Hallo zusammen.
Ich werd aus der SLV nicht so ganz schlau.
Es steht ja schön beschrieben wann man Feldwebel wird auch auch wann man Hauptfeldfebel usw. wird.
Meines Wissens nach wird man nach einem Jahr im Dienstgrad Feldwebel zum Oberfeldwebel befördert.Denke daran hat sich nichts geändert oder?
Wenn man als Rekrut beginnt braucht man mindestens 36 Monate um Feldwebel zu werden.
Wenn man mit höherem Dienstgrad einsteigt, verkürzt sich dann die beförderungszeit?
Meine Frage ist eigentlich wie viel Dienstjahre man braucht um vom Feldwebel zum Oberfeldwebel beförderzt zu werden wenn man direkt als Feldwebel eingestiegen ist?
Meine Antwort die ich mir selbst gebe wären 36 Monate aber ich bin mir recht unsicher ob das wirklich stimmt.
ZitatMeines Wissens nach wird man nach einem Jahr im Dienstgrad Feldwebel zum Oberfeldwebel befördert
Denkfehler... man kann befördert werden... ;)
Und auch das ist nicht richtig. Einschlägig neben der SLV ist hier nämlich die ZDV 20/7 Beförderungsbestimmungen, das ist sozusagen die Ausführungsbestimmung zur SLV.
Und die schreibt eben vor:
20/7, Nr. 128
Bei Einstellung als Feldwebel frühestens nach 2 Jahren Oberfeldwebel (Ausnahme bildet Fliegendes Personal , Kampfschwimmer...)
Wenn man als Schütze (FA) eingestellt kann man frühestens nach 3 Jahren Feldwebel, nach 5 Jahren nach Eintritt in die Bundeswehr Oberfeldwebel werden.
Also frühestes mögliches Beförderungsdatum ist also der Tag der Wiedereinstellung plus X.
Ich hab da dann auch mal eine Frage dazu:
Wie schaut es denn aus, wenn man als Obermaat (BA) / Stabsunteroffizier (FA) als eignungsübender eingestiegen / wieder eingestiegen ist?
Wie lange muss die Dienstzeit zum Oberbootsmann /Oberfeldwebel dann sein? Wie lange muss man davon schon Bootsmann / Feldwebel sein?
schon mal vielen Danke im voraus
mfg Tabularasa ;)
Wie wäre es wenn man die entsprechende (oben genannte Vorschrift) in die Hand nimmt und nachschlägt?
2 Jahre nach der Beförderung zum Feldwebel kann man frühestens Oberfeldwebel werden, nicht weniger, manchmal mehr.
@chef
Frage:
Hing die Beförderung vom F zum OF nicht auch mit den Dienstjahren als Uffz zusammen? Ich meine mich erinnern zu können, dass der F bereits nach einem Jahr zum OF befördert werden kann, wenn er bereits 3 Jahre vor der Ernennung zum F Uffz o.P. war ...
Beispiel:
Soldat war 1 Jahr Mannschaftsdienstgrad, wurde dann zum Uffz ernannt. Nach weiteren 12 Monaten als Uffz zum StUffz. Nach 24 Monaten StUffz wurde er zum Fw ernannt. Ich kenne es noch so, dass er in diesem Beispiel dann nur 12 Monate benötigte um OF werden zu können.
Oder wurden diese Stehzeiten geändert? Ich setze im Beispiel voraus, dass der Kamerad sich hoch gedient hat, ohne Anwendung der Regelungen bezüglich höherer DstGrd aufgrund von zivilen Qualifikationen.
Die SLV gibt vor, dass FRÜHESTENS nach einem Jahr im Dienstgrad eine Beförderung MÖGLICH ist. Alle weiteren Ausführungsbestimmungen finden sich in der "Umsetzungsvorschrift" 20/7.
Im Übrigen ist der tatsächliche Beförderungszeitpunkt die sog. "Eignungsreihenfolge", die sich aus der/den letzten Beurteilungen heraus ergibt und die in den PersBearbSt gebildet wird.
Die Beförderung zum Oberfeldwebel hängt vor allem auch damit zusammen, ob man mit höherem Dienstgrad eingestellt wurde oder nicht.
Nachzulesen ist das ganze in der 20/7, Nr. 128 ff.
Die Mindestzeit zwischen Beförderungen ist sowieso ein Jahr.
Nur ein Beispiel:
Wird man als Stabsunteroffizier eingestellt, so ist die Mindeststehzeit bis zur Beförderung um Feldwebel 1 Jahr, zum Oberfeldwebel 3 Jahre (sprich 1 Jahr zum Feldwebel plus 2 Jahre zum Oberfeldwebel).
