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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: davidadede am 18. März 2012, 23:14:43

Titel: Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: davidadede am 18. März 2012, 23:14:43
habe eine Anzeige bekommen . Bin mittlerweile 14 : WERDE ICH NOCH BEI DER BUNDESWEHR ALS FLUGZEUGFÜHRER AUFGENOMMEN ?!
Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: Coldeye am 18. März 2012, 23:28:05
1. Du wirst Abitur brauchen, denn nur Offiziere können Pilot werden. Um Offizier zu werden, braucht man Abitur.

2. Es dauert sicher noch ein paar Jährchen, bist du dich dafür entscheiden kannst (wenn du Abitur machst und nicht gerade eine Klasse übersprungen hast oder sehr früh eingeschult wurdest müsstest du mind. 19 sein). Bis dahin ist noch sehr viel Zeit zum Nachdenken ;).

3. Eine Anzeige heißt ja noch lange nicht, dass du einen Eintrag in dein Führungszeugnis bekommst. Solltest du einen Eintrag bekommen, kann dir hier niemand etwas zu deinen Chancen sagen. Ich habe leider keinen Zugriff auf die Forenkristallkugel und ich glaube, dass sie immer noch kaputt ist. Von daher - sorry.
Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: Paramedic am 18. März 2012, 23:31:59
Anzeige weswegen wäre auch interessant.

Wenn das Delikt schwerwiegend ist, dann kanns das gewesen sein.
Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: Stibsus am 19. März 2012, 01:03:34
Vielleicht eine Anzeige wegen Caps-Lock-Missbrauch...

Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: Jakkaru am 19. März 2012, 06:53:30
ZitatVielleicht eine Anzeige wegen Caps-Lock-Missbrauch...

ZitatWenn ich Unsinn rede, möge man mich verbessern :P

Mit deinen 14 Jahren machst du dir aber schon so eingie Gedanken. Solltest du dieses Ziel wirklich erreichen wollen, sollte dein erstes Ziel wie von Coldeye schon erwähnt, das Abitur sein und am besten ein wirklich gutes. Als nächstes solltest du möglichst früh schon anfangen aktiv Sport zu treiben und versuchen dich Gesund zu ernähren, um möglichen körperlichen Problemen aus dem Wege zu gehen.
Sei dir aber darüber im klaren, dass sich in den Jahren die du noch vor dir hast, einiges ändern kann. Deswegen solltest du dir auch noch einen Plan B und am besten noch einen Plan C offen halten. Denn selbst wenn du den geistigen Anforderungen gewachsen bist, kann es sein, dass du körperlich nicht geeignet bist und dann ist der Traum von der Fliegerei mal schnell davon geflogen und zwar ohne dich.
Also Arbeite ruhig auf dieses Ziel hin, bedenke aber, dass man nie wissen kann was noch alles passiert.

P.s. Versuche ab jetzt am besten nicht mehr auffällig zu werden. Ein delikt mit 14 Jahren, der eine einmalige Sache bleibt, kann auch als "Jugendsünde" abgetan werden. Also reiss dich ab jetzt am Schlüppi und dann sehen wir in 4-5 Jahren hier deinen positiven Erfahrungsbericht von der OPZ Köln ;)
Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: schlammtreiber am 19. März 2012, 08:34:14
Redet doch nicht so um die eigentlich Frage drum herum!  ;)

Die Antwort ist einfach: NEIN, DIE BUNDESWEHR NIMMT DICH NICHT ALS FLUGZEUGFÜHRER!!!

Warum? Weil Du mit 14 Jahren noch viel zu jung bist.

