Halli Hallo
Folgendes:
Um nicht noch mehr fragen hiermit zu verursachen komm ich gleich zur Sache ...
Ich bin vorbestraft wegen fahren ohne Fahrerlaubnis darüber hinaus habe ich deswegen eine Bewährungsstrafe ... Leider:(
Desweiteren hatte ich genau deswegen heute eine Verhandlung ..
Urteil lautet 1 Jahr und 3 Monate Jugendarrest.( ich bin 20) und ja ich weiß sehr dumm von mir!
Nun gehe ich natürlich gegen dieses Urteil in Berufung ..!
Meine Frage : ich habe am 08.08.2011 die Musterung zum fwd nun wollte ich wissen wie hier meine Chancen stehen und was ich sagen soll wenn die Frage kommt ob ich mit dem Gesetz in Konflikt gekommen bin?
Bitte helft mir :( will unbedingt zum bund
Das wird unter diesen Umständen wohl nichts werden...
Besteht gar keine Hoffnung selbst dann nicht wenn Ich offen und ehrlich bin?:(
Zitat... was ich sagen soll wenn die Frage kommt ob ich mit dem Gesetz in Konflikt gekommen bin?
Die Wahrheit, was sonst?
Zitat... Bitte helft mir will unbedingt zum bund
Das dürfte nichts werden, auf keinen Fall, bis das Urteil nicht rechtskräftig ist. Die Verurteilung zu mehr als einem Jahr dürfte im Übrigen ein Einstellungshindernis darstellen, aber da müsste ein Jurist besseren Einblick haben.
Also muss ich mich an einen Anwalt wenden und den fragen wie meine Chancen stehen oder wie? :(
Nö, wir haben hier auch den einen oder anderen. Außerdem gab es so ein ähnliches Thema hier vor kurzer Zeit erst.
Und was ist dabei raus gekommen?
Also wird bestimmt noch einer auf den thread antworten oder?
Solange ein Verfahren läuft wirst du weder als freiwillig Wehrdienstleistender, noch als Soldat auf Zeit eingestellt.
Und sollte es bei dem Urteil bleiben wird es für die nächsten Jahre wohl erst mal unmöglich Soldat zu werden.
Ansonsten ist die Frage, was du machen kannst die falsche, denn du kannst nichts mehr machen, du hättest in der Vergangenheit keine Straftaten begehen dürfen, aber das lässt sich nicht mehr ändern, da du Fakten geschaffen hast.
Gruß Andi
Okay dann bleibt der Traum wohl weiterhin Traum...:,(
Aber mal angenommen meine Berufung geht erfolgreich durch sodass es zu einer Bewährungsstrafe kommt sieht's dann anders für mich aus? O.o
Das Strafmass wird ja dann bleiben, nur die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Also keine positive Veränderung?:(
Du schreibst oben, daß die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Ich gehe dann doch davon aus, daß die Berufung den Erfolg einer Verringerung des Strafmaßes zum Ziel hat. ;)
Zitat von: AriFuSchr am 27. Juli 2011, 15:51:21
Du schreibst oben, daß die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Ich gehe dann doch davon aus, daß die Berufung den Erfolg einer Verringerung des Strafmaßes zum Ziel hat. ;)
Stimmt, habe ich auch überlesen. Oder sind das zwei verschiedene Strafen?
Ja sind 2 Bewährung habe ich nun schon ...
Und heute hatte ich ein Urteil wegen dem fahren ohne Erlaubnis zu Jahr und 3 Monaten Jugendarrest :(
Bei diesem Urteil gehe ich in Berufung!!! Und hoffe natürlich das die sich als positiv erweist!
Alles soweit verstanden?
Jetzt habe ich es verstanden. Bei diesem Register dürften Sie für die Bundeswehr in absehbarer Zeit nicht in Frage kommen. Alles soweit verstanden?
Ja, verstanden. Du bist verurteilter Straftäter und stehst kurz davor wieder rechtskräftig verurteilt zu werden und diesmal in den Bau zu wandern.
Und jetzt erklär mir noch mal kurz welcher Arbeitgeber überhaupt - und die Bundeswehr im Speziellen - in absehbarer Zeit Interesse haben sollte dich einzustellen.
Mit Straftätern hat Otto-Normalbürger eher ungern zu tun.
