Hallo zusammen...
eine Freundin wurde während Ihres Dienstes von Ihrem Kompaniechef (Hauptmann) zum Sex "verführt".
Welche Strafe könnte es für die beteiligten geben?
Kommt auf die genauen Umstände an. Bis zur Entlassung plus zivile Ahndung ist alles drin.
Im Endeffekt hat sie es freiwilig gemacht... Aber hat ein Kompaniechef nicht sowas wie Fürsorgepflicht für seine Soldaten?
Wie gesagt: Es kommt auf die Umstände an.
Ein KpChef darf kein Verhältnis mit einem seiner Soldaten haben. Das hat mit Fürsorgepflicht nichts zu tun, sondern ergibt sich aus dem Abhängigkeitsverhältnis.
Was allerdings möglich ist, ist dass die beiden ein Verhältnis beginnen und sich dann einer der beiden versetzen lässt.
Zitat von: goeast am 23. März 2012, 19:11:08
Im Endeffekt hat sie es freiwilig gemacht...
Daraus erübrigt sich eigtl jedwede Diskussion. Es geschah freiwillig. Also keine Vergewaltigung etc.
Warum sollte man des dann ahnden?
Zitat von: goeast am 23. März 2012, 18:52:58
eine Freundin wurde während Ihres Dienstes von Ihrem Kompaniechef (Hauptmann) zum Sex "verführt".
Dieser Punkt ist m.E. durchaus diskussionswürdig, ebenso wie das beschriebene Abhängigkeitsverhältnis. Solange diese "Zusammenkunft" sich nicht lauffeuerartig durch die Kp verbreitet, wird es wohl keine Kläger geben, die nach einem Richter rufen. Wenn es allerdings bekannt wird, wird sich der Kamerad vom Kommandeur peinliche Fragen stellen lassen müssen und selbst wenn es bis auf weiteres ein (offenes) Geheimnis im eigenen Bereich bleiben sollte, so wird spätestens im kommenden Beurteilungszyklus bestimmt jemand einen Zusammenhang herstellen (oder konstruieren).
Es ist hier im beiderseitigem Einverständnis geschehen. von Verführung kann also keine Rede sein.
Warum sollte man dann nur dem Kameraden Hauptmann einen Strick drauss drehen?
Für mich klingt das ganze eher so als währe der Fragestelller der Verflossene der weiblichen Person und versucht nun, mit allen Mitteln dem Kameraden Hauptmann einen reinzuwürgen.
@Flexi: So unproblematisch ist das nicht. Zwischen Chef und seinen Soldaten besteht immer ein Macht- und Abhängigkeitsverhältnis. Deswegen ist sowas tabu.
Ist im Zivilen z.B. genauso bei Chef/Azubi, Lehrer/Schüler etc.
mag sein aber bei Soldaten gehe ich davon aus, das sie vernünftig genug sind, Dienst und Privat zu trennen.
Was nunmal privat passiert, kann man nunmal nicht vorhersagen. Wenn der Blitz kommt ist er nunmal da.
so seh ich das jedenfalls
Das ist ja auch ok, wenn sich zwei verlieben. Nur in der Konstellation muss eben einer aus der Kompanie raus.
Wie gesagt: Wir kennen die Umstände nicht und beide bringen sich dabei in Teufels Küche. Wie soll das z.B. bei ner Beurteilung oder nem Diszi gehen. Da kannste privat und Dienst nicht trennen.
Keine Sorge... Ich hab mit der ganzen Sache direkt nichts zu tun. es ist einfach ne sehr gute freundin, die sich mir mit ihrem "problem" an mich wand. leider bin ich auch ein guter kumpel von ihrem freund. daher auch für mich wichtiger die frage,was mit ihr passieren kann, wenn es rauskommt....
ich bin nicht bei der bundeswehr, daher kenn ich mich da auch nicht so aus.
sie heult sich fast täglich bei mir aus, da sie es bereut... er weiß zum glück noch nichts von seinem "glück"
das problem an der sache ist ja,das es während des dienstes geschah. er hat sie ins büro gerufen, tür abgeschlossen und dann........
jaja, eine Freundin, genau ;)
Wobei ich die Story in der Form mal pauschal nicht glaube. Also von wegen in´s Büro gerufen, Tür abgeschlossen und dann angeblich noch freiwillig.
Ihr selber wird eher nichts passieren.