Wenn Du in 5 Jahren, mit Abi und Tauglichkeit, wiederkommst, dann nimmt die Bw Deine Bewerbung gerne entgegen. Und wenn Du nicht schwerwiegend vorbestraft bist (was bei jemandem unter 21 schon schwer wird) interessiert die Anzeige mit 14 auch nciht wirklich jemanden  - also ganz locker bleiben  ;)
Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: davidadedede am 19. März 2012, 10:47:37
Also, ich habe mich geschlagen und habe nun eine Vorladung zum Gericht wegen Schwerer Körperverletzung.
Ich wollte schon immer zur Bundeswehr denn mein älterer Bruder ist bei den Fallschirmjägern doch hab ich mich schon immer zu den Helikoptern hinzugezogen gefühlt.
Meine Schulischen Leistungen sehen sehr gut aus, ich bin sehr Sportlich aktiv ( Joggen, Fußball , Basketball )
Mein entschluss steht schon fest und habe schon mehrere Praktika's in der Nähe Bundespolizei , ähnlichem absolviert.
In 2 stunden steht fest ob ich die Anzeige bekomme. Sollte ich sie kriegen dann werde ich doch schon SOFORT abgelehnt mein Bund oder?

Vielen Dank für eure Zahlreiche Antworten ! :)
Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: SaschaZ. am 19. März 2012, 10:58:09
Bei mir hat eine Anzeige wegen Beleidigung, die auch schon 2 Jahre zurückliegt, gereicht nicht als SAZ genommen zu werden.  Mir wurde dann gesagt ,das ich versuchen soll uber FWD und einer guten Beurteilung ind den SAZ-Dienst zu kommen. So mach ich das jetzt auch.  Aber du bist "erst" 14. Verjährt so ein Eintrag im im Führungszeugniss nicht irgendwann???  Also falls es soweit üpberhaupt kommt und du einen Eintrag bekommst!?!?!
Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: ulli76 am 19. März 2012, 10:58:27
Nein- eine Anzeige an sich ist nicht das Problem.

Es kommt drauf an, ob und wie du "verknackt" wirst.
Ein generelles Einstellungshindernis sind Haftstrafen ab einem Jahr- und dafür musste schon einiges getan haben.
Alles andere ist Ermessenssache im Einzelfall. In deinem Fall würde man z.B. schauen, wie du dich in der Zwischenzeit entwickelst und wie du später dazu stehst.
Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: Aurignacien am 19. März 2012, 12:09:16
Wobei ich "schwere Körperverletzung" mit 14 (!) schon echt hart finde...
Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: schlammtreiber am 19. März 2012, 12:19:17
Zitat von: Aurignacien am 19. März 2012, 12:09:16
Wobei ich "schwere Körperverletzung" mit 14 (!) schon echt hart finde...

1. ist es nur eine Anzeige, anzeigen kann man viel

2. bezieht sich bei diesem Delikt "schwer" nicht unbedingt auf das Ergebnis, sondern die Verwendung von Gegenständen (mit Stiefel zutreten oder mit einem Gegenstand in der Hand zuschlagen...) kann schon reichen

3. sind Prügeleien mit 14 so ungewöhnlich?
Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: Terek am 19. März 2012, 12:40:44
Zitat von: schlammtreiber am 19. März 2012, 12:19:17
2. bezieht sich bei diesem Delikt "schwer" nicht unbedingt auf das Ergebnis, sondern die Verwendung von Gegenständen (mit Stiefel zutreten oder mit einem Gegenstand in der Hand zuschlagen...) kann schon reichen

Hier verwechselst Du (für den TE hoffe ich, er auch) Gefährliche Körperverletzung und Schwere Körperverletzung. Ersteres setzt z.B. das Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen Gegenstandes (also jedes Hilfsmittel und wenn man nur mit dem beschuhten Fuß zutritt) durch den Täter voraus und ist ein Vergehen.