Gruß Andi
Okay dann weiß ich Bescheid:(
Wird es denn überhaupt jemals etwas? O.o
Soll ich dann die Karten gleich Offen legen bei der musterung damit die sich nicht soviel Arbeit mit mir aufhäufen ?
Rufen Sie im KWEA an, schildern Sie den Fall und dann wird man Ihnen verbindlich sagen, ob der Termin für Sie aufrecht erhalten wird oder ob das Thema für Sie durch ist.
@ andi!
Kann ich leider nicht beantworten komme frisch aus der Gesellenprüfung deswegen ja anschließend "eigentlich" ja zum Bund aber das war wohl wunschdenken...
Okay dann werd ochstet mal anrufen und hören was bei rauskommt o.o
... ich wollte schon schreiben, dass ich es für unwahrscheinlich halte, dass ein jugendlicher Erstäter für Fahren ohne Führerschein eine Freiheitsstrafe erhält (... sowas wird auch gerne mal einfach "eingestellt".).
Dieser Straftäter hat aber offensichtlich schon eine erhebliche strafrechtliche Historie, ist ein Bewährungsversager oder ähnliches.
Dies hat das Gericht dazu bewogen, eine Freiheitstrafe (Jugendarrest) von 1 Jahr und 3 Monaten ohne Bewährung als Strafe festzusetzen. Das Urteil ist wohl noch nicht rechtskräftig.
Was bedeutet dies für eine Bewerbung als SaZ:
- Bei Freiheitsstrafe (rechtskräftig) von 1 Jahr oder mehr ist eine Einstellung lebenslang unmöglich (absolutes Einstellungshindernis)
- Die anderen Bewährungstrafe (Frage: Tat und Strafhöhe?) werden vermutlich zu einer mehrjährigen Einstellungssperre führen.
- das lufende Verfahren verhindert eine Einstellung.
Als FWDL ist die Strafe nicht so entscheidend, da kann man es mal versucchen (wenn der Knast es denn nicht verhindert).
Tat is die selbe wegen der Bewährung also fahren ohne Führerschein .. 2 Jahre bewährung :(
Also meinen sie wiederrum ich solle es probieren oder wie darf ich das verstehen?
Bei der Musterung für den freiwilligen Wehrdienst? Seit wann ist das denn?
EDIT: Ganz toll, wenn jemand Posts löscht, auf die andere User gerade antworten.
Zitat von: WieselB am 27. Juli 2011, 16:24:21
Tat is die selbe wegen der Bewährung also fahren ohne Führerschein .. 2 Jahre bewährung :(
dieselbe oder die gleiche?
Nochmal:
Sie sind ein verurteiler Straftäter mit 2 Jahren rechtskräftiger Freiheitsstrafe (ob Bewährung oder nicht spielt für die Schuld keine Rolle).
Ergo: Absolutes Einstellungshindernis als SaZ.
Bei FWDL mag das anders sein - allerdings halte ich das (eine Einstellung) ebenfalls für sehr unwahrscheinlich.
... viel Erfolg bei der Berufung - aber wenn es schonmal 2 Jahre auf Bewährung gab, wird diese wohl wiederrufen werden (oder war das die Bewährungszeit) - dann gibt es ggf. eine Gesamtfreiheitstrafe (so 2,5 Jahre), davon sind mindestens 50% abzusitzen.
Viel Spaß.
Na einmal fahren ohne Erlaubnis dafür war durstete 2 Jahre Bewährung
Und nochmal schwarz fahren aber diesmal als Jugendarrest ausgesetzt , dagegen gehe ich aber in Berufung!
Was meinen sie mitbdem löschen hr.klaus?
Zitat von: WieselB am 27. Juli 2011, 16:35:46
Na einmal fahren ohne Erlaubnis dafür war durstete 2 Jahre Bewährung
Und nochmal schwarz fahren aber diesmal als Jugendarrest ausgesetzt , dagegen gehe ich aber in Berufung!
Was meinen sie mitbdem löschen hr.klaus?
Nicht Sie, sondern den gelöschten Post mit dem Führungszeugnis
Bewährung habe ich schon weg;) zum glück
Achso^^. Okay alles klar
es ist unheimlich schwer, deinen posts zu folgen:
Du hattest eine Freiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt war.
Die Bewährungszeit ist abgelaufen.
