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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Martin B. am 29. März 2011, 13:20:44

Titel: Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: Martin B. am 29. März 2011, 13:20:44
Hallo Kameraden, hätte da mal eine Antwort auf oben gestellte Frage,
muß ein Reservist während einer Wehrübung (auf Anweißung) Wache oder sonstige Dienste am Wochenende machen ?
Hatte schon im Intranet gewühlt aber keine Weißung oder ähnliches gefunden, hörte aber das das nicht konform ist außer ich mache das freiwillig.
Es geht hier nicht um mich sondern um einen Kameraden.
Wäre froh wenn ich darauf eine Antwort und einen Hinweis bekomme.
MkG
HF Martin Buchstab
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: Chef_6/451 am 29. März 2011, 14:24:40
Während einer Wehrübung ist man Soldat mit ALLEN Rechten und Pflichten.
Wenn Wache befohlen wird, dann ist diese anzutreten.
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: KlausP am 29. März 2011, 15:27:08
Dass natürlich vorher alle Voraussetzungen erfüllt sein müssen, steht auf einem anderen Blatt, z.B. aktuelles Wachschießen mit der zur Wache befohlenen Waffe!
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: miguhamburg1 am 29. März 2011, 15:49:31
Lieber Fragesteller,

1)  im Wehrübungszeitraum ist Ihr Status nicht "Reservist", sondern "Wehrdienst Leistender", womit Sie alle Rechte und Pflichten haben, die ein aktiver Soldat Ihres Dienstgrades auch hat.

2)  Dies sollte Ihrem Bekannten und auch Ihnen eigentlich bekannt sein, so dass es mich bei dieser Selbstverständlichkeit wundert, dass so eine Frage überhaupt gestellt wird und man da nach irgendwelchen grundlagen sucht.

3)  Als Soldat leisten Sie alle Dienste, die für Ihren jeweiligen Dienstposten vorgesehen sind, wenn Sie nicht explizit davon befreit werden oder Ihnen zum konkreten Dienst notwendige vroaussetzungen fehlen. Oder würden Sie auch fragen, ob man als Wehrdienst Leistender auch verpflichtet wäre, an einem Schießen etc. teilzunehmen?
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: Holgi33 am 29. März 2011, 16:42:11
Ja Kameraden, Ihr habt alle Recht.

Aber lassen wir mal die Kirche im Dorf. Die Regel ist es nicht, bzw. ich höre es zum ersten Mal das ein Reservist Wache oder UvD machen soll.

Folgende Faktoren fehlen mir aber:

a.) wie lange geht die Wehrübung ?
b.) welchen Zweck hat die Wehrübung?
(ich kenne Kameraden die üben 6 Monate am Stück, da sollte es auch vorkommen oder wäre es auch kameradschaftlich diese Dienste auch einmal als Reservist zu übernehmen ....)
c.) über welche Dienstgradgruppe sprechen wir?
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: miguhamburg1 am 29. März 2011, 17:10:59
@ holgi: Woher wissen Sie denn, dass dies nicht die Regel ist - einmal unterstellt, dass es sich nicht um eine Kurzwehrübung handelt? Und weiter: welche Relevanz hat dieser Hinweis bezüglich der gestellten Frage, ob die Einteilung zur Wache/zum UvD rechtlich zulässig ist???

Ganz davon abgesehen, üben in normalen Truppenverwendungen sehr viele Reservisten in den "Teams H" - und in deren Aufgabenumfang gehört dann regelmäßig auch die Gestellung der Wache sowie die Verrichtung als UvD/GvD. Wer oder was sollte dann also einen KpFw grundsätzlich davon abhalten, dazu befähigte(!) Wehrübende ebenfalls zu diesen Diensten einzuteilen? Wenn denn umgekehrt doch immer auch gefordert wird, dass für Wehrübende keine "Bonbons" verteilt werden sollen?

Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass wehrübende Fw, Uffz und Mannschaften in der Stabskompanie des Großverbandes, in dem ich zuletzt einen DP besetzte, regelmäßig zu diesen Diensten eingeteilt wurden und dass dies auch in den unterstellten Truppenteilen so war...
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: Holgi33 am 29. März 2011, 20:36:59
Ich habe nicht in Frage gestellt das es rechtlich möglich ist bzw. befohlen werden kann!

Und hypothetisch anworte ich nicht, deshalb die Fragestellung. Sie gehen davon aus das es KEINE Kurzwehrübung ist. Diese Informationen hätte ich gerne vom Verfasser des Beitrags.

Aus meiner Erfahrung (100 WÜ-Tage in letzten 24 Monaten) habe ich bisher keinen Reservisten angetroffen der einen hier beschriebenen Dienst durchgeführt hat. Deshalb ist es für mich nicht die Regel.

Bei Berufsreservisten kann es anders sein. Was ich mit Berufsreservisten meine können Sie sich sicherlich vorstellen.

