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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Daze am 02. Mai 2011, 10:55:35

Titel: Eingeschränkt Versetzungsfähig, was ist das genau?
Beitrag von: Daze am 02. Mai 2011, 10:55:35
Moin zusammen,
hab ne Frage zu der "eingeschränkten Versetzungsfähigkeit" wenn man verheiratet ist.
Was genau bedeutet das..also wie weit darf der Bund mich von meiner Familie weg versetzen und unter welchen Bedingungen?
Kurze Erkläreung warum:
Ich komme aus der Nähe von Reutlingen(BW) und habe eine Versetzung nach Husum bekommen (897km Heimweg).
Da ich aber nächsten Monat heirate, sollte sich das doch wohl abwimmeln lassen, oder?
Bzw, darf ich überhaupt räumlich so weit getrennt werden?
Titel: Re:Eingeschränkt Versetzungsfähig, was ist das genau?
Beitrag von: ARMY STRONG am 02. Mai 2011, 11:01:23
Die Soldaten die ich kenne haben alle unterschrieben dass sie BUNDESWEIT versetzbar sind. Von solch einer Einschraenkung hab ich noch nie was gehoert.
Titel: Re:Eingeschränkt Versetzungsfähig, was ist das genau?
Beitrag von: ulli76 am 02. Mai 2011, 11:03:19
Ich hab davon auch noch nix gehört.
Geht nur drum, dass man bei Verheirateten halt genauer schaut, ob ne Versetzung notwengig ist,.
Titel: Re:Eingeschränkt Versetzungsfähig, was ist das genau?
Beitrag von: KlausP am 02. Mai 2011, 11:05:16
Zitathab ne Frage zu der "eingeschränkten Versetzungsfähigkeit" wenn man verheiratet ist.

Solch eine Regelung ist mir absolut unbekannt. Wo soll die bitteschön stehen? Als Soldat sind Sie bundesweit uneingeschränkt versetzungsfähig, es sei denn, es liegt ein anerkannter Härtefall vor..
Titel: Re:Eingeschränkt Versetzungsfähig, was ist das genau?
Beitrag von: Daze am 02. Mai 2011, 11:05:39
natürlich habe ich dafür unterschrieben, allerdings war die familiäre situation zu dieser zeit eine vollkommen andere.
bin mir aber ganz sicher das die sdbw einen verheirateten nur begrenzt versetzt im gegensatz zu einem ledigen.
deswegen meinte ich dass das mit dem anderen familienstatus evtl reicht um die husum-geschichte zu blocken
Titel: Re:Eingeschränkt Versetzungsfähig, was ist das genau?
Beitrag von: Daze am 02. Mai 2011, 11:07:22
im rahmen des attraktivitätsprogrammes soltle gerade auf solche situationen mehr wert gelegt werden wurde mir gesagt. das prinzip "unterschriben = seele verkauft" ist ja bekannterweise veraltet ;)
Titel: Re:Eingeschränkt Versetzungsfähig, was ist das genau?
Beitrag von: KlausP am 02. Mai 2011, 11:09:57
Zitatbin mir aber ganz sicher das die sdbw einen verheirateten nur begrenzt versetzt im gegensatz zu einem ledigen

