelnen Umständen ab, kann aber sehr weit gehen. Zur unserer jungen Dame: Dass Ihre Adresse aber auch durch das Einwohnermeldeamt ermittelt werden kann ist ihr klar? Oder ihr Freund evtl. ihre Kontaktdaten auf einem Personalerfassungsbogen notiert hat als zu informierende Person? Im Einsatzfall (aber auch im normalen Dienstbetreib) dürfen aus Datenschutzgründen nur die dort genannten Personen Informationen erhalten. Wäre ja im Falle eines Unfalls oder lediglich einer plötzlichen Dienstplanänderung schön zu wissen, warum der Freund etwas später kommt.
Verweigert man konsequent die Datenweitergabe, sind das dann die, die hier wieder jammern, dass keiner ihnen etwas sagt. Ihre Daten stellen dagegen diese Leute unbekümmert bei facebook für jedermann sichtbar in´s Internet.
Zitat von: BulleMölders am 14. August 2010, 08:52:50
Ich kann zwar zur Ü3 nichts sagen aber zu der "Dame" schon.
Was ich bisher so gelesen habe sollte der Sohnemann die Dame schnellstmöglich in den Wind schießen.
Denn so wird er mit seiner Karriere beim Bund nichts.
Irgendwann lesen wird dann hier solche Beiträge wie: "Wie kommt mein Sohn jetzt wieder vorzeitig aus der Bundeswehr raus? Seine Freundin will nicht das er dabei bleibt!".
Er will die Bundeswehr nicht verlassen. Er hat gestern zum Thema SÜ auf sie eingeredet (wirklich gut argumentiert) wie auf ein krankes Pferd. Ich sagte doch, dass er sich inzwischen eingelebt hat und bin froh, dass er durchhält.
Wir haben ihm schon einmal nahegelegt, das Nüsschen zu verlassen - leider hat ihn das nur noch mehr zu ihr hingezogen. Ich denke, dass es nicht mehr lange dauert und es gehen ihm die Augen von alleine auf. Also, bitte nicht mehr solche Sachen schreiben :)
Zitat von: wolverine am 14. August 2010, 09:09:58
Es wird einfach festgestellt, dass der Bewerber und sein Umfeld kein Risiko für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bzw. die Truppe darstellen. Wie weit das geht hängt von den einzelnen Umständen ab, kann aber sehr weit gehen. Zur unserer jungen Dame: Dass Ihre Adresse aber auch durch das Einwohnermeldeamt ermittelt werden kann ist ihr klar? Oder ihr Freund evtl. ihre Kontaktdaten auf einem Personalerfassungsbogen notiert hat als zu informierende Person? Im Einsatzfall (aber auch im normalen Dienstbetreib) dürfen aus Datenschutzgründen nur die dort genannten Personen Informationen erhalten. Wäre ja im Falle eines Unfalls oder lediglich einer plötzlichen Dienstplanänderung schön zu wissen, warum der Freund etwas später kommt.
Verweigert man konsequent die Datenweitergabe, sind das dann die, die hier wieder jammern, dass keiner ihnen etwas sagt. Ihre Daten stellen dagegen diese Leute unbekümmert bei facebook für jedermann sichtbar in´s Internet.
Ja, ja und überall fleißig angemeldet sein, wie Facebook oder StudieVZ. Sie ist und bleibt halt ein Nüsschen. Was mich persönlich auch noch interessieren würde, ist, dass gesagt wurde, er soll keine Bilder von sich in Uniform ins Netz stellen - auch wir nicht. Selbstverständlich halten wir uns daran.
Was ich nicht verstehe, das Internet ist voll von Soldatenbildern, einschließlich Videos wie z.B. bei Youtube. Dürfen die das denn?
Zitat von: Lulu am 14. August 2010, 09:17:06
Was mich persönlich auch noch interessieren würde, ist, dass gesagt wurde, er soll keine Bilder von sich in Uniform ins Netz stellen - auch wir nicht. Selbstverständlich halten wir uns daran.
Was ich nicht verstehe, das Internet ist voll von Soldatenbildern, einschließlich Videos wie z.B. bei Youtube. Dürfen die das denn?
Bei "normalen" Soldaten die vielleicht mal die Ü1 bekommen haben, stellt das sicherlich kein Problem dar. Aber ab Ü2 und insbesondere bei Ü3 kann das schon Problematisch sein. Besonders dann, wenn man mit Ü3 auch wirklich mit Sicherheitsrelevanten Material zu tun hat.