Und in unserem Team Heimat ist kein Reservist als Mannschaftsdienstgrad zumal gerade die Kameraden aus der Gruppe der Mannschaften die GvD und UvD stellen.
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: snake99 am 29. März 2011, 21:54:28
Dann wäre da noch der finanzielle Aspekt ... wie mir mein ReFü einmal mitgeteilt hat, hat ein Wehrübender (sofern er Leistungszuschlag empfängt) keinen Anspruch auf DA oder finanziellen Ausgleich, wenn Dienste wie Wache oder UvD getätigt wurden.
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: Pletschi am 29. März 2011, 23:18:53
Ich und andere Resi´s mussten bei der letzten WÜ auch UVD schieben.
Gehört eben auch dazu.
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: Schamane am 30. März 2011, 07:56:55
Der Reservist ist Soldat und solange es im Verhältnis steht kein Problem. Aber auf ein zwei wöchigen WÜ 4 Sonderdienste ist es nicht hinnehmbar und gibt bei der Meldung im Erfahrungsbericht etwas Stress für das Regiement. Da seitens der SDBw und des PersAmt die Gestellung einer Wache nicht als ein Wehrübung rechtfertigend angesehen wird.
Ich kenne den Fall, dass jemand innerhalb 4 Wochen 2 Wochen OvWa des Wachzuges in einer anderen Kaserne in 80 km Entfernung war und sich zusätzlich aktive Fw über ihn lustig gemacht haben. Der Nachgang war dann nicht mehr so Nett für den Chef und Spiess und in der Folge die Kompanie, da die Zuweisung von Reservisten in die Kompanie vorübergehend eingestellt wurde. Im besonderen unter dem Gesichtspunkt, dass der Fw Jahre , in dem Regiment , als SaZ gedient hatte und eigentlich andere Aufgaben wahrnehmen sollte. Zusätzlich ist er montags zum Dienstantritt gekommen und ihm wurde eröffnet Wache von heute Nachmittag bis nächste Woche Dienstag Wache und als er wieder kam wurde ihm gesagt nächste Woche das gleiche. Das bedeutet 2 Wochenenden binnen 4 Wochen und hier hieß es in der Folge, so dies möglich ist, so soll das dem Reservisten erstens vorher mitgeteilt werden und zweitens wurde mir mitgeteilt, dass Reservisten nur unter Ansetzung strengster Maßstäbe zu Sonderdiensten herangezogen werden sollen. Im Fall des Feldwebels war es so das dieser im Regiment bekannt war und sich 3 Wochen vor WÜ noch erkundigte, was in der WÜ seine Hauptaufgaben sein und da hieß es Ausbilder in der EAKK, da er sämtliche ATN's und Lehrgänge hat. Zusätzlich war die TelCom und E-Mail bekannt, so dass sich der Spiess oder ein Gezi-Soldat mal an den Rechner hätten setzen können und ihm schreiben bzw. ihn anrufen. Schlußendlich kenne ich es wenn ich auf Lehrgang bin auch, dass ich angerufen werde, wenn ich in der folgenden Woche nach Lehrgangsende einen Dienst habe.
Jetzt kann man argumentieren, dass er ja vor Montag kein Soldat ist und somitihm dies nicht zusteht. Nur dann stellt sich die Frage, wieso Rekruten ein Begrüßungsschreiben bekommen und Reservisten bei Lehrgängen dies zum Teil ebenfalls und heute ist dies ja kein solches Problem mehr.
Gut zum Abschluss der WÜ hat sich der Kdr. bei dem Fw. entschuldigt und ihm zugesagt, dass derartiges nicht mehr vorkommt und er hat in der Folge auch nur noch in der 1 geübt und hatte da zwar auch mal Dienst, aber im Rahmen 1 mal in vier Wochen.
In gut Deutsch wenn ich auf einem Lehrgang bin und dieser Lehrgang hat einen Sonderdienst zustellen kein Problem, wenn es mich mal trifft. Wenn ich 3 Monate als ZugFhr AGA / SanGrdlg hab ich auch kein Problem, wenn es mich im gleichen Verhältnis wie den Aktiven trifft. Sollte es aber dazu kommen, dass ich plötzlich wöchentlich einen Sonderdienst hab, dann lass ich mich auch über den Chef beim stv. Kdr melden, da auch bei einem Aktiven in drei Monaten nur 2 bis 4 Sonderdienste anfallen. Ansonsten gilt wie überall der Ton macht die Musik, wenn ich bei einer dreimonatiger WÜ beim Koordinierungsgespräch für die Dienste sitze und es gibt Probleme Dienste zu besetzen i.O. helfe ich gerne aus. Wenn es aber heißt ach der ist ja nur Reservist, der muss da nicht hin und danach sagt mir der Spiess du hast 3 Dienste dann habe ich auch ein Gespräch beim Chef, weil Pflichten bedingen auch Rechte und wenn ich die Pflicht habe Dienste zu leisten, so habe ich auch das Recht an der Besprechung teilzunehmen.
Denn auch da gilt was miguhamburg1 schrieb:
Zitatim Wehrübungszeitraum ist Ihr Status nicht "Reservist", sondern "Wehrdienst Leistender", womit Sie alle Rechte und Pflichten haben, die ein aktiver Soldat Ihres Dienstgrades auch hat.
Zum Finanziellen gilt solange der Leistungszuschlag gezahlt wird, stehen keine anderen Zulagen zu.
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: miguhamburg1 am 30. März 2011, 09:48:05
Lieber Holgi, das mag beim PzGrenBtl 212 ja so sein, ist aber wie bereits geschildert, nicht zu verallgemeinern...

Auf den Fragesteller bezogen, ging es überhaupt um die Zulässigeit derartige Dienste, nicht um die Häufigkeit. Dies sollten wir nicht vergessen. Und hier ist die Lage vollkommen klar: Sie sind für Wehrübende genauso zulässig wie für Aktive unter Beachtung des Vorliegens der jeweiligen Voraussetzungen sowie der Angemessenheit.

Und aus welchem Grund, Snake, sollte ein Wehrsoldempfänger (ob nun mit oder ohne Leistungszuschlag oder im Status eines Einsatzreservisten, irgendwelche zusätzlichen Zahlungen für Wachdienste oder UvD bekommen?
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: Timid am 30. März 2011, 10:15:26
Zitat von: miguhamburg1 am 30. März 2011, 09:48:05Und aus welchem Grund, Snake, sollte ein Wehrsoldempfänger (ob nun mit oder ohne Leistungszuschlag oder im Status eines Einsatzreservisten, irgendwelche zusätzlichen Zahlungen für Wachdienste oder UvD bekommen?

