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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Stabsuffz93 am 03. Juni 2011, 12:50:45

Titel: Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: Stabsuffz93 am 03. Juni 2011, 12:50:45
Hallo liebe Forengemeinde

Ich habe folgendes anliegen, und zwar möchte ein Freund von mir wirklich gerne als Uffz zur Bundeswehr. jetzt sieht es nur so aus das er ca. 6 anzeigen hat, darunter 3 wegen gefährlicher Körperverletzung und 3 wegen Diebstahl.
wie stehen die chancen für ihn doch noch zur bundeswehr zu kommen?

Ich hoffe auf zahlreich hilfreiche antworten

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: Timid am 03. Juni 2011, 13:15:35
Das kommt darauf an: Geht es um Anzeigen, oder wurde er verurteilt?

Wenn es um Anzeigen geht, wird man wohl ein Urteil abwarten, bevor man ihn gegebenenfalls einstellen würde.

Wurde er verurteilt, hängt es wieder von den Strafen ab. Ab einem gewissen Strafmaß handelt es sich um ein automatisches Einstellungshindernis.
Ist er unter diesem Maß, heißt das aber trotzdem nicht, dass er eingestellt würde. 6 Taten, davon dreimal gefährliche Körperverletzung - in so einem Fall dürfte die Bewerbung relativ aussichtslos sein. Er kann es natürlich probieren, aber die Möglichkeit dürfte er sich selbst verbaut haben ...
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: KlausP am 03. Juni 2011, 13:17:18
Die Anzeigen sagen erstmal nicht so viel aus, ob er angenommen wird oder nicht, sondern erst die Verurteilungen und damit mögliche Vorstrafen. Zumindest wird sich aber eine Entscheidung so lange verzögern, bis die entsprechenden Verfahren abgeschlossen sind. Sollte er wegen der genannten Delikte bestraft werden, sieht es meiner Meinung nach finster für ihn aus.
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: Flexscan am 03. Juni 2011, 13:25:23
mich würd mal intressieren was der Psychologe am Znwg zu sagen hätte bei so einer Vorgeschichte

Stichwort charakterliche Eignung....

Von jugendlichem Leichtsinn kann in diesem Fall wohl keine Rede sein  ::)
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: Stabsuffz93 am 03. Juni 2011, 13:30:24
also er hatte bisher eine Verurteilung, 50 Sozialstunden. eine weiteres Urteil steht noch aus da die Anzeige noch läuft.
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: Mr. O'Donnell am 03. Juni 2011, 19:13:41
Ethisch und hummanitär gesehen, hoffe
ich persönlich, dass daraus nichts wird...

Zitatmich würd mal intressieren was der Psychologe
am Znwg zu sagen hätte bei so einer Vorgeschichte

Stichwort charakterliche Eignung....

Genau das würde mich auch interessieren...
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: KlausP am 03. Juni 2011, 20:47:32
ZitatEthisch und hummanitär gesehen,

geht's auch 'ne Nummer kleiner?  ::) 8)
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: Mr. O'Donnell am 03. Juni 2011, 20:56:41
Ja man;
ich hätte auch schreiben können:

''meiner Meinung nach...''
;)

_ _ _
...sowas kommt von 3 Jahren Philosopie  8)
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: miguhamburg1 am 03. Juni 2011, 21:49:39
Ich frage mich wirklich, wie jemand, der das rechtsstaatliche Gewaltmonopol grob verletzt hat, überhaupt auf die Idee verfâllt, in der Bw Dienst tun zu wollen...
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: Elektroniker am 04. Juni 2011, 08:13:08
Naja wenn man sich jetzt mal die Dienstvorschriften durchliest findet man sehr schnell Passagen in etwa so: Der Soldat hat sich an die Gesetze zu halten und darf nichts tun um dem Ansehen der BW zu schaden.

Meine ganz persönliche Meinung:
Bei Einstellung einer solchen Person ist die Gefahr sehr hoch das man die Bundeswehr als Resozialisierungsstelle sehen könnte.

Fazit (Persönlich) : Keine Chance auf Einstellung, da man nie sicher gehen kann das sich die Person im Griff hat und daraus gelernt hat.
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: SkyKing am 04. Juni 2011, 09:56:28
Moin Moin

Meiner Meinung nach verhält es sich so, dass durch die Anzahl der Straftaten mit weiteren Ausrutschern
zu rechnen ist (Welcher Art auch immer)!!!

Und ich persönlich hätte sehr große bedenken mit einem solchen Kameraden ggf in einen Auslandseinsatz zu gehen!!!

