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Sicherheitsüberprüfung Ü3

Begonnen von Lulu, 14. August 2010, 08:46:07

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Lulu

Hallo,
aus aktuellem Anlass beschäftigen wir uns gerade mit dem Thema SÜ Stufe Ü3. Für uns als Familie ist es selbstverständlich, die geforderten Angaben und Unterschriften zu leisten.
Da aber unser junger OA am Wochenende oft bei seiner Freundin schläft und wohnt (sind seit zwei Jahren zusammen) muss auch sie genannt werden. Nun haben wir die nächste Laus im Pelz.
Madame will das aus völlig dämlichen Argumenten (dann wissen die ja wo sie wohnt usw.) erstmal nicht unterzeichnen. Uns ist gestern daher fast der Kragen geplatzt.
Kann mir hier jemand ansatzweise erklären, wie so eine Überprüfung abläuft? Dann kann ich dem Nüsschen dieses Wissen weitergeben.

Es ist doch wirklich nicht zu fassen: jetzt hat unser Sohn die hälfte der AGA geschafft, hat sich eingelebt und Fuss gefasst! Und nun schon wieder so ein Theater mit dem Mädel. Ich weiß, dass gehört hier nicht hin, aber ich muss mir einfach Luft machen.

Danke für eure Antworten

VG

BulleMölders

Ich kann zwar zur Ü3 nichts sagen aber zu der "Dame" schon.
Was ich bisher so gelesen habe sollte der Sohnemann die Dame schnellstmöglich in den Wind schießen.
Denn so wird er mit seiner Karriere beim Bund nichts.
Irgendwann lesen wird dann hier solche Beiträge wie: "Wie kommt mein Sohn jetzt wieder vorzeitig aus der Bundeswehr raus? Seine Freundin will nicht das er dabei bleibt!".

wolverine

Es wird einfach festgestellt, dass der Bewerber und sein Umfeld kein Risiko für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bzw. die Truppe darstellen. Wie weit das geht hängt von den einzelnen Umständen ab, kann aber sehr weit gehen. Zur unserer jungen Dame: Dass Ihre Adresse aber auch durch das Einwohnermeldeamt ermittelt werden kann ist ihr klar? Oder ihr Freund evtl. ihre Kontaktdaten auf einem Personalerfassungsbogen notiert hat als zu informierende Person? Im Einsatzfall (aber auch im normalen Dienstbetreib) dürfen aus Datenschutzgründen nur die dort genannten Personen Informationen erhalten. Wäre ja im Falle eines Unfalls oder lediglich einer plötzlichen Dienstplanänderung schön zu wissen, warum der Freund etwas später kommt.

Verweigert man konsequent die Datenweitergabe, sind das dann die, die hier wieder jammern, dass keiner ihnen etwas sagt. Ihre Daten stellen dagegen diese Leute unbekümmert bei facebook für jedermann sichtbar in´s Internet.
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Lulu

Zitat von: BulleMölders am 14. August 2010, 08:52:50
Ich kann zwar zur Ü3 nichts sagen aber zu der "Dame" schon.
Was ich bisher so gelesen habe sollte der Sohnemann die Dame schnellstmöglich in den Wind schießen.
Denn so wird er mit seiner Karriere beim Bund nichts.
Irgendwann lesen wird dann hier solche Beiträge wie: "Wie kommt mein Sohn jetzt wieder vorzeitig aus der Bundeswehr raus? Seine Freundin will nicht das er dabei bleibt!".


Er will die Bundeswehr nicht verlassen. Er hat gestern zum Thema SÜ auf sie eingeredet (wirklich gut argumentiert) wie auf ein krankes Pferd. Ich sagte doch, dass er sich inzwischen eingelebt hat und bin froh, dass er durchhält.
Wir haben ihm schon einmal nahegelegt, das Nüsschen zu verlassen - leider hat ihn das nur noch mehr zu ihr hingezogen. Ich denke, dass es nicht mehr lange dauert und es gehen ihm die Augen von alleine auf. Also, bitte nicht mehr solche Sachen schreiben  :)

