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Wehrdienst trotz Strafe bzw bewährung

Begonnen von Wiesel, 27. Juli 2011, 15:14:05

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miguhamburg1

... womit wir mal wieder beim Einsichtsthema wären, bei dem ich mich dann immer frage, weshalb solche Mehrfachstraftäter ausgerechnet auf die Idee verfallen, in einer bewaffneten, staatlichen Organisation Aufnahme zu finden, deren Angehörige geloben/schwören ".... das Recht und die Freiheit ... tapfer zu verteidigen".

Affenjunge

Das KWEA bestellt eh ein Führungszeugnis für Behörden über sie, wenn sie dort eingeladen sind. Bei so vielen Straftaten steht da bestimmt etwas drin, chancen stehen also schlecht. Sie können es ja vielleicht nocheinmal versuchen nachdem ihre Einberufung durch ist und die Strafen getilgt sind.

hotte

Guten Tag

Wie ist das eigendlich wenn man schon die Einberufung bekommen hat und dann noch verurteilt wird?
Holen die sich nochmal einene Auskunft vom Bundeszentralregister?
Ich habe ja schon vor dem Einstellungstest der Bundeswehr eine Jugendsünde mitgeteilt.

BulleMölders

Steht in den Unterlagen, das man verpflichtet ist solche Umstände unverzüglich zu melden.
Tut man das nicht, begeht man einen Einstellungsbetrug.
Und es ist nicht die Frage ob es raus kommt, sondern wann.

KlausP

#49
ZitatHolen die sich nochmal einene Auskunft vom Bundeszentralregister?

Müssen "die" gar nicht. Die Bundeswehr erhält automatisch eine "Mitteilung in Strafsachen". Wenn dort eine Strafe auftaucht, die ein Einstellungshindernis dargestellt hätte, wird man entlassen. Zum Thema Informationspflicht hat @BulleMölders schon was geschrieben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

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gjxsikxx

Würde gerne wissen wie es bei mir aussehen würde habe mich heute für die laufbahn der nannschaften beworben 4 jahre . Habe 3 jahre bewährungszeit auf eine haftstrafe von 9 monaten bekommen wegen gefahrlicher korperverletzung einbruch und diebstahl die bewahrungszeit lauft in 2 wochen ab habe aber noch eine sache wegen trunkenheit im verkehr offen kann mir jemand sagen ob es ausgeschlossen bei der bundeswehr anzufangen fanke im vorraus

schlammtreiber

So lange das offene Verfahren noch da ist, ist keine Einstellung möglich.
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Aurignacien

Allerdings halte ich eine Einstellung bei so einem Register an Straftaten für unmöglich.
Neanderthals had bigger brains than us.

gjxsikxx

Also wäre es ausgeschlossen weil mein wehrdienstberater meinte solange ich keine haftstrafe abgesessen habe wäre es noch im bereich des möglichen ausserdem endet meine bewährung ja in 2 wochen das bedeutet meine strafe wäre damit getilgt wie ich von vorrigen einträgen erfahren habe darf mann nicht mehr als 1 jahr haftstrafe haben ist bei mir ja nicht der fall . Also meint ihr werde mit sicherheit nicht genommen ???

schlammtreiber

Ich bin auch der Ansicht, das 1 Jahr ist der springende Punkt und wird mit 9 Monaten nicht erreicht.
Theoretisch sollte also eine Einstellung möglich sein - in der Praxis muss Dir natürlich klar sein, dass auch "nur" 9 Monate Urteil die Chancen nicht gerade steigern...
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F_K

Oh man,

bitte Sachverhalte VERSTEHEN und nicht durcheinanderwerfen:

Zitat.. ausserdem endet meine bewährung ja in 2 wochen das bedeutet meine strafe
wäre damit getilgt

Bewährungszeit und Tilgungsfristen sind zwei unterschiedliche Dinge - die Tilgungsfrist (Löschung aus dem BZR) ist aber idR länger als die Bewährungszeit.

