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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Drigaaz am 21. Oktober 2010, 19:11:39

Titel: Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: Drigaaz am 21. Oktober 2010, 19:11:39
Hallo,

unser Zug trat vor 3 Wochen unsere AGA an..
Man hat uns den Befehl vom OFw gegeben dass wir unsere Handys auszuschalten haben und in unserem Privatfach aufzubewahren haben, wenn wir im Dienst sind und lediglich zur Dienstunterbrechung unsere Handys einschalten dürfen.

Nun, gestern gabs nen Stubendurchgang vom OFw und man hat uns befohlen unser Privatfach zu öffnen uns unser Handy vorzu zeigen. Nun wurde kontrolliert ob es aus ist, war es ntürlich nicht, denn es liegt ja lautlos im Privatfach - verschlossen.

Dann ca. 20min. später zur Vollzähligkeit wurde uns befohlen unser Handy am Morgen(also heute morgen) abzugeben.

Ist das überhaupt rechtens ?

Weil sofern das Handy ja verschlossen im Privatfach vom Spind liegt - geht es niemanden was an, ob es aus ist, oder nicht ?!

danke schonmal.


mfg. Dri
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: Dennis812 am 21. Oktober 2010, 19:15:04
Informier Dich mal über ELoKa und überprüfe dann nochmal die Sinnhaftigkeit des Ausschaltens des Handys, vorallem vor dem Hintergrund eines Einsatzes (hier: als Gedankenstütze).

Fakt ist, dass das Ungehorsam sanktioniert wurde. Ob das Mittel hingegen a) das richtige und b) rechtens ist, lässt wie so oft nur über den Beschwerdeweg ermittelt.

Mindestens ist jedoch der Befehl des Öffnen des Privatfachs fragwürdig, da hierfür ein begründeteter Anfangsverdacht zu einer Straftat, z.B. gegen BtmG das, vorliegen muss.

Dass dein Verhalten falsch war, ist, hoffe ich, unstreitig.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: KlausP am 21. Oktober 2010, 19:18:44
Es ist nicht rechtens. Das Wertfach darf NUR der Disziplinarvorgesetzte einsehen und auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

ZDv 10/5:

...
317. Die Spindkontrolle hat den Zweck, die Sauberkeit,
Ordnung und Einsatzfähigkeit der Bekleidung und persönlichen
Ausrüstung zu überprüfen. Der Disziplinarvorgesetzte
entscheidet, wer zur Spindkontrolle berechtigt ist. Sie ist in
Gegenwart des Soldaten vorzunehmen. Das Wertfach darf
nur der Disziplinarvorgesetzte einsehen. Private
Gegenstände werden nicht kontrolliert.

...

Hier könnte nur eine Beschwerde helfen.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: hbmaennchen am 21. Oktober 2010, 19:24:21
Na ja, oftmals soll ja auch ein Gespräch, etwa über die VP, helfen, VOR einer Beschwerde.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: Andi am 21. Oktober 2010, 20:07:31
Um das Beispiel mal etwas zu verändern: Der Spindkontrollierende Vorgesetzte fordert das Vorzeigen der vorhandenen Barschaft und gibt den Befehl das vorhandene Geld an ihn auszuhändigen.
Wer würde das machen? Richtig keiner!
Der Befehl ist rechtswidrig und unverbindlich - genauso, wie der das Handy abzugeben.
Privates Eigentum ist tabu!

Gruß Andi
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: rambosocke am 21. Oktober 2010, 20:18:37
Ich finde das Verhalten des OFw bedenklich, sofern die Angaben des TE denn stimmen.

Eine Sicherstellung/Beschlagnahmung der Handys durch den OFw ist imho nicht rechtens.

Zunächst ist einmal das Handy Eigentum des Soldaten, welches immerhin durch das Grundgesetz geschützt ist. Rechtliche Grundlagen dieses zu beschlagnahmen könnten sich m.E.n. höchstens aus der Wehrdisziplinarordnung (hier §20) oder dem UZwGBw (§7)ergeben.
Für §20WDO bedürfte es jedoch einer richterlichen Genehmigung, bei Gefahr im Verzug könnte man darauf verzichten, aber selbst dann dürfte einzig und allein der Disziplinarvorgesetzte etwas beschlagnahmen.
Nach §7 UZwGBw könnte das Handy beschlagnahmt/sichergestellt werden, wenn es zur Begehung einer Strafttat geeignet ist, jedoch bedürfte es auch hier der Gefahr im Verzug. Und der OFw müsste hierbei sich im Wachdienst befunden haben.
Gefahr im Verzug kommt hier wohl kaum infrage, wenn ein Diensthandy im verschlossenen Privatfach liegt. Selbst die EloKa mit all ihren bewundernswerten Fähigkeiten könnte damit doch bestenfalls die Stube eines Rekruten in der Grundausbildung abhören - und jetzt?

Dass die Kontrolle des Wertfachs durch den OFw als solche schon nicht rechtens war hat KlausP zu genüge dargelegt.

Eine Wehrbeschwerde wäre angemessen. Die VP zum Chef vorschicken hielte ich jedoch auch für ratsamer, möglicherweise weiß der Disziplinarvorgesetzte auch nichts von der Eigenmächtigkeit des OFw.


Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: Drigaaz am 22. Oktober 2010, 14:30:54
Danke schonmal für die zahlreichen Antworten.

Das was ih schrieb stimmt, nur mal das vorne weg.

Unseren VP hatten wir erst vor ein paar Tagen gewählt, habe natürlich das ganze mit der VP besprochen und auf eure Antworten verwiesen.

Irgendwie, und aus welchem Grund auch immer findet die VP keinen Gefallen daran sich wegen dieser "kleinigkeit" zu beschweren.

Denkt ihr es bringt was wenn ich mich bzw unsere VP an unseren stellv. Bttr Führer wendet ?!

danke
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: hbmaennchen am 22. Oktober 2010, 14:42:30
Wenn die VP "keinen Gefallen daran" findet, habt Ihr

a.) IMHO die falsche VP gewählt - die ist nämlich dafür da, die Sorgen und Nöte der Kameraden ernstzunehmen und weiterzugeben und nicht, um die als "Kleinigkeit" zu bewerten und daher lieber mal den Schwanz einzukneifen
b.) auch die Möglichkeit, selbst mal zuerst mit dem OFw das Gespräch zu suchen
c.) natürlich auch die Möglichkeit, mit KpFw (Innendienstleiter) oder Chef zu sprechen (wobei man ja nicht immer gleich als Erstes das grobe Besteck auspacken muss, sondern auch dem OFw die Chance geben kann, seinen Fehler zu erkennen)
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: miguhamburg1 am 22. Oktober 2010, 14:55:25
Zunächst einmal gilt es hier, zwei Aspete Ihrer Anfrage grundsätzlich zu unterscheiden:

1)  Der Befehl, ein Handy auszuschalten, nicht in bestimmte Bereiche einer militärischen Anlage mitzunehmen, während einer Ausbildung im Privatfach des Spindes einzuschließen etc. ist rechmäßig und verbindlich. Er trägt dienstlichen Erfordernissen genauso Rechnung (z.B. Herstellen von Abhörsicherheit, Vermeiden von Ablenkung bei der Ausbildung etc.) wie der Fürsorge des Vorgesetzten (z.B. vor Verlust durch Verlieren im Gelände oder Beschädigung durch Herausfallen aus Taschen etc.). Demzufolge hat der Befehlende auch Anspruch auf gehorsam durch Sie. Wenn ich Ihre Ausführung richtig lese, dann haben Sie gegen diesen Befehl verstoßen, haben also Ihre dienstlichen Pflichten verletzt.