Nun hast Du (heute) wieder eine Freiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr und 3 Monaten aufgebrummt bekommen, hiergegen gehst Du in Berufung (ebenfalls wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis). Bei diesem Strafmaß bist Du sicher nicht nur in eine Routinekontrolle geraten, sondern es gab Verstöße auch wegen Nichtbeachtung von XYZ oder einen Unfall ?
Genau soweit richtig!!
Und das schlimme ist es war eine reine Routine Kontrolle :(
Diesmal wurde gleich auf jugendarrest gestimmt ud dagegen lege ich Berufung ein!
Hoffe soweit jetzt alles verständlich?!
nein, das Schlimme war, daß Du schon wieder ohne Pappe unterwegs warst
Jaa is mir bewusst und war auch mehr als dämlich von mir :(
Was meinen sie wegen fwd? O.o
Frage:
- Wieviele Strafanzeigen gibt es gegen Dich schon?
- Wieviele eingestellte Strafverfahren (gegen Auflage) gegen Dich gibt es schon?
- Wie sieht die generelle Perspektive aus?
Nur wegen zweimal Fahren ohne Führerschein bekommt ein ansonsten "unbeschriebenes Blatt" keinen Jugendarrest von über einen Jahr ohne Bewährung.
(... ich sag mal so, mit einem guten Verteidiger könnte man einen Todschlag mit 2 Jahren Bewährung begehen - dass ist nicht unüblich bei ansonsten "Unauffälligen".)
Mal davon abgesehen: Was wollen Sie eigentlich mit der Berufung erreichen?
@ f_K!
5 mal wegen schwarz fahren 4 mal eingestellt nach Erledigung bzw begehen der Auflagen
@ wolverin!
Ich will damit die Umgehung des Arrestes erreichen!!!
mach lieber mal nen Führerschein wäre wohl gesünder für alle Beteiligten -.-
Das dürfte sich für einige Zeit erledigt haben.
Zitat von: KlausP am 27. Juli 2011, 16:26:38EDIT: Ganz toll, wenn jemand Posts löscht, auf die andere User gerade antworten.
Das kann passieren, wenn jeder registrierte Nutzer die Möglichkeit hat, seine eigenen Posts zu löschen ;)
@WieselB
Um es mal ganz klar zu sagen: Die Möglichkeit, dass du jemals Soldat (oder Beamter) werden wirst, dürftest du dir mit deinem wiederholten Fehlverhalten selbst verbaut haben - und zwar vollkommen unabhängig davon, ob es jetzt um ein Dienstverhältnis als SAZ oder "nur" den FWD geht! Wie schon dargestellt, die Grenze, ab der ein permanentes Einstellungshindernis vorliegt, hast du schon locker überschritten. Und selbst wenn das nicht der Fall wäre, dürftest du bei jedem Eignungstest für ungeeignet befunden werden. Du bist mehrfach wegen dem gleichen Vergehen auffällig geworden, es gab mehrfach Auflagen oder Strafen - und du hast munter weitergemacht.
Die Wahrscheinlichkeit, dass man dir die nötige charakterliche Reife zuspricht, die für den Staatsdienst nötig ist, dürfte damit ziemlich gering sein ...
Um genau zu sein für 2 Jahre hat sich das erledigt ...
Mit eine Berufung rügt man Fehler in der Sachverhaltsfeststellung; mit einer Revision Rechtsfehler. Der Sachverhalt sollte wohl klar sein. Wurden Ihrer Meinung bei der Strafmaßbegründung Dinge nicht beachtet?
Aber im Ernst: Bei Ihnen geht es um eine freiheitsentziehende Maßnahme. Dienst in der Bundeswehr sollte Ihre geringste Sorge sein. Solange das Verfahren nicht abgeschlosse ist findet definitiv keine Einstellung statt. Für sie dürfte sich das Thema erledigt haben.
Zitat von: WieselB am 27. Juli 2011, 17:13:06
@ f_K!
5 mal wegen schwarz fahren 4 mal eingestellt nach Erledigung bzw begehen der Auflagen
ich bin grade etwas irritiert .... du hast also
- 5 Anzeigen wegen Schwarzfahren bekommen und
- 1 wegen Fahren ohne Führerschein/gültige Fahrerlaubnis?
??
Sorry ich raffs grade net :D bin etwas verwirrt ......
