Ich habe eine Frage bezüglich der Voraussetzungen zur Beförderung zum Feldwebel d.R. des Truppendienstes:
Gerüchteweise ist es ja so, dass die Stammdienststelle Beförderungen zum Fw d.R. nur vornimmt wenn der Feldwebellehrgang mit Erfolg abgeschlossen wurde und die militärfachliche Ausbildung (mit Erwerb der truppengattungsspezifischen ATN) ebenfalls erfolgreich absolviert wurde.
In der aktiven Truppe ist es so: Die Sicherungsfeldwebel ATN gibt es seit 2010 nicht mehr, alle Feldwebel erhalten nach erfolgreichem Abschluss des Feldwebellehrgangs die ATN Jägerfelwebel. Diejenigen die Jägerfeldwebel (in Erstverwendung) werden sollen, gehen natürlich weiterhin auf ihre militärfachliche Ausbildung nach Hammelburg - allerdings ohne eine ATN zu erwerben (die JgFw ATN haben sie ja schon).
Wie läuft das in der Reserve? Ich bin auf einem Jägerfeldwebel Dienstposten beordert. Reicht damit der Feldwebellehrgang (Reserve) zur Beförderung aus (damit hätte ich ja alle erforderlichen ATNs), oder muss ich eine militärfachliche Ausbildung (in Lehrgangsform oder als AAP) machen??? Wenn Letzteres: ROAs besuchen ja zwei Lehrgänge in Hammelburg für ihre militärfachliche Ausbildung, den GrpFhr-Lehrgang Infanterie und den ZgFhr-Lehrgang Infanterie. Ist der GrpFhr-Lehrgang auch für RFAs geöffnet?
Nein, der FwLehrgang reicht nicht!
Je nach Lehrgang gibt es keine ATN (Marine) oder beim Heer die ATN 1001805 Fw LaSK (Feldwebel Landstreitkräfte). Das hat nichts mit der ATN/ATB JgFw zu tun.
Die ATN/ATB JgFw muss dann auf dem Beorderungsdienstposten per AAP erworben werden.
Und wenn man den Lehrgang bei der Marine macht fehlen dann noch ein Paar WÜ-Tage, da der Lehrgang Marine 3 Wochen geht, also 19 WÜ-Tage. Es werden aber 30 WÜ-Tage benötigt für die Beförderung.
Nachtrag:
Dazu empfehle ich auch dieses Thema:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/reserve/ausbildungsplanung-einsehen-aber-wo/
Danke für die Antwort!
Es war ja mal im Gespräch die SichFw-ATN durch die JgFw-ATN zu ersetzen - deshalb meine Frage. Wenn es aber anders gekommen ist und statt dessen FwLaSK-ATN vergeben wird ist ja im Prinzip alles beim Alten geblieben, nur dass es sich jetzt anders nennt.
Aber weiß jemand noch eine Antwort auf meine zweite Frage? Ist der Lehrgang Gruppenführer Infanterie (Reserve) den normalerweise nur ROAs besuchen für RFAs geöffnet?
Es hat sich shcon was geändert. Für die SichFw ATN gab es auch einmal Beorderungsdienstposten. Für die neue ATN gibt es nichts.
Die GrpFhr ATN gibt es auch per AAP bzw. wird diese nach dem 6 Wochen FWLehrg auch vergeben! Kein Res wird für diese ATN auf einen Lehrgang geschickt.
Also eine WÜ AAP auf dem Dienstposten, z.B. als JgFw und man bekommt beide ATN (i.d.R.).
Wieso wird da kein Reservist hingeschickt? Lehrgangsziel ist JgFw-ATN. Gedacht ist der Lehrgang für ROAs bevor diese auf auf den JgOffz-Lehrgang gehen. Ich wollte nur wissen ob man auch als RFA da hin kann.
Um Holgi mal etwas zu berichtigen.
Es gibt einen Lehrgang JgFw wo man auch diese ATN bekommt.
Geht 19 Tage.
Ich selber bin auch als JgFw eingeplant.
Und man bekommt je nach Lehrgang MArine Heer Luftwaffe auch die jeweiligen ATN.
Ausser beim neuen Lehrgang BtsmResFernKurz, da gibt es keine ATN zuerkannt.
Es gibt nach dem FwLehrg Heer KEINE JgFw ATN.
Die JgFw ATN erreichen Reservisten durch eine AAP in er Truppe. Das gleiche gilt für die ATN GrpFhr.
