Hallo,
ich bin neu hier im Forum und habe schon die erste Frage :)
Über mich: 19 Jahre alt, Mittlere Reife und bin im August mit meiner Ausbildung zum Fachinformatiker - Systemintegration fertig.
Eigentlich wollte ich schon nach der Realschule zum Bund, war aber damals noch zu jung und es war eine gute Entscheidung zu erst eine Ausbildung zu absolvieren, alleine schon aus dem Grund - etwas reifer zu werden. Naja jetzt bin ich 19 und habe immernoch das selbe Interesse an der Bundeswehr.
Ich möchte gerne Fernspäher, Fallschirmjäger oder Jäger werden. Allerdings habe ich eine Brille (kurzsichtig, schlechtes auge -4,25 Dioptrin). Ich möchte meine Augen jedoch Lasern lassen, wodurch ich Werte von 0 bis höchstens -1 Dioptrin erreichen würde (also bräuchte ich keine Brille mehr). Aus diesem Grund möchte ich erstmal den Freiwilligen Wehrdienst absolvieren und mich parallel bewerben sobald meine Augen operiert sind.
Bei meiner Musterung sagte man mir das alles außer den Augen gut wäre und das ich in den Tests sehr gut war. Ich musste allerdings zum Augenarzt. 10 Tage später kam dann der Brief vom Kreiswehrersatzamt.
Ich bin T2 und kann KEIN Fernspäher werden, KEIN Fallschirmjäger, KEIN Jäger aber ich kann Gebirgsjäger werden. Okay, da sag ich sicher auch nicht nein...
Jetzt frag ich mich aber warum die anderen 3 Truppengattungen nicht gehen (wohl aufgrund meiner Sehschwäche) aber Gebirgsjäger geht... sind beim Gebirgsjäger die augen egal oder wie soll ich das verstehen?
Ich hoffe das weiß hier jemand :-)
Danke im vorraus!
Da es wohl wirklich nur an meinen Augen mangelt werde ich den Freiwilligen Wehrdienst wohl als Gebirgsjäger absolvieren (hoffentlich sehr gut). Für die Zeit danach habe ich aber vor mich zu bewerben und hoffe das ich durch die Augen-OP Fernspäher oder Fallschirmjäger werden kann.
Gruß Lukas
Moin Kollege
Ganz einfache Antwort^^
Ich würde mal klar schätzen das die das auf T 1 beziehen
Danke für die antwort aber verstanden hab ich das nicht :-\
Zitat von: Lukas_1991 am 30. Juni 2011, 23:03:47
Danke für die antwort aber verstanden hab ich das nicht :-\
Ich versteh auch nicht was er meint o0
Wegen deiner Frage: Glaub nicht, dass die Augen da der einzige Grund sind weshalb du für FS/FschJg/Jg untauglich bist, zumindest würde is für mich auch keinen Sinn machen, da du ja Gebirgsjäger machen dürftest ^^
Danke für deine Antwort! :)
Ich habe dort aber extra mehrmals gefragt welche mängel ich habe. Dort hieß es nur das meine Augen nicht gut wären...
Naja und als Gebirgsjäger braucht man ja schon standfeste Beine und einen stabilen Körper... darum versteh ich einfach nicht warum Jäger nicht geht...
Egal, ich werd dort mal anrufen und dann hier berichten erstatten. :)
Zitat von: Lukas_1991 am 30. Juni 2011, 22:54:25
wodurch ich Werte von 0 bis höchstens -1 Dioptrin erreichen würde (also bräuchte ich keine Brille mehr).
Sicher nicht. Selbst bei -1 Dioptrin wirst du eine Brille tragen.
Ich hab aber auch sowas verwirrendes in meiner tauglichkeitsliste bei mir steht z.b. das ich kein Jäger machen kann aber dafür Jäger/Scharfschütze ziemlich verwirrend find ich ???
Ja, das ist eines der Mysterien der Musterungsvorschrift. Wird sich schon jemand was bei gedacht haben.
