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Einstellung bei der Bundeswehr : Anzeigen und Vorstrafen.

Begonnen von davidadede, 18. März 2012, 23:14:43

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davidadede

habe eine Anzeige bekommen . Bin mittlerweile 14 : WERDE ICH NOCH BEI DER BUNDESWEHR ALS FLUGZEUGFÜHRER AUFGENOMMEN ?!

Coldeye

#1
1. Du wirst Abitur brauchen, denn nur Offiziere können Pilot werden. Um Offizier zu werden, braucht man Abitur.

2. Es dauert sicher noch ein paar Jährchen, bist du dich dafür entscheiden kannst (wenn du Abitur machst und nicht gerade eine Klasse übersprungen hast oder sehr früh eingeschult wurdest müsstest du mind. 19 sein). Bis dahin ist noch sehr viel Zeit zum Nachdenken ;).

3. Eine Anzeige heißt ja noch lange nicht, dass du einen Eintrag in dein Führungszeugnis bekommst. Solltest du einen Eintrag bekommen, kann dir hier niemand etwas zu deinen Chancen sagen. Ich habe leider keinen Zugriff auf die Forenkristallkugel und ich glaube, dass sie immer noch kaputt ist. Von daher - sorry.

Paramedic

Anzeige weswegen wäre auch interessant.

Wenn das Delikt schwerwiegend ist, dann kanns das gewesen sein.
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

Stibsus

Wenn ich Unsinn rede, möge man mich verbessern :P
SanOA im Studium

Jakkaru

#4
ZitatVielleicht eine Anzeige wegen Caps-Lock-Missbrauch...

ZitatWenn ich Unsinn rede, möge man mich verbessern :P

Mit deinen 14 Jahren machst du dir aber schon so eingie Gedanken. Solltest du dieses Ziel wirklich erreichen wollen, sollte dein erstes Ziel wie von Coldeye schon erwähnt, das Abitur sein und am besten ein wirklich gutes. Als nächstes solltest du möglichst früh schon anfangen aktiv Sport zu treiben und versuchen dich Gesund zu ernähren, um möglichen körperlichen Problemen aus dem Wege zu gehen.
Sei dir aber darüber im klaren, dass sich in den Jahren die du noch vor dir hast, einiges ändern kann. Deswegen solltest du dir auch noch einen Plan B und am besten noch einen Plan C offen halten. Denn selbst wenn du den geistigen Anforderungen gewachsen bist, kann es sein, dass du körperlich nicht geeignet bist und dann ist der Traum von der Fliegerei mal schnell davon geflogen und zwar ohne dich.
Also Arbeite ruhig auf dieses Ziel hin, bedenke aber, dass man nie wissen kann was noch alles passiert.

P.s. Versuche ab jetzt am besten nicht mehr auffällig zu werden. Ein delikt mit 14 Jahren, der eine einmalige Sache bleibt, kann auch als "Jugendsünde" abgetan werden. Also reiss dich ab jetzt am Schlüppi und dann sehen wir in 4-5 Jahren hier deinen positiven Erfahrungsbericht von der OPZ Köln ;)
Ein 2er

schlammtreiber

Redet doch nicht so um die eigentlich Frage drum herum!  ;)

Die Antwort ist einfach: NEIN, DIE BUNDESWEHR NIMMT DICH NICHT ALS FLUGZEUGFÜHRER!!!

Warum? Weil Du mit 14 Jahren noch viel zu jung bist.

Wenn Du in 5 Jahren, mit Abi und Tauglichkeit, wiederkommst, dann nimmt die Bw Deine Bewerbung gerne entgegen. Und wenn Du nicht schwerwiegend vorbestraft bist (was bei jemandem unter 21 schon schwer wird) interessiert die Anzeige mit 14 auch nciht wirklich jemanden  - also ganz locker bleiben  ;)
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davidadedede

Also, ich habe mich geschlagen und habe nun eine Vorladung zum Gericht wegen Schwerer Körperverletzung.
Ich wollte schon immer zur Bundeswehr denn mein älterer Bruder ist bei den Fallschirmjägern doch hab ich mich schon immer zu den Helikoptern hinzugezogen gefühlt.
Meine Schulischen Leistungen sehen sehr gut aus, ich bin sehr Sportlich aktiv ( Joggen, Fußball , Basketball )
Mein entschluss steht schon fest und habe schon mehrere Praktika's in der Nähe Bundespolizei , ähnlichem absolviert.
In 2 stunden steht fest ob ich die Anzeige bekomme. Sollte ich sie kriegen dann werde ich doch schon SOFORT abgelehnt mein Bund oder?

