Hallo
ich bin 17 und SaZ 12. Mein Rechnungsführer meinte dass meine Eltern solange ich mich in der Fw-Ausbildung befinde noch Kindergeld bekommen. Ist das richtig oder steht dass irgendwo schriftlich geschrieben?
lg
Ja das stimmt.
Vorher war das Einkommenabhängig, heute bis die erste Ausbildung abgeschlossen ist.
Quelle:
http://www.studierbar.de/wordpress/?p=3269Krieg auch wieder Kindergeld ;)
Edit: Die Frage ist, ob bei Beförderung zum FW bzw. Offz. es als Ausbildung gilt, denn ein befreundeter Leutnant bekommt noch Kindergeld. Hat jemand Ahnung?
Bekommt man auch als FWDL Kindergeld?
Nein, wobei über einen Gesetzesentwurf hierzu gerade diskutiert wird.
Mal ne blöde Frage zu dem Thema: Als Mannschafter bekommt man aber doch kein Kindergeld, weil keine Berufsausbildung, oder?
Bedeutet das, dass mir als SanOA bzw. meinen Eltern (beginne im Juli :-)) Kindergeld zusteht?
& wie ist das mit "bis die erste Ausbildung abgeschlossen ist" gemeint?
Sorry, falls unnötige Frage :D
Beste Grüße!
D.h ich habe im Juni 2008 das letzte mal Kindergeld bekommen und bin am 1.7.2008 zum Bund von da an könnte ich bis zu meiner Beförderung zum Fw das Kindergeld rückwirkend beantragen? Oder würde das nur bis zum Abschluß meiner ZAW Maßnahme gehen?
Kindersoldaten???
1. mal bekommen die Eltern das Kindergeld, WEIL sie ein Kind haben. War das nicht begrenzt bis 25 Jahre und nur dann darüber hinaus, wenn das Kind studiert?
Okay, nein bei 25 ist Schluß.
Ja, solange sie in Ausbildung sind und gewisse Grenzen bei der Ausbildungsvergütung nicht überschreiten. Dabei sollte A5 über dieser liegen...
Zu der Frage ob man als FWDL Kindergeld bekommt. Ja! Die ersten 6 Monate des FWD bekommt man, bzw die Eltern weiter Kindergeld. In dieser Zeit musst du Ausbildungssuchen gemeldet sein. Man bekommt es aber zurzeit nur die ersten 6 Monate, weil man ja in dieser Zeit noch zurücktreten könnte un eine Ausbildung anfangen könnte.
Bei mir ist das der fall.
Die Grenze bezüglich der Einkünfte (2011 waren es ca. 8000€ für das komplette Jahr) ist für dieses Jahr weggefallen!
Rückwirkend beantragen ist nicht möglich.
Rückwirkend zum 01.01.2012 natürlich möglich - ab da gilt das neue Gesetz. Davor natürlich nicht.
Und ja, als SanOA kann man das auch beantragen ;) (Hab ich ja schließlich auch), wir sind da grundsätzlich erstmal einfach Studenten.
Zitat von: MartinG am 08. April 2012, 09:52:52
Kindersoldaten???
ich glaube man kann ab 17 Jahre Soldat werden, das heißt dann aber nicht Kindersoldaten!
@ =TRG=: Die Eltern bekommen das Kindergeld bis das Kind 18 ist, darüber hinaus (bis 25) nur wenn das Kind studiert o. eine Ausbildung macht.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Kind noch bei den Eltern gemeldet ist.
Ah- liegt da der Knackpunkt für das Kindergeld bei Soldaten?
Oder reicht der Zweitwohnsitz.
Zitat von: ulli76 am 14. April 2012, 12:30:54
Ah- liegt da der Knackpunkt für das Kindergeld bei Soldaten?
Oder reicht der Zweitwohnsitz.