Aber denke dran, wenn du deine Augen lasern lassen willst, wist du erstmal 6 Monate für den Wehrdienst gesperrt. Wenn was schief geht natürlich dauerhaft.
Wenn ich ihn richtig verstanden habe möchte er seine parallel zum Werdienst lasern lassen. Und zum Rest: Jede medizinische Entscheidung ist eine individuelle! Wenn bei einem Jäger geht und GebJg nicht und beim anderen geht GebJg aber kein Jg, dann weiß nur der Arzt, der es entschieden hat, warum. Das ist genau sein individuelles Ermessen und das ist auch nicht angreifbar.
Danke für die Antworten :)
Zitat von: ulli76 am 01. Juli 2011, 05:40:09
Aber denke dran, wenn du deine Augen lasern lassen willst, wist du erstmal 6 Monate für den Wehrdienst gesperrt. Wenn was schief geht natürlich dauerhaft.
Woher weißt du das? also so eine LASIK-OP dauert pro Auge 5-10 min und man kann am nächsten Tag wieder Arbeiten... wenn ich das an einem Dienstfreien Wochenende machen würde könnte ich doch am nächsten Montag wieder normal zum Dienst antreten... Wieso wird man da für ein halbe Jahr gesperrt?? :-\
Da werd ich auch mal beim Kreiswehrersatzamt Fragen...
Weil die Augenhornhaut dünner wird und es evtl. Probleme mit dem Augeninnendruck geben kann.
Und dass man nicht einfach so dienstbeeinträchtigende Operationen ohne Zustimmung seiner Vorgesetzten machen sollte, dürfte auch klar sein?!
Und ich bin kein Arzt, war nie einer und wollte nie einer werden!
hmmm... klingt sehr einleuchtend was du da schreibst, jedoch beigeistert mich das nicht besonders...
...und keine Angst, ich werd sowas sicher nicht verheimlichen :)
Jetzt stellt sich mir nur die Frage wann ich meine Augen operieren lass. Ich wollte ja erstmal ein Jahr Freiwilligen Wehrdienst als Gebirgsjäger machen und in direktem Anschluss SAZ werden... naja das wird wohl nicht alles meinen Plänen nach verlaufen, aber das dachte ich mir schon :P
Normalen Dienst kannst du damit ja machen. Aber du bekommst keine Tauglichkeiten- keine SaZ-Übernahme, kein Führerschein, kein Ausland- gar nix.
Das Problem ist ja, dass die Hornhaut danach dünner und auch empfindlicher ist und die Bundeswehr damit kein Riskio eingehen will. Man geht halt davon aus, dass das Ganze nach ca. 1/2 Jahr endgültig ausgeheilt ist (auch wenn man vorher keine Beschwerden hat)
Okay, also werd ich die Op wohl nach dem freiwilligen wehrdienst machen lassen. Dann muss ich aber wohl für ein halbes jahr wieder einen zivilen beruf ausüben oder gibts ja irgendwelche anderen möglichkeiten bei der bundeswehr?...Und dann muss ich mich eben operieren lassen... Und auf ein halbes jahr später bewerben...
Vielleicht mach ich ja noch die fachhochschulreife in der zeit... Nach der OP
Vielen dank für eure Hilfe!
Ich will jetzt nicht unbedingt den Spielverderber machen aber Sie können die Verwendung GebJg als Wunsch angeben; das heißt aber noch lange nicht, dass sie dort dafür genommen werden! Die Streitkräfte planen nach ihrem Bedarf und wenn der woanders höher ist, kommeen Sie dort auch hin.
Und (Spielverderber, die 2.): Sie sind derzeit nicht tauglich für die anderen Verwendungen. Das muss sich durch die LASIK-Op nicht zwingend ändern!
Okay, das ist nicht spielverderbend sondern eben die realität.