2)  Durch wen ein verschlossenes (!) Privatfach im dienstlichen Spind überprüft werden darf, ist in der zitierten Vorschrift eindeutig belegt. Im Übrigen darf dies der DV auch nur dann (selbst) tun, wenn ein begründeter Verdacht einer strafbaren Handlung des Soldaten vorliegt. Weiterhin sind die zuvor richtig zitierten weiteren Vorschriften zu berücksichtigen. Insofern war der Befehl Ihres Ausbilders sowohl unrechtmäßig (er war nicht befugt dazu, Sie Ihr privatfach öffnen zu lassen und gegen Sie lag auch nicht der verdacht einer Straftat vor), als auch unverbindlich (Sie müssen diesen Befehl nicht befolgen, ein Nichtbefolgen bliebe für Sie folgenlos).

Nun liegen im Ergebnis allerdings zwei Dienstpflichtverletzungen vor:

a)  Die Ihres Ausbilders, der Ihnen einen unrechtmäßigen und unverbindlichen Befehl erteilte. hbmaennchen hat Ihnen verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sie weiter vorgehen können. Ob und welchen dieser Wege Sie wählen, müssen Sie aufgrund der Situation entscheiden. Fakt ist allerdings, dass Ihr DV den Sachverhalt ermitteln muss, wenn er Kenntnis über eine Dienstpflichtverletzung eines seiner Untergebenen erlangt.

b)  Da Sie Ihr Privatfach nun aber geöffnet haben, fiel Ihre Dienstpflichtverletzung auf (eingeschaltetes Handy). Hierfür haben Sie sich gegebenenfalls zu verantworten.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: ulli76 am 22. Oktober 2010, 17:11:14
Wenn sich eure VP nicht traut, kann sich auch sein Stellvertreter oder auch jemand anderes von euch an den OFw und an den Zugführer wenden (das wären in diesem Fall schon mal die richtigen Ansprechpartner, bei denen man es als erstes versuchen soll. Wenn das nicht fruchtet kann man sich immer noch an den Spieß oder Chef wenden- auch diese Reihenfolge macht durchaus Sinn)

Übrigens macht es Sinn, wenn ihr ein "Gegenangebot" habt und wenn ihr nicht versucht den OFw blos zu stellen.
(Mit dem Tenor- uns war zunächst nicht bewusst, warum es wichtig ist, das Handy auch im SPind aus zu haben, aber wir werden in Zukunft vermehrt darauf achten.....Wir verstehen den Hintergund, trotzdem halten wir das Verhalten des OFw für nicht in Ordnung, weil das Privatfach das letzte bischen Privatsphäre ist und die Handys unser Eigentum sind blabla- so in der Art)
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: RekrKp8 am 23. Oktober 2010, 08:06:55
Wenn der Sachverhalt denn genauso passiert ist. Ich habe auch schon mal die Mobiltelefone kontrolliert, habe auf der Stube gesagt (nachdem ich über bluetooth ein eingeschaltetes Handy geortet hatte), ich möchte jetzt sofort alle Handys sehen. Klar machen die dann ihr Privatfach auf. Das hatte ich aber nicht explizit befohlen.

Die Handys einsammeln zu lassen halte ich auch für bedenklich. Wenn, dann würde ich nur die Handys einsammeln, die eingeschaltet waren und würde die in ein vorgehaltenen Spind einschließen in einem extra Raum. Den Raumschlüssel hat der Zugführer, den Spindschlüssel die Rekruten-VP oder so. Aber das ist alles riskant. Auch das Einsammeln der offen herumliegenden Handys ist so eine Sache.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: wolverine am 23. Oktober 2010, 11:23:23
Schon der dienstliche Zweck bedarf eines hohen Begründungsaufwandes!
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: rambosocke am 23. Oktober 2010, 11:37:11
ZitatDurch wen ein verschlossenes (!) Privatfach

Spielt meiner Meinung nach keine Rolle, ob das Privatfach verschlossen ist. Die bereits zitierte 10/15 geht da schließlich auch nicht näher drauf ein. Ist zwar sicherlich in vielen AGA-Kompanien üblich, dass befohlen wird das Privatfach mit Extra-Schloss zu verschließen, daraus zu folgern ein unverschlossenes Privatfach darf im Rahmen der Spindkontrolle mit eingesehen werden, halte ich für ein Gerücht, auch wenns sicherlich allerorten so praktiziert wird.

Zitatb)  Da Sie Ihr Privatfach nun aber geöffnet haben, fiel Ihre Dienstpflichtverletzung auf (eingeschaltetes Handy). Hierfür haben Sie sich gegebenenfalls zu verantworten.

Vollkommen richtig!
Dennoch führt eine Dienstpflichtverletzung Ihrerseits nicht dazu, dass Sie ihre (wenigen) Rechte einbüßen.


Wurden die Handys eigentlich zum Wochenende wieder ausgegeben?
Und wurden die Handys des gesamten Zuges eingesammelt, oder nur die eingeschalteten Handys von den "Befehlsverweigerern"?

Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: RekrKp8 am 23. Oktober 2010, 12:08:49
Als Ausbilder in der AGA gehe ich davon aus, dass:

a) Der besagte OFw befohlen hatte, die Handys aus den Privatfächern zu holen und vorzuzeigen. Er hätte den Zusatz "Privatfach" auch weglassen können, aber da die Handys gem. Befehl ja nur im Privatfach sein können, bot sich diese Formulierung des Befehls eben an.

b) Der besagte OFw entdeckte mehrere Verstöße gegen den Befehl, das Handy ausgeschaltet im Spind aufzubewahren. (nebenbei: Es ist sehr wohl wichtig, ob das Handy aus ist oder nicht und es geht den Vorgesetzten sehr wohl etwas an.)

c) folgende Maßnahme getroffen wurde: Die Handys werden, zumindest während der Dienstzeit, eingesammelt, um das Befolgen des Befehls überwachen zu können. Über Art und Weise* der Einsammlung und Aufbewahrung wurde bislang nichts bekannt.
(* entscheidend!)

Insofern kann ich schlussendlich gar keine Dienstpflichtverletzung des OFw erkennen, da mir wesentliche, zur Bewertung relevante Informationen nicht vorliegen. Dass ein Rekrut, der plötzlich Befehle befolgen muss und sein Handy als heilig ansieht, damit zunächst Schwierigkeiten hat, ist klar. Er sieht vorallem sein nicht im Spind liegendes Handy, nicht aber seine Mißachtung eines klaren, rechtmäßigen Befehls. Es wird sogar versucht, den Befehl aufzuweichen
ZitatWeil sofern das Handy ja verschlossen im Privatfach vom Spind liegt - geht es niemanden was an, ob es aus ist, oder nicht ?!
. Ein Rekrut kann zwar nicht verstehen, warum das Handy ausgeschaltet sein muss, das ist aber im Grunde rechtlich irrelevant.

