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Politik und Zeitgeschehen => Aus Presse und Medien => Thema gestartet von: snake99 am 13. Juni 2011, 19:39:38

Titel: Frankfurter Rundschau: Zwischenfall bei militärischem Appell
Beitrag von: snake99 am 13. Juni 2011, 19:39:38
Gut, dass wir unsere Kameraden von den Feldjägern haben!

Zitat:
"Hunderttausende strömen zum Hessentag nach Oberursel. Eine kleine Gruppe Demonstranten sorgt derweil für einen Zwischenfall bei einem militärischen Appell. Feldjäger der Bundeswehr greifen ein. Danach tritt Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) auf."

Quelle Frankfurter Rundschau
Titel: Re:Frankfurter Rundschau: Zwischenfall bei militärischem Appell
Beitrag von: jackill am 13. Juni 2011, 22:02:59
Ich finde das Eingreifen der Feldjäger gut und verurteile das Handeln der Demonstranten. Es ist richtig, dass man seine Meinung kundtun darf. Dabei sollte aber nicht der Verdienst schwer arbeitender Mitmenschen, egal ob Polizist, Soldat oder Wer auch immer, durch den Dreck gezogen werden. Solch ein Verhalten tritt den Verdienst dieser Menschen mit Füßen, weil von der Ehrung abgelenkt werden soll.

Aber sind für Demonstranten auf solch öffentlichen Veranstaltungen nicht eigentlich die " normalen" Polizisten zuständig?
Titel: Re:Frankfurter Rundschau: Zwischenfall bei militärischem Appell
Beitrag von: Schamane am 15. Juni 2011, 11:51:18
Der "Platz der Streitkräfte" galt zumindest in der Vergangenheit immer als temporärer militärischer Sicherheitsbereich ähnlich wie eine Wiese wo der Heli notlandet. Primär ist ihre Frage aber berechtigt jackill, denn die normale Exekutive in diesem Fall die Landespolizei ist für die äußere Absicherung verantwortlich. Allerdings haben sich die Demonstranten bis zum Eindringen in den militärischen Sicherheitsbereich sich keiner Straftat oder Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht, also bleibt es am Militär hängen.
Es handelt sich aber auch in diesem Fall nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit § 114 OWiG und die ist allenfalls mit einer Geldstrafe belegt.
Titel: Re:Frankfurter Rundschau: Zwischenfall bei militärischem Appell
Beitrag von: Andi am 15. Juni 2011, 12:22:27
Zitat von: Schamane am 15. Juni 2011, 11:51:18
Der "Platz der Streitkräfte" galt zumindest in der Vergangenheit immer als temporärer militärischer Sicherheitsbereich ähnlich wie eine Wiese wo der Heli notlandet.

Soso.
Bei Veranstaltungen in der Öffentlichkeit wird in den seltensten Fällen ein Militärischer Sicherheitsbereich eingerichtet - das ist auch nicht nötig.
Im Normalfall bekommt die Bundeswehr das Hausrecht für Gebäude/Grundstücke oder das Sondernutzungsrecht für öffentliche Plätze übertragen, welches sie dann durchsetzen kann.

Zitat von: Schamane am 15. Juni 2011, 11:51:18
Primär ist ihre Frage aber berechtigt jackill, denn die normale Exekutive in diesem Fall die Landespolizei ist für die äußere Absicherung verantwortlich.

Nein, schon seit 1965 nicht mehr, denn da trat das UZwGBw in Kraft, das die Bundeswehr ermächtigt sich selbst immer und überall in der Bundesrepublik vollumfänglich gegen Straftaten und Störungen der dienstlichen Tätigkeit zu schützen und die militärische Geheimhaltung sicherzustellen.
Das UZwGBw ist ein Polizeigesetz des Bundes für die Bundeswehr.

Zitat von: Schamane am 15. Juni 2011, 11:51:18
Allerdings haben sich die Demonstranten bis zum Eindringen in den militärischen Sicherheitsbereich sich keiner Straftat oder Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht, also bleibt es am Militär hängen.

Sagt wer? Im Normalfall haben wir bei solchen "Demonstrationen" bei Bundeswehrveranstaltungen meist eine nicht angekündigte Demo (Ordnungswidrigkeit), Hausfriedensbruch (Straftat) und diverse Verstöße gegen die Emissionsschutzverordnung im Sinne von Lautstärke. Dazu gesellt sich dann gerne Sachbeschädigung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Zitat von: Schamane am 15. Juni 2011, 11:51:18
Es handelt sich aber auch in diesem Fall nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit § 114 OWiG und die ist allenfalls mit einer Geldstrafe belegt.

