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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Mummel am 22. August 2012, 10:59:57

Titel: Bewerbung Unwissentlich gehandelt.
Beitrag von: Mummel am 22. August 2012, 10:59:57
Hallo,
ich wurde vergangenes Jahr wegen Betrug zu 50 Tagessätzen verurteilt. Habe meine Strafe bezahlt und mich vor meiner Bewerbung mit einem Polizisten unterhalten, der mir sagte das nach Tilgung der Strafe im Bundeszentralregister nichts stehen wird.
So ich habe es bezahltund mich anschliessend bei der Bundeswehr als wiedereinsteller beworben. Klar glaubte ich dem Polizisten und nahm auch an durch die Fragestellung in der Bewerbung (Straftaten die im Bundeszentralregister als getilt gelten müssen sie nicht offenbaren) das es erledigt ist und ich es nicht angeben muss.#
Zack ich hatte meine Stelle unter vorbehalt von dem Auszug der zu dem Zeitpunkt noch nicht da war. und dann kam er und es stand drin. Nun habe ich versucht gleich zu handeln und mich mit meinem Alten vorgesetzten zusammen gesetzt und er schrieb eine Stellungsnahme wie meine Vordienstzeit ablief (positiv) ich selber gab auch noch eine Stellungsnahme ab und habe versucht mit der Rechtsabteilung zu reden. Sie war wirklich sehr nett aber Gesetzte sind Gesetze und daran muss sie sich auch halten verstehe ich voll und ganz. Ich habe mich dazu geäussert was der polizist mir gesagt hatte und das es mir wirklich leid tut.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe das ist mir klar und ich bin selber schuld in dieser Situation zu sein nun meine eigentliche Frage besteht eigentlch darin ob es noch eine Chance gibt das ich meinen Dienst antrette oder ob ich mich anderweitig umschauen soll.
Ich bin mir meiner Schuld bewusst und hoffe einfach nur von der Bundeswehr eine Chance zu bekommen.
Danke im Voraus
grüsse Mummel
Titel: Antw:Bewerbung Unwissentlich gehandelt.
Beitrag von: schlammtreiber am 22. August 2012, 11:09:36
Da hast Du den Polizisten wohl sehr falsch verstanden.
"Getilgt" heisst nicht, "wenn du deine Schulden bezahlt also getilgt hast", sondern es heisst "wenn die Strafe aus dem Bundeszentralregister getilgt wird, also gelöscht wird, nach Ablauf der Fristen"  ;)
Titel: Antw:Bewerbung Unwissentlich gehandelt.
Beitrag von: Mummel am 22. August 2012, 11:11:02
Nein  ;) der Polizist hat gesagt wenns bezahlt ist steht nichts im register  :(
grüsse
Titel: Antw:Bewerbung Unwissentlich gehandelt.
Beitrag von: schlammtreiber am 22. August 2012, 11:12:34
Und warum schreibst Du es dann oben noch so?

Zitat von: Mummel am 22. August 2012, 10:59:57
der mir sagte das nach Tilgung der Strafe im Bundeszentralregister nichts stehen wird.
Titel: Antw:Bewerbung Unwissentlich gehandelt.
Beitrag von: Mummel am 22. August 2012, 11:14:15
Dann habe ich es falsch vormuliert sorry meinte damit die geldstrafe.
Titel: Antw:Bewerbung Unwissentlich gehandelt.
Beitrag von: wolverine am 22. August 2012, 11:19:44
Die Frage auf dem Bewerbungsbogen lautet ja auch nicht ob etwas im Register steht sondern nach Verurteilungen innerhalb der letzten Jahre. Was hat denn der Rechtsberater zu Ihnen gesagt? Dauerhaft und endgültig gesperrt oder nur für eine gewisse Sperrfrist?
Titel: Antw:Bewerbung Unwissentlich gehandelt.
Beitrag von: Mummel am 22. August 2012, 11:22:38
Die Rechtsberaterin meinte sie müsse den Fall anschauen und danach würde sie Urteilen. Mein einplaner meinte jetzt muss das Eis von der Kuh geholt werden.
Leider weiss ich nicht ob ich meine Stelle noch antretten darf oder nicht.
Laut deines Beitrags eben kann ich froh sein wenn ich nicht dauerhaft gespert bin?
Grüsse
Titel: Antw:Bewerbung Unwissentlich gehandelt.
Beitrag von: schlammtreiber am 22. August 2012, 11:34:03
Zitat von: Mummel am 22. August 2012, 11:22:38
Mein einplaner meinte jetzt muss das Eis von der Kuh geholt werden.

Ist das jetzt wieder falsch zitiert, oder kannte ich diese cool cow einfach noch nicht?
Titel: Antw:Bewerbung Unwissentlich gehandelt.
Beitrag von: KlausP am 22. August 2012, 11:37:19
Spontan einsetzender Eisregen.  :D

Sch*** globale Erwärmung!  ::)
Titel: Antw:Bewerbung Unwissentlich gehandelt.
Beitrag von: Mummel am 22. August 2012, 11:38:37
Mir war der Spruch auch nicht bekannt ;)
Titel: Antw:Bewerbung Unwissentlich gehandelt.
Beitrag von: wolverine am 22. August 2012, 11:42:13
Tatbestandlich haben wir hier einen versuchten Einstellungsbetrug. Warten Sie das Ergebnis ab und wenn es auf Nichteinstellung hinausläuft, fragen Sie ob für immer oder nur zeitbefristet und wenn ja, bis wann.
Titel: Antw:Bewerbung Unwissentlich gehandelt.
Beitrag von: Mummel am 22. August 2012, 11:51:28
Danke für die Antwort, ja das warten ist das schlimmste wenn die Dame mir wenigstens gesagt hätte, in welche richtung es hinausläuft aber sie war sehr neutrall und besser wird es dadurch auch nicht. aber wahrscheinlich bleibt mir nichts anderes übrig als zu warten.
grüsse
Titel: Antw:Bewerbung Unwissentlich gehandelt.
Beitrag von: Rollo83 am 22. August 2012, 12:09:38
Die Dame war sicher auch nur die Sachbearbeiterin und kann keine Aussagen treffen die um Rechtsberatung gehn.
Titel: Antw:Bewerbung Unwissentlich gehandelt.
Beitrag von: Andi am 22. August 2012, 13:35:35
Zitat von: Rollo83 am 22. August 2012, 12:09:38
Die Dame war sicher auch nur die Sachbearbeiterin und kann keine Aussagen treffen die um Rechtsberatung gehn.

Muhaha, glaubst du dass es noch Dienstposten von Nichtkommandeuren gibt denen eine "Schreibkraft" zugeordnet ist? Wenn er mit dem entsprechenden Fachdezernat telefoniert hat, dann wird er auch eine Volljuristin am Rohr gehabt haben (darauf deutet schon die Verweigerung jeglicher Aussage hin ;) ).

Gruß Andi
Titel: Antw:Bewerbung Unwissentlich gehandelt.
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 22. August 2012, 16:01:03
In den Einheiten wurden Schreibkräfte zwar zum großen Teil bereits 2003/2004  abgezogen, aber auf Ämtern wird es entsprechende Posten sicher noch geben, wenn es um reine Bürotätigkeiten und Bearbeitung von Anfragen mit standarisierten (vorgegebenen) Antworten geht.
Titel: Antw:Bewerbung Unwissentlich gehandelt.
Beitrag von: miguhamburg1 am 22. August 2012, 16:15:22
Reine Schreibkräfte gibt es gem. STAN nur noch in geringem Umfang, ob Amt, Dienststelle oder Truppe, z.B.

Bataillon/Regiment: Vorzimmer Kommandeutr

Brigade: Vorzimmer Kommandeur, in der S 1 Abteilung

Division: Vorzimmer Kommandeur, in der G 1 Abteilung

Landeskommando: Vorzimmer Kommandeur/CdS

Wehrbereichskommando: Vorzimmer Kommandeur, G 1 Abteilung

Heeresamt, Personalamt etc.: Vorzimmer Kommandeur, Je Abteilung 1 Schreibkraft

ZNwG: Vorzimmer Leiter, Ärztlicher Dienst
Titel: Antw:Bewerbung Unwissentlich gehandelt.
Beitrag von: Andi am 22. August 2012, 17:57:32
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 22. August 2012, 16:01:03
In den Einheiten wurden Schreibkräfte zwar zum großen Teil bereits 2003/2004  abgezogen, aber auf Ämtern wird es entsprechende Posten sicher noch geben, wenn es um reine Bürotätigkeiten und Bearbeitung von Anfragen mit standarisierten (vorgegebenen) Antworten geht.

Nope! Keine Chance. Wir haben ja jetzt alle Computer, da muss nichts mehr "ins reine getippt" werden. ;)
Migu hat ja schon was dazu geschrieben. Und bei den "Abteilungen" in den Ämtern sind wir wieder auf einer ungefähr vergleichbaren Ebene, wie den Bataillonen/Regimentern, nur dass der Abteilungsleiter im Normalfall Oberst ist. Nur um da mal eine ungefähre Vergleichbarkeit zu schaffen.

Gruß Andi
Titel: Antw:Bewerbung Unwissentlich gehandelt.
Beitrag von: F_K am 22. August 2012, 20:35:09
Ich versuche mich dann mal an der Glaskugel:

Eine nicht angegeben STRAFTAT in dieser Höhe wird zumindest für die Uffz-/FwLaufbahn zu einer Sperre von 3 Jahren führen, wenn nicht gleich lebenslang.
Titel: Antw:Bewerbung Unwissentlich gehandelt.
Beitrag von: GaryLee am 23. August 2012, 07:00:39
Zitat von: schlammtreiber am 22. August 2012, 11:34:03
Zitat von: Mummel am 22. August 2012, 11:22:38
Mein einplaner meinte jetzt muss das Eis von der Kuh geholt werden.

Ist das jetzt wieder falsch zitiert, oder kannte ich diese cool cow einfach noch nicht?

heißt es nicht "die Kuh vom Eis holen" ?
Die arme Kuh die voller Eis ist... Stallhaltung würde ihr wohl doch besser tun  ;D
Titel: Antw:Bewerbung Unwissentlich gehandelt.
Beitrag von: Mummel am 23. August 2012, 08:38:21
keine Ahnung sei ein Sprichwort aus Bayern ;).
@ F_K deine Glaskugel ist kapput oder??? Ich hoffe es  :-\
Ich hoffe mein Einplaner hat eine bessere Kugel  ;)
Grüsse
Titel: Antw:Bewerbung Unwissentlich gehandelt.
Beitrag von: F_K am 23. August 2012, 19:14:25
Zitat@ F_K deine Glaskugel ist kapput oder??? Ich hoffe es 

Naja, lese mal die Sperren die Bewerber wegen kleinerer Dinge bekommen haben - und bei Dir kommen falsche Angaben dazu.

ZitatIch hoffe mein Einplaner hat eine bessere Kugel 

... der Einplaner hat keine Kugel.