Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: vanian am 12. Juni 2012, 13:57:26

Titel: Frage zum ersten jahr
Beitrag von: vanian am 12. Juni 2012, 13:57:26
Hi jungs

werde am 1.10.12 meine AGA in Heide beginnen.
Danach soll ich nach Kropp in meine Stammeinheit als Uffz, jedoch sehe ich jetzt das ich dort erst am 1.1.14 hinkomme.

Was erwartet mich in dem ersten Jahr alles ?

Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: KlausP am 12. Juni 2012, 14:02:40
ZitatWas erwartet mich in dem ersten Jahr alles ?

Ich vermute mal, dass Sie in diesem Jahr zum Unteroffizier ausgebildet werden, einschließlich ZAW.
Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: vanian am 12. Juni 2012, 14:04:44
OK danke

kannst du mir auch sagen wie die Eignungsübung abläuft ? wie lange AGA und was danach ?
Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: KlausP am 12. Juni 2012, 14:06:17
Sie fragen nach der Eignungsübung. Werden Sie schon als Unteroffizier eingestellt? Das geht jedenfalls aus Ihrem ersten Beitrag nicht hervor.
Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: vanian am 12. Juni 2012, 14:07:16
Ja werde ich

tut mir leid hatte ich vergessen
Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: KlausP am 12. Juni 2012, 14:15:49
Die Eignungsübung dauert 4 Monate, einschließlich der Grundausbildung. Danach sind Sie für den einen verbleibenden Monat in Ihrer Stammeinheit. Dort soll dann endgültig festgestellt werden, ob Sie für den für Sie vorgesehenen Dienstposten geeignet sind und Sie selbst sollen feststellen, ob das das Richtige für Sie ist. Wenn das alles passt, werden Sie am Ende des 4. Dienstmonats in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen und Ihre Dienstzeit wird endgültig auf 8 Jahre festgesetzt. Wie das bei der Luftwaffe ist, kann ich Ihnen nicht sagen, aber beim Heer müssen auch die Uffze, die mit höherem Dienstgrad eingestellt werden, die Unteroffizierlehrgänge besuchen. Was das für Sie alles ist, wird Ihnen in der Grundausbildung durch die Stammdienststelle der Bundeswehr durch Ihre Ausbildungs- und Verwendungsplanung mitgeteilt. Warum Sie allerdings erst nach 15 Monaten auf Ihren Dienstposten in Kropp kommen, ist mir noch nicht ganz klar. Eine ZAW entfällt ja bei Ihnen.
Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: vanian am 12. Juni 2012, 14:18:20
ok danke erstmal =)
Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: Aurignacien am 12. Juni 2012, 14:50:38
Zitataber beim Heer müssen auch die Uffze, die mit höherem Dienstgrad eingestellt werden, die Unteroffizierlehrgänge besuchen

Das ist bei der Luftwaffe genauso!  ;)
Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: schlammtreiber am 12. Juni 2012, 14:54:39
Und ich möchte fast wetten, dass es bei der Marine auch nicht anders ist.
Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: vanian am 12. Juni 2012, 15:07:25
Wäre cool wenn mir jetzt noch jemand sagen könnte, was in der zeit passiert bevor ich zur Stammeinheit komme.
Könnte es sein das ich in dem Zeitraum lehrgänge habe und meinen Führerschein mache ?
Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: KlausP am 12. Juni 2012, 15:10:05
Zitat von: vanian am 12. Juni 2012, 15:07:25
Wäre cool wenn mir jetzt noch jemand sagen könnte, was in der zeit passiert bevor ich zur Stammeinheit komme.
Könnte es sein das ich in dem Zeitraum lehrgänge habe und meinen Führerschein mache ?

ZitatWie das bei der Luftwaffe ist, kann ich Ihnen nicht sagen, aber beim Heer müssen auch die Uffze, die mit höherem Dienstgrad eingestellt werden, die Unteroffizierlehrgänge besuchen. Was das für Sie alles ist, wird Ihnen in der Grundausbildung durch die Stammdienststelle der Bundeswehr durch Ihre Ausbildungs- und Verwendungsplanung mitgeteilt.

Und ob Sie den Bundeswehrführerschein erwerben hängt davon ab, ob das für Ihren Dienstposten gefordert ist.
Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: vanian am 12. Juni 2012, 15:11:09
eingestellt werde ich als Kfz-mechuffz denke mal da sollte ich diesen doch bekommen oder ?
Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: KlausP am 12. Juni 2012, 15:18:15
Wie nennt sich denn Ihr Dienstposten genau?

Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: vanian am 12. Juni 2012, 15:23:08
KfzMechUffz bei Nsch/TrspStff AufklG 51 "1"
Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: KlausP am 12. Juni 2012, 15:25:19
So lange da nichts von "Kraftfahrer BC" steht, wird das wohl nichts werden mit dem Dienstführerschein.
Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: vanian am 12. Juni 2012, 15:27:31
Auf dem Zettel Eigenschaften der Stelle steht Geford. Fahrerlaubnis: FSZ
Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: Lidius am 12. Juni 2012, 21:43:14
Zitat von: KlausP am 12. Juni 2012, 15:25:19
So lange da nichts von "Kraftfahrer BC" steht, wird das wohl nichts werden mit dem Dienstführerschein.