Weil für ihn die gleichen gesetzlichen Regelungen gelten wie für einen Wehrdienstleistenden, und weil ein Wehrsoldempfänger bei besonderen zeitlichen Belastungen (die ein Wachdienst oder UvD üblicherweise darstellen dürften) nunmal erhöhten Wehrsold bezieht.
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: Schamane am 30. März 2011, 10:28:23
Miguhamburg1
ZitatUnd aus welchem Grund, Snake, sollte ein Wehrsoldempfänger (ob nun mit oder ohne Leistungszuschlag oder im Status eines Einsatzreservisten, irgendwelche zusätzlichen Zahlungen für Wachdienste oder UvD bekommen?
Aus dem gleichen Grund warum einem Wehrdienstleistenden egal in welchem Status Zahlungen bei der Überschreitung seiner Rahmendienstzeit zu zahlen sind. Dies bedeutet, dass ein Reservist solange er noch 434,60 oder 1278 € erhält keinen Antrag auf Zulagen stellen kann. Wenn er diese aber ausgeschöpft hat so steht ihm wie jedem Wehrpflichtigen die Zahlung entsprechend der Erlasslage zu. Also bei Überschreitung der wöchentlichen Rahmendienstzeit von 46 h kann er wenn er 12 - 16 h Dienst hatte einen halben und bei 16 - 24 h Dienst einen ganzen Anrechnungsfall stellen.
Wir hatten nur einmal im Bezug auf SaZ und BS die Diskussion, ob von diesen verlangt werden kann, dass sie ihren Dienst nicht von Montag bis Freitag sondern zum Beispiel von Donnerstag bis Montag zumachen, ohne die 46 h zu verletzen. Das ihnen für den Wochenenddienst Zulagen nach dem Wehrsoldgesetz erwachsen ist klar, aber könnte hier ein Dienststellenleiter dies anordnen. Da man ja in jedem Fall die Überstundenzulage spart.
Die Aussage war, da spielt der Personalrat nicht mit.
Ansonsten stehen einem Reservisten eigentlich alle Zulagen wie einem Wehrpflichtigen im Rahmen seiner WÜ zu. Nur streiten sich hier die Geister zählt die Gesamtdienstzeit, welche man in der Bundeswehr war oder die der WÜ. Denn wenn die der WÜ zählt hat man ein Problem, weil man da selten über drei Monate kommt und im Ausland mit dem AVZ alles abgegolten ist. Wobei AVZ und Verpflichtungsprämie nicht zugleich gezahlt werden können, sondern nur der höchste Betrag zur Auszahlung kommt.
Zulagen siehe: http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/streitkraefte/besoldung_und_dienstzeitversorgung/zulagen
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: miguhamburg1 am 30. März 2011, 10:33:40
ok, Timid und Schamane, dies hatte ich so nicht gewusst, besten Dank. Dennoch ändert sich ja grundsätzlich nichts daran, dass Wehrübende zu UvD/Wachdiensten etc. grundsätzlich eingeteilt werden dürfen...
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: Holgi33 am 30. März 2011, 11:23:09
Wenn man Dauerreservist ist könnte man sich für die Dienste 12 - 16 h und 16 - 24 h Urlaub nehmen.

Auf dem 4-tägigen ZA EAKK Lehrgang den ich besucht habe hatte ich zwei Mal 16 - 24 h und 1 Mal 12 - 16 h Dienst.
In diesem Fall wird das Geld über den Refü ausgezahlt.

Zitatok, Timid und Schamane, dies hatte ich so nicht gewusst, besten Dank. Dennoch ändert sich ja grundsätzlich nichts daran, dass Wehrübende zu UvD/Wachdiensten etc. grundsätzlich eingeteilt werden dürfen...

Das stimmt natürlich!
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: Schamane am 30. März 2011, 12:36:59
@ miguhamburg1 Formulieren wir es einfach so: Jeder im aktiven Dienst stehende Soldat kann so diesem kein Hindernis entgegensteht zu Wach und Sonderdienste herangezogen werden! Denn wenn ich auf eine Schülerstelle einberufen wurde und dann in der WÜ OvWa machen soll, dann wird dies das PersAmt hinterfragen, da OvWa für ein Sani keinen fachlichen Ausbildungsinhalt hat. Wenn ich aber SanBereitschaft mache, so wird niemand etwas finden. Gleiches gilt aber auch für Soldaten auf bestimmten Lehrgängen, da hier durch Sonderdienste der Ausbildungserfolg gefährden wird sind die Soldaten nicht dazu einzuteilen.
Das sich das PersAmt einschaltet passiert nicht wenn es mal am Wochenende ist, wenn dadurch aber der Ausbildungsinhalt gefährdet wird bekommen die schon Stress mit dem PersAmt. Nur im Normalfall sind wir ja erwachsene Menschen und in der Regel lehne ich es nicht ab, wenn mich der Leiter SanZ zu sich ruft und fragt könnten sie den Dienst machen. Allerdings kläre ich dies im Regelfall vorher ab, so dass ich weiss wann ich Dienst habe und der Dienstherr auch weiss das dem kein Problem entgegen steht.
Denn auch bei dem aktiven Soldaten sollen unnötige Härten vermieden werden. Was bedeutet den Vater am 5 Geburtstag seines Kindes einen Wochenenddienst zu verpassen sichert eine Stellungnahme an den Platz der Republik und ein du, du so nicht. Das Wochenende davor oder danach ist ja kein Problem und gleiches gilt auch beim Reservisten.
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: snake99 am 30. März 2011, 12:40:29
Zitat von: Schamane am 30. März 2011, 12:36:59
Gleiches gilt aber auch für Soldaten auf bestimmten Lehrgängen, da hier durch Sonderdienste der Ausbildungserfolg gefährden wird sind die Soldaten nicht dazu einzuteilen.

Definiere bitte mal "bestimmte Lehrgänge" ... auf den mir bekannten Laufbahnlehrgängen ist es Gang und Gebe, dass die Lehrgangsteilnehmer z.B. UvD / GvD Dienste ableisten müssen.
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: miguhamburg1 am 30. März 2011, 12:52:19
@ Schamane: Irgendwie entsteht in Ihrer Zuschrift einiges Durcheinander:

1)  Wir reden hier von "Wach- und Sonderdiensten (GvD/UvD/OvD/OffzFü etc.). Was bitte hat das PersA mit der Einteilung zu Sonderdiensten in irgendwelchen TrTlen zu tun?

2)  Das PersA lässt sich von den TrTlen/Schulen auch nicht vorlegen, wie die Dienstgestaltung in den Wehrübungszeiträumen ist. Insofern entfällt auch jedwedes "Einschalten", von dem Sie hier schreiben.

3)  Dass auf Lehrgängen Soldaten (und damit auch Wehrübende) regelmäßig zu Diensten eingeteilt werden, hat Snake ja bereits beschrieben, ergänzt werden könnte dies - je nach Liegenschaft - auch noch um OvWA-Dienste an TrS oder den berühmten LTvD.
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: ARMY STRONG am 30. März 2011, 13:03:58
Zitat von: Schamane am 30. März 2011, 12:36:59
Denn auch bei dem aktiven Soldaten sollen unnötige Härten vermieden werden. Was bedeutet den Vater am 5 Geburtstag seines Kindes einen Wochenenddienst zu verpassen
Hmmm, zu meiner Zeit hat man solche Dienst dann einfach getauscht. Da jeder mal in so eine Lage kommen konnte hat sich da auich nie einer dagegen gestraeubt. Gibt es diese Flexiblitaet heute nicht mehr?
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: Schamane am 30. März 2011, 13:18:23
@ Miguhamburg1

1.) Wenn ein Reservist zu einem Ausbildungsabschnitt z.B. Einweisung Zentral-Steri an ein BWK einberufen wurde und das PersAmt / SDBw hat hierfür sein i.O. gegeben und der Soldat wird jetzt nur verstärkt für Sonderdienste eingeteilt und wird somit im Erreichen seines Ausbildungszieles gehindert interveniert das PersAmt / SDBw. Dies bezieht sich überwiegend auf Auslandsvorbereitende Ausbildungen.

