Hallo alle zusammen,
meine probezeit ist nun fast beendet und mich würde interessieren wie es nun genau mit der verpflichtungsprämie aussieht !
ich bin seit dem 1.10.2011 saz4 !
da ich nirgenswo was finden kann ob nun schon irgendwer was von dieser prämie bekommen hat möchte ich nun einfach mal hier versuchen eine antwort auf meine fragen zu finden!
mich würde interessieren wann genau man die prämie bekommt und wieviel netto das ungefähr ist wenn man diese ausgezahlt bekommt ! (bin ledig , 24 jahre , lohnsteuerklasse I )
den ganzen text bezüglich verpflichtungsprämie hab ich mir schon sonst wie oft durchgelesen aber wie gesagt mich interessiert ob überhaupt jemand schon was von der prämie gesehen hat , wann er die prämie ausgezahlt bekommen hat und wieviel es ungefähr war !
vielen dank :)
na dann will ich mal die informationen weitergeben die ich bisher bekommen habe !
die verpflichtungsprämie gibt es 2012 wohl auch wieder ! Jedoch ist als fwdl ein ganz wichtiger punkt zu beachten ! da es sich bei fwdl um eine weiterverpflichtungsprämie handelt ist es sehr unklug sich von anfang an als fwdl 23 einstellen zu lassen ! bei mir gibt es paar leute die deswegen keinen cent bekommen ! wenn man sich also als fwdl 6 - 12 oder was weis ich erstmal einstellen lässt und sich dann länger verpflichtet bekommt man auch die prämie !
Bei saz ist das ganze egal ! sobald man ernannt wird gilt die festgesetze dienstzeit die man sich verpflichten lassen hat und man bekommt die prämie nach der probezeit !
Soweit ich weiß gibt es allerdings keine Prämie für SAZ 12 in der Offizierslaufbahn
Bei den Feldwebeln auch nicht.
Ist ne Sache von Angebot und Nachfrage: Bei den Mannschaftern (SaZ und FWDL) herrscht nen Mangel, bei den Feldwebeln nicht.
Zitat von: Hiko 87 am 20. März 2012, 07:32:56
na dann will ich mal die informationen weitergeben die ich bisher bekommen habe !
die verpflichtungsprämie gibt es 2012 wohl auch wieder ! Jedoch ist als fwdl ein ganz wichtiger punkt zu beachten !...
Die Weiterverpflichtungsprämie gilt nicht für FWDL.
Denn:...wer sich als Soldatin auf Zeit und Soldat auf Zeit, dessen Dienstzeit spätestens zum 31. Dezember 2013 endet, im Jahr 2012 um mindestens zwei Jahre in einer Mannschaftslaufbahn weiter verpflichtet
Also gilt das wiedermal auch nicht für Mannschafter, die 2012 erstmals ernannt werden und über den 31. Dezember ´13 hinaus Dienstzeit haben?
hö, wie jetzt?
Ich bin NOCH FWDL 9, seit Oktober 2011. Hab gestern Antrag auf SaZ 4 Mannschafter abgegeben.
Bekomm ich dann die Prämie oder nicht?
Ich zitiere nochmal aus
www.bundeswehr-karriere.de ZitatVerpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit
Der Deutsche Bundestag hat am 15. Dezember 2011 das ,,Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" (kurz: Fachkräftegewinnungsgesetz) beschlossen. Gegenstand des Gesetzes ist auch die Verlängerung der zunächst bis Ende 2011 befristeten Gewährung von Verpflichtungsprämien an Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit für eine Dienstzeitverpflichtung von mindestens zwei Jahren in einer Mannschaftslaufbahn. Somit erhält unter den gleichen Bedingungen wie im Jahr 2011 eine Verpflichtungsprämie,
wer sich im Jahr 2012 für mindestens zwei Jahre Dienstzeit im Status als Soldat auf Zeit in einer Mannschaftslaufbahn erstmalig verpflichtet,
wer sich als Soldatin auf Zeit und Soldat auf Zeit, dessen Dienstzeit spätestens zum 31. Dezember 2013 endet, im Jahr 2012 um mindestens zwei Jahre in einer Mannschaftslaufbahn weiter verpflichtet.
Die Verpflichtungsprämie beträgt 125 Euro je Kalendermonat der Verpflichtungs- / bzw. Weiterverpflichtungszeit und wird nach der endgültigen Festsetzung als Einmalzahlung gewährt. Da das Gesetz nicht mehr im Jahr 2011 in Kraft treten kann, wird die Prämie ab dem 1. Januar 2012 zunächst unter Vorbehalt gewährt, der mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens - voraussichtlich im Februar 2012 - gegenstandslos wird.