Als Soldatin sollte sie auch wissen, welche Möglichkeiten sie hat.
Zitat von: goeast am 23. März 2012, 20:15:25
das problem an der sache ist ja,das es während des dienstes geschah. er hat sie ins büro gerufen, tür abgeschlossen und dann........
janeee is klar ::)
sowas unglaubwürdiges hab ich schon lang nimmer gehört..... ::)
janeee is klar ::)
sowas unglaubwürdiges hab ich schon lang nimmer gehört..... ::)
Ich bisher auch nicht... aber wahrscheinlich bist du so art "spezialist" und kennst alles was beim bund passiert.
aber egal jetz... was mit dem Hauptmann passiert ist mir Stulle. Mir geht es um meine freundin u deren beziehung...
aber da hab ich mir wohl das falsche forum gesucht...
Aber das ist doch das Problem deiner Freundin, wenn sie fremd geht. Was mit ihrer Beziehung ist, muss sie mit ihrem Freund regeln. Damit hat aber die Bundeswehr nichts zu tun.
Zitat von: goeast am 23. März 2012, 21:17:36
Ich bisher auch nicht... aber wahrscheinlich bist du so art "spezialist" und kennst alles was beim bund passiert.
genau.
ich bin ne Art Spezialist und weis vieles über die Bundeswehr.
Im übrigen würd ich mir mal Gedanken um deine Freundin und deren Beziehung machen.
Wenn mal eben so ein Hauotmann dahergerannt kommt und dann alles abgeschlossen wird, scheint die Dame das ja mit der Treue nicht so genau zu nehmen...
Jetzt ist es nen Hauptmann, morgen nen Pfarrer und übermorgen nen Busfahrer etc...
also keep cool.
Wenn Dir unsere Antworten nicht in den Kram passen, empfehle ich übrigens Foren für Beziehungsproblematik und nicht grade ein Bundeswehrforum.
*aufzungebeiss* schrei :D
ZitatWenn Dir unsere Antworten nicht in den Kram passen, empfehle ich übrigens Foren für Beziehungsproblematik und nicht grade ein Bundeswehrforum.
Peace, Bruder! ::)
Zitat von: KlausP am 23. März 2012, 22:31:07
ZitatWenn Dir unsere Antworten nicht in den Kram passen, empfehle ich übrigens Foren für Beziehungsproblematik und nicht grade ein Bundeswehrforum.
Peace, Bruder! ::)
Wieso? Er hat doch Recht ::)
LOL ROFL XD
:D :D
Ansonsten wurden die Antworten richtig und detailliert bereits gepostet. Es dürfte daher keine Fragen mehr geben, wenn irgendwas an dieser lächerlichen Geschichte dran wäre.
Sex im Büro, obwohl jeder Offz eine eigene Offz-Stube in der Kompanie hat....(meist). Brüllend komisch.
ZitatSex im Büro, obwohl jeder Offz eine eigene Offz-Stube in der Kompanie hat....(meist).
Dann müssen bei euch ja nahezu paradiesische Zustände herrschen. Bei uns ist man schon froh, dass ich als Wehrübender im Standortbereich wohne nicht auf Biegen und Brechen eine Unterkunft beanspruche.
Aber die Gebäude sind doch so gebaut worden, dass es eine "Offz-Wohnung" gibt? Oder Gästestube oder wie auch immer? Bislang war das überall so, wo ich Dienst getan habe.
Also bei uns wurden Unteroffiziere mit Portepee und Offiziere getrennt die hatten ein eigenes Gebäude.
Das hat ja wohl nix mit der Thematik zu tun, wo er sie gelegt hat. Und das ob und wie ist auch wurscht. Das einzige meiner Meinung nach ist, dass es dem Treadersteller nix angeht. Das ist das Problem von Hptm, Soldat weiblich und deren Freund.
Wenn es denn der Fall ist, das sie mitgemacht hat, und das in der Kp die Runde macht, dann wird wohl die Schlange lang werden. ;D
Wenn es so war, das der Kp-Chef dabei war, dann entspricht er der 3-0-3 Regel.
Ich für meinen Teil kann über solche vorgänge nur Lachen.
Zitat von: MartinG am 24. März 2012, 10:15:21
Wenn es denn der Fall ist, das sie mitgemacht hat, und das in der Kp die Runde macht, dann wird wohl die Schlange lang werden. ;D
Den konnt ich mir grad noch verkneifen ;D
Also ich kann die Story beim besten Willen nicht ganz glauben.
