abend,
meine tochter kommt im april zur welt und ich würde gerne in elternzeit gehen. mit wem muss ich darüber sprechen bzw bei wem muss ich das beantragen und wieviel gehalt steht mir dann zu ?
bin heute in meiner neuen kompanie angekommen und wollte heimschläfer beantragen beim spieß (35km), er sagte erstmal nichts und das wars, was kann ich da machen ?
wie siehts mit versetzungsanträgen aus ? jemand meinte das der dritte durchgehen muss ? stimmt das?
Versetungsantrag wegen 35 km Entfernung??
ich glaub langsam hakts...
Ja nee, is klar :D ! Da würden sich hunderte von Soldaten glücklich schätzen nur 35 km Heimweg zu haben! Versetzung? Sicher doch! Am ... der Welt hats noch Plätze frei :D !
Wegen der Elternzeitsache sprichst am besten mit der Gleichstellungsbeauftragten am Standort. Die hat alle wichtigen Infos für dich.
Was meinst du, dass der Spieß nichts gesagt hat? Du hast ihn also gefragt, wie das mit Heimschläfer ist und der hat einfach geschwiegen? Beantragen musst du das übriges eh schriftlich.
Nein, dass der dritte Versetzungsantrag durchgehen muss, ist ein Märchen. Versetzungsanträgen wird stattgegeben wenn entweder ein Härtefall gem. VMBl vorliegt oder ein dienstliches Interesse daran besteht/keine dienstlichen Interessen dagegenstehen.
Wohin willst du dich denn versetzen lassen, wenn du 35km vom Standort weg wohnst?
Zitat... meine tochter kommt im april zur welt und ich würde gerne in elternzeit gehen. mit wem muss ich darüber sprechen bzw bei wem muss ich das beantragen ...
Wie in allen solchen Angelegenheiten stellen Sie den Antrag bei Ihrem Kompaniechef. Der ist dann für die Weiterleitung an die die Entscheidung treffende Stelle verantwortlich.
Zitatbin heute in meiner neuen kompanie angekommen und wollte heimschläfer beantragen beim spieß (35km), er sagte erstmal nichts und das wars, was kann ich da machen ?
Morgen wieder nachfragen. Oder schriftlichen Antrag stellen.
Zitatwie siehts mit versetzungsanträgen aus ? jemand meinte das der dritte durchgehen muss ? stimmt das?
Nein, das fällt unter "urban legend".
Ich denke das mit den 35km bezieht sich auf den Heimschläfer. Wenn er noch zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist wird das eh etwas schwer werden.
mitnichten da der Heimschläferradius mWn 100 km beträgt.
Und für 35 km nen Versetzungsantrag bei der Bundeswehr zu stellen.... Ich bin seit 1994 Soldat aber sowas is mir in der langen Zeit bisher noch nicht untergekommen...
ah ok danke schonmal, versetzung deswegen weil hier alles am arsch ist und ich abdolut unzufrieden bin mit meiner verwendung und noch so ein paar gründen
so ist das Leben. Was erwartest Du? nen gefliestes Einzelzimmer möglichst nur 10 Min Fahrtweg nach Hause??
Dazu noch nen sicheren Job für 12 Jahre oder am Besten auf Lebenszeit und blos nicht in den Einsatz??
Meine Herren ::)
Zitat von: kimbo am 26. März 2012, 19:36:43
ah ok danke schonmal, versetzung deswegen weil hier alles am arsch ist und ich abdolut unzufrieden bin mit meiner verwendung und noch so ein paar gründen
Sind Ihre 6 Monate Probezeit schon rum?
Himmel hilf! ::)
Bei sowas fang ich doch glatt das Beten wieder an......
(Hoffentlich Schlellentsorgung...)
3 monate probezeit hab ich noch, von mir aus lass ich mich 800 km weit weg versetzen aber ich finds scheise das ich mir ne standpauke von nen vorgesetzten geben lassen muss weil ich eine tochter bekomme und ich sowieso nichts kann,
ich habe zwar geachworen der bundesrepublik treu zu dienen und ich war in einer kampfkompanie eingeplannt und jetzt darf ich 5 hässliche briefe am tag stempeln und noch nicht mal nach hause fahren wobei ich nur 30 minuten fahrzeit habe
Da gibs nur eines: Kündigen :D ! Dann bekommen Sie "Hartz-IV" und sind den ganzen Tag zu Hause ;) !
Zitat... noch nicht mal nach hause fahren wobei ich nur 30 minuten fahrzeit habe ...
Wer verbietet Ihnen das in Ihrer Freizeit?
am schluss bekomm ich bestimmt noch ein gelbes barrett mit postabzeichen und ein gelbes klapprad für meinen spint
unser chef wollte uns erst gar nicht rauslassen aus der kaserne
mir kommen die Tränen....
Dann hilft nur eins.von den restlichen 3 Monaten Gebrauch machen und aussscheiden und nicht uns anderen Steuerzahlern auf der Tasche liegen.
Du hattest doch heute deinen Dienstantritt in der neuen Kompanie!!!
Und du gehst eh bald in Elternzeit.
Welche hochheiligen Aufgaben hättest du heute also machen wollen?
Zitat von: kimbo am 26. März 2012, 19:54:21
unser chef wollte uns erst gar nicht rauslassen aus der kaserne
Mit welcher Begründung?
Zitat von: Flexscan am 26. März 2012, 19:36:40
mitnichten da der Heimschläferradius mWn 100 km beträgt.
Und für 35 km nen Versetzungsantrag bei der Bundeswehr zu stellen.... Ich bin seit 1994 Soldat aber sowas is mir in der langen Zeit bisher noch nicht untergekommen...