Nirgends ist beschrieben, dass der besagte OFw die Privatfächer selbst "kontrolliert" oder "durchsucht" hat. Das war gem. des ersten Posts nicht der Fall. Ich gehe stark davon aus, dass die Handys Abends wieder ausgegeben wurden, nur geht das aus den Posts nicht hervor. Ich gehe weiterhin stark davon aus, dass nur die Handys der "Ungehorsamen (!)" eingesammelt wurden.

Sollten sich andere Fakten in der Revision ergeben, so ist eine Neubewertung durchzuführen.

Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: Drigaaz am 23. Oktober 2010, 12:24:00
Die handys wurden in der Dienstunterbrechung wieder ausgegeben und wurden dann am nächsten Morgen wieder eingesammelt(da viele ihr Handy als Wecker nutzen)...daher waren ja auch so viele Handsets eingeschaltet.

Es wurden alle Handys eingesammelt...also vom gesamten Zug.

Also um nochmal etwas einzuwerfen.

Es wurde befohlen die Handys ja ausgeschaltet und verschlossen im Privatfach zu belassen, andererseits wurde uns aber erlaubt unsere Handy´s als Wecker zu benutzen.

Also wiederspricht sich da was ?!

Hoffe ihr könnt damit jetzt mehr anfangen.

mfg.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: rambosocke am 23. Oktober 2010, 13:14:45
Zitatc) folgende Maßnahme getroffen wurde: Die Handys werden, zumindest während der Dienstzeit, eingesammelt, um das Befolgen des Befehls überwachen zu können. Über Art und Weise* der Einsammlung und Aufbewahrung wurde bislang nichts bekannt.
(* entscheidend!)

Insofern kann ich schlussendlich gar keine Dienstpflichtverletzung des OFw erkennen, da mir wesentliche, zur Bewertung relevante Informationen nicht vorliegen.

Ich kann nach wie vor, also auch wenn man den Ausgangsfall, welcher in der Tat etwas unpräzise geschildert ist, in dem von dir genannten Sinne umdeutet, beim besten Willen nicht erkennen, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage sich der OFw des Privateigentums der Rekruten bemächtigt. Somit wäre der Befehl zur Abgabe der Handys bzw. die Einsammlung (und aus der Schilderung des TE geht schon hervor, dass die nicht freiwillig zur sicheren Verwahrung abgegeben wurden) meines Erachtens nach rechtswidrig und wäre entsprechend eine Dienstpflichtverletzung des OFw.
Den Befehl, das Handy während der Dienstzeit ausgeschaltet im Privatfach zu verstauen, möchte ich jetzt nicht in Frage stellen.
Aber wie der Befehl durchgesetzt bzw. die Nicht-Befolgung sanktioniert wird, kann ich nicht nachvollziehen. Da bieten EEM und WDO doch effektivere und vor allem rechtmäßige Möglichkeiten der Erziehung und Disziplinierung. Wozu sich dann also mit so einer "Dann-nehm-ichs-euch-halt-weg"-Aktion selbst angreifbar machen?
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: rambosocke am 23. Oktober 2010, 13:24:57
ZitatEs wurde befohlen die Handys ja ausgeschaltet und verschlossen im Privatfach zu belassen, andererseits wurde uns aber erlaubt unsere Handy´s als Wecker zu benutzen.

Also wiederspricht sich da was ?!

ZitatMan hat uns den Befehl vom OFw gegeben dass wir unsere Handys auszuschalten haben und in unserem Privatfach aufzubewahren haben, wenn wir im Dienst sind und lediglich zur Dienstunterbrechung unsere Handys einschalten dürfen.

Sie erkennen da keinen Widerspruch, weil es keinen gibt. Ihren eigenen Angaben zufolge können und dürfen Sie schließlich ihre Handys in Dienstunterbrechungen nutzen, also auch als Wecker. ;)
Während des Dienstes brauchen Sie sicherlich keinen Wecker, es wird schon dafür gesorgt werden, dass Sie nicht einschlafen bzw. schnell wieder aufwachen.  ;D
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: ulli76 am 23. Oktober 2010, 13:40:27
Vermutlich war damit die Dienstzeit gemeint, in welcher das Handy ausgeschaltet im Privatfach zu liegen hat.

Übrigens finde ich es bei Rekruten nicht entscheidend, ob das Handy im Privatfach an- oder ausgeschaltet ist. So eine geheime AGA wird wohl keiner haben.

Um das Ganze nocheinmal zusammen zu fassen: Vermutlich (wohl gemerkt nur eine Vermutung von mir, da ich auch nicht dabei war) ist der OFw über´s Ziel hinaus geschossen. Versucht vernünftig mit ihm zu sprechen, dann sollte auch eine Lösung gefunden werden.

(Und ja, es kann extrem nervig sein, wenn es Soldaten gibt, bei denen man denkt, dass das Handy direkt mit dem Gehirn verbunden ist bzw. regelmäßig bei Ausbildungen oder im normalen Dienst ein Klingelton zu hören ist.)
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: RekrKp8 am 23. Oktober 2010, 15:04:57
Nun, es gibt nunmal Einheiten, denen ist es wichtig, ob das Handy ausgeschaltet ist oder nicht. Und wenn es nur einen "vorbereitenden" dienstlichen Zweck hat oder als Teil der Disziplinierung von Soldaten dient.

Ich möchte hiermit klarstellen, dass ich gegen ein Einsammeln von Handys bin, um den Befehl der ausgeschalteten Handys zu überwachen. Da gibt es auf jeden Fall bessere Möglichkeiten. Durch das Einsammeln verhindert der ZgFhr oder GrpFhr allerdings die Sanktion Diszi (~100 EUR in ähnlichen Fällen) durch den Chef.

Nun ja, die Art und Weise des Einsammelns ist halt noch nicht klar. Sollte der Fall - wie er von mir auch gewünscht wird - so sein, dass es im Kompaniebereich spezielle Wertfachspinde gibt (wie es auf manchen Lehrgängen Kühlfächer gibt), wo die Handys vom UvD oder wen überwacht werden, gibt es keine rechtlichen Bedenken.  Da wäre ein Beitrag des TE´s sicherlich hilfreich.

Der OFw hat sich ja nicht des Privateigentums der Rekruten bemächtigt; das klingt so als benütze er es wie ein Eigentümer. Das kann ich mir beim Besten Willen nicht vorstellen.

Die Dienstunterbrechung gilt ja meist vom "Dienstschluss" bis zum beginnenden Revierreinigen oder bis zum Zapfenstreich. Selbstverständlich gehört aber ein befohlener Zapfenstreich nicht zur Dienstzeit.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: ulli76 am 23. Oktober 2010, 15:34:59
Der Chef wird wohl kaum ein Diszi von 100€ Disziplinarbuße durch bekommen weil ein Rekrut ein nicht ausgeschaltetes Handy im Spind hatte.
Wenn es eine entsprechend sicherheitsempfindliche Einheit ist, wo man die Soldaten dafür sensibilisieren will, hättem man das Rekruten auch sagen müssen.