Wenn es auf einer Stube passiert wäre, ok nicht all zu abwegig, aber im Büro.
Also im Büro einer Kompaniecheffes ist es doch meist wie auffem Bahnhof. Da will doch immer irgendwwie irgendwas von ihm. Ich hab noch nie mitbekomen das mei Chef wärend dem Dienst sein Büro abschließt.
ZitatWenn es denn der Fall ist, das sie mitgemacht hat, und das in der Kp die Runde macht, dann wird wohl die Schlange lang werden. ;D
Den konnt ich mir grad noch verkneifen ;D
Die Schlange des Hauptmanns oder welche Schlange ? ;)
Zitat von: =TRG= am 24. März 2012, 09:33:03
Aber die Gebäude sind doch so gebaut worden, dass es eine "Offz-Wohnung" gibt? Oder Gästestube oder wie auch immer? Bislang war das überall so, wo ich Dienst getan habe.
Sowas gab es bei uns in der (ehemaligen NVA-) Kaserne nie und ist nach der Sanierung der Gebäude erst recht nicht mehr vorgesehen. Das wird noch 'n Spass, wenn die Teile des LogBtl mit einziehen sollen. Die werden erstmal 'n Haufen TG-Empfänger haben, die fast alle einen Antrag auf Wohngenehmigung stellen werden.
Es freut sich die oertliche Hotelerie.
Also wir haben genaue eine Offz Wohnung im Block, da wohnt aber ein Staber.
In Volkach steht aber auch die neuste Kaserne von allen. Das Problem ist das alle Kasernen renoviert worden sind oder werden außer in Volkach, denn es ist ja die Neuste.
Das diese Kaserne aber auch aus den 70er Jahren stammt ist ja Wurst.
So, jetzt sollten wir doch alle mal wieder herunterkommen - auf den Boden der Tatsachen.
Die Bw hält sich mit gutem Grund aus dem privaten Gestaltungsraum seiner Soldaten heraus. Hierzu gibt es hier auch einen anderen Thread, der auch die rechtlichen Aspekte thematisiert. Auch der Bund hat gelernt, dass die Zeiten lange vorbei sind, in denen die Frauen nicht mehr selbst bestimmt handeln.
Die Zeiten sind aber auch vorbei, in denen in jedem Unterkunftsgebäude eine Offz Stube vorgehalten wird. Und wenn es sie gibt, wird eher ein zuversetzter ZgFhrOffz darin wohnen, als ein KpChef, die in aller Regel eine Wohnung im StOBer haben.
Sex im Dienstzimmer? Da muss man ja schon ziemlich schmerzfrei sein... Klingt also ziemlich unglaubwürdig. Doch wo die Liebe hinfällt... Nun ja, von Schuld zu sprechen, ist wohl übertrieben: es handelt sich um zwei Erwachsene, die wissen, welche Fgen ihre Beziehung haben kann. Und die sind hier hinreichend beschrieben worden...
Mich würde, als zivile Person, allerdings folgendes interessieren:
Nehmen wir an, das gesagte, so unwahrscheinlich es auch für die BW Angehörigen klingen mag, ist korrekt.
Nur weil es kein Sex mit aktiver Gegenwehr war, muss es doch nicht freiwillig geschehen sein.
Ich möchte den Gedanken einfach mal spinnen. Er (ihr Vorgesetzter) möchte mit ihr verkehren, Sie möchte es nicht. Tut es allerdings, weil sie Angst um ihren Job hat. Nicht, weil er sie kündigen könnte, aber ich kann mir vorstellen (ich erinnere: ich bin Zivilist), dass dieser Vorgesetzte, einem das Leben schon zur Hölle machen kann.
Soweit ich es gelesen habe, ging es dem Fragesteller nicht darum, was sie mit ihrer laufenden Beziehung machen soll, sondern darum, welche Möglichkeiten sie nun hat, gegen ihren Vorgesetzten vorzugehen, bzw was ihr im schlimmsten Fall wiederfahren kann.