Es hat doch vor allem was mit dem Alter zu tun. Und auch wenn der Radius 100 km sein sollte kann es der KpChef einem trotzdem verbieten jeden Tag heimzufahren (was jedem ja offensteht sofern man mind. bis zum Frühstück wieder da ist)
Also dein neuer Chef hat irgendwann im Laufe des Tages gesagt, dass ihr die Kaserne nicht verlassen dürft? Mit welcher Begründung?
Und was genau hat der SPieß jetzt zu der Heimschläfergeschichte gesagt?
der spieß sagte wg heimschläfer "erstmal nicht" mit einem komischen unterton, und ich geh nicht in elternzeit und möchte mich nicht versetzen lassen, wenn es nicht anders geht bzw wenn ich keine andere regelung finde, das waren vorab nur fragen weil mir hier in meiner tollen kaserne keiner auskunft gibt
Zitat von: kimbo am 26. März 2012, 21:30:22
der spieß sagte wg heimschläfer "erstmal nicht" mit einem komischen unterton, und ich geh nicht in elternzeit und möchte mich nicht versetzen lassen, wenn es nicht anders geht bzw wenn ich keine andere regelung finde, das waren vorab nur fragen weil mir hier in meiner tollen kaserne keiner auskunft gibt
Aha. Und was war das dann für 'ne Frage:
Zitatmeine tochter kommt im april zur welt und ich würde gerne in elternzeit gehen. mit wem muss ich darüber sprechen bzw bei wem muss ich das beantragen und wieviel gehalt steht mir dann zu ?
Zitat von: kimbo am 26. März 2012, 19:51:06
.... ich war in einer kampfkompanie eingeplannt und jetzt darf ich 5 hässliche briefe am tag stempeln und noch nicht mal nach hause fahren wobei ich nur 30 minuten fahrzeit habe
Zitat von: kimbo am 26. März 2012, 19:36:43
ah ok danke schonmal, versetzung deswegen weil hier alles am arsch ist und ich abdolut unzufrieden bin mit meiner verwendung und noch so ein paar gründen
Hast du beim nicht nachgefragt, warum Heimschläfer nicht geht? (Wie das mit der Heimschläfersache funktioniert, haben wir dir übrigens schonmal in nem älteren Thread erklärt.) Stell halt nen Antrag an den Chef,dann kriegste auch nen Bescheid.
Oder ging es vielleicht drum, dass heute, bei der Einschleusung einfach nen ungünstiger Zeitpunkt ist.
Und was ist jetzt mit der Sache, dass euch der Chef nicht aus der Kaserne rauslassen wollte?
Bist du jetzt in der Poststelle eingesetzt oder wie?
Ob offizieller Heimschläfer oder nicht, man kann trotzdem jeden Abend ganz normal heimfahren zu Frau und Kind wie jeder normale Mensch.
Hab ich auch jahrelang gemacht obwohl kein "Heimschläfer", und ist bei 35 km nun auch wirklich kein Problem.
ausgang bis zum wecken ;)
wo du pennst kann dem alten egal sein - hauptsache du bist rechtzeitig wieder im laden
Lieber Fragensteller,
mir kommt es hier so vor, als fühlen Sie sich sehr wohl als Opfer der Umstände, die Sie umgeben und zu denen Sie weder etwas beitragen konnten, noch können. Und nach dem, was Ihnen bereits zuvor zu einer anderen Frage und jetzt zu diesem Anliegen gesagt wurde, kommt mir nur eines in den Sinn: Werden Sie erwachsen und übernehmen Sie Verantwortung für das, was Sie tun - auch hinsichtlich Ihrer zukünftigen Familie!
Sie haben Ausgang bis zum Wecken, auch wenn Sie nicht Heimschläfer sind - es sei denn, Sie sind zu Wach- und Sonderdiensten eingeteilt. Was Sie in Ihrer Freizeit (also nach Ende der Dienstzeit) tun und wo Sie sich dafür aufhalten und wie Sie dorthin kommen, ist Ihr alleiniges Privatvergnügen und geht die Bundeswehr nichts an - solange Sie nicht gegen Gesetze und Vorschriften verstoßen.
Für alles Andere - sowohl den Heimschläferantrag, als auch den Antrag auf Elternzeit - stellen Sie gefälligst schriftliche Anträge und geben diese in Ihrem Geschäftszimmer oder Ihrem Komaniefeldwebel ab. Den ersten Antrag entscheidet Ihr Kompaniechef, den anderen Antrag leitet er weiter zu der entscheidenden Dienststelle. Über beide Anträge werden Sie beinen Bescheid erhalten, gegen den Sie Rechtsmittel einlegen können, wenn sie nicht in der Form ausfallen, die Sie erwarten.
Das mit der versetzung vergessen Sie mal schön. Erstens ist damit nicht die Garantie gegeben, dass Sie eine Ihrer Ansicht nach interessantere Verwendung ausführen und zweitens ist damit noch längst nicht gesagt, dass Ihre Vorgesetzten anders mit Ihnen umgehen, als bisher.
ZitatSie haben Ausgang bis zum Wecken, ...
... bis zum Frühstück.
Quelle: ZDv 10/5, Ziffer 217, 2. Strichaufzählung
... bis zum Dienstbeginn.
Quelle: ZDv 10/5, Ziffer 217, 3. Strichaufzählung
Stimmt genau, KlausP, besten Dank für die Präzisierung...
... ändert aber auch nichts daran, dass die Jammerei unseres Fragenstellers hier nervt, weil er nicht zu erkennen gibt, mal wirklich Verantwortung für sich zu übernehmen...
Ich wünschte mein Freund hätte nur 35 KM bis nach Hause...Das wäre Luxus :)
Ich würde mich auf freuen, wenns nur 35km bis heim wären... Naja, wer weiß schon, wo ich noch überall landen werde