2.) Doch bei Hochwertausbildungen und einsatzbezogenen Ausbildungen kann es passieren, dass seitens des PersAmt / SDBw ein Dienstplan verlangt wird vor Ausbildungsbeginn vorzulegen. Dies bezieht sich dannaber fast ausschließlich auf Stabsoffiziere und einige wenige Feldwebel in herausgehobenen Funktionen.

3.) Im Sprachenlehrgang, aber auch beim SteriAss weiss ich, dass diese Soldaten nicht zu Sonderdiensten heranzuziehen sind, weil hierdurch das Ausbildungsziel verfehlt werden könnte.

@ Army Strong, wenn sie sich einmal eine derzeitige Besprechung zur Dienstverteilung und die ständigen Drohungen mit dem Personalrat, Gleichstellungsbeauftragter usw. angehört haben wissen sie, dass da nicht viel mit reden zu machen ist.
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: snake99 am 30. März 2011, 13:33:26
@Schamane

Kann es sein, dass für die SanTruppe andere "Richtlinien" gelten? Ich kann nur für Heer und Lw sprechen, doch da ist mir bisher kein Lehrgang bekannt, wo die Teilnehmer von Diensten wie UvD / GvD / LvD oder Wache befreit wurden. Eine Kameradin von mir war neulich auch wieder an der SanAK in München und musste dort ebenfalls regelmässig UvD Dienste schieben ... und das sogar als Uffz m.P. ;)

Bezüglich des Beispiels des Familienvaters mit dem Geburtstag kann ich nicht glauben, dass die Beschwerdeinstanzen dem Betroffenen im Falle einer Beschwerde Recht geben ... wenn alles versucht wurde um einen Dienst zu tauschen, dies aber nicht funktioniert hat, dann muss der betroffene Soldat nun mal seinem Dienst nachkommen und seine privaten Interessen (Geburtstag des Kindes) zurück stellen. Dafür ist er Soldat und unterliegt somit dem §7 SG ... sicherlich sind die Umstände ungünstig, doch wenn jeder Soldat eine Beschwerde erfolgreich einlegen könnte, wenn er zu Diensten eingeteilt wurde die ihm nicht schmecken, dann hat er sich schlicht den falschen Beruf ausgesucht und scheint für den Soldatenberuf "charakterlich nicht geeignet" ;)
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: miguhamburg1 am 30. März 2011, 13:41:14
@ Schamane: Mit Halbwissen über die Abläufe und konstruierten Extremsituationen "verstärkt für Sonderdienste..." kommen wir hier doch nicht weiter. Außerdem war das auch gar nicht die Fragestellung.

Das PersA ist nicht für die Dienstgestaltung an Truppenschulen und Truppenteilen zuständig. Wenn ein Ausbildungsabschnitt zum Verwendungsaufbau eines OA/Offz der Reserve gehört, wird die Einberufung des Reservisten (ich lasse jetzt einmal die dafür vorgeschriebene Prozedur heraus) vom PersA veranlasst und vom zuständigen KWEA erstellt.

Der Reservist besucht den Lehrgang oder leistet seine WÜ ab, in der er bestimmte Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen muss. Hierüber erstellt die Schule oder der Truppenteil ein Lehrgangszeugnis, gleichzeitig Änderungsmeldung und ggf. - nach Anforderung durch das PersA  - eine Beurteilung für Reservisten. Und nur dies gelangt auf dem Dienstweg dann an das PersA.

zusätzlich @ Snake: Sie beschreiben da ja ein Beispiel, dass Sonderdienste auch grundsätzlich für den Bereich des ZSan gelten. Im Übrigen kann ich das für meine Tochter auch bestätigen, die in ihrer Fahnenjunker-/Fähnrichzeit (SanOA) diverse Wach- und Sonderdienste auf Lehrgängen/Truppenpraktika durchführen durfte.

Das PersA verlangt und bekommt keine Dienstpläne, das ist vollkommener Quatsch, sondern es bekommt lediglich Änderungsmeldungen, z.. für die Zuerkennung weiterer ATN. Auch die von Ihnen beschriebenen "Hochwertausbildungen" werden nicht im Zuständigkeitsbereich des PersA konzipiert, durchgeführt und konzipiert.

Die Mitwirkungsrechte und -pflichten des örtlichen Personalrats sind im Bundespersonalvertretungsgesetz festgelegt und überall dieselben. Wie dies dann vor Ort umgesetzt wird, ist ganz stark von den Menschen abhängig und kann damit sehr unterschiedlich sein. Im einen Fall ist das dann konfrontativ und zäh, im anderen Fall sehr konstruktiv.
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: Schamane am 30. März 2011, 14:31:25
Ich glaube wir kommen doch etwas stark ab. Aber zum Beispiel wurde ich selber am BWK auf eine Schülerstelle einberufen mit meinem Dienstgrad und hier wurde durch den S1 dezidiert gesagt, dass seitens des PersAmt, die Verwendung in Sonderdiensten usw. bzw. nicht das Ausbildungsziel verfolgenden Maßnahmen  untersagt wurde. Hierbei waren Wochenenddienst in der Klinik eindeutig ausgenommen, da sie einem Ausbildungszweck dienen würden.
Wie gesagt dies ist nicht die Regel und auf dem 2 x 2 Wochen SanOA bzw. auf dem Feldwebellehrgang haben die Leute auch Sonderdienste. Nur sind dies im Sinne der übergeordneten Führung keine Hochwertlehrgänge. Wenn ein Arzt an den militärischen Anteil des BNI zur Facharztausbildung kommandiert wird, dann darf er zwar den Telefondienst in der Beratung machen, aber nicht unverhältnismäßig als AvD eingesetzt werden.
Die Bereiche auf die ich hier eingehe sind weniger Laufbahn als Fachdienstrelevant, weil hier die Bundeswehr einen sehr hohen finanziellen Aufwand betreibt und möglichst schnell die Person fertig ausgebildet haben will. Es handelt sich hier aber nicht um ZAW sondern fachliche Inübunghaltungen wie z.B. für Fw klinisch chemisches Labor und hier heißt es dass der Soldat an seinem Arbeitsplatz einzusetzen ist um das Ausbildungsziel zu erreichen.
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: ARMY STRONG am 30. März 2011, 14:49:34
Schamane, du greifst hier einige Sonderbereiche heraus, wo das ja durchaus der Fall sein mag. Aber die Fragestellung bezog sich auf den Grundsatz, ob WUe'ler nun Sonderdienste schieben duerfen oder nicht. Und genau diesen Punkt haben wir doch laengst geklaert.