Er wird aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Führerschein BCE bekommen, da dieser Vorraussetzung für den Fachlehrgang bei den KfzMechUffzen ist.
Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: LwPersFw am 14. Juni 2012, 21:31:46
Im Regelfall werden Sie, für diese Verwendung in der Lw, folgende Lehrgänge absolvieren:

1. Unteroffiziergrundlehrgang
2. Truppenpraktikum 1 Monat
3. Unteroffizierlehrgang
4. Spezialgrundausbildung Kraftfahrer BCE (B ist Pkw , CE ist Lkw mit Anhänger)
5. ErgLehrg Lw KfzMech/KfzEli
6. Systemtechnik I Kraftfahrzeuginstandsetzung ungepanzerte Radfahrzeuge
7. Vorgesetztentraining

Sie sehen also, dass Sie den Führerschein erwerben werden.
Diesen können Sie dann später auch - unter bestimmten Voraussetzungen - in die zivile Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Entscheident hierfür ist dann der "§ 27 Fahrerlaubnisverordnung" in der dann gültigen Fassung, bzw. ZDv 43/1 Nr. 418.

Mit dem Kürzel FSZ ist gemeint, dass der Bewerber schon im Besitz der zivilen Klasse B sein soll (bezogen auf die Ausbildung BCE).
Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: vanian am 15. Juni 2012, 12:04:10
ok danke erstemal für die info =)

mich hatte es nur gewundert da ich noch garkeinen führerschein habe
Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: ted am 15. Juni 2012, 12:17:42
Hallo,

habe einen ähnlichen Lehrgangverlauf hinter mir.
Kann noch sagen das die Dienstzeit schrittweisse angesetzt wird. Nach dem bestehen der Lehrgänge.
Bei mir wird es so laufen: erst 2 Jahre, dann 4 und dann schließlich 8.

gruss

ted
Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: KlausP am 15. Juni 2012, 12:30:41
ZitatKann noch sagen das die Dienstzeit schrittweisse angesetzt wird.

... "festgesetzt" ist der richtige Begriff.

Zitaterst 2 Jahre, dann 4 und dann schließlich 8

2 Jahre verstehe ich ja noch, aber 4 Jahre? Da bin ich skeptisch. Warum sollte das so sein?
Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: ted am 15. Juni 2012, 12:34:58
Hallo Klaus,

ja festgesetzt, sorry.

Das mit die 4 Jahre ist so geregelt weil die Lehrgänge über die 2 Jahre hinaus stattfinden.

UGL
Stammeinheit
UL
Stammeinheit
Ergänzer
Stammeinheit
7er Stufe
Stammeinheit
usw.

Haben lange Lehrlaufphasen.

gruss

Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: KlausP am 15. Juni 2012, 12:40:39
Danke. Ist mir so nicht geläufig. Bei uns wurden auch diejenigen, die 'ne ZAW machen, nicht auf die 4 Jahre zwischenfestgesetzt.
Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: ted am 15. Juni 2012, 12:45:18
Hallo,

wurde von unserem Chef so erklärt, da sie ohne die Lehrgänge nichts mit uns anfangen können und somit die 4 Jahre gelten.

Haben manchmal 6 Monate Wartezeit auf einen Lehrgang, warte aktuelle auf meine 7er Stufe in Wunstorf.

Gruss
Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: vanian am 15. Juni 2012, 12:49:51
also ich verstehe das so

bestehe ich einen lehrgang werd komme ich wieder in die stammeinheit bis zum nächsten lehrgang

bestehe ich ihn nicht wars das für mich beim bund

oder wie meint ihr das ?
Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: ted am 15. Juni 2012, 12:56:51
Hallo,

kann nur erzählen wie es bei uns läuft. Besteht man den Lehrgang nicht, ist Ende nach z.b. den 2 Jahren.

Und das mit der langen Lehrlaufzeit kann evtl. nur bei uns das Problem sein.

Gruss
Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: vanian am 15. Juni 2012, 13:08:48
ok danke schonmal für die info

mir wurde das so erklärt auf der eignungsfestellung

das in den ersten 4 jahren die bundeswehr sagen kann, wenn ich meine aufgaben nicht richtig erfülle, das ende ist
Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: ulli76 am 15. Juni 2012, 13:13:24
@vanian: Du bekommst ne längerfristige Lehrgangsplanung. Da kann es sein, dass du direkt hintereinander weg Lehrgänge hast, aber da werden auch einige "Wartezeiten" zwischen sein. Einfach, weil Lehrgänge zu bestimmten Zeiten stattfinden oder schon ausgebucht sind etc.
Und in diesen Wartezeiten macht man dann Dienst in der Stammeinheit.

Wenn man nen laufbahnrelevanten Lehrgang nicht besteht, gibt es in der Regel ne Wiederholungsmöglichkeit und wenn man dauerhaft nicht besteht, macht man in der Stammeinheit Dienst, bis die bis dahin festgelegte Dienstzeit abgelaufen ist.

Edit: Ne, das mit den 4 Jahren ist was anderes: Da kann man so oder so einfacher entlassen werden als später.
Das mit der stufenweisen Festsetzung hat nur was mit den Lehrgängen zu tun. Man will ja keinen Soldaten für z.B. 13 Jahre an der Backe haben, wenn er nicht auf dem DP eingesetzt werden kann, weil er entsprechende Lehrgänge nicht bestanden hat.
Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: vanian am 15. Juni 2012, 13:18:37
ok danke =)
Titel: Antw:Frage zum ersten jahr
Beitrag von: vanian am 20. Juni 2012, 21:47:31
hi

ich bin etwas verwirrt

und zwar sind es jetzt 3 monate aga oder 2 monate ugl die ich mache wenn ich in der Uffz laufbahn im fachdienst eingestellt werde ?