Und ich kenn bisher keine Einheit, wo ein eingeschaltetes Handy im Spind in der Unterkunft ein Sicherheitsproblem darstellen sollte- vielleicht bei speziellen Einheiten im Einsatz in nem Safe-House oder so- aber doch nicht in der normalen Unterkunft.
Da sollte man schon mal auf dem Teppich bleiben.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: RekrKp8 am 23. Oktober 2010, 17:32:15
Nun ich verstehe diese Argumentation, aber die steht gar nicht im Vordergrund. Es geht um die Mißachtung eines Befehls, im Wiederholungsfall (muss ich dazu sagen) gibt sowas in manchen Einheiten eben eine Disziplinarbuße. In manchen Truppengattungen wird möglicherweise etwas laxer mit der Durchsetzung von Befehlen umgegangen, aber in anderen Truppengattungen kann man sich so etwas nicht leisten.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: wolverine am 23. Oktober 2010, 21:03:40
Zitat von: =TRG= am 23. Oktober 2010, 12:08:49
(nebenbei: Es ist sehr wohl wichtig, ob das Handy aus ist oder nicht und es geht den Vorgesetzten sehr wohl etwas an.)
Na dann schieß mal los! Bisher ist das ein These und kein Argument.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: ulli76 am 23. Oktober 2010, 21:12:49
@TRG- ne is klar. Deswegen gibt es ja auch nur im Sanitätsdienst ein abgestuftes System von EMs und Disziplinarmaßnahmen.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: hbmaennchen am 23. Oktober 2010, 21:34:04
Und um Befehle an Rekruten einer Erfolgskontrolle zu unterziehen, weil das in einer AGA-Einheit ja so wichtig ist, darf man jetzt als OFw befehlen, das Privatfach zu öffnen, TRG?
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: TazD am 23. Oktober 2010, 22:41:58
Gesetzt den Fall, der OFw hat gesagt:
" Jetzt öffnet ihr eure Privatfächer und holt die Handys raus, damit ich diese kontrollieren kann".

Worum ging es wohl? Um die Kontrolle der Privatfächer (die ja nur dem DV vorbehalten ist) oder um die Kontrolle der Handys ?

Hätte besagter OFw gesagt: "Holt eure Handys zur Kontrolle raus." wäre es dann im Endeffekt etwas anderes ?

Ich denke nicht, und daher können wir vielleicht auch mal diese kleinliche Rumreiterei auf dem "Privatfach-öffnen-Befehl" sein lassen und uns auf das Wesentliche konzentrieren. Relevanter in diesem Fall ist m.M.n. die Wegnahme der Handys. Damit habe ich wirklich ein Problem.

Btw:
Es gibt keine "Dienstunterbrechung". Entweder hat der Soldat "Dienstzeit" oder "dienstfreie Zeit". Bin aber trotzdem für anderslautende Definitionen offen.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: hbmaennchen am 23. Oktober 2010, 22:53:53
IMHO wäre das anders gewesen - nach meinem Verständnis als Offz und DV darf der OFw nicht mal öffnen lassen, um reinzuschauen, also auch keinen Einblick nehmen. Nimmt er aber, wenn er vor dem Spind steht. "Vor den Stuben antreten - Wegtreten, 1 Minute Zeit - Handys holen und vorzeigen" wäre allerdings ja doof i.S.d. OFw gewesen, denn jeder Rekrut mit ein bisken Grips hätte das Handy auf dem Weg vom Spind vor die Stube natürlich ausgeschaltet.

Hätte ein OFw MEINER Kp auf diese Weise einen Stubendurchgang veranstaltet, HÄTTE ich ein Diszi angedacht - für den OFw. Der hat wegzubleiben vom Privatfach - nach MEINER Lesart.

Im grundsätzlichen Konfiszieren der Handys während des Dienstes mit Aushändigung nach Dienstschluß sehe ich allerdings weniger ein Problem, eher schon in der Befugnis des OFw dazu.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: TazD am 23. Oktober 2010, 23:05:29
Zitat von: hbmaennchen am 23. Oktober 2010, 22:53:53
....darf der OFw nicht mal öffnen lassen, um reinzuschauen, also auch keinen Einblick nehmen.
Da sind wir uns ja auch einig! Wenn es um die reine Kontrolle des Inhalts des Privatfachs geht, DANN überschreitet der OFw seine Kompetenzen. Darum ging es hier aber nicht. 

Zitat von: hbmaennchen am 23. Oktober 2010, 22:53:53
Nimmt er aber, wenn er vor dem Spind steht. "Vor den Stuben antreten - Wegtreten, 1 Minute Zeit - Handys holen und vorzeigen" wäre allerdings ja doof i.S.d. OFw gewesen, denn jeder Rekrut mit ein bisken Grips hätte das Handy auf dem Weg vom Spind vor die Stube natürlich ausgeschaltet.
Da bin ich aufgrund langjähriger AGA-Erfahrung mit dir einer Meinung.

Zitat von: hbmaennchen am 23. Oktober 2010, 22:53:53
Hätte ein OFw MEINER Kp auf diese Weise einen Stubendurchgang veranstaltet, HÄTTE ich ein Diszi angedacht - für den OFw. Der hat wegzubleiben vom Privatfach - nach MEINER Lesart.
Nach meiner Lesart ging es dem OFw nicht um das Privatfach, sondern um die Handys.

Zitat von: hbmaennchen am 23. Oktober 2010, 22:53:53
Im grundsätzlichen Konfiszieren der Handys während des Dienstes mit Aushändigung nach Dienstschluß sehe ich allerdings weniger ein Problem, eher schon in der Befugnis des OFw dazu.
Nach meinem Verständnis als Offz und als DV sehe ich nach wie vor in beidem ein Problem. Nicht nur in der Befugnis des OFw dazu.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: hbmaennchen am 23. Oktober 2010, 23:12:05
Ist aber in Schulen gang und gäbe, Handys während des Unterrichtes zu konfiszieren, damit Ruhe ist.
Ob das schon judiziert wurde - keine Ahnung momentan.
Als Erfolgskontrolle eines - in der Sinnhaftigkeit eher fraglichen Befehls, wenn der Spind nicht klingelt (also keine Störung - dienstlicher Zweck? "Abhören" von Dienstgeheimnissen eines lautlosen Handys??), ist das Konfiszieren allerdings fraglich....IMHO.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: RekrKp8 am 24. Oktober 2010, 08:11:41
Okay, ich versuche zu antworten:

a) es geht den Vorgesetzten sehr wohl was an, ob das Handy aus ist, wenn er es befohlen hat.
b) schien es mir, als wäre es für ulli76 ok, wenn das Handy zwar an, aber wenigstens im Spind ist. Das ist meiner Meinung nach ein falscher Ansatz. Befehl lautet Handy aus und im Spind, also ist dies die einzige Verwahrungsmöglichkeit.