Es hilft niemanden wenn du nun wiederholt meinst, irgendwelche Sonderregelungen fuer Teilbereiche, von denen selbst du nur mal irgendwo gehoert hast, heruasgreifen und verallgemeinern zu muessen.

Just my 2 cents.....

PS: Kann mir bitte jemand mal erklaeren was denn diese ominoesen "Hochwertausbildungen" die Schamane hier staendig propagiert sein sollen???
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: snake99 am 30. März 2011, 14:53:36
Klingt nach Facharztausbildung ...
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: ARMY STRONG am 30. März 2011, 15:03:15
Tja, dass man einen angehenden Facharzt nicht als GvD einsetzen wird ist sogar mir klar.... :D
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: Schamane am 30. März 2011, 15:12:03
@ army strong zu ersterem habe ich explizit gesagt, dass ein Soldat zu Sonderdiensten herangezogen werden kann! Zu zweiten Snake99 hat mit der Facharztausbildung und höher recht, aber z.B. auch die Zusatzausbildung Tropenmedizin für DiplomkrankenpflegerInnen gilt als Hochwertausbildung. Die Südafrikaaufenthalte der Chirurgen ist hochwert, die AMSUS-Tagungen usw (Nagut OvWa ind Südafrika oder den USA wird auch etwas problematisch).
Diese Einzelfalldarstellung wähle ich nur deshalb um eine nicht zielführende Verallgemeinerung seitens anderer etwas aufzuheben.
Wenn wir uns darauf einigen können um die Frage vom Anfang zu beantworten:
"Ein Soldat hat sofern diesem keine anderen wichtigen dienstlichen oder persönliche Gründe entgegenstehen Sonderdienste nach den Maßgaben der Notwendigkeit für den Dienstherren zu leisten." nur den Satz "Ein Soldat hat Sonderdienste nach der Maßgabe der Notwendigkeit für den Dienstherren zu leisten" unterschreibe ich nicht.
Oder anders dem Soldaten soll bewußt sein, dass es Ausnahmen von der Regel gibt. Aber diese Ausnahmen nur unter zuhilfe nahme strengster Maßstäbe zum Tragen kommen. Also nicht mein Hamster hat Durchfall, sondern meine Frau ist im Krankenhaus und es ist niemand da, der sich um unsere zwei Kinder kümmert. Früher war das eine Sache die meist nicht mal bis zum Chef gekommen ist, weil es der Spieß schon geregelt hat. Heute gibt es leider Einheiten wo dies ein Problem ist, weil jeder auf seinem "Recht" besteht und am Ende nur noch die Befehlskeule weiter hilft.
Allerdings betrifft dies dann weniger die Soldaten, welche nur kurzfristig in einem Dienstverhältnis stehen.
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: miguhamburg1 am 30. März 2011, 15:18:59
@ schamane: Sie machen hier aber ziemlich viel Wind um wenig Inhalt.

Im Übrigen lässt sich das PersA, wie ich schon zweimal sagte, grundsätzlich und schon gar nicht automatisch irgendwelche Dienstpläne vorlegen, denn dafür fehlt jegliche Anspruchsgrundlage. Und dies gilt ganz allgemein und vollkommen unabhängig, ob es sich um irgendwelche Hochwert-Ausbildungen handelt. Wenn Ihnen das also jemand erzählt hat, waren das Märchen!

Und auch das, was Sie da an persönlichen Befindlichkeiten bezüglich der Übernahme irgendwelcher Dienste beschreiben, ist doch eine Selbstverständlichkeit, sowohl für Aktive, als auch für Wehrübende: Wenn ich mit einer (beabsichtigten) Einteilung nicht einverstanden bin, bringe ich mein Anliegen in einem persönlichen Gespräch beim Einteilenden vor. Und wenn ich da auf taube Ohren stoße, ein Gespräch beim DV auch keine Abhilfe schafft und ich mich beschwert fühle, dann steht mir der Weg gem. Wehrbechwerdeordnung offen. Und, nur um hier auch für Klarheit zu sorgen: Auch in diesen Vorgang ist das PersA nicht eingebunden!
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: Martin B. am 30. März 2011, 16:03:21
Zitat von: miguhamburg1 am 29. März 2011, 15:49:31
Lieber Fragesteller,

1)  im Wehrübungszeitraum ist Ihr Status nicht "Reservist", sondern "Wehrdienst Leistender", womit Sie alle Rechte und Pflichten haben, die ein aktiver Soldat Ihres Dienstgrades auch hat.

2)  Dies sollte Ihrem Bekannten und auch Ihnen eigentlich bekannt sein, so dass es mich bei dieser Selbstverständlichkeit wundert, dass so eine Frage überhaupt gestellt wird und man da nach irgendwelchen grundlagen sucht.

