Hallo,
Ich hab kurz eine frage, da unser Rechnungsführer nie weiß, was er machen soll, komische formulierung, aber so ist es, jedes mal wenn ich ihn was frage, heißt es, ich habe keine Ahnung, und speißt mich ab....
Es geht ums Verpflegungsgeld....
ich bin von der Morgen und Abends Verpflegung abgemeldet, erhalte im Monat zwischen 70 - 100 EUR mehr.
Manche aber, erhalten über 140 EUR.
Keiner kann mir helfen, keiner kann mir genau sagen, was dann mir zusteht... was kann ich tun?
Es handelt sich schon über 7 Monate....
Für jeden komplettennTag, an dem Sie keine Truppenverpflegung einnehmen können, erhalten Sie den doppelten Verpflegungsgeld-Satz ausgezahlt. An Tagen, an denen Sie nur Teilmahlzeiten nicht einnehmen können, erhalten Sie den einfachen Satz der jeweiligen Teilmahlzeit ausgezahlt. Das heisst, am Samstag und am Sonntag gibt es den doppelten Satz der Tagesverpflegung (ich weiss im Moment nicht, wie hoch der Satz ist), von Montag bis Donnerstag erhalten Sie jeweils den einfachen Satz für die Morgen- und die Abendkost. Am Freitag ist es davon abhängig, ob Sie Mittagsverpflegung einnehmen, dann gilt die Regelung wie Mo - Do, wenn Sie keine Mittagsverpflegung einnehmen, wie Sa/So.
An Tagen, an denen Sie zu Diensten eingeteilt sind (Wache, GvD) oder bei Ausbildungen oder Übungen sind Sie zur Teilnahme verpflichtet, ungeachtet der Befreiung.
ok. Danke das hilft mir schon einmal weiter.... Danke,
Jetzt müsste ich nur noch wissen, was Frühstück und Abendessen kostet, dann könnte ich es fiktiv für März 2012 mal ausrechnen
Steht in jeder Truppenküche am Aushang und in vielen Einheiten auch.
Ok... dann wäre es fiktiv für März 2012 (ohne Wache / GVD):
22 Arbeitstage
Frühstück: 1,87 EUR
Abendessen: 2,87 EUR
Komplett: 4,74 EUR pro Tag
4,74 x 22 Arbeitstage = 104,28 EUR
9 Wochenend Tage
Frühstück: 1,87 EUR
Mittag: 2,87 EUR
Abend: 2,87 EUR
Komplett: 7,61 EUR
Da aber nur Sonntags doppelter Satz zählt müsste man es anders rechnen...
5 Samstage = 7,61 x 5 = 38,05 EUR
4 Sonntage = 7,61 x 2 x 5 = 76,10 EUR
Gesamt Wochenende: 114,15 EUR
####
Wochenende 114,15 EUR
+ Werktags 104,28 EUR
= 218,43 EUR
Kann das stimmen?
@ Ulli76 die Preise in der Kantine sind die zu zahlenden Beträge bei SaZ / BS auch wenn es ziemlich genau dem derzeitigen doppelten Verpflegungssatz entspricht haben die Preise mit den FWD / WÜ nichts zu tun.
Für einen FWD / WÜ werden für die Verpflegung 3,60 € eingeplant. Somit erhalten sie je Samstag und Sonntag 7,20 €. Die 3,60 schlüsseln sich wie folgt:
Früh: 1,10 €
Mittag: 1,35 €
Abend: 1,15 €
Aus der Mittagsverpflegung als Verpflichteter heraus zu kommen ist extrem schwer in den meisten mir bekannten Einheiten.
ok, dann sieht das ganze wieder anders aus
@ Ekkebert diese Rechnung würde die Ersparnis eines SaZ / BS betreffen, aber dieser muss in der Regel eh nicht Essen gehen.
bei einem 30 Tage Monat mit 22 Werktagen und 8 Tagen Wochenende würde der Soldat erhalten:
8 x 7,20 = 57,60 €
22 x 2,25 = 49,50 €
.............................
= 107,10 €
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ZitatDa aber nur Sonntags doppelter Satz zählt müsste man es anders rechnen...
Falsch.
Jeder komplette Tag den Sie, weil Sie keinen Dienst haben, nicht an der Gemeinschftsverpflegung teilnehmen, wird doppelt gerechnet, also auch Samstag, Wochenfeiertage, Urlaub oder KzH. Ich weiss, wovon ich schreibe, als ehemaliger Spieß sowieso, aber als Wehrübender mit Befreiung von der Morgen- und Abendkost ebenfalls.
ja, bei mir werden 1000 sachen von 100 anderen leuten gesagt, darum bin ich hier, ich will wissen, was ich so erhalten würde....
Damit ich damit zum REFÜ kann und evtl. druck machen kann...
Sind Sie freitags mittags noch in Verpflegung? Wenn nicht, erhalten Sie auch dort den doppelten Satz. Was sagt denn Ihr Spieß zu den "Ausreden" des ReFüs?
Nein Freitags bin ich nicht in der verpflegung...
11:15 Stuben und Revierreinigen, 12:15 Dienstschluss
Bei ihm war ich noch nicht, wollte es erstmal so versuchen, ohne stress zu machen...
Wie ist das eigentlich wenn ich UvD/Wache habe,bin ich da nicht eigentlci sowieso mit drinne?Ich war auch abgemeldet,ausser bei GvD/wachdienst.Oder wird das immer anders geregelt?
Zitat von: walli am 05. Februar 2012, 22:24:12
Wie ist das eigentlich wenn ich UvD/Wache habe,bin ich da nicht eigentlci sowieso mit drinne?Ich war auch abgemeldet,ausser bei GvD/wachdienst.Oder wird das immer anders geregelt?
Lesen ist nicht Ihre Stärke?
ZitatAn Tagen, an denen Sie zu Diensten eingeteilt sind (Wache, GvD) oder bei Ausbildungen oder Übungen sind Sie zur Teilnahme verpflichtet, ungeachtet der Befreiung.
Ach ja,überlesen!Tschuldigung. ::)
Also ich kenne es so, dass der Soldat Freitag zur Mittagverpflegung noch gemeldet ist und sich hier auch nicht befreien lassen kann. Eben damit nicht die 7,20 € sondern nur die 2,25 € zur Auszahlung gelangen.
Denn der ReFü hat den DV's einmal vorgerechnet, dass wenn er bei 50 FWD + 30 WÜ im Jahr einen Vermögensschaden des Bundes bei angenommenen 48 Dienstwochen von 7,20 - 3,60 - 2,25 = 1,35 je Soldat und Woche verursacht. Dieses würde sich in diesem Zeitraum auf
1,35 * 80 * 48 = 5184,0 € im Jahr ausmachen.
Daher mögen die DV's ihrer Führsorgepflicht genüge tun und sicherstellen, dass alle verpflichteten Soldaten die Truppenverpflegung einnehmen.
EU / KzH usw. ist mit 7,20 € abzugleichen, soweit es mir bekannt ist.