Und neben den in der Vorschrift vorgegebenen Mindestdienst/stehzeiten gibt es, wie migu das schon erwähnt hat Reihungen nach denen die SDBw Beförderungen vornimmt.
Danke. Ich kenne es nur so (vor Einführung FD), dass die Beförderung vom F zum OF eine Art Pflichtbeförderung war. Jeder mir bekannte F wurde pünktlich zum OF befördert, nachdem das eine Jahr als F rum war. Da war ich jedoch noch im aktiven Dienst und das ist schon ein paar Jährchen her ...
Wie es sich heute im FD mit den Beförderungen auf Feldwebelebene verhält, insbesondere dann wenn der Kamerad schon mit DstGrd eingestellt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich bin nur immer wieder sehr verdutzt, wenn Kameraden schon nach wenigen Dienstjahren als OF oder sogar HF als SaZ rumlaufen. Wie ich erfahren habe, soll ein SaZ der als SU eingestellt wurde, bereits nach nur 8 Dienstjahren sogar schon zum HF befördert werden können.
Das ganze firmiert unter dem Oberbegriff "Attraktivitätsprogramm der Bundeswehr", genauso wie die Einführung der Laufbahn "allgemeiner Fachdienst" und der Einführung der ZAW. Dass die Beförderung zum OFw so eine Art "Pflichtbeförderung" ist, stimmt schon lange nicht mehr. Ich weiß, dass eine Zeitlang fast jeder Fw nach einem Jahr OFw wurde. Das hing aber mit der zusätzlichen Bereitstellung von Planstellen zusammen, um den damaligen "Beförderungsstau" abzubauen.
Zitat von: KlausP am 17. November 2010, 16:13:15
Das ganze firmiert unter dem Oberbegriff "Attraktivitätsprogramm der Bundeswehr"
Da ist wieder das böse Wort, warum ich es damals vorgezogen habe wieder Zivilist zu werden ;D
Spaß beiseite .... ich habe im aktiven Dienst die Beförderung zum HF nur als eine Beförderung kennengelernt, die besonders leistungswilligen Uffzen m.P. im 11 Dienstjahr oder frischen BS vorbehalten war.
Lief man durch die Kaserne und begegnete einem HF wusste man, entweder ist der Kamerad BS oder kann lt. Beurteilung "über Wasser laufen und Wasser zu Wein verwandeln" ;D
Soso einem Heeresfeldwebel also.
gibt es noch andere? duck und weg.
bei den marinierten isses ein wasserwebel
und bei den luftsäcken ein pfluftwebel
Ich hab ich nochmals eine Frage zu.
Laut 20/7 steht ja bei Einstellung als Feldwebel 2 Jahre zum Oberfeldwebel.
Heisst das jetzt das man 2 Jahre davon auch Feldwebel sein muss oder zählt zu den 2 Jahren auch die Zeit die man in einem Mannschaftsdienstgrad verbracht hat?
Normalerweise zählen die Zeiten immer ab Beförderung des vorherigen Dienstgrades.
Also in dem Fall beginnt die Zeit zu laufen, ab Ernennung/Beförderung zum Feldwebel.
Mhh, dort steht ja auch das man vom SU zum F 2 Jahre braucht.
Jetzt wurd mir aber hier gerade erzählt das einige Kameraden wohl nach einem Jahr SU zum F befördert wurden.
Ich blick da wirklich nicht mehr durch.Ich weiss nicht mal an wen ich mich da wenden kann um eine 100%ige Aussage zu bekommen.Selbst Spieß und ZgFhr haben nicht so wirklich die Ahnung.
Würde wohl nur ein Anruf bei der SDBw bleiben.
thumbs up
Die Angaben in der SLV beziehen sich grundsätzlich auf Stehzeiten, die vom ersten Dienstgrad der jeweiligen Laufbahngruppe mindestens absolviert werden müssen, also z.B.:
- OFw: mindestens 1 Jahr seit Ernennung zum Fw
- OLt: mindestens 2,5 Jahre seit Ernennung zum Lt
Ich hab es doch in meinem ersten Post geschrieben und das führt jetzt nur zu Wiederholungen:
Stichtag für Wiedereinsteller die als Feldwebel eingestellt werden, ist die Wiedereinstellung und die damit verbundenen Beförderung zum Feldwebel plus zwei Jahre.
Ganz einfach.
Ich möchte das Thema nochmal aufgreifen, da ich mir selber nicht sicher bin und mich viele Antworten verwirrenn.