Ob es sich beim widerrechtlichen Eindringen in einen MSB um eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit handelt hängt davon ab, ob der MSB umfriedet oder ansonsten gesichert ist oder nicht. Und bei Ordnungswidrigkeiten gibt es Geldbußen, bei Straftaten Geldstrafen.

Gruß Andi
Titel: Re:Frankfurter Rundschau: Zwischenfall bei militärischem Appell
Beitrag von: schlammtreiber am 15. Juni 2011, 12:28:37
d.h. unter dem Strich ein Einsatz von 20mm Spreng-Splitter wäre nicht verhältnismäßig gewesen?  ;D
Titel: Re:Frankfurter Rundschau: Zwischenfall bei militärischem Appell
Beitrag von: snake99 am 15. Juni 2011, 13:04:43
Zitat von: schlammtreiber am 15. Juni 2011, 12:28:37
d.h. unter dem Strich ein Einsatz von 20mm Spreng-Splitter wäre nicht verhältnismäßig gewesen?  ;D

Ich glaube, das wäre leicht übertrieben gewesen ;D
Titel: Re:Frankfurter Rundschau: Zwischenfall bei militärischem Appell
Beitrag von: F_K am 15. Juni 2011, 13:35:31
... schlammtreiber spammed echt in jedem Thread

Ansonsten:

§15 bis 17 Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen
gelten auch beim Einsatz von Explosivmitteln - Ein Einsatz von 20 mm HE (über die FJg Kräfte übrigens nicht verfügen - die haben maximal im Einsatz 40 mm HE) wäre nicht nur nicht verhältnismäßig gewesen, sondern wegen nicht vorliegender Voraussetzungen nicht möglich.

Selbst ein Einsatz von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt scheint nach den Bildern nicht notwendig gewesen zu sein.
Titel: Re:Frankfurter Rundschau: Zwischenfall bei militärischem Appell
Beitrag von: schlammtreiber am 15. Juni 2011, 13:37:19
Zitat von: F_K am 15. Juni 2011, 13:35:31
... schlammtreiber spammed echt in jedem Thread

Das ist meine Bestimmung  :D
Titel: Re:Frankfurter Rundschau: Zwischenfall bei militärischem Appell
Beitrag von: Andi am 15. Juni 2011, 14:26:08
Zitat von: F_K am 15. Juni 2011, 13:35:31
Selbst ein Einsatz von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt scheint nach den Bildern nicht notwendig gewesen zu sein.

Das sollte man tunlichst nie aus einzelnen Fotos (oder überhaupt Fotos) ableiten.
Abgesehen davon gibt es eine breite Palette dieser Hilfsmittel...

Gruß Andi
Titel: Re:Frankfurter Rundschau: Zwischenfall bei militärischem Appell
Beitrag von: F_K am 15. Juni 2011, 14:30:33
Lieber Andi,

ich schrieb:

Zitatscheint

um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass ich weder dabei war, noch Vernehmungsprotokolle bzw. Meldungen der eingesetzten FJg Kräfte vorliegen habe.

Selbstverständlich ist mir klar, dass einzelne Fotos kein umfassendes Bild einer Ereignisabfolge zeigen können (bin ja im Auswerten von Lagen ausgebildet ...).

Allerdings kann man annehmen, dass wenn ein massiver Einsatz von "Gewalt" notwendig gewesen wäre, der Artikel einen anderen Schwerpunkt gehabt hätte.
Titel: Re:Frankfurter Rundschau: Zwischenfall bei militärischem Appell
Beitrag von: Mei am 20. Juni 2011, 20:13:47
Hi,

in der Frankfurter Rundschau gab es auch noch diesen Artikel: http://www.fr-online.de/rhein-main/spezials/hessentag-2011/cdu-empoert-sich/-/4396692/8576644/-/ bezüglich Demonstranten, die unter anderem versuchten den Zugang zum Werbungsstand der Bundeswehr zu blockieren.
Titel: Re:Frankfurter Rundschau: Zwischenfall bei militärischem Appell
Beitrag von: schlammtreiber am 21. Juni 2011, 08:30:54
Wie geil ist das denn?  :D

Die sind ja noch dämlicher als die Grüne-Wiesen-mit-Häschen-und-ein-Bächlein-Tussi aus der Bionade-Werbung  :-*