Da gibt es nichts zu berichtigen.
Richtig es gibt sie nicht nach dem allgemeinen FwResLehrgang aber eben nach dem Lehrgang JgFwLehrgang.
Und der Lehrgang geht 19 Tage.
@ der_stuffz:
Auf diesen Lehrgang bezog sich ja auch meine Frage. Meinen Informationen nach besuchen nämlich eigentlich nur ROAs diesem Lehrgang und im Anschluss dann den ebenfalls 19 Ausbildungstage dauernden JgOffz Lehrgang. Kann man denn bei freien Kapazitäten den Lehrgang (JgFw) besuchen, bzw. was sind die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Lehrgangskatalog? RFA möglich oder nur ROA? Welche ATNs Vorraussetzung? Nur für SAZ oder auch für Reservisten geöffnet? Wie oft findet er pro Jahr statt (vermutlich nur 1x)? In welchem Zeitraum findet er immer statt (in etwa)?
Zitat von: Waldemar83 am 05. November 2010, 08:29:27
Wie läuft das in der Reserve? Ich bin auf einem Jägerfeldwebel Dienstposten beordert. Reicht damit der Feldwebellehrgang (Reserve) zur Beförderung aus (damit hätte ich ja alle erforderlichen ATNs), oder muss ich eine militärfachliche Ausbildung (in Lehrgangsform oder als AAP) machen???
Dann habe ich ja einen Teil der Frage beantwortet.
Ob der Lehrgang für Res offen ist kann nur das Intranet beantworten, in dem man sich den Lehrgangskatalog einsieht. Aber ich glaube nicht, dass die SDBw einem Lehrgang zustimmen wird, wenn man das auch per AAP machen kann.
Was ist dann mit Btl. die nicht der Infanterie angehören?
Ich bin da auch nicht so in der Materie.
Mein S1 Feldwebel hat mir die Lehrgänge rausgesucht.
Ob und in welcher Form der stattfindet, habe ich ich noch nicht in Erfahrung gebracht!
Ruhig Blut!
Wer exakte Details zur Fw Ausbildung der Reserve erfahren möchte, sollte sich bitte mit der SDBw in Verbindung setzten! Die Kameraden dort wissen wesentlich mehr als mach ein S1er, da gerade im Bereich der Reservisten viele Dinge zur aktiven Truppe unterschiedlich sein können und sich dort nur sehr wenige S1er wirklich gut auskennen!
Vorab sei jedoch angemerkt, dass sich in den kommenden Monaten wieder sehr vieles in der Fw Ausbildung ändern wird ....
- Hammelburg wird zukünftig nur einen FwLg Res durchführen, da die Kameraden keine weiteren Kapazitäten mehr haben. Munster soll weiterhin 2 Lehrgänge pro Jahr (6 Wochen Vollzeit) durchführen.
- Das Heer will ähnlich wie Lw und M den FwLg Res in Fernausbildung anbieten. Wann dieser jedoch erstmalig durchgeführt werden wird, steht in den Sternen, da das Heeresamt prüft ... (mehr möchte ich dazu nicht sagen ;) )
- Aktuell gibt es einen sehr großen Ausbildungsstau für RFA's des Heeres. Nicht umsonst werden aktuell vermehrt Heereskameraden zur Marine oder Luftwaffe zwecks Fw Ausbildung kommandiert. Wer heute als Angehöriger des Heeres zum RFA ernannt wird, kann frühestens mit einer Ausbildung zum Fw im Jahre 2012 rechnen, da es vorher keine Kapazitäten geben wird. Die Liste der Anwärter Heer ist schon jetzt bis zum Anschlag gefüllt ...
Sehr interessant - aber es waere gut wenn du fuer diese Info auch eine Quelle mitliefern wuerdest, dann wird es etwas glaubwuerdiger. ;)
Quelle: SDBw
Informationsstand: Oktober 2010*
* keine Gewähr dafür, dass die Informationen immer noch aktuell sind. Konzeptänderungen sollen z.Zt. täglich möglich sein.
Na dann haben ja einige Kameraden echt glück gehabt. ;D
In Anbetracht dessen, dass die Bw mit einer sehr großen Wahrscheinlichkeit ab 2011 weiter verkleinert und sogar die Wehrpflicht ausgesetzt werden wird, gehe ich persönlich sehr stark davon aus, dass Laufbahnwechsel im Bereich der Reserve zukünftig immer seltener werden.