Quelle: https://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/PYw7EsIwDAWvwgGI1dNxCgjdixGxBknx-EOG22OazCt2t3n0oDHHR1Y02RxKd5qjXJY9mOgbpQgXDpIKH5HQc6sxdcUyoL3WYHAfjldjp9v_NBesBpqf7N8JqueTb1NETEzZ7PoDl9UtUw!!/
edit
Mein Beitrag bezieht sich nur auf:
Zitatdie verpflichtungsprämie gibt es 2012 wohl auch wieder ! Jedoch ist als fwdl ein ganz wichtiger punkt zu beachten ! da es sich bei fwdl um eine weiterverpflichtungsprämie handelt ist es sehr unklug sich von anfang an als fwdl 23 einstellen zu lassen ! bei mir gibt es paar leute die deswegen keinen cent bekommen ! wenn man sich also als fwdl 6 - 12 oder was weis ich erstmal einstellen lässt und sich dann länger verpflichtet bekommt man auch die prämie !
Dafür gibts definitiv keine Prämie.
Wenn du dich aber erstverpflichtest als SaZ 04, dann bekommst du eine Prämie, siehe Klaus Beitrag
Und bevor Fragen kommen, wann denn mit der Kohle zu rechnen ist, hilft verstehendes Lesen:
Zitat... Die Verpflichtungsprämie beträgt 125 Euro je Kalendermonat der Verpflichtungs- / bzw. Weiterverpflichtungszeit und wird nach der endgültigen Festsetzung als Einmalzahlung gewährt. ...
Da man bei der Berufung in das Dienstverhältnis als gerade neu Eingestellter erstmal eine Dienstzeitfestsetzung auf 6 Monate bekommt und die Dienstzeit erst danach
endgültig festgesetzt wird, kann auch frühestens im 7. oder eher 8. Dienstmonat damit gerechnet werden. Da diese Festsetzung der Dienstzeit auf 6 Monate nichts mit der neuen "Probezeit" des Soldaten zu tun hat, kann man darauf auch nicht verzichten.
hab meine prämie nun endlich erhalten.
nun mal die klaren zahlen
ledig, 24 jahre , lohnsteuerklasse I
ich hab so ziemlich genau mit meinen bezügen 6000 euro aufn konto bekommen !
die prämie ist somit ca. 4300 euro hoch
Kann ich bestätigen, Hiko87
bekommt man die auch in der uffz laufbahn ?
Zitat von: vanian am 18. Juni 2012, 21:03:20
bekommt man die auch in der uffz laufbahn ?
Wie wäre es einfach mal mit Lesen? :(
ich werde aus den texten nicht ganz schlau tut mir leid
ich verstehe das jetzt so das man die als saz bekommt ab einer verpflichtungzeit von min 2 jahren aber nicht als fw und höher
liege ich da richtig ?
in einer Mannschaftslaufbahn
so schwer ist das aber nicht zu verstehen.
Steht doch ganz deutlich in dem Zitat in meinem Post vom 21. März 2012, 17:07:34
Zitategenstand des Gesetzes ist auch die Verlängerung der zunächst bis Ende 2011 befristeten Gewährung von Verpflichtungsprämien an Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit für eine Dienstzeitverpflichtung von mindestens zwei Jahren in einer Mannschaftslaufbahn.
Was ist denn daran nun so schwer zu verstehen?
Ich selber wurde im Jahr 2012 zum SaZ benannt (Mannschaftslaufbahn) SaZ 4, also bekomme ich die Prämie auch oder wie darf ich das jetzt alles verstehen??
Gelesen haben Sie in diesem Thread ab schon mehr als nur die letzten 3 Posts?
Zu Ihrer Frage: Ja, aber erst nach Ablauf der 6monatigen Probezeit.
Zitat von: KlausP am 27. Juni 2012, 11:51:10
Gelesen haben Sie in diesem Thread ab schon mehr als nur die letzten 3 Posts?
Zu Ihrer Frage: Ja, aber erst nach Ablauf der 6monatigen Probezeit.
Edit: Jetzt erst Ihren Beitrag im anderen Thread gelesen:
ZitatIch selber wurde im Jahr 2012 zum SaZ benannt (Mannschaftslaufbahn) SaZ 4
Das ist falsch wie nur irgendwas. Sie werden erst nach Ihrem Dienstantritt in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen (also ernannt). Im Moment sind Sie noch gar nichts. Das ändert aber nichts an meiner obigen Aussage.
Zitat von: KlausP am 27. Juni 2012, 11:53:39
Zitat von: KlausP am 27. Juni 2012, 11:51:10
Gelesen haben Sie in diesem Thread ab schon mehr als nur die letzten 3 Posts?
Zu Ihrer Frage: Ja, aber erst nach Ablauf der 6monatigen Probezeit.
Edit: Jetzt erst Ihren Beitrag im anderen Thread gelesen:
ZitatIch selber wurde im Jahr 2012 zum SaZ benannt (Mannschaftslaufbahn) SaZ 4
Das ist falsch wie nur irgendwas. Sie werden erst nach Ihrem Dienstantritt in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen (also ernannt). Im Moment sind Sie noch gar nichts. Das ändert aber nichts an meiner obigen Aussage.
Mein Gott, was spielt das denn jetzt bitte zu diesem Thema für eine Rolle? ???
Ja dann korrigiere ich mich hiermit offiziell!
*Edit* Ich werde zum SaZ benannt ;D
Nach 6 Monaten bekomme ich den Betrag dann rückwirkend gezahlt oder wie darf ich das verstehen??
Zitat*Edit* Ich werde zum SaZ benannt
Wie oft willst du denn noch benennen statt ernennen schreiben ::)
ZitatNach 6 Monaten bekomme ich den Betrag dann rückwirkend gezahlt oder wie darf ich das verstehen??
Nö, die Knete für die ersten 6 Monate geht auf das Forums-Konto, weil wir hier immer solche Fragen beantworten dürfen. :D
Im Ernst: Ja, das wird, wenn Ihre Dienstzeit endgültig festgesetzt wird, rückwirkend gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Dienstzeitfestsetzung bei der die Besoldung zahlenden Wehrbereichsverwaltung eingegangen ist. Dann dürfte die Prämie mit der Besoldung für den 7., eher aber den 8. Dienstmonat auf Ihrem Konto sein.
Zitat von: Paramedic am 27. Juni 2012, 13:16:20
Zitat*Edit* Ich werde zum SaZ benannt
Wie oft willst du denn noch benennen statt ernennen schreiben ::)
Danke für Deine konstruktive Antwort zu meinen Fragen! ???
Zitat von: KlausP am 27. Juni 2012, 13:25:57
ZitatNach 6 Monaten bekomme ich den Betrag dann rückwirkend gezahlt oder wie darf ich das verstehen??
Nö, die Knete für die ersten 6 Monate geht auf das Forums-Konto, weil wir hier immer solche Fragen beantworten dürfen. :D
Im Ernst: Ja, das wird, wenn Ihre Dienstzeit endgültig festgesetzt wird, rückwirkend gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Dienstzeitfestsetzung bei der die Besoldung zahlenden Wehrbereichsverwaltung eingegangen ist. Dann dürfte die Prämie mit der Besoldung für den 7., eher aber den 8. Dienstmonat auf Ihrem Konto sein.
Danke Klaus für Deine kompetente Antwort!
Ey das ist unfaires Spiel, wenn ich dich korrigiere, dann ist das nicht die gewünschte Antwort, aber Klaus darf ein Späßchen machen :(
wäre ich nur auch der, mit der gelben Schnur :'(
KlausP ist ja auch für seine Späßchen hier bekannt ;D Nicht so extrem wie Schlammi aber ab und zu rutscht auch dem Spieß mal der ein oder andere Brülle raus ;)
Hallo,
auch wenns vielleicht nervt, wollte ich trotzdem nochmal nachfragen (als unwissende Soldatenfrau) ;)
Also, mein Mann ist Mannschafter, SAZ4, hat DZE im November´12. Nun ist seine Weiterverpflichtung zum SAZ8 durch.
Hab ich das nun richtig verstanden, dass ihm auch die Verpflichtungsprämie zusteht? -->Somit erhält unter den gleichen Bedingungen wie im Jahr 2011 eine Verpflichtungsprämie, wer sich als Soldatin auf Zeit und Soldat auf Zeit, dessen Dienstzeit spätestens zum 31. Dezember 2013 endet, im Jahr 2012 um mindestens zwei Jahre in einer Mannschaftslaufbahn weiter verpflichtet.<--- ???
Und falls ich das richtig verstanden habe, ist es dann so, dass er die Prämie als Einmalzahlung zum Datum der Weiterverpflichtung (sprich Nov.´12) bekommt? Oder bekommt er die Einmalzahlung schon zu einen der nächsten Lohnzahlungen, da die Verlängerung ja schon fest durch ist?
Bisher konnte man meinem Mann nicht wirklich richtig auskunft geben in der Kaserne :D
Als Hinweis für diejenigen in der Kaserne sei das Bundesbesoldungsgesetz §85a angeführt:
Zitat§ 85a Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit
(1) Wer sich für einen Dienst als Soldat auf Zeit in einer Laufbahn der Mannschaften mit einer Dienstzeitverpflichtung von mindestens zwei Jahren verpflichtet, erhält eine Prämie in Höhe von 125 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat der festgesetzten Dienstzeit, beginnend mit dem Monat, in dem die Begründung des Dienstverhältnisses nach § 41 Absatz 2 des Soldatengesetzes wirksam wird. Dies gilt für erstmalige Ernennungen mit Anspruch auf Dienstbezüge in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013. Die Prämie wird nicht gewährt für Zeiträume, für die eine Prämie nach § 8i des Wehrsoldgesetzes gewährt wird.
(2) Soldaten auf Zeit, deren festgesetzte Dienstzeit spätestens im Jahr 2013 endet und die sich in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013 um mindestens zwei Jahre zum Dienst in einer Laufbahn der Mannschaften weiterverpflichten, erhalten eine Prämie in Höhe von 125 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat, um den die bis dahin festgesetzte Dienstzeit verlängert wird.(3) Der Anspruch auf eine Prämie nach Absatz 1 oder nach Absatz 2 entsteht mit der Festsetzung der Dienstzeit. Die Prämie wird in einer Summe mit den Dienstbezügen gezahlt.(4) Die Prämie nach Absatz 1 oder nach Absatz 2 ist zurückzuzahlen, wenn
1.das Dienstverhältnis vor Ablauf des für den Anspruch auf die Prämie maßgebenden Zeitraums nach § 54 Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 des Soldatengesetzes oder nach § 55 des Soldatengesetzes beendet wird, im Fall des § 55 Absatz 2 des Soldatengesetzes aber nur, wenn der Soldat die Dienstunfähigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,
2.der Soldat nach § 28 Absatz 5 oder Absatz 7 des Soldatengesetzes beurlaubt wird.
Es ist der Betrag zu belassen, der für jeden angefangenen Kalendermonat der anspruchsbegründenden Dienstzeit vor Eintritt eines in Satz 1 genannten Tatbestandes bereits geleistet worden ist. Im Fall des Satzes 1 Nummer 2 ist nur der Betrag zurückzuzahlen, der jeweils auf einen vollen Kalendermonat der Beurlaubung entfällt.
Die beiden fett markierten Sätze beinhalten die Antworten auf deine Frage: ja er bekommt eine Prämie und er bekommt sie, wenn er festgesetzt wird.
Zitat von: Ralf am 02. Juli 2012, 12:00:32
ja er bekommt eine Prämie und er bekommt sie, wenn er festgesetzt wird.
Da will ich aber für den guten mal hoffen, dass er die Prämie nicht nur bekommt wenn
er festgesetzt wird. :o
ah ok... :)
Die weitere Dienstzeit, wurde ja mit der Bestätigung (oder wie auch immer ich es nennen soll) der Verlängerung festgesetzt?!
Das wäre dann Mitte letzen Monat der Fall gewesen.
Heißt also, er müßte diese Einmalzahlung dann wohl in den nächsten Monaten mit der monatlichen Überweisung bekommen?
Danke erstmal, bin nun mal gespannt^^ ;)
hallo, weiss man schon wie es im jahre 2013 aussieht? werde meine AGA erst im april 2013 beginnen. wird das mit der prämie dort beibehalten bleiben?
Wenn du dir hier meinen letzten Beitrag durchliest (4 Posts weiter vorne) findest du den Gesetzestext zitiert. Schaust du dort nach den Daten, findest du auch 2013
aaales klar :) hatte ich übersehen, danke
Bekommt man als FWDL 20 (Dienstbeginn 1.1.12) wenn man sich jetzt als SAZ 4 verpflichtet die Prämie. Ja ich hab alles gelesen bin aber voll durch einander.
Das habe ich Ihnen doch gestern schon beantwortet, haben Sie ein Lese- oder ein Verständnisproblem?. *koppschüttel*
Hallo, Die Prämie kommt aber automatisch nach den 6 Monaten aufs Konto oder muss man da dann nochmal nachhaken? LG
hallo ich habe da mal ne frage und hoffe das mir einer weiter helfen kann
ich bin jetz widereinsteller und komme zum 1.10.12 wider zur truppe für 8 jahre
meine frage bekomme ich auch die prämie weil habe nix von wiedereinsteller gelesen oder ist das genauso wie die sich neue verpflichten lassen
gruß david
Wenn Sie in der Mannschaftslaufbahn wieder eingestellt werden dann trifft die von @Ralf ein paar Postings weiter oben eingestellte gesetzliche Regelung für Sie zu (§ 85a, Abs (1) BBesG).
Hallo, ich bein seid 01.01.2012 Saz 4, wann kann ich denn mit meine Prämie rechnen ?? Dachte eigl sie wird nach den 6.Monat gezahlt ?
Grüße
Würde mich an den Refü wenden, denn wann genau diese ausgezahlt wird, kann glaube keiner hier Wissen.
Ps: Wie kann es sein, das du seit dem 01.01.2012 SAZ4 bist, wenn du im Juli 2012 eine Anfrage gestellt hast, sich zu Bewerben, irgendwas passt hier nicht. :o
Zitat von: Olivia90 am 10. Juli 2012, 21:50:11
Huhu ich bin die Olivia und zwar ich habe mal eine Frage, bitte nicht gleich ausfallend werden oder denn ist nur eine Frage :P
Und zwar habe ich eine 3 Jährige Tochte und mein Mann ist auch bei der Bundeswehr, ich wollt mal fragen besteht die Möglichkeit als Frau auch sich zu bewerben ? Ich hatte gehört das die Bundeswehr Kitaplätze errichten will das die Frauen auch eine Chance haben ??
Zitat von: Captain Morgan am 25. September 2012, 16:24:13
Ps: Wie kann es sein, das du seit dem 01.01.2012 SAZ4 bist, wenn du im Juli 2012 eine Anfrage gestellt hast, sich zu Bewerben, irgendwas passt hier nicht. :o
Diese Frage wollte ich mal für einen guten Freund stellen ;) Sorry für das Missverständiss, er weiß nicht wie man sich hier anmeldet deswegen wollte ich mal so nett sein
Zitat von: Olivia90 am 10. Juli 2012, 21:50:11
Huhu ich bin die Olivia und zwar ich habe mal eine Frage, bitte nicht gleich ausfallend werden oder denn ist nur eine Frage :P
Und zwar habe ich eine 3 Jährige Tochte und mein Mann ist auch bei der Bundeswehr, ich wollt mal fragen besteht die Möglichkeit als Frau auch sich zu bewerben ? Ich hatte gehört das die Bundeswehr Kitaplätze errichten will das die Frauen auch eine Chance haben ??
Wenn Du als Frau SaZ 4 bist, warum fragst Du dann, ob auch für Frauen die Möglichkeit besteht, sich zu bewerben?
Zitat von: Captain Morgan am 25. September 2012, 16:20:49
Würde mich an den Refü wenden, denn wann genau diese ausgezahlt wird, kann glaube keiner hier Wissen.
Da gibt es nur das Problem, dass der ReFü damit rein gar nichts zu tun hat. Die Prämie wird von der WBV überwiesen, wenn bei denen die Mitteilung über die endgültige Festsetzung der Dienstzeit eingegangen ist. Deshalb sollte man sich zuerst an den PersFw/PersUffz der Einheit wenden, ob das in SAP eingegeben worden ist.
Hallo, ich bin Manschafter SaZ 4, mein DzE ist 31.03.2014 Laut dem Gesetzestext bekomme ich die Weiterverpflichtungsprämie nicht, da mein DzE nach 2013 ist, oder Verstehe ich den Text einfach nur Falsch?
Und gibt es vielleicht noch eine Verlängerung der Prämie, sodass ich auch noch in den genuss komme diese zu erhalten..?
Zitat von: Stefan3389 am 29. September 2012, 17:16:52
Hallo, ich bin Manschafter SaZ 4, mein DzE ist 31.03.2014 Laut dem Gesetzestext bekomme ich die Weiterverpflichtungsprämie nicht, da mein DzE nach 2013 ist, oder Verstehe ich den Text einfach nur Falsch?
Sie verstehen das vollkommen richtig.
ZitatUnd gibt es vielleicht noch eine Verlängerung der Prämie, sodass ich auch noch in den genuss komme diese zu erhalten..?
Das müssen Sie den Gesetzgeber fragen. Unsere Glaskugel ist verschollen.
Ok,...danke