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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Rider87 am 23. Oktober 2011, 20:20:44

Titel: Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: Rider87 am 23. Oktober 2011, 20:20:44
Hallo ihr lieben,

Wurde angezeigt von meiner EX wegen Gefährlicher Körperveletzung bin aber unschuldug und habe niemanden verletzt!

Wir haben ein Sorgerechtsstreit und sie will mit allen mitteln mich fertig machen!

Kurz zur Situation Habe meinen Sohn nachhaue gebracht und der kleine ist bei mir im Auto eigenschlafen! Sie ist so ausgerastet und hat angefangen zu schreien dann kam die Mutter von ihr noch dazu da ist es dann geschehen.

Die beiden schlugen ohne einen Grund auf mich ein. Polizei ist gekommen und ich habe dann eine Anzeige wegen Körperveletzung gestellt und sie dann auch!

ICh habe aber Wunden und Prellungen erlitten und die beiden hatten nichts, da ich mich nicht gewärt habe! Die Polizei haben Fotos von meinem Arm geschossen und ich bin dann ins Krankenhaus und habe mir alles protokollieren lassen!

Jetzt habe ich Angst das ich wegen der Anzeige Probleme bei der Musterung bzw bei der Nachwuchsgewinnung bekomme. Weiß einer wie die da vor gehen?

LG Rider87
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: ulli76 am 23. Oktober 2011, 20:24:16
Ganz einfach: Keine Einstellung bei laufendem Verfahren. Musterung sollte kein Problem darstellen, ob du zumindest zum ZNwG eingeladen wirst, wird sich zeigen.
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: Rider87 am 23. Oktober 2011, 20:30:26
Das ist natürlich ein Rückschlag für mich da ich nichts getann habe und wirklich unschuldig bin!

Das könnte 1 Jahr dauern bis das verfahren beginnt, falls es zu einem kommt wo ich nicht von ausgehen.

Das ist Traurig sehr Traurig und zieht mich gerade runter wenn deine Aussage stimmt!

Angeziegt werden kann noch jeder ich habe noch nie was verbrochen und so was hält mich dann auf!
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: Timid am 23. Oktober 2011, 20:53:27
Zitat von: Rider87 am 23. Oktober 2011, 20:30:26Das ist natürlich ein Rückschlag für mich da ich nichts getann habe und wirklich unschuldig bin!

Das Problem dabei ist nur: Das behaupten vermutlich 99% der Leute, die angezeigt wurden ... Auf solche Beteuerungen wird also kaum jemand vertrauen können, wenn es beispielsweise um Personalentscheidungen geht. Und für die Bundeswehr gelten da nunmal sehr strenge Regeln. Zudem soll es auch vorkommen, dass Unschuldige verurteilt werden.

Insofern haben die Bundeswehr (und andere Behörden etc.) da nunmal kaum eine andere Wahl, als abzuwarten, wie das Verfahren ausgeht.

ZitatDas könnte 1 Jahr dauern bis das verfahren beginnt, falls es zu einem kommt wo ich nicht von ausgehen.

Du wirst dir ja vermutlich eh einen Anwalt nehmen (müssen). Dann sieh zu, dass der entsprechend Druck macht, so dass das Verfahren schnell abgewickelt werden kann.
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: wolverine am 23. Oktober 2011, 20:58:38
Eine Einstellung dauert auch kein Jahr.
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: Rider87 am 23. Oktober 2011, 21:08:01
Habe in ein paar Wochen ein Termin beim Kreiswehrersatzamt, soll ich das mit meinem Beratern besprechen und dem das genau so schildern wie euch?

Oder soll ich einfach nichts sagen und das nur angeben bei der Bewerbung?

Mir ist das schon klar das es nicht 1 Jahr dauert, aber habe ja nocht ein Sorgerechtsstreit mit meiner EX und da ist schon 1 Jahr vorbei gegangen und ein Termin für ein Verfahren vom Amtsgericht ist bis heute noch nicht erstellt worden.

Das heißt ich kann den Beruf als Soldat wegen einer Sache die ich nicht begangen habe vergessen werde ja nächstes Jahr schon 25!

Traurig was einem passieren kann!
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: revolvermann am 23. Oktober 2011, 21:12:16
Ein anhägiges Verfahren ist ein Einstellunghindernis.

Aber die Regel mit den 25 Jahren ist ja aufgeweicht worden.....
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: Rider87 am 23. Oktober 2011, 21:17:40
Aber wie viele werden einfach angezeigt das kann doch nicht sein das man dann nicht zugelassen wird!

Ich hoffe das die mir eine Chance geben und ich da mein Dienst antreten kann!

Und das dir mir glauben schenken.

Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: ulli76 am 23. Oktober 2011, 21:23:32
Da muss ich dich enttäuschen- die Bundeswehr KANN dich nicht einstellen, solange das Verfahren läuft.

Du solltest dir allerdings tatsächlich zeitnah einen Anwalt nehmen, damit das Ganze möglichst schnell bearbeitet wird. Aber am Anfang wird doch auch erst ermittelt. Kann doch auch sein, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn es z.B. keine Beweise gegen dich gibt.
Aber das wird dir ein Anwalt genauer verklickern können.
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: Rider87 am 23. Oktober 2011, 21:31:40
Na dann brauch ich mich ja garnicht zu bewerben  :( Und kann nur abwarten was passiert.

Ich bin mir 100000000% sicher das es fallengelassen wird da ich ja echt niemanden etwas getann habe und die haben auch keine Beweise gegen mich!

Sie hat mich nur angezeigt weil ich sie angezeigt habe wegen Körperverletzung das ist echt ein Witz und ein trauer Spiel!


Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: wolverine am 23. Oktober 2011, 21:34:25
Der zivilrechtliche Sorgerechtsstreit und die Strafanzeige muss ma komplett trennen. Wenn es so ist, wie Sie hier schreiben, sollte eine Einstellung in drei bis sechs Monaten hinzubekommen sein. Aber solange ermittelt wird und nicht eingestellt ist wird keine Einstellungsentscheidung getroffen werden.

Warum Sie jetzt trotzig werden wie ein Kleinkind, weiß ich nicht. Aber gut; dann bewerben Sie sich halt nicht.
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: Rider87 am 23. Oktober 2011, 21:39:09
Nein sie verstehen mich glaube ich nicht! Es ist ein Traum von mir und war es schon immer!

Ich glaube ich wäre der perfekte Mann für diesen JOb.

Meine Frage ist es ja ob ich mich jetzt bewerben soll oder abwarten bis die Ermittlungen von statten gegangen sind!

Das war meine Frage!
Es tut mir leid wenn ich mich da falsch ausgedrückt habe.
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: KlausP am 23. Oktober 2011, 21:43:48
Zitat von: Rider87 am 23. Oktober 2011, 21:39:09
Nein sie verstehen mich glaube ich nicht! Es ist ein Traum von mir und war es schon immer!

Doch, verstehen wir schon.

ZitatIch glaube ich wäre der perfekte Mann für diesen JOb.

Bei "Job" in Bezug auf den Dienst als Soldat kriege ich regelmäßig eine geschwollene Halsschlagader.

ZitatMeine Frage ist es ja ob ich mich jetzt bewerben soll oder abwarten bis die Ermittlungen von statten gegangen sind!

Nein, bewerben können Sie sich jederzeit, Sie werden unter Umständen auch zum Eignungstest eingeladen. Sie werden nur so lange nicht eingestellt, wie das Verfahren nicht abgeschlossen ist - erstmal egal, mit welchem Ausgang.

Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: wolverine am 23. Oktober 2011, 21:45:08
Wo ist dann das Problem? Bewerben Sie sich und wenn Sie eingeladen werden, beantworten Sie die Fragen wahrheitsgemäß. Wenn das Gespräch auf die Ermittlungen kommt, erklären Sie das so ruhig und sachlich, wie es geht. Dann wird gewartet, bis das Verfahren eingestellt wird und hoffen auf eine Einstellung. Werden Sie wider Erwarten verurteilt, wird das mit der Bewerbung jedoch gewesen sein.
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: Rider87 am 23. Oktober 2011, 21:50:53
Na dann werde ich das tun und einfach abwarten was passiert!

Bin unschuldig und das weiß ich ja am besten und mein Führungszeugnis hat auch keine eintragungen!

Ich hoffe das alles so schnell wie möglich von statten geht!



Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: Rider87 am 24. Oktober 2011, 21:19:09
-Hallo ihr lieben
Wollte mich noch mal bedanken für die Antworten!

Vielen Dank!

LG
Rider87
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: HelferinderNot am 25. Oktober 2011, 19:37:25
Kleiner Tipp. Rufen Sie den bearbeitenten Polizisten an und Fragen Sie nach dem Aktenzeichen. Setzen Sie sich mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in Verbindung und schildern Sie Ihre Situation. Sollten Sie wirklich unschuldig sein, dann ist das auch dokumentiert und die Staatsanwaltschaft wird entsprechend reagieren. Oder warten Sie bis sich die Amtsmühlen drehen. 2.Würde ich eine soziale Schlichtungstelle empfehlen, damit sowas nicht wieder passiert. z.B. Jugendamt. Das ist nämlich für das Kind nicht so toll!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :-[

Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: schlammtreiber am 26. Oktober 2011, 08:52:03
Zitat von: HelferinderNot am 25. Oktober 2011, 19:37:25
Sollten Sie wirklich unschuldig sein, dann ist das auch dokumentiert

Wer hat denn bei Aussage gegen Aussage die Unschuld dokumentiert?  :o
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: AriFuSchr am 26. Oktober 2011, 10:09:11
ZitatWer hat denn bei Aussage gegen Aussage die Unschuld dokumentiert?

der Erzengel Michael, der stets über dir schwebt, dich leitet, geleitet, schützt und behütet.

