Der Verband der Reservisten der deutschen Bundeswehr will aktive NPD-Mitglieder zukünftig ausschließen:
"Nicht nur Mitglieder, die durch extremistische Aktivitäten auffallen und somit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen, werden aus dem Verband ausgeschlossen, sondern auch diejenigen, die Angehörige der NPD sind", sagt Verbandspräsident Roderich Kiesewetter. "Die Satzung des Verbandes ist mit dem Parteiprogramm der NPD nicht kompatibel - wir gehen rigoros vor und leiten unmittelbar ein verbandsinternes Ausschlussverfahren ein", so der Bundestagsabgeordnete.Meiner Meinung nach eine vernünftige Einstellung. Der Ausschluss von Mitgliedern die der linksradikalen Szene angehören erübrigt sich ja, da diese den Weg zu uns sowieso nicht finden.
Endlich zeigt auch der Reservistenverband Flagge.
Es geht hier mMn nicht um die Diskriminierung von Patrioten, sondern um den Ausschluss von Verfassungsfeinden, eben jenen, die unserer Bundesrepublik Deutschland und ihrer FDGO ablehnend gegenüber stehen.
Wie ist eure Meinung dazu?
http://www.reservistenverband.de/php/evewa2.php?d=1322135431&d=1263915779&menu=0240999915&newsid=10464&g2=1
Natürlich kann der VdRBw Mitglieder der NPD ausschließen. Allerdings sind ihm dann die Zuwendungen aus dem Einzelhaushalt 14 zu streichen, denn ob jemand verfassungsfeindlich ist oder nicht kann nur das Bundesverfassungsgericht oder das Bundesinnenministerium feststellen.
Solange die NPD auf einem deutschen Wahlzettel aufscheint, steht sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung. Weil wenn sie dies nicht würde, so dürfte sie nicht zu Wahlen antreten.
Von daher ist die Argumentation sehr einfach: Der Ausschluss von Mitgliedern aufgrund ihrer Zugehörigkeit in einer Partei, welche an der politischen Willensbildung im Sinne des GG teilnimmt bedeutet, gleichzeitig dass dieser Verein nicht auf der Grundlage der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht.
Weil die NPD ist staatsrechtlich nichts anderes als CDU / CSU / FDP / SPD / Die Grünen / Die Linken usw. Von daher solange keine Verbot der NPD vorliegt sehe ich das Vorhaben mehr als kritisch. Dies bedeutet nicht, dass ich mit der NPD sympathisiere, nur mit der gleichen Argumentation kann ich in Jahresfrist Mitglieder anderer demokratischer Parteien ausschließen aus dem Verband.
Denn das GG kennt nur erlaubte und verbotene Parteien und ein bisschen verboten gibt es nicht. Entweder die Bundesregierung hat ausreichend Material um die Partei zu verbieten oder aber sie hat dies nicht.
Weil mit der Argumentation des VdRDw könnte ich auch strengen Christen die Mitgliedschaft im VdRBw verbieten, da sie durch die Annahme des Reiches Gottes und des Primats Gottes über alle irdische Gewalten nicht auf der Grundlage der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.
Dem kann ich mich nur anschließen. Da wurde mal wieder zu schnell geredet, bevor das Hirn eingeschalten wurde.
Solange die NPD nicht offiziell als Partei verboten wurde, kan ich mir nicht vorstellen, das ein Mitgliedsausschluss rechtens ist.
Manchmal haben Menschen schon ein eigentümliches Demokratieverständnis...
Da kann man über diese Ewiggestrigen denken, wie man will.
MKG
Tom
Zitat von: Schamane am 24. November 2011, 13:18:59
Natürlich kann der VdRBw Mitglieder der NPD ausschließen. Allerdings sind ihm dann die Zuwendungen aus dem Einzelhaushalt 14 zu streichen, denn ob jemand verfassungsfeindlich ist oder nicht kann nur das Bundesverfassungsgericht oder das Bundesinnenministerium feststellen.
Solange die NPD auf einem deutschen Wahlzettel aufscheint, steht sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung. Weil wenn sie dies nicht würde, so dürfte sie nicht zu Wahlen antreten.
Von daher ist die Argumentation sehr einfach: Der Ausschluss von Mitgliedern aufgrund ihrer Zugehörigkeit in einer Partei, welche an der politischen Willensbildung im Sinne des GG teilnimmt bedeutet, gleichzeitig dass dieser Verein nicht auf der Grundlage der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht.
Weil die NPD ist staatsrechtlich nichts anderes als CDU / CSU / FDP / SPD / Die Grünen / Die Linken usw. Von daher solange keine Verbot der NPD vorliegt sehe ich das Vorhaben mehr als kritisch. Dies bedeutet nicht, dass ich mit der NPD sympathisiere, nur mit der gleichen Argumentation kann ich in Jahresfrist Mitglieder anderer demokratischer Parteien ausschließen aus dem Verband.
Denn das GG kennt nur erlaubte und verbotene Parteien und ein bisschen verboten gibt es nicht. Entweder die Bundesregierung hat ausreichend Material um die Partei zu verbieten oder aber sie hat dies nicht.
Weil mit der Argumentation des VdRDw könnte ich auch strengen Christen die Mitgliedschaft im VdRBw verbieten, da sie durch die Annahme des Reiches Gottes und des Primats Gottes über alle irdische Gewalten nicht auf der Grundlage der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.
Ein Scherz, daß die NPD zum GG steht, oder?! Das war vielleicht einmal zur Zeit ihrer Gründung, als sie sich als Juniorpartner der CDU aufbauen wollte. Damals gab es auch ein Verbindungsbüro der NPD im Konrad Adenauer Haus.
Damals als Fritz Thielen und Adolf v. Thadden (zwei Altnazis) die NPD aus der Deutschen Reichspartei heraus aufbauten, war sie auch christlich. Wohl war sie immer antisemitisch, doch sie hatte noch Grundprinzipien des Rechtsstaates.
Nachdem Udo Voigt (Hauptmann der Bundeswehr) den Vorsitz übernahm, öffnete sich die NPD den Freien Kameradschaften und der radikalen Szene. Sie trat im Osten mit Parolen an, die auch die SED hätte benutzen können. "Fest der Völker", "Völkerfreundschaft", "Europa der Vaterländer" etc...
Auch das Christentum wurde plötzlich abgelehnt, ja es gab sogar einen "Arbeitskreis Christen in der NPD", der nicht unbedingt Unterstützung fand.
Die NPD hat sich von einer antisemitischen aber wohl noch dem christlichen Abendland verpflichteten und ansatzweise auf dem Boden des GG stehenden Partei zu einer antisemitischen, antichristlichen Partei des nationalen Sozialismus gewandelt, die mit der ursprünglichen NPD noch den Namen gemein hat aber sonst nichts.
Beide Typen der Partei waren unwählbar für wahre Demokraten aber was die NPD heute darstellt ist nichts weiter als eine Partei des Hasses.
Die NPD ist von V-Leuten durchsetzt, warum wohl?
Der Grund, warum der Verbandsvorsitzende die aktiven Mitglieder der NPD ausschließen will ist nachvollziehbar.
Gerade wir Soldaten und Reservisten sollten den GG-Feinden nicht die Möglichkeit einer Schießausbildung geben.
Wir sehen ja, was Waffen in den Händen von Rechtsradikalen anrichten können.
Tante Edit meint, daß NPD-Sympathisanten und Aktivisten großen Schaden für das Ansehen echter Patrioten in Deutschland anrichten.
Das die NPD zumindes für mich unwählbar ist steht nicht außer Frage. Aber trotzdem - und da muss ich mich meinem Vorposter anschließen: Es gibt entweder erlaubte oder verbotene Parteien. Und so lange die NPD nicht verboten ist, bekennt sie sich zumindest auf dem Papier zum GG. Dass diese Typen eine an der Waffel haben und jedem echten Patrioten nur schaden, stimmt zu 100%. Aber nochmal: Entweder das Verfassungsgericht schafft es endlich, diesen Braunen Sumpf auszutrocknen oder nicht. Und so lange das nicht geschehen ist, halte ich einen Rausschmiss für nicht rechtens. So bitter, wie ich das finde.
Zitat von: TomMA am 24. November 2011, 13:51:27
Das die NPD zumindes für mich unwählbar ist steht nicht außer Frage. Aber trotzdem - und da muss ich mich meinem Vorposter anschließen: Es gibt entweder erlaubte oder verbotene Parteien. Und so lange die NPD nicht verboten ist, bekennt sie sich zumindest auf dem Papier zum GG. Dass diese Typen eine an der Waffel haben und jedem echten Patrioten nur schaden, stimmt zu 100%. Aber nochmal: Entweder das Verfassungsgericht schafft es endlich, diesen Braunen Sumpf auszutrocknen oder nicht. Und so lange das nicht geschehen ist, halte ich einen Rausschmiss für nicht rechtens. So bitter, wie ich das finde.
Kann deinen Gedankengang sehr gut nachvollziehen, dennoch werden ja auch Soldaten von den Linken, also der Antifa und Konsorten in die rechte Ecke und in Verbindung zu den Faschisten gestellt.
Deshalb muß man konsequent sein und diesen "Kameraden" zeigen, daß man mit ihnen nichts zu tun haben will.
Und ja, ich hoffe, daß das BVerfG es endlich schafft, die NPD zu verbieten. Die LINKE kann meinetwegen gleich dazu genommen werden.
Für radikale politische Ideen sollte in Deutschland kein Platz sein.
ZitatEin Scherz, daß die NPD zum GG steht, oder?!
Lieber MarekD:
Jeder Soldat verteidigt diesen Rechtsstaat - dazu gehört auch die Vereinsfreiheit und die Rechte von Parteien.
Schamane hat es gut dargestellt: Rein rechtlich ist ein Ausschluß wegen der Mitgliedschaft in der NPD genauso wie ein Ausschluß wegen der Mitgliedschaft in der SPD/CDU - einfach nicht rechtens.
ZitatFür radikale politische Ideen sollte in Deutschland kein Platz sein.
In Deutschland sollte und muss Platz für jeder Art von Ideen sein - das Land der Dichter und Denker.
Zitat von: F_K am 24. November 2011, 13:57:54
ZitatEin Scherz, daß die NPD zum GG steht, oder?!
Lieber MarekD:
Jeder Soldat verteidigt diesen Rechtsstaat - dazu gehört auch die Vereinsfreiheit und die Rechte von Parteien.
Schamane hat es gut dargestellt: Rein rechtlich ist ein Ausschluß wegen der Mitgliedschaft in der NPD genauso wie ein Ausschluß wegen der Mitgliedschaft in der SPD/CDU - einfach nicht rechtens.
ZitatFür radikale politische Ideen sollte in Deutschland kein Platz sein.
In Deutschland sollte und muss Platz für jeder Art von Ideen sein - das Land der Dichter und Denker.
Ich glaube nicht, daß NPD-Aktivisten und Sympathisanten unsere Demokratie, die FDGO und damit unser GG verteidigen. Solche Menschen sind, zumindest im Kopf, schon längst eidbrüchig und können somit keine Angehörigen der Bundeswehr und des Reservistenverbandes sein.
Menschenverachtende Ideologien sollten gerade im Land der Dichter und Denker keinen Platz haben.
ZitatIch glaube nicht, daß NPD-Aktivisten und Sympathisanten unsere Demokratie, die FDGO und damit unser GG verteidigen. Solche Menschen sind, zumindest im Kopf, schon längst eidbrüchig und blabla bla
@ MarekD:
Es ist mir und anderen völlig "wumpe", was Du glaubst oder nicht.
Die NPD ist eine zugelassene, wählbare Partei. Ein Auschluß ALLEINE aufgrund einer Partei- (oder vereins-) zugehörigkeit ist nicht RECHTMÄSSIG.
Und Du, als "Patriot", hast geschworen, das Recht zu verteidigen.
-> Du stellst Dich mit Deinen Äußerungen außerhalb des Rechts.
Zitat von: F_K am 24. November 2011, 14:08:40
ZitatIch glaube nicht, daß NPD-Aktivisten und Sympathisanten unsere Demokratie, die FDGO und damit unser GG verteidigen. Solche Menschen sind, zumindest im Kopf, schon längst eidbrüchig und blabla bla
@ MarekD:
Es ist mir und anderen völlig "wumpe", was Du glaubst oder nicht.