Zu meinem bisherigen Werdegang:
1.7.2008 Einstieg als Flieger(FA)
1.7.2009 Uffz
1.7.2010 Stuffz
1.7.2011 Fw
Meine Frage wäre, wann wäre der früheste Zeitpunkt um OFw zu werden. Nach vielen Aussagen hätte es hier ja der 1.7.2012 sein können oder doch dieses Jahre 1.7.2013. Oder hat die Stammdiensstelle mich vielleicht vergessen?!
Welche Gründe spielen aktuell mit rein?
MfG
ZitatWelche Gründe spielen aktuell mit rein?
Ihre Beurteilung zum Beispiel.
Ein Blick in die Vorschrift ZDv 20/7 Nr. 128 sagt dir, warum du bisher noch nicht befördert wurdest.
Nach fünf Jahren seit der Ernennung zum Unteroffizier kann man zum Oberfeldwebel befördert werden, wenn man nicht mit höherem Dienstag eingestellt wurde.
Zitat von: apollo98 am 22. März 2013, 13:44:09
Nach fünf Jahren seit der Ernennung zum Unteroffizier kann man zum Oberfeldwebel befördert werden, wenn man nicht mit höherem Dienstag eingestellt wurde.
ich hab da mal was markiert ;)
Die Beförderung ist bei dem Fragesteller sowieso frühestens zum 01.07.2014 möglich.
Du meinst bestimmt 2013, das sind 5 Jahre nach DE.
Tach,
wie sieht es denn mit den Kameraden aus die als Oberfeldwebel und Hauptfeldwebel eingestellt werden? sprich die mit Dienstgrad einsteigen.
Habe über die Beförderungen bis jetzt noch nichts gefunden....
ZitatDu meinst bestimmt 2013, das sind 5 Jahre nach DE.
:o
Rollo!
Die beenden hier Deine Karriere
Also, zunächst einmal regelt die Ziffer 128 der ZDv 20/7 dass man 5 Jahre nach Eintritt in die Bundeswehr im niedrigsten Mannschaftsdienstgrad zum Oberfeldwebel befördert werden kann! Und nicht 5 Jahre nach Beförderung zum Uffz!
Und dann regelt die Ziffer 114 der gleichen ZDv folgendes:
Zitat"114. Die Beförderung von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit zum Hauptfeldwebel setzt eine festgesetzte Dienstzeit von mindestens zwölf Jahren, zum Oberfeldwebel von mindestens acht Jahren voraus. Die Dauer der festgesetzten Dienstzeit für die Beförderung zum Oberfeldwebel und Hauptfeldwebel verringert sich bei einer Einstellung als Unteroffizier um ein Jahr, als Stabsunteroffizier um zwei Jahre, als Feldwebel um drei Jahre.
"
Und für die Kameraden, die mit einem höheren Dienstgrad eingestellt werden, wir ein fiktives Datum der Beförderung zum Feldwebel errechnet, ab dem dann alle weiteren (frühestmöglichen) Beförderungstermine errechnet werden! Siehe hierzu auch die Anlage 2/2 zur ZDv 20/7!
AriFuSchr: der Fragesteller war doch nicht Rollo, sondern Smitty.
Mischbrot23: Und auch bei Einstieg mit höherem Dienstgrad lässt sich die von mir zitierte Nr. 128 darüber aus.
uuups überlesen, Smitty hat den Thread wieder wachgeküsst...
Zitat von: Ralf am 22. März 2013, 17:49:59
Du meinst bestimmt 2013, das sind 5 Jahre nach DE.
Wieso nach DE? Aus der Tabelle in der 20/7 schließe ich fünf Jahre nach Ernennung zum Uffz.
Nein, wie kommst du darauf? Dort steht doch "Für die Beförderung von Unteroffizieren in den Feldwebellaufbahnen gelten nachfolgende
Dienstzeitvoraussetzungen i n J a h r e n :"
Steht nicht so wie z.B. unter Nr. 119 bei den Offizieren "Dienstzeit in Jahren seit Ernennung zum Offizier (Offizierdienstzeit)::"
Ja genau. Neben Oberfeldwebel ist die Zahl fünf angegeben. Und diese bezieht sich auf Duell Wartezeit seit der Ernennung zum Uff. Beförderungen zum Hauptfeldwebel bezieht sich auch auf die Ernennung zum Uff. Hier geht es ja auch um die Beförderung von Unteroffizieren. Erst bei der Beförderung zum Stabsfeldwebel ändert sich der Bezug.
Stuffz kann man ja auch erst ein Jahr nach Uffz werden und nicht ein Jahr nach Diensteintritt.
Nein, "Dienstzeitvoraussetzung" betrachtet die gesamte Dienstzeit. Das was du meinst, da müsste das so dastehen, wie bei den Offizieren.
