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Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?

Begonnen von Rider87, 23. Oktober 2011, 20:20:44

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F_K

ZitatEin Kumpel von mir überlegt sich als FA zu bewerben, doch es liegt gegen seine Familie und ihn eine zivilrechtliche Klage wegen Räumung vor.

Ohne die Details zu kennen (die hier nicht genannt sind) - es kann sich aus sowas auch ein Strafverfahren entwickeln, geordnete Verhältnisse schaden nicht.

justice005

Ein zivilrechtlicher Streit interessiert die Bundeswehr nicht. Was aber interessiert, sind die finanziellen Verhältnisse. Wer hohe Schulden hat und ggf. nicht weiß, wie er die Finanzen in den Griff bekommt, hat schlechte Chancen. Und eine Räumungsklage spricht dafür, dass es hohe Schulden gibt.


AriFuSchr

Zitatgegen seine Familie

gehen wir doch mal vom Normalfall aus. Er ist nicht Mieter, sondern seine Eltern. Nicht er hat Mietschulden, sondern seine Eltern.

Wer ist dann Beklagter im Zivilprozeßverfahren? Richtig.

Es gibt Konstrukte, da ist jeder schneller mit der Strafprozeßordnung in Berührung als er blinzeln kann, die gibt es aber am häufigsten in den Hörsälen und den Seminaren für Juristen.


Der hier vorgetragene Fall riecht nun gar nicht danach. Daß der "Kumpel" verschuldet oder überschuldet ist - reine Spekulation.

Also, jetzt ohne Konstrukte, bewerben, Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen und dann weiß man mehr.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

Aliki

Hi,

danke für eure Antworten.
Dann brauch er sich keine Gedanken machen!

Er oder seine Familie hat keinerlei Schulden.
Seine Eltern haben die Miete an die befreundete Vermieterin immer Bar vorgenommen und die ist nun gestorben.
Jetzt möchte der Sohn der Vermieterin in das Haus einziehen und behauptet, die Mutter habe nie Zahlungen erhalten.
Allerdings gibts dafür keine Beweise, aber das Verfahren läuft wohl gerade.
Er ist ein Mitbeklagter, weil er über 18 ist und nicht mehr verpflichtet ist zu Hause zu leben.
So ungefähr:)

P.S.: Ist wirklich der ,,Kumpel'', ich stehe kurz von der Einstellung.

BulleMölders

Zitat von: Aliki am 13. März 2012, 14:54:22
Seine Eltern haben die Miete an die befreundete Vermieterin immer Bar vorgenommen und die ist nun gestorben.
Das sind Fälle wie sie Steuerfahnder lieben, da kann man richtig schön drin wühlen.

AriFuSchr

und keiner von uns weiss, was in der Steuererklärung wirklich steht - und wenn... ist es nicht das Problem der Mieter

Übrigens ist Bargeld in diesem Lande noch immer ein gesetzliches Zahlungsmittel.

Und so sind wir schon wieder mitten drin im was könnte sein....

Richtig, jetzt zeitgleich läuft doch in den "Privaten" der Richter Hold uns seine Kollegin Salesch....
Spekulatius vor Gericht.

Laßt in diesem Forum Milde und Nächstenliebe walten, unterstellt nur dass gute Menschen niemals Böses tun...













8)


Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

F_K

ZitatSeine Eltern haben die Miete an die befreundete Vermieterin immer Bar vorgenommen und die ist nun gestorben.
Jetzt möchte der Sohn der Vermieterin in das Haus einziehen und behauptet, die Mutter habe nie Zahlungen erhalten.
Allerdings gibts dafür keine Beweise

Offtopic:

Immer an die BEWEISLAST denken, sprich: Wer schuldet den Beweis?
Die pünktliche Mitzahlung ist in einem Mietverfahren durch den Mieter nachzuweisen - gibt es keine Quittungen, so hat dieser bei Barzahlung ein Problem - nicht der Vermieter.

Wir merken uns also: Barzahlung ist OK, man sollte sich aber eine Quittung geben lassen.

AriFuSchr

Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

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