Die NPD ist eine zugelassene, wählbare Partei. Ein Auschluß ALLEINE aufgrund einer Partei- (oder vereins-) zugehörigkeit ist nicht RECHTMÄSSIG.
Und Du, als "Patriot", hast geschworen, das Recht zu verteidigen.
-> Du stellst Dich mit Deinen Äußerungen außerhalb des Rechts.
Dafür, daß es Dir völlig egal ist, was ich denke, antwortest Du ziemlich aggressiv.
Ja, ich habe geschworen das Recht und die Freiheit des Deutschen Volkes zu verteidigen. Sollte die NPD in Deutschland etwas zu sagen haben, dann wäre es Essig mit Recht und Freiheit.
Der Ausschluß auf Grund der Gesinnung ist meiner Meinung nach zulässig. Gleiches galt in den 70er und 80er Jahren auch für Mitglieder der DKP im Staatsdienst.
Ich stelle mich nicht außerhalb des Rechts, wenn ich mich auf die Seite des Reservistenverbands stelle.
Andererseits wundere ich mich, daß hier Verfassungsfeinde verteidigt werden.
Wir wissen doch, warum die NPD 2003 nicht verboten wurde. Man wollte die V-Leute nicht aufdecken. Daran scheiterte das Verbotsverfahren.
ZitatAndererseits wundere ich mich, daß hier Verfassungsfeinde verteidigt werden.
Hier werden keine Verfassungsfeinde verteidigt, sondern nur und lediglich das RECHT.
ZitatWir wissen doch, warum die NPD 2003 nicht verboten wurde. Man wollte die V-Leute nicht aufdecken. Daran scheiterte das Verbotsverfahren.
Auch dies hast Du falsch verstanden: Wenn führende Positionen der NPD fast zu 50% von V Leuten besetzt werden, dann würde so ein Verfahren im Prinzip "Angestellte des Staates" verbieten - bzw. der Staat steuert die Partei so, dass ein Verbotsverfahren möglich wird - das war der Punkt.
Höre im übrigen bitte auf, komplette Post zu zitieren - dass ist unschön.
Dir fehlt offensichtlich der rechtliche Hintergrund / Ausbildung, um einige Dinge richtig beurteilen zu können.
Zitatwenn ich mich auf die Seite des Reservistenverbands stelle.
... auch ein Verein kann rechtlich fragwürdige Dinge machen - und dabei kann ein Vereinsmitglied sich dran beteiligen ...
Richtig..... und das fängt mit "fragwürdigen" Ausschlüssen an. ;)
Können oder wollen Sie es nicht verstehen? Hier verteidigt keiner Verfassungsfeinde und die NPD und ihre Anhänger sind hier wahrscheinlich jedem gleich unlieb. Aber die Partei ist - aus welchem Grund jetzt auch immer - nicht verboten, also immer noch Partei mit allen Rechten. Sie bezieht daher auch Wahlkampfkostenerstattung etc. Und die Mitgliedschaft in einer Partei reicht nicht für negative Sanktionen gleich welcher Art. Wenn der VdRB einen Hans Wurst, der sonst nichts angestellt hat außer NPD-Mitglied zu sein, rausschmeißt und der sich wehrt, wird der VdRBw vor dem AG (spätestens vor dem BVerfG) verlieren und ihn wieder aufnehmen müssen.
Hat Hans sich auch sonst kämpferisch gegen die FDGO betätigt und sogar Straftaten begangen, sieht die Sache evtl. anders aus.
Ein angeklagter Straftäter hat auch gewisse Rechte, die ihm zustehen. Ob einem das passt oder nicht. Und wenn er diese ausnutzt, kann man ihn dabei nicht behindern oder der Prozess platzt irgendwann. Genau das nennt sich Rechtsstaat.
Zitat von: wolverine am 24. November 2011, 14:24:37
Können oder wollen Sie es nicht verstehen? Hier verteidigt keiner Verfassungsfeinde und die NPD und ihre Anhänger sind hier wahrscheinlich jedem gleich unlieb. Aber die Partei ist - aus welchem Grund jetzt auch immer - nicht verboten, also immer noch Partei mit allen Rechten. Sie bezieht daher auch Wahlkampfkostenerstattung etc. Und die Mitgliedschaft in einer Partei reicht nicht für negative Sanktionen gleich welcher Art. Wenn der VdRB einen Hans Wurst, der sonst nichts angestellt hat außer NPD-Mitglied zu sein, rausschmeißt und der sich wehrt, wird der VdRBw vor dem AG (spätestens vor dem BVerfG) verlieren und ihn wieder aufnehmen müssen.
Hat Hans sich auch sonst kämpferisch gegen die FDGO betätigt und sogar Straftaten begangen, sieht die Sache evtl. anders aus.
Ein angeklagter Straftäter hat auch gewisse Rechte, die ihm zustehen. Ob einem das pasat oder nicht. Und wenn er diese ausnutzt, kann man ihn dabei nicht behindern oder der Prozess platzt irgendwann. Genau das nennt sich Rechtsstaat.
Wissen Sie was? Ich kann es nicht verstehen. Ich kann nicht verstehen, daß man sich hier so dafür einsetzt, daß die NPD nicht verfassungsfeindlich ist.
Ich hoffe doch, daß das nach dem nächsten Verbotsverfahren anders aussieht.
Nur eine Frage? Sind Sie also für einen Eintritt von Udo Voigt in den Reservistenverband? Schließlich ist er nur ehem. Vorsitzender der NPD, einer zugelassenen Partei und auch noch Hauptmann a. D.
ZitatNur eine Frage? Sind Sie also für einen Eintritt von Udo Voigt in den Reservistenverband? Schließlich ist er nur ehem. Vorsitzender der NPD, einer zugelassenen Partei und auch noch Hauptmann a. D.
Das mit de Aufnahme ist was ganz Anderes. Der VdRBw ist ein
Verein nach dem Vereinsrecht. Er kann jedem die Aufnahme verweigern, auch ohne Angabe von Gründen, so lange seine Satzung nichts anderes vorgibt. Es ist einzig unbd allein die Vereinssatzung ausschlaggebend, und zwar auch, wenn es um den Ausschluß von Mitgliedern geht. Ein Ausschluss kann nur erfolgen, wenn es die Vereinssatzung hergibt. Das ist beim VdRBw nicht anders als beim Karnickelzüchterverein Hintertupfingen.
Neueintritte abzulehnen ist in Vereinen einfacher als bestehende Mitglieder auszuschließen. ;)
@KlausP
...Und wieder mal schneller ;)
Zitat von: KlausP am 24. November 2011, 14:35:32
ZitatNur eine Frage? Sind Sie also für einen Eintritt von Udo Voigt in den Reservistenverband? Schließlich ist er nur ehem. Vorsitzender der NPD, einer zugelassenen Partei und auch noch Hauptmann a. D.
Das mit de Aufnahme ist was ganz Anderes. Der VdRBw ist ein Verein nach dem Vereinsrecht. Er kann jedem die Aufnahme verweigern, auch ohne Angabe von Gründen, so lange seine Satzung nichts anderes vorgibt. Es ist einzig unbd allein die Vereinssatzung ausschlaggebend, und zwar auch, wenn es um den Ausschluß von Mitgliedern geht. Ein Ausschluss kann nur erfolgen, wenn es die Vereinssatzung hergibt. Das ist beim VdRBw nicht anders als beim Karnickelzüchterverein Hintertupfingen.
Und genau das ist es doch, was der Vorsitzende meint.
"Nicht nur Mitglieder, die durch extremistische Aktivitäten auffallen und somit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen, werden aus dem Verband ausgeschlossen, sondern auch diejenigen, die Angehörige der NPD sind", sagt Verbandspräsident Roderich Kiesewetter. "Die Satzung des Verbandes ist mit dem Parteiprogramm der NPD nicht kompatibel - wir gehen rigoros vor und leiten unmittelbar ein verbandsinternes Ausschlussverfahren ein", so der Bundestagsabgeordnete.Ich weiß gar nicht, warum sich hier einige so aufführen? Der Verband sagt eindeutig, daß das Parteiprogramm der NPD nicht mit der eigenen Satzung vereinbar ist.
Das denke ich als Mitglied ebenfalls.
Sehr geehrter MarekD ich kann zwar die NPD und Co. ablehnen und für undemokratisch halten, aber dass sagt noch nichts aus.
Wenn muss ich dies auch belegen können, so dass ein ordentliches deutsches Gericht meinen Ausführungen folgt. Im Falle das mir dies gelingt ist für die Mitglieder der Ausschluss aus dem VdRBw das geringste Übel.
Nur wenn es mir nicht gelingt, muss ich damit leben, dass diese Leute im gleichen Verein wie ich sind.
Zusatz würde der VdRBw keine Bundesmittel erhalten, so könnte er sich auf das Vereinsrecht berufen. Da er aber Zuwendungen von der öffentlichen Hand bekommt sieht es anders aus. Denn die öffentliche Hand muss auch der NPD den Wahlkampf bezahlen in Teilen, so ist Demokratie nun einmal.
Dann muss aber in einem Ausschlussverfahren jedem "Kandidaten" verbandsschädigendes Verhalten nachgewiesen werden. Auf die Begründungen bin ich gespannt, genauso gespannt bin ich auf die Urteile der entsprechenden Gerichte, wenn jemand dagegen klagt.
Zudem, wenn der VdRBw anfängt, Mitglieder aufgrund von Parteizugehörigkeiten auszuschließen, macht sich der Verband abhängig und unglaubwürdig
Und irgendwann werden dann alle Verbandsmitglieder ausgeschlossen, die nicht die CDU oder SPD wählen.
ZitatEin Ausschluss kann nur erfolgen, wenn es die Vereinssatzung hergibt. Das ist beim VdRBw nicht anders als beim Karnickelzüchterverein Hintertupfingen.
Genau. Und sehr zu Recht, wird in allen "vernünftigen" Parteien und Vereinen SEHR HOHE Anforderungen an einen Ausschluß gestellt - der Ausschluß als solcher kann dann noch rechtsstaatlich überprüft werden.
ZitatDer Verband sagt eindeutig,
Nö. Ein Vorstandsmitglied hat dies gesagt (Feiner, aber deutlicher Unterschied - für manche aber nicht erkennbar ...)
-> Im übrigen ist dieser Grund nicht in der Satzung abgelegt, und die NPD eine zugelassene Partei.
Solange die NPD erlaubt ist, wird ein Ausschluß alleine aufgrund eines Parteibuches rechtlich sehr schwer zu halten sein.
Zitat von: KlausP am 24. November 2011, 14:42:11
Dann muss aber in einem Ausschlussverfahren jedem "Kandidaten" verbandsschädigendes Verhalten nachgewiesen werden. Auf die Begründungen bin ich gespannt, genauso gespannt bin ich auf die Urteile der entsprechenden Gerichte, wenn jemand dagegen klagt.
Und genau das sagt der Verbandsvorsitzende ja ebenfalls:
Politik muss verwertbare Grundlagen schaffen
Doch auch die Politik sei aufgefordert, die konsequente Vorgehensweise des Verbandes zu unterstützen, indem ernsthaft erneut über ein NPD-Verbot diskutiert werde, so der Präsident. Kiesewetter: "Es kann nicht sein, dass wir hier allein gelassen werden. Klagt ein Verbandsmitglied gegen den Ausschluss, erfordert das meist langwierige Verfahren vor den verbandseigenen Schiedsgerichten, die auf rechtsstaatlicher Grundlage arbeiten." Hier müsse der Prozess beschleunigt und eine verwertbare Grundlage durch die Politik geschaffen werden.
Gleichwohl sieht der Reservistenverband als schießsportbetreibender Verein die Gefahr, dass sich Personen mit extremistischem Hintergrund im Fahrwasser der Schießsportler Kenntnisse aneignen, vertiefen und erhalten. Grundsätzlich gilt: Der Verband gehört zu den Vereinen und Organisationen in Deutschland, in denen Mitglieder Zugang zu und Umgang mit Waffen haben. Dies hat das Ziel, die für Soldaten notwendigen Schießfertigkeiten zu trainieren.Insofern wurde an alles gedacht!
F_K: Der Präsident des Reservistenverbandes. Ich denke, das hat schon einiges an Gewicht.
Ich finde ich es wirklich merkwürdig, daß Sie sich so für die NPD-Aktivisten einsetzen. Aber das ist Ihnen ja eh "wumpe".