Ganz sicher hat er auch einen Mitschnitt des ganzen Vorgangs auf dem i-pod

::)
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: schlammtreiber am 26. Oktober 2011, 10:36:49
Zitat von: AriFuSchr am 26. Oktober 2011, 10:09:11
der Erzengel Michael, der stets über dir schwebt, dich leitet, geleitet, schützt und behütet.

Ah, Du siehst ihn also auch? Das beruhigt mich... ich dachte schon...
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: Rider87 am 26. Oktober 2011, 19:11:13
Es ist schon mal vorgekommen das die beide mich angegriffen haben und ich mich nicht gewehrt habe!
Da war es genau so wie jetzt, jedoch wurde die Anzeige falles gelassen!

Sie hat der Polizei erzählt das sie mich nicht geschlagen haben jedoch hat sie das beim Jugendamt und Familienberatung zugegeben. Mit denn Worten" Das hat er auch verdient gehabt" Gott sei Dank haben die Damen vom Jugendamt und Familienberatung alles protokolliert. Damit steht sie als Lügner da!


Und zweitens habe ich ja Wunden und Prellungen abbekommen und die beiden hatten nichts!

Wenn ich draufgeschlagen hätte bin 1,96m und wiege 100 KG dann wären die beiden jetzt nicht mehr auf der Erde!

Aber meine Sorge ist die Bundeswehr wegen der Strafanzeige!

Vom Wehrdienst ist ausgeschlossen,

    wer durch ein deutsches Gericht wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, zu Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder mehr verurteilt worden ist, es sei denn, dass die Eintragung über die Verurteilung im Zentralregister getilgt ist,

    wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,

    wer einer Maßregel der Besserung und Sicherung nach den §§ 64, 66, 66a oder 66b des Strafgesetzbuches unterworfen ist, solange die Maßregel nicht erledigt ist.


Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: StOPfr am 26. Oktober 2011, 19:28:47
Wegen einer Strafanzeige wird niemand ausgeschlossen; erst eine Verurteilung führt, wie ja auch von dir zitiert, zum Ausschluss. Du wirst während eines laufenden Verfahrens lediglich zurückgestellt. Das wurde hier aber bereits mehrfach deutlich gemacht.   
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: Rider87 am 26. Oktober 2011, 19:33:43
Meinen sie dass ich trotzdem zur Musterung und zum Nachwuchsgewinnungszentrum eingeladen werde?
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: KlausP am 26. Oktober 2011, 19:38:53
Da ist doch von Beginn an schon die Rede, z.B hier:

Zitat von: ulli76 am 23. Oktober 2011, 20:24:16
Ganz einfach: Keine Einstellung bei laufendem Verfahren. Musterung sollte kein Problem darstellen, ob du zumindest zum ZNwG eingeladen wirst, wird sich zeigen.
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: Rider87 am 26. Oktober 2011, 19:41:33
Sie haben Recht ich entspanne mich einfach und was kommt das kommt!

Danke für alle die etwas dazu geschrieben haben!
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: Rider87 am 17. November 2011, 00:19:08
Hallo ihr lieben,

Ich war jetzt beim Kreiswehrersatzamt und habe meine Frage gestellt bezüglich der Strafanzeige und die Antwort war!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!



Es ist kein Problem solange man nicht vorbestraft ist.

Strafanzeige kann jeder bekommen so die Antwort ich werde nicht benachteiligt.

Vielen Dank an alle die mir versucht haben zu helfen und Ratschläge die ich bekommen habe!

Ein Stein ist mir vom Herzen gefallen.

LG
Rider87
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: schlammtreiber am 17. November 2011, 08:48:46
Zitat von: Rider87 am 17. November 2011, 00:19:08
und die Antwort war!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

einseinself?
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: Rider87 am 17. November 2011, 09:43:56
Die Antwort ist wie schon geschrieben :

" Es ist kein Problem solange man nicht vorbestraft ist.

Strafanzeige kann jeder bekommen so die Antwort ich werde nicht benachteiligt."


