Hallo zusammen.
Kann mir jemand von euch sagen wo genau geregelt ist ab wann man seinen Verwendungsreihen Anker auf der 1. Geige tragen darf? Habe schon in der Laufbahnverordnung und der 37/10 gesucht aber da ist nicht vermerkt.
Schonmal im vorraus danke für die hilfe;)
Wenn man es ganz eng nimmt erst dann, wenn Ihnen die dafür notwendige ATN zuerkannt wurde.
Sehr häufig gibt aber die LHBw die Uniformen - wenn vorhanden - bereits mit aufgenähtem Verwendungsreihenabzeichen aus.
Also ich dachte auch immer nach der ATN. Aber auf der ZAW hat uns unser Spieß "zusammengestaucht" :) warum wir denn so nen nackten Arm hätten. Und schonw aren sie beim benähen.. also dein Anker kannst dir direkt mit draufnähen lassen.
@ Miguhamburg1:
Quelle?
@ Alle:
... ohne jetzt nachzulesen: Die Verwendungsreihe bei der Marine ist ungefähr das (Bekleidungstechnisch gesehen), was die Truppengattung im Heer ist.
Diese "Eigenschaften" sind völlig unabhängig von Ausbildungstand, Verwendungsreihe und Truppengattung gibt es mit Dienstantritt - ergo sind Litzen bzw. Verwendungsreihenabzeichen auch als Uniformbestandteil vom ersten Tag an zu tragen.
(... es sind keine Abzeichen für "Leistungen", sondern lediglich Uniformbestandteile).
Das würde ja streng genommen, heißen das die "Litzenvergabe" gegen Ende der AGA ein Verstoß gegen die Vorschrift ist? Wenn ich das richtig verstehe müßte man die Litzen vom ersten Tag an tragen?
Ja. Ja.
(.. und inzwischen habe ich das Thema Verwendungsreihenabzeichen auch mal nachgelesen - es ist genauso wie von mir beschrieben).
ok, lieber FK,
ich hatte die Information von einem Marinekameraden bekommen. Aber man lernt ja nicht aus ... in welcher Quelle sind Sie denn fündig geworden?
Genau das ist der Punkt. Ich will nicht wissen wie es gemacht wird. Das seh ich jeden Tag selbst. Ich möchte gerne wissen in welcher Vorschrift es geregelt ist. Wir haben im Moment die Diskussion mit unserem HL am Lehrgang.
... ZDv 37/10.
Sowohl unter "Litzen" als auch unter Verwendungsreihenabzeichen steht nichts von ATN oder bestandener Grundausbildung - sondern nur von Waffengattung bzw. Verwendungsreihe.
Wer sich nur etwas auskennt, weiss, dass dieses "Eigenschaften" der Soldat vom ersten Tag an hat. Da gibt es keinen Platz für Diskussionen, dass kann jeder selber im Personalstammblatt nachlesen.
Weil es nicht in der 37/10 steht heißt es nicht das es erlaubt ist....Das is totaler quatsch. Es muss eine Vorschrift, ein Anlagenblatt oder sonstiger geben wo dies geregelt ist!
Das, lieber Steve, ist nicht zutreffend. Wenn es in der Vorschrift nicht explizit anders geregelt ist, dann ist das, was beschrieben ist, verbindlich.
Das mit den Farblitzen ist immer Quatsch (oder formal: Ein Vorschriftenverstoß) gewesen. Denn die Rekruten, denen die Litzen für den FA vorenthalten werden, haben bei der Einlkleidung auch einen vorschriftsmäßig mit Kragenspiegeln und Schulterklappenumrandungen ausgestatteten DA bekomme, den sie dann spätestens beim Gelöbnis/Öffentlichem Eid tragen. Das war klar.
Nun, ich habe hier keine Anzugsordnung zur Hand, aber wenn die Verwendungsreihenabzeichen der Marine analog ohne zusätzliches Besitzzeugnis getragen werden sollen, dann ist es so, vielen Dank fürs Nachschauen, F_K.
Also die Bw hat für alles eine Vorschrift oder einen Umdruck. Und den wird es auch dafür geben! Und das is für mich das einzige was zählt. Und die 37/10 is genauso irrelevant dafür wie die Soldatenlaufbahnverordnung...
@ Steve:
Leseschwierigkeiten?
Die "Anzugordnung der Bundeswehr" regelt abschließend alles zu welchem Thema? Genau, zur Anzugsordnung.
Litzen und Verwendungsreihenabzeichen sind dort BEFOHLEN, es gibt dort keinen Auslegungsspielraum.
Nicht im Ton vergreifen!
Ich werde das weiter suchen und bin mir sicher das es da noch einen anderen Umdruck zu gibt.
Es kann nicht sein, was nicht sein darf?
ZitatUnd die 37/10 is genauso irrelevant
Wer so einen "geistigen Durchfall" zu einem gültigen Befehl schreibt, vergreift sich deutlich im Ton.
Wenn hier Stabsoffiziere und Feldjägeroffiziere eine Meinung zu haben, ist das natürlich völlig aus der Luft gegriffen, und unser "Youngster" weiss viel besser Bescheid ... und sich dann beschweren, wenn andere den Eindruck gewinnen, ein Maat wäre nichts mehr wert ...
Der Maat is kein Maat. Aber das tut auch garnichts zur Sache. Ich werde das wie gesagt weiter prüfen und mein Ergebnis mitteilen. Denn ein Oberleutnant zur See hat die gleiche Auffassung dazu und das ist wahrlich kein dummer Mensch!
... lese einfach mal die 100er Ziffern der Vorschrift, dann wirst Du feststellen, dass diese Vorschrift das Thema Anzug allumfassend und abschließend behandelt.