Lulu

Zitat von: wolverine am 14. August 2010, 09:09:58
Es wird einfach festgestellt, dass der Bewerber und sein Umfeld kein Risiko für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bzw. die Truppe darstellen. Wie weit das geht hängt von den einzelnen Umständen ab, kann aber sehr weit gehen. Zur unserer jungen Dame: Dass Ihre Adresse aber auch durch das Einwohnermeldeamt ermittelt werden kann ist ihr klar? Oder ihr Freund evtl. ihre Kontaktdaten auf einem Personalerfassungsbogen notiert hat als zu informierende Person? Im Einsatzfall (aber auch im normalen Dienstbetreib) dürfen aus Datenschutzgründen nur die dort genannten Personen Informationen erhalten. Wäre ja im Falle eines Unfalls oder lediglich einer plötzlichen Dienstplanänderung schön zu wissen, warum der Freund etwas später kommt.

Verweigert man konsequent die Datenweitergabe, sind das dann die, die hier wieder jammern, dass keiner ihnen etwas sagt. Ihre Daten stellen dagegen diese Leute unbekümmert bei facebook für jedermann sichtbar in´s Internet.

Ja, ja und überall fleißig angemeldet sein, wie Facebook oder StudieVZ. Sie ist und bleibt halt ein Nüsschen. Was mich persönlich auch noch interessieren würde, ist, dass gesagt wurde, er soll keine Bilder von sich in Uniform ins Netz stellen - auch wir nicht. Selbstverständlich halten wir uns daran.
Was ich nicht verstehe, das Internet ist voll von Soldatenbildern, einschließlich Videos wie z.B. bei Youtube. Dürfen die das denn?

BulleMölders

#5
Zitat von: Lulu am 14. August 2010, 09:17:06
Was mich persönlich auch noch interessieren würde, ist, dass gesagt wurde, er soll keine Bilder von sich in Uniform ins Netz stellen - auch wir nicht. Selbstverständlich halten wir uns daran.
Was ich nicht verstehe, das Internet ist voll von Soldatenbildern, einschließlich Videos wie z.B. bei Youtube. Dürfen die das denn?
Bei "normalen" Soldaten die vielleicht mal die Ü1 bekommen haben, stellt das sicherlich kein Problem dar. Aber ab Ü2 und insbesondere bei Ü3 kann das schon Problematisch sein. Besonders dann, wenn man mit Ü3 auch wirklich mit Sicherheitsrelevanten Material zu tun hat.
Wobei man natürlich auch noch unterscheiden sollte ob das nur Bilder sind wo man die Personen nicht wirklich Identifizieren kann oder ob es Bilder sind die mit der Person, dem Dienstposten usw. in Einklang zu bringen sind. Da sollte man tatsächlich sehr sehr vorsichtig sein.
Zu meiner Zeit war sowas strikt untersagt, allerdings war das auch Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts und da war der kalte Krieg ja noch nicht wirklich vorbei. Außerdem gabt es zu der Zeit ja auch das Internet noch nicht wie in der Heutigen Form.
Auch machen sich viele Soldaten der Heutigen Generation sicher auch nicht wirklich Gedanken darüber was sie da machen. Und ob die Sicherheitsbelehrungen Heute noch so in der Form durchgeführt werden wie es zu meiner Zeit war, wage ich mal zu Bezweifeln zumindest nicht beim "einfachen" Soldaten und wenn doch, dann nehmen viele junge Leute das Heute bestimmt nicht mehr ernst.

Zitat von: Lulu am 14. August 2010, 09:12:33
Wir haben ihm schon einmal nahegelegt, das Nüsschen zu verlassen - leider hat ihn das nur noch mehr zu ihr hingezogen. Ich denke, dass es nicht mehr lange dauert und es gehen ihm die Augen von alleine auf. Also, bitte nicht mehr solche Sachen schreiben  :)
Das stimmt, gut gemeinte Ratschläge in solcher Hinsicht bewirken meistens leider das Gegenteil. Da kann man nur hoffen das demjenigen tatsächlich irgendwann die Augen aufgehen, bevor es zu spät ist.
Also schreibe ich nicht mehr solche Sachen. ;)