Haben Sie eigentlich den Text gelesen oder gleich drauf los gepoltert?
Oje; ich sage doch gar nicht, dass die NPD nicht verfassungsfeindlich ist. Aber ob ich das denke oder sage, interessiert nun einmal nicht wirklich jemanden. Das BVerfG und nur das verbietet Parteien.
Solange das - wie gesagt: aus welchem Grund auch immer - nicht passiert, wäre ein Vereinsausschluss ohne weitere Gründe schlicht diskrimminierend. Ich kann auch schwer an meinen Laden schreiben: "Türken wird hier nichts verkauft!" Obwohl wir Vertragsfreiheit haben wäre das wahrscheinlich eine Benachteiligung wider Treu und Glauben.
Und das Gleiche funktioniert bei Mitgliedern der "Linken" oder Zeugen Jehovas, Scientologen und Islamisten auch nicht so einfach.
Zitat von: wolverine am 24. November 2011, 14:46:55
Oje; ich sage doch gar nicht, dass die NPD nicht verfassungsfeindlich ist. Aber ob ich das denke oder sage, interessiert nun einmal nicht wirklich jemanden. Das BVerfG und nur das verbietet Parteien.
Solange das - wie gesagt: aus welchem Grund auch immer - nicht passiert, wäre ein Vereinsausschluss ohne weitere Gründe schlicht diskrimminierend. Ich kann auch schwer an meinen Laden schreiben: "Türken wird hier nichts verkauft!" Obwohl wir Vertragsfreiheit haben wäre das wahrscheinlich eine Benachteiligung wider Treu und Glauben.
Und das Gleiche funktioniert bei Mitgliedern der "Linken" oder Zeugen Jehovas, Scientologen und Islamisten auch nicht so einfach.
Interessanter Vergleich.
Alles, was hinkt ist ein Vergleich!
ZitatKiesewetter: "Es kann nicht sein, dass wir hier allein gelassen werden. Klagt ein Verbandsmitglied gegen den Ausschluss, erfordert das meist langwierige Verfahren vor den verbandseigenen Schiedsgerichten, die auf rechtsstaatlicher Grundlage arbeiten." Hier müsse der Prozess beschleunigt und eine verwertbare Grundlage durch die Politik geschaffen werden.
An dieser Sztelle seines Textes hätte er eigentlich stutzig werden müssen. Vielleicht sollte mal wieder einen Blick in seine Verbandssatzung werfen sollen.
@ KlausP:
... halt ein Politiker: Hauptsache, was gesagt haben, auch wenns "Schwachfug" ist.
Auch bei der Waffenthematik: Wir haben da eine Rechtslage, und die verbietet es Mitglieder der Hells Angels, der Banditos, der NPD, der Linken usw. eben nicht, Waffen zu besitzen.
@ MarekD:
Dass es einzelne Personen gibt (nimm Dich als Beispiel), die über nicht ausreichende Kenntnisse zu einem Thema (hier Recht) verfügen, kann ich nicht ändern.
.. aber ich kann verhindern, dass solche "Dummschwätzer" hier unwidersprochen ihre Sichtweise verbreiten.
Dass lächerliche Statement habe ich auf der Verbandsseite gelesen - war maximal mal wieder ein Grund, nochmal über einen Austritt nachzudenken ...
Zitatwar maximal mal wieder ein Grund, nochmal über einen Austritt nachzudenken ...
Brauche ich schon seit einem Jahr nicht mehr. ::)
Zitat von: F_K am 24. November 2011, 14:55:49
@ KlausP:
... halt ein Politiker: Hauptsache, was gesagt haben, auch wenns "Schwachfug" ist.
Auch bei der Waffenthematik: Wir haben da eine Rechtslage, und die verbietet es Mitglieder der Hells Angels, der Banditos, der NPD, der Linken usw. eben nicht, Waffen zu besitzen.
@ MarekD:
Dass es einzelne Personen gibt (nimm Dich als Beispiel), die über nicht ausreichende Kenntnisse zu einem Thema (hier Recht) verfügen, kann ich nicht ändern.
.. aber ich kann verhindern, dass solche "Dummschwätzer" hier unwidersprochen ihre Sichtweise verbreiten.
Dass lächerliche Statement habe ich auf der Verbandsseite gelesen - war maximal mal wieder ein Grund, nochmal über einen Austritt nachzudenken ...
Fangen wir jetzt mit Beleidigungen an?
Ich glaube es wird kein Verlust sein, wenn Du aus dem Verband austrittst.
Hast Du dich mal gefragt, warum Weimar gescheitert ist? Weil es genug Menschen gab, die dachten, daß es schon nicht so schimm werden wird.
Aber vielleicht... naja.
Die Gründungsväter / Mütter der Bundesrepublik Deutschland haben schon mit Absicht so hoher Hürden für Parteiverbote usw. eingezogen. Denn auch ein gewisser "kleiner böhmischer Gefreiter" hat nie eine neue Verfassung in Kraft gesetzt, sondern auf der Weimarer Verfassung seine Herrschaft legitimiert und darauf ging man ja bei der Schaffung des Grundgesetzes ein.
Von daher Recht muss Recht bleiben, denn ansonsten werden wir zu einer rechtlosen Gesellschaft und dieses ist der beste Nährboden für Diktaturen.
@ MarekD ihr Demokratieverständinis erinnert aber auch verdammt an das Reichsbanner Schwarz - Rot - Gold , den Rotfrontkämpferbund und andere paramilitärische Vereinigungen der Weimarer Republik und die waren nun weiss Gott keine Stützen von Weimar. Daher würde es nicht schaden, wenn sie sich inhaltlich und etwas emotionsloser mit dem Thema befassen würden. Denn F_K stellte zu Beginn nur die Rechtslage dar und da sie nicht der Gesetzgeber sind, ist diese so und ist durch sie zu akzeptieren.
Zitat von: Schamane am 24. November 2011, 15:07:52
Die Gründungsväter / Mütter der Bundesrepublik Deutschland haben schon mit Absicht so hoher Hürden für Parteiverbote usw. eingezogen. Denn auch ein gewisser "kleiner böhmischer Gefreiter" hat nie eine neue Verfassung in Kraft gesetzt, sondern auf der Weimarer Verfassung seine Herrschaft legitimiert und darauf ging man ja bei der Schaffung des Grundgesetzes ein.
Von daher Recht muss Recht bleiben, denn ansonsten werden wir zu einer rechtlosen Gesellschaft und dieses ist der beste Nährboden für Diktaturen.
Und deshalb beschützen wir ja vehement die, die die Demokratie und den Rechtsstaat abschaffen wollen.
Schon klar.
Im Übrigen hat der "böhmische Gefreite" mit Notverordnungen und Ermächtigungsgesetz regiert. Schon ein bisschen anders als die normale Weimarer Verfassung.
Wir Demokraten sollten doch nicht so dumm sein, die Feinde unserer Demokratie auch noch selbst auszubilden.
Sie machen einen Riesenfehler, Marek: Sie vermischen Recht mit Politik und Meinung. Das geht immer schief. "Das kann doch nicht sein" oder "Das finde ich ungerecht" sind nuneinmal keine juristischen Argumente. Ein Jurist nimmt immer das geschriebene Gesetz zur Grundlage und legt das dann an Hand einer wissenschaftlichen Methodik aus. Einfach bei einem beliebigen Sachverhalt nach Gutdünken Daumen hoch oder ´runter bedarf keines ca. 7jährigen Studiums.
Und "Weimar" und das Scheitern ist eben Geschichte und nicht Recht. Man hat seine Lehren aus Weimar gezogen und das GG hat ja Mittel gegeben; u. a. das Parteienverbot. Aber so etwas ist eben sehr sensibel. Ich möchte nicht, dass das zu einfach wird. Bei NPD und Konsorten und ihren Counterparts von links wäre es sicherlich möglich. Wenn man das Verfahren aber scheut oder stümperhaft führt, dann ist das eben so.
Ich kenne auch die Hintergründe des Statements des VdRBw. Der dürfte in der "Monitor"-Sendung heute abend liegen. Da musste eben etwas gesagt werden. Ob das so allerdings hilfreich war ...
Zitat von: wolverine am 24. November 2011, 15:14:04
Sie machen einen Riesenfehler, Marek: Sie vermischen Recht mit Politik und Meinung. Das geht immer schief. "Das kann doch nicht sein" oder "Das finde ich ungerecht" sind nuneinmal keine juristischen Argumente. Ein Jurist nimmt immer das geschriebene Gesetz zur Grundlage und legt das dann an Hand einer wissenschaftlichen Methodik aus. Einfach bei einem beliebigen Sachverhalt nach Gutdünken Daumen hoch oder ´runter bedarf keines ca. 7jährigen Studiums.
Und "Weimar" und das Scheitern ist eben Geschichte und nicht Recht. Man hat seine Lehren aus Weimar gezogen und das GG hat ja Mittel gegeben; u. a. das Parteienverbot. Aber so etwas ist eben sehr sensibel. Ich möchte nicht, dass das zu einfach wird. Bei NPD und Konsorten und ihren Counterparts von links wäre es sicherlich möglich. Wenn man das Verfahren aber scheut oder stümperhaft führt, dann ist das eben so.
Ich kenne auch die Hintergründe des Statements des VdRBw. Der dürfte in der "Monitor"-Sendung heute abend liegen. Da musste eben etwas gesagt werden. Ob das so allerdings hilfreich war ...
Wenigstens ein Statement, das nicht sofort lospoltert. Diese Monitor-Sendung kenne ich leider noch nicht. Wie auch, wenn sie erst heute Abend ausgestrahlt wird.
Ich bin sicher niemand, der einfach so Daumen hoch und Daumen runter sagt. Ich mache mir schon Gedanken darüber.
Nun, ich warte die Sendung einmal ab, dann sehe ich weiter.
Zum jetzigen Zeitpunkt aber bin ich für einen Ausschluß von NPD-Sympathisanten und Aktivisten.
Und ich denke ich weiß auch warum.
@ MarekD die Weimarer Verfassung sah eben Notverordnungen und Ermächtigungsgesetze vor, denn auch das Zentrum, die SPD und die Fachministerkabinette haben diese Möglichkeit genutzt vor 1933.
ZitatZum jetzigen Zeitpunkt aber bin ich für einen Ausschluß von NPD-Sympathisanten und Aktivisten.
Das ist dir ja auch unbenommen, aber wenn der Verband es wirklich darauf anlegt und dann vor irgendeinem Gericht damit scheitert, wer, glaubst du, hat dann die Lacher auf seiner Seite?
Zitat von: Schamane am 24. November 2011, 15:19:28
@ MarekD die Weimarer Verfassung sah eben Notverordnungen und Ermächtigungsgesetze vor, denn auch das Zentrum, die SPD und die Fachministerkabinette haben diese Möglichkeit genutzt vor 1933.
Ich wüßte nicht, daß die SPD ein Ermächtigungsgesetz genutzt hat.
Die SPD war es auch, die als einzige! Partei sich geschlossen gegen das Ermächtigungsgesetz gestellt hat.
Was mich ärgert ist, daß die Demokratie ihre Feinde alimentiert und hier einige User auch noch glauben, daß das in Ordnung ist.
Natürlich akzeptiere ich andere Meinungen aber bei Beleidigungen (nicht von dir) werde auch ich kiebig.
Alles was ich wollte ist eine vernünftige Diskussion.
@ KlausP: Das ist eben das Problem. Diese Partei sollte verboten werden, das ist meine Meinung. Allerdings sollte der Antrag dazu nicht mehr so stümperhaft vonstatten gehen wie 2003.
Die LINKE kann man eigentlich ebenso in dieses Verbotsverfahren mit einbinden und gleichsam verbieten.
Warum sollten wir Parteien dulden, die unsere FDGO bedrohen, die unser System durch ein anderes ersetzen wollen?
Sollte das Verbotsverfahren, oder der Ausschluß eines Sympathisanten scheitern, so ist das wieder ein Imagegewinn für die NPD und ihre Wählerstimmen könnten steigen.
Leider...
ZitatAlles was ich wollte ist eine vernünftige Diskussion.
Schön, wollen wir ja wohl alle. Dann lass aber auch solche Unterstellungen:
ZitatWas mich ärgert ist, daß die Demokratie ihre Feinde alimentiert und hier einige User auch noch glauben, daß das in Ordnung ist.