Wobei man natürlich auch noch unterscheiden sollte ob das nur Bilder sind wo man die Personen nicht wirklich Identifizieren kann oder ob es Bilder sind die mit der Person, dem Dienstposten usw. in Einklang zu bringen sind. Da sollte man tatsächlich sehr sehr vorsichtig sein.
Zu meiner Zeit war sowas strikt untersagt, allerdings war das auch Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts und da war der kalte Krieg ja noch nicht wirklich vorbei. Außerdem gabt es zu der Zeit ja auch das Internet noch nicht wie in der Heutigen Form.
Auch machen sich viele Soldaten der Heutigen Generation sicher auch nicht wirklich Gedanken darüber was sie da machen. Und ob die Sicherheitsbelehrungen Heute noch so in der Form durchgeführt werden wie es zu meiner Zeit war, wage ich mal zu Bezweifeln zumindest nicht beim "einfachen" Soldaten und wenn doch, dann nehmen viele junge Leute das Heute bestimmt nicht mehr ernst.
Zitat von: Lulu am 14. August 2010, 09:12:33
Wir haben ihm schon einmal nahegelegt, das Nüsschen zu verlassen - leider hat ihn das nur noch mehr zu ihr hingezogen. Ich denke, dass es nicht mehr lange dauert und es gehen ihm die Augen von alleine auf. Also, bitte nicht mehr solche Sachen schreiben :)
Das stimmt, gut gemeinte Ratschläge in solcher Hinsicht bewirken meistens leider das Gegenteil. Da kann man nur hoffen das demjenigen tatsächlich irgendwann die Augen aufgehen, bevor es zu spät ist.
Also schreibe ich nicht mehr solche Sachen. ;)
Es ist ja nicht direkt verboten, sein Bild in Uniform in´s Netz zu stellen. Dazu wäre auch die Handhabe des Dienstherrn fraglich. Aber mit steigender Einsatzerfahrung lernt man halt dazu und das auch von Verbündeten, die schon länger in Einsätzen stehen. Wäre sehr unangenehm, wenn durch einen Sympatisanten hier in Deutschland plötzlich ein Steckbrief mit Bild im Einsatzland auftauchen würde: "Das ist Hptm XY, Chef der 5./..., im Einsatz mit dem Xten Kontingent von ... bis ... Gesucht tot oder lebendig für eine Belohnung von ...." Wie gesagt, muss nicht sein aber wäre übel wenn es so käme. Zudem will Ihr Sohn Offizier werden und mit steigenden Dienstgrad und steigender Verantwortung werden auch die Bemühungen des Gegners größer. Ein HG und Kraftfahrer ist da evtl. weniger gefragt als der Chef oder Kdr. Und dann gibt noch die Belehrungsresistenz und völlig fehlende Einsicht. Vor nicht allzu langer Zeit wurde eine Dame in unserer Frauenecke höchst bockig weil man ihr schrieb, dass die Dienst- und Ablösezeiten ihres Freundes in einem Außenposten nicht unbedingt in´s Internet gehören.
Wenn erst einmal ein Toter oder Verwundeter zu beklagen ist, wird sich jeder die Frage stellen, ob er vielleicht verantwortlich ist oder durch zu offenen Umgang mit Daten dazu beigetragen hat.
Kann man dann, die Freundin als zu benachrichtigende von der Liste streichen lassen????
Was ist das denn für ne doofe Frage- du kannst auf deiner Liste haben wen du willst. Man kann jederzeit Namen streichen lassen und neue hinzufügen.
Naja wenn das so ne doofe Frage ist, verstehe ich die Frage des TE nicht!
Mir geht es um die Ü3! Wenn man die angegebenen einfach streichen lassen kann, kann man dann auch die Überprüfung der Personen abwenden?
Wenn diese schon auf der liste stehen? Also nachträglich?
Bitte nicht den Fargebogen für eine Sicherheitsüberprüfung mit dem PEBA für den Einsatz verwechseln ;) !
Und das Problem mit dem "Nüsschen" erledigt sich von ganz alleine ;) ! Einfach alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen machen und bei der Unterschrift, die diese Person ja verweigert, hinschreiben, dass sie damit nicht einverstanden ist und daher nicht unterscheibt! Dann kümmert sich die Bundeswehr um dieses Problem, indem dem Sohnemann erklärt wird, dass entweder dort die Unterschrift seiner Freundin auftaucht, oder aber er keine SÜ bekommt, was automatisch zu seiner Entlassung führen wird! Dann hat er die Entscheidung ... ;) !