b2) OB es wichtig ist, dass das Handy aus ist, steht hier gar nicht zur Diskussion, es war befohlen aus, also ist das Handy aus. So ein Befehl ist nicht rechtswidrig. Jedenfalls will ich nicht durch irgendwelche Klingeltöne beim Stubenunterricht oder Stubendurchgang gestört werden.

c) bin ich immer noch dagegen und halte es für rechtlich bedenklich, die Handys einzusammeln, wahrscheinlich auch noch von allen, nicht nur von den "Tätern". Die Möglichkeit mit Schließfächern ist ja eher eine theoretische Idee, aber eine einmalige Belehrung oder ein Diszi hält leider manchen Rekruten nicht davon ab, sich von seinem Handy ablenken zu lassen.

d) bin ich mir sicher, dass der OFw keinen Blick in das Privatfach gewagt hatte. Egal, ob er in der Stube stand oder nicht. Es geht ja nicht um den möglichen Blick, sondern um den Willen, das Privatfach einzusehen.

e) Wird mir jeder, der in der AGA Dienst tut, zustimmen, wenn ich behaupte, dass 98% aller Rekruten sehr wohl ihr Handy auf lautlos stellen können, aber 2% es irgendwie dann doch vermasseln ("oh habe ich vergessen!" oder "weiß nicht wie das geht!").
Zumeist geht es beim Thema Handy ohnehin nur um die ersten zwei Wochen, in denen Antrete-und Richtübungen trainiert werden, viel Unterrichte sind, Spinde eingeräumt werden, Bettenbau ausgebildet wird, Selbstudium durchzuführen ist (NATO-Alphabet, Dienstgrade). Ein Handy im Spind, das an ist, verlockt (ähnlich wie Verleitung zum Kameradendiebstahl) dazu, einen Blick drauf zu werfen. Sollte dann die Freundin eine SMS geschrieben haben, liest man die schnell. Wenn dann da drin steht: "Ich vermisse Dich und weiß nicht ob ich es noch lang aushalte", dreht sich im Kopf des Rekruten alles um diesen Satz und er verschwendet keine Energie für den nun anstehenden Unterricht "Rechte und Pflichten des Soldaten", z.B. Ich halte den Befehl Handy AUS für sinnvoll.

Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: wolverine am 24. Oktober 2010, 10:24:07
Das ist wieder nur These: "Das Handy muss aus sein, ISSO!" Warum? Hier war beschrieben: Auf lautlos im Spind. Und da suche ich den dienstlichen Zweck, warum das nicht eine wenig eingriffsintensive Maßnahme zum Erreichen eines Zwecks ist.
Und ganz klar: Wenn der Befehl keinen dienstlichen Zweck verfolgt, ist er per se rechtswidrig.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: ulli76 am 24. Oktober 2010, 11:08:03
Was auch nun mal Fakt ist: Menschen machen Fehler- erst recht Rekruten. In diesem Fall ist wohl von beiden Seiten ein Fehler begangen worden: Von dem Rekruten, der sein Handy befehlswidrig doch an gehabt hatte und vom OFw, der in seiner Reaktion über´s Ziel hinaus geschossen ist. (Meine persönliche Meinung- ohne dabei gewesen zu sein!)

Das ist genau das schöne an den EMs bzw. Disziplinarmaßnahmen : Es gibt immer einen Ermessensspielraum:
So kann man hier unterscheiden: erstmaliger Verstoß oder Wiederholungsfall- Handy an vs. Handy hat im Dienst geklingelt- Spind in der Unterkunft vs. Sicherheitsempfindlicher Bereich- grundsätzlich gewissenhafter Soldat oder jemand der sich ständig quer stellt.


Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: Drigaaz am 24. Oktober 2010, 13:03:46
Um auf das letzter zu antworten...

Ich möchte mich/unseren Zug nicht hervorheben...aber wir sind alles Freiwillige die zum Bund gegangen sind...d.h.

21 SaZ´ler
25 Fwdl´er

Will jetzt eigtl. nur damit sagen dass wir uns nicht wiklich quer stellen - da wir ja was erreichen möchten..und wie auch schon gesagt wird - jeder macht Fehler - sowohl wir als Rekruten aber auch als Vorgesetzte.

Um noch ein paar andere Worte reinzuwerfen:

Ob der OFw einen Blick in das Privatfach geworfen hat, kann ich nicht bestätigen, stand ja mit dem Rücken zu ihm...hätte er es getan, hätte er sicher meinen Laptop gesehen...der war natürlich aus...wär ja sonst auch blöd ihn an zu haben...weils nichts bringt^^

Um nochmal darauf zurück zu kommen wie das ganze ablief:

Iwann zur Vollzähligkeit nach der abendlichen Dienstunterbrechung, sollten wir zum Stubendurchgang vor den Stuben antreten...gesagt - getan.
Unser OFw betrat darauf jede Stube und holte jeden Stubenbewohner, also Stubenweise z.b. jeweils 2-6 Bewohner der Stube mit in die Stube und verlangte nach dem Handy...da ja mal der Befehl lautete dass das Handy aus sein soll, und im Privatfach verharren soll, musste natürlich jeder sein Privatfach öffnen um sein(e) Handy(´s) heraus zuholen. Der OFw wollte sich diese Geräte anschauen um zu kontrollieren ob sie denn wirklich aus seien und "spielte" damit rum, ob sie an seien - also er drückte die Tasten die er sah.

Um mal auf unsere Stellung in der BW zu kommen...wir sind bei der Artillerie...besser bei den BeoPz...ich kann mir nicht vorstellen dass es dort so extrem geheime Dinge gibt, dass eine solche Maßnahme mit abnahme der privaten Mobilgeräte von nöten ist.
Es ist kein Sicherheitsbereich ausgewiesen, außer an entsprechenden Türen - mit entsprechenden Aufklebern gekennzeichnet. Ich kenne keine Stube von Rekruten die als Sicherheitsbereich gekennzeichnet ist.


danke.

mfg.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: RekrKp8 am 24. Oktober 2010, 15:43:39
Nun so stellt sich das ganze anders da. Und Ullis letztem Beitrag kann ich nur beipflichten.

Also ich muss mir quasi selbst widersprechen, aber am Abend kurz vorm Reinigen und dem Zapfenstreich (da dürfen die Rekruten wohl das Handy wieder einschalten) die Handys zu kontrollieren ist meiner Meinung nach der völlig falsche Schwerpunkt. Und anfassen würde ich die Handys sowieso nicht.

Wieso es einen dienstlichen Zweck gibt, während der Dienstzeit die Handys ausgeschaltet zu haben, erwähnte ich bereits ausführlich in meinem vorherigen Beitrag. Wobei der Faktor Ablenkung vom Dienstbetrieb (besonders in der AGA als Teilnehmer) wohl am stärksten ist und das größte dienstliche Hindernis darstellt.