MarekD
Ich denke was wir alle von der NPD halten, ist allen klar. Nur muss ich diesmal auch wieder etwas Senf zu geben. Wenn wir jetzt anfangen wrüden (vorausgesetzt es kommt durch) alle Parteien zu verbieten die uns oder, der jetzigen Regierung, nicht passen.
Wo würden wir da Enden?
Nichts gegen freie Meinungsäußerung ;)
Zitat von: KlausP am 24. November 2011, 15:28:33
ZitatAlles was ich wollte ist eine vernünftige Diskussion.
Schön, wollen wir ja wohl alle. Dann lass aber auch solche Unterstellungen:
ZitatWas mich ärgert ist, daß die Demokratie ihre Feinde alimentiert und hier einige User auch noch glauben, daß das in Ordnung ist.
Das ist keine Unterstellung. Man muß nur etwaige Beiträge in diesem Thread lesen.
@ The_Staffseargent: Davon redet keiner. Aber muß eine wehrhafte Demokratie wirklich Feinde der Demokratie in Landesparlamenten dulden?
Gerade bei der jetzigen Debatte, die es in Deutschland gibt, sollten wir doch nichts mehr sein als wachsam. Die Feinde der Demokratie lauern rechts wie links.
Okay. Danke, ich bin raus.
ZitatDie Feinde der Demokratie lauern rechts wie links.
... und weil wir eine wehrhafte Demokratie sind, erschießen wir nun standrechtlich die Feinde von Rechts und Links? Hörst Du noch die Einschläge?
Wir sind ein RECHTSstaat. Es gibt ein RECHTSSTAATLICHES Verfahren eine Partei verbieten zu lassen - dass ist noch nicht mal begonnen worden.
... und selbst WENN die NPD verboten werden sollte, dann gibt es (per Definition) keine Mitglieder de NPD mehr, die man ausschließen könnte.
... und unabhängig davon: Ich halte es für unklug, solchen Schwachfug zu verbieten. Meinungen lassen sich nicht verbieten - dann wird eine andere Partei gegründet, die man erstmal aufklären muss - und dann geht das Spiel von vorne los.
Fakt ist, das sich Deutschland sehr schwer mit Politik und Vergangenheit tut.
Und da sollte ein Verein nicht nach Gutsherrenart irgendwelche politischen Prozesse vorneweg greifen.
Zitat von: F_K am 24. November 2011, 15:39:01
ZitatDie Feinde der Demokratie lauern rechts wie links.
... und weil wir eine wehrhafte Demokratie sind, erschießen wir nun standrechtlich die Feinde von Rechts und Links? Hörst Du noch die Einschläge?
Wir sind ein RECHTSstaat. Es gibt ein RECHTSSTAATLICHES Verfahren eine Partei verbieten zu lassen - dass ist noch nicht mal begonnen worden.
... und selbst WENN die NPD verboten werden sollte, dann gibt es (per Definition) keine Mitglieder de NPD mehr, die man ausschließen könnte.
... und unabhängig davon: Ich halte es für unklug, solchen Schwachfug zu verbieten. Meinungen lassen sich nicht verbieten - dann wird eine andere Partei gegründet, die man erstmal aufklären muss - und dann geht das Spiel von vorne los.
Wer redet hier denn von erschießen? Das bist doch nur Du!
Mein Gott...
Hier redet eben keiner von schießen. Schießen, das würden die anderen, wenn sie an der Macht wären.
Und überdies war auch von NPD-Sympathisanten die Rede. Sympathisant kann man von vielem sein, auch von merkwürdigen Kommentaren. Ich bin übrigens ein Fan deiner Kommentare.
Was FK damit wohl ausdrücken möchte - und womit er auch vollkommen recht hat - ist: Wo fängt man und wo hört man auf wenn man willkürlich Rechte beschneidet?! A und B engagieren sich beide in Parteien. Beide Parteien sind nicht verboten. Jetzt sagt man plötzlich: "A darf nicht mehr mitspielen!" "Warum?" "Weil die Partei von A blöd ist!" Und zuerst darf er nicht mehr in den Reservistenverband; dann nicht mehr in den Fussballverein; irgendwann kündigt man ihm Wohnung und Konto. Sein Arbeitgeber hat ihn schon längst rausgeworfen; er war ja in dieser Partei. Irgendwann sagt man, dass diese Bande sowieso eingesperrt gehört. Und einsperren kostet auch wieder Steuergelder; schießen wir ihnen einmal und endgültig in ihre "Blöde-Parteien-Birne" oder besser noch: Nehmen wir ´nen Knüppel: Ist billiger.
Und wenn Du jetzt das bekannte Zitat von Bonhoeffer dagegenhälst, erkennst Du vielleicht, dass gerade die "Rechtsschaffenden" oft die gefährdeten Vollstrecker von Ideologien sind. Grundrechte sind immer Schutzrechte von und für Minderheiten; die, die wir am wenigsten verstehen und vielleicht sogar ablehnen. Wer bereit und fähig ist, die Meinung des anderen zu verteidigen, die sogar seiner entgegensteht, der verteidigt die Freiheit!
Zitat von: wolverine am 24. November 2011, 16:22:15
Was FK damit wohl ausdrücken möchte - und womit er auch vollkommen recht hat - ist: Wo fängt man und wo hört man auf wenn man willkürlich Rechte beschneidet?! A und B engagieren sich beide in Parteien. Beide Parteien sind nicht verboten. Jetzt sagt man plötzlich: "A darf nicht mehr mitspielen!" "Warum?" "Weil die Partei von A blöd ist!" Und zuerst darf er nicht mehr in den Reservistenverband; dann nicht mehr in den Fussballverein; irgendwann kündigt man ihm Wohnung und Konto. Sein Arbeitgeber hat ihn schon längst rausgeworfen; er war ja in dieser Partei. Irgendwann sagt man, dass diese Bande sowieso eingesperrt gehört. Und einsperren kostet auch wieder Steuergelder; schießen wir ihnen einmal und endgültig in ihre "Blöde-Parteien-Birne" oder besser noch: Nehmen wir ´nen Knüppel: Ist billiger.
Und wenn Du jetzt das bekannte Zitat von Bonhoeffer dagegenhälst, erkennst Du vielleicht, dass gerade die "Rechtsschaffenden" oft die gefährdeten Vollstrecker von Ideologien sind. Grundrechte sind immer Schutzrechte von und für Minderheiten; die, die wir am wenigsten verstehen und vielleicht sogar ablehnen. Wer bereit und fähig ist, die Meinung des anderen zu verteidigen, die sogar seiner entgegensteht, der verteidigt die Freiheit!
Jetzt mal im Ernst: Du willst
diese Minderheit schützen? Die Feinde unserer Demokratie mit den Mitteln des Rechtsstaates schützen?
Nein, die Meinung eines Neonazis werde ich niemals verteidigen. Das kann ja wohl nicht Dein Ernst sein!
Die Freiheit wird nicht dadurch verteidigt, indem ich den verteidige, der die Freiheit abschaffen will.
Und wo fängst Du an zu verdammen: Nur bei der NPD oder schon bei ProNRW oder rechten Flügeln und Abspaltungen der CDU? Bei den Linken auch und wer da noch. Gucke Dir mal an, wo die Führungskräfte der Grünen in jungen Jahren waren. Und die Islamisten: muss man im Terrorcamp in Wasiristan gewesen sein oder reicht da schon ein Moscheebesuch mit der Rede eines Hasspredigers? Und ja: wenn jemand mich mandatiert, gegen seinen Vereinsausschluss wegen NPD-Mitgliedschaft vozugehen, würde ich das machen. Ich habe auch schon des Mordes Beschuldigte verteidigt. Ich gutiere nicht die Taten oder deren Meinung und Gesinnung. Aber ich verlange ein rechtsstaatliches Verfahren und jeder muss sich an das gleiche Gesetz halten! Auch die Polizei und Staatsanwaltschaft. Auch die Verfassungsschützer oder Vereine und Verbände. Wenn Du das nicht einsiehst, bist Du entweder noch sehr jung oder Du hast nicht wirklich etwas verstanden von unseren staatlichen Prinzipien. Dann solltest Du auch nicht weiter diese selbstgerechte Keule schwingen. Allmählich solltest Du etwas selbstkritischer Deine eigenen Beiträge lesen: Du unterscheidest Dich nämlich in Deiner Einseitigkeit und Borniertheit nicht wirklich von denen, die Du hier so vehement verurteilst.
ZitatJetzt mal im Ernst: Du willst diese Minderheit schützen?
Ich schütze JEDE Minderheit vor unrechtmäßigen Übergriffen - Freiheit ist immer die des Andersdenkenden.
ZitatNein, die Meinung eines Neonazis werde ich niemals verteidigen.
Must Du auch nicht, macht hier übrigens niemand.
Es gibt hier aber Menschen, die können Recht und Freiheit nicht von Meinungen unterscheiden.
ZitatDie Freiheit wird nicht dadurch verteidigt, indem ich den verteidige, der die Freiheit abschaffen will.
In diesem Fall doch. Ich verteidige das Recht und die Freiheit von JEDEM, ohne Ansehen der Person.
Dass ist ein rechtsstaatliches Prinzip.
... um mal von dem Bornietheit Thema wegzukommen:
"Er ist unabhängig und überparteilich".
Damit ist ein Auschlußgrund alleine wegen Mitgliedschaft in einer zugelassenen Partei (oder Symphatisantentum) aus meiner Sicht ausgeschlossen - geht jemand gegen einen solchen Ausschluß vor, wird er vermutlich schon verbandintern aufgehoben.
Ich erinnere da an die Parteiausschlussverfahren, die gross und öffentlichkeitswirksam gescheitert sind - und in der SPD war grundsätzlich dieser Ausschlußgrund vorgesehen - und nicht wie hier ausgeschlossen.
Zitat von: wolverine am 24. November 2011, 16:42:12
Und wo fängst Du an zu verdammen: Nur bei der NPD oder schon bei ProNRW oder rechten Flügeln und Abspaltungen der CDU? Bei den Linken auch und wer da noch. Gucke Dir mal an, wo die Führungskräfte der Grünen in jungen Jahren waren. Und die Islamisten: muss man im Terrorcamp in Wasiristan gewesen sein oder reicht da schon ein Moscheebesuch mit der Rede eines Hasspredigers? Und ja: wenn jemand mich mandatiert, gegen seinen Vereinsausschluss wegen NPD-Mitgliedschaft vozugehen, würde ich das machen. Ich habe auch schon des Mordes Beschuldigte verteidigt. Ich gutiere nicht die Taten oder deren Meinung und Gesinnung. Aber ich verlange ein rechtsstaatliches Verfahren und jeder muss sich an das gleiche Gesetz halten! Auch die Polizei und Staatsanwaltschaft. Auch die Verfassungsschützer oder Vereine und Verbände. Wenn Du das nicht einsiehst, bist Du entweder noch sehr jung oder Du hast nicht wirklich etwas verstanden von unseren staatlichen Prinzipien. Dann solltest Du auch nicht weiter diese selbstgerechte Keule schwingen. Allmählich solltest Du etwas selbstkritischer Deine eigenen Beiträge lesen: Du unterscheidest Dich nämlich in Deiner Einseitigkeit und Borniertheit nicht wirklich von denen, die Du hier so vehement verurteilst.
Es ist schon interessant, daß Du jemanden der NPD-Aktivist ist auf eine Stufe mit den Islamfeinden von Pro-NRW stellst. Du solltest doch wissen, daß gerade radikale Islamisten (Muslimmarkt) und die rechte Szene (NPD, DVU, Freie Kameradschaften) mit den Neonazis zusammen arbeiten. Um es vorweg zu nehmen: Mir sind weder die Leute von ProNRW, noch die Islamisten sympathisch. Du wirst ja wohl wissen, wo Manfred Roughs und Markus Beisicht vorher waren.
Eine rechte Abspaltung der CDU/CSU waren die Republikaner. Soviel dazu.
Wer einen Hassprediger in seiner Moscheegemeinde hört, der sollte sich zumindest fragen, was ihn dazu bewogen hat, ja.
Ich bin weder gegen den Islam, noch gegen die freie Meinungsäußerung. Aber ich bin gegen jede Art von Unterdrückung. Dennoch: Neonazis, radikale Linke und Islamisten sollte man nicht unter den Schutz des Staates stellen, der von ihnen bekämpft wird.