Mfg
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: Timid am 04. Juni 2011, 13:22:01
Nur sollte man bitteschön im Hinterkopf behalten, dass wir hier erstmal nur von Anzeigen sprechen, noch nicht von Verurteilungen! Im Moment hat er 50 Sozialstunden (wegen welchem Vergehen auch immer) erhalten - das ist noch lange kein Einstellungshindernis.

In den übrigen Fällen ist er, solange er nicht verurteilt wurde, als unschuldig anzusehen. Dementsprechend werden die Anzeigen wohl erst dann relevant, wenn sie zu einem Urteil führen.

Bis dahin wäre er erstmal nur ein Bewerber, gegen den eine Anzeige läuft, und dessen Bewerbung erst nach Prozessende endgültig bearbeitet werden würde.


Sollte er allerdings in den 6 Fällen für schuldig befunden und verurteilt werden, dann würde er höchstwahrscheinlich nicht zum Soldat ernannt werden.
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: miguhamburg1 am 04. Juni 2011, 16:44:51
@ Timid: Sie beschreiben korrekt den Gang der Dinge. Solange über die Anzeigen nicht abschließend - wie auch immer - entschieden ist, würde die Bewerbung auf Eis liegen.

Dennoch ist es seltsam, dass jemand offenbar in kurzer Zeit sechs Anzeigen sammelt, die ja auch nicht alle willkürlich und aus heiterem Himmel kommen. Und allein aufgrund dessen, dass dieser Nämliche offenbar aus seiner Verurteilung zu Sozialstunden wenig gelernt hat, dürfte nicht automatisch zu einem Eonstellungshindernis, wohl aber spätestens beim Psychologen zur Ablehnung führen. Und zwar wegen charakterlicher Mängel.
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: Timid am 04. Juni 2011, 17:05:32
Zitat von: miguhamburg1 am 04. Juni 2011, 16:44:51Dennoch ist es seltsam, dass jemand offenbar in kurzer Zeit sechs Anzeigen sammelt, die ja auch nicht alle willkürlich und aus heiterem Himmel kommen. Und allein aufgrund dessen, dass dieser Nämliche offenbar aus seiner Verurteilung zu Sozialstunden wenig gelernt hat, dürfte nicht automatisch zu einem Eonstellungshindernis, wohl aber spätestens beim Psychologen zur Ablehnung führen. Und zwar wegen charakterlicher Mängel.

Wie gesagt: Bis zum Beweis der Schuld (und entsprechender Verurteilung) ist der Verdächtige erstmal als unschuldig anzusehen.

Und da für mich zumindest aus den oben genannten Fakten nicht wirklich klar ist, wie da jetzt wirklich der Stand der Dinge ist (6 Anzeigen + ein laufendes + ein abgeschlossenes Verfahren? 6 Anzeigen, von denen erst über eine entschieden ist? Oder 6 Anzeigen, wobei es in einem Fall ein Urteil gab und in einem eine Verhandlung läuft - was ist dann mit den 4 übrigen Anzeigen?), halte ich mich lieber zurück mit Mutmaßungen über den Charakter oder das "Lernen" des Betreffenden ...


Anders formuliert, an den Threadersteller: Wie ist denn da jetzt der Sachstand?
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: miguhamburg1 am 04. Juni 2011, 17:18:47
Lieber Timid, ich spreche hier nicht von einem juristischen Einstellungshindernis. Doch selbst, wenn aus keiner der sechs Anzeigen eine relevante Verurteilung erfolgte, müsste diese Person schon verdammt guteBegründungen liefern, warum er mindestens siebenmal so in Straftaten involviert war, dass es zu Anzeigen und zumindest einer Verurteilung kam...
Und: Ich lasse hier mal meine Erfahrungen und Kenntnisse aus dem BwPersonalgeschäft sprechen: Das wird spätestens beim Psychologen nichts - und das passiert auch schon bei der Hälfte derAnzeigen!
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: Guest2011 am 04. Juni 2011, 17:19:47
es reicht auch schon eine einzige Verurteilung das es  zu einem Hindernis bzw einer sperre für paar Jahre kommt, nämlich gefährliche Körperverletzung. Außer es geschah fahrlässig z.b durch einen Autounfall ,aber was glaub hier nicht der Fall sein wird. Er kann sich aber trotzdem bewerben un schauen was rauskommt, weil dies entscheidet immer noch der Rechtsberater der Bundeswehr.
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: KlausP am 04. Juni 2011, 19:08:55
Ach nee. Was versuchen denn Einige hier schon seit etlichen Beiträgen zu sagen?
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: Mr. O'Donnell am 04. Juni 2011, 21:37:06
ZitatWas versuchen denn Einige hier schon seit etlichen Beiträgen zu sagen?

