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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Joker81 am 28. November 2011, 17:17:06

Titel: Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: Joker81 am 28. November 2011, 17:17:06
Hallo zusammen,
Ist es normal das ich dieses Schreiben noch nicht erhalten habe?
Habe eine Einplanung zum 02.01 erhalten und alle Papiere
Unterschrieben zum Zentrum geschickt.

Ist es noch zu früh dort mal zu Fragen oder sollte ich noch was warten?
Hab meinen Job bereits gekündigt,daher bin Ich etwas nervös.

Danke
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: KlausP am 28. November 2011, 17:19:57
ZitatIst es noch zu früh dort mal zu Fragen oder sollte ich noch was warten?

Wenn Sie die Unterlagen erst letzte Woche abgeschickt haben, ist es eindeutig zu früh, wenn Sie die Unterlagen vor 4 Wochen weggeschickt haben, würde ich mal anrufen.
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: Hei-Ko am 28. November 2011, 17:20:04
Wieso haben Sie ihren Job gekündigt?
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: KlausP am 28. November 2011, 17:23:56
Wenn ich mir diesen Beitrag so ansehe, frage ich mich, warum Sie nicht schon längst angerufen haben:

Zitat von: Joker81 am 21. Oktober 2011, 09:30:00
Glück Auf,

kurze Frage:

Wie lange dauert es bis Ich eine Aufforderung zum Dienstbeginn bekomme? (Hoffe der Schrieb heisst so)
Habe die Verpflichtungserklärung vor ca.4-5 Wochen abgeschickt.
Geplant ist der 02.01.2012 3./LFZTABT.152 der Heeresflieger in Rheine.

Danke.
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: Joker81 am 28. November 2011, 17:27:49
Zitat von: KlausP am 28. November 2011, 17:19:57
ZitatIst es noch zu früh dort mal zu Fragen oder sollte ich noch was warten?

Wenn Sie die Unterlagen erst letzte Woche abgeschickt haben, ist es eindeutig zu früh, wenn Sie die Unterlagen vor 4 Wochen weggeschickt haben, würde ich mal anrufen.

Gut,dann werde ich dort mal anrufen.
Sind nämlich schon mehr als vier Wochen

Wollte denen nicht auf den Sack gehen, werde morgen dort anrufen
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: KlausP am 28. November 2011, 17:31:45
ZitatSind nämlich schon mehr als vier Wochen

Das habe ich nach kurzem Suchen dann auch festgestellt.  ::)
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: Joker81 am 28. November 2011, 17:32:57
Zitat von: HeikoG. am 28. November 2011, 17:20:04
Wieso haben Sie ihren Job gekündigt?

Den hätte Ich sowieso gekündigt.
Selbst wenn es mit der BW nicht geklappt hätte.
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: Hei-Ko am 28. November 2011, 17:34:37
Achso ok.
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: Joker81 am 28. November 2011, 17:38:49
Zitat von: KlausP am 28. November 2011, 17:31:45
ZitatSind nämlich schon mehr als vier Wochen

Das habe ich nach kurzem Suchen dann auch festgestellt.  ::)

Daher werd Ich morgen nachfragen und schauen was dort Schiefgelaufen ist
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: Flexscan am 28. November 2011, 17:55:20
wie blöd kann man eigtl sein. Den Job zu kündigen ohne was neues zu haben?

Ne mündliche Zusage hilft da nix.

Au weia ....

ach so selbst wenn das mit der Bundeswehr auch nicht klappt.

3 Monate Sperre kein ALG oder H4 wegen Eigenkündigung.
Herzlichen Glückwunsch!
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: Joker81 am 28. November 2011, 18:14:41
Zitat von: Flexscan am 28. November 2011, 17:55:20
wie blöd kann man eigtl sein. Den Job zu kündigen ohne was neues zu haben?

Ne mündliche Zusage hilft da nix.

Au weia ....

ach so selbst wenn das mit der Bundeswehr auch nicht klappt.

3 Monate Sperre kein ALG oder H4 wegen Eigenkündigung.
Herzlichen Glückwunsch!

Wenn man doch keine Ahnung hat sollte man sich mit solchen unqualifizierten Aussagen zurückhalten.
Mein Plan B ist es im Elterlichen betrieb zu Arbeiten wenn es ais welchen Gründen auch immer nicht klappen sollte.
Meine jetzige Anstellung hätte Ich sowieso gekündigt.
Also kein H4
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: Tim711 am 28. November 2011, 18:19:45
Flexscan hat doch vollkommen richtig reagiert?

In deinem ganzen Fred steht nischts über dein Plan B aka. Elternbetrieb. Also kannst du dich nicht beschweren ;)

Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: Flexscan am 28. November 2011, 18:33:01
Schlammi sollte mal langsam unsere Kristallkugel wieder herausrücken  ::)
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: rookie01 am 28. November 2011, 19:03:32
"Aufforderung zum Dienstantritt"-> ist das, das Gleiche wie die Einberufung zu einer Eignungsübung?
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: Flexscan am 28. November 2011, 19:25:32
Bitte um Korrektur wenn ich falsch liege....