Drigaaz: Es geht in Ihrem geschilderten Falle nie und nimmer um sicherheitsrelevante Bereiche. Sonst dürften Sie wohl das Handy auch nach Dienst dort nicht benutzen. Es ist eine Stube, eine Gemeinschafstunterkunft. Darum kann es nie und nimmer gehen. Einzig und allein - und dieses Argument ist schwach, zwar auch von mir erwähnt, aber nur beiläufig - könnte es im Zusammenhang mit elektronischer Abschirmung der Erziehung zum sensiblen Umgang mit abhörgefährdenden Geräten dienen... aber das geht auch anders.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: ulli76 am 24. Oktober 2010, 16:32:55
ein wenig OT, aber halbwegs passend zum Thema:

Mei was war das im Einsatz immer ein Gebastel vor den Besprechungen im Stab: Handy auseinander bauen (akkut raus und so)- hinterher wieder zusammenbauen. und das nicht mit einem- sondern regelmäßig mit 2-3 Handys.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: wolverine am 24. Oktober 2010, 18:33:35
Sei mir nich böse TRG, aber das ist blanker Unsinn. Die geschilderte Lage war, dass die Handys auf lautlos im Spind/Wertfach liegen. Da gibt es kaum einen dienstlichen Zweck das zu verbieten. Wenn es um EloKa ginge, mag das in ganz wenigen Ausnahmefällen zulässig sein. Im Einsatz erklärbar und in der Einsatzvorbereitung wenn irgendwo im Nichts im Wald plötzlich ein Hotspot von 150 Aktivstrahlern steht. Aber in einer popeligen Kaserne mitten in Deutschland? Und während des Dienstes auf das Handy zu gucken ist ein autonomer Verstoß; den mag der Gruppenführer ahnden wenn er ihn wahrnimmt. So käme das ungefährt gleich die persönliche Post erst nach der AGA oder nur am Freitag auszugeben. Unter der Woche könnte der Rekrut ja sonst heimlich während der Dienstzeit seine Liebesbriefe lesen und abgelenkt sein. So wie geschildert ist der Befehl rechtswidrig, die Maßnahme unzulässig und wahrscheinlich auch eine Kollektivstrafe - kam nicht so ganz ´raus. Einer Beschwerde würde das wohl nicht standhalten. Ich würde das persönliche Gespräch suchen und wenn ich selbst dazu nicht die Traute hätte die VP vorschicken. Tenor: Mein Privateigentum geht Sie nichts an Herr OFw. Einmal geschenkt beim nächsten Mal wird es dienstlich geklärt!
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: RekrKp8 am 24. Oktober 2010, 18:47:26
Die geschilderte Lage war, dass es befohlen war die Handys AUS zu haben, nicht lautlos.

Mit dem Thema EloKa etc. sind wir uns ja einig, und auch der Zeitpunkt ist total unsinnig (Abends). Weiterhin spricht, wenn man eine "humanere" und "der Generation und Zeit" angepasste Variante wählen will, eigentlich nichts dagegen, das Handy lautlos im Spind aufzubewahren. Nur wozu? Rausholen darf er´s nicht, aber die Verlockung ist größer. Die Durchsetzung des Befehls - kein privates Handy während der Dienstzeit - wird unkontrollierbar. Generell ist einfach festzustellen, dass die Generation Rekruten ihre Gewichtung nicht auf die Ausbildung, sondern auf die sozialen Kontakte legt, die natürlich 24 Stunden gepflegt werden müssen. Nenn mir ein probates Mittel, dem irgendwie entgegen zu wirken, ohne zu befehlen, dass die Handys im Spind zu bleiben haben.

Übrigens werden in meiner Einheit die Briefe erst zur Dienstunterbrechung ausgegeben.

Ich bin mit Dir einer Meinung, dass das Einsammeln von ALLEN (das kam so raus), obwohl - egal -, von Handys überhaupt nicht statthaft ist und ich im Grunde für die Blödheit solcher Vorgesetzten kein Verständnis habe.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: wolverine am 24. Oktober 2010, 19:00:05
Ja und dieser Befehl "ausschalten" statt lautlos ist unsinnig und damit rechtswidrig. Mal grundsätzlich: Der Rekrut muss nicht erklären warum er etwas macht sondern der Vorgesetzte muss erklären können, warum der Rekrut es nicht darf! Das sind rechtsstaatliche Grundlagen. Jeder Befehl ist Eingriff in die Handlungsfreiheit und damit rechtfertigungsbedürftig. Die Freiheitsausübung steht mir dagegen einfach zu. Die muss ich nicht begründen. Kein Handy im Dienst - völlig ok. Also im Spind. Meinetwegen auch lautlos wenn dort Unterricht oder Selbststudium stattfindet. Das ist auch noch ok. Aber der Befehl:Zwingend ausschalten ist bis auf die genannten Fälle unsinnig und damit rechtswidrig.

Post abends nach Dienst austeilen ist ok, aber morgens wieder einsammeln würde der geschilderten Lage ähneln (wegen der Ablenkungsgefahr!) und das wäre mit großer Sicherheit unzulässig.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: RekrKp8 am 24. Oktober 2010, 20:51:34
Nein, die private Post wird nicht wieder eingesammelt, aber ist zugeklebt im Privatfach des Spinds aufzubewahren.  ;D

Ansonsten könntest Du Recht haben. Im Privatfach auf alle Fälle, mindestens lautlos. (Ob der Rekrut dann Sprachaufzeichnungen aufnimmt, sei mal nicht unterstellt  :) ), Nutzung während der Dienstzeit untersagt. Gilt für alle elektronischen Geräte. Gibt es rechtlich sonst noch etwas zu berücksichtigen?
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: miguhamburg1 am 25. Oktober 2010, 09:18:09
So, nachdem unser Fragesteller seine Lagedarstellung erheblich präzisiert hat, erscheint die Lösung des Falles ja ziemlich klar auf der Hand zu liegen.

1)  Der Ausbilder des Rekruten hat (a) eine unrechtmäßige Manahme vorgenommen und dies (b) noch zu einer vollkommen unsinnigen Zeit, da sich der zuvor ergangene "Handybefehl" explizit nicht auf die dienstfreie Zeit bezog, mithin hätten die zum Wecken "erlaubten" Handys zum Zeitpunkt des Stubendurchgangs auch nicht im Wertfach des Spindes liegen müssen. Weiterhin bleibt (c) der Befehl zum Abgeben der Handys am nächsten Morgen auf jeden Fall rechtswidrig und unverbindlich.

2)  Wolverine, Sie haben mit der grundsätzlichen Begründbarkeit eines Befehls als Eingriff in die Freiheitsrechte durchaus Recht. Allerdings können wir aus der Entfernung nun wirklich nicht ermitteln, aus welchem Anlass heraus der "Handybefehl" in dieser Einheit erlassen wurde. Deshalb wäre ich eher etwas vorsichtig mit der Mutmaßung "sinnlos = rechtswidrig". Der Sin erschließt sich mir derzeit auch nicht recht, allerdings kenne ich weder die örtlichen Verhältnisse in der Truppenunterkunft/Kasernenanlage, noch die sonstigen Rahmenbedingungen, die zu ihm geführt haben.