Da wir verpflichtet waren im Rahmen unseres Studiums unseren Hauptwohnsitz nach Hamburg zu verlegen, der Großteil der Studenten allerdings wieder Kindergeld bezieht, schließe ich einfach mal, dass der Zweitwohnsitz reicht (wenn der Wohnsitz überhaupt eine Rolle spielt).
Wohnsitz spielt hierbei keinerlei Rolle (soweit ich weiß):
Verweise mal kurz auf das Merkblatt Kindergeld 2012 (
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf)
-> Bin ja selbst SanOA und mein Kindergeldantrag läuft gerade über meine Eltern, hab in Folge dessen mit der zuständigen Familienkasse telefoniert, weil ich das auch erstmal abklären wollte wegen SanOA und Kindergeld etc. und da wurde davon nix erwähnt.
-> Viele Studenten haben ja ihren Wohnsitz geändert (in Bayern aufgrund des Meldegesetzes z.B. Pflicht), da kann das keine Rolle spielen.
LG
Vielleicht ist das in jedem Bundesland etwas anders geregelt.
ich kenne es jedenfalls so: wenn die Eltern Kindergeld beziehen wollen, muss das Kind auch bei ihnen gemeldet sein
Das kann es nicht sein. Das Kindergeldgesetz ist ein Bundesgesetz und ich habe dort keine diesbezügliche Regelung gefunden.
Hab eigene Wohnung, Kindergeld wird trotzdem gezahlt.
Schönen guten Tag.
Ich habe heute den Antrag für das Kindergeld erhalten. Nun soweit alles ausgefüllt. Nun soll einen Stempel/Unterschrift von dem Betrieb, meines Sohnes einholen (also v. der Bundeswehr). So habe ich beim KWEA angerufen, da ist aber niemand mehr zu erreichen. Wo muss ich den Antrag hinschicken, bzw. wer stempelt diesen ab?
Das KWEA, die OPZ in Köln oder erst im OA Btl.? Weil die Familienkasse wollen den Antrag bis 07.06.2012, da mein Sohn am folgenden 18 wird.
LG
PS: Leider mit Suchfunktion nicht's gefunden, weder Google noch hier. Link würde mich auch freuen.
Das wäre dann wohl seine Einheit, sobald er Soldat ist.
Also muss ich der Familienkasse dies so melden, dass das erst nach Dienstantritt geht, so wie ich das jetzt verstehe...
Frag doch mal die Familienkasse, was für eine Bescheinigung die bis zum Dienstantritt sehen wollen.
Evtl. tuts ja auch die Aufforderung zum Dienstantritt etc.
Also sowohl für die Rentenkasse, als auch für die Familienkasse, hat bei mir die Mitteilung gereicht, dass ich nun von der Schule abgehe und am 01.10 beim Bund abgehe. Das Übergangsgeld wird nun ohne weitere Stempel gezahlt. Sobald ich beim Bund bin fällt dann halt alles weg, zuindest bis zur ZAW. Vielleicht rufst du einfach einmall die Familienkasse an und fragst ob es das mit dem Übergang bei euch auch so gibt?
Ich krame das Thema mal wieder hervor ;)
Bin im November 1992 geboren
Ich bin seit 01.04.2013 SaZ 12.
Ich bin als Su(Fa) eingestiegen.
Meine zivile Berufsausbildung habe ich im Januar 2013 abgeschlossen.
Ich bekomme aktuell seit meiner Grundausbildung Kindergeld. Meine Ausbildung zum Feldwebel ist dann ja quasi meine 2. Berufsausbildung.
Ich habe das Gefühl das ich das Kindergeld zu unrecht erhalte.
Ist diese Annahme so richtig?
MkG
Nein, alles richtig.
Guckst Du
hier!
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dennoch bleibt eine Frage:
Gibt es Kindergeld nur bis zum Erwerb des Dienstgrades Feldwebel oder bis die Ausbildung abgeschlossen ist?
