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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Christono am 20. Januar 2011, 20:26:40

Titel: Paragraph 18
Beitrag von: Christono am 20. Januar 2011, 20:26:40
Hallo ihr,
ich muss jetzt eine seite shreiben weil ich etwas "verschlampt" habe und zwar über das soldatengesetz paragraph 18 und das man nix liegen lässt etc.wisst ihr um was es da geht und könnt mir helfen ?
wär echt super von euch und schonmal danke !
Titel: Re:Paragraph 18
Beitrag von: ulli76 am 20. Januar 2011, 20:29:33
Nö- da geht es wohl um die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung und um die Gemeinschaftsunterkunft

http://www.buzer.de/gesetz/2246/a31654.htm
Google ist dein Freund  ;)
Titel: Re:Paragraph 18
Beitrag von: Hei-Ko am 20. Januar 2011, 20:31:14
Wollte ich auch gerade sagen (Google Freund und Helfer). Sicher, dass es §18 ist?

Kleiner Tip schau mal bei Wikipedia.

Titel: Re:Paragraph 18
Beitrag von: Christiono am 20. Januar 2011, 20:33:52
doch er meinte paragraph 18 das wundert mich eben weil das nicht allzu viel damit zu tun hat...
welches könnte es denn sonst sein ?
Titel: Re:Paragraph 18
Beitrag von: KlausP am 20. Januar 2011, 20:36:20
Woher sollen wir das wissen? Frag den, der dir das auf's Auge gedrückt hat.
Titel: Re:Paragraph 18
Beitrag von: Christiono am 20. Januar 2011, 20:39:28
hey sorry das war nur eine ganz normale frage
aber danke an die andren
Titel: Re:Paragraph 18
Beitrag von: ulli76 am 20. Januar 2011, 20:40:53
Ah- jetzt hab ich es verstanden- du sollst ne Ausarbeitung schreiben, weil du was verschludert hast.

Sag und doch mal genau das Thema der Ausarbeitung- vielleicht können wir dir dann weiterhelfen bzw. dir Anregungen geben.

§24 könnte inhaltlich zum Thema passen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sg/index.html
Titel: Re:Paragraph 18
Beitrag von: Hei-Ko am 20. Januar 2011, 20:43:26
Ich versteh das noch nicht ganz @ Ulli76, bitte erläutern. Er hat etwas liegen lassen, über das Soldatengesetz §18? Oder er hat was liegen lassen und soll jetzt eine Seite über das Soldatengesetz § 18 schreiben?
Titel: Re:Paragraph 18
Beitrag von: Christiono am 20. Januar 2011, 20:46:34
ja meine waffenkarte und ez ne ausarbeitung...
Titel: Re:Paragraph 18
Beitrag von: ulli76 am 20. Januar 2011, 20:58:45
@HG: Also er hat sieine Waffenkarte verschludert und soll jetzt ne Ausarbeitung schreiben. Der, der die Ausarbeitung befohlen hat, hat ihm wohl gesagt, dass er was mit dem §18 als Grundlage schreiben soll.

Ich denke mal, dass entweder der TE was falsch verstanden hat oder der zuständige Ausbilder sich mit dem § vertan hat.

@Christiono: Also mit dem § 18 kommst du tatsächlich nicht weiter. Aber wenn du den §24 nimmst, könnte das was werden (wobei, der auch nicht so 100% passt)- Was du aber als Grundlage für deine Ausarbeitung nehmen kannst, ist dass es eine Soldatenpflicht ist, auf das anvertraute Zeugs zu achten. Dann überlegst du, warum das so wichtig ist. Also warum man schon bei Kleinigkeiten wichtig sein kann-halt überlegen, was passieren kann, wenn Unbefugte die Finger dran kriegen. Oder welche schlimme Folgen es haben kann, wenn einem was Wichtiges abhanden gekommen ist.

Ausformulieren musst du es aber selber- ist schließlich deine Ausarbeitung  ;)

Wenn du sicher gehen willst, meldest du dich morgen direkt bei deinem Ausbilder und sagst ihm, dass du dich mit dem Thema beschäftigt hast, es sich dir aber nicht erschließt, in wie weit der § 18 damit zu tun hat, ob er dir das erläutern würde und du ne Fristverlängerung bekommst.
Titel: Re:Paragraph 18
Beitrag von: erdpichel am 20. Januar 2011, 21:13:14
"Ich bin verpflichtet in der Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, deswegen darf ich nix verschludern" :D