Ich wiederhole meine Frage: Wo steht das? Eine solche (interne) Regelung der SDBw ist mir unbekannt und sie hätte sicher auch nur bis zur ersten Beschwerde oder der ersten Eingabe an den Wehrbeauftragten durch einen Ledigen Bestand..
Titel: Re:Eingeschränkt Versetzungsfähig, was ist das genau?
Beitrag von: BulleMölders am 02. Mai 2011, 11:10:36
Nur wenn man nichts schriftliche in der Hinsicht hat, dann wird es problematisch.
Außerdem, wie sollten da noch seriöse Planungen möglich sein, wenn man auf eine Statusänderung auf einmal Rücksicht nehmen sollte.
Da würden dann ja auf einmal unheimlich viele ledige Soldaten heiraten.
Titel: Re:Eingeschränkt Versetzungsfähig, was ist das genau?
Beitrag von: Daze am 02. Mai 2011, 11:12:54
die info kam durch die sdbw zu mir und auch der wehrbeauftragte hat die info auf dem tisch.
mein spieß hatte mir letzte woche sogar mitgeteilt das der wehrbeauftragte versucht hat mich zu erreichen und sich wieder meldet.
es muss also was dran sein...schriftlich hab ich leider noch nichts und hab mich deshalb mal ans forum gewand
Titel: Re:Eingeschränkt Versetzungsfähig, was ist das genau?
Beitrag von: wolverine am 02. Mai 2011, 11:13:05
Es gibt keinerlei Einschränkungen; ob verheiratet oder nicht oder gerade dabei: Man ist in In- und Ausland grundsätzlich uneingeschränkt und unbegrenzt versetzbar. Lediglich findet immer eine Abwägung persönlicher und dienstlicher Belange statt, bei denen die dienstlichen grundsätzlich immer vorgehen.
Hier also konkret: Wenn nicht noch irgendetwas im Sinne von Härtefall hinzutritt, wird wohl die Versetzung nach Husum wie geplant stattfinden und Umzugskostenvergütung oder Trennungsgeld zugesagt.
Titel: Re:Eingeschränkt Versetzungsfähig, was ist das genau?
Beitrag von: Daze am 02. Mai 2011, 11:17:01
also bleibt mir wohl keine andere wahl als die sache entweder an die große glocke zu hängen und einen aufstand diesbezüglich zu proben, oder ich zahl die zaw zurück und verabschiede mich mit dem persönlichen härtefall...
das sind solche geschichten die eigentlich publik gemacht werden sollten, so dass jeder der sich verpflichten möchte sieht wie leicht es die bundeswehr einem macht, ein privatleben zu fürhren oder eine familie zu gründen...vor dem ganzen war ich mit leib und seele soldat, aber menschen entwickeln sich nunmal und das sollte der bund auch mal tun..
Titel: Re:Eingeschränkt Versetzungsfähig, was ist das genau?
Beitrag von: ARMY STRONG am 02. Mai 2011, 11:19:30
Wie jetzt, du bezeichnest deine Heirat als persoenlichen Haertefall?
Titel: Re:Eingeschränkt Versetzungsfähig, was ist das genau?
Beitrag von: ulli76 am 02. Mai 2011, 11:28:43
Du hast da wohl was falsch verstanden- die familiäre Situation soll bei Versetzungen berücksichtigt werden- das wird sie aber jetzt schon. Daraus leitet sich aber kein Anspruch ab, nicht bundesweit/bzw. nur in einem bestimmten Umkreis versetzt zu werden.
Wer weiss, ob es einen vergleichbaren Dienstposten bei dir heimatnah überhaupt gibt bzw. ob dieser überhaupt frei ist.

Wie stellst du dir das überhaupt vor? Soll die Bundeswehr jetzt extra passende Dienstposten heimatnah schaffen, nur damit Verheiratete heimatnah bleiben können.
Was spricht denn dagegen, dass ihr an den neuen Standort zieht? Immerhin bist du ja die Beziehung eingegangen- und bald die Ehe- obwohl du gewusst hast, dass du heimatfern versetzt werden kannst (dafür hast du schließlich unterschrieben).
Titel: Re:Eingeschränkt Versetzungsfähig, was ist das genau?
Beitrag von: Hutzliputz am 02. Mai 2011, 11:36:05
So etwas ist die Höhe  >:(
Ich war auch drei Jahre räumlich von meiner Frau getrennt (600km). Dennoch habe ich mich während der kompletten Dauer nicht als "Härtefall" gefühlt. Ich konnte nahezu jedes Wochenende nach Hause, bzw. umgekehrt. Meine Frau steht mit beiden Beinen im Beruf - DAS ist kein Härtefall - DAS ist ein Segen! - sollte deine Zukünftige auch aus beruflichen Gründen gebunden sein, gibt es auch nix zu meckern - Ansonsten steht einem Umzug doch nichts im Wege. Der STAAT würde das ganze sogar noch KOMPLETT bezahlen - wo ist da etwas nicht richtig?  >:( Ich befinde meinen Arbeitgeber als sehr wohl Familienfreundlich - es werden sogar Flexibilisierungsangebote gemacht, die es in manch einem privaten Unternehmen niemals geben würde.