Ich muss aber sagen das ich das jetzt eben so versuche statt von ner brücke zu springen weil ich nicht T1 bin. Ich denk aber trotzdem relativ optimistisch und hoffe das ich den frewiligen wehrdienst als gebirgsjäger machen darf. Ich werds sobald da mal jemand ans telefon geht hoffentlich raus finden :)
Danke für deine Antwort! Hilft mir alles weiter :)
T1 o T2 hat übrigens nichts mit der Verwendung zu tun.
Womit dann?...
also was ich bisher verstanden hab is das es eben dieses "Eingeschränkt tauglich" gibt. Also das man eben nicht für alle Tätigkeiten in Frage kommt.
Naja woher kommt es denn bei mir das ich T2 bin... ich werd die Ärztin fragen aber ich vermute mal das es an meinen Augen liegt...
Ich bin 1,82 und wiege 65 KG. Keine X- oder O-Beine. Keine Gelenkbeschwerden und der Rücken ist grade. Ich höre sehr gut und war in allen Tests bei der Musterung sehr gut. Nur eben meine Augen sind schlecht :( aber ich hoffe das ich das Problem durch eine Laser-OP beseitigen kann.
T1 bedeutet, dass Sie gar keine gesundheitliche Normabweichung haben und bei T2 haben Sie eben mindestens eine. Es gibt aber keine Verwendung, für die man mit T2 generell ausgeschlossen wäre. Es kommt halt immer darauf an, welches Merkmal man hat.
Und mit der subjektiven Fitness oder Einschätzung hat das nichts zu tun. Er waren schon Leistungssportler untauglich. Falsche Fussstellung, Blutdruck, Wirbelschiefstand ... irgendetwas.
Versteifen Sie sich einfach nicht darauf. Wenn es gesundheitlich nicht sein soll, dann wird es nicht werden!
Fast Wolve: T1 bedeutet einfach nur, dass man keinerlei Verwendungsausschlüsse hat. T2 bedeutet, dass man mindestens einen hat- aber in den Verwendungen, für die man geeignet ist, ist man das auch ohne weitere Einschränkungen.
Allein schon eine Körpergröße unter 1,76?m führt zu T2, da man damit nicht zum WachBtl kann. Gleichzeitig kann man damit aber zum KSK oder Kampfschwimmer werden.
Ich sag ja, dass ich nie Arzt werden wollte! :D Für das, was ich nicht machen wollte, war ich tauglich. Und dann hat die Armee mit mir gemacht, was sie wollte. War ok.
Hey, also: ich bin auch t2 gemustert wordenn hab ne Brille und wahrsch iwas am Fuß, kann aber scheinbar überdurschschnittlich gut hören (hehee), worauf ich aber hinaus wollte ist, dass ich jäger (was auch immer damit gemeint ist) und Fernspäher werden darf, lediglich Gebirgsjjäger, Wachbataillion(wegen den füßen?!?) und iwas mit ROLAND darf ich nichts machen=> Da ich jäger+ Fernspäher mit brille werden darf, kann das bei Ihnen wohl nicht der Grund sein, weshalb sie es nichtt machen dürfen...-.-
Aber mal kurz ne andere Frage. Was macht denn ein Jäger bei der BW? Gebirgsjäger klettern und Feldjäger sind die Polizei, soviel weiß ich.... Aber was macht der Jäger? Tiere tod jagen wohl ned....
Danke im vorraus für die antwort:)
LG
Chris
Auftrag der Jägertruppe ist der Kampf gegen Infanterie in Mittelgebirgen, Wäldern und urbanen Schauplätzen.
Ich zitiere mich ´mal selbst:
Zitat von: wolverine am 01. Juli 2011, 07:53:56
Und zum Rest: Jede medizinische Entscheidung ist eine individuelle! Wenn bei einem Jäger geht und GebJg nicht und beim anderen geht GebJg aber kein Jg, dann weiß nur der Arzt, der es entschieden hat, warum. Das ist genau sein individuelles Ermessen und das ist auch nicht angreifbar.