3)  Selbstverständlich bliebe unserem Fragesteller die Möglichkeit, eine Meldung zu erstatten oder eschwerde einzulegen. Ob der bisherigen Informationen neige ich aber auch dazu, zunächst einmal das Gespräch mit dem Zugführer zu suchen, um die Sachlage zu klären und zu einer sinvollen Lösung zu kommen. Sollte dieses Gespräch nichts bringen, bleiben immer noch die "offiziellen" Alternativen.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: RekrKp8 am 25. Oktober 2010, 12:15:32
Dazu ist nur zu erwähnen, dass ganz genau genommen die dienstfreie Zeit (die Dienstunterbrechung) mit dem angekündigten Ausrufen für die Vollzähligkeit und dem Beginn des Stuben- und Revierreinigens beendet war. Dennoch ist es ein vollkommen unsinniger Zeitpunkt, das stimmt wohl. Der Rest stimmt natürlich auch.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: rusi21 am 11. November 2010, 12:55:27
Hallo,

während des Lesens dieses Threads ist mir immer mehr aufgefallen, dass hier Probleme geschaffen werden, die sich ganz einfach vermeiden ließen. Sicherlich geht es hier um den Eingangs erwähnten Fall, aber hier mal ein Vorschlag zur Güte, der solche Fälle von vornherein ausschließen sollte.

Am Anfang der AGA wird einmal deutlich der Befehl gegeben, die Mobiltelefone während der Dienstzeit lautlos im Privatfach des Spindes aufzubewahren. Sollte dann während der Dienstzeit einmal ein Handy klingeln, ist das ein deutlicher Verstoß gegen den Befehl, welchen man unter Anwendung des EZM-Erlasses ahndet. Sollte während der Dienstzeit nie ein Handy klingeln... alles richtig gemacht.

Ob die Rekruten z.B. während des Selbsstudiums mit Ihrem Handy spielen, SMS lesen oder schreiben ist deutlich das Problem der Rekruten, welches beim Erwischen natürlich zu disziplinierenden Maßnahmen führt. Denn der zu studierende Stoff wird irgendwann abgefragt und sollte sich im Leistungsbild eine nicht vorhandene Lernbereitschaft widerspiegeln kann man diese wieder unter Anwendung des EZM-Erlasses ahnden.

Mal ganz ehrlich, alle sprechen immer von Erwachsenenbildung und die Rekruten wollen und haben auch das Recht wie Erwachsene behandelt zu werden. Und wenn man einen Befehl gibt von vornherein davon auszugehen, dass dieser nicht befolgt wird und man deshalb den Betriebszustand der Mobiltelefone ständig kontrolliert, zeugt von Misstrauen gegenüber den Untergebenen und hat mit dem Miteinander auf dem Niveau erwachsener Menschen nichts zu tun.

Schlussendlich hätte der OFw sich darüber vorher mal Gedanken machen müssen, dann wäre es nicht zu dieser schikanierenden und rechtlich durchaus bedenklichen Situation gekommen.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: RekrKp8 am 11. November 2010, 14:10:11
ZitatOb die Rekruten z.B. während des Selbsstudiums mit Ihrem Handy spielen, SMS lesen oder schreiben ist deutlich das Problem der Rekruten, welches beim Erwischen natürlich zu disziplinierenden Maßnahmen führt. Denn der zu studierende Stoff wird irgendwann abgefragt und sollte sich im Leistungsbild eine nicht vorhandene Lernbereitschaft widerspiegeln kann man diese wieder unter Anwendung des EZM-Erlasses ahnden.

Mal ganz ehrlich, alle sprechen immer von Erwachsenenbildung und die Rekruten wollen und haben auch das Recht wie Erwachsene behandelt zu werden. Und wenn man einen Befehl gibt von vornherein davon auszugehen, dass dieser nicht befolgt wird und man deshalb den Betriebszustand der Mobiltelefone ständig kontrolliert, zeugt von Misstrauen gegenüber den Untergebenen und hat mit dem Miteinander auf dem Niveau erwachsener Menschen nichts zu tun.

Hier sind die zwei wesentlichen Argumente, auf die ich eingehen möchte:

Ob die Rekruten den Befehl des Selbstudiums befolgen oder nicht, ist eine Sache der Disziplinerziehung und ganz sicher auch irgendwann ein Problem des Vorgesetzten. Ob der Soldat später seine Sicherungsauftrag (Alarmposten z.B.) nachgeht oder lieber mit dem Handy spielt, ist spätestens in Afghanistan nicht mehr nur sein eigenes Problem. Es geht nicht um die Ahndung der "Tat" selbst, sondern um die Erziehung im Vorfeld, sowas unter keinen Umständen zu dulden. Und das erreiche ich nicht, wenn ich das Verbot ausspreche, vielleicht mal den einen oder anderen erwische und dann mit einer harmlosen schriftlichen Ausarbeitung ahnde.

Es darf nicht abgewogen werden zwischen dem Risiko, vielleicht erwischt zu werden und eine EM zu kassieren oder dem Bedürfnis, die sozialen Netzwerke zu pflegen.

Das Niveau eines erwachsenen Miteinanders gibt es wohl, es gilt allerdings dennoch ein Niveau des Vorgesetztenverhältnisses als erstes! Die Tatsache, dass immer wieder Rekruten beim Handyspielen erwischt werden, zeugt von gerechtfertigtem Misstrauen und fordert doch schon von sich aus die ständige Kontrolle.

Rekruten haben das Recht, wie Erwachsene behandelt zu werden. Andersherum gilt aber auch, dass Rekruten das Recht haben, sich wie Erwachsene zu verhalten. Und bei einem Handyverbot bockig und trotzig doch das Handy zu nutzen, zeugt nicht davon.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: rusi21 am 11. November 2010, 15:01:51
Der EZM-Erlass gibt weitaus mehr her als die harmlose schriftliche Ausarbeitung. Das nur am Rande.

Die Gefahr liegt aber auch darin, dass eine schlecht bis gar nicht argumetierte Kontrolle schnell den Eindruck einer Schikane gewinnen kann, was dann zu weiteren Trotzreaktionen des ungeschliffenen Rohdiamanten in Form eines Rekruten führen kann.

Sicherlich ist es Aufgabe des Vorgesetzten den Rekruten in der AGA zu disziplinieren und ihm das Gespür für das richtige Handeln in den verschiedensten Situationen mit auf den weiteren Weg zu geben, aber ihm dabei die Möglichkeit der Selbsterziehung zu nehmen, ist hier meiner Meinung nach der falsche Ansatz.

Der Rekrut soll nicht vordergründig merken, dass er etwas falsch gemacht hat, sondern welche Folgen sein Fehlverhalten hervorrufen kann.

Man muß ihn darauf konditionieren, dass er Mitverantwortung für seine Kameraden trägt und dass die Missachtung eines aus seiner Sicht unsinnigen Befehls (er liest ja nur mal schnell ein paar SMS) viel weitreichende Folgen haben könnte. Denn wenn wir beim Beispiel Alarmposten bleiben, wird er spätestens in der praktischen Ausbildung im Felde merken, dass er durch sein scheinbar nicht schlimmes SMS-Lesen die Sicherheit seines ganzen Zuges gefährdet, da ihm die theoretischen Grundlagen fehlen (z.B. sicheres Durchführen eines Wachwechsels). Das natürlich nur beispielhaft, denn sicherlich gibt es genug Rekruten, die den Stoff lernen und mal kurz ´ne SMS schreiben können.