Eben, jeder verpackt es zwar anders, aber es läuft dennoch irgendwie aufs Gleiche
hinaus...
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: ulli76 am 04. Juni 2011, 21:46:20
So wichtig kann es ja nicht sein, da sich der TE schon ne Weile nicht mehr an der Diskussion beteiligt hat und auch nicht die erforderlichen Infos (s. den Beitrag vom Timid) liefert.
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: Timid am 05. Juni 2011, 10:42:32
Zitat von: miguhamburg1 am 04. Juni 2011, 17:18:47Lieber Timid, ich spreche hier nicht von einem juristischen Einstellungshindernis.

Ging es dem Threadersteller nicht darum, herauszufinden, ob der Betreffende eine Chance hat, mit der Vorgeschichte zur Bundeswehr zu kommen? Dazu gehört auch die Frage, ob es ein Einstellungshindernis ist - und das wäre es, bei 50 Sozialstunden, wohl kaum.

ZitatDoch selbst, wenn aus keiner der sechs Anzeigen eine relevante Verurteilung erfolgte, müsste diese Person schon verdammt guteBegründungen liefern, warum er mindestens siebenmal so in Straftaten involviert war, dass es zu Anzeigen und zumindest einer Verurteilung kam...

Ich sehe da relativ wenig Probleme: Es geht um Anzeigen. Und, wie gesagt, solange man nicht rechtskräftig verurteilt wurde, gilt in diesem unseren schönen Rechtsstaat die Unschuldsvermutung. Daher kann z.B. eine Anzeige, die zu keiner Verurteilung führte, wohl kaum etwas über die charakterliche Reife des Betreffenden aussagen, da derjenige ja eben unschuldig ist.


Aber, wie schonmal gesagt: Es bringt wenig, hier über das Ganze zu diskutieren, solange nicht ein Mindestmaß an Informationen vorliegt.
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: miguhamburg1 am 05. Juni 2011, 11:34:27
Lieber Timid, die Psychologen machen sich in ihrer Einschätzung der (charakterlichen) Eignung vollkommen frei von irgendwelchen juristischen Tatbeständen. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Paar Schuhe. Und selbst, wenn keine der Anzeigen letztlich zu einem juristischen Einstellungshindernis führte, wäre die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass die Psychologen das Stoppzeichen ziehen, wie ich bereits darstellte.
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: wolverine am 05. Juni 2011, 13:17:49
Ich stelle mir gerade den rein hypothetischen Fall vor: Ich gerate im jugendlichen Alter in Streit mit anderen Jugendlichen - sagen wir einmal sechs oder sieben. Es entwickelt sich ein Wortgefecht und man geht auseinander. Die anderen sprechen sich ab und ich bekomme nacheinander sechs oder sieben Anzeigen wegen einer Tätlichkeit, möglicherweise sogar mit Qualifikation. Da nichts wirklich beweisbar ist, kommt es zu keiner Verurteilung. Jetzt macht sich der Psychologe völlig frei von der juristischen Bewertung (ich hoffe nur davon!), bescheinigt mir eine rechtsuntreue Gesinnung und spricht sich gegen meine Einstellung aus. Ein Hurra auf den Rechtsstaat!
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: miguhamburg1 am 05. Juni 2011, 14:13:01
Wobei, lieber Wolverine, zumindest eine Verurteilung bereits vorliegt, unser potenzieller Bewerber also kein vollkommen unbeschriebenes Blatt ist...
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: Timid am 05. Juni 2011, 14:18:15
Zitat von: miguhamburg1 am 05. Juni 2011, 11:34:27Lieber Timid, die Psychologen machen sich in ihrer Einschätzung der (charakterlichen) Eignung vollkommen frei von irgendwelchen juristischen Tatbeständen.

Und wenn sie die juristische Bewertung des Falls tatsächlich vollkommen außer acht lassen sollten, sondern schon aus der Tatsache, dass eine Anzeige vorlag, Rückschlüsse auf die charakterliche Eignung ziehen, wäre das ein absolutes Armutszeugnis für die Bundeswehr und die Nachwuchswerbung!
Auch die Bundeswehr agiert schließlich nicht im rechtsfreien Raum, sondern muss sich an rechtsstaatliche Prinzipien halten.
Und dass die Anzahl der Anzeigen alleine überhaupt gar nichts aussagt, hat Wolverine ja schon in dem Beispiel aufgezeigt!

Zitat von: miguhamburg1 am 05. Juni 2011, 14:13:01Wobei, lieber Wolverine, zumindest eine Verurteilung bereits vorliegt, unser potenzieller Bewerber also kein vollkommen unbeschriebenes Blatt ist...