Das ist auch ne Antwort danke für die Info! :)
Zitat von: MediNight am 14. August 2010, 12:49:51
Bitte nicht den Fargebogen für eine Sicherheitsüberprüfung mit dem PEBA für den Einsatz verwechseln ;) !
Und das Problem mit dem "Nüsschen" erledigt sich von ganz alleine ;) ! Einfach alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen machen und bei der Unterschrift, die diese Person ja verweigert, hinschreiben, dass sie damit nicht einverstanden ist und daher nicht unterscheibt! Dann kümmert sich die Bundeswehr um dieses Problem,
Indem diese Person besonders vom MAD unter die Lupe genommen wird und zwar durch das genaue Abklopfen des Umfeldes des Soldaten und das ermitteln eigener Daten über sie. Überprüft wird sie so oder so, das Verweigern ihrer Zuarbeit führt an sich nur zu vermehrten Fragen
Zitat von: MediNight am 14. August 2010, 12:49:51oder aber er keine SÜ bekommt, was automatisch zu seiner Entlassung führen wird!
Warum sollte er deswegen entlassen werden und auf Grund welcher Rechtsgrundlage? Er bekommt evtl. die SÜ nicht - das wars. Das hat Auswirkungen auf sein Verwendungsspektrum, nicht mehr.
Gruß Andi
Das er nicht entlassen wird weiß er. Na, das Nüsschen hat aber richtig Dampf bekommen und wird sich das schnell überlegen.
Er will sich auf keinen Fall die vorgesehene Dienstverwendung entgehen lassen. Danke für die vielen Antworten. :D
Ihr habt Probleme :D
Nüsschen = eine Bezeichnung für eine junge Frau ;D sowas habe ich auch noch net gehört
Zitat von: Lulu am 15. August 2010, 08:21:55
Er will sich auf keinen Fall die vorgesehene Dienstverwendung entgehen lassen.
Da er erstmal noch ein paar Jährchen zum Offizier ausgebildet wird und mutmaßlich auch noch studieren wird hat das auch noch keine Relevanz.
Gruß Andi
Zitat von: Jägersmann am 15. August 2010, 11:04:20... Nüsschen = eine Bezeichnung für eine junge Frau ;D sowas habe ich auch noch net gehört
Na ja, Jägersmann, die eigentlich zutreffende Bezeichnung für jemanden, der sich so anstellt, dass er zwar in Facebook und/oder StudiVZ alle seine Daten in die Welt hinausposaunt, aber die Unterschrift unter die Sicherheitserklärung des Kameraden verweigert, wäre ja "hohle Nuss" gewesen ;) ! Aber das klingt schon ein wenig hart, oder?
Andi, dass das keine Grund für eine Entlassung sein kann, weiß ich auch, aber man kann dem Kameraden bzw. dem "Nüsschen" durch den Kameraden, welches ja nicht gerade mit besonderer Intelligenz gesegnet zu sein schein, doch ein wenig bangemachen, oder ;) ? Hinterher kann man immer noch behaupten, dass da irgendwer wohl irgendwas falsch verstanden haben muss ... ! Ist zwar nicht die "feine englische Art", funktioniert aber immer wieder zur vollkommenen Zufriedenheit derjenigen, die es gelegentlich einsetzen ;) !
Zitat von: MediNight am 15. August 2010, 13:14:40
Andi, dass das keine Grund für eine Entlassung sein kann, weiß ich auch,
Dann erzähl das auch nicht, oder och benutz zukünftig kommentarlos den Löschbutton.
Gruß Andi
Also zur Ü3 kann man ansich sagen, dass sie einem Zutritt zu den sicherheitsrelevantesten Gebäuden und Schriftstücken der Bundeswehr gibt. Man darf nicht vergessen, dass gerade Schriftstücke wie Fernschreiben, Vorschriften oder auch Codes oft Nato weit eingesetzt werden und dem entsprechend absolut sicherheitsbedürftig sind. Ergo prüft der MAD bei der Ü3 sehr genau, wem sie gewährt werden kann.