In meinem Fall sind das Aufgrund der zahlreichen Lehrgänge ca. 2,5Jahre Unterschied zwischen Ausbildungsende und Beförderung zum Feldwebel.
MkG
Bis zur Ernennung zum Fw, es sei denn, es schließt sich eine ZAW an. Steht doch im dortigen Thread. ::)
Ich habe über den verlinkten Thread in einem weitern folgendes gelesen:
"Grundsätzlich haben Eltern, deren Kinder das 18. aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, Anspruch auf Kindergeld.
Dies gilt allerdings nur, sofern diese eine Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Nr. 2 des Einkommenssteuergesetzes absolvieren.
Bei Soldaten auf Zeit und ebenso bei freiwillig Wehrdienst Leistenden wird ein solches Ausbildungsverhältnis allerdings
nur während der ersten vier Monate ihrer Dienstzeit pauschal angenommen. Für die Zeit danach gelten spezielle Bedingungen.
Weitere Ausbildung muss nachgewiesen werden
Spätestens ab dem fünften Dienstmonat kann die Fortzahlung des Kindergeldes durch die Familienkasse nur noch erfolgen,
wenn das Kind als Soldat weiterhin eine Berufsausbildung im kindergeldrechtlichen Sinn erhält.
Eine der folgenden Voraussetzungen muss daher erfüllt sein:
• Der Soldat durchläuft eine Laufbahnausbildung (z.B. zum Offizier), oder
• erhält eine dienstpostenbezogene Ausbildung, oder
• absolviert einen Lehrgang mit Einsatzland-unspezifischen Ausbildungsinhalten (z.B. Ausbildung zum Kraftfahrer der Fahrerlaubnisklasse CE)"
Die dienstpostenbezogene Ausbildung ist ja mit dem Erwerb des Dienstgrades Feldwebel noch lang nicht abgeschlossen.
Also besteht im Umkehrschluss doch ein Anspruch bis zum Ende der Ausbildung. (natürlich solang man unter 25 ist)
Nein. Umkehrschlüsse sind eben nicht immer zulässig.
Kann sein, dass es eine Auslegungsfrage ist. Ich denke aber eher nicht.
Für mich durchlaufen Sie eine Laufbahnausbildung (bis zum Fw).
Die Dienstpostenausbildung ist m.E. für die Mannschafter gedacht.
Aber Sie wissen ja, Versuch macht Kluch. Antrag stellen und sehen was passiert.
Ich bekomme ja längst Kindergeld gezahlt. Bis Abschluss meiner Ausbildung.
Ich mache mir wegen solchen Aussagen "nur bis zum Dienstgrad Feldwebel" Sorgen, dass ich eine Rückzahlung zu befürchten habe.
Ihnen wurde das Kindergeld über den DG Fw hinaus schon zugesagt?
Ich bin seit April 2013 Feldwebel und bekomme jeden Monat schön brav bis zum 31.12.2017 mein Kindergeld gezahlt.... seit Eintritt in die Bundeswehr
Sorry.
Seit April 2014 bin ich Feldwebel^^
In einem Thread hier ist ein Urteil, das eben bei FA mit Ernennung zum Fw der Kindergeldanspruch erlischt.
Die Ausbildung zum Gesellen ist ja auch mit Gesellenbrief abgeschlossen, auch wenn dann ggf. Aus- und Weiterbildung erfolgt.
Zitat von: kesselpower am 08. Oktober 2015, 07:30:51
Ich bekomme aktuell seit meiner Grundausbildung Kindergeld. Meine Ausbildung zum Feldwebel ist dann ja quasi meine 2. Berufsausbildung.
Sie meinten dann "war".