Was über die übrigen Anzeigen erstmal überhaupt nichts aussagt.
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: Stabsuffz93 am 05. Juni 2011, 14:39:30
Ich danke auf jedenfall schonmal für all diese antworten.

So dan zu dem Sachstand. Der betroffen hat seine anzeigen. bisher eine verurteilung wegen schwerer körperverletzung zu 50 Sozialstunden. Die anderen verfahren wurden nicht eingstellt, allerdings gab es auch keine verurteilung. Jetzt bei der anzeige wo das verfahren noch läuft, sieht es aber ganz so aus laut ihm das er wohl ins gefängniss kommt, aufgrund der vielen straftaten. Theoretisch hat es sich doch erledigt zur Bundeswehr zu kommen oder?
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: Rollo83 am 05. Juni 2011, 14:50:55
Nicht nur theoretisch wenn er inhaftiert wird sonder auch praktisch.
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: Timid am 05. Juni 2011, 15:01:04
Zitat von: Stabsuffz93 am 05. Juni 2011, 14:39:30Jetzt bei der anzeige wo das verfahren noch läuft, sieht es aber ganz so aus laut ihm das er wohl ins gefängniss kommt, aufgrund der vielen straftaten.

Was heißt denn "viele Straftaten"? Wir reden doch immer noch von bisher lediglich einer Verurteilung zu 50 Sozialstunden, die er schon hat?

Zitat von: Rollo83 am 05. Juni 2011, 14:50:55Nicht nur theoretisch wenn er inhaftiert wird sonder auch praktisch.

Auch da wieder: Es kommt drauf an.

Ein automatisches Einstellungshindernis ist es erst, wenn ein gewisses Strafmaß überschritten wurde.

Bleibt die Strafe darunter, wird man natürlich beim Eignungstest, so man denn eingeladen wird, Nachfragen dazu beantworten müssen. Und wenn eine Gefängnisstrafe vorliegt, dürfte es schwer bis unmöglich sein, die Prüfer davon zu überzeugen, dasss man für den Staatsdienst geeignet ist. Das könnte vielleicht (!) klappen, wenn zwischen Verurteilung und Bewerbung einige Jahre vergangen sind ("Jugendsünde" und so). In der Regel dürften die Zweifel an der Eignung in so einem Fall aber wohl zu groß sein.
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: Rollo83 am 05. Juni 2011, 15:19:07
Mich würds eigentlich auch nicht wunder wenn trotz dieser Mängel der Bewerber zur Manschaftslaufbahn zugerlassen wird nach dem Motto Knast oder Armee wie bei den Amis.
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: wolverine am 05. Juni 2011, 16:38:54
Zitat von: wolverine am 05. Juni 2011, 13:17:49
Ich stelle mir gerade den rein hypothetischen Fall vor:
Nicht umsonst habe ich mich nicht auf den Fragesteller bezogen sondern schlicht einen hypothetischen Fall gebildet und bei diesem ginge eine rein unjuristische Betrachtung einfach fehl. Ich bin wahrlich nicht dafür bekannt jedes Gelumpe für den Armeedienst zuzulassen aber Anzeigen sagen nun einmal nichts aus.
Der Rest ist eben eine Einzelfallentscheidung zu der ich mich ohne Aktenkenntnis schlicht nicht äußern werden. Die rudimentären Angaben - noch dazu unbestätigt - reichen dafür einfach nicht.
Titel: Re:Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?
Beitrag von: miguhamburg1 am 05. Juni 2011, 16:54:24
@ Timid: Dass es im EFV durchaus mehrere Hürden gibt, die voneinander unabhängig jeweils zu einer Nichteinstellung führen, ist aber bekannt?

1) Testergebnisse
2) Tauglichkeitsuntersuchung
3) "Freigabe" durch den RB
4) Gespräch mit den PrüfOffz
5) Gespräch/Begutachtung durch den Psychologen

Selbst, wenn der RB kein Einstellungshindernis feststellen könnte (mal hier im zugrundeliegenden Fall unterstellt), wird das Gespräch mit dem PrüfOffz und dem Psychologen mit Sicherheit auf die vorliegenden Erkenntnisse (Sozialstunden wg. schwerer Körperverletzung, nachfolgende Anzeigen wegen Eigentumsdelikten, Körperverletzung) eingehen. Und jede dieser beiden Stationen können für den Bewerber das K.O. bedeuten, wenn denn die jeweiligen Beteiligten zur Einschätzungen gelangen, der Bewerber wäre aus charakterlichen oder entwicklungsbedingten Gründen ungeeignet....

Nicht mehr oder weniger habe ich geschrieben. Und aus meiner Erfahrung mit diesen Aspekten heraus angefügt, dass ich dieses K.O. spätestens beim Psychologen sehe/erwarte...