However: Die Bw bekommt einen UNBESCHRÄNKTEN BZR Auszug - d. h. auch die getilgten Strafen sind enthalten.

Zitatwie ich von vorrigen einträgen erfahren habe darf mann nicht mehr als 1 jahr haftstrafe haben ist bei mir ja nicht der fall . Also meint ihr werde mit sicherheit nicht genommen

Auch falsch dargestellt.

Ein Jahr Haftstrafe führt dazu, dass selbst aktive Soldaten fristlos entlassen werden - ein Jahr Haftstrafe stellt ein ABSOLUTES Einstellungshindernis da.

Strafen darunter werden immer im EINZELFALL vom Rechtsberater geprüft - wir haben hier schon Fälle von Sozialstunden gesehen, die zu einer Einstellungssperre geführt haben.

9 Monate Haft ist schon ein "dicker Hund", ich würde die Chancen nicht als zu hoch einstufen.
(... da gab es doch schon Vorstrafen, oder? Dann noch das laufende Strafverfahren?)

Die entgültige Antwort gibt der Rechtsberater.

gjxsikxx

Ja das sehe ich auch so die tat liegt nun 5 jahre zurück seit dem ist nix mehr passiert ausser halt die sache mit dem trunkenheit im verkehr :(( bin besser gesagt unter cannabis einfluss mit dem fahrrad nachhause gefahren :(( hoffe das die mir wenigstens die chance geben mich dazu zu äussern mir ist klar das ich mist gebaut habe hoffe kann denen das i wie erklären das sowas nicht mehr vorkommt ... Nja danke für eure hilfe leute . Habt ihr vllt i welche tips die meine chancen steigern kònnten ???

Tommie

#58
Zitat von: F_K am 12. Januar 2012, 15:59:54Ein Jahr Haftstrafe führt dazu, dass selbst aktive Soldaten fristlos entlassen werden - ein Jahr Haftstrafe stellt ein ABSOLUTES Einstellungshindernis da.

Knapp daneben, F_K ;) ! Da fehlen noch zwei kleine Wörtchen, die durchaus bedeutsam werden können ;) : "mehr als"!

Somit ist GENAU 1 Jahr das Maximum, was tolleriert werden KANN, aber auch nicht muss! Bei MEHR ALS 1 Jahr gibt es gar keine Möglichkeit mehr ...

An den TE:

Wer sagt Ihnen denn, dass in 2 Wochen Ihre Bewährung abläuft? Bei einem neuen Verfahren, dessen zugrunde liegende Straftat innerhalb der Bewährungszeit begangen wurde, kann es durchaus passieren, dass Ihre Bewährung widerrufen wird und Sie zunächst einmal "einfahren"! Merke: Eine Bewährung ist dann "vorbei", wenn Sie ein Schreiben in der Hand haben, das sagt, dass sie vorbei ist! Und das Stichwort "Cannabis" ist auch ein nächster Grund, dass man Sie nicht mal mit der Kohlenschaufel anfassen wird, besonders, wenn das in Form eines (wie auch immer gearteten) Verfahrens dokumentiert ist!

Daher eine kurze (aber schmerzhafte!) Prognose Ihrer Chancen, irgendwann einmal Soldat werden zu können: Vergessen Sie es einfach!

KlausP

Zitat von: gjxsikxx am 12. Januar 2012, 15:22:14
Würde gerne wissen wie es bei mir aussehen würde habe mich heute für die laufbahn der nannschaften beworben 4 jahre . Habe 3 jahre bewährungszeit auf eine haftstrafe von 9 monaten bekommen wegen gefahrlicher korperverletzung einbruch und diebstahl die bewahrungszeit lauft in 2 wochen ab habe aber noch eine sache wegen trunkenheit im verkehr offen kann mir jemand sagen ob es ausgeschlossen bei der bundeswehr anzufangen fanke im vorraus

Himmel, hilf! Ist Ihre Tastatur kaputt? Da krieg ich ja Augenkrebs beim Lesen.  >:(
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen