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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: BORA am 18. Juni 2012, 23:27:32

Titel: Dienstzeitverkürzung FWDL
Beitrag von: BORA am 18. Juni 2012, 23:27:32
MOIN,

ich hab am Freitag der letzten Woche erfahren das ich einen Studienplatz für dieses Jahr habe. Leider liegt das Datum des Studienbeginns in meiner Dienstzeit, ich müsste diese um ca 10 Monate verkürzen. Deswegen war ich Freitag auch gleich beim KompanieFeldwebel. Dieser sagte erst das wäre praktisch unmöglich und hat nach ein wenig stochern dann doch zugegeben, dass ich eine Dienstzeitverkürzung beantragen kann. Habe also einen Brief an den Chef geschrieben, den im GeZi abgegeben, und wurde dann heute morgen wieder zum KompanieFeldwebel gerufen. Der hatte einige Papiere die ich unterschreiben sollte, zum einen, dass ich meine Bereitschaft zu Auslandseinsätzen zurückziehe, zum anderen, dass ich meine Dienstzeit verkürze um 10 Monate. Da musste ich dann noch ankreuzen ob ich einverstanden bin mit der Personalmaßnahme und ob ich dazu Stellung nehmen möchte, bzw. ob ich möchte das die Vertrauensperson angehört wird. Letzteres ist natürlich nicht notwendig, da ich die Verkürzung ja selbst veranlasst habe. Nun sagte mir mein Spiess meine Stellungnahme wäre nicht notwendig. Jetzt, wenn ich so im Nachhinein darüber nachdenke, fällt mir ein das auf keiner der beiden Erklärungen(Auslandsbereitschaft und Verkürzung) gesagt wird warum ich die BW verlasse, es ist also für den jenigen der dies bearbeitet nicht erkennbar warum ich die BW gerne früher verlassen würde und er sieht nicht, dass ich einen guten Grund habe. Deshalb frage ich ob ich nicht doch eine Stellungnahme hätte abgeben sollen. Ausserdem würde ich gerne wissen wo dieser Brief jetzt hingeht, und wer darüber entscheidet. Letzendlich stand da nur das meine Kompanie meinen Vorzeitige Entlassung beantragt und die Unterschriften von Spieß & Chef und mir. Weiss jemand wie lange ein solcher Antrag dauert? Ich hab mal gehört schneller geht es wenn man dem Spieß einen Grund gibt aus charakterlichen Gründen entlassen zu werden.
Hab ich in meinem Fall Anspruch auf Weihnachts- und Kündigungsgeld?
Hätte ich dieesen Anspruch im letzteren Fall auch?
Was müsste ich dafür tun?
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung FWDL
Beitrag von: KlausP am 18. Juni 2012, 23:36:59
ZitatJetzt, wenn ich so im Nachhinein darüber nachdenke, fällt mir ein das auf keiner der beiden Erklärungen(Auslandsbereitschaft und Verkürzung) gesagt wird warum ich die BW verlasse, es ist also für den jenigen der dies bearbeitet nicht erkennbar warum ich die BW gerne früher verlassen würde und er sieht nicht, dass ich einen guten Grund habe.

Das haben Sie doch in Ihrem Antrag als Begründung formuliert.

ZitatAusserdem würde ich gerne wissen wo dieser Brief jetzt hingeht, und wer darüber entscheidet.

Die Entlasssungsdienststelle. Das ist im Heer der Divisionskommandeur, in den anderen TSK/OrgBer werdenm es die Gleichgestellten sein.

ZitatLetzendlich stand da nur das meine Kompanie meinen Vorzeitige Entlassung beantragt und die Unterschriften von Spieß & Chef und mir.

Wieso die Kompanie? Ich denke, Sie beantragen die Dienstzeitverkürzung? Und was hat der Spieß darauf zu unterschreiben?

ZitatHab ich in meinem Fall Anspruch auf Weihnachts- und Kündigungsgeld?

Weihnachtsgeld nicht, weil Sie zu diesem Zeitpunkt ja dann kein Soldat mehr sind, das Entlassungsgeld wird nach der Anzahl der tatsächlich geleisteten Dienstzeit berechnet.

ZitatIch hab mal gehört schneller geht es wenn man dem Spieß einen Grund gibt aus charakterlichen Gründen entlassen zu werden.

Das ist Unsinn. Außerdem meine Frage: Was hat der Spieß damit zu tun?

Edit: In welchem Dienstmonat sind Sie denn jetzt?

Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung FWDL
Beitrag von: BORA am 18. Juni 2012, 23:46:21
Naja auf dem Papier stand das die Kompanie meine Entlassung beantragt, dann konnte ich ankreuzen ob ich damit einverstanden bin oder nicht.(Und diverse andere Punkte Vertrauensperson etc.) Das ganze sollte ich dann unterschreiben, ich weiss nicht ob Chef & Spiess unterschrieben haben, vielleicht war er auch nur der Chef. Auf jedenfall stand auf dem schreiben das die Kompanie meine vorzeite Entlassung verfügt, auf meinem ursprünglichen Schreiben an den KpChef habe ich diese beantragt, dass haben dann wohl Spiess oder PersFW umformuliert. Und ja, auf meinem Schreiben an den KpChef hab ich die Begründung formuliert, davon stand aber letzendlich in den Schreiben die losgeschickt wurden nichts mehr. Wie gesagt, eins für die Auslandseinsatzbereitschaft, eins für die Dienstzeitverkürzung. Auf dem Schreiben für die Dienstzeitverkürzung die die Kompanie beantragt war zwar ein Punkt "persönliche Stellungnahme des Soldaten" oder so, aber der Spiess sagte das wäre egal.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung FWDL
Beitrag von: BORA am 18. Juni 2012, 23:53:06
Ich befinde mich im 9. Dienstmonat. Würde gerne von 23 auf 12 Monate verkürzen zwecks Studienplatz zum 01.10.2012.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung FWDL
Beitrag von: KlausP am 18. Juni 2012, 23:55:20
Da sollten Sie unbedingt nochmal nachhaken, ob Ihr ursprünglicher Antrag mitgeschickt worden ist und wenn nicht, bestehen Sie darauf, dass das nachgeholt wird.

Zitat... auf meinem ursprünglichen Schreiben an den KpChef habe ich diese beantragt, dass haben dann wohl Spiess oder PersFW umformuliert...

... aber der Spiess sagte das wäre egal.

Dazu äußere ich mich aus Gründen der Kameradschaft lieber nicht.

ZitatIch befinde mich im 9. Dienstmonat. Würde gerne von 23 auf 12 Monate verkürzen zwecks Studienplatz zum 01.10.2012

Okay, danke.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung FWDL
Beitrag von: BORA am 19. Juni 2012, 00:09:04
Irgendwie komme ich mir gerade so vor, als wäre ich ein wenig verarscht worden. Ist dieser Ablauf nicht normal bei einer Dienstzeitverkürzung?, ist es nicht normal, dass so ein Antrag dann über die Kompanie gestellt wird? Bzw gibt der Soldat normalerweise eine Stellungnahme dazu ab? Ist es schlecht für mich, dass die Verkürzung nun von meiner Kompanie beantrag wird und ich lediglich mein Einverständnis unterschrieben habe?
Es wollte übrigens nie jemand von mir einen schriftlichen Nachweis dafür sehen, warum ich meine Dienstzeit gerne verkürzen würde. Es wurde dementsprechend auch kein schriftlicher Nachweis mitgeschickt.

Der Divisionskommandeur entscheidet darüber? Anhand welcher Kriterien begründet er seine Entscheidung?

Ich bitte sie wirklich, aus Gründen der Kameradschaft, mir zu helfen. Habe irgendwie das Gefühl ich wurde verarscht, es ist als OG noch nicht wirklich einfach durch den Antrags und Behörden Dschungel der BW durchzublicken, da wäre es sicher ein leichtes für meine Vorgesetzen mich da etwas unterschreiben zu lassen, was im Endeffekt eh nur heisse Luft ist. Das ganze ist wirklich sehr wichtig für meine persönliche Zukunft, nächstes Jahr würde ich wegen eines kommenden doppelten AbiturJahrgangs auf keinen Fall erneut diese Stelle bekommen.
Vielen Dank.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung FWDL
Beitrag von: KlausP am 19. Juni 2012, 00:20:53
Zitatist es nicht normal, dass so ein Antrag dann über die Kompanie gestellt wird?

Doch, das ist vollkommen richtig. Aber alles Andere, was danach von Seiten der Ihrer Kompanie getan worden ist, ist für mich nicht stimmig.

der Ablauf müsste mMn wie folgt sein:

- Der Soldat gibt den Antrag ab.
- Der Disziplinarvorgesetzter hört den Soldaten dazu an und gibt eine schriftliche Stellungnahme zu dem Antrag des Soldaten ab
- Der Antrag wird auf dem Dienstweg an den Divisionskommandeur geschickt, eventuell mit einer weiteren Stellungnahme des Bataillonskommandeurs (die ist aber nicht zwingend erforderlich)
- der Divisionskommandeur entscheidet - wie auch immer. Die Entscheidung ist dem Soldaten zu eröfffnen und auszuhändigen, bei üpositiver Entscheidung ist der Soldat zu dem in der Verfügung genannten Termin zu entlassen. Bei Ablehnung des Antrages steht dem Soldaten der Beschwerdeweg offen.

Jetzt hat man Ihren Antrag in einen Antrag der Kompanie auf Dienstzeitverkürzung (wenn es dumm kommt, auch noch wegen Nichteignung, aber das weiss ich nicht) umgedeutet. Ob das jetzt gut oder schlecht für Sie ist, vermag ich nicht einzuschätzen.

ZitatDer Divisionskommandeur entscheidet darüber? Anhand welcher Kriterien begründet er seine Entscheidung?

Ja, der Divisionskommandeur ist bei FWDL die Entlassungsdienststelle. Welche Kriterien er dabei zugrunde legt, kann ich aus Sicht eines ehemaligen Spießes nicht beurteilen.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung FWDL
Beitrag von: Andi am 19. Juni 2012, 14:08:40
Aber halten wir mal fest: Wenn die Kompanie die Entlassung beantragt wird sie wohl auch durchgehen. ;)
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung FWDL
Beitrag von: Schamane am 19. Juni 2012, 15:21:46
Auf die Gefahr der Femegerichtsbarkeit anheim zufallen. Bei einem SaZ 4 wurde es auch so gemacht, dass er den Antrag stellte und im Endeffekt die Einheit eine so schlechte Stellungnahme schrieb, dass der SDBw garkeine andere Wahl blieb als ihn zu entlassen wegen Nichteignung.
Denn leider ist es schwer als Chef ansonsten die Entlassung gegenüber der SDBw zu begründen. Bei FWD sieht es noch besser aus, da kann man auch die Wahrheit schreiben, wenn man den DivKdr. kennt und im Normalfall ist ein Studienplatz selbst für Komissköpfe in Stäben ein Grund der Entlassung zuzustimmen.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung FWDL
Beitrag von: F_K am 19. Juni 2012, 15:37:12
@ Schamane:

Entlassung wegen NICHTEIGNUNG wird durch die Truppe veranlasst - ein Antrag auf Verkürzung der Dienstzeit idR. durch den Soldaten gestellt.

Zwei unterschiedliche Dinge - sollte gerade ein Jurist wissen.

Das Erste ist nämlich so etwas wie eine "fristlose Kündigung wegen Totalversagen" und macht sich im Lebenslauf nicht wirklich gut - dass zweite eher eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Einvernehmen.

(.. und mit Komissköpfen hat das nichts zu tun: Der FWDL hat sich FREIWILLIG SELBER VERPFLICHTET, er wird gebraucht - warum soll man ihn da gehen lassen?
Dies ist ein völlig anderes Thema als "damals" mit ZWANGSdienst ...)
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung FWDL
Beitrag von: Schamane am 19. Juni 2012, 16:43:47
Nun ich bin einmal so frei, ein Soldat der innerlich gekündigt hat sollte man lieber gehen lassen, denn sonst gibt es nur Probleme, Vernehmungen, Truppendienstgericht oder FU - VIb.
Ansonsten mir ist sehr wohl bekannt, dass die Entlassung wegen "erwiesener Unfähigkeit" und auf eigenen Wunsch zwei verschiedene paar Schuhe sind. Doch wenn ein Soldat sagt ich will nicht mehr und die SDBw sagt doch du hast dich verpflichtet, dann kann es auch sein, dass die Einheit im Einvernehmen mit dem Soldaten seine Entlassung betreibt.
Dies ist zwar sicher nicht die Intention, welcher der Dienstherr darin gesehen hat, aber es sehen auch nicht wenige Kameraden so, dass ein Ende mit Schrecken in den Fällen besser ist, als den betreffenden über Jahre noch resigniert mit zu schleppen und eine massive Nichteignung kann man in diesem Fall ohne schlechtes Gewissen begründen.
Aber sie haben schon recht im Lebenslauf macht es sich nicht gut und wenn das Dienstzeugnis für das Zivile dann Top ist denkt sich auch die SDBw ihren Teil. Wobei der Rat zur Einleitung des Verfahrens direkt aus der SDBw kam bei dem Soldaten.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung FWDL
Beitrag von: Ralf am 19. Juni 2012, 17:01:38
Ganz so einfach ist es bei den SaZ nicht, es kommt da noch die "Kleinigkeit" des Vergleichsfall hinzu. Es muss immer klar abgenzbar sein, warum ich den gehen lasse und warum den nicht. Nur wegen einer schlechten Stellungnahme kann ich keinen gehen lassen, auch wenn er innerlich gekündigt hat. Hier wird penibel auf den Jahrgang geschaut, anschl. aufs Jahrgangsband un dder Soll/Ist-Vergleich in der Verwendung und ggf. in artverwandten Verwendungen durchgeführt. Nur wenn die Summe diese ganzen Puzzelteilchen ein insgesamt stimmiges und justiziables Bild abgibt, ist ein dienstl. Grund gegeben.
FWDL ist eine ganz andere Sache und hier wird -wenn immer möglich und vertretbar- im Sinne des Soldaten entschieden.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung FWDL
Beitrag von: miguhamburg1 am 19. Juni 2012, 17:48:10
@ Schamane: In Ihrer Begeisterung über Ihre "tollen" Gedankengänge haben Sie mittlerweile vollkommen vergessen, dass derFragensteller FWDL ist - und damit sind Ihre ganzen Ergüsse die SDBw betreffend irrelevant ...
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung FWDL
Beitrag von: Bora am 19. Juni 2012, 17:58:32
Von einer Stellungnahme meines Disziplinarvorgesetzten oder des Btl. Kommandeurs weiss ich nichts, es kann gut sein das eine solche abgegeben wurde. Ich selbst habe bisher nur mit KpFw und PersFw über den Antrag gesprochen, bzw ihn dort unterschrieben.
Das es sich um einen Antrag wegen Nichteignung handelt bezweifele ich, denn ich bin auf meine Vorgesetzen zugegangen und nicht andersrum, ausserdem denke ich dann hätten sie zuerst andere Kameraden wegen Nichteignung "gefeuert". Auf dem Antrag stand auch lediglich etwas von Verkürzung bzw Widerruf der Auslandseinsatzbereitschaft.

Der Spiess sagte es wäre im Endeffekt so, als hätte ich mich gleich nur für 10 Monate verpflichtet, vorrausgesetzt dem Antrag wird stattgegeben.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung FWDL
Beitrag von: Bora am 19. Juni 2012, 18:15:10
"Aber halten wir mal fest: Wenn die Kompanie die Entlassung beantragt wird sie wohl auch durchgehen."

Das erfreut mich, darf ich fragen was sie da so sicher macht?

Achja, würde ich eigentlich Reservist werden nach meinem DZE? Bei nur 10 geleisteten Monaten?
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung FWDL
Beitrag von: KlausP am 19. Juni 2012, 18:19:38
ZitatAchja, würde ich eigentlich Reservist werden nach meinem DZE? Bei nur 10 geleisteten Monaten?

Ja, jeder, der Wehrdienst geleistet hat, wird nach seiner Entlassung automatisch Reservist der Bundeswehr.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung FWDL
Beitrag von: miguhamburg1 am 19. Juni 2012, 18:22:30
Rservist sind Sie bereits, wenn Sie einen Tag gedient haben.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung FWDL
Beitrag von: Stax am 23. Juni 2018, 12:43:03
(.. und mit Komissköpfen hat das nichts zu tun: Der FWDL hat sich FREIWILLIG SELBER VERPFLICHTET, er wird gebraucht - warum soll man ihn da gehen lassen?
Dies ist ein völlig anderes Thema als "damals" mit ZWANGSdienst ...)


Dazu würde ich mich auch gern äußern. Ich bin Fwdler bei der Marine, und habe in den ersten 6 Dienstmonaten kaum was von der richtigen Flotte mitbekommen da ich auf einem Lehrgang nach der AGA war. Jetzt bin ich im Einsatz und merke, dass die Marine an sich nichts für mich ist, was ich allerdings vorher nicht absehen konnte.

Dazu kommt das der Fwdl ein freiwilliger Wehrdienst ist und keine Verpflichtung auf längere Zeit (dafür ist ja der SAZ) der FWDL ist eine niedrigere Stufe als der SAZ und wird auch nicht so viel machen. Daher ist der Wegfall eines Fwdl Posten zu verkraften im Gegensatz zum Saz.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung FWDL
Beitrag von: Ralf am 23. Juni 2018, 12:47:07
ZitatDaher ist der Wegfall eines Fwdl Posten zu verkraften im Gegensatz zum Saz.
Gerade bei der Marine nicht, denn dort sind für alle FWDL auch Dienstposten ausgebracht.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung FWDL
Beitrag von: F_K am 23. Juni 2018, 15:12:17
.. und gerade im Einsatz wird man auf keinen Soldaten verzichten.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung FWDL
Beitrag von: BSG1966 am 23. Juni 2018, 15:35:09
Zitat von: Stax am 23. Juni 2018, 12:43:03
Dazu kommt das der Fwdl ein freiwilliger Wehrdienst ist und keine Verpflichtung auf längere Zeit (dafür ist ja der SAZ) der FWDL ist eine niedrigere Stufe als der SAZ und wird auch nicht so viel machen. Daher ist der Wegfall eines Fwdl Posten zu verkraften im Gegensatz zum Saz.

1. SaZ ist auch freiwillig. Hat mich jemand zur Unterschrift verpflichtet? Nein. Ich habe mich selbst verpflichtet. freiwillig. Was Sie hier tun ist Krümelkackerei, da kann ich gern mitspielen - der FWD ist freiwiliig IM GEGENSATZ ZUR Wehrpflicht, die ja, wie Sie wissen, ausgesetzt ist. Gemein mit dem Wehrdienst ist die Verpflichtungszeit auf 7 oder mehr Monate. Damals, als es noch den Wehrdienst gab, waren es zuletzt 9 Monate, und wer wollte konnte sich länger verpflichten (freiwillig länger dienen), woraus der FWD mit max 23 Monaten entstanden ist.
2. So oder so, ob nun SaZ oder FWD, ist die Verpflichtung bindend, hier ist nicht Kommen und Gehen wie man lustig sind, Sie haben sich freiwillig zum Dienst bis Tag X verpflichtet - und nicht mal eben gesagt, ich helfe freiwiliig beim Umzug, ach mist, jetzt muss ich eher weg.
3. Der FWDler ist keine "niedrigere Stufe", er hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der SaZ im gleichen Dienstgrad. Ich guck doch auch nicht auf die Schulterklappen und frage dann nach dem Dienstverhältnis.
4. Prinzipiell ist der Wegfall von fast jedem Soldaten "zu verkraften" - aber hey, warum soll ich irgendwas verkraften, wenn der Typ da ist und ich ihn einfach nicht gehen lassen MUSS? Er hat unterschrieben, ihn eher gehen zu lassen wäre ein Entgegenkommen meinerseits - das KANN ich machen, MUSS es aber nicht.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung FWDL
Beitrag von: KlausP am 23. Juni 2018, 15:38:15
Ist doch aber schön, dass er den Thread nach 6 Jahren wieder ausgegraben hat, oder?  ;D
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung FWDL
Beitrag von: BSG1966 am 23. Juni 2018, 15:46:06
Zeugt davon dass er immerhin die Suchfunktion bzgl seines Anliegens bemüht hat. Kann ich nur unterstützen.
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung FWDL
Beitrag von: KlausP am 23. Juni 2018, 16:14:02
Na klar, und dank seiner Initiative findet man den Thread jetzt auch wieder besser.  ;)
Titel: Antw:Dienstzeitverkürzung FWDL
Beitrag von: LwPersFw am 25. Juni 2018, 11:03:50
Und dies ist die aktuelle Festlegung des BAPersBw zum Thema...
Nachzulesen in der GAIP des BAPersBw KennNr 26-01-00

"Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes

außerhalb der Probezeit (§ 58h Abs. 1 SG)

bei ,,Besondere Härte" (§ 58h Abs. 1 SG i.V.m. § 75 Abs. 2 Nr. 1 SG)

Eine besondere Härte liegt nur dann vor, wenn der Soldat persönlich von einer außergewöhnlichen schicksalshaften und in der Regel existenzgefährdenden Veränderung, der er sich aus rechtlicher und/ oder sittlicher Verpflichtung nicht zu entziehen vermag, so hart getroffen wird, dass die hieraus resultierenden Belastungen nur durch eine vorzeitige Entlassung beseitigt werden können. Diese enge Auslegung des Begriffs der besonderen Härte beruht darauf, dass derjenige, der sich zum längeren Wehrdienst verpflichtet, davon ausgehen muss, dass dieses Dienstverhältnis ihn in gleicher Weise bindet wie seinen Dienstherrn und er sich nicht von seiner Verpflichtung einseitig lösen kann."