Wie erwähnt, maße ich mir nicht an, über den Wahrheitsgehalt, oder die Wahrscheinlichkeit einer solchen Tat zu urteilen. Auch wenn es für nahezu alle hier erst einmal sehr abwägig klingt, kann man doch erwarten, dass auf diese Frage nach besten Wissen und Gewissen geantwortet wird. Zumal er ja keine Hetzjagt auf irgendwen bestimmtes insziniert hat, sondern jediglich um Auskunft bat.
Und vorausgesetzt es stimmt, was der Fragesteller von sich gibt (wie Unwahrscheinlich es auch für euch klingen mag), wäre das Verhalten das hier einer Kameradin von euch (das "Opfer" in dieser Geschichte) gegenüber an den Tag gelegt wird, doch irgendwie Zweifelhaft.
Damit möchte ich nun niemanden(!!) von euch zu nahe treten oder be- /verurteilen bzw mahnen..
Es ist einfach nur ein kleines Gedankenspiel von mir
mfg
Wie die Sache abgelaufen sein soll, ist ziemlich unglaubwürdig und das ist jedem klar, der den Dienstbetrieb kennt.
Sollte es wahr sein, hat sie die Möglichkeit, es zu melden oder auch eine Beschwerde zu schreiben. Beide Möglichkeiten sollte sie als Soldatin kennen. Welche Maßnahmen dann gegen den KpChef ergriffen werden, hängt von den genauen Umständen ab.
Genau wegen dem Abhängigkeitsverhältnis sind Beziehungen zwischen Vorgesetzten und unterstelltem Personal verboten.
(Hab ich aber schon geschrieben gehabt.)
Worum es jetzt dem TE geht oder auch seiner Bekannten, ist mir allerdings nicht so ganz klar.
Das Problem bei solchen Gegebenheiten ist, wenn sie von einer 3. bzw 4. Person erzählt werden, dass dort oft falsche Informationen weitergegeben werden. Nur als Idee: Der Fragesteller gab an, Zivilist zu sein. Dabei könnte z.B. "Dienstzimmer" schon mit Offz Stube verwechselt worden sein. Eine simple Verwechslung.. vlt hat er ihr auch nicht richtig Zugehört, wer weiß. - Und über diesen Umstand wurde sich in x Post das Maul zerrissen.
Dieses Maulzerreißen war es eben, was mich doch ein wenig verärgert hat.
Wie bereits erwähnt ich möchte niemanden zu nahe treten oder mir anmaßen über irgendjemanden hier zu Urteilen!
Aber danke das du darauf (nochmal) eingegangen bist.
Zitat von: ynk am 24. März 2012, 18:20:44
... Er (ihr Vorgesetzter) möchte mit ihr verkehren, Sie möchte es nicht. Tut es allerdings, weil sie Angst um ihren Job hat. Nicht, weil er sie kündigen könnte, aber ich kann mir vorstellen (ich erinnere: ich bin Zivilist), dass dieser Vorgesetzte, einem das Leben schon zur Hölle machen kann...
Da gibt es keine Diskussion.
Es ist lt Beschreibung des TE in BEIDERSEITIGEM Einverständnis geschehen.
Von Vergewaltigung sprich Zwang kann also keine Rede sein.
Und nun jammert Person X und hat Angst um Ihre Beziehung....
Selber schuld.
Und jetzt alles auf den Kameraden Hauptmann abzuschieben ist das mieseste, was mir bisher hier untergekommen ist!!
Mir fällt da nur ein Begriff zu ein.
Nato-Schlampe... zu näher möchte ich mich nicht auslassen is keine 22h ... 8)
dann zeig mir doch mal bitte die stelle wo steht, das es sich um eine zivil Person handelt.
Gut, dann habe ich die ganze Situation anders interpretiert. Dann nehme ich jeden Vorwurf zurück und entschuldige mich bei euch allen!
Die Begrifflichkeiten sind einfach merkwürdig gewählt. Der TE hat nichts von Nötigung, sondern von "Verführung" geschrieben. Auch in der Beschreibung besagter Situation stand kein Wort in Richtung Nötigung, Erpressung etc. Der Satz mit der Fürsorge ist auch was merkwürdig.
Von demher hört sich das alles schon merkwürdig an.
Keine Frage: Nach der Beschreibung liegt ein Fehlverhalten des Hauptmanns vor. Ob das Problem der TE mit der Klärung der rechtlichen Seite erledigt ist, wage ich nach der Beschreibung nach, auch zu bezweifeln.
Strafrechtliche Aspekte hab ich übrigens noch gar nicht erwähnt- die kommen natürlich auch in Betracht.
