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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Kalinkos am 01. Juli 2012, 11:57:25

Titel: Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: Kalinkos am 01. Juli 2012, 11:57:25
Servus ich war mit meiner einheit auf einem lehrgang in berlin (ZIF),die andere woche kam dann der refü zu uns in die einheit zwecks fahrtkosten etc. und jetzt wieder das typische für unsere einheit es wurde zu diesem lehrgang ein kompaniebefehl geschrieben das heißt laut aussage meines refüs beißen sich zwei systeme einmal lehrgang und das andere ist das besondere dienstgeschäft! jetzt habe ich die frage in inwiefern kann ich die reisekosten geltend machen ich muss dazu sagen ich war selbstfahrer es liegt eine kommandierung sowie ein lehrgangszeugnis vor (mit lehrgangsnummer usw)! kann man ggf anhand der vorliegenden nachweise schreiben oder sogar zivil zum rechtsanwalt gehen.

würde mich über antworten sehr freuen.
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: LuftwaffenSLD am 01. Juli 2012, 15:48:28
Anhand der sehr wirren "Formulierung" kann ich den Sachverhalt nicht erfassen. Grundsätzlich kann man bei Kommandierungen die Dienstantritts- und Abtrittsreise abrechnen; abhänig vom Beförderungsmittel natürlich.
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: Kalinkos am 01. Juli 2012, 15:57:11
wieso sehr wirre "formulierung" ist doch ganz klar uns wurde am anfang gesagt es ist ein lehrgang und nun hat das dienstleistungszentrum gesagt bei einem lehrgang darf kein kompaniebefehl vorliegen und meine frage die ich habe ist dich ein lehrgangszeugnis habe + eine kommandierung kann ich auf die fahrtkosten bestehen,aufgut deutsch beißt sich lehrgang (reisekosten,trennungsgeld) mit besonderen dienstgeschäft (avg,keine reisekosten).

lg
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: LuftwaffenSLD am 01. Juli 2012, 18:09:28
Aus meiner Sicht besteht ist die einzige Einschränkung, dass sicherlich Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung bestand und diese kostenlos bereitgestellt wurde. Sollte jedoch ein Transportmittel befohlen worden sein, dass z.B. das gesamte Personal gemeinsam verlegt, besteht logischerweise kein Anspruch auf Reisekostenerstattung. Trennungsgeld etc. sollte hiervon unberührt bleiben.
Da ich allerdings kein Experte im Personal- und Finanzwesen bin, empfehle ich erstmal den ReFü in der Stammeinheit aufzusuchen und sich den Sachverhalt erklären zu lassen.
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: Edeltraut am 14. Januar 2014, 01:28:45
Hallo erstmal. Ich hätte da mal eine Frage, zu der ich noch keinerlei Antwort im Internet gefunden habe.

Ich suche eine genaue Beschreibung des Begriffes "besonderes Dienstgeschäft". Meiner Meinung nach wird alles zum sogenannten Begriff gemacht um nur ja keinen Euro zuviel bezahlen zu müssen, aber die geforderten Ziele erreichen zu können. Mit Fürsorge, Familienfreundlichkeit oder ähnlichem hat dies nichts zu tun.

Sorry. Ich fange gerade wieder an zu kochen.

Meine genaue Frage lautet:

Wie lange kann ein "argghh" besonderes Dienstgeschäft" überhaupt dauern (maximal) ?

Einen Monat, drei Monate, sechs Monate, 9 Monate oder kann der erhabene Dienstherr das ganze beliebig lange machen.

Über eine, wie auch immer ausfallende Antwort würde ich mich freuen, da man noch nicht einmal vom wissenden Personenkreis eine adäquate Antwort erhalten kann.

MkG
Edeltraut
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: Ralf am 14. Januar 2014, 05:35:06
Inhaltlich findest du alles im VMBl 2009 S. 74
ZitatDas Besondere Dienstgeschäft beginnt zeitlich und örtlich mit
dem Verlassen der Dienststätte und endet mit der Rückkehr
zur Dienststätte. Die Dauer der Verpflichtung zu einem Besonderen
Dienstgeschäft ist mit Beginn und Ende in den für die
Durchführung des Besonderen Dienstgeschäftes zu erstellenden
Dokumenten (Befehle, Weisungen, etc.) aufzuführen.
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: ulli76 am 14. Januar 2014, 05:44:13
Worum geht es dann konkret?
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: Edeltraut am 15. Januar 2014, 02:42:24
Im konkreten Fall geht es wirklich um die Dauer die ein Besonderes Dienstgeschäft angeht.

Meines erachtens müßte die maximale Dauer eines besonderen Dienstgeschäftes definiert sein. Im konkreten Fall geht es um die "Verlegung" eines Geschwaders, im besonderen der Technischen- und Fliegenden Gruppe, an einen ca 90 km entfernten Ort.  Dies ist von Nöten da die Start-Landebahn instandgesetzt werden muß. Somit dürfte klar sein wer hier betroffen ist. Die Dauer der Instandsetzungsmaßnahme beträgt nach jetztigem Stand ca. 9 Monate, selbstverständlich durch einige "Kommandos" unterbrochen. Somit wird dieses in wahrstem Sinne "besondere Dienstgeschäft" ziemlich teuer. Dies ist nicht nur finanziell sondern auch familiär von großem Interesse, da die festgesetzte Dauer (meiner Meinung nach) nicht mit bestehenden Vorgaben konform geht (z.B. Allgemeiner Umdruck 1/500). In einem so langen Zeitraum sollte es möglich sei einen anderen konsens zu finden.

MfG
Die Edeltraut
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: Ralf am 15. Januar 2014, 05:35:52
Wie bereits geschrieben, eine Dauer ist nicht festgelegt.
Ich denke, du hast schon mal in dem VMBl geschaut udn dort in Anlage 2 auch gefunden:

ZitatVerlegungen
Auflistung der Besonderen Dienstgeschäfte, bei denen Teilnehmerinnen und Teilnehmer den für
die Truppenverpflegung festgesetzten Wertansatz/Teilwertansatz zu entrichten haben:
...
a) Verlegungen von Verbänden oder Einheiten und Teilen mit allen daran teilnehmenden Personen,
b) vorübergehende Verlegungen von Teilen fliegender Verbände mit allen daran teilnehmenden Personen auf einen anderen
Flugplatz im In- und Ausland.
10. Vor-, Zwischen- und Nachlaufzeiten
in unmittelbarem Zusammenhang mit den o. a. Besonderen Dienstgeschäften.
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: bayern bazi am 15. Januar 2014, 06:26:45
hört sich so nach Neuburg -die 74er an ;)

ja da ist ein Teil zur Zeit ausgelagert nach Lechfeld

und dann wird das besondere Dienstgeschäft bis zum Ende der Aktion gehen

ihr habt ja noch glück gehabt, dass auf dem Lechfeld die Kapazitäten frei sind um ein komplettes Geschwader aufzunehmen - dies hätte auch unter Umständen auf einem Flugplatz der aufgelösten  Marinefliegereinheiten (Tarb) sein können


siehe auch hier
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: ulli76 am 15. Januar 2014, 07:54:10
Ich frage mich,was das jetzt wieder mit Vereinbarkeit von Familie und Dienst zu tun haben soll. Klar ist das für die betroffenen Familien doof,aber was soll denn die Bundeswehr jetzt tun?
Den Verband nicht mehr fliegen lassen,bis die Landebahn erneuert ist? Die Erneuerung stornieren und auf der alten weiterlanden?
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: miguhamburg1 am 15. Januar 2014, 07:57:00
Lieber Bazi, der militärische Flugbetrieb auf dem Fliegerhorst Tarp/Eggebek wurde bereits um 2004 eingestellt. Seitdem wird die Liegenschaft zivil genutzt, u.a. Befindet sich auf der ehem. Runway ein Solarpark.

Im Prinzip haben Sie jedoch recht, die Neuburger Kameraden hätten auch sonstwo in der Republik landen können.

Liebe Ulli, das wären sicher keine wirklichen Alternativen gewesen. Dafür aber ein typisches Beispiel für deutsche Luxus-Jammerei!
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: Edeltraut am 15. Januar 2014, 14:01:21
Das meine Anfrage hier mit dem Spruch Luxus-Jammerei abgetan wird kann ich nicht nachvollziehen. Mit Sachlichkeit hat dies nichts zu tun.  >:(

Dass der Dienstbetrieb aufrechterhalten werden muß ist selbstverständlich. Die zusätzliche Belastung, die getragen werden muß, zahlt der Soldat aus der eigenen Tasche. Da keinerlei finanzieller Ausgleich gewährt wird.

Das viele gesellschaftliche Tätigkeiten, wie z. B. Gemeinderat, Elternbeirat, Vorstandsarbeit, die auch Soldatenfamilien in der Gesellschaft verankern, in diesem Zeitraum nicht adäquat wahrgenommen werden können, ist bekannt.

Ja, die Pflicht zum treuen dienen haben wir und genau das werden wir auch tun. Es ist aber auch unsere Pflicht Entscheidungen zu hinterfragen und nicht stumpf wie eine Herde Schafe alles hinzunehmen. Verschiedentliche Gerichtsurteile haben schon des öfteren gezeigt das nicht jede Entscheidung des Dienstherren richtig war bzw ist.

Für die bis jetzt sachlichen Antworten möchte ich mich bedanken.

MkG
Edeltraut
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: bayern bazi am 15. Januar 2014, 15:08:05
Zitat von: miguhamburg1 am 15. Januar 2014, 07:57:00
Lieber Bazi, der militärische Flugbetrieb auf dem Fliegerhorst Tarp/Eggebek wurde bereits um 2004 eingestellt. Seitdem wird die Liegenschaft zivil genutzt, u.a. Befindet sich auf der ehem. Runway ein Solarpark.

war ja auch nur als beispielhafte Höchststrafe gesehen - aus dem schönen oberbayerischen raum zu den Muschelschubsern ;)

und der alte Standort ist mir halt so eingefallen :)
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: F_K am 15. Januar 2014, 15:15:31
Nur als Verständnisfrage:

ZitatDie zusätzliche Belastung, die getragen werden muß, zahlt der Soldat aus der eigenen Tasche.

Was ist da konkret gemeint?
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: Andi am 15. Januar 2014, 15:46:53
Zitat von: Edeltraut am 15. Januar 2014, 14:01:21
Die zusätzliche Belastung, die getragen werden muß, zahlt der Soldat aus der eigenen Tasche. Da keinerlei finanzieller Ausgleich gewährt wird.

Willkommen im Leben. Nicht schön, aber ist ja ein begrenzter Zeitraum.

Zitat von: Edeltraut am 15. Januar 2014, 14:01:21
Das viele gesellschaftliche Tätigkeiten, wie z. B. Gemeinderat, Elternbeirat, Vorstandsarbeit, die auch Soldatenfamilien in der Gesellschaft verankern, in diesem Zeitraum nicht adäquat wahrgenommen werden können, ist bekannt.

Nö, für die Fortführung politische Ämter, wie z.B. im Gemeinderat muss der Dienstherr eine Lösung finden, die die politische Betätigung weiterhin zulässt. Das muss man seinem Vorgesetzten aber auch melden, damit er handeln kann. Der Rest ist jetzt aber tatsächlich eine ziemlich lächerliche "Luxusjammerei". Ich mache es ja nun wirklich selten bis nie, aber Soldaten sind bundesweit (eigentlich weltweit) 24/7 einsetzbar. Wer damit ein Problem hat und Soldat ist hat den falschen Beruf.

Zitat von: Edeltraut am 15. Januar 2014, 14:01:21
Ja, die Pflicht zum treuen dienen haben wir und genau das werden wir auch tun. Es ist aber auch unsere Pflicht Entscheidungen zu hinterfragen und nicht stumpf wie eine Herde Schafe alles hinzunehmen. Verschiedentliche Gerichtsurteile haben schon des öfteren gezeigt das nicht jede Entscheidung des Dienstherren richtig war bzw ist.

Ich verstehe jetzt gerade das Problem nicht. Das Dienstbetrieb muss in Form von Flugbetrieb voll aufrechterhalten werden, dazu wurde ein Verband für einen begrenzten Zeitraum von A nach B verlegt. Für eine Kommandierung sehe ich hier gar keine Begründung, da nach wie vor der gleiche Dienst in der gleichen Einheit auf dem gleichen Dienstposten geleistet wird. Nur der Ort hat sich zeitlich befristet geändert, von daher wäre nach meiner Bewertung eine Kommandierung/Versetzung sachlich schlicht nicht begründbar! Die Gewährung von Trennungsgeld wäre ebenfalls aus o.g. Gründen nicht zu rechtfertigen.

Zitat von: F_K am 15. Januar 2014, 15:15:31
Was ist da konkret gemeint?

Vermutlich Verpflegungs- und zusätzliche Fahrtkosten durch eine weitere Entfernung vom Heimatort.

Gruß Andi
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: miguhamburg1 am 15. Januar 2014, 15:49:53
Liebe Edeltraut,

Sie stellten ja richtigerweise auch fest, dass es wegen der Instandsetzungsarbeiten der Landebahn erforderlich war, den Dienst des fraglichen Geschwaders in der eigenen Liegenschaft nicht mehr möglich war. Weiterhin unterstelle ich, dass Sie einsehen, dass auch Sie die Einstellung des Dienstbetriebs dieses Geschwaders für die Dauer der Arbeiten weder zielführend, noch wirtschaftlich tragbar wäre.

Nun werfen Sie der Bundeswehr "Familienfeindlichkeit" vor, weil die Angehörigen dieses Geschwaders in einer (nur!) 90 km entfernten Liegenschaft ihren Dienst versehen müssen. Weiterhin werfen Sie der Bundeswehr vor, die davon betroffenen Soldaten finanziell über Gebühr zu strapazieren, weil diese Verlegung als Besonderes Dienstgeschäft befohlen wurde.

Ich behaupte, dass Beides Jammerei über ein Luxusproblem ist. Erstens sind 90 Kilometer Entfernung zum Arbeitsplatz durchaus zumutbar. Wenn dieser "Ausweichfliegerhorst" keine Kapazität gehabt hätte, dann hätte eine deutlich weiter entfernte Liegenschaft diesen zusätzlichen Dienstbetrieb aufnehmen müssen. Zweitens sind 90 Kilometer eine Entfernung, die gerade in Metropolregionen viele zivile Berufspendler jeden Tag aös einfache Wegestrecke zweimal zurücklegen. Drittens erfolgt diese zeitweise Verlegung des Dienstbetriebs nicht aus Jux und Dollerei des Dienstherrn, weil die Instandsetzungsmaßnahme notwendig ist und sicher auch nicht von heute auf morgen erfolgte. Fazit aus meiner Sicht: Der Dienstherr hat den Dienstbetrieb für die Betroffenen in der nächst erreichbaren Liegenschaft organisiert und ist damit seiner Verpflichtung zur Fürsorge in besonderem Maße nachgekommen. Was daran nun zu kritisieren ist, verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Dass dadurch vorübergehend Einschränkungen der Gestaltungsmöglichkeiten des Privatlebens entstehen, ist aufgrund der Ursache sicher ebenfalls hinnehmbar. Ich frage mich nur, wie Sie Derartiges bezeichnen, wenn ein Soldat für Monate im Einsatz ist.

Auch ich weiß nicht so recht, welche finanziellen Belastungen Sie meinen. Wer immer von dieser zeitlich beschränkten Verlegung des Geschwaders betroffen ist, kann es sich doch letztens nur um die Kosten des Mittagessens handeln, oder? Die Fahrtkosten können doch steuerlich geltend gemacht werden, wohin gegen bei einem besonderen Dienstgeschäft keine Unterkunftskosten anfallen.
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: Edeltraut am 16. Januar 2014, 04:33:12
Entschuldigung für meine Luxus-Jammerei. Ich sah diesen Sachverhalt aus dem total falschen Blickwinkel. Da ich von falschen Voraussetzungem ausgegangen bin.

In meiner mir gottgegebenen Phantasie bildete man sich seine eigene rosarote Welt. Da dachte man, man trifft jetzt die falsche Entscheidung und wird Soldat. Das aber übrigens nur, weil man die Bundeswehr total doof findet.
Dann dachte man nach 6 Jahren, man zieht mal zu seinem Dienstort und gründet eine Familie. Weil man die nicht leiden kann, geht man während der Gründung selbiger erstmal ca. 2 Jahre auf Ausbildung bzw Umschulung. Klar, willkommen im Leben das gehört dazu und das ist manchmal auch erforderlich. Man verrichtet seinen Dienst und erkennt voller erstaunen, dass vieles im Wandel begriffen ist.

Eine "besonderes Dienstgeschäft" an einen 90 km entfernten Dienstort ist wirklich gar kein Problem (eine Aufteilung auf andere Verbände war angedacht, dumme Idee, man hätte ja kommandiert werden müssen). Denn man ist gar nicht aus vernünftigen Gründen an den Dienstort gezogen, es ist eigentlich nur eigennützig. Auch die zusätzliche finanzielle Belastung, die ja nicht existiert weil man ja eine unentgeldliche Unterkunft und sogar ausreichende Verpflegung erhält, ist toll. Heimfahrten sind private Probleme (ach so das kann man ja steuerlich absetzen; Danke). Mann hat ja unterschrieben und nicht dieses nervige Anhängsel namens Familie. Wenn man nicht dumm ist, hätte man so etwas selbstverständlich in seine persönliche Planungen einbeziehen können. Hey, willkommen im Leben.

Und wenn man seine Kinder und seine Frau nicht leiden kann, spitze endlich mal Ruhe. Super, ach ne gar nicht gut. Man kann seine Familie eigentlich ganz gut leiden. Ach egal, selber Schuld. Das hat man auch falsch verstanden, so etwas ist total familienfreundlich, man erhält vollkommen umsonst die Möglichkeit etwas Abstand zu erhalten und verschiedene Problematiken zu überdenken. Danke. 

Auslandseinsatz, mehrere Monate, na klar, auch der gehört zu unserem Job und auch den tut man wie es sich gehört, so nebenbei. Wir gehen natürlich nicht im Verbund.
NRF 2014 macht man so nebenher, klappt schon.

Apropos: heute auf morgen, seit einem halben Jahr--> wir gehen --> wir gehen nicht --> bis heute in ständigem Wechsel. Auch der Befehl für die jetzt anstehende Aufgabe ist selbstverständlich noch nicht mal geschrieben. Ach ist doch egal wir verlegen trotzdem. Super. Man wusste ja das es in den folgenden Jahren passieren wird und man hätte sich darauf einrichten können. Als Soldat mußt du flexibel sein.

Diese ursprüngliche einfache Fragestellung sollte keine LUXUS-JAMMEREI werden !!!

Ach, insbesondere Andi will ich für sein fundiertes Wissen und seine Fachkompetenz loben, wenn mir das gestattet ist,
 
MG
Edeltraut
 
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: wolverine am 16. Januar 2014, 05:37:26
Junge, Junge, wen man da heute alles einstellt .... ::)
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: Flexscan am 16. Januar 2014, 07:50:59
 ;D
(Ich stell schon mal ne Sammelbüchse für Taschentücher auf ;) )
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: miguhamburg1 am 16. Januar 2014, 08:45:32
Meine Güte, Edeltraut - wer immer dahinter steckt: Der Dienstherr hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, wie der Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetrieb besagten fliegenden Verbandes während der erforderlichen, bauseitig bedingten Stillegung der Runway möglichst weitgehend weitergeführt werden kann.

Dass dies nicht auf der grünen Wiese nebenan oder im öffentlichen Raum überhaupt stattfinden kann, sollte Ihnen ebenso einleuchten wie der Umstand, dass auch die Infrastruktur für den Flugbetrieb von Zeit zu Zeit instandbesetzt werden muss!

Die Luftwaffe hat also geprüft, wo der Dienst des Geschwaders möglichst umfänglich fortgesetzt werden kann und entschieden, dies auf einem nur 90 km entfernten Fliegerhorst zu veranlassen. Was ist daran böswillig oder familienfeindlich, bitte?

Wer sich wie Sie darüber aufregt, dass keine Kommandierung erfolgte, sollte sich vorab bitte erst einmal über die Rechtslage im Klaren sein, bevor er wie Sie die argumentative Keule vorholt, weil er sich als Opfer böser Machenschaften sieht.

Mit einer Kommandierung behält ein Soldat seinen Dienstposten, während er zeitlich (kürzer) begrenzt einem anderen Disziplinarvorgesetzen unterstellt wird, etwa für Ausbildungsabschnitte, Dienstgeschäfte, Lehrübungen etc. Dies ist in Ihrem Fall ganz offenkundig nicht der Fall. Also darf keine Kommandierung erfolgen.

In Ihrem Beispiel musste ein besonderes Dienstgeschäft angeordnet werden, weil sich - wie bei Truppenübungsplatzaufenthalten, Übungen im freien Gelände etc.) - der Ort des Dienstes zeitweise ändert und damit für den Dienstherrn zusätzliche Ausgaben ergeben (Essen, Unterkunft etc.).

Dass Sie über die gegenwärtige Situation nicht erfreut sind, kann wohl jeder verstehen. Dennoch sind Sie kein Opfer. Wenn bei einem kleinen zivilen Betrieb ein Orkan das Dach der Werkhalle zerstört und ein Weiterbetrieb während der Instandsetzungszeit nicht möglich ist, haben die Mitarbeiter dort ganz sicher größere finanzielle Belastung durch Kurzarbeit, vorübergehende Entlassung etc.

Im Übrigen sollten Sie auch der Bundeswehr nicht anlasten, dass Sie sich nicht ausreichend mit möglichen Belastungsfaktoren auseinandergesetzt, sich darauf verlassen haben, wenig Auswärtsaufenthalte zu leisten und oder mit Ihrer besseren Hälfte über diese Aspekte nicht hinreichend offen kommuniziert zu haben etc.

Insofern kommen Sie aus Ihrer Opferhaltung und werden Sie erwachsen, indem Sie aufhören zu jammern!
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: bayern bazi am 16. Januar 2014, 08:53:34
was würde den passieren wenn jetzt der Mann für 1 Jahr nach USA oder in ein anderes Land auf einen deutschen LW Stützpunkt kommandiert würde ;)

- oder wie es vor etlichen Jahren noch üblich war zu den Unterstützungseinheiten in Castel Martin oder Shilo - da wurde das Stammpersonal ja auch aus anderen Einheiten in Deutschland zusammengeklaut  ;D ;D
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: KlausP am 16. Januar 2014, 08:58:16
Zitat von: bayern bazi am 16. Januar 2014, 08:53:34
was würde den passieren wenn jetzt der Mann für 1 Jahr nach USA oder in ein anderes Land auf einen deutschen LW Stützpunkt kommandiert würde ;)

- oder wie es vor etlichen Jahren noch üblich war zu den Unterstützungseinheiten in Castel Martin oder Shilo - da wurde das Stammpersonal ja auch aus anderen Einheiten in Deutschland zusammengeklaut  ;D ;D

Das kann man aber nun nicht vergleichen. Da gab es eine Kommandierung und bei Stammpersonal wimre eine Versetzung mit allem Drum und Dran. "Besonderes Dienstgeschäft" und "Kommandierung/Versetzung" sind zwei Paar Schuhe.
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: F_K am 16. Januar 2014, 09:30:28
.. bei einer kurzfristigen Kommandierung würde ja idR auch kein Umzug erfolgen - die "Folgen" für die Familie / die Freizeit sind also die gleichen (abhängig von der Entfernung ggf. "schlimmer").

Letztendlich ist mir unklar, was Edeltraut möchte.

Will Sie die Rechtmäßigkeit des Befehles "angreifen"?
Oder will Sie einen finanziellen Ausgleich für Fahrtkosten, Verpflegung und erhöhte Fahrzeit?
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: Andi am 16. Januar 2014, 11:02:45
Zitat von: KlausP am 16. Januar 2014, 08:58:16
Zitat von: bayern bazi am 16. Januar 2014, 08:53:34
was würde den passieren wenn jetzt der Mann für 1 Jahr nach USA oder in ein anderes Land auf einen deutschen LW Stützpunkt kommandiert würde ;)

- oder wie es vor etlichen Jahren noch üblich war zu den Unterstützungseinheiten in Castel Martin oder Shilo - da wurde das Stammpersonal ja auch aus anderen Einheiten in Deutschland zusammengeklaut  ;D ;D

Das kann man aber nun nicht vergleichen. Da gab es eine Kommandierung und bei Stammpersonal wimre eine Versetzung mit allem Drum und Dran. "Besonderes Dienstgeschäft" und "Kommandierung/Versetzung" sind zwei Paar Schuhe.

Jain, die Luftwaffe arbeitet häufig bei Übungen oder auch einsatzgleichen Aufgaben wie Airpolicing Baltikum mit "besonderen Dienstgeschäften". Ging mir auch schon mal so, als ich mit bei Airpolicing Baltikum dabei war: Zu 71 "R" kommandiert und von denen dann auf ein besonderes Dienstgeschäft nach Litauen geschickt. Und da es Auslandsdienstbezüge erst ab dem 3 Monat gibt war das an sich für die Soldaten ein Nullsummenspiel mit Abwesenheit von zu hause (ok, spart viel Fahrtkosten ;D). Aber unter den oben bereits genannten Gesichtspunkten (gleicher Verband, gleicher Dienstposten, gleicher Dienst, nur anderer Ort) ist das für die Verbandsangehörigen auch nicht zu beanstanden. Ich war da als einer von drei Zukommandierten halt ein Opfer der Bürokratie. ;)
Aber bei Übungen in Kanada oder Italien läuft das bei der Luftwaffe meines Wissens genauso: besonderes Dienstgeschäft, es sei denn die Soldaten werden in eine dortige Ausbildungseinrichtung/Dienststelle kommandiert.

Gruß Andi
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: Edeltraut am 16. Januar 2014, 12:50:53
Das daraus ein solcher Hype gemacht wird, war eigentlich nicht meine Absicht.

Die persönlichen Einstellungen haben eigentlich nichts mit der ursprünglichen Frage zu tun und spiegeln persönliche Meinungen wieder. Man kann nun mal nichts daran ändern und der Sachverhalt wird so bleiben wie er ist.

Trotzdem will ich mich für die Beantwortung meiner Frage bedanken.

MfG
Edeltraut
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: ulli76 am 16. Januar 2014, 19:44:14
Aber wie soll die Bundeswehr denn nun dein Problem lösen? Bisher hab ich von dir echt nur Allgemeinplätze gehört.

Die Start/Landebahn muss halt nun mal instandgesetzt werden. Oder soll man darauf verzichten, nur damit du deinen Mann öfter sehen kann?
Der Verband muss weiter einsatzbereit bleiben- deswegen macht es auch keinen Sinn, ihn auf andere Standorte zu verteilen. Offenbar hat man den Punkt ja länger überlegt.  Wie viele Nachbarverbände soll es überhaupt geben, die näher als 90km dran sind???

Soll ausgerechnet DEIN Mann nicht in den Einsatz geschickt werden? Sorry, aber Einsätze gehören nun mal zur aktuellen Soldatenrealität!

Da hilft auch das Rumgejammer über die ach so schlimme Familienunfreundlichkeit der Bundeswehr nichts.

Übirgens: Nicht die Bundeswehr ist der böse, familienunfreundliche Arbeitgeber. Der Soldatenberuf an sich ist familienunfreundlich.
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: Edeltraut am 17. Januar 2014, 02:27:36
Hallo ulli76. Ich weiß nicht ob du meinen letzten Post gelesen hast. Aber auch dir will ich für deine Antwort danken.

Der reine Sachverhalt ist so wie er ist und wird sich nicht ändern. Es gibt kein Problem.

Als Soldat der Bundeswehr bist du im Rahmen des besonderen Dienstgeschäftes weltweit für beliebige Zeit einsetzbar und das muß nicht dein Heimatstandort sein.

Ich hoffe ich hab es begriffen und mich konkret auf die reinen Fakten beschränkt.

Gruß
Edeltraut





Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: miguhamburg1 am 17. Januar 2014, 08:03:42
Nur zum Teil richtig. Die Zeit für ein besonderes Dienstgeschäft ist nicht beliebig, sprich willkürlich festgelegt. Sie richtet sich nach der dienstlichen Notwendigkeit. Also zum Beispiel die festgelegte Dauer eines Übungsplatzaufenthaltes, einer freilaufenden Übung, der für die Runwaysanierung vertraglich vereinbarten Zeit...

Da im Übrigen dem Dienstherrn mit jedem besonderen Dienstgeschäft zusätzliche Kosten entstehen, kommt es auch nicht zu "beliebigen" Terminierungen.
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: Wurstgesicht am 08. Februar 2014, 19:49:16
Fakt ist für den Soldaten:
- Er ist die Woche über nicht mehr zuhause, alle anfallenden arbeiten dürfen dann von der Frau oder vom Handwerker übernommen werden.
- Neun Monate sind verdammt lang
- Die Unterbringung ist wie früher in der Jugendherberge
- Er bekommt keinen einzigen Euro für die Mehrkosten die nun einmal enstehen durch Telefonate, Handwerker, Babysitter usw.
- Und selbst beim Lohnsteuerjahresausgleich kann er keine Kosten geltend machen (Mein spezieller Dank geht ans neue Reisekostenrecht), da er ja ein Dach über dem Kopf hatte und auch irgendwas zu essen bekommt, ob er will oder nicht.

Jeder Handwerker bekommt heute eine Auslöse wenn er irgendwo anders tätig ist.

Wenn ein Soldat zur gleichen Zeit in der gleichen Kaserne an einem Lehrgang teilnimmt, dann bekommt er im Vergleich dazu Tagegeld! Also warum diese Unterscheidung zwischen dem besonderen Dienstgeschäft und einer Kommandierung?
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: F_K am 09. Februar 2014, 09:00:27
@ Wurstgesicht:

... Weil es zwei unterschiedliche Dinge sind. Was ist also genau die Frage?
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: ulli76 am 09. Februar 2014, 15:28:10
Ich sehe das etwas anders als du F_K. Der Beitrag von Wurstgesicht ist in diesem Thread endlich mal einer, der nicht nur rumnölt, wie böse die Bundeswehr ist, dass es überhaupt zu diesem besonderen Dienstgeschäft gekommen ist, sondern wo es darum geht. dass man die Folgen kompensiert.

Werden Soldaten vom eigenen Standort weg kommandiert, bekommen sie Trennungsgeld. Es wäre ja die Frage, ob es eine entsprechende Möglichkeit aufgrund der Länge des Dienstgeschäftes gibt.

Evtl. können die VPs und der Personalrat etwas erreichen.
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: wolverine am 09. Februar 2014, 15:57:53
Hätten wir doch schon:
Zitat von: Andi am 15. Januar 2014, 15:46:53Für eine Kommandierung sehe ich hier gar keine Begründung, da nach wie vor der gleiche Dienst in der gleichen Einheit auf dem gleichen Dienstposten geleistet wird. Nur der Ort hat sich zeitlich befristet geändert, von daher wäre nach meiner Bewertung eine Kommandierung/Versetzung sachlich schlicht nicht begründbar! Die Gewährung von Trennungsgeld wäre ebenfalls aus o.g. Gründen nicht zu rechtfertigen.
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: FoxtrotUniform am 09. Februar 2014, 16:35:01
Zitat von: Wurstgesicht am 08. Februar 2014, 19:49:16
Also warum diese Unterscheidung zwischen dem besonderen Dienstgeschäft und einer Kommandierung?

Sicherlich aus wirtschaftlichen Überlegungen, um TG etc. einzusparen.

Ansonsten kann ich mich dir anschließen. Wenn man die Rechtslage mal ausblendet und den Sachverhalt moralisch bewertet, halte ich sowas für unfair. Ob man das jetzt als Jammern auf hohem Niveau empfindet oder etwa den Vergleich zur freien Wirtschaft wagt, sei jedem selbst überlassen.
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: miguhamburg1 am 09. Februar 2014, 18:27:40
Vier Fünftel aller Besonderen Dienstgeschäfte dauern maximal einen Monat, eben für Übungen, Übungsplatzaufenthalte etc., Sie gemeinsam haben, dass die Soldaten abends nicht nach Hause fahren können, sie also verpflegt und dienstlich untergebracht werden müssen. Die Bundeswehr spart unter dem Strich dadurch nicht, weil sie geldwerte Lestungen für ihre Soldaten in diesen Fällen erbringt.

Dass es wie in diesem Fall zu einer mehrmonatigen Lösung kommt, ist sicher eine Ausahme und in der notwendigen Instandsetzungsmaßnahme begründet. Eine Kommandierung oder Versetzung kann aus den korrekt mehrfach aufgeführten Gründen nicht erfolgen. Insofern muss ein Besonderes Dienstgeschäft angeordnet werden. Den betroffenen Soldaten steht es darüber hinaus auch frei, während dieser Zeit am neuen Dienstort untergebracht zu werden und an den Wochenenden zu pendeln wie andere Soldaten auch.

Ich will nicht wieder auf den Punkt eingehen, ob eine Entfernung von 90 Kilometern Fahrt angemessen ist. Fakt ist, dass es wohl der nächstgelegene Fliegerhorst war, von dem der Flugbetrieb des Geschwaders fortgeführt werden konnte. Diese Entscheidung der Luftwaffenführung ist ebensowenig zu beanstanden wie die der Anordnung eines Besonderen Dienstgeschäftes.

Liebe Uli, wenn Wurstmaxe schreibt: "Die Unterbringung ist wie früher in der Jugendherberge. Er bekommt keinen einzigen Euro für die Mehrkosten die nun einmal enstehen durch Telefonate, Handwerker, Babysitter usw.", dann ist dies meiner Meinung nach schon sehr dicht am Genöle auf welchem Niveau auch immer.
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: Andi am 09. Februar 2014, 23:41:39
Zitat von: Wurstgesicht am 08. Februar 2014, 19:49:16
- Und selbst beim Lohnsteuerjahresausgleich kann er keine Kosten geltend machen (Mein spezieller Dank geht ans neue Reisekostenrecht), da er ja ein Dach über dem Kopf hatte und auch irgendwas zu essen bekommt, ob er will oder nicht.

Selbstverständlich kann er das. Durch die Unterkunft am Dienstort wird sogar eine steuerlich extrem begünstigte doppelte Haushaltsführung ermöglicht. Das Reisekostenrecht hat absolut gar nichts mit Werbungskosten zu tun.

Gruß Andi
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: Edeltraut am 14. Februar 2014, 00:29:21
Guten Abend,
ich hätte zu diesem Thema auch nochmal zwei Fragen.

Ist man, falls man bei einem solchen besonderen Dienstgeschäft einen sogenannten Selbstfahrerantrag stellt und dieser genehmigt wird, versichert (tägl. Pendeln zwischen Wohnung und Dienstort)?

Sprich, wird ein eventueller Unfall als Wegeunfall gewertet, wie bei einem Pendler?

Sind Billigkeitszuwendungen im Rahmen des Selbstfahrerantrags automatisch ausgeschlossen?
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: F_K am 14. Februar 2014, 08:23:12
@ Edeltraut:

Was verstehst Du unter "Selbstfahrerantrag"?

Fahrten zwischen Wohnung und Dienstort sind immer Privatsache - und da es für Soldaten keine Berufsgenossenschaft gibt, macht der Terminus "Wegeunfall" nicht wirklich Sinn.
Was erwartest Du für "Billigkeitszuwendungen" für private Fahrten?
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: Andi am 14. Februar 2014, 13:22:55
Zitat von: F_K am 14. Februar 2014, 08:23:12
Fahrten zwischen Wohnung und Dienstort sind immer Privatsache - und da es für Soldaten keine Berufsgenossenschaft gibt, macht der Terminus "Wegeunfall" nicht wirklich Sinn.

Das ist Unsinn! Natürlich gelten die Regelungen für Wegeunfälle auch für Soldaten. Eine Verletzung bei einem solchen Unfall kann zusätzlich eine Wehrdienstbeschädigung sein.

Gruß Andi
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: Andi am 14. Februar 2014, 13:30:51
Dazu: § 81 Abs. 4 Nr. 2 Soldatenversorgungsgesetz.
Titel: Antw:Besonderes Dienstgeschäft
Beitrag von: Laetsch am 21. März 2016, 14:46:35
Wie bitte schön ist das eigentlich richtig
"Zu 71 "R" kommandiert und von denen dann auf ein besonderes Dienstgeschäft nach Litauen geschickt"

das gleiche hatte ich letztes Jahr auch nach Wittmund kommandiert und Dienst in Holland auf Besonderes Dienstgeschäft
ich denke es geht immer nur eins kommandiert oder Bes. D. ???