hallo,
hätte ein paar fragen zum KDV antrag.
1.bei wenn muss ich den abgeben?
2.wenn er durch geht muss ich mein saz gehalt zurück zahlen?
3.wie lange dauert es bis er bearbeitet wird?
4.und hat es irgendwelche rechtlichen folgen oder ähnliches für mich?
danke schon mal im vorraus
Zitat von: streetzwe am 02. Oktober 2010, 13:32:41
1.bei wenn muss ich den abgeben?
Beim Disziplinarvorgesetzten.
Zitat von: streetzwe am 02. Oktober 2010, 13:32:41
2.wenn er durch geht muss ich mein saz gehalt zurück zahlen?
Nein, aber grundsätzlich die Kosten für eine ZAW/Berufsausbildung oder ein Studium, sofern bei der Bundeswehr absoviert.
Zitat von: streetzwe am 02. Oktober 2010, 13:32:41
3.wie lange dauert es bis er bearbeitet wird?
Wohl mehrere Monate - bis dahin gelten entsprechende Weisungen für die Behandlung von Soldaten, die Antrag auf KDV gestellt haben.
Zitat von: streetzwe am 02. Oktober 2010, 13:32:41
4.und hat es irgendwelche rechtlichen folgen oder ähnliches für mich?
Ja, anerkannte Kriegsdienstverweigerer stehen nicht mehr für den Wehrdienst zur Verfügung.
Gruß Andi
ok vielen dank
Zitat von: streetzwe am 02. Oktober 2010, 13:32:41
4.und hat es irgendwelche rechtlichen folgen oder ähnliches für mich?
Zusätzlich werden sie mit großer Wahrscheinlichkeit sofort eine Absage bekommen, sofern sie sich bei Landes- oder Bundespolizei bewerben wollen ;) Immerhin würden sie auch dort eine Waffe tragen, von der sie im Notfall zur Gefahrenabwehr Gebrauch machen müssten.
Zitat von: snake99 am 07. Oktober 2010, 06:55:36
Zusätzlich werden sie mit großer Wahrscheinlichkeit sofort eine Absage bekommen, sofern sie sich bei Landes- oder Bundespolizei bewerben wollen ;)
Nö, das wäre direkt verfassungswidrig.
Nochmal zur Klarstellung, um Andis Posting zu unterstreichen:
ALLE, ich wiederhole, ALLE Gerüchte und Latrinenparolen bezüglich "KDVler können danach nicht Beamter werden" oder "KDVler werden im Öffentlichen Dienst nicht genommen" oder oder oder sind genau das, nämlich Gerüchte und Latrinenparolen. Oder, um es hochgestochen auszudrücken, sind gequälter Bullshit.
Die Rechtslage ist eindeutig.
Zitat von: Andi am 07. Oktober 2010, 20:52:35
Zitat von: snake99 am 07. Oktober 2010, 06:55:36
Zusätzlich werden sie mit großer Wahrscheinlichkeit sofort eine Absage bekommen, sofern sie sich bei Landes- oder Bundespolizei bewerben wollen ;)
Nö, das wäre direkt verfassungswidrig.
Daher würde im Falle einer direkten Ablehnung des Bewerbers auch lediglich der "aussagekräftige" Satz stehen "ihre Bewerbung konnte für das weitere Bewerbungsverfahren nicht weiter berücksichtigt werden". ;)
Quatsch. Als ich vor Jahren Bewerbungsverfahren für LaPo und damals noch BGS bestritten habe waren recht viele ehemalige KDVler in den Prüfgruppen mit dabei und einige wurden letztendlich auch genommen.
Das ist aber schon etwas seltsam, oder...???
Gewissensgruende wegen Dienst mit der Waffe und so - und dann zur Polizei?
Sorry aber fuer mein, zugegebenermassen verhaeltnismnaessig einfaches Gemuet, tut sich hier ein Widerspruch auf. ???
Es heisst ja auch Kriegsdienstverweigerung, nicht Gewaltverweigerung :)
Wie gesagt, ich bin ein sehr einfach gestrickter Mensch, sorry wenn ich das irrtuemlich in einen Topf geworfen habe... :-[
Was leisten dann eigentlich diesen (KdV-) Polizisten, wenn sie in AFG waehrend ihres Ausbildungsauftrages von sich im Kriegseinsatz waehnenden Taliban angegriffen werden und sich durch offensiven Schusswaffengebrauch der vorlaeufigen Festnahme entziehen ??? (mei, is des kompliziert... :D)
Da Polizisten nicht in so einen Auslandseinsatz befohlen werden können, stellt sich diese Frage wohl nicht ...