LG
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: Aliki am 13. März 2012, 11:25:31
Ich habe hier noch eine Frage dazu:

Ein Kumpel von mir überlegt sich als FA zu bewerben, doch es liegt gegen seine Familie und ihn eine zivilrechtliche Klage wegen Räumung vor.
Wird man bei zivilrechtlicher Klage, keinem Strafverfahren, auch zurückgestellt?
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: schlammtreiber am 13. März 2012, 11:29:18
Nein.
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: F_K am 13. März 2012, 12:10:56
ZitatEin Kumpel von mir überlegt sich als FA zu bewerben, doch es liegt gegen seine Familie und ihn eine zivilrechtliche Klage wegen Räumung vor.

Ohne die Details zu kennen (die hier nicht genannt sind) - es kann sich aus sowas auch ein Strafverfahren entwickeln, geordnete Verhältnisse schaden nicht.
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: justice005 am 13. März 2012, 13:59:32
Ein zivilrechtlicher Streit interessiert die Bundeswehr nicht. Was aber interessiert, sind die finanziellen Verhältnisse. Wer hohe Schulden hat und ggf. nicht weiß, wie er die Finanzen in den Griff bekommt, hat schlechte Chancen. Und eine Räumungsklage spricht dafür, dass es hohe Schulden gibt.

Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: AriFuSchr am 13. März 2012, 14:19:55
Zitatgegen seine Familie

gehen wir doch mal vom Normalfall aus. Er ist nicht Mieter, sondern seine Eltern. Nicht er hat Mietschulden, sondern seine Eltern.

Wer ist dann Beklagter im Zivilprozeßverfahren? Richtig.

Es gibt Konstrukte, da ist jeder schneller mit der Strafprozeßordnung in Berührung als er blinzeln kann, die gibt es aber am häufigsten in den Hörsälen und den Seminaren für Juristen.


Der hier vorgetragene Fall riecht nun gar nicht danach. Daß der "Kumpel" verschuldet oder überschuldet ist - reine Spekulation.

Also, jetzt ohne Konstrukte, bewerben, Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen und dann weiß man mehr.
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: Aliki am 13. März 2012, 14:54:22
Hi,

danke für eure Antworten.
Dann brauch er sich keine Gedanken machen!

Er oder seine Familie hat keinerlei Schulden.
Seine Eltern haben die Miete an die befreundete Vermieterin immer Bar vorgenommen und die ist nun gestorben.
Jetzt möchte der Sohn der Vermieterin in das Haus einziehen und behauptet, die Mutter habe nie Zahlungen erhalten.
Allerdings gibts dafür keine Beweise, aber das Verfahren läuft wohl gerade.
Er ist ein Mitbeklagter, weil er über 18 ist und nicht mehr verpflichtet ist zu Hause zu leben.
So ungefähr:)

P.S.: Ist wirklich der ,,Kumpel'', ich stehe kurz von der Einstellung.
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: BulleMölders am 13. März 2012, 14:59:31
Zitat von: Aliki am 13. März 2012, 14:54:22
Seine Eltern haben die Miete an die befreundete Vermieterin immer Bar vorgenommen und die ist nun gestorben.
Das sind Fälle wie sie Steuerfahnder lieben, da kann man richtig schön drin wühlen.
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: AriFuSchr am 13. März 2012, 15:20:42
und keiner von uns weiss, was in der Steuererklärung wirklich steht - und wenn... ist es nicht das Problem der Mieter

Übrigens ist Bargeld in diesem Lande noch immer ein gesetzliches Zahlungsmittel.

Und so sind wir schon wieder mitten drin im was könnte sein....

Richtig, jetzt zeitgleich läuft doch in den "Privaten" der Richter Hold uns seine Kollegin Salesch....
Spekulatius vor Gericht.

Laßt in diesem Forum Milde und Nächstenliebe walten, unterstellt nur dass gute Menschen niemals Böses tun...













8)


Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: F_K am 13. März 2012, 15:58:16
ZitatSeine Eltern haben die Miete an die befreundete Vermieterin immer Bar vorgenommen und die ist nun gestorben.
Jetzt möchte der Sohn der Vermieterin in das Haus einziehen und behauptet, die Mutter habe nie Zahlungen erhalten.
Allerdings gibts dafür keine Beweise

Offtopic:

Immer an die BEWEISLAST denken, sprich: Wer schuldet den Beweis?
Die pünktliche Mitzahlung ist in einem Mietverfahren durch den Mieter nachzuweisen - gibt es keine Quittungen, so hat dieser bei Barzahlung ein Problem - nicht der Vermieter.

Wir merken uns also: Barzahlung ist OK, man sollte sich aber eine Quittung geben lassen.
Titel: Antw:Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?
Beitrag von: AriFuSchr am 13. März 2012, 16:22:03
vll. hilft auch noch ein Blick in den Mietvertrag....