Du wird Weisungen / Vorschriften zum Thema Verwendungsreihen finden - Themenschwerpunkt Personal. Zum Abzeichen an sich kann und darf es nichts weiteres geben.
Kasten Bier?
Ach, lieber Kamerad F_K,
Sie wollen doch nicht unseren MA/BA um einen Kasten Bier bringen, das wäre unfair und unzulässig zugleich ... :)
@ Steve: Dass Ihr OLtzS ein dummer Mensch wäre, hat hier niemand behauptet. Aber auch Oberleutnante kennen mitunter nicht alle Vorschriftsbestimmungen, wie auch Kapitäne zur See ( von so einem hatte ich nämlich meine Info). Für sie ist dann dauerhaft er/gelebte Praxis gleich Vorschrift. Ist es aber nicht immer, wie wir an diesem Beispiel sehen können.
Zitat von: Andi am 07. Juli 2011, 19:33:08
Es kann nicht sein, was nicht sein darf?
Um den alten Hegel zu zitieren: "Was wirklich ist, das ist vernünftig, und was vernünftig ist, das wird wirklich werden".
Ist das normativ-ontologische Schule?
Ich bin weder MA noch BA aber das tut auch garnichts zur Sache. Wie es in der Praxis gemacht wird weiss ich auch. Ich zum Beispiel trage den Anker nicht.
Aber wie schon gesagt. Wir haben für alles eine Vorschrift oder Weisung oder was auch immer. Darum denke ich das es auch hierzu ein Blatt Papier gibt.
Aber ich werde das weiterhin prüfen.
Ja, es gibt für alles eine Vorschrift - in diesem Falle die ZDv 37/10!
Zum Anzug der Marine sagt diese Vorschrift explizit aus:
"Offiziere und Offizieranwärter des Truppendienstes und des miitärfachlichen Dienstes tragen als Laufbahnabzeichen des Abzeichen Seestern"
"Sanitätsoffiziere und Sanitätsoffizieranwärter tragen anstelle des Seesterns folgende Abzeichen zusätzlich zu den Dienstgradabzeichen: ..."
"Offiziere des Militärmusikdienstes tragen als Laufbahnabzeichen das Abzeichen Militärmusikdienstes."
usw.
"Unteroffiziere und Mannschaften der Marine tragen Verwendungsabzeichen entsprechend ihrer Verwendungszugehörigkeit:...
... Seemännischer Dienst, Marineführungsdienst usw.
Jeder Soldat ist von seinem ersten Diensttag an in einer Verwendung (erster Dienstantritt, nach Versetzung etc.). Genau dies sagte auch bereits F_K, denn jeder Dienstposten, auf dem Sie Soldat werden können, ist in der STAN abgebildet - und damit ist die konkrete Verwendung beschrieben und bestimmt.
Der Steve wird das schon machen....
Da er bereits seit ein paar Tagen Bootsmann ist, wird er alles daran setzen, DEN Erlass oder DIE Vorschrift zu finden.
Wir warten dann einfach mal....
... eine Nadel im Heuhaufen zu suchen, wenn bekannt ist, dass dort keine Nadel drin sein darf und auch keine drin ist, hat schon was ...
Hallo,
miguhamburg1 hat völlig Recht. Die von ihm zitierte Passage der 37/10 ist die Ziffer 525 (für Steve zum Nachlesen) und sollte die Frage eigentlich hinreichend beantworten. Selbstverständlich tragen alle Soldaten der Marine vom ersten Tag an (die Zeit zum Benähen mal nicht mitgerechnet) ihre Verwendungsabzeichen. Mir ist natürlich klar, dass es Einheiten gibt, die das anders regeln, abenso wie die Litzen beim Heer, diese Praxis entspricht aber nicht der Vorschrift. Noch einige Worte für Steve: Nein, es gibt nicht für alles eine Vorschrift und ja, auch ein Oberleutnant kann sich irren.
Obwohl ich voll davon überzeugt war das es noch eine andere weisung zu der Sache gibt muss ich mich geschlagen geben;) Die 37/10 is die einzige ZDv die Auskunft darüber gibt.Demnach kann auch ich jetzt meine ATN tragen. Obwohl das nicht mein Ziel war!
ZitatDemnach kann auch ich jetzt meine ATN tragen
Na endlich.
Aber:
- Es wird "keine ATN getragen", sondern ein Verwendungsreihenabzeichen (wie im Heer auch - eine "Litze" umfasst einen ganzen Haufen ATNs - völlig unterschiedlicher Prägung).
- Du kannst nicht, Du must. Wie alle anderen auch.
Wie alle andern auch? Ich glaube nicht das sich dadurch hier an der Schule sowie in allen anderen Marineeinheiten irgendwas ändern wird;) Hab sie auch noch nicht drauf.
@ Steve:
Glaube ist doch eher persönlich (Kirche und so) ....
Dein Verhalten ist eine Dienstpflichtverletzung, als Vorgesetzter hast Du auch die Dienstpflichtverletzungen bezüglich Anzugordnung Deiner Untergebenen abzustellen (wenn Du das nicht machst, ebenfalls eine Dienstpflichtverletzung).
... es wird dadurch nicht besser, das anscheinend viele Marineeinheiten dieses Problem haben.
Du setzt Dich halt dem Risiko aus, dass jeder Vorgesetzte Dich zur Recht darauf hinweist ... wers braucht ...
Das is ja der Punkt. Hier ist auch jeder Vorgesetzte der Auffassung das sie erst nach Verwendungsbezogener AGA; F1 oder den ersten 3 Monaten des F2 zu tragen ist. Scheint wohl eher so ein ungeschriebenes Gesetz der Marine zu sein das sich aber gegen die Vorschrift stellt.