Wobei du zugeben musst Schlammi, dass in sehr viele KDV Anträgen die Formulierung wie:
"Ich lehne aus XYZ Gründen jegliche Form von körperlicher Gewalt oder Waffengewalt ab!" zu finden sind.
Zumindest habe ich diese Formulierung in den vielen vorhandenen "Formulierungshilfen" für KDV'ler im Internet gefunden. Wenn dann der eben noch jeglicher Gewalt abschwörende KDV'ler eine Bewerbung bei der Polizei einreicht (wo regelmässig Maßnahmen des unmittelbaren körperlichen Zwanges oder gar Hilfsmittel des unmittelbaren Zwanges zum Einsatz kommen) wirft das in meinem Empfinden eine Vielzahl von Fragen und Unklarheiten auf ;)
KDV ist doch heute nur noch dazu da wenn man kein Bock hat zum Bund zu gehen.
Wieso wird eigentlich der Wehrdienst geleistet jedoch der Kriegsdienst verweigert? (Stelle mal wieder fest, dass diese Gesellschaft doch schon recht verlogen sein kann, aber das ist ja nix neues....)
Zitat von: snake99 am 08. Oktober 2010, 11:38:18
Wobei du zugeben musst Schlammi, dass in sehr viele KDV Anträgen die Formulierung wie:
"Ich lehne aus XYZ Gründen jegliche Form von körperlicher Gewalt oder Waffengewalt ab!" zu finden sind.
Natürlich. Das ändert aber nichts, gar nichts daran, dass keinerlei solche (wie oben gemutmaßt) Beschränkungen für KDVler im Öffentlichen Dienst, einschließlich der Polizei, existieren.
Ganz einfach: Wehrdienst leistet man, wenn man den Dienst als Zivi oder den Dienst bei der Bundeswehr leistet. Früher war es so, dass die ehemaligen KDV´ler im V-Fall in Lazaretten in der Heimat eingesetzt worden wären.
Dementsprechend gibt es auch Totalverweigerer, die genau damit argumentieren- eben dass sie dadurch einen Krieg auch nicht unterstützen wollen.
Zitat von: schlammtreiber am 08. Oktober 2010, 11:55:33
Natürlich. Das ändert aber nichts, gar nichts daran, dass keinerlei solche (wie oben gemutmaßt) Beschränkungen für KDVler im Öffentlichen Dienst, einschließlich der Polizei, existieren.
Da hast du natürlich Recht. Schriftlich gibt es keine niedergelegten Einschränkungen für sich bei der Polizei bewerbende KDV'ler ;) Die Behörde muss jedoch auch keine detaillierten Gründe angeben, sofern sie sich dazu entscheidet einen Bewerber abzulehnen ;)
Es werden aber nicht vermehrt KDV´ler bei solchen Jobs abgelehnt. Gibt schließlich verschiedene Gründe zu verweigern. Viele haben noch nicht mal was mit dem Waffengebrauch an sich zu tun, sondern, z.B. damit, dass man kriegerische Auseinandersetzungen zwischen zwei Staaten/Volksgruppen etc. nicht als probates Mittel ansieht und das nicht unterstützen will. Trotzdem muss man Waffeneinsatz zur Aufrechterhaltung von Recht und Gesetz im Innern nicht ablehnen.
Zitat von: ulli76 am 08. Oktober 2010, 11:56:28
Ganz einfach: Wehrdienst leistet man, wenn man den Dienst als Zivi oder den Dienst bei der Bundeswehr leistet.
Ahjaaa, wieder was gelernt :)
Ich will ja nicht kleinlich wirken, aber Zivildienst wird doch als "Ersatzdienst" offiziell tituliert und hat demnach mit Wehrdienst nichts tun oder? ;)
Ja, snake, das kam mir auch als erstes in den Sinn - allerdings ist es ja so, dass ein Dienst abgeleistet wird. Da es nur die Wehrpflicht und nicht eine allgemeine Dienstpflicht gibt, wird wohl der Ersatzdienst als eben Ersatz fuer den Dienst mit der Waffe, also eben den Wehrdienst der nur wo anders geleistet wird, gewertet.
Macht, wenn man ein bischen drueber nachdenkt schon Sinn, weil ja beide ihrer Dienstpflicht nachkommen - der eine so, der andere eben anders.