Dann haben wir uns missverstanden. Ich dachte, Sie wären noch kein Fw. Ich kann mir nur vorstellen, dass die KG-Kasse nach den damaligen Richtlinien entschieden hat oder Ihren Antrag oberflächlich bearbeitet hat (Einstieg mit höherem DG nicht beachtet -> falsches Laufzeitende). Es sei denn, die KG-Kasse ist in ihrem KG-Bescheid explitit auf Ihre Laufbahnausbildung eingegangen und hat diese als "Ausbildung" anerkannt. Hatten Sie dieses gesondert in Ihrem Antrag angegeben?
Inwieweit der KG-Bescheid jetzt zu ändern bzw. zu revidieren wäre, kann ich Ihnen zurzeit leider nicht sagen. Vorsorglich würde ich das KG aber "parken", bis alles endgültig entschieden ist.
Zudem wird in der Einkommensteuererklärung Ihrer Eltern ja Ihr Ausbildungsstatus erneut geprüft. Ggbfls. kann es hier zu Nachzahlungen kommen, wenn die Ausbildung über den Fw hinaus nicht anerkannt werden sollte.
Ich danke für die schnelle Antwort.
Ich gehe auch davon aus das ein Bearbeitungsfehler vorliegt.
Das Geld wurde seit der ersten Zahlung nicht angerührt ;)
Wie lang hätte das Amt den recht das bereits gezahlte Geld zurück zu fordern?
Festsetzungsverjährung: 4 Jahre
Und evtl. auf die Rechtsfolge der Entreicherung (§ 818 BGB) achten ...
Vorausgesetzt, der Antragsteller hat alles korrekt angegeben und es liegt ein Amtsfehler vor.
Müsste man dann nachweisen, dass man gar kein Geld mehr hat, oder nur, dass das KG "damals" ausgegeben wurde?
Sry für das Off-Topic
Im Anhang sind die aktuellen Regelungen zum Thema Wehrdienst und Kindergeld des
Bundeszentralamt für Steuern zu finden, die auch innerhalb der Bw zur Anwendung an die Einheiten verteilt wurden.
[gelöscht durch Administrator]
Danke für die präzise Antwort.
Also doch nur bis zum Dienstgrad Feldwebel.
Das bedeutet Füße still halten und abwarten was passiert.
Alleine die Tatsache das Sie Kenntnisse von der Überzahlung haben und dies selbst nicht aufzeigen könnte das sehr negative Auswirkungen haben. Rechte und Pflichten.. da war mal was am Anfang der AGA, nicht wahr?
Nur mal als Hinweis. Dazu: Als aktiver S1 habe ich das das ein oder andere mal ebenfalls mitbekommen. Ebenfalls Kenntnisse der Überzahlung, Nichtmeldung usw. Dizplinare Ermittlungen wurden ebenfalls eingeleitet. Strafen verhängt ebenfalls.
MkG
Zitat von: DadOA am 08. Oktober 2015, 10:59:02
Vorausgesetzt, der Antragsteller hat alles korrekt angegeben und es liegt ein Amtsfehler vor.
Ist ein Verwaltungsakt aufgrund eines Amtsfehlers fehlerhaft, muss der Begünstige diesen Fehler nicht zwingend anzeigen (eine anderslautende Vorschrift ist mir zumindest nicht bekannt). Es könnte aber natürlich eine Gewissensfrage oder eine Frage des Anstandes sein.
Sollten im Laufe der Zeit Änderungen eingetreten sein, müsste man sie ohnehin nach § 68 Abs. 1 EStG der Familienkasse mitteilen.
Und sollte der Antragsteller von Anbeginn einen fehlerhaften Antrag eingereicht haben, sieht die Sache schon wieder anders aus (§ 370 AO). Dann:
Zitat von: DanB am 20. Oktober 2015, 14:49:57
... Ebenfalls Kenntnisse der Überzahlung, Nichtmeldung usw. Dizplinare Ermittlungen wurden ebenfalls eingeleitet. Strafen verhängt ebenfalls.
Naja, bei Kindergeld erkenne ich kaum einen dienstlichen Zusammenhang, daher wohl kaum Disziplinarrecht.