Die 5 neben OFw sagt eine Dienstzeit von 5 Jahren aus, nicht eine Dienstzeit seit Ernennung zum Unteroffizier (Unteroffizierdienstzeit).
Man oh man, da hatte ich einen kompletten Denkfehler. Als wenn man den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht.....
....ich sollte weniger saufen....oder mehr.
Sorry Ralf.
Ich konnte bei meinem "Schwimm-Faux-Pas" noch mein Alter und die blaue Unterwäsche vorschieben, die mir das Hirn testosteromverseucht hat. Bei Dir muss es einzig der Suff sein! ;D
Vielleicht kapiere ich es nicht,möchte gern nochmal eine Frage stellen,weil ich die gerade hatte.
- Wenn jemand jetzt eine Stelle als SAZ 15 bekommt und aufgrund seiner zivilberuflichen Qualifikation direkt als Hauptfeldwebel eingestellt wird,wann kann dieser zum Stabsfeldwebel befördert werden?
Nachtrag: Das Alter ist genau 40.
ZDV 20/7 Nr. 128 sagt dazu: frühestens nach 8 Jahren Dienstzeit.
Falsch Ralf!
Die 8 Jahre beziehen sich auf die Beförderung vom Oberfeldwebel zum Hauptfeldwebel seit Ernennung zum Uffz.
Das geht aus der ZDv 20/7 nicht hervor, da es so etwas bisher noch nicht gegeben hat.
Persönlich finde ich die 16 Feldwebeljahre als einzige Marke nicht richtig. Auch das Alter oder der Eintritt in die Bw sollte Berücksichtigung finden.
Die Fußnoten sagt aus:
ZitatBei Soldaten und Soldatinnen, die mit höherem Dienstgrad eingestellt werden, werden der tatsächlich geleisteten Dienstzeit die Dienstzeiten fiktiv hinzugerechnet, die nach der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) mindestens für die Beförderung zu diesem Dienstgrad vorausgesetzt werden. Bei Nachbeförderungen gemäß § 13 Abs. 3 und 4 oder § 17 Abs. 4 bis 6 SLV (bis 31.03.2002: § 14 Abs. 4 bis 6 SLV) wird als Gesamtdienstzeit die Dienstzeit zugrunde gelegt, die nach der SLV mindestens für die Beförderung zu dem jeweiligen Dienstgrad vorausgesetzt wird. Ist die vor der Nachbeförderung tatsächlich geleistete Gesamtdienstzeit höher als die sich nach Satz 1 ergebende fiktive Gesamtdienstzeit, wird die tatsächlich geleistete Gesamtdienstzeit zugrunde gelegt.
Was ist Fiktiv in diesem Fall?
Die Jahre für die Beförderung zum Hauptfeldwebel werden genauso wenig wie die für die Beförderung zum Oberfeldwebel ab der Beförderung zum Uffz gerechnet! Wer hat bloß diesen Scheiß aufgebracht? Einzig und alleine die Beförderung zum StUffz kann frühestens ein Jahr nach der Beförderung zum Uffz erfolgen!
Die Beförderung zum HptFw kann frühestens nach acht Jahren Zugehörigkeit zur Bundeswehr erfolgen und üblicherweise frühestens fünf Jahre nach der Beförderung zum Feldwebel!
Wer als Hauptfeldwebel eingestellt wird, hat demnach "fiktive" fünf Feldwebeljahre und eine "fiktive Vordienstzeit" von acht Jahren und könnte nach 16 Feldwebeljahren Stabsfeldwebel werden, was dann ziemlich genau elf Jahre nach seiner Einstellung ist! Damit könnte also der SaZ 15, der als HptFw eingestellt wird, theoretisch auch während seiner Dienstzeit noch Stabsfeldwebel werden. In der Praxis wird es wohl so aussehen, dass er dann, wenn er in den BFD geschickt wird, mit Wirkung vom ersten tag nach der aktiven Dienstzeit zum StFw d. R. befördert wird ;) !
Zitat von: Holgi33 am 25. März 2013, 17:56:52
Falsch Ralf!
Die 8 Jahre beziehen sich auf die Beförderung vom Oberfeldwebel zum Hauptfeldwebel seit Ernennung zum Uffz.
Das geht aus der ZDv 20/7 nicht hervor, da es so etwas bisher noch nicht gegeben hat.
Persönlich finde ich die 16 Feldwebeljahre als einzige Marke nicht richtig. Auch das Alter oder der Eintritt in die Bw sollte Berücksichtigung finden.