Wenn man diesen Menschen hilft, so wäre das, als wenn der Delinquent dem Scharfrichter das Beil putzt.
Ich finde die Ausführungen von Wolverine sehr passend und setze noch dazu, dass Personen die Mitglied der Partei A sind auch gleich das Wahlrecht aberkannt wird und da ich so ein Menschenfreund bin erschieße ich die nicht alle, sondern erziehe sie zu ehrbaren Mitgliedern des Staates. Wo sollten nochmal Kasernen geschlossen werden?
Das sich eine Demokratie verteidigen muss steht außer Frage, doch eine Demokratie die sich in den Arsenalen von Diktaturen bedient läuft Gefahr durch eine Diktatur ersetzt zu werden.
Wie gesagt ich habe nichts gegen ein Verbot, wenn ein ordentliches deutsches Gericht dies entscheidet. Nur solange dies nicht der Fall ist, dürfen jemanden durch die Mitgliedschaft in der Partei keine Nachteile entstehen. Sonst sag ich als Vermieter und Angehöriger der Partei A Mieter aus der Partei B werden nicht akzeptiert usw. und da würde mir das Gericht ziemlich auf die Finger hauen.
Ansonsten gebe ich ihnen Recht MarekD der Satz von Göbbels aus dem Jahre 1928 erschienen "Im Angriff" zitiert 2003 im Zusammenhang mit dem Verbotsverfahren gegen die NPD sagt das was sie versuchen darzustellen:
Zitat" Wir gehen in den Reichstag hinein, um uns im Waffenarsenal der Demokratie mit deren eigenen Waffen zu versorgen.
Wir werden Reichstagsabgeordnete, um die Weimarer Gesinnung mit ihrer eigenen Unterstützung lahm zu legen. Wenn
die Demokratie so dumm ist, uns für diesen Bärendienst Freifahrkarten und Diäten zu geben, so ist das ihre Sache. ...
Uns ist jedes gesetzliche Mittel recht, den Zustand von heute zu revolutionieren..." Zitat: Dr. Josef Göbbels 30 April 1928 "Der Angriff" Seite 1f
Das Zitat erfolgt im Sinne der staatsbürgerlichen Bildung entsprechend dem StGB § 86 Absatz 3 der Bundesrepublik Deutschland
ZitatSchutz des Staates
Bringen wir es auf den Punkt - Deiner Meinung steht der Schutz des Staates nur Personen zu, die eine Dir genehme "Gesinnung" haben.
Das entspricht nicht den Grundregeln eines Rechtsstaates. Du bewegst Dich damit außerhalb der Grenzen der FDGO.
Damit bin ich auch raus - weil Du damit ein Gegner der FDGO bist.
@ Marek, Sie haben offenbar erhebliche Probleme mit dem verstehenden Lesen. Niemand hier verteidigt die NPD, schon gar nicht ihr Gedankengut und erst recht nicht, das, was viele Leute aus dieser Partei und Szene tun.
Hier haben einige User Ihnen nur geschrieben, wie es rechtlich einzuordnen wäre, wenn der Reservistenverband einzelne Mitglieder ausschließen würde, deren Mitgliedschaft in einer Partei, die nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten wurde, der einzige Grund für deren Ausschluss wäre. Jedes so ausgeschlossene Verbandsmitglied, das den Klageweg beschreiten würde, würde vor Gericht Recht bekommen und der Verband müsste es wieder aufnehmen.
Wir alle hier könnten (und werden wohl auch) zum Schluss kommen, dass wir diese NPD als verfassungsfeindlich betrachten, aber solange unser Staat nicht einen Antrag auf Verbot dieser Partei beim Bundesverfassungsgericht stellt und das BVerfG das Verbot ausspricht, ist unser aller Meinung hierzu vollkommen belanglos. Jedenfalls hinsichtlich der rechtlichen Bewertung dieser Partei. Ob uns das gefällt oder nicht, auch die Linkspartei, die auch eindeutig verfassungsfeindliche Gesinnungen duldet und fördert, ist nicht verboten, und ihre Mitglieder könnten deshalb genausowenig allein aus dieser Tatsache aus irgendwelchen Verbänden ausgeschlossen werden.
Zitat von: miguhamburg1 am 24. November 2011, 17:45:03
@ Marek, Sie haben offenbar erhebliche Probleme mit dem verstehenden Lesen. Niemand hier verteidigt die NPD, schon gar nicht ihr Gedankengut und erst recht nicht, das, was viele Leute aus dieser Partei und Szene tun.
Hier haben einige User Ihnen nur geschrieben, wie es rechtlich einzuordnen wäre, wenn der Reservistenverband einzelne Mitglieder ausschließen würde, deren Mitgliedschaft in einer Partei, die nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten wurde, der einzige Grund für deren Ausschluss wäre. Jedes so ausgeschlossene Verbandsmitglied, das den Klageweg beschreiten würde, würde vor Gericht Recht bekommen und der Verband müsste es wieder aufnehmen.
Wir alle hier könnten (und werden wohl auch) zum Schluss kommen, dass wir diese NPD als verfassungsfeindlich betrachten, aber solange unser Staat nicht einen Antrag auf Verbot dieser Partei beim Bundesverfassungsgericht stellt und das BVerfG das Verbot ausspricht, ist unser aller Meinung hierzu vollkommen belanglos. Jedenfalls hinsichtlich der rechtlichen Bewertung dieser Partei. Ob uns das gefällt oder nicht, auch die Linkspartei, die auch eindeutig verfassungsfeindliche Gesinnungen duldet und fördert, ist nicht verboten, und ihre Mitglieder könnten deshalb genausowenig allein aus dieser Tatsache aus irgendwelchen Verbänden ausgeschlossen werden.
Tschuldigung aber "Knall nicht gehört" und Dummschwätzer" sind Bleidigungen.
Und ja, ich denke, daß hier von einigen das Gedankengut der NPD verteidigt wird.
Schönen Abend noch.
Boah- du willst es nicht verstehen, oder?
Keiner hier verteidigt das Gedankengut der NPD vom Inhalt her.
Aber die NPD ist noch eine zugelassene Partei. Und Abgeordnete dieser Partei wurden demokratisch gewählt.
Somit ist die NPD auch ein Teil unserer Demokratie. Egal ob uns das passt oder nicht.
Und genau da liegt das Problem des Ausschlusses von Mitgliedern der NPD aus dem VDRBw.
Egal, ob es uns gefällt, dass NPD-Mitglieder weiter Mitglieder im VDRBw sind, oder nicht, das ist hier nicht das Problem- es ist ein rechtliches Problem. Ein Mitglied einer zugelassenen Partei auszuschließen ist ein Problem. Und da ist es dann auch egal, ob es ein Mitglied der NPD, der Linken, der SPD oder CDU ist.
Erst wenn jemand Mitglied einer als verfassungsfeindlichen oder aus sonstigen Gründen verbotenen Organistation ist- dann hat man eine Handlungsmöglichkeit.
Es gibt gute Gründe, warum an ein Parteienverbot sehr hohe Anforderungen gestellt werden.
Und ja, ich als Soldat verteidige sowohl die Freiheit von friedlichen anti-bundeswehr-Demonstranten auf Gelöbnissen als auch von NPD-Mitgliedern, solange diese nicht verboten ist.
Und ich verteidige sogar das Recht jedes Einzelnen, seine Meinung über die Bundeswehr oder auch unsere Demokratie kund zu tun.
Ich lass gerade den Artikel
http://www.sueddeutsche.de/leben/freiheitsindex-verbotsrepublik-deutschland-1.1217394 in der Süddeutschen und finde ihn recht passend. Freiheit ja, aber der Staat soll machen. Nur beides geht eben nicht.
@Ulli76:
Wenn es hier einen "Like"-Button geben würde, müsste ich den jetzt drücken.
Deutlicher geht nimmer.
Danke.
MKG
Tom
Dass die NPD keineswegs hinter GG und FDGO steht (höchstens: sich dahinter versteckt), sondern eine dezidiert systemfeindliche und verfassungsfeindliche Partei ist, sollte jedem denkenden Menschen klar sein. Gilt übrigens auch für andere Parteien, die auf deutschen Wahlzetteln auftauchen, rechts wie links. Aber das reicht eben noch nicht für starke Maßnahmen, denn dafür muss ein Gericht (ein ganz bestimmtes Gericht) dies trocken juristisch feststellen und ein Verbot aussprechen. Erst dann ist "de facto" auch "de jure".
Herr Wiefelspütz hatt das Dilemma mal auf den Punkt gebracht: es reicht NICHT zu wissen, dass jemand im Kopf verfassungsfeindlich ist... man muss ihm erst nachweisen, dass er sich aktiv und kämpferisch für die Abschaffung dieser Verfassung einsetzt. Nach diesem Maßstab arbeitet Karlsruhe, muss Karlsruhe arbeiten.
Um ein Verbotsverfahren durchbringen zu können, müssen wohl erstmal die V-Leute abgeschaltet werden. Oder, wenn es denn genug V-Leute sind, könnte der Verfassungsschutz ja auch alternativ die NPD einfach durch Mehrheitsbeschluss auflösen ;)
@ Schlammtreiber:
Eben.
... und um die Kurve zu dem schlechten Monitorbeitrag zu kriegen: Wir haben eines der schärfsten und restriktivsten Waffenrechte in Europa - wer aber die STRENGEN Voraussetzungen zur Erteilung einer WBK erfüllt, der hat einen RECHTSANSPRUCH auf Erteilung einer solchen.
... und, oh Wunder, Parteizugehörigkeit ist auch in diesem Verfahren kein Kriterium (und darf es auch nicht werden).
(Auch hier: Es muss erst eine rechtskräftige Verurteilung (mehr als 60 TS) erfolgen, bevor ein Grund vorliegt, eine WBK wieder einzuziehen. Ein Strafverfahren oder Zugehörigkeit einer Partei reichen da nicht aus - alle Behörden haben sich also völlig korrekt verhalten.
... aber Monitor ist halt eine Schlagzeile mehr Wert, als Sachverhalte richtig zu erklären.)
back to topic:
Leider wird das Ansinnen von Herrn MdB Kiesewetter auch "nur" symbolisch bleiben.
ZitatGegen ein Mitglied können Ordnungsmaßnahmen verhängt werden, falls das Mitglied der Satzung oder satzungsgemäßen Beschlüssen zuwider handelt und dadurch das Verbandsinteresse schädigt, ernsthaft gefährdet oder sich eines der Mitgliedschaft unwürdigen Verhaltens schuldig macht. Die Ordnungsmaßnahmen sind
4. der Ausschluss aus dem Verband.
so weit - so gut!
ZitatZuständig für die Einleitung eines Verfahrens ist der jeweilige Landesvorstand. Das zuständige Landesschiedsgericht entscheidet über Ordnungsmaßnahmen. Gegen die Entscheidung ist die Berufung zum Bundesschiedsgericht zulässig.
Somit muss zunächst der Landesvorstand Kenntnis erlangen, das Landesschiedsgericht beschliessen, es kann Berufung eingelegt werden usw.
Und wie lange sich solche Verfahren hinziehen können sieht man am Beispiel "Pulver-Kurt".
Zitate aus: Satzung des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. i.d.F. v. 24. November 2007
Zwischenfrage:
War Pulver-Kurt im Verein und wurde ausgeschlossen?
(nach einem "Back to topic hinweis" habe ich den Hinweis nicht verstanden. Das Pulver Kurt wegen unzulässiger Lagerung von Sprengstoffen der Pulverschein (genauer: Eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz) entzogen wird, sollte klar sein - dazu bedarf es auch keiner strafrechtlichen Verurteilung.)
Pulver-Kurt war und ist immer noch im VdRBw!
Es sind sogar noch Verfahren wegen übler Nachrede (aufgrund von Pressemitteilungen des Verbandes) anhängig.
Und ausgeschlossen ist der noch lange nicht!
ZitatUnd ausgeschlossen ist der noch lange nicht!
Sollte er denn ausgeschlossen werden?
Wenn der Reservistenverband der Meinung ist, bei Verstößen gegen Strafgesetze Mitglieder sofort ausschließen zu wollen - dann soll er es in seine Satzung schreiben - bisher finde ich da keinen Passus.