da hat der ausbilder wohl mal mutig einen rausgehauen, ohne zu wissen was...
du sollst wahrscheinlich über das verhalten beim wohnen in der gemeinschaftsunterkunft schreiben, dazu kann ich dir die ZDv 10/5 empfehlen...
Titel: Re:Paragraph 18
Beitrag von: ulli76 am 20. Januar 2011, 21:20:52
Das macht in diesem Fall aber nicht viel Sinn-die Waffenkarte hat ja nicht wirklcih was mit der Gemeinschaftsunterkunft zu tun.
Zu dem Thema würde es wohl nur passen, wenn er seinen Spind nicht verschlossen hätte oder die Butze aussah wie Hulle.
Titel: Re:Paragraph 18
Beitrag von: justice005 am 21. Januar 2011, 07:19:18
Das wird wahrscheinlich wieder so eine völlig sinnfreie Ausarbeitung sein, bei der sich jedem Juristen de Fußnägel kräuseln...
Wenn ich etwas verliere, dann sehe ich überhaupt keinen Verstoß gegen die Soldatenpflichten, sei denn, ich handle wirklich äußerst grob fahrlässig.

Das ist der selbe Bullshit, wie die angebliche "Anstiftung zum Kameradendiebstahl", nur weil man mal was liegen lässt. Völliger Schwachsinn, und zwar gleich aus Dutzenden von Gründen.

Wer etwas verliert, verstöß definitiv nicht gegen § 18. Daraus lässt sich keine Pflicht zur Ordnung herleiten. Eine Pflicht zur Ordnung lässt sich - wenn überhaupt - allenfalls aus § 12 herleiten (Kameradschaftpflicht) und § 17 II (Wohlverhaltenspflicht). Im konkret geschilderten Fall (verlorene Waffenkarte) sehe ich allerdings auch hier keinen Verstoß.

Da der Befehl, diese Ausarbeitung zu schreiben, keinen dienstlichen Zweck hat und er erkennbar sinnlos ist, brauchst du ihn meiner Ansicht nach gar nicht zu befolgen, aber ich räume natürlich ein, dass man sich Ärger ersparen sollte. Eigentlich müsste man dem Zugführer mal eine saubere juristische Ausarbeitung zu dem Thema hinknallen, die ihm mal die Augen öffnet....




Titel: Re:Paragraph 18
Beitrag von: BulleMölders am 21. Januar 2011, 07:54:08
Meint ihr wirklich es bringt was über einen gegebenen Befehl hier zu spekulieren und zu diskutieren, denn ja scheinbar der Themenstarter nicht mal selber richtig kennt geschweige denn wir?
Titel: Re:Paragraph 18
Beitrag von: KlausP am 21. Januar 2011, 09:24:01
Zitat von: BulleMölders am 21. Januar 2011, 07:54:08
Meint ihr wirklich es bringt was über einen gegebenen Befehl hier zu spekulieren und zu diskutieren, denn ja scheinbar der Themenstarter nicht mal selber richtig kennt geschweige denn wir?

Genau deshalb hatte ich ihm ja geraten, den Vorgesetzten zu fragen, der ihm den Auftrag erteilt hat. Aber das hat er ja "abgebügelt":
Zitathey sorry das war nur eine ganz normale frage
aber danke an die andren
Wenn ich einen Befehl nicht verstehe, muss ich nachfragen.
Titel: Re:Paragraph 18
Beitrag von: schlammtreiber am 21. Januar 2011, 09:35:58
Zitat von: ulli76 am 20. Januar 2011, 21:20:52
die Waffenkarte hat ja nicht wirklcih was mit der Gemeinschaftsunterkunft zu tun.

Kommt drauf an. Ich musste z.B. immer in der Waffenkammer wohnen, weil ich eine einzige perfekt trainierte Tötungsmaschine war, mit stählernen Muskeln, ölglänzender Haut, pulsierenden Venen und gewaltigem Gemächt Munitionsvorrat.

Jetzt sitz ich vorm Rechner, sauf Kaffee und schreib schlaue Kommentare. Reserve hat Ruh?  :D
Titel: Re:Paragraph 18
Beitrag von: AriFuSchr am 21. Januar 2011, 09:40:39
na,

diese Schludrigkeit kann dich dein Leben kosten. Der böse Feind schießt schon, während du noch nach deiner Waffenkarte fummelst...

Wenn das kein seitenfüllendes Thema ist  ;)

Titel: Re:Paragraph 18
Beitrag von: ulli76 am 21. Januar 2011, 12:01:07
Einer meiner "Schäflein" hat beim fleissigen Nachdenken über seine Nachlässigkeit festgestellt, dass es nur Glück war, dass die abendländische Kultur nicht untergegangen war, obwohl er seine Waffe unbeaufsichtigt liegen gelassen hatte.
Titel: Re:Paragraph 18
Beitrag von: StOPfr am 21. Januar 2011, 12:07:38
Zitat von: schlammtreiber am 21. Januar 2011, 09:35:58
Jetzt sitz ich vorm Rechner, sauf Kaffee und schreib schlaue Kommentare. Reserve hat Ruh?  :D
Die friedliebenden Völker dieser Welt wissen diese positive Entwicklung jedenfalls sehr zu schätzen. Pax tecum!