3)  Als Soldat leisten Sie alle Dienste, die für Ihren jeweiligen Dienstposten vorgesehen sind, wenn Sie nicht explizit davon befreit werden oder Ihnen zum konkreten Dienst notwendige vroaussetzungen fehlen. Oder würden Sie auch fragen, ob man als Wehrdienst Leistender auch verpflichtet wäre, an einem Schießen etc. teilzunehmen?
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: wolverine am 30. März 2011, 16:10:14
Junge, junge, manchmal kann einem Angst und Bange werden! Wir diskutieren hier ernsthaft, dass ein Befehl bzw. die Diensteinteilung immer eine Abwägung zwischen dienstlichen und privaten Belangen ist? Und dabei scheitern wir bereits an den rein dienstlichen Belangen? Und neulich sagte ich noch im Gespräch, dass ich jetzt solange draußen bin und mittlerweile den Führungsprozess nicht mehr voll ´drauf habe!
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: Martin B. am 30. März 2011, 16:14:17
Naa freue mich doch um die Reaktion von euch Zwecks meines Beitrages (Frage), nun um eines mal klarzustellen, ich bin in der Einsatzreserve und habe jetzt ca. 1200 WÜ-Tage, Übe seit 4.Quartal 2009 in Hagenow (ca. 800km von zuhause entfernt) im DG HF als GrpFhr, die Frage wegen Zusatzdienst (für mich speziell OFWA oder Wachhabender) am WE ist folgende: Am Wochenende ist das wie auch unter der Woche lt. meiner Info`s nicht zulässig da aus verganener Zeit her die Reservisten gerne dazu eingeteilt wurden (was nicht Sinn und Zweck der Wehrübung ist).
Für mich ist es kein Problem für einen Kameraden einzuspringen nur ich mache nicht die KP-oder Btl Schlampe für Kameraden die am Standort Wohnen (oder bis 100 Km Umkreis) und da keinen Bock haben.
Es muß hier eine Weisung herum schwirren die ich aber im Intranet nicht finden kann !!!
MkG
Martin B. HF
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: Holgi33 am 30. März 2011, 17:04:19
Eine Weisung, hmmm

@Snake
Laß doch mal Deine Kontakte zur SDBw spielen.
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: Schamane am 30. März 2011, 18:46:33
@ Martin B das meinte ich mit das sich die SDBw und das PersAmt in solchen Fällen gerne mal die Unterlagen zu Brust nimmt und von dieses ominöse Schreiben habe ich auch schon einmal gehört, aber es nie selber gesehen.
Aufgabe eines Wehrübenden soll die Entlastung der Truppe sein, allerdings nicht nur im Rahmen von Wach oder Sonderdiensten. Doch gab es Anfang des letzten Jahrzehnts einige Einheiten die es übertrieben und darauf hin sahen sich die vorgesetzten Behörden genötigt zu intervenieren. Die Frage ist nur wollen sie in dem Regiment weiter üben ja oder nein.
Ich habe jetzt keinen Zugang zum Intranet BW, aber mein S1 sagte das bei Wochenenddiensten bzw. bei WÜ Beginn am Wochenende von Reservisten der Disziplinarvorgesetzte Stufe II eine Stellungnahme schreiben muss über die dienstliche Notwendigkeit. Da reicht aber auch ein flotter drei Zeiler und wenn es mehrere Betrifft copy / paste.
Weil hier das Problem war das ein Reservist im aktiven Dienstverhältnis sagte, er ist das Wochenende sowieso im Standort und der Aktive hatte privat einen wichtigen Termin und da sagte der S1 eigentlich geht es nicht und man brauchte eine Stellungnahme des Kdr. wegen eines GvD ist schon ziemlich hoch.
Persönlich will ich nur das mir als Reservisten die gleichen Rechte und Pflichten eines aktiven Soldaten zustehen, was ich in einem aktiven Dienstverhätnis ja bin und da sollte die ZDV 10/5 eigentlich ausreichen die Grenzen festzulegen. Doch manchmal vergessen dies einige und dann passiert es das Weisungen heraus gehen, die man mit normalen Menschenverstand vermieden hätte und die Ihrerseits wieder unfrieden erzeugen.
Denn ich kann einem Aktiven auch kaum vermitteln, dass der Reservist drei Monate im Standort ist und keine Sonderdienste hat. Es sei denn der Aktive hat auch keine.
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: miguhamburg1 am 30. März 2011, 19:47:57
Also, liebe Kameraden, da gibt es gar nichts Diesbezügliches. Ich war nun in meinen dienstlichen Verwendungen DV der Stufe 1 und 2 und bis Anfang 2010 wieder der Stufe 1. Für das PersA unddie SDBw muss bezüglich Dienstgestaltung von Res gar nichts gemeldet werden, schon gar keine Dienstpläne, Wacheinteilungen und dergl. Das PersA bekommt Änderungsmeldungen, Lehrgangszeugnisse sowie die Meldungen über Beginn und Ende der WÜ und ggf. angeforderte Beurteilungen. Sonst gar nichts. Und schon gar nicht meldet sich ein PersFhr in den TrTlen. Das ist ein Märchen.