(.. nicht dass ich falsch verstanden werde: Straftaten sind böse, Verstöße gegen das Sprengstoff- bzw. Waffengesetz sind böse und können gleichzeitig Straftaten sein - aber nur weil man mal mit dem Gesetz in Konflikt gerät kann / sollte man weiterhin in "seinem" Verein bleiben können.)
... also sind "geplante Ausschlüsse" des Reservistenverbandes reines "Pressegetöse" im besseren Wissen, dass man nicht gesetzeskonforme Handlungen ankündigt.
(Genausoähnlich wie die reflexartigen Aussagen von manchen Politikern "Ich habe Strafanzeige gestellt", wo man hinterher feststellt, dass überhaupt kein strafbares Verhalten vorlag ... Hauptsache, was gesagt haben ... )
für alle die monitor gestern nicht sehen konnten
zu sehen
hier ab minute 15.20 ca
einerseits verständich, das das so aufgebauscht wird - anderseits seh ich hier das zuständige LRA als aufsichtsbehörde im zugszwang - das waffenrecht sagt ja ZUVERLÄSSIGKEIT - und verneint den waffenbesitz in §5 bei leuten die sich nicht für die FDGO einsetzen
wobei hier wolverine eigentlich seinen senf dazugeben sollte - da ist er der fachmann ;)
Ochhhhhhh, Bayern Bazi,
das haben wir doch lang und breit hier erklärt, dass reine Vermutungen oder Annahmen, es könnte gegen die FDGO vorgegangen werden, eben nicht ausreichen.
Auch das Waffengesetz bezieht sich nur auf Parteien, die von dem einen Gericht verboten sind. Die Lage ist aber anders ...
Zitat waffengesetz
Zitat
1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
1.die rechtskräftig verurteilt worden sind
a)wegen eines Verbrechens oder
b)wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,
wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
2.bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
a)Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,
b)mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,
c)Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.
(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die
1.a)wegen einer vorsätzlichen Straftat,
b)wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat,
c)wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz
zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,
2.Mitglied
a)in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, oder
b)in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt hat,waren, wenn seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
3.einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die
a)gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder
b)gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder
c)durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
4.innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit richterlicher Genehmigung in polizeilichem Präventivgewahrsam waren,
5.wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Gesetze verstoßen haben.
(3) In die Frist nach Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 2 Nr. 1 nicht eingerechnet wird die Zeit, in welcher der Betroffene auf behördliche oder richterliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.
(4) Ist ein Verfahren wegen Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 Nr. 1 noch nicht abgeschlossen, so kann die zuständige Behörde die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens aussetzen.
(5) Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:
1.die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;
2.die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten;
3.die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein.
Die nach Satz 1 Nr. 2 erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für den Zweck der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung verwendet werden.
also in dem von mir rot kenntlich gemachten teil sehe ich die möglichkeit, stadtbekannten neonazis die waffen zu entziehen
Die reine Mitgliedschaft in der NPD wird in dem Fall aber nicht reichen, da die NPD (noch) nicht verboten ist.
Wenn sie die entsprechenden Kriterien erfüllen würde, wäre sie ja verboten (zumindest in der Theorie)
Also müsste man demjenigen entsprechende Taten einzeln nachweisen.
gegen 3 b hast du immer verstoßen wenn du den arm zum gruß hebst oder hasspredigten auf ausländer, juden ecc hältst ;)
was ja gerade bei den im beitrag namentlich benannten personen erwiesen ist ;
@ Bayern Bazi:
Nö.
Es müssen Tatsachen vorliegen - und diese Tatsachen müssen gerichtsüberprüfbar sein.
Da die genannten Tatbestände in aller Regel Straftatbestände sind, sind hier also Verurteilungen (Rechtskräftig) notwendig.
Es gibt immer noch ein Recht auf Eigentum - da benötigt es zum Entzug schon ein Rechtsstaatliches Verfahren.
dann sag mir bitte wo das im gesetz steht ;)
und als vereinsvorsitzender - den antrag auf ein bedürfnis unterschreibt - find ich auch mal schnell ne möglichkeit diesen zu wiederufen
und wenn es "nichterscheinen" zum schießen (nichtausüben des schießsports ) -oder keint teilnahme am wettämpfen ist
aber warten wir auf unsere juristen -die werden da schon mehr zu sagen können
Zitatund als vereinsvorsitzender - den antrag auf ein bedürfnis unterschreibt - find ich auch mal schnell ne möglichkeit diesen zu wiederufen
Na, Du kleiner Despot .... und wenn schon - auch Du bist an rechtstaatliche Grundsätze gebunden.
Und selbst wenn - geht man halt in einem Club, der von einem rechtstreuen Vorsitzenden geführt wird und gut ist.
(.. Du bist doch in der Lage, google zu bedienen - schau z. B. einfach mal unter übler Nachrede und ähnlichen Straftatbeständen nach ..)
... und wenn Du im Waffengesetz bleibst, findest Du weiter unten genau das, was die Behörde macht - und wenn in den Registern nichts steht, hat man einen Rechtsanspruch auf "Zuverlässigkeit".
Zitat von: F_K am 25. November 2011, 16:32:36
... also sind "geplante Ausschlüsse" des Reservistenverbandes reines "Pressegetöse"
Richtig!
Zitatim besseren Wissen, dass man nicht gesetzeskonforme Handlungen ankündigt.
Das habe ich SO nicht behauptet! Zumindest ist der erweckte Eindruck (heute angekündigt - morgen rausgeschmissen) nur durch nicht satzungskonformes Verhalten der Beteiligten zu halten.
Mitgliedschaft in einer "blöden" Partei reicht hier auch nicht wenn diese Partei nicht vom BVerfG verboten ist. Da gibt sogar Rechtsprechung zu (Der Vorsitzende der DVU hatte eine Waffe und der Entzug ging bis zum BVerwG).
Nr. 3 geht schon ziemlich weit und steht mit Sicherheit unter den Straftaten. Letztlich muss das aber durch Gerichte präzisiert und geklärt werden. Und die Behörde müsste dazu ihre Erkenntnisquellen offenlegen. Das wird sicher spannend.
ZitatUnd die Behörde müsste dazu ihre Erkenntnisquellen offenlegen. Das wird sicher spannend.
Nicht wirklich. Wenn die Waffenbehörde z. B. das LRA ist, wird diese keine Kenntnisse von V-Leuten oder Diensten erhalten - ist die Waffenbehörde die Polizei - wird bei ausreichenden Tatverdacht ermittelt und die StA entscheidet, ob es für eine Anklage reicht - und dann darf ein Gericht entscheiden, ob Anklage zugelassen wird und es für eine Verurteilung reicht.
... wird die Verurteilung rechtskräftig, wird in der Folge die WBK entzogen.
Alles halt ein rechtsstaatlicher, ziemlich klarer Prozeß.
.. und auch für Vereinsvorsitzende ist die Sachlage klar: Ist das Grundbedürfnis bescheinigt, ist das erstmal eine Tatsachenbehauptung - da dann von "zurückzutreten", könnte Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen.
Bleibt also nur die Frage, ob WEITERHIN ein Bedürfnis besteht - also regelmäßig trainiert wird. Hier ist gängige Rechtssprechung und Praxis, dass trotz regelmäßigkeit auch über größere Zeiträume nicht trainiert werden muss (wenn halt andere Termine entgegen stehen).
Sprich: Erst nach z. B. Ablauf eines Jahres kann beurteilt werden, ob Training regelmäßig stattgefunden hat. Wenn nicht, informiert der Vorsitzende die Waffenbehörde (da gibt es Ermessensspielraum), und dann wird die Behörde in aller Regel nochmal 6 Monate zeitgeben, dass Bedürfnis nachzuweisen.
-> D. h. ein Vorsitzender kann nicht nach "Gutsherrenart" einfach "schnell" ein Bedürfnis versagen.
Zitat von: F_K am 25. November 2011, 21:49:59
ZitatUnd die Behörde müsste dazu ihre Erkenntnisquellen offenlegen. Das wird sicher spannend.
Nicht wirklich. Wenn die Waffenbehörde z. B. das LRA ist, wird diese keine Kenntnisse von V-Leuten oder Diensten erhalten - ist die Waffenbehörde die Polizei - wird bei ausreichenden Tatverdacht ermittelt und die StA entscheidet, ob es für eine Anklage reicht - und dann darf ein Gericht entscheiden, ob Anklage zugelassen wird und es für eine Verurteilung reicht.
Anders Soschinka/Heller; danach ist eine Datenübermittlung der Verfassungsschutzbehörden an die Waffenbehörde (unabhängig, wo diese nach Landesgesetz angesiedelt ist) zulässig.
Zitat von: F_K am 25. November 2011, 21:49:59
-> D. h. ein Vorsitzender kann nicht nach "Gutsherrenart" einfach "schnell" ein Bedürfnis versagen.
dass hab ich auch nicht behauptet ;)
aber als vorsitzender bin ich sogar verpflichtet - der behörde meldungen zu machen wenn innhaber einer von mir genehmigten wbk mir dem entsprechend auffallen
egal ob sie nicht regelmäßig und ernsthaft den schießsport betreiben (schießübungen laut sportordnung und nicht einfach auf scheiben ballern)
oder mir nach 3b auffallen - (in den anderen punkten bekommt die behörde ja jährliche auskunft über die abfrage der führungszeugnisse)
das wird dem LRA gemeldet - was die dann daraus machen ist nicht meine sache ;)
meldung macht frei und belastet die behörde ( ich will mir ja nicht hinterher selber vorwürfe machen - oder an den öffentlichen pranger gestellt werden wenn was vorfallenwürde)
als vorstand muss ich meine leute in dieser hinsicht beobachten
Nur das Problem wäre recht einfach zu lösen: Der VdRBw e.V. gliedert die RAG Schießsport aus dem Verein aus. Die Schießen im VdrBw e.V. erfolgen einzig als DVag, womit der Reservist Soldat mit allen Rechten und Pflichten ist und die Bundeswehr kann jemanden ohne Probleme die Zuziehung verweigern.
Allerdings würden dem VdRBw e.V. dadurch nicht unbeträchtlich Mitglieder wegbrechen.
ZitatNur das Problem
Ich sehe überhaupt kein Problem (und in einer kleinen Anfrage ist dies auch so von einem Staatssekretär gesehen worden):
- es gibt einen Verein, der ist politisch unabhängig, und hat Mitglieder vermutlich aller (demokratischen) Parteien.
- gleiches gilt für die dem Verein angeschlossenen RAG Schießsport.
Wird ein Mitglied des Vereines straffällig, entfällt die Zuverlässigkeit, die Behörde entzieht dann die WBK, je nach Straftat kann das Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Will die "POLITIK" eine Partei verbieten, so soll sie es tun - dann gibt es eine Grundlage, allen Mitgliedern der Partei die WBK zu entziehen und aus dem Verein auszuschließen.
ZitatWill die "POLITIK" eine Partei verbieten, so soll sie es tun - dann gibt es eine Grundlage, allen Mitgliedern der Partei die WBK zu entziehen und aus dem Verein auszuschließen.
...mit diesem Automatismus sehe ich Probleme. Mit der Verkündung des Urteils durch das BVerfG gilt die Partei als aufgelöst. Damit hat sie auch keine Mitglieder mehr. Wenn ich nicht Mitglied in einer verbotenen Partei bin, fehlt die Grundlage für den Entzug der WBK.
Zitat von: AriFuSchr am 26. November 2011, 16:01:09
ZitatWill die "POLITIK" eine Partei verbieten, so soll sie es tun - dann gibt es eine Grundlage, allen Mitgliedern der Partei die WBK zu entziehen und aus dem Verein auszuschließen.
...mit diesem Automatismus sehe ich Probleme. Mit der Verkündung des Urteils durch das BVerfG gilt die Partei als aufgelöst. Damit hat sie auch keine Mitglieder mehr. Wenn ich nicht Mitglied in einer verbotenen Partei bin, fehlt die Grundlage für den Entzug der WBK.
das passiert sogar ganz automatsich - siehe in dem von mir verlinkten gesetz - habs dir mal blau unterlegt ;)
Danke ;)
... und damit wird deutlich, dass die Pressemitteilung des Verbandes eigentlich nur heisse Luft ist.
Ist man Mitglied einer zugelassenen Partei (auch wenn es dazu Diskussionen gibt), ist dies kein Ausschlußgrund für die Mitgliedschaft in einem parteipolitisch neutralem Verein - und kein Problem für die WBK (wird nichtmal beim Antrag nach gefragt).