Nonsens, ich weiß nicht welche Version der ZDv du hast, aber dort in der Tabelle steht:
128. Für die Beförderung von Unteroffizieren in den Feldwebellaufbahnen gelten nachfolgende
Dienstzeitvoraussetzungen i n J a h r e n :
vertikal: für die Beförderung zu Stabsfeldwebel
und in der Matrix horizontal: bei der Einstellung als Hauptfeldwebel
und beide Angaben stehen bei 8 Jahren.
Eine Fußnote ist dort nur für den FlgDst angegeben, sonst nichts.
Demnach stimmt in verschärfter Form, was ich oben gepostet habe ;) ?
Nur zur Hälfte.
Du brauchst eine Dienstzeit von 8 Jahren. Eine weitere Hürde wäre mir nicht bekannt.
Da ist nichts mit fiktiv dort angegeben.
Falls es an anderer Stelle noch eine weitere Einschränkung gibt, also das was du meinst mit den 5 Jahren, müsste ich auch erst einmal nachlesen.
Aber die Tabelle ist wirklich eindeutig.
Aber man kann eine halbe Stunde so tun, als ob man Taschen suchen würde. ;)
Zitat von: Tommie am 22. März 2013, 18:16:10
Also, zunächst einmal regelt die Ziffer 128 der ZDv 20/7 dass man 5 Jahre nach Eintritt in die Bundeswehr im niedrigsten Mannschaftsdienstgrad zum Oberfeldwebel befördert werden kann! Und nicht 5 Jahre nach Beförderung zum Uffz!
Und dann regelt die Ziffer 114 der gleichen ZDv folgendes:
Zitat"114. Die Beförderung von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit zum Hauptfeldwebel setzt eine festgesetzte Dienstzeit von mindestens zwölf Jahren, zum Oberfeldwebel von mindestens acht Jahren voraus. Die Dauer der festgesetzten Dienstzeit für die Beförderung zum Oberfeldwebel und Hauptfeldwebel verringert sich bei einer Einstellung als Unteroffizier um ein Jahr, als Stabsunteroffizier um zwei Jahre, als Feldwebel um drei Jahre.
"
Und für die Kameraden, die mit einem höheren Dienstgrad eingestellt werden, wir ein fiktives Datum der Beförderung zum Feldwebel errechnet, ab dem dann alle weiteren (frühestmöglichen) Beförderungstermine errechnet werden! Siehe hierzu auch die Anlage 2/2 zur ZDv 20/7!
Ich spiele jetzt auch mal totengäber um nicht extra ein neues Thema zu eröffnen. Hier steht ja wirklich ziemlich viel quatsch. Laut meines Wissenstandes ist dein gepostet Lösungsansatz richtig!
Da ich mir aber nicht komplett sicher bin frage ich mal nach:
01/2011 Einstieg BW
12/2014 Ernennung zum Uffz(FA)
12/2015 Ernennung zum SUffz(FA)
12/2016 Ernennung zum Fw
12/2017
mögliche Beförderung zum OFw möglich richtig? ;)
Wenn deine Dienstzeit auf mind. 8 Jahre schon festgesetzt wurde?!
ZitatDie Beförderung von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit zum Hauptfeldwebel setzt eine festgesetzte Dienstzeit von mindestens zwölf Jahren, zum Oberfeldwebel von mindestens acht Jahren voraus.
Wie kommst du auf die lange Zeit zwischen Einstieg und Uffz(FA)?
Nach einem Jahr wird ein FA idR zum Uffz(FA) befördert. Lehrgänge, Prüfungen usw sind dafür nicht nötig.
Feldwebel könnte dann 01/2014 sein, wenn bis dahin Feldwebellehrgang AMT und MFT (Fachteil) bestanden sind.
Zitat von: funker07 am 22. Januar 2017, 13:00:25
Wie kommst du auf die lange Zeit zwischen Einstieg und Uffz(FA)?
Nach einem Jahr wird ein FA idR zum Uffz(FA) befördert. Lehrgänge, Prüfungen usw sind dafür nicht nötig.
Feldwebel könnte dann 01/2014 sein, wenn bis dahin Feldwebellehrgang AMT und MFT (Fachteil) bestanden sind.
Ich vermute Einstellung in der Mannschaftslaufbahn.
Korrekt KlausP! War damlas noch Wehdienstleistender(letztes Quatal), danach habe ich mich für den freiwilligen Wehrdienst (FWDL 23) entschieden und hab dann nochmal auf SaZ 4 verlängert! Und jetzt bin ich SaZ 16 :D
Somit müsste ich mir meiner oben geschriebenen Vermutung richtig liegen oder?
Ja.