Zitat von: Flexscan am 24. März 2012, 18:35:02
dann zeig mir doch mal bitte die stelle wo steht, das es sich um eine zivil Person handelt.
Der TE hat in der zweiten oder dritten Wortmeldung geschrieben, dass er Zivilist ist. Darauf bezieht sich vermutlich ynk.
Zitat von: goeast am 23. März 2012, 19:11:08
Im Endeffekt hat sie es freiwilig gemacht... Aber hat ein Kompaniechef nicht sowas wie Fürsorgepflicht für seine Soldaten?
durch diese Ausssage erübrigt sich meiner Ansicht nach jedwede Diskussion.
Sie hat es freiwillig gemacht und hat mit den Konsequenzen selber zurecht zu kommen.
und das mit zivil find ich nirgends oder ich bin blind...
Zitat von: goeast am 23. März 2012, 20:15:25
Keine Sorge... Ich hab mit der ganzen Sache direkt nichts zu tun. es ist einfach ne sehr gute freundin, die sich mir mit ihrem "problem" an mich wand. leider bin ich auch ein guter kumpel von ihrem freund. daher auch für mich wichtiger die frage,was mit ihr passieren kann, wenn es rauskommt....
ich bin nicht bei der bundeswehr, daher kenn ich mich da auch nicht so aus.
sie heult sich fast täglich bei mir aus, da sie es bereut... er weiß zum glück noch nichts von seinem "glück"
das problem an der sache ist ja,das es während des dienstes geschah. er hat sie ins büro gerufen, tür abgeschlossen und dann........
und
"Im Endeffekt hat sie es freiwilig gemacht... Aber hat ein Kompaniechef nicht sowas wie Fürsorgepflicht für seine Soldaten?"
Interpretiere ich so, dass sie halt mit in den Raum gegangen ist, obwohl sie genau wusste was nun kommt.. insofern "Freiwillig" dass sie keine körperliche Gegenwehr geleistet hat.. aber insofern unfreiwillig, da sie es nur tat um keinen Ärger zu bekommen..
aber wie gesagt: So interpretiere ich es!
denken drücken sprechen....
Der Threadstarter ist nicht bei der Bundeswehr nirgendwo steht geschrieben das die betreffende Person
Zivilistin ist, von daher geh ich davon aus, das soe entsprechend Soldation ist.
Und selbst wenn sie Zivilistin währe währe es wurscht da es in BEIDERSEITIGEM Einvernehmen von statten ging.
@Ulli
warum nur dann dem Kameraden Hauptmann nen Strick draus zu drehen erschliesst sich mir nicht ganz
Zitat von: KlausP am 24. März 2012, 11:22:35
Zitat von: =TRG= am 24. März 2012, 09:33:03
Aber die Gebäude sind doch so gebaut worden, dass es eine "Offz-Wohnung" gibt? Oder Gästestube oder wie auch immer? Bislang war das überall so, wo ich Dienst getan habe.
Sowas gab es bei uns in der (ehemaligen NVA-) Kaserne nie und ist nach der Sanierung der Gebäude erst recht nicht mehr vorgesehen. Das wird noch 'n Spass, wenn die Teile des LogBtl mit einziehen sollen. Die werden erstmal 'n Haufen TG-Empfänger haben, die fast alle einen Antrag auf Wohngenehmigung stellen werden.
Aber unterm Strich wird der Standort doch um 40 DP verkleinert, da müssten doch theoretisch sogar ein paar Stuben frei werden.
Zitat von: Flexscan am 24. März 2012, 18:58:08
denken drücken sprechen....
Der Threadstarter ist nicht bei der Bundeswehr nirgendwo steht geschrieben das die betreffende Person
Zivilistin ist, von daher geh ich davon aus, das soe entsprechend Soldation ist.
Und selbst wenn sie Zivilistin währe währe es wurscht da es in BEIDERSEITIGEM Einvernehmen von statten ging.
@Ulli
warum nur dann dem Kameraden Hauptmann nen Strick draus zu drehen erschliesst sich mir nicht ganz
Naja auch wenn es in beiderseitigem Einvernehmem war, dürfte es so ein Verhältnis nicht geben bzw. so eine "Zussammenkunft" zumindest nicht in der selben Kompanie
Eben- genau das sage ich doch die ganze Zeit.