Naja schwarz fahren= fahren ohne Erlaubnis!
Ja die paar male auf bewährung und nun auf Arrest geurteilt!
So ist das nun mal. Wer nicht höhren will muss fühlen und dann gehts halt ab in den Bau.
Zitatdie paar male
hier steckt Dein Hauptproblem:
Mangelnde Einsicht dafür, daß Freiheit auch Regeln und Grenzen braucht. Fünf mal ist nicht paar male, sondern definitiv 5 Mal zuviel.
Vergiß den "Traum" von der Bw. Das ist nämlich genau die Firma, die Disziplinlosigkeit am wenigstens toleriert und auch am wenigsten tolerieren kann.
... ohne Worte.
Das ERSTE Mal wird wohl (gegen Auflage) eingestellt (es kommt also nicht zur Anklage), beim zweiten Mal wird sicherlich NICHT mehr eingestellt, sondern verhandelt (d. h. es gibt eine Strafe / Jugendstrafe, die ggf. gegen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt wird).
Diese Auflagen sollen gerade den Jugendlichen ERZIEHEN und ihm das Unrecht seiner Tat vor Augen führen - während die Strafandrohung (die ja zur Bewährung ausgesetzt ist) im Hintergrund steht und ja erstmal keine direkte Wirkung entfaltet (zumindest in den Augen der Betroffenen).
Beim dritten und vierten Mal "steigern" sich dann die Strafen und Auflagen - irgentwann muss man dann mal erkennen, dass der Jugendliche / Heranwachsende völlig uneinsichtig und ein Bewährungsversager ist - dann kann man die Strafe nicht mehr zur Bewährung aussetzen.
Der TE ist also bereit mehrfach verurteilter Straftäter und hat nun möglicherweise eine längere Freiheitstrafe zu verbüßen.
... womit wir mal wieder beim Einsichtsthema wären, bei dem ich mich dann immer frage, weshalb solche Mehrfachstraftäter ausgerechnet auf die Idee verfallen, in einer bewaffneten, staatlichen Organisation Aufnahme zu finden, deren Angehörige geloben/schwören ".... das Recht und die Freiheit ... tapfer zu verteidigen".
Das KWEA bestellt eh ein Führungszeugnis für Behörden über sie, wenn sie dort eingeladen sind. Bei so vielen Straftaten steht da bestimmt etwas drin, chancen stehen also schlecht. Sie können es ja vielleicht nocheinmal versuchen nachdem ihre Einberufung durch ist und die Strafen getilgt sind.
Guten Tag
Wie ist das eigendlich wenn man schon die Einberufung bekommen hat und dann noch verurteilt wird?
Holen die sich nochmal einene Auskunft vom Bundeszentralregister?
Ich habe ja schon vor dem Einstellungstest der Bundeswehr eine Jugendsünde mitgeteilt.
Steht in den Unterlagen, das man verpflichtet ist solche Umstände unverzüglich zu melden.
Tut man das nicht, begeht man einen Einstellungsbetrug.
Und es ist nicht die Frage ob es raus kommt, sondern wann.
ZitatHolen die sich nochmal einene Auskunft vom Bundeszentralregister?
Müssen "die" gar nicht. Die Bundeswehr erhält automatisch eine "Mitteilung in Strafsachen". Wenn dort eine Strafe auftaucht, die ein Einstellungshindernis dargestellt hätte, wird man entlassen. Zum Thema Informationspflicht hat @BulleMölders schon was geschrieben.
MiStra Nr. 19
Würde gerne wissen wie es bei mir aussehen würde habe mich heute für die laufbahn der nannschaften beworben 4 jahre . Habe 3 jahre bewährungszeit auf eine haftstrafe von 9 monaten bekommen wegen gefahrlicher korperverletzung einbruch und diebstahl die bewahrungszeit lauft in 2 wochen ab habe aber noch eine sache wegen trunkenheit im verkehr offen kann mir jemand sagen ob es ausgeschlossen bei der bundeswehr anzufangen fanke im vorraus
So lange das offene Verfahren noch da ist, ist keine Einstellung möglich.
Allerdings halte ich eine Einstellung bei so einem Register an Straftaten für unmöglich.