Ich möchte hier nicht falsch verstanden werden und dazu aufrufen Befehle zu missachten, aber wenn ich ständig damit beschäftigt bin die gegebenen Befehle zu kontrollieren, stört das bald mehr den Dienstbetrieb als ein klingelndes Handy. Und wenn ich nie ein Handy klingeln höre, muss ich doch davon ausgehen, dass mein Befehl anstandslos ausgeführt wurde, oder ?

Letztendlich will ich damit sagen, dass ich doch eigentlich erst reagieren muss, wenn der Soldat die von mir an ihn gestellten Erwartungen und Leistungen nicht mehr erbringt. Erst wenn das der Fall ist, muß ich davon ausgehen, dass die Selbsterziehung hier nicht ausreicht und ein Eingreifen meinerseits erforderlich ist.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: RekrKp8 am 11. November 2010, 16:52:52
Alles was Du schreibst, stimmt. Besonders der letzte Absatz sagt eigentlich alles.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: KlausP am 05. Januar 2011, 18:48:46
Ehrliche Antwort eines ehemaligen Berufssoldaten: Gespräch beendet!
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: HG MOK am 05. Januar 2011, 19:02:19
@ KlausP
Nanu heute so kurz angebunden ;-)
Wenn sein Sohn das nun wirklich nicht aushält ohne Handy ;-)
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: KlausP am 05. Januar 2011, 19:04:17
... ist mir das in diesem Fall scheixxegal.

Gezeichnet:

KlausP
StFw a.D. und ehemaliger "Profildarsteller".
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: HG MOK am 05. Januar 2011, 19:06:12
Der war gut ;-)
Was da wohl Papi zu sagt ;-)
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: KlausP am 05. Januar 2011, 19:07:48
Ich muss mir doch von so 'nem vermutlich ungedienten Grünen Alt-68er nicht auf die Füße treten lassen
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: HG MOK am 05. Januar 2011, 19:19:38
Wo ich 68er lese fällt mir spontan wieder die diskussion mit den Kita Betreuer ein ;-) als mein 4 Järiger Sohn zu ihn sagte das er später zur Bundeswehr geht weil sein Papa auch da war.
Das wurde ne Hitzige Diskussion ;-)
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 05. Januar 2011, 19:21:59
Oder von einem Troll, hatten wir da nicht letztens was mit 2010 ? ;)

@ KlausP

Nicht aufregen das erhöht den Blutdruck und läßt die Haare ausfallen, bei der nächsten WÜ kannste den Dampf ablassen. ;D

@ HG MOK

Da wär ich gern dabei gewesen. ;D
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: HG MOK am 05. Januar 2011, 19:25:20
Dazu muss ich noch sagen das mein Sohn zu den Zeitpunkt schon die passende Hose in Flecktarn anhatte ;-) und nun sagt der Betreuer mir garnicht mehr Guten Tag ;-)
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 05. Januar 2011, 19:29:06
Wie unhöflich, das war bestimmt ein 68'er. ;)
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: KlausP am 05. Januar 2011, 19:29:59
Zitat von: HG MOK am 05. Januar 2011, 19:25:20
Dazu muss ich noch sagen das mein Sohn zu den Zeitpunkt schon die passende Hose in Flecktarn anhatte ;-) und nun sagt der Betreuer mir garnicht mehr Guten Tag ;-)

Konnte der Betreuer wenigstens seinen Namen tanzen?  :D
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: HG MOK am 05. Januar 2011, 19:33:54
Das hatte ich nicht mit den Betreuer probiert
Ich hatte ihn nur angeboten mit mir Raus zugehen damit er so eine Hirnlose Killermaschine mal live erleben darf.
Ist ja seine meinung das alle bei der BW Hirnlose Killer sind.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: BulleMölders am 05. Januar 2011, 19:34:33
Ein paar Tage nicht miteinander Telefonieren, man gut das ich kein Bier vor mir stehen habe, sonst währe das von dem ganzen Geweine ganz wässerig.
Und das Papi für seinen Berufssohn so ins Zeug legt rührt mich nochmals zu tränen.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: KlausP am 05. Januar 2011, 19:36:35
Zitat von: HG MOK am 05. Januar 2011, 19:33:54
Das hatte ich nicht mit den Betreuer probiert
Ich hatte ihn nur angeboten mit mir Raus zugehen damit er so eine Hirnlose Killermaschine mal live erleben darf.
Ist ja seine meinung das alle bei der BW Hirnlose Killer sind.


:o ist das schlimmer als "Profildarsteller"?
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: HG MOK am 05. Januar 2011, 19:41:29
Mhm das ist Schwer zu beantworten, ich war bei der BW,  ich hab doch kein Hirn mehr.
Ich hätt den am liebsten ein Klappspaten um die Ohren gehauen. Aber mein alten mit den Holzstiel und Dorn.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: hbmaennchen am 05. Januar 2011, 19:46:21
Na ja, selbst wenn er dürfte, früher (so um 2006) war der Handyempfang in Hammelburg grottenschlecht - eigentlich gab es nur eine Stelle, an der er gewährleistet war. Und da wird der Rekrut eher selten hinkommen...keine Ahnung, ob der angekündigte Funkmast mittlerweile gebaut wurde.
Und es ist völlig normal, dass in der AGA in den ersten Tagen durchgehend Dienst ist zu den von Ihnen genannten Zeiten - da ist halt keine Zeit zum Teflonieren. Und danach hat der werte Herr Sohn sicherlich auch keine Lust mehr dazu...da ist er froh, wenn er schlafen kann.
Normalisiert sich aber auch wieder....also runterfahren und ein wenig loslassen.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: Chris2011 am 06. Januar 2011, 10:21:15
Guten Morgen,

und vielen Dank für die ehrlichen Antworten:)))))))) Danke für die soziale - für mich - übrigens Mutti - die mit dem Zipfel am Rock- Kompetenz:))))))
Sorry für meinen Beitrag - "lächerlich machen " muss man niemand. Kenn ich unter Erwachsenen nicht !!!! 68 - ger stimmt nicht ganz, obwohl ich rein zufällig vor der Abreise meines Nesthäkchens (gefällt das?) Reinhard Mey gehört habe: "Meine Söhne kriegt ihr nicht" - das hat mir gefallen.
Ich wünsche allen "Gottes Segen" - und das mein ich so wie ich es sage - bin keine Pfarrersfrau noch Tochter - sondern nur ganz "neue Soldatenmutter - die ich nie werden wollte - weil ich Achtung und Liebe gepredigt habe. Okay - mit meinem Sohn kann man keinen Krieg gewinnen - aber mit ihm gäbe es auch keinen.
So - jetzt darf sich wieder lustig gemacht werden - ich kann damit leben, ich habe andere Aufgaben - in der Pflege der Kranken
und Betreuung der Alten.

Alles alles Gute für Jenden unter Ihnen.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: RekrKp8 am 06. Januar 2011, 10:48:11
Was ein Geschwalle.
Titel: Re:Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!
Beitrag von: BulleMölders am 06. Januar 2011, 11:00:21
Amen!