Die Masse von beorderten Reservisten üben max. 1-2 Monate pro Kalenderjahr in ihren Dienststellen. Längere WÜ Zeiträume sind Einzelfälle, da a) die betroffenen Arbeitgeber der Reservisten dies nicht genehmigen und b) oftmals die verfügbaren Wehrübungstage in den Truppenteilen sehr gering sind. Wir dürfen nicht vergessen, dass ein beordeter Reservist im Dienst den Staat eine Menge Mehrkosten im Gegensatz zu einem SaZ oder BS verursacht und die AG's schon heute oftmals mit großen Anstrengungen überredet werden müssen, damit WÜ's überhaupt genehmigt werden. Erst vor kurzem berichteten mir 3 Kameraden von massiven Problemen mit ihren AG's wegen ihrer Reservistentätigkeit (konkret ging es um die Teilnahme an einem mehrwöchigen Laufbahnlehrgang). Einem Kameraden wurde sogar wortwörtlich gedroht: "Wenn sie ihr Bw Engagement nicht auf ihre Freizeit beschränken, finde ich Mittel und Wege sie zu entlassen, dann können sie sich ganz ihrem Hobby Bw widmen und ich habe keine Ausfälle zu kompensieren!".
Wie ich ebenfalls seitens der SDBw erfuhr, ist mit der geplanten Verkleinerung der Bw natürlich auch eine weitere Reduzierung der DP's in der Reserve verbunden. Ich komme somit zu dem Schluss, dass "der beorderte Reservist" langfristig gesehen mit großer Wahrscheinlichkeit aussterben wird ...
Gewagte These... :)
Ist nur meine persönliche Einschätzung. Ob es so kommen wird, werden wir ja sehen :)
Das Gesetzte und Vorschriften nicht für die Ewigkeit in Stein gemeisselt sind, haben wir ja bestens am "Gesetz zum Atomausstieg der BRD" gesehen ...
Zitat von: snake99 am 09. November 2010, 16:12:07
Wir dürfen nicht vergessen, dass ein beordeter Reservist im Dienst den Staat eine Menge Mehrkosten im Gegensatz zu einem SaZ oder BS verursacht
Wie kommst Du eigentlich da d´rauf?
Rechne ich in meinem Fall Unterhaltssicherung, Fahrgeld, Leistungszuschläge etc. auf, so bekomme ich für eine WÜ wesentlich mehr Geld, als wenn ich in meiner Firma bleiben würde :)
Mein Hausarzt wurde nach seiner abgeschlossenen Arztausbildung ebenfalls im Rahmen der Wehrpflicht beordert. Da er eine Praxis hat, präsentierte er den zuständigen Stellen die Rechnungen für seine WÜ. Nach nur einer WÜ bekam er seine Entlassungsurkunde und hat seither nie wieder etwas von der Bw gehört :)
Das mag im Einzelfall so sein; die große Masse wird aber mit Mindestleistung USG, Wehrsold/Leistungszuschlag und Fahrtkosten üben. Das ist - zumal bei Ledigen - nicht die Welt. Und wenn man dann noch die zivile Ausbildung (z. B. beim angestellten Arzt) hinzurechnet, die die Bw dann quasi oben drauf bekommt. Also denke ich: Einzelfälle und keineswegs verallgemeinerbar.
Sinnigerweise beantrage ich nur den Mindestsatz bei der UHS.
Wenn ein Arzt natürlich aus den Vollen schöpft und das Maximum beantragt, dann ist das meist kein Wunder, wenn er dann eine Dankesurkunde bekommt.
Und Leistungszuschlag ist auch nicht gerade die Welt, wenn man bedenkt, dass man sonst nur einen Hungerlohn bekommt beim Bund als Res.
Meiner Meinung nach, dürfen AN und Selbstständige eh zuviel anrechnen lassen.
Finde es nur gerecht, wenn man in etwa den Satz bekommt, den auch ein Aktiver im gleichen Dienstgrad bekommt.
Dann wird aber vermutlich niemand mehr üben, der im zivilen Leben eine gewisse Position inne hat, oder würdest du wirklich auf mehrere hundert euro pro Monat verzichten wollen, wenn du wehrübst? Wohl kaum.
Was meinste denn was ich so verdiene im Monat?
Ich bin da etwas anders als andere.