Ein KpChef darf sich ja durchaus in eine seiner Soldatinnen verlieben (und umgekehrt)- aber dann dürfen die beiden nicht mehr in einer Kompanie dienen.
Das ist einer der wenigen Punkte, in denen sich die Bundeswehr in private Beziehungen einmischt. Ansonsten interessiert es die Bundeswehr ja gar nicht wer mit wem.
Wer´s nachlesen will: Gibt nen Erlass "Sexualität in der Bundeswehr"
Ist doch ähnlich wie im zivileln wenn eine Lehrkraft ein Verhältnis mit einem Schüler hätte müßte er oder sie auch gehen, egal ob verführt oder eim einvernehmen.
Muss ich nit verstehen??
Gibt genug Sekrätärinnen, die freiwillig mit ihrem Chef ins Bett hoppsen. Weder Dame noch Chef kriegen Stress deswegen.
Aber dem Kameraden Hauptmann will man nun ans Bein pissen??
Es iwar freiwillig keiner hat s uner Zwang getan!
Du kannst doch einen zivilen Betrieb nicht mit der Bundeswehr oder einer Behörde vergleichen. Ein Kompaniechef hat nun mal eine besondere Stellung gegenüber seinen Soldaten. Und die wird bei so einem Verhältnis im gefährdet deshalb muss einer von beiden gehen. Hat wohl damit was zu tun das dann nicht mehr gewährleistet ist das er jeden seiner unterstellten geleich behandelt.
In meiner Kompanie gabe es auch eine Soldatin die wegen sowas zu uns versetzt wurde, weil sie eine Beziehung mit ihrem Kompaniechef hatte. (und zu dem Zeitpunkt immer noch hat)
Ein KpChef hat aber ganz andere Befugnisse als ein normaler Chef gegenüber seiner Sekretärin. Alleine das ganze Beurteilgungswesen und Disziplinarrecht.
Das passendere Beispiel wäre eben Lehrer/Schüler, Chef/Azubi, Professor(in)/Student(in).
Siehst ja auch, dass es dabei zu ernormen Verwicklungen kommen kann. Jemand, der mit der Bewertung von Leistung zu tun hat, kann bei einem sexuellen Verhältnis nicht objektiv sein.
(Oops- der Postmann war schneller)
ok das hab ich jetzt soweit verstanden.
Nur finde ich es halt unfair, gleich dem Kameraden Hauptmann eins reizuwürgen, obwohl BEIDE es wollten.
Nur weil Person Y jetz nen Problem hat, jammert wegen ihrer Beziehung, hat Kamerad X nun Stress??
Sry in meinen Augen sowas von sinnbefreit...
Und X geht ohne alles davon. "Haha hat Spass gemacht. Aber danach hab ich dem ordentlich einen reingewürgt".
Da krieg ich das kotzen bei.
Gut das ich Junggeselle bin ::)
So meinte zumindest ich das nicht.
Die Art der Beziehung wird natürlich mitbetrachtet.
Aber egal wie du es drehst, Soldatin hätte Hptm in der Hand.
Bei ner Sekretärin und nem Chef im Zivilen geht es ja meist um nichts. Meist hat er ja nur eine "eigene". Da ist eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen üblicherweise nicht so wild, wie eben bei der Bundeswehr (was meinste, wenn eine Beziehung raus kommt und in der Zwischenzeit gab es BUs- da können alle Seiten nur verlieren)
Das einzige, wie er aus sowas sauber raus kommen würde, ist die frühzeitige Meldung und dienstliche Trennung.
Geht übrigens prinzipiell auch bei weiblichem Chef und männlichem Soldaten.
Und aus den ganzen Gründen musste dir auf so einer Position genau überlegen, was du machst. Du stehst halt im Fokus und du kannst schneller Probleme bekommen, als dir lieb ist.
Was meinste, was erstmal los ist, wenn ne Soldatin im BU-Gespräch plötzlich die Kleider vom Leib reisst und schreiend aus dem Büro rennt. Versuch als Chef so einen Verdacht mal wieder los zu werden.
Zitat von: ulli76 am 23. März 2012, 19:14:17
Ein KpChef darf kein Verhältnis mit einem seiner Soldaten haben. Das hat mit Fürsorgepflicht nichts zu tun, sondern ergibt sich aus dem Abhängigkeitsverhältnis.