Also wäre es ausgeschlossen weil mein wehrdienstberater meinte solange ich keine haftstrafe abgesessen habe wäre es noch im bereich des möglichen ausserdem endet meine bewährung ja in 2 wochen das bedeutet meine strafe wäre damit getilgt wie ich von vorrigen einträgen erfahren habe darf mann nicht mehr als 1 jahr haftstrafe haben ist bei mir ja nicht der fall . Also meint ihr werde mit sicherheit nicht genommen ???
Ich bin auch der Ansicht, das 1 Jahr ist der springende Punkt und wird mit 9 Monaten nicht erreicht.
Theoretisch sollte also eine Einstellung möglich sein - in der Praxis muss Dir natürlich klar sein, dass auch "nur" 9 Monate Urteil die Chancen nicht gerade steigern...
Oh man,
bitte Sachverhalte VERSTEHEN und nicht durcheinanderwerfen:
Zitat.. ausserdem endet meine bewährung ja in 2 wochen das bedeutet meine strafe
wäre damit getilgt
Bewährungszeit und Tilgungsfristen sind zwei unterschiedliche Dinge - die Tilgungsfrist (Löschung aus dem BZR) ist aber idR länger als die Bewährungszeit.
However: Die Bw bekommt einen UNBESCHRÄNKTEN BZR Auszug - d. h. auch die getilgten Strafen sind enthalten.
Zitatwie ich von vorrigen einträgen erfahren habe darf mann nicht mehr als 1 jahr haftstrafe haben ist bei mir ja nicht der fall . Also meint ihr werde mit sicherheit nicht genommen
Auch falsch dargestellt.
Ein Jahr Haftstrafe führt dazu, dass selbst aktive Soldaten fristlos entlassen werden - ein Jahr Haftstrafe stellt ein ABSOLUTES Einstellungshindernis da.
Strafen darunter werden immer im EINZELFALL vom Rechtsberater geprüft - wir haben hier schon Fälle von Sozialstunden gesehen, die zu einer Einstellungssperre geführt haben.
9 Monate Haft ist schon ein "dicker Hund", ich würde die Chancen nicht als zu hoch einstufen.
(... da gab es doch schon Vorstrafen, oder? Dann noch das laufende Strafverfahren?)
Die entgültige Antwort gibt der Rechtsberater.
Ja das sehe ich auch so die tat liegt nun 5 jahre zurück seit dem ist nix mehr passiert ausser halt die sache mit dem trunkenheit im verkehr :(( bin besser gesagt unter cannabis einfluss mit dem fahrrad nachhause gefahren :(( hoffe das die mir wenigstens die chance geben mich dazu zu äussern mir ist klar das ich mist gebaut habe hoffe kann denen das i wie erklären das sowas nicht mehr vorkommt ... Nja danke für eure hilfe leute . Habt ihr vllt i welche tips die meine chancen steigern kònnten ???
Zitat von: F_K am 12. Januar 2012, 15:59:54Ein Jahr Haftstrafe führt dazu, dass selbst aktive Soldaten fristlos entlassen werden - ein Jahr Haftstrafe stellt ein ABSOLUTES Einstellungshindernis da.
Knapp daneben, F_K ;) ! Da fehlen noch zwei kleine Wörtchen, die durchaus bedeutsam werden können ;) : "mehr als"!
Somit ist GENAU 1 Jahr das Maximum, was tolleriert werden KANN, aber auch nicht muss! Bei MEHR ALS 1 Jahr gibt es gar keine Möglichkeit mehr ...
An den TE:
Wer sagt Ihnen denn, dass in 2 Wochen Ihre Bewährung abläuft? Bei einem neuen Verfahren, dessen zugrunde liegende Straftat innerhalb der Bewährungszeit begangen wurde, kann es durchaus passieren, dass Ihre Bewährung widerrufen wird und Sie zunächst einmal "einfahren"! Merke: Eine Bewährung ist dann "vorbei", wenn Sie ein Schreiben in der Hand haben, das sagt, dass sie vorbei ist! Und das Stichwort "Cannabis" ist auch ein nächster Grund, dass man Sie nicht mal mit der Kohlenschaufel anfassen wird, besonders, wenn das in Form eines (wie auch immer gearteten) Verfahrens dokumentiert ist!
Daher eine kurze (aber schmerzhafte!) Prognose Ihrer Chancen, irgendwann einmal Soldat werden zu können: Vergessen Sie es einfach!