Ich mache es nicht um Geld zu verdienen Patrik
Zitat von: HCRenegade am 09. November 2010, 21:37:07
Dann wird aber vermutlich niemand mehr üben, der im zivilen Leben eine gewisse Position inne hat, oder würdest du wirklich auf mehrere hundert euro pro Monat verzichten wollen, wenn du wehrübst? Wohl kaum.
Richtig, so sieht es aus.
Zitat von: der_stuffzIch bin da etwas anders als andere.
Das ist ja nichts neues ... bei ihnen ist immer ALLES anders ;)
Zitat von: der_stuffz am 09. November 2010, 21:04:05
Sinnigerweise beantrage ich nur den Mindestsatz bei der UHS.
Sorry, aber da bist du meiner Ansicht nach schoen bloed. Deine Kosten laufen weiter und die BW bietet dir an deinen Verdienst weiter zu zahlen, wenn du das nicht annimmst ist dir nicht zu helfen. Was daran "sinnig" sein soll bleibt mir verborgen.
Fakt ist, dass die Bw von dir das Ableisten von Dienst verlangt und dich dafuer bezahlt. Glaubst du, dass du eher befoerdert wirst wenn du auf Geld verzichtest das dir zusteht? Wobei mir schon mal unklar ist wie das technisch laufen soll - du musst ja bei Antritt der WUe eine Verdienstbescheinigung vorlegen nach der deine Bezuege berechnet werden.... hast du diese Verdienstbescheinigung nach unten korrigiert (gefaelscht) oder machst du hier nur auf dicke Hose und bist in Wahrheit Mini-Jobber oder Harzer, der eh nicht mehr als den Mindestsatz bekommt?
Kleine Korrektur ... der "Gehaltsausfall" wird von der kommunalen Unterhaltssicherungsbehörde übernommen.
Wer nur den Mindestsatz beantragt, muß keinerlei Nachweis vorlegen - das kann man zB machen, wenn der Steuerbescheid des Vorjahres noch nicht da ist, nach dem der Tagessatz im Normalfall berechnet wird, und den Steuerbescheid später nachreichen. Eine Verdienstbescheinigung (des Arbeitgebers) muß ich im Media-Markt vorlegen, wenn ich auf Pump kaufen will, aber weder bei Antritt der Wehrübung noch bei der Unterhaltssicherungsbehörde. Die wollen wie gesagt den Steuerbescheid des Vorjahres um das Einkommen/Tag zu berechnen. Da die Mindestleistung aber JEDEM Wehrübenden zusteht, muss für diese gar nichts eingereicht werden.
Danke fuer die Korreckturen, meine letzte WUe ist schon 3 Jahre, daher war mir der Prozess nicht mehr so gelaeufig. :)
Mir ging es ja auch mehr um das Grundsaetzliche. Ich sehe nicht ein, dass ich mich als Wehruebender absichtlich schlechter stellen soll als ein SaZ oder BS der den gleichen Dienst tut. Wenn ich uebe, dann (zumindest in meinem Fall) als Spezialist. Die Bw fragt bei mir an und ich leiste dann meinen Dienst. Die Bw (mit Unterstuetzung der Unterhaltssicherungsbehoerde) kompensiert meinen Verdienstausfall und legt als "kleines Dankeschoen" den Wehrsold sowie freie Verpflegung obendrauf. Das ist akzeptabel und "sehr nett" :) von der BW (und natuerlich der Unterhaltsicherungsbehoerde).
@hbmännchen
Selbstständige müssen den Steuerbescheid der USB vorlegen ... bei Angestellten wird das fällige Arbeitsentgeld AG-seitig eingetragen und dann der USB gemeldet. Sofern jedoch zu große plötzliche Gehaltssprünge gemeldet werden, kann die USB zur weiteren Prüfung alte Gehaltsabrechnungen verlangen.
Zitat von: HCRenegade am 09. November 2010, 21:37:07
Dann wird aber vermutlich niemand mehr üben, der im zivilen Leben eine gewisse Position inne hat, oder würdest du wirklich auf mehrere hundert euro pro Monat verzichten wollen, wenn du wehrübst? Wohl kaum.
Da kann ich Dir sagen, dass ich bei 2 Wochen Wehrübung alleine was ich von der USH bekomme ca. 500 Euro drauf lege, dieses aber über die Zahlungen der Bw durch Leistungszuschlag, Wehrsold etc. wieder raus bekomme.