Allgemein gibt es nur die Weisung AusbRes, in der allgemeine Dinge geregelt werden, u.a. das, was Schamane beschrieb. Darin ist aber nicht geregelt, dass ein Wehrübender nicht auch gelegentlich zu Wach- und Sonderdiensten eingeteilt werden dürfte oder ein DV der Stufe 2 dies in jedem Einzelfall genehmigen müsste. Wir sprechen hier doch realistisch von einem der diversen Sonderdienste in einer zweiwöchigen WÜ!
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: Schamane am 30. März 2011, 20:07:56
@ miguhamburg ich glaube wir sprechen hier nicht mehr von einem Dienst in Zwei Wochen WÜ, aber da bitte ich doch Martin B. zu Stellung zu beziehen. Da ich selber Fälle kenne, wo ein OF (d.R.) innerhalb von drei Monaten WÜ im Schnitt 4 Dienste im Monat hatte und jetzt zeige mir jemand einen Aktiven mit 12 Diensten in drei Monaten und ich glaube das geht in die Richtung.
Aber dies wäre nur eine Vermutung, die sich aber auf Martin B's Aussage
ZitatFür mich ist es kein Problem für einen Kameraden einzuspringen nur ich mache nicht die KP-oder Btl Schlampe für Kameraden die am Standort Wohnen (oder bis 100 Km Umkreis) und da keinen Bock haben.
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: wolverine am 30. März 2011, 20:27:13
Zitat von: Schamane am 30. März 2011, 20:07:56
jetzt zeige mir jemand einen Aktiven mit 12 Diensten in drei Monaten
Och, damit konnte ich zu aktiven Zeiten schon dienen und da zähle ich AVZ zur Sondermunitionsbewachung gar nicht mit. Dann waren es gleich zwei ochen am Stück. Aber lassen wir die alten Landsergeschichten. Ich mach´ jetzt mal den Klaus: Was sagt eigentlich der Spieß dazu?
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: Martin B. am 31. März 2011, 05:44:48
Nun ich rede hier nicht von einem Lehrgang von 2 Wochen sondern um Quartale (also jeweils 3 Monate).
Also ich habe so im Schnitt, je Quartal, 30 DA-Tage ohne die "Sonderdienste", bin als Ausbilder in einer AGA-Einheit tätig wo es sowieso einen hohen Zeitansatz immer geben wir. Mein Spieß fragt auch wenn es personelle Probleme bei Wache, FvW usw gibt wo ich auch da keine Prorobleme habe da einzuspringen.
Nun ich hatte auch schon mehrmals diese Dienste geschoben aber wenn ich merke das ich dazu (oder andere Kameraden) ausgenutzt werde dann reagiere ich darauf negativ. Habe im eigentlichen die Diskussion losgetreten weil ein Kamerad OF von seinem stelv. ZgFhr mündlich die Aussage bekam das er ihm das Wochenende schon Verplanen werde und so etwas stößt mir sauer auf.
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: Schamane am 31. März 2011, 07:57:26
@ Martin B. wäre es da nicht sinnvoller noch einmal mit dem Spiess zu reden. Da ich mir vorstellen kann , wenn ihm so etwas zu Ohren kommt, dass er dann etwas angefressen ist. Wird die Darstellung von ihnen durch andere Kameraden geteilt? Wenn dies der Fall ist, wäre eine Aussprache mit ihrem Spiess sicher hilfreicher, als über den Beschwerdeweg zu gehen. Denn dann kommt es meist nicht nur zur Behebung dieses Problems sondern massiven Kollateralschäden und ich würde diesen Weg nur gehen, wenn ich entweder mit der Einheit nichts mehr zutun habe danach, oder so eklatante Probleme auftreten, dass der Augiasstall mal völlig ausgeräumt gehört.
Von daher wenn sie so wie sie es schreiben hier einen Beschwerdegrund sehen, so bleibt ihnen dieses Recht unbenommen was miguhamburg1 ja schon schrieb. Weil mir würden da schon einige Gründe einfallen, wieso ein Beschwer gegeben ist und wenn mehrere Personen für ihre Person eine Beschwerde wegen subjektive Verstöße gegen ihre Recht mit dem gleichen Grundtenor einreichen wird der Chef hellhörig und diese objektivieren müssen und wenn dies deer Fall ist diese Gründe abstellen.
Ich weiss nur aus eigener Erfahrung, dass in AGA - Einheiten, dieses Problem häufiger auftritt, weil dort die Belastung wie sie ja selber schreiben sehr hoch ist auch ohne Sonderdienste und solche Aussagen wie: Mach dir keine Sorgen das 3 Wochenende im Mai räum ich dir frei häufig sind. Wenn man aber einen vernünftigen Spiess hat dann hat der Stv.ZgFhr einmal ein vier Augengespräch und dann ist das Wochenende frei, weil er den Dienst selber übernimmt oder aber es gibt nochmal eine Ansage unter den Uffz.m.P. wer für die Einteilung der Sonderdienste zuständig ist und ob sich nicht jemand finden würde, welcher den Dienst macht aus dem und dem Grund.
Von daher vielleicht erstmal das Gespräch suchen, aber in AGA Einheiten passiert so etwas häufig, dass Reservisten dort als "Kp-Schlampen" eingesetzt werden. Ich hatte selber das Problem, dass die lieben Fw in einer Dienstplanbesprechung, in der die Offiziere nicht anwesend waren vorgeschlagen, hatten, dass die zwei ZgFhr als Wachhabende eingesetzt werden sollten und dem Spiess mit beschwer gedroht haben, wenn er dies nicht tut. Gut wir haben uns in der Hinsicht zurückgelehnt als uns der Spiess dies mitteilte und garnichts gesagt, da uns dies mehr geschadet als genutzt hätte.
Wir bekamen dann beim Mittag nur die Bitte doch am Tisch des S3StOffz zu essen, der uns den Vorgang mitteilte und nur fragte, wie wir dazu stehen. Unsere Antwort war eindeutig, wir haben kein Problem mit Sonderdiensten. Aber erstens werden wir nicht jedes Wochenende Dienst machen, weil dies die Aktiven auch nicht machen und zweitens schiebt hier doch kein L / OL Wache als Wachhabender. Zusätzlich gab es eine interne Regelung in der Kaserne, welche die Sonderdienste bei ZgFhr AGA begrenzte, da ich ja für die Rekruten meines Zuges ansprechbar sein muss und das an der Wache oder im OvWa Büro etwas schwierig ist.
Das Ergebnis war, dass wir uns bereit erklärten je Monat 1 bis 2 OvWa Dienste vorzugsweise am Wochenende zu machen und die nächste Sonderdiensteinteilung begann mit einer Ansprache des S3Stoffz, ob die Feldwebel die die Forderung wohl auch bei einem aktiven L / OL gestellt hätten, oder ob die Chefs jetzt vielleich den OvWa machen, wenn die ZgFhr den Wachhabenden geben sollen. Dann hätte er aber eine schlechte Nachricht für sie, dass die GrpFhr dann aber den Wachsoldaten geben müssen.
Im Anschluss wurden drei Feldwebel der AGA im Regiment versetzt, da diese dem Spiess auch so das Leben schwer gemacht haben und die Sache mit uns das Fass dann nur zum überlaufen brachte. Aus diesem Grund mancher gräbt sich selbst das Grab man muss nur Geduld haben.
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: ARMY STRONG am 31. März 2011, 08:13:00
Ich frage mich jetzt warum der gute Martin da ueberhaupt uebt wenn er sich doch so ausgenutzt vorkommt und das Klima in dieser Einheit derart im Eimer ist dass man nicht mal die Dienste vernuenftig einteilen kann.
Wer sich als Wehruebender als "Btl oder Kp-Schlampe" benutzen laesst ist m.E. schlicht selber schuld. Er macht das freiwillig und kann sich jederzeit aus-/umplanen lassen.

Und dass Aktive und Wehrdienst leistende bzgl. Dienstbelastung gleichgestellt sind haben wir ja nun mehrfach festgestellt. Da ist es dann egal ob man 1 oder 1.000 km zum Dienstort hat.
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: snake99 am 31. März 2011, 08:22:07
Offensichtlich scheinen sich die Zeiten an einigen Orten geändert zu haben ...