wolverine

Es ist ja nicht direkt verboten, sein Bild in Uniform in´s Netz zu stellen. Dazu wäre auch die Handhabe des Dienstherrn fraglich. Aber mit steigender Einsatzerfahrung lernt man halt dazu und das auch von Verbündeten, die schon länger in Einsätzen stehen. Wäre sehr unangenehm, wenn durch einen Sympatisanten hier in Deutschland plötzlich ein Steckbrief mit Bild im Einsatzland auftauchen würde: "Das ist Hptm XY, Chef der 5./..., im Einsatz mit dem Xten Kontingent von ... bis ... Gesucht tot oder lebendig für eine Belohnung von ...." Wie gesagt, muss nicht sein aber wäre übel wenn es so käme. Zudem will Ihr Sohn Offizier werden und mit steigenden Dienstgrad und steigender Verantwortung werden auch die Bemühungen des Gegners größer. Ein HG und Kraftfahrer ist da evtl. weniger gefragt als der Chef oder Kdr. Und dann gibt  noch die Belehrungsresistenz und völlig fehlende Einsicht. Vor nicht allzu langer Zeit wurde eine Dame in unserer Frauenecke höchst bockig weil man ihr schrieb, dass die Dienst- und Ablösezeiten ihres Freundes in einem Außenposten nicht unbedingt in´s Internet gehören.

Wenn erst einmal ein Toter oder Verwundeter zu beklagen ist, wird sich jeder die Frage stellen, ob er vielleicht verantwortlich ist oder durch zu offenen Umgang mit Daten dazu beigetragen hat.
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der_stuffz

Kann man dann, die Freundin als zu benachrichtigende von der Liste streichen lassen????

ulli76

Was ist das denn für ne doofe Frage- du kannst auf deiner Liste haben wen du willst. Man kann jederzeit Namen streichen lassen und neue hinzufügen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

der_stuffz

Naja wenn das so ne doofe Frage ist, verstehe ich die Frage des TE nicht!

Mir geht es um die Ü3! Wenn man die angegebenen einfach streichen lassen kann, kann man dann auch die Überprüfung der Personen abwenden?

Wenn diese schon auf der liste stehen? Also nachträglich?

MediNight

Bitte nicht den Fargebogen für eine Sicherheitsüberprüfung mit dem PEBA für den Einsatz verwechseln ;) !

Und das Problem mit dem "Nüsschen" erledigt sich von ganz alleine ;) ! Einfach alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen machen und bei der Unterschrift, die diese Person ja verweigert, hinschreiben, dass sie damit nicht einverstanden ist und daher nicht unterscheibt! Dann kümmert sich die Bundeswehr um dieses Problem, indem dem Sohnemann erklärt wird, dass entweder dort die Unterschrift seiner Freundin auftaucht, oder aber er keine SÜ bekommt, was automatisch zu seiner Entlassung führen wird! Dann hat er die Entscheidung ... ;) !

der_stuffz


Andi

Zitat von: MediNight am 14. August 2010, 12:49:51
Bitte nicht den Fargebogen für eine Sicherheitsüberprüfung mit dem PEBA für den Einsatz verwechseln ;) !

Und das Problem mit dem "Nüsschen" erledigt sich von ganz alleine ;) ! Einfach alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen machen und bei der Unterschrift, die diese Person ja verweigert, hinschreiben, dass sie damit nicht einverstanden ist und daher nicht unterscheibt! Dann kümmert sich die Bundeswehr um dieses Problem,

Indem diese Person besonders vom MAD unter die Lupe genommen wird und zwar durch das genaue Abklopfen des Umfeldes des Soldaten und das ermitteln eigener Daten über sie. Überprüft wird sie so oder so, das Verweigern ihrer Zuarbeit führt an sich nur zu vermehrten Fragen

Zitat von: MediNight am 14. August 2010, 12:49:51oder aber er keine SÜ bekommt, was automatisch zu seiner Entlassung führen wird!

Warum sollte er deswegen entlassen werden und auf Grund welcher Rechtsgrundlage? Er bekommt evtl. die SÜ nicht - das wars. Das hat Auswirkungen auf sein Verwendungsspektrum, nicht mehr.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Lulu

Das er nicht entlassen wird weiß er. Na, das Nüsschen hat aber richtig Dampf bekommen und wird sich das schnell überlegen.

Er will sich auf keinen Fall die vorgesehene Dienstverwendung entgehen lassen. Danke für die vielen Antworten. :D

Jägersmann

Ihr habt Probleme  :D

Nüsschen = eine Bezeichnung für eine junge Frau  ;D sowas habe ich auch noch net gehört


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