Was aber auch bedeutet dass du unter dem Strich nichts verlierst, richtig? Und darauf kommt es ja wohl an.
Ich glaube es bringt jetzt nichts die "Wertigkeit" eines Reservisten danach zu beurteilen, wieviel er im Monat drauf legt, nur um ueben zu duerfen. Es gibt Leute die haben Familie, bezahlen ein Haus ab usw., die brauchen die Knete einfach und koennen nicht einfach mal in 2 Wochen auf 500 Euro verzichten nur um der Bw was Gutes zu tun. ;)
Zitat von: snake99 am 10. November 2010, 07:14:04
Das ist ja nichts neues ... bei ihnen ist immer ALLES anders ;)
Selbstgespräch... ;) ?
Mann, ist das gemein!!!!!! ;D ;D ;D
Ganz ehrlich verstehe ich auch nicht, wie man durch WÜ Miese macht wenn alles korrekt läuft. Man weißt sein normales Einkommen (bei Selbstständigen seinen Gewinn) nach und übt. Entweder zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter oder man bekommt es von der Bw/Unterhaltsicherungsbehörde. Wenn man noch keine Steuererklärung gemacht hat, mag das bei Selbstständigen in wenigen Ausnahmen nicht hinkommen, aber sonst?
Quasi "bezahlt für die WÜ", indem ich Miese mache, hätte ich auch nicht - sooo nötig war es dann doch nicht. Gibt es aber immer wieder, die Leute, gerade unter Selbstständigen, die dann im Kasino von ihren großen finanziellen Verlusten tönen, die sie auf sich nehmen zwecks WÜ.
Vielleicht weil man sonst in den Steuererklärungen seine Verluste hochrechnet .... ;D
Zitat von: wolverine am 10. November 2010, 13:47:53
Ganz ehrlich verstehe ich auch nicht, wie man durch WÜ Miese macht wenn alles korrekt läuft. Man weißt sein normales Einkommen (bei Selbstständigen seinen Gewinn) nach und übt. Entweder zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter oder man bekommt es von der Bw/Unterhaltsicherungsbehörde. Wenn man noch keine Steuererklärung gemacht hat, mag das bei Selbstständigen in wenigen Ausnahmen nicht hinkommen, aber sonst?
Zitat(4) Die Verdienstausfallentschädigung beträgt je Wehrdiensttag höchstens
1.für Wehrpflichtige mit unterhaltsberechtigten Familienangehörigen im engeren Sinne 184 Euro,
2.für die übrigen Wehrpflichtigen 153,50 Euro.
Was gibt es daran nicht zu verstehen?
Könnte es sein das die 184 Euro pro Tag nicht ausreichen?
Nachtrag: Ich bin kein Selbstständiger!
Kurz OT:
Muß man als Wehrübender seine Unterbringung in der Kaserne selber zahlen?
Sorry, wollte deswegen keinen neuen Thread aufmachen.
Nein, dienstliche Unterkunft wird gestellt bzw. angemietet.
Der Wehrübende ist zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet und habt deshalb Anspruch auf die Bereitstellung kostenloser Unterkunft. Er hat allerdings keinen Anspruch auf eine bestimmte Art der Unterkunft (Fw- oder Offz-Unterkunft).
Danke schön für die Antworten.
Wer sagt, dass ich Miese mache?
Ich gehe von meinem Fall aus, wo der Betrieb nicht ruht im Sinne der Unterhaltsicherungsbehörde. ;)
Ich komme genau so raus im Monat wie, wenn ich arbeiten bin.
Und ein Selbstständiger muss nichts vorlegen, wenn er denn nur den Mindestsatz beantragt. ;)
Ich könnte auch einreichen habe ich aber auch nichts mvon, da es in etwa das gleiche ist.
Zitat von: der_stuffz am 12. November 2010, 19:03:59
Ich könnte auch einreichen habe ich aber auch nichts mvon, da es in etwa das gleiche ist.
Mit anderen Worten, wenn du einreichen würdest, bekämst du auch nur den Mindestsatz.
Tja, das Unternehmertum von heute ist auch nicht mehr das was es mal war... :'(
Ja leider ist das fast so.
Heute zu Eurozeiten, muss man mehr machen und bekommt dafür weniger.
schon schlecht aber was soll man machen.
Naja ich würde vielleicht etwas mehr bekommen.