Ob die gute Dame nun unterschreibt oder nicht ist absolut egal. Überprüft wird das Umfeld so oder so. Die Angabe von Personen dient lediglich dem Zweck das Verfahren zu beschleunigen. Für einige ist es halt auch eine zeitkritische Frage eine Ü3 zu erhalten. Ich kenne Fälle da war wurde die SÜ in wenigen Wochen erteilt, aber auch andere Fälle (die sich auf die eine oder andere Weise komplizierter gestallteten) da dauerte es Monate. Dies kann natürlich Lehrgänge und Ausbildungsabschnitte verzögern.
Zitat von: Obi Wan am 19. August 2010, 23:19:50
Also zur Ü3 kann man ansich sagen, dass sie einem Zutritt zu den sicherheitsrelevantesten Gebäuden und Schriftstücken der Bundeswehr gibt. Man darf nicht vergessen, dass gerade Schriftstücke wie Fernschreiben, Vorschriften oder auch Codes oft Nato weit eingesetzt werden und dem entsprechend absolut sicherheitsbedürftig sind. Ergo prüft der MAD bei der Ü3 sehr genau, wem sie gewährt werden kann.
Ob die gute Dame nun unterschreibt oder nicht ist absolut egal. Überprüft wird das Umfeld so oder so. Die Angabe von Personen dient lediglich dem Zweck das Verfahren zu beschleunigen. Für einige ist es halt auch eine zeitkritische Frage eine Ü3 zu erhalten. Ich kenne Fälle da war wurde die SÜ in wenigen Wochen erteilt, aber auch andere Fälle (die sich auf die eine oder andere Weise komplizierter gestallteten) da dauerte es Monate. Dies kann natürlich Lehrgänge und Ausbildungsabschnitte verzögern.
da kommt es noch drauf an welche SÜ....bei ner ü3.... von wenigen wochen zu sprechen ausser bei dir sind 30 wochen "wenige Wochen" und die 30 wochen sind bei ner ü3 schon recht fix ;)
zum thema
keine ü ausfüllen führt, wie schon erwähnt,nicht zu entlassung. ABER es kann konsequenzen geben und zwar versetzung... is in dem fall auch nicht weiter wild weil ein Offz heutzutage ja eh regelmäßig versetzt wird.
Beispiel: ein OFw fahrt morgens 30min zum dienst.... wird, deswegen weil er keine Ü "haben will" , versetzt und leistet dienst am anderen ende der BRD guckt er mitmal aus der wäsche ;)
Was mich nur wundert ist, daß der Sohn des/der TE eine Ü3 bekommen soll. Ist das neuerdings generell so, daß alle OA's eine entsprechende Überprüfung bekommen?!? Immerhin sollte es schon noch eine Zeit dauern, bis er in einem sicherheitsrelevanten Bereich eingesetzt wird...
Zitat von: Troubleshooter am 20. August 2010, 10:28:04
Was mich nur wundert ist, daß der Sohn des/der TE eine Ü3 bekommen soll. Ist das neuerdings generell so, daß alle OA's eine entsprechende Überprüfung bekommen?!? Immerhin sollte es schon noch eine Zeit dauern, bis er in einem sicherheitsrelevanten Bereich eingesetzt wird...
Guten Morgen, nein, nicht alle OA bekommen eine Überprüfung. Kommt darauf an, wo man eingesetzt wird. Warum das aber in seinem Fall so schnell geht, wissen wir auch nicht. Nach der AGA gehen die üblichen Lehrgänge los. Wir werden sehen.
Viele Grüße
Zitat von: Troubleshooter am 20. August 2010, 10:28:04
Was mich nur wundert ist, daß der Sohn des/der TE eine Ü3 bekommen soll.....
1. Es gibt Lehrgänge wo der TN eine Ü3 braucht ;)
2. Gibt es sogar "Übungen" wo der TN eine Ü3 braucht (wusste ich vorher auch nicht aber vor paar Monaten erst mitbekommen)
3. Gibt es ne Menge DP die eine Ü3 benötigen, soll sogar Fw geben die eine Ü3 haben ;);)
4. Wie schon erwähnt dauert das bis man bei einer Ü3 ein Ergebnis bekommt. Kenne Fällt wo das 1 Jahr gedauert hat ist aber die Ausnahme (kann ja sein das für nächstes Jahr ein Lehrgang geplant ist wo Ü3 erforderlich is, z.b.)
5. Wenn das Ergebnis denn da ist, hat dieses denn 5 Jahre Gültigkeit
Es wird höchstwahrscheinlich niemals dazu kommen das jeder Offz (angehender Offz) eine Ü3 bekommt. Warum? Sollte wohl selbsterklärend sein, oder?