Vg
Titel: Re:Eingeschränkt Versetzungsfähig, was ist das genau?
Beitrag von: schlammtreiber am 02. Mai 2011, 11:40:45
Trollijorodoooooo?
Titel: Re:Eingeschränkt Versetzungsfähig, was ist das genau?
Beitrag von: wolverine am 02. Mai 2011, 11:47:45
Zitat von: Hutzliputz am 02. Mai 2011, 11:36:05
Ich war auch drei Jahre räumlich von meiner Frau getrennt (600km). Dennoch habe ich mich während der kompletten Dauer nicht als "Härtefall" gefühlt.
Das waren Sie vermutlich auch nicht.
Zitat von: Daze am 02. Mai 2011, 11:17:01
oder ich zahl die zaw zurück und verabschiede mich mit dem persönlichen härtefall...
So, wie er es wohl nicht ist und der Vorschlag keine Alternativoption
Zitat von: Daze am 02. Mai 2011, 11:17:01
also bleibt mir wohl keine andere wahl als die sache entweder an die große glocke zu hängen und einen aufstand diesbezüglich zu proben,
Was wohl auch nicht allzu viele interessieren wird und letztlich ein Sturm im Wasserglas bleiben wird.
Titel: Re:Eingeschränkt Versetzungsfähig, was ist das genau?
Beitrag von: Hutzliputz am 02. Mai 2011, 11:54:48
Zitat von: wolverine am 02. Mai 2011, 11:47:45
Zitat von: Hutzliputz am 02. Mai 2011, 11:36:05
Ich war auch drei Jahre räumlich von meiner Frau getrennt (600km). Dennoch habe ich mich während der kompletten Dauer nicht als "Härtefall" gefühlt.
Das waren Sie vermutlich auch nicht.

Natürlich nicht...

Was ärgert ist Folgendes:
Alle schreien nach Wachstum und Wohlstand. Wenn man dann aber mal aus strukturellen Gründen (Unabhängig von Bundeswehr oder privater Wirtschaft)
woanders seine Arbeit verrichten muss, dann denkt man nur noch an sich selbst.
Und der Staat unterstützt diesen volkswirtschaftlich äußerst schädlichen
Sachverhalt auch noch mit Protektionismus (Kündigungsschutz noch und nöcher;
irgendwann gibt es sogar noch mal ein "Versetzungsschutzgesetz" bei Verheirateten - es wird so kommen  :-X).
Warum kann der Mensch nicht so sein, wie die Ameisen  ???  :P

Vg
Titel: Re:Eingeschränkt Versetzungsfähig, was ist das genau?
Beitrag von: Daze am 02. Mai 2011, 12:11:46
grundsätzlich wären wir beide auch bereit nach husum zu gehen. das problem ist allerdings, dass meine frau ihren eigenen betrieb führt und somit ortsgebunden ist. der härtefall wäre schlicht und ergreifend ein psychologisches gutachten..ich weiß das es nicht der optimale weg ist, allerdings find ich es auch eine dreistigkeit einen verheirateten 900km weg zu versetzen. ich hab mich ja schon über den S1 und auch persönlich mit der sdbw in verbindung gesetzt, habe stellen gesucht und gefunde, versetzungen geschrieben, änderung der verwendungsplang usw usw... ohne erfolg...
Titel: Re:Eingeschränkt Versetzungsfähig, was ist das genau?
Beitrag von: ARMY STRONG am 02. Mai 2011, 12:15:58
Zitat von: Daze am 02. Mai 2011, 12:11:46
der härtefall wäre schlicht und ergreifend ein psychologisches gutachten..
Das dann WAS bescheinigen soll?
Titel: Re:Eingeschränkt Versetzungsfähig, was ist das genau?
Beitrag von: Hutzliputz am 02. Mai 2011, 12:19:13
Zitat von: ARMY STRONG am 02. Mai 2011, 12:15:58
Zitat von: Daze am 02. Mai 2011, 12:11:46
der härtefall wäre schlicht und ergreifend ein psychologisches gutachten..
Das dann WAS bescheinigen soll?

Hat keinen Wert...  :-X
Titel: Re:Eingeschränkt Versetzungsfähig, was ist das genau?
Beitrag von: Daze am 02. Mai 2011, 12:26:03
ich sag mal so, wer raus will kommt auch raus
Titel: Re:Eingeschränkt Versetzungsfähig, was ist das genau?
Beitrag von: schlammtreiber am 02. Mai 2011, 12:28:17
Und wer dicht machen will macht einfach dicht  :)