Vielen Dank für eure Zahlreiche Antworten ! :)

SaschaZ.

Bei mir hat eine Anzeige wegen Beleidigung, die auch schon 2 Jahre zurückliegt, gereicht nicht als SAZ genommen zu werden.  Mir wurde dann gesagt ,das ich versuchen soll uber FWD und einer guten Beurteilung ind den SAZ-Dienst zu kommen. So mach ich das jetzt auch.  Aber du bist "erst" 14. Verjährt so ein Eintrag im im Führungszeugniss nicht irgendwann???  Also falls es soweit üpberhaupt kommt und du einen Eintrag bekommst!?!?!

ulli76

Nein- eine Anzeige an sich ist nicht das Problem.

Es kommt drauf an, ob und wie du "verknackt" wirst.
Ein generelles Einstellungshindernis sind Haftstrafen ab einem Jahr- und dafür musste schon einiges getan haben.
Alles andere ist Ermessenssache im Einzelfall. In deinem Fall würde man z.B. schauen, wie du dich in der Zwischenzeit entwickelst und wie du später dazu stehst.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Aurignacien

Neanderthals had bigger brains than us.

schlammtreiber

Zitat von: Aurignacien am 19. März 2012, 12:09:16
Wobei ich "schwere Körperverletzung" mit 14 (!) schon echt hart finde...

1. ist es nur eine Anzeige, anzeigen kann man viel

2. bezieht sich bei diesem Delikt "schwer" nicht unbedingt auf das Ergebnis, sondern die Verwendung von Gegenständen (mit Stiefel zutreten oder mit einem Gegenstand in der Hand zuschlagen...) kann schon reichen

3. sind Prügeleien mit 14 so ungewöhnlich?
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Terek

#11
Zitat von: schlammtreiber am 19. März 2012, 12:19:17
2. bezieht sich bei diesem Delikt "schwer" nicht unbedingt auf das Ergebnis, sondern die Verwendung von Gegenständen (mit Stiefel zutreten oder mit einem Gegenstand in der Hand zuschlagen...) kann schon reichen

Hier verwechselst Du (für den TE hoffe ich, er auch) Gefährliche Körperverletzung und Schwere Körperverletzung. Ersteres setzt z.B. das Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen Gegenstandes (also jedes Hilfsmittel und wenn man nur mit dem beschuhten Fuß zutritt) durch den Täter voraus und ist ein Vergehen.

Die Schwere Körperverletzung setzt den Verlust von Gliedern, Augenlicht, Spache, Lähmungen oder den Verfall in "dauerhaftes Siechtum" beim Opfer voraus und ist ein Verbrechen! Was bei einer Verurteilung wohl eine Einstellung extrem unwahrscheinlich machen wird.

schlammtreiber

Zitat von: Terek am 19. März 2012, 12:40:44
Zitat von: schlammtreiber am 19. März 2012, 12:19:17
2. bezieht sich bei diesem Delikt "schwer" nicht unbedingt auf das Ergebnis, sondern die Verwendung von Gegenständen (mit Stiefel zutreten oder mit einem Gegenstand in der Hand zuschlagen...) kann schon reichen

Hier verwechselst Du (für den TE hoffe ich, er auch) Gefährliche Körperverletzung und Schwere Körperverletzung.

Ups ja, das habe ich wohl verhauen.
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F_K

ZitatAlso, ich habe mich geschlagen und habe nun eine Vorladung zum Gericht wegen Schwerer Körperverletzung.

ZitatIn 2 stunden steht fest ob ich die Anzeige bekomme.

Die "Meldung" ist mal wieder inhaltlich nicht eindeutig - daher kann man kaum Ratschläge geben.

Grundsätzlich:
- Aus Schlägereien raushalten.

Offtopic:

Zitat3. sind Prügeleien mit 14 so ungewöhnlich?

... nicht jeder hat Deine schwere Kindheit und lustigen Lebenslauf gehabt - nicht immer von sich auf andere schließen.

(... und ja, ich hatte eigentlich nur mal ne kleine "Rauferei", aber keine Schlägerei - so dass es weder zu ernsthaften Verletzungen, noch zu Anzeigen  / Strafverfahren gekommen ist).

ulli76

Damals (TM) gab´s aber auch nicht gleich Anzeigen, bei Kloppereien.

Jedenfalls wird man beim TE einfach das Ende des Verfahrens abwarten müssen.
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