Falls Fragen dazu die nicht zum Thema passen gerne PN
Vorab:
Der MAD weiß auch bei einer Ü2 wo die Freundin und die Familie wohnt.
Mit einer Ü2 hat man einsicht in "Geheim". Ich habe bisher keine Dienststelle gesehen die "Stremg Geheim in ihrer Registratur hat.
Sollte der angehende Offz jedoch bei der NATO eingesetzt werden kann eine Ü3 normal sein.
Sollte diese benötigt werden kann die Familie und die Freundin schon mal eine Kanne Kaffee für die Herren vom MAD kochen. Weil diese kommen meist bei einer Ü3 persönlich zuhause vorbei!
LG
S2Fw u. stv. SiBe
PS: Der MAD weiß auch bei einer Ü1 über die persönlichen Verhältnisse bescheid!!!! ;-)
Zitat von: S2 am 04. Oktober 2010, 19:17:28
Ich habe bisher keine Dienststelle gesehen die "Stremg Geheim in ihrer Registratur hat.
Stichwort: Einsatz. ;)
Ich hätte Dienststelle im Einsatzland schreiben sollen ;-)
Dann bist du wohl bei der falschen Truppengattung. ;)
Bei der Luftwaffe=)
Hallo,
zu meiner Zeit, 19983 - 1995 hatte jedes Btl. Schriftstücke und Pläne (z.B. GDP) die als Streng Geheim eingestuft waren. Einige Einheiten hatten noch höhere Einstufungen ( z. B.: Cosmic Top Secret, Atomal usw).
Ich als OFW hatte z B. eine Höhere Einstufung als unser RegKdr.
Weitere Einzelheiten führen hier allerding zu weit.
Eine Ü3 ist abhängig vom Dienstposten bzw. von anderen Punkten. Der eine braucht sie, der andere nicht.
Hallo, Bundeswehrforum
Kann mir jemand sagen wieviele Personen in Deutschland aktuell die Ü3 haben?
Benötige diese Info für einen Vortrag in PolBil.?
ZitatBenötige diese Info für einen Vortrag in PolBil.?
Fragen Sie beim MAD nach, die wissen das für SÜ innerhalb der Bw. Für den größeren "Rest" der Überprüfungen sind andere Stellen zuständig. Wetten, dass Sie keine Auskunft bekommen werden?
Zumal das nicht wenige sein dürften. So exklusiv ist der Club nicht.
Ich frage mich gerade, welcher ***** (* - kann beliebig ergänzt werden) solch eine Vorgabe für einen PolBil-Vortrag erteilt.
Zitat von: Macgyver0815 am 17. Juli 2013, 15:08:39
Hallo, Bundeswehrforum
Kann mir jemand sagen wieviele Personen in Deutschland aktuell die Ü3 haben?
Benötige diese Info für einen Vortrag in PolBil.?
Kann dir leider nur die Namen der Ü4er nennen.
::)
Ich bin Ü60 ... aber immer noch weit U100 :D
Wenn ich mal gefangen genommen werden sollte, dann kann ich sagen "Ich hab nur Ü2, nehmen sie denjenigen mit Ü3 und mehr, da lohnt es sich mehr.". ;D
Es wird keine Auskunft über die Anzahl von Personen mit einer Ü 1/Ü 2/Ü 3 erteilt ;-)
Zitat von: KlausP am 17. Juli 2013, 15:24:39
Ich frage mich gerade, welcher ***** (* - kann beliebig ergänzt werden) solch eine Vorgabe für einen PolBil-Vortrag erteilt.
Das habe ich mich auch gefragt. Vor allem alle Mitarbeiter der Dienste sind Ü 3, vom Hausmeister bis zum Amtschef. Ansonsten alle Personen die nach SÜG bzw. landesrechtlichen Regelungen zu dem entsprechend klassifizierten Material Zugang haben.
Ich würde den Spieß einfach umdrehen, und Auskunft dazu geben, wer "eigentlich" eine "Ü 3" bräuchte, aber qua Amt davon entbunden ist.
Soll der zuständige Fachlehrer doch erstmal (er-)klären, wieso so eine Zahl in einen Vortrag der PolBil gehört.
Er schreibt doch gar nicht, dass ein Fachlehrer diese Info gefordert hat, sondern nur dass er diese Info für seinen Vortrag braucht: Im Sinne von "möchte ich reinbringen".
@christoph1972: gute Idee, gerade im Hinblick auf die aktuellen Geschehnisse ;-)