Ich bin da vielleicht nicht auf dem Laufenden... Ist der Anhang zu der ZDv 14/3 "Umgang mit Sexualität in der Bw" in der ursprünglichen Fassung noch gültig?
Darin heißt es doch: "
Eine derartige Beeinträchtigung oder Störung liegt zum Beispiel vor, wenn Vorgesetzte
die gebotene dienstliche Objektivität und Neutralität aufgeben, um sexuelle Beziehungen
anzubahnen oder zu fördern oder es in diesem Zusammenhang zu einer
ungerechtfertigten dienstlichen Bevorzugung oder Benachteiligung betroffener Personen
kommt."
Wir das in der Praxis bei Kompaniechefs jetzt generell unterstellt? Denn, fall es keine Änderung der Vorschriftenlage gegeben haben sollte, ist eine solche Beziehung meines Erachtens formal grundsätzlich zulässig.
Aber natürlich kein Sex während der Dienstzeit.
Ich hab den Anhang jetzt nicht genau im Kopf- ich weiss vor allem das, was uns ein Rechtsberater in ner Fortbildung erklärt hat.
Wenn es keinen Extra-Passus für Vorgesetzte nach §1 VVO gibt (das sind ja meistens die, wo es zu den beschriebenen Problemen kommt), dann kann man das in der Praxis tatsächlich unterstellen.
Kein Vorgesetzter kann objektiv und neutral gegenüber einem Soldaten sein, mit dem er ein sexuelles Verhältnis hat.
Was uns der RB erklärt hat, war auch, dass ein Vorgesetztenverhältis nur aufgrund des Dienstgrades, auch innerhalb einer Kompanie nicht generell verboten ist (z.B. Mannschafter aus Zug A und Feldwebel aus Zug B).
Im Einzelfall wird man sich das Ahängigkeitsverhältnis genau anschauen müssen.
Nun ja, in meinem vorherigen Post hatte ich den einzig passenden Auszug aus dem Anhang zititert (hätte ich kenntlicher machen sollen ;) ).
Einen extra Passus für unterschiedliche Vorgesetztenverhältnisse gibt es in besagtem Erlass nicht, auch nicht für jene nach § 1 VVO (ich denke die meintest Du). Allerdings sind diese am ehsten gefährdet ihre Objektivität aufzugeben und ich denke auch, eine solche Konstellation sollte möglichst vermieden und eine Versetzung aus dem Verhältnis heraus angestrebt werden.
Dies ist aber nicht immer und vor allem nicht unmittelbar möglich, wird aber eben grundsätzlich, solange keine Störung des Dienstbetriebes vorliegt, nicht disziplinar geahndet. Natürlich vorbehaltlich dessen, daß seit 2004 die Vorschriftenlage nicht verschärft wurde.
Jap, hatte mich wegen dem Paragraphen vertippt.
Vielleicht weiss Wolve noch was zu dem Thema.
Ist doch schon alles gesagt; eigentlich verstehe ich nicht, dass dieses Thema mehrere Seiten wert sein soll. Was soll man da abstrakt regeln?! Als Soldat und Vorgesetzter unterliegt man den üblichen Regeln: Kameradschaftspflicht, Fürsorgepflicht und Pflicht zur (korrekten) Dienstleistung.
Andererseits gibt es einen Kernbereich des Privatseins auch als Amtsträger und in diesem Spannungsfeld bewegen wir uns. Erfolgt eine Beziehung uneingeschränkt freiwillig und ausschließlich nach Dienst, gibt es nichts zu regeln. Wird eine Seite auch nur mittelbar unter Druck gesetzt, ist das ein Dienstvergehen (siehe oben). Hier - in der Dienstzeit und abgeschlossene Tür und Seelennot der Betroffenen - wäre es sicher eins oder mehrere. Aber die Geschichte erscheint wenig glaubhaft.
Ich halte das für den Fake eines subjektiv Witzigen und eigentlich keines Tastendrucks für wert.
Wenn aber jemand eine abstrakte Stellungnahme wünscht: Es kommt wohl auf den konkreten Einzelfall an. Die Antwort kann der Jurist immer geben - auch am Wochenende.
ZitatEs kommt wohl auf den konkreten Einzelfall an. Die Antwort kann der Jurist immer geben - auch am Wochenende.
.... und ist in diesem Falle auch schon die Erstberatungsgebühr wert ;D
???
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