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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Sinthoras am 24. November 2011, 21:09:30

Titel: Frage zur Weiterbildung nach der 6-Monatsfrist (SaZ)
Beitrag von: Sinthoras am 24. November 2011, 21:09:30
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu Weiterbildungsmöglichkeiten während der Dienstzeit (nach AGA und allem):
Ich mache nach meiner AGA und der Zusatzausbildung eine Mannschaftslaufbahn als Gebirgspionier/ Fahrer in Ingolstadt und möchte einen höheren Schulabschluss nachholen und finanziere den auch selbst. Wie schauts nach den ganzen Ausbildungen denn Zeitmäßig aus? Hab ich die Zeit so etwas in angriff zu nehmen, oder eher nicht? Wär schön, ein paar Erfahrungsberichte zu sammeln.

Danke für eure Antworten
Titel: Antw:Frage zur Weiterbildung nach der 6-Monatsfrist (SaZ)
Beitrag von: miguhamburg1 am 25. November 2011, 08:29:21
Woher sollen wir denn wissen, welche Bildungseinrichtung in welcher Entfernung zu Ihrem Standort Ihren angestrebten Ausbildungsabschluss berufsbegleitend anbietet? Woher sollen wir weiter die Ausbildungs-, Übungs- und Einsatzplanung Ihres zukünftigen Truppenteils kennen?

Fragen Sie am neuen Standort am besten Ihren Spieß, wie diese Planung in Bezug auf Ihre angestrebte Ausbildung passt oder welche Konflikte es geben wird.
Titel: Antw:Frage zur Weiterbildung nach der 6-Monatsfrist (SaZ)
Beitrag von: Sinthoras am 25. November 2011, 21:24:58
Wenn ich einen zusätzlichen Abschluss machen würde, dann nur über Fernstudium (wie gesagt, geht dann auf eigene Kosten). Wollt mal wissen ob damit vielleicht schon jemand Erfahrungen hat, vielleicht ob leute das selber schon gemacht haben.
Titel: Antw:Frage zur Weiterbildung nach der 6-Monatsfrist (SaZ)
Beitrag von: ulli76 am 25. November 2011, 21:29:06
Sehr viele schaffen es nicht.
Immerhin muss man sich zusätzlich zum normalen Dienst motivieren. Ist nicht einfach, da Soldat-sein eben kein 9-5-Job ist und Dienste, Übungsplätze und Einsätze zum normalen Dienst dazu kommen.
Titel: Antw:Frage zur Weiterbildung nach der 6-Monatsfrist (SaZ)
Beitrag von: Sinthoras am 25. November 2011, 21:37:04
Zitat von: ulli76 am 25. November 2011, 21:29:06
Sehr viele schaffen es nicht.
Schade :-[
Kann man sich zu den Prüfungen freistellen lassen oder geht das über Urlaub?
Titel: Antw:Frage zur Weiterbildung nach der 6-Monatsfrist (SaZ)
Beitrag von: wadenbeisser am 25. November 2011, 22:01:36
Zitat von: Sinthoras am 25. November 2011, 21:37:04
Kann man sich zu den Prüfungen freistellen lassen oder geht das über Urlaub?

Zu Risikien und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Spieß oder sehen Sie freudig der Entscheidung Ihres Chefs entgegen!
Titel: Antw:Frage zur Weiterbildung nach der 6-Monatsfrist (SaZ)
Beitrag von: miguhamburg1 am 25. November 2011, 22:56:00
... oder etwas freundlicher ausgedrückt:

Für die Genehmigung von (Sonder) Urlaub der Soldaten ist der jeweilige Disziplinarvorgesetzte zuständig. Wenn es die dienstlichen Belange zulassen, werden Sie Urlab genehmigt bekommen, wenn sie dem entgegenstehen, dann nicht. Zu welchen Zeiträumen in Ihrem Fall solche Belange Ihrer Freistellung für Prüfungen entgegen stehen, können wir Ihnen von hier aus nicht sagen. Genau deshalb empfahl ich Ihnen ja auch, sich mit Ihrem Anliegen und Ihren Fragen am neuen Standort an Ihren Spieß zu wenden. Der wird Ihnen da konkretweiterhelfen.
Titel: Antw:Frage zur Weiterbildung nach der 6-Monatsfrist (SaZ)
Beitrag von: wadenbeisser am 25. November 2011, 23:01:37
oder noch anders:

Guckst Du

und dort mal den "Themenkatalog Berufsförderungsdienst" durchforsten.
Titel: Antw:Frage zur Weiterbildung nach der 6-Monatsfrist (SaZ)
Beitrag von: miguhamburg1 am 25. November 2011, 23:08:46
... wobei unser Fragensteller ja durchaus auch eine Weiterqualifizierung außerhalb des BFD-Anspruchs besuchen könnte.
Titel: Antw:Frage zur Weiterbildung nach der 6-Monatsfrist (SaZ)
Beitrag von: wadenbeisser am 25. November 2011, 23:14:07
aber wie heisst es so schön:

Wann sollte ich den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) kontaktieren?

Eine Kontaktaufnahme kann im Grunde genommen nur zu spät erfolgen.
Titel: Antw:Frage zur Weiterbildung nach der 6-Monatsfrist (SaZ)
Beitrag von: miguhamburg1 am 25. November 2011, 23:21:04
...natrlich absolut richtig ... :)

Dennoch gilt natürlich Gesagtes, was das Thema "Freistellung/Urlaubsgewährung" anbelangt.
Titel: Antw:Frage zur Weiterbildung nach der 6-Monatsfrist (SaZ)
Beitrag von: Sinthoras am 26. November 2011, 09:26:16
Ich werd mich da mal umhören und alles auf mich zukommen lassen. Ich muss ja auch erst mal durch alle Tests und die AGA durchkommen und dann kann ich das ja in Angriff nehmen.
Wie sagt man so schön? Schau ma mal, dann seh mas scho ;)
Trotzdem vielen Dank für die Antworten   :D