Die Schwere Körperverletzung setzt den Verlust von Gliedern, Augenlicht, Spache, Lähmungen oder den Verfall in "dauerhaftes Siechtum" beim Opfer voraus und ist ein Verbrechen! Was bei einer Verurteilung wohl eine Einstellung extrem unwahrscheinlich machen wird.
Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: schlammtreiber am 19. März 2012, 12:47:51
Zitat von: Terek am 19. März 2012, 12:40:44
Zitat von: schlammtreiber am 19. März 2012, 12:19:17
2. bezieht sich bei diesem Delikt "schwer" nicht unbedingt auf das Ergebnis, sondern die Verwendung von Gegenständen (mit Stiefel zutreten oder mit einem Gegenstand in der Hand zuschlagen...) kann schon reichen

Hier verwechselst Du (für den TE hoffe ich, er auch) Gefährliche Körperverletzung und Schwere Körperverletzung.

Ups ja, das habe ich wohl verhauen.
Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: F_K am 19. März 2012, 12:57:26
ZitatAlso, ich habe mich geschlagen und habe nun eine Vorladung zum Gericht wegen Schwerer Körperverletzung.

ZitatIn 2 stunden steht fest ob ich die Anzeige bekomme.

Die "Meldung" ist mal wieder inhaltlich nicht eindeutig - daher kann man kaum Ratschläge geben.

Grundsätzlich:
- Aus Schlägereien raushalten.

Offtopic:

Zitat3. sind Prügeleien mit 14 so ungewöhnlich?

... nicht jeder hat Deine schwere Kindheit und lustigen Lebenslauf gehabt - nicht immer von sich auf andere schließen.

(... und ja, ich hatte eigentlich nur mal ne kleine "Rauferei", aber keine Schlägerei - so dass es weder zu ernsthaften Verletzungen, noch zu Anzeigen  / Strafverfahren gekommen ist).
Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: ulli76 am 19. März 2012, 13:08:36
Damals (TM) gab´s aber auch nicht gleich Anzeigen, bei Kloppereien.

Jedenfalls wird man beim TE einfach das Ende des Verfahrens abwarten müssen.
Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: Aurignacien am 19. März 2012, 13:08:47
Zitat1. ist es nur eine Anzeige, anzeigen kann man viel

Natürlich, ich wollte damit ja auch nicht sagen, dass der TE schuldig ist.

Zitat3. sind Prügeleien mit 14 so ungewöhnlich?

Prügeleien mit so einem Ausgang, meiner Meinung nach, schon.

Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: schlammtreiber am 19. März 2012, 13:19:56
Zitat von: F_K am 19. März 2012, 12:57:26
... nicht jeder hat Deine schwere Kindheit und lustigen Lebenslauf gehabt - nicht immer von sich auf andere schließen.

Naja, umgekehrt wird auch ein Schuh draus... ich war ja nun nicht jedes Wochenende als Hooligan unterwegs sondern denke (auch im Vergleich mit meiner Umgebung) dass sich mein Gewaltlevel durchaus auf normalem Niveau gehalten hat. Trotzdem bin ich immer wieder verwundert wenn ich von in dieser Hinsicht völlig verschonten Personen höre, was ihrer Meinung nach "schlimm" ist. Da gehen die Meinungen einfach stark auseinander.

Zitat von: Aurignacien am 19. März 2012, 13:08:47
Prügeleien mit so einem Ausgang, meiner Meinung nach, schon.

Wir kennen den Ausgang doch gar nicht. Verlorene Glieder können es wohl kaum gewesen sein, denn sonst würe der TE hier nicht schreiben (es sei denn, man lässt ihn im Polizeigewahrsam ins Web).
Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: Flexscan am 19. März 2012, 13:21:04
mit 14 schon schwere Körperverletzung am Bein zu haben finde ich schon krass.
in dem Alter hab ich mich auch mal gezofft aber da waren weder Stiefel noch sonstwas mit im Spiel dabei.

Wer in dem Alter schon keine Hemmschwelle hat, zuzuschlagen, wie soll das dann erst später werden.
Heute wars vllt nur der Stiefel oder Baseballschläger.
Keine Hemmschwelle.. dann in ein paar Jahren was schimmeres wie Messer oder andere Waffen....