Danke:)
Ich würd so gerne zu den Fernspähern gehen... was hast du denn für eine Sehschwäche? bist du kurz oder weitsichtig? und wie viel Dioptrin?
naja wolverine hat eindeutig recht, das entscheiden die wirklich individuell und sortiren das nich nach brille oder schwerhörigen ^^
also ich frag morgen beim KWEA nach, ob man mir sagen kann wo es bei mir mangelt... und da dieses Urteil wohl eh nicht anfechtbar ist werd ich mich wohl damit abfinden das ich "nur" Gebirgsjäger-tauglich bin :-) Ich hoff ich bekomm da wenigstens auch ne stelle... dort ist es aber sicher auch abenteuerreich :-)
Als FWD zu den Fernspähern?
Nur mal so am Rande, zwischen medizinisch Tauglich zu sein und dann tatsächlich auch Fernspäher zu werden liegen WELTEN. Abgesehn davon hat Shokk nat. recht, als FWDL wird das sowieso nix mit FS.
Und Gebirgsjäger sind ne sehr gute und vor allem robuste Truppe, wennst da ne Stelle bekommst sei zufrieden ;)
Ja also wenn ich zu den GebJg komm dann freu mich natürlich sehr! Ich möchte nur wissen was mich untauglich für die FS macht. Ich hätte mich sehr gerne nach dem FWD als SAZ beworben und wäre sehr gerne zu den FS, Fallschirmjägern oder den Jägern gekommen... das war so meine Wunschvorstellung.... da jetzt eben keins von den 3 geht interessiert mich natürlich warum, aber schlimm find ichs nicht, ich fühl mich auch sehr geehrt wenn ich zu den GebJg darf. :)
Wahrscheinlich sind Sie aus welchen Gründen auch immer nicht sprungtauglich, womit schon einmal die FeSp und FschJg erklärt sein könnten.
Und in die FeSpKp kommen SaZ Msch und FWDL nur in den Unterstützungsbereich, Schreibstube etc. Die eigentlichen FeSpSold sind Fw und Offz.
sorry dann hab ich mich falsch ausgedrückt... ich dachte Feldwebel und Offizier sind auch SAZ.... heißt doch Soldat auf Zeit... Feldwebel hat 12 Jahre und Offizier 13 (Truppendienst), 15 (Fliegerischer Dienst), 16 (Fliegerischer Dienst - ab 2012 glaub ich) oder im Sanitätsdienst 17 Jahre... ist doch auch auf zeit :P oder gehören zu SAZ nur die mit 4 Jahren Verpflichtungszeit?
@Lukas_1991 :
Ich empfehle Ihnen, sich erst einmal über die Laufbahnen bei der Bundeswehr zu informieren. Das ist bei www.bundeswehr-karriere.de recht ordentlich und leicht verständlich erklärt.
Zitat von: KlausP am 03. Juli 2011, 18:27:08
@Lukas_1991 :
Ich empfehle Ihnen, sich erst einmal über die Laufbahnen bei der Bundeswehr zu informieren. Das ist bei www.bundeswehr-karriere.de recht ordentlich und leicht verständlich erklärt.
Interessant, ich dachte FA werden auch für 13 Jahre eingestellt.
Dem ist wohl nicht mehr so....
Es gehen auch andere Verpflichtungszeiten für FA z.b. 15 Jahre, wenn Bedarf vorliegt (und man noch jung genug ist). Die auf der HP genannten, sind nur Regelverpflichtungszeiten.
Zitat von: mailman am 05. Juli 2011, 18:07:32
Es gehen auch andere Verpflichtungszeiten für FA z.b. 15 Jahre, wenn Bedarf vorliegt (und man noch jung genug ist). Die auf der HP genannten, sind nur Regelverpflichtungszeiten.
Das ist mir durchaus bekannt, nur war (meines Wissens nach) bis vor Kurzem noch die Regelverpflichtungszeit für FA TrD/FD 13 Jahre.
Nein, Regelverpflichtungszeit in der Feldwebellaufbahn war 12 Jahre,