Also Aufforderung zum Dienstantritt erhalten diejenigen Zeitsoldaten, die Ihren Vertrag ohne Wiederruf unterschrieben haben.

Die Einberufung zur Eignungsübung erhalten diejenigen Zeitsoldaten, die mit Wiederruf unterschrieben haben.

Der Unterschied darin besteht, das bei der Aufforderung zum Dienstantritt keine rechtlichen Konsequenzen entstehen, erscheint man nicht. Sprich es stehen nach drei Tagen nicht die Feldjäger vor der Tür.

Anders verhält es sich bei der Einberufung, dieser muss man Folge leisten, ansonsten wird per Feldjägertaxi Folge geleistet ;)
Die Einberufung zur Eignungsübung ist im Prinzip gleichzusetzen mit der Einberufung zur Wehrpflich.
Da haste auch net sagen können "Neee ich geh nich kein Bock".
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: Hei-Ko am 28. November 2011, 19:30:16
Bei der Eignungsübung unterschreibt man nicht mit Widerruf, ich hab es zumindestens nicht gemacht. Eignungsübende sind die sogenannten Neckermänner, also angehende SaZ mit verwertbarer Berufsausbildung und dadurch resultierende Einstellung mit höherem Dienstgrad.
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: Flexscan am 28. November 2011, 19:38:09
ois klar dann lag ich wohl etwas daneben merci sry für fehlinfo.
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: KlausP am 28. November 2011, 19:42:50
Eine "Aufforderung zum Dienstantritt" erhalten alle SaZ, die nicht mit höherem Dienstgrad als Eignungsübende eingestellt werden - egal ob mit oder ohne Widerruf (und, soweit ich das verstanden habe, inzwischen auch FWDL - man korrigiere mich, wenn das nicht stimmt).

Eignungsübende erhalten einen "Einberufungsbescheid zu einer Eignungsübung".

In allen Fällen erscheinen die Feldjäger nicht mehr, wenn man seinen Dienst nicht antritt, ganz einfach, weil in allen Fällen bei Nichterscheinen zu dem in den Dokumenten genannten Terminen schlicht kein Dienstverhältnis zustande kommt und die Unterlagen durch die Einheit an die KWEÄ bzw. die ZNwG zurückgeschickt werden. (Achtung! Nix verwechseln, wenn man erst einmal Soldat ist, kommen die Feldjäger bei Eigenmächtiger Abwesenheit nach wie vor!)

Warum SaZ/FWDL eine "Aufforderung ..." erhalten und EÜb immer noch einen "Einberufungsbescheid ..." - keine Ahnung.
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: Flexscan am 28. November 2011, 19:51:04
Deswegten war ich irritiert.

Das es bei beiden konsequenzlos bleibt war mir neu, dachte wegen der "Einberufung", das es da Konsequenzen gibt.

Danke Klaus.
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: KlausP am 28. November 2011, 19:59:05
Das war es bei SaZ und EÜb früher auch schon. In der ZDv 10/13 steht (stand ??) in der Anlage 13:

ZitatErste Meldung

- Verdacht der Eigenmächtigen Abwesenheit

  + wegen Nichtantritts des Grundwehrdienstes am ......
  + nach Dienstantritt
  + wegen Nichtantritts einer Wehrübung vom ........... bis .........

- Verdacht der Fahnenflucht

  + wegen Nichtantritts des Grundwehrdienstes am ......
  + nach Dienstantritt
  + wegen Nichtantritts einer Wehrübung vom ........... bis .........
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: resi am 28. November 2011, 22:32:43
Nein Mann.
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: Joker81 am 28. November 2011, 23:33:30
Zitat von: resi am 28. November 2011, 22:32:43
Nein Mann.
Sondern?
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: schlammtreiber am 29. November 2011, 09:41:43
Zitat von: Flexscan am 28. November 2011, 18:33:01
Schlammi sollte mal langsam unsere Kristallkugel wieder herausrücken  ::)

Erst wenn alle Prüfungen gelaufen sind  ;D
Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: BullyDame am 29. November 2011, 12:01:17
Hallo,

also ich fange erst im Juli an... bekomme ich dann paar Wochen vorher die Einberufung oder 4 Wochen nach dem ich alles Unterschrieben zurück geschickt habe...???

Titel: Antw:Aufforderung zum Dienstantritt
Beitrag von: DaddysGirl am 29. November 2011, 12:37:45
Meine liegt schon seit dem 7.7. bei mir zu Hause und ich habe Dienstantritt am 2.1.

Aber ist denke ich unterschiedlich, je nachdem wie viel Stress das ZNWG hat.