Gab es zu meiner aktiven Zeit Probleme mit der Dienstverteilung, lies der Spieß das gesamte Uffz-Korp in den Besprechungsraum einrücken und es folgte eine recht eindeutige und monotone Ansprache ;) Danach wusste wieder jeder Uffz, was er zu tun hatte ;)
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: ARMY STRONG am 31. März 2011, 08:34:05
Ich hab als SU in der guten alten Zeit rund 2 Jahre lang die Dienste der UoP verteilt. Wir hatten da ein Punktesystem nachdem die Dienste gewichtet wurden. WE Dienste brachten natuerich mehr Punkte (der 'teuerste' war der Wache von Sa aug So mit 3 Punkten) als solche unter dee Woche. Die Gesamtzahl der Punkte wurde durch die Anzahl der Uffze geteilt, dann wusste jeder wie ofte er 'hier' zu schreien hatte. Dieses System war absolut transparent und schon alleine weil jeder dankbar war dass ich das gemacht habe (und der Spiess aussen vor war) hat dazu gefuehrt dass jeder zufrieden war und es nie eine Beschwerde gegeben hat. Bei den Feldwebeln, die auch die Leutnants mit verwurstelt haben lief das genauso.

Ich kann daher nur mit dem Kopf schuetteln wenn ich das was Martin da schreibt lese. Denen haette ich als Resi schon laengst den Seesack vor die Tuer gestellt.
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: snake99 am 31. März 2011, 08:37:32
@Army

Das Punktesystem kenne ich auch noch :)
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: Chef_6/451 am 31. März 2011, 08:37:58
Zitat von: snake99 am 31. März 2011, 08:22:07
Offensichtlich scheinen sich die Zeiten an einigen Orten geändert zu haben ...
[...]Uffz-Chor[...]

[offtopic] jetzt singt man zusammen mit dem Spieß, find ich klasse.... [/offtopic] ;)
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: ARMY STRONG am 31. März 2011, 08:40:01
Mit Musik geht alles besser und boese Menschen haben ja auch bekannlich keine Lieder. Harmonie pur, wie schoen.  ;D
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: Martin B. am 31. März 2011, 08:41:29
Zitat von: ARMY STRONG am 31. März 2011, 08:34:05
Ich hab als SU in der guten alten Zeit rund 2 Jahre lang die Dienste der UoP verteilt. Wir hatten da ein Punktesystem nachdem die Dienste gewichtet wurden. WE Dienste brachten natuerich mehr Punkte (der 'teuerste' war der Wache von Sa aug So mit 3 Punkten) als solche unter dee Woche. Die Gesamtzahl der Punkte wurde durch die Anzahl der Uffze geteilt, dann wusste jeder wie ofte er 'hier' zu schreien hatte. Dieses System war absolut transparent und schon alleine weil jeder dankbar war dass ich das gemacht habe (und der Spiess aussen vor war) hat dazu gefuehrt dass jeder zufrieden war und es nie eine Beschwerde gegeben hat. Bei den Feldwebeln, die auch die Leutnants mit verwurstelt haben lief das genauso.

Ich kann daher nur mit dem Kopf schuetteln wenn ich das was Martin da schreibt lese. Denen haette ich als Resi schon laengst den Seesack vor die Tuer gestellt.

Kamerad ich glaube das du nicht Begreifen willst was da so abgeht ????
Das Punktesystem gibt es noch (müßtest du aber wissen wenn du schon so schreibst) kannst ja bei den Amy`s Üben denn da stehst Torposten (als HF)
Oki ich fahr die Stimmung mal wieder runter und Harre der Dinge die da kommen
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: Martin B. am 31. März 2011, 08:45:44
Zitat von: Chef_6/451 am 31. März 2011, 08:37:58
Zitat von: snake99 am 31. März 2011, 08:22:07
Offensichtlich scheinen sich die Zeiten an einigen Orten geändert zu haben ...
[...]Uffz-Chor[...]

[offtopic] jetzt singt man zusammen mit dem Spieß, find ich klasse.... [/offtopic] ;)
Na Chef, bei uns redet man noch mit dem Spieß !!!
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: ARMY STRONG am 31. März 2011, 08:51:02
Zitat von: Martin B. am 31. März 2011, 08:41:29
kannst ja bei den Amy`s Üben denn da stehst Torposten (als HF)
Bei den Amis brauch ich nicht zu ueben weil die mir jetzt schon ein gutes Gehalt bezahlen.  ;D
Und bei uns stehen keine Hauptfeldwebel am Tor sondern die Herren von der Firma Ponds.
Und bevor ich mich als HF (woher kennst du meinen Reservedienstgrad  ;) ) ans Tor stelle, bleib ich lieber ganz daheim. Das hab ich mal als Mannschafter in den 80ern gemacht, das brauch ich heute nicht mehr.
Titel: Re:Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???
Beitrag von: miguhamburg1 am 31. März 2011, 09:41:13
@ Schamane,

ich werde das Gefühl nicht los, dass da mit Ihrer "Story" Manches nicht so ganz stimmt: Dass zwei, drei Feldwebel ihren Spieß drangsalieren und der nichts dagegen unternimmt - als deren Vorgesetzter in zweifacher Hinsicht, das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendein Spieß in der Bundeswehr auf eine so abseitige Idee verfällt, sich von seinen Feldwebeln bedrohen zu lassen und noch weniger, dass er Leutnante zu Wachhabenden einteilt. Denn dies kann er überhaupt nicht, da er ihnen gegenüber überhaupt nicht befehlsbefugt ist. Mit anderen Worten: Selbst, wenn so etwas geschähe, wäre es unverbindlich, die Betroffenen bräuchten diesem Befehl nicht nachzukommen.

Noch weniger kann ich mir vorstellen, dass bei derartigen Vorfällen, so sie denn überhaupt passiert sind, sich der S 3 StOffz mit der Einteilung zu Wachhabenden befasst - denn auf welche Weise sollte er davon Kenntnis bekommen haben? Vom Spieß, vom Chef (in deren Zuständigkeit die Befehlsgebung allein liegt)?

Schließlich zum Anlass dieser Anfrage - da verweise ich auf Armys vollkommen richtige Einlassung: Wehrübungen sind freiwillig - und wem der Truppenteil nicht gefällzt, bei dem er beordert ist, kann bei seiner Personalführenden Stelle dafür sorgen, dass er woanders beordert wird.