Zitat von: gjxsikxx am 12. Januar 2012, 15:22:14
Würde gerne wissen wie es bei mir aussehen würde habe mich heute für die laufbahn der nannschaften beworben 4 jahre . Habe 3 jahre bewährungszeit auf eine haftstrafe von 9 monaten bekommen wegen gefahrlicher korperverletzung einbruch und diebstahl die bewahrungszeit lauft in 2 wochen ab habe aber noch eine sache wegen trunkenheit im verkehr offen kann mir jemand sagen ob es ausgeschlossen bei der bundeswehr anzufangen fanke im vorraus
Himmel, hilf! Ist Ihre Tastatur kaputt? Da krieg ich ja Augenkrebs beim Lesen. >:(
Zitat von: gjxsikxx am 12. Januar 2012, 16:03:09
Habt ihr vllt i welche tips die meine chancen steigern kònnten ???
Ja.
Die Fremdenlegion.
Die nehmen alles und jeden auch mit so einem Vorstrafenregister.
Hak das Thema Bundeswehr ab. Das ist gelaufen.
Zitat von: Flexscan am 12. Januar 2012, 16:24:42
Zitat von: gjxsikxx am 12. Januar 2012, 16:03:09
Habt ihr vllt i welche tips die meine chancen steigern kònnten ???
Ja.
Die Fremdenlegion.
Die nehmen alles und jeden auch mit so einem Vorstrafenregister.
Hak das Thema Bundeswehr ab. Das ist gelaufen.
ne Klaus.
Der Joint ;)
Zitat von: Flexscan am 12. Januar 2012, 16:25:09
Zitat von: Flexscan am 12. Januar 2012, 16:24:42
Zitat von: gjxsikxx am 12. Januar 2012, 16:03:09
Habt ihr vllt i welche tips die meine chancen steigern kònnten ???
Ja.
Die Fremdenlegion.
Die nehmen alles und jeden auch mit so einem Vorstrafenregister.
Hak das Thema Bundeswehr ab. Das ist gelaufen.
ne Klaus.
Der Joint ;)
Deiner? :D
Zitat von: Flexscan am 12. Januar 2012, 16:24:42Die Fremdenlegion.
Die nehmen alles und jeden auch mit so einem Vorstrafenregister.
Vergiss es, Flex, vergiss es einfach! Das ist schon lange nicht mehr so! Die haben so viele Bewerber aus den osteuropäischen Staaten, dass die sich gar nicht mehr mit dem Volk abgeben, das noch vor 20 Jahren mit Kusshand genommen wurde!
Bei uns im RK-Heim sitzt eine "Amicale", salopp gesagt ein Verein ehemaliger Fremdenlegionäre, die nach wie vor beste Beziehungen zu ihrem ehemaligen Arbeitgeber haben und uns ab und an mal auf den aktuellen Stand der Dinge bringen!
Ist das hier ein rechtschreib forum ?? Solche dummen komentare kann mann sich auch sparen ;-) habe um hilfe bei einem anderen thema gebeten nicht bei der rechtschreibung xD na gut danke für einige HILFREICHE einträge
welcome to Harz4
Stimmt, @Tommie. In einem anderen Forum haben zwei ehemalige Legionäre das Gleiche zu diesem Thema geschrieben.
Zitat von: gjxsikxx am 12. Januar 2012, 16:30:36
Ist das hier ein rechtschreib forum ?? Solche dummen komentare kann mann sich auch sparen ;-) habe um hilfe bei einem anderen thema gebeten nicht bei der rechtschreibung xD na gut danke für einige HILFREICHE einträge
Falsch! Lesen Sie mal die Forenregeln. Und ich hoffe, dass die Bundeswehr auf Sie nicht angewiesen sein wird.
Immer locker durch die Hose atmen ;) ! Die Verwendung von Satzzeichen und Groß- und Kleinschreibung macht es nun einmal einfacher, zu lesen und zu verstehen, was Sie überhaupt von uns wollen. Und wer dann so wie Sie in ein Forum "rein rülpst", braucht sich auch nicht wundern, wenn er ein wenig "angemacht" wird!
Aber was ficht Sie das eigentlich an? In ein paar Wochen haben Sie Ihre Unterlagen von der Bundeswehr wieder zurück, nebst einer schriftlichen Begründung, warum man Sie NICHT zum ZNwG einläd! Die Bundeswehr mag Mannschaftsdienstgrade brauchen zur Zeit, aber soooo nötig nun auch wieder nicht ;) !