Wird die Partei verboten - hat man einen Ausschlußgrund und die WBK wird wiederrufen.
So einfach ist die Welt.
Zitat von: F_K am 26. November 2011, 19:09:35
... und damit wird deutlich, dass die Pressemitteilung des Verbandes eigentlich nur heisse Luft ist.
Willkommen in der Wirklichkeit!
ZitatSo einfach ist die Welt.
Richtig.
Zum Thema gibt es eine Meldung im aktuellen Spiegel 49/2011, Seite 21:
Grundsätzlich unzuverlässig
Es geht um den Waffenschein des früheren DVU-Vorsitzenden Gerhard Frey, über den Anfang kommender Woche erneut vor Gericht verhandelt wird. Die Verlängerung wurde 2006 verweigert. Frey klagte dagegen zunächst mit Erfolg. Das Bundesevrwaltungsgericht verwies 2009 den Fall nach Bayern zurück, da (Zitat) "verfassungsfeindliche Bestrebungen grundsätzlich eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen". "
waffenSCHEIN - oder waffenBESITZKARTE
ich glaub da ist auch wieder unwissenheit der presse die beides nicht unterscheidet
wieso sollte ein parteipolitiker - egal welcher partei - berechtigt sein zum FÜHREN einer schusswaffe ??
Zitat von: bayern bazi am 06. Dezember 2011, 12:50:02
wieso sollte ein parteipolitiker - egal welcher partei - berechtigt sein zum FÜHREN einer schusswaffe ??
Weil irgendwann (1997?) mal ein Brandanschlag auf seine Wohnung oder sein Büro verübt wurde und er deswegen Schutzbedarf angemeldet hatte...
Zitatverfassungsfeindliche Bestrebungen grundsätzlich eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen
... dass ist ja völlig unstreitig (steht sogar so im Waffengesetz)- allerdings stellt sich die Frage, wie es zu belegen ist.
Die Zugehörigkeit zu einer Partei die "wählbar" ist, sollte jedenfalls nicht ausreichend sein.
Edit:
Hier das Urteil:
http://www.la-by.bayern.de/documents/6a29b.pdf(Letztlich genau meine Meinung: Alleine die Mitgliedschaft reicht NICHT aus, sondern es müssen entsprechende Handlungen nachgewiesenen werden - der Reservistenverband stellt sich mit seiner Ankündigung also außerhalb des geltenden Rechts).
in bremen wurden jetzt waffen nach §5 absatz 3 abgenommen, mit der begrünung der fehlenden zuverlässigkeit
N-TVda bin ich mal gespannt ;)
... ich sehe das völlig entspannt - das ist RECHTSWIDRIG.
Wenn die nur etwas clever sind, gibt es richtig Ärger für die Waffenbehörde - ich würde auf Schadensersatz klagen.
Ich frag mich gerade, ob die Infos komplett sind.
Also war die Mitgliedschaft in der NPD bzw. DVU das einzige Kriterium oder liegen zusätzliche verfassungsfeindliche Bestrebungen vor?
Naja vielleicht sollte man auch andere Artikel lesen. Selbst der IBuK warnt vor überstürzten Aktionen
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,801654,00.html der ehemalige Präsident der Verfassungsgerichts warnt vor irreperablen Schäden für den Rechtsstaat Deutschland und die freiheitlich demokratische Grundordnung.
Denn die Taten eines einzelnen Parteimitglieds können nach deutschem Recht nicht auf alle übertragen werden. Sondern es muss rechtlich ohne Zweifel festgestellt werden, dass eine Organisation in der Gesamtheit ihrer Gliederungen als Ziel hat die grundgesetzliche Ordnung aufzuheben. Ein Teil der grundgesetzlich garantierten Rechte ist das Recht auf freie Meinungsäußerung, demokratische Willensbildung , Mitwirkung an der Entwicklung des politischen Systems usw. dieser schränkt der VdRBw e.V. selbstherrlich ein und stellt sich somit über die höchsten Organe der Legislative und der Judikative.
Sorry aber ironisch könnte nach dieser Handlung jemand mit der Schiedsgerichtsentscheidung eigentlich ein Verbotsantrag gegen den VdRBw e.V. einbringen, da er außerhalb des freiheitlich demokratischen Grundprinzips steht. Denn er stellt sich über die gesetzlichen Organe und schränkt für seine Mitglieder die bürgerlichen Grundrecht im Rahmen des GG ein.
Hierbei ist es unerheblich, ob mir die NPD und andere dieser Parteien gefallen oder nicht, sie sind so erlaubt wie CDU, SPD usw. und damit muss auch der VdRBw e.V. leben oder werden demnächst alle Soz.. entfernt aus dem VdRBw e.V. , weil sie nicht dem derzeitigen IBuK zujubeln?
ich finde die überstürzte Handlung des Verbandes ehrlich gesagt beschämend.
Gerade wir Soldaten / Reservisten stehen (im Äußersten sogar mit unserem eigenen Leben) für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein. Und dazu gehört nunmal auch andere Meinungen zu respektieren, auch wenn sie mit unserer eigenen nicht deckungsgleich sind (solange diese natürlich verfassungskonform ist).
Und was macht der "Reservistenverein"? Schmeißt kurzerhand Parteimitglieder aus ihren Reihen. Ja sag mal - geht´s noch.
Wo doch gerade Parteien ein Grundpfeiler unserer Demokratie sind. Mitglieder einer Partei die nicht verboten ist ...
Wenn diese Aktion nach einem Verbot der NPD anläuft dann ist´s von mir aus noch nachvollziehbar, so ist es nur peinlich.
Ich überlege mir ernsthaft diesem Verband (der in den letzten Jahren ein paar Böcke zu viel geschossen hat) den Rücken zu kehren. Sollen andere meine Posten füllen (bin um die Arbeitserleichterung dann sogar dankbar)
Horrido
ein erschütteter Fitsch
Ich habe mich diese Tage mit einem (neuen) Präsidiumsmitglied des VdRBw e. V. darüber unterhalten, dass ich die großspurige Ankündigung des Ausschlusses von NPD-Mitgliedern für "heisse Luft" halte, die vor einem ordentlichen gericht keinen bestand haben wird! Aber die Herrschaften sind da leicht beratungsreisitent und findne diese Entscheidung ganz toll! Na ja, dann habe ich gesagt, dass ich das Parteiprogramm der Linken nicht gut finde und dann den Ausschluß aller Linken aus dem Verband beantragen werde! Und danach kommen die Grünen dran ... usw.
Weiterhin bin ich der Meinung, dass der Hasenzüchterverein Hintertupfing jetzt jeden Inhaber eines Jagdscheines ausschließen sollte, weil die Ausübung der Jagd nicht mit der Satzung des Hasenzüchtervereins kompatibel sein könnte ;) ! Aber diese Fälle sind natürlich alle ganz anders gelagert ;) ! ... sagt der Verbandsmeier ...
Ok, ich habe mich dann mit der Frage ausgeklinkt, ob der Präsident des Verbandes dann wenigstens die Cojones hat, nachdem er dem ersten Mitlied der NPD, das sich erfolgreich vor einem deutschen Gericht gegen den Rausschmiss aus dem Verband gewehrt hat, den "roten Teppich" zum "Wiedereinmarsch" ausgerollt hat, sofort von ALLEN seinen Ämtern (inklusive seines Bundestagsmandates!) zurückzutreten! Aber davon wollte man dann auch nichts wissen ;) !
Die Herrschaften leben offensichtlich in eienr anderen Welt und in "höheren Sphären" ;) ! Fakt ist, dass ich aus diesem Clownsverein asap austreten werde, denn diese Politik kann und will ich weder mitverantworten, noch unterstützen! Die finden dann schon einen Depp, der meine Äcker dortselbst ein wenig bewackelt ...
ZitatDie Herrschaften leben offensichtlich in eienr anderen Welt und in "höheren Sphären" ;) !
Ach watt! Sach bloss! ;) :D
Jo, ich weis nicht, was die rauchen, aber das Zeug haut rein bis in die Socken :D :D :D !
... und ein Nebeneffekt davon ist wohl auch der völlige realitätsverlust ...
Ich frage mich jetzt aber, wie man die bösen NPD-Mitglieder indentifizieren wird? Die tragen ja keine T-Shirts, auf denen "ich bin NPD-Mitglied) steht... Oder wird aufgrund von Annahmen und Denunzierungen verstossen?
Aus dem von @Bayern Bazi verlinkten Artikel:
Zitat... Verbandspräsident Roderich Kiesewetter teilte am Freitag in Bonn mit, dass bisher 57 erkannte Mitglieder der rechtsextremen Partei den Verband verlassen müssen. Weiteren zwölf Personen sei die Kündigung zugegangen. Das betreffe acht Mitglieder in Sachsen, zwei im Saarland und jeweils ein Mitglied in Baden-Württemberg und in Hessen. ...
Frag mal den Präsi von dem Verein. Der muss ja wissen, was er "befohlen" hat. ..... Oder eben auch nicht .... ::)
In dem Artikel stand ja, dass die anderen "guten" Mitglieder die Augen offen halten sollen...
Irgendwie kommt mir das bekannt vor ... ::)
Nannte sich früher, glaube ich, ... Blockwart :D !
Welcome back ...
Ganz soweit wollte ich eigentlich nicht zurück ...
Wobei die Frage bleibt, inwiefern die Mitgliedschaft bewiesen werden soll. Rein aufgrund von Vermutungen jemanden aus dem Verband werfen, da habe ich schon ziemliche Magenschmerzen damit.
Ohne Parteiverbot wird das nicht funktionieren, wobei zurzeit ja auch noch etwas anderes hinzu kommt: Reicht eigentlich eine einfache NPD-Mitgliedschaft für einen Rauschmiss aus oder muss jemand Parteifunktionär sein? Wie will der Verband das juristisch belastbar begründen, - immer vor dem Hintergrund, dass die NPD eine legale Partei ist?
Wenn die NPD verfassungsfeindlich ist (ich habe wenig Zweifel) und verboten wird (ich habe nichts dagegen), dann muss das BVerfG sprechen und nicht der Reservistenverband.
Zitat von: dragon46 am 11. Dezember 2011, 19:44:13
Ich frage mich jetzt aber, wie man die bösen NPD-Mitglieder indentifizieren wird? Die tragen ja keine T-Shirts, auf denen "ich bin NPD-Mitglied) steht...
Zuerst könnte man ja tatsächlich diejenigen Mitglieder ausschließen, die ein solches oder ähnliches T-Shirt tragen. Da gibts sicher welche... ;)
Nun ja der Verband sieht seine finanziellen Mittel davon schwimmen, da mir von Organen der BW nahe gelegt wurde von der RK Abstand zu halten.
Ich hatte dann erst die RK gewechelt und bin dann auch ausgetreten.
In jedem Fall ist es juristisch sehr zweifelhaft, was der Verband macht. Doch ist dies etwas neues?
weils so schön zu dem thema hier passt
kleine anfrage der linken im bundestag
Die Anfrage war zu erwarten. Doch selbst die Linken räumen ein, dass ein Vereinsausschluss aus Vereinsrechtlichen Gesichtspunkten möglicherweise nicht möglich ist.
Mit der Diktion der Linken könnte ich auch gegen die Linken argumentieren, von daher "Grüß Gott Genossen, wohin des Weges?"
Zitat von: Schamane am 12. Dezember 2011, 07:23:01
Nun ja der Verband sieht seine finanziellen Mittel davon schwimmen, da mir von Organen der BW nahe gelegt wurde von der RK Abstand zu halten.
Hast du denn so viele Mitgliedsbeiträge gezahlt? ;)
@ Ulli76 eher weniger, aber wenn der Bund die 13,7 Mio € kippt dann hat sich das erledigt. Weil mit den 30 € können sie ihren Apparat nicht mehr unterhalten.
Zitat von: Schamane am 12. Dezember 2011, 21:38:10
@ Ulli76 eher weniger, aber wenn der Bund die 13,7 Mio € kippt dann hat sich das erledigt. Weil mit den 30 € können sie ihren Apparat nicht mehr unterhalten.
Ach wirklich?
