Hallo
Ich bin SaZ und hab über die Reform begleitende Dienstzeitverkürzung vor meine Dienstzeit um ein Jahr zu verkürzen. Aus persönlichen Gründen und ich hätte dann noch drei Jahre Restdienstzeit, inklusive Bfd.
Bfd Anspruch bleibt ja gleich, aber wie sieht es aus mit der Übergangsbeihilfe, bleibt diese auch gleich? Und ich habe gelesen das BS pro Jahr das sie verkürzen eine Ausgleichszahlung in Höhe von 10000€ erhalten, gilt das für SaZ auch? Also es soll nicht so aussehen als wenn ich total Geldgeil wäre oder so aber es interessiert mich halt.
Ja.
Nein.
Dir ist aber schon klar, dass Du einen Antrag stellen mußt - dem nur DANN stattgegeben wird, wenn es im Interesse der Bw ist?
E- und Z-Schein fallen auch weg wenn man von SAZ 12 verkürzt.
Die Ansprüche nach dem Soldatenversorgungsgesetz auf
Berufsförderung und Dienstzeitversorgung richten sich weiterhin nach der in der ursprünglichen Verpflichtungserklärung
angegebenen Verpflichtungszeit. D.h. E- und Z-Schein fallen nicht weg, wenn man ursprünglich SAZ 12 war
moin moin,
hoffe das passt hier in den Thread.
Auf der Seite vom Bundeswehr Verband gibt es ein PDF Dokument mit Eckmannbeispielsrechnungen.
https://www.dbwv.de/C12574E8003E04C8/CurrentBaseLink/W28NHELY987DBWNDE << der Link ganz unten auf der Seite
https://www.dbwv.de/C125747A001FF94B/vwContentByKey/W28NHH9M907DBWNDE/$FILE/Entwurf%20Eckm%C3%A4nner.pdf << direkt Link zum PDF
Auf mich passt der "Eckmann 2". Nun hab ich aber ein Verständnisproblem. Wenn ich einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung >> SaZ 6 stellen und diesem wird stattgegeben, welchen BFD Anspruch habe ich dann laut dem Reformbegleitprogramm? (Weil in Klammern steht ja noch was von SaZ 6?!?)
Hoffe jmd versteht was ich meine...
.. die Klammern sind der Anspruch, wenn SaZ8 auf SaZ6 OHNE Reformbegleitprogramm gemacht wird (falls Du dafür keine "Stelle" bekommst - dem Antrag aber trotzdem stattgegeben würde).
Die "Stelle" ist ja nicht sicher.
ahhh, ja das macht Sinn. Manchmal ist man einfach wie vernagelt. ;D
Ich bleib dabei der E-Schein und Z-Schein fällt weg wenn man von SAZ 12 auf 8 verkürzt.
Das sagt mein Perser und auch meine BFD Bearbeiterin. Wenn dies nicht so sein soll möchte ich eine Quelle dafür haben.
Gerne auch Intranet ich bin eh das Wochenende in der Kaserne.
Nur rein logisch betrachtet:
Eingliederungsschein und Zulassungsschein gehören zum Anspruch eines SaZ 12 aus dem Soldatenversorgungsgesetzt (§ 9). Da der ursprüngliche Anspruch bei der Verkürzung im Rahmen des Refombegleitprogramms erhalten bleibt, müßten auch diese Ansprüche erhalten bleiben.
Wir lesen mal das RefmBeglG Artikel 1 / § 10 :
"Die aus den §§ 5, 7 und 12 des Soldatenversorgungsgesetzes ... bestimmen sich nach der in der Verpflichtungserklärung..."
Die Vergabe des Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein ist aber in § 9 SVG geregelt und an den Status SaZ 12 gebunden!
(Ausnahme DU-Verfahren)
Daran ändert sich also nichts! Folge : Wer auf unter SaZ 12 verkürzt - hat keinen Anspruch mehr auf E- oder Z-Schein !
Du warst leider schneller :-)
Servus. Hat jemand schon einen Rückläufer nachdem er die Dienstzeitverkürzung nach dem Reformbegleitgesetz eingereicht hat? Wie lange dauert es