@gjx...: Im Leben wirst du kein Soldat:
- gefährliche Körperverletzung
- Einbruch und Diebstahl
- und sich dann noch bekifft auf dem Fahrrad erwischen lassen. Und das während der Bewährungsfrist.
- der deutschen Schriftsprache bist du anscheinend auch nicht mächtig.
Du kanst dich im Gespräch nicht erklären- du bekommst nämlich noch nichtmal ne Tauglichkeit.
Achso- du könntest es noch bei der afghanischen Armee versuchen. Mit den Eigentumsdelikten wärst du vermutlich sogar für höhere Weihen geeignet. Und mit dem Kiffen haben die gerüchteweise auch kein so großes Problem (das passende Video hab ich mal vor ner Weile hier verlinkt)
Zitat von: Flexscan am 12. Januar 2012, 16:24:42
Zitat von: gjxsikxx am 12. Januar 2012, 16:03:09
Habt ihr vllt i welche tips die meine chancen steigern kònnten ???
Die Fremdenlegion.
Die nehmen alles und jeden .
Das stimmt auch nicht ganz...Frauen nehmen Sie bis heute nicht :D
Zitat von: Tommie am 12. Januar 2012, 16:17:50
Zitat von: F_K am 12. Januar 2012, 15:59:54Ein Jahr Haftstrafe führt dazu, dass selbst aktive Soldaten fristlos entlassen werden - ein Jahr Haftstrafe stellt ein ABSOLUTES Einstellungshindernis da.
Knapp daneben, F_K ;) ! Da fehlen noch zwei kleine Wörtchen, die durchaus bedeutsam werden können ;) : "mehr als"!
Somit ist GENAU 1 Jahr das Maximum, was tolleriert werden KANN, aber auch nicht muss! Bei MEHR ALS 1 Jahr gibt es gar keine Möglichkeit mehr ...
Woher du deine Weisheiten so nimmst. Vielleicht solltest du solche Einschätzungen eher denen überlassen, die von der Materie Ahnung haben!
§ 48 Soldatengesetz
Verlust der Rechtsstellung eines Berufssoldaten [gilt genauso für SaZ]
"Der Berufssoldat verliert seine Rechtsstellung, wenn gegen ihn durch Urteil eines deutschen Gerichts im Geltungsbereich des Grundgesetzes erkannt ist
1. auf die in § 38 bezeichneten Strafen, Maßregeln oder Nebenfolgen,
2. auf
Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen vorsätzlich begangener Tat oder
3. auf Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen Bestechlichkeit, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Wehrdienst bezieht.
Entsprechendes gilt, wenn der Berufssoldat auf Grund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gemäß Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt hat."
Andi
Ein mir persönlich bekannter Berufssoldat wurde von einem ordentlichen deutschen Gericht wegen mehrerer vorsätzlich begangender Delikte (Tatbestand war jeweils Betrug) zu einer Freiheitsstrafe von genau einem Jahr verurteilt, zur Bewährung ausgesetzt. In der mündlichen Urteilsbegründung des Richters hiess es, dass man ihm seine Zukunft bei der Bundeswehr nicht verbauen wolle und deswegen genau auf dieses Strafmaß gegangen sei!
Ach ja, ich war in der Verhandlung als Zeuge geladen, da ich zum Zeitpunkt der Straftaten in dieser Einheit gewesen bin, und ich war bei der Urteilsbegründung im Sitzungssaal anwesend!
Wie passt das dann zu Deiner Aussage? Ist das oben erwähnte "mindestens" gleich zu setzen mit "mehr als"?
Ach ja, der Kamerad ist übrigens zum letzten Jahreswechsel als Stabsfeldwebel in Pension gegangen und die Verhandlung ist auch schon ein wenig länger her! Kann es eventuell sein, dass sich da die Rechtslage ein wenig geändert hat?
Na, und ist das Urteil rechtskräftig geworden?
Ein Jahr ist mindestens ein Jahr - sonst hieße es "mehr als ein Jahr".
Er hat das Urteil noch im Gerichtssaal angenommen und die Bewährungszeit ohne Probleme durchgestanden! Und er ist Berufssoldat geblieben ...