Von den 30€ wird ja auch keiner aus dem Apparat oder der Apparat selbst bezahlt..... 8)
Der Jahresbeitrag wird an die jeweiligen Untergliederungen (Bund, LaGRp, BezGrp, KrsGrp, RK) verteilt (-> Beitragsrückfluss gem § 6 FinO des VdRBw)
@ Wadenbeisser die Aufteilung auf die Untergliederungen ist mir bekannt. Nur hat der VdRBw e.V. auch um die 200 hauptamtlich Angestellte und die würde man selbst wenn alle anderen Ausgaben gestrichen würden mit 30 * 122.000 kaum bezahlen können und mir geht es um die 13,7 Mio schließlich muss der Bund auch sparen.
Sicher.
Deswegen kämpfen die hauptamtlichen ja so verbissen um den Betrag X aus dem Einzelplan 14.
Schon mal überlegt warum der Verband immer bemüht ist auch viele MdBs im Präsidum zu haben?
Und warum wurde 2008 in Kassel der Beitrag von €24 auf €30 erhöht?
Ganz einfach: Weil der Verband einen gewissen Beitrag Y erbringen muss um den Betrag X aus dem Bundeshaushalt zu erhalten!
Und bei so manchem hauptamtlichen Angestellten bleibt die Frage offen, ob man den (und ggfs. seine Untätig- oder Unfähigkeit) wirklich braucht.
@ Wadenbeisser das ist mir selbstverständlich bekannt, nur Ärger ich mich mit dem Verband nicht mehr herum. Es gibt eigentlich für das BMVg nur einen Grund, warum sie den Verband finanzieren und dieser Punkt ist das der Verband das geringere Übel ist.
Weil ansonsten das BMVg die Wahl hätten sich aus der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit zu verabschieden oder mit X kleinen Vereinen herumärgern und diese jeweils auf ihre politische Zuverlässigkeit prüfen müßte.
Denn das die Bundeswehr selber die beorderungsunabhängige Reservistenarbeit steuert und führt ist eher unwahrscheinlich, weil selbst in notwendigeren Gebieten es nicht möglich ist Personal auszuwerfen da der Wille fehlt und leider beim Bund fast immer von Oben nach Unten und nicht von der Fähigkeit zum Dienstposten und Dienstgrad geplant wird!
Oh, welch Freude >:(
Mir wurde heute meine Kündigung aus dem Verband übersandt.
Weil ich es gewagt hatte, letzten Januar mein Beitrag bar beim Landesschatzmeister inkl. Quittung einzuzahlen, und nun heisst es, der Betrag ist nie eingegangen, selbst nicht nach der letzten Vorlage der Quittung. >:(
letztes Jahr haben Sie doppelt abgebucht und da hat es auch niemanden interessiert.
Was für ein Sauh....en.
Aber immerhin darf ich mich gerne wieder erneut um eine Aufnahme bemühen, sofern ich denn jetzt nunmehr 38,56 € bezahlt habe :-X
@ Staffsergeant das ist der Verband wie er leibt und lebt. Da kann man nur hoffen, dass die NPD - Mitglieder auch ihren Verbandsbeitrag nicht gezahlt haben, weil man sie dann los wird.
Für mich hat sich damit der VdRBw erledigt.
Zitat von: The_Staffsergeant am 14. Dezember 2011, 08:03:39
Für mich hat sich damit der VdRBw erledigt.
Ich habe dieses Jahr ebenfalls meine Mitgliedschaft gekündigt. Dieser Verein sollte sich endlich seinem Schicksal fügen und sich selber auflösen.
Nutzt doch mal diese Möglichkeit (unabhängig von einem Austritt):
Ungefiltert Kontakt aufnehmenUm zu erfahren, was dazu anders werden muss, ruft Roderich Kiesewetter dazu auf, sich zu melden - per E-Mail direkt an ihn und sein Team.
Dort wird alles ungefiltert aufgenommen, ausgewertet und für notwendige Forderungen an die Bundeswehr aufgearbeitet.
"Wir werden natürlich auch notwendige Schlüsse für unsere eigene Verbandsarbeit und Reservistenbetreuung ziehen", verspricht Kiesewetter.
E-Mail-Adresse fürs Meinungsbild: basis@reservistenverband.de
Gesamter Text:
Präsidium will wissen: Wo drückt der Schuh?
Ich hatte (neben anderen Mails mit Verbesserungsvorschlägen) auch eine Mail an den Präsidenten des VdRBw bezüglich der NPD-Problematik gesendet:
ZitatSehr geehrter Herr Kiesewetter,
zusätzlich zu den beiden Mails mit Anregungen seitens des Kameraden XXX und mir möchte ich noch eine persönliche Sorge von mir an Sie weitertragen:
Mit großer Sorge habe ich von dem geplanten – und nun begonnenem – Ausschluss von NPD-Mitgliedern aus dem Reservistenverband vernommen. Diese Maßnahme steht für mich in sehr krassem Gegensatz mit Artikel 3 des Grundgesetzes (Benachteiligung aufgrund der politischen Anschauung) und ist auch mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die der Reservistenverband in diesem Kontext propagiert, in absolutem Widerspruch.
Persönlich hege ich absolut keine freundschaftlichen Gefühle für die rechte Szene, die NPD oder alle anderen antidemokratischen Elemente. Ich bekenne mich kompromisslos zur FGDO und sehe diese durch diese Maßnahme des Reservistenverbandes verletzt. Solange die NPD nicht durch das Bundesverfassungsgericht verboten wurde, besteht keinerlei rechtliche Grundlage zum Ausschluss der Mitglieder – viel schlimmer noch, der Reservistenverband macht sich damit auch juristisch angreifbar. Eine erfolgreiche Klage auf Wiederaufnahme in den VdRBw wäre in diesem Kontext der absolute PR-Super-Gau. Daher bitte ich Sie, diese Maßnahme mit Blick auf das Grundgesetz kritisch zu prüfen. Vor dem Gesetz sind alle gleich, auch die etwas Unliebsameren.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
dragon46
Zurück kam jedoch eine unbefriedigende Antwort seitens des Referenten von Herrn Kiesewetter:
ZitatSehr geehrter Herr dragon46,
gern erläuterte ich Ihnen, warum NPD-Angehörige nichts im VdRBw zu suchen haben.
Haben Sie sich einmal die Zeit genommen und die Ziele beider Organisationen vergleichen? - Sie werden feststellen, dass die Ziele der NPD kaum mit denen des VdRBw in Einklang zu bringen sind!
So fordert die NPD in Ihrem aktuellen Parteiprogramm ,,Arbeit, Familie, Vaterland" vom Juni 2010 u.a.:
- Den Austritt aus EU und NATO
- Die Beschaffung von Atomwaffen sowie
- Die ,,Wiedervereinigung Deutschlands innerhalb seiner geschichtlich gewachsenen Grenzen".
Dieses steht im klaren Gegensatz zu den Zielen des VdRBw. - Wie kann also ein Bürger ernsthaft Mitglied beider Organisationen sein?
Auch rechtlich spricht nach eingehender Prüfung durch unsere Schiedsgerichtsbarkeit keinerlei Bedenken bei dem Ausschluss. Und selbst wenn es zu einer Klage kommen sollte (bis dato noch nicht der Fall), sind wir gewiss, diese zu gewinnen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen erläutern, warum NPD-Mitglieder auszuschließen sind.
Ihnen und Ihrer Familie ein Frohes Fest, einen Guten Rutsch und Gottes Segen für das kommende Jahr!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXX
Zitat von: dragon46 am 22. Dezember 2011, 23:31:58
,,Arbeit, Familie, Vaterland"
Ha!!!!!!!Jetzt können wir sie platt machen! Und zwar über das Urheberrechtsgesetz!!
Das ist geklaut, kopiert, plagiiert von Petain und dem Vichy-Regime:
"Travail, famille, patrie"http://de.wikipedia.org/wiki/Vichy-RegimeSo, ihr faulen Äpfel im NPD-Weidenkörbchen, jetzt seid ihr dran!
Man rufe die GEMA! Und die BILD! Ruft auch jemand Ströbele an, er möge sich öffentlich empören!! Claudia Roth nicht vergessen!!!!!111einself
Sie sind erledigt!
On les aura!http://www.royalalbertamuseum.ca/vexhibit/warpost/french/post13.htm ;D
Wenn sonst nichts mehr geht, hilft es immer, die "üblichen verdächtigen Betroffenheitsrhetoriker" zu aktivieren :D :D :D !
Gerade bin ich auf folgende Seite gestoßen:
http://www.taz.de/!84071/
Und bei dieser Aussage rollen sich mir irgendwie die Fußnägel hoch ;) :
ZitatIch fordere, dass wir eine Informationspflicht für den Verfassungsschutz einführen: Der Geheimdienst muss Organisationen, die staatliche Gemeinschaftsaufgaben übernehmen, warnen, wenn Verfassungsfeinde sich einschleichen. Es muss verbindlich geregelt werden, dass die Verfassungsschutzbehörden hier besser kooperieren.
Womit sollte denn eine solche Informationspflicht begründet werden? Und wenn der VdRBw e.V. als Schießsport treibende Verband Auskunft erhält, muss ich dem Schützenverein Hinterhagelhugelfing mit der gleichen Begründung auch Auskunft geben, und ...
In welcher Welt lebt der Herr Kiesewetter eigentlich? Möchte er mit den Forderugen für "seinen" Verband das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland unterminieren? Ist ein solches Bestreben denn überhaupt mit der FDGO vereinbar ;) ?
Und schon gibt es die erste Klage, interessanterweise kommt die Info vom Reservistenverband selbst:
ZitatRechtsstreit: Kommunalpolitiker wehrt sich gegen Ausschluss
Ein ehemaliges Mitglied der Landesgruppe Sachsen geht gegen seinen Ausschluss aus dem Reservistenverband vor. Die Mitgliedschaft war ihm gekündigt worden, nachdem bekannt wurde, dass er über eine sogenannte offene Liste der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) für einen Sitz in einem sächsischem Kreistag kandidiert hatte.
Diese "offenen Listen" erlauben es auch Nicht-Mitgliedern der Partei, für die jeweiligen Gremien zu kandidieren. Diese Erklärung führt der Betroffene nun an. Seine Argumentation: Ich bin doch kein NPD-Mitglied, also wehre ich mich gegen den Rauswurf.
Ziele der NPD nicht vereinbar mit Freiheitlich Demokratischer Grundordnung
Der Mann stand mit seinem Namen als Kandidat auf einer Wahlliste der NPD, er macht sich als mündiger Bürger also die Aussagen der Partei zu eigen, vertritt unter anderem folgende Aussagen aus dem Parteiprogramm:
- Kindergeld als volkspolitische Maßnahme des Staates dürfe nur an deutsche Familien ausgezahlt werden.
- Grund und Boden seien Eigentum des deutschen Volkes.
- Arbeitsplätze seien zuerst an Deutsche zu vergeben.
- Ausländer seien aus dem deutschen Sozialversicherungssystem auszugliedern.
- Asylanten dürften keinen einklagbaren Anspruch auf deutsche Sozialleistungen besitzen.
- Deutschland sei größer als die Bundesrepublik.
- Die Forderung nach einer Revision der nach dem Krieg abgeschlossenen Grenzanerkennungsverträge.
- Die Geschichte missachtende und gegen das Völkerrecht verstoßende bedingungslose Preisgabe deutscher Gebiete sei nicht hinzunehmen.
- Wiedereinführung der Todesstrafe
- Austritt aus der NATO und die Schaffung eines gesamteuropäischen Sicherheitssystems
Aussagen stehen Zielen des Reservistenverbandes entgegen
Unsere Satzung führt dazu in Artikel 2, Absatz 1 aus: Der Reservistenverband vertritt die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und steht zu deren internationalen Verpflichtungen.
In der Öffentlichkeit werden Personen, die ein Mandat für eine Partei wahrnehmen wollen – und als solche fungiert das klagende Mitglied – immer mit den Zielen der Gruppierung, für die sie stehen, in Verbindung gebracht.Wer dem Reservistenverband angehört und zugleich über eine offene Liste der NPD in einen Kreistag einziehen will, schädigt damit dem Ansehen des Verbandes. Ein Ausschluss ist daher das einzig mögliche - und darüber hinaus vollkommen legitime - Mittel, eine Schädigung des Ansehens vom Reservistenverband abzuwenden.
Quelle: Reservistenverband.de
Ich finde den Verein nur noch peinlich :-[ und bin ausgetreten. :o