Aber die Frage hat sich wohl erledigt.
Der Threadstarter sitzt wohl schon im Bau, von angemeldetem Mitglied nur noch Gast jetzt  ;D
Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: schlammtreiber am 19. März 2012, 13:26:39
Zitat von: Flexscan am 19. März 2012, 13:21:04
Keine Hemmschwelle.. dann in ein paar Jahren was schimmeres wie Messer oder andere Waffen....

Oder er könnte sogar Schusswaffen, Sprengstoff und schweres Gerät einsetzen um gezielt Menschen zu töten... nur weil sie "die Anderen" sind.

[gelöscht durch Administrator]
Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: F_K am 19. März 2012, 13:35:40
Zitatdass sich mein Gewaltlevel durchaus auf normalem Niveau gehalten hat.

Was ist den ein "normales Niveau"?

Hinweis (zu meinem und dem Verständnis des Gesetzgebers): Gewaltanwendung ist geächtet und unter Strafe gestellt (Ausnahmen lediglich im Rahmen des staatlichen Gewaltmonopols und der Notwehr / Nothilfe).

Zu meiner Einlassung "Rauferei" - das waren eben keine Schlägereien - d. h. das "Kampfesmittel" war eher "Ringen / niederringen", eben nicht "Schlagen" -> also nicht auf Verletzung des Gegners ausgelegt - eher ein Messen der Kräfte unter Achtung der körperlichen Integrität des Gegners - ist dann auch keine KV.
Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: Aurignacien am 19. März 2012, 13:56:43
ZitatWir kennen den Ausgang doch gar nicht.

Naja, doch, immerhin steht ja eine Anzeige aufgrund schwerer Körperverletzung im Raum.

ZitatTrotzdem bin ich immer wieder verwundert wenn ich von in dieser Hinsicht völlig verschonten Personen höre, was ihrer Meinung nach "schlimm" ist.

Weshalb verwundert? Nun gut, ich finde es eben schlimm, scheinbar sind unsere Meinungen diesbezüglich sehr verschieden.

Zitatmit 14 schon schwere Körperverletzung am Bein zu haben finde ich schon krass.

Aber gut zu lesen, dass ich dennoch mit meiner Meinung nicht alleine dastehe. ;)
Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: Jakkaru am 19. März 2012, 14:00:44
Werter F_K, stellen Sie sich doch mal folgende Szene vor:

Sie werden auf dem Heimweg von 2 jugendlichen angepöbelt. Um einer Eskalation aus dem Wege zu gehen, setzen Sie ohne weiter auf die beiden einzugehen Ihren Weg fort. Die beiden laufen Ihnen hinter her und weil sich einer profilieren will, fängt er an Sie zu stoßen und tritt Ihnen in den Rücken. Da Sie wissen, dass die beiden Ihnen körperlich unterlegen sind und Sie sich jetzt nunmal wehren müssen, stoßen Sie den einen der zugetreten hat zurück, der stolpert unglücklich, stürzt und schlägt sich den Kopf auf.
Erboßt darüber dass Sie sich zu wehr gesetzt und sich erfolgreich verteidigt haben, rufen die beiden die Polizei. Nun behaupten beide, dass Sie die konfrontation angefangen haben und den einen der beiden niedergerungen und mit dem Kopf auf den Gehweg geschlagen haben. Sie als EINZELNER sagen natürlich die Wahrheit und streiten den beschrieben Vorgang ab. Die BEIDEN anderen jedoch, halten natürlich zusammen und beschuldigen Sie. Der Jenige mit der Platzwunde erstattet nun Anzeige. Er geht zum Arzt und lässt sich bescheinigen, dass diese Wunde durch einen Sturz zugezogen wurde. Sein Freund bestätigt das. Was können Sie tun? Gegenanzeige erstatten. Leider können Sie nicht nachweisen, das Ihnen etwas getan wurde. Nun liegt es nahe, dass die Beweislast und auch die Anzahl der Zeugen gegen Sie spricht. Nun haben Sie eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung am Hacken. Wie diese ausgeht, sei mal dahin gestellt. Aber so schnell kann es gehen das man wegen einer "Schlägerei" eine Anzeige hat.
Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: davidadede am 19. März 2012, 14:13:10
Gut war gerade bei der Polizei. Hab ne Aussage gemacht.
Im Grunde hab ich mehr aufs Maul bekommen als er.
Sieht gut für mich aus Leute !
Er sagt das wird nicht gezeigt im Polizeilichen Führungszeugniss denn es ist polizeilich Interner Natur.
Trotzdem für eure Antworten.
Ich werde mich bemühen und sollte ich fragen haben, werd ich mich natürlich an euch wenden :)
dankeschön dafür !!
Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: F_K am 19. März 2012, 14:17:11
ZitatWerter F_K, stellen Sie sich doch mal folgende Szene vor:

Wozu?

Ich habe doch hier nirgentwo bestritten, dass eine Anzeige noch keine Verurteilung ist - noch, das Notwehr ggf. notwendig sein kann.

... aber wenn schon:

- Ich habe LAUT um Hilfe gerufen.
- Ich habe per Mobiltelefon die Polizei gerufen
- Ich habe niemanden, der mich offensichtlich angreifen will, dem Rücken zugedreht - und wenn ich dann zur Verteidigung zum Angriff übergehe - dann nicht mit Schupsen, sondern mit ausreichend massiver Gewalt um den Angriff gleich abschließend zu beenden (unter Inkaufnahme massiver Gesundheitsstörungen beider Angreifer).

(Die beiden werden also nicht fähig sein, die Polizei zu rufen - ich bin der, der die Polizei / den Notarzt ruft).

Punkt 1 und 2 sorgen dann dafür, dass die StA / die Polizei bei der Beurteilung meiner Einlassung keinerlei Zweifel hat - ansonsten steht halt mein Wort (Offizier und Gentleman) gegen das Wort zweier Jugendlicher, die das vermutlich nicht zum ersten mal machen - vor Gericht geht es nicht um die Anzahl der Aussagen, sondern um die Glaubwürdigkeit der Zeugen.

ZitatEr sagt das wird nicht gezeigt im Polizeilichen Führungszeugniss denn es ist polizeilich Interner Natur.

Die Aussage ist natürlich nicht falsch - aber wenn es zur Einleitung eines Strafverfahrens / zur Verurteilung kommt, ist dies natürlich nachzuvollziehen.
Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: Jakkaru am 19. März 2012, 14:23:21
Sowas bzw. sowas ähnliches habe ich mir schon gedacht ::)
Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: schlammtreiber am 19. März 2012, 14:23:50
Zitat von: F_K am 19. März 2012, 13:35:40
Hinweis (zu meinem und dem Verständnis des Gesetzgebers): Gewaltanwendung ist geächtet und unter Strafe gestellt

Das weiß ich auch, aber m.E. ist eben der Einzelfall zu bewerten. Gewalt ist nicht gleich Gewalt, es gibt Abstufungen und natürlich verschiedene Umstände.

ZitatZu meiner Einlassung "Rauferei" - das waren eben keine Schlägereien - d. h. das "Kampfesmittel" war eher "Ringen / niederringen", eben nicht "Schlagen"

So würde ich den Unterschied zwischen Rauferei und Schlägerei auch verstehen.

ZitatWas ist den ein "normales Niveau"?

Hin und wieder gab es eben mal eine Schlägerei. Ob man da jetzt dabei war weil man angegriffen wurde, oder um einen Kumpel zu helfen, oder weil jemand die Fresse zu weit aufgerissen hat sei dahingestellt. Wie oft, schwer zu sagen... zwei/drei Mal im Jahr? Die meisten Konfrontationen beschränkten sich ja ohnehin auf kindisches Gepose, Geschubse und große Fresse, dann ging schon irgendjemand dazwischen und die Streithähne gockelten weg. Aber wenn es mal ernst wird sollten gewisses Maß eben auch nicht überschritten werden:

a) Keine Waffen oder ähnliches, sprich die Verwendung von Messern, Baseballschlägern, Gaspistolen oder Stahlkappen (in Stiefeln) überschreitet ein "normales" Maß erheblich (hab ich zwar auch mehr als einmal erlebt, halte ich aber nicht für normal)

b) Symmetrie der Gegner. Das betrifft sowohl physische Punkte (Kinder, Frauen, Ältere oder generell deutlich Schwächere sind tabu) als auch psychische (jemand der gar nicht vorhat zu kämpfen oder versucht zu flüchten). Und umfasst natürlich die alte Regel "aufhören wenn der Gegner am Boden liegt".

c) Nicht durchdrehen. Also nicht in Rage besonders gefährliche Aktionen wie auf die Augen zielen, von unten gegen die Nase, von vorne gegen den Hals, Rippenbogen, generell Tritte gegen den Kopf etc etc etc (auch hier, zwar selbst mehrmals erlebt, aber keineswegs normal)

d) das Ganze muss schon einen Grund haben (wird dann subjektiv meist als "Notwehr" empfunden, wohlgemerkt von beiden Seiten), man kann zwecks gaudium populi Raufen, aber sich nicht schlagen

e) das Gewaltlevel sollte (Faust)schläge und Tritte nicht überschreiten und der Schaden nicht oberhalb blauer Flecken, Schwellungen, blutige Nase/Lippe liegen (also keine dauerhafte Schädigung), allerdings kann das problematisch werden wenn man allein mehrere Gegner hat (Not macht u.U. brutal)

f) kann sicherlich noch ergänzt werden...







Zitat von: Aurignacien am 19. März 2012, 13:56:43
ZitatTrotzdem bin ich immer wieder verwundert wenn ich von in dieser Hinsicht völlig verschonten Personen höre, was ihrer Meinung nach "schlimm" ist.

Weshalb verwundert? Nun gut, ich finde es eben schlimm, scheinbar sind unsere Meinungen diesbezüglich sehr verschieden.

Nein, ich meinte jetzt gar nicht explizit Dich, sondern Leute aus meiner persönlichen Umgebung.

Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: F_K am 19. März 2012, 14:55:17
ZitatGewalt ist nicht gleich Gewalt, es gibt Abstufungen und natürlich verschiedene Umstände.

Na, Du bist ja offensichtlich dann doch erwachsen geworden und hast dazu inzwischen auch ein anderes Verhältnis.

Grundsätzlich:

- Die von Dir beschriebene Gewalt ist sicherlich oberhalb des Rahmens "tätliche Beleidigung" und voll im Rahmen "Körperverletzung".
- Regeln sind ja schön und gut, aber

Zitathab ich zwar auch mehr als einmal erlebt, halte ich aber nicht für normal

passiert halt schnell, und dann gibt es doch bleibende Verletzungen.

Moral von der Geschicht:

Bitte keine Gewaltanwendung, liebe Kinder und Jugendliche.
Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: schlammtreiber am 19. März 2012, 15:00:47
Zitat von: F_K am 19. März 2012, 14:55:17
Na, Du bist ja offensichtlich dann doch erwachsen geworden und hast dazu inzwischen auch ein anderes Verhältnis.

Es ist mehr so, dass ich die Heiligen Schriften des Rosa Pony gelesen habe und nach ihnen lebe!  :)

[gelöscht durch Administrator]
Titel: Antw:Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.
Beitrag von: F_K am 19. März 2012, 15:49:14
ZitatSowas bzw. sowas ähnliches habe ich mir schon gedacht

... und es hat funktioniert (nämlich dahingehend, die letzten 25 Jahr nicht mehr in körperliche Auseinandersetzungen geraten zu sein - aber trotzdem genug Konflikte ausgetragen zu haben).

ZitatEs ist mehr so, dass ich die Heiligen Schriften des Rosa Pony gelesen habe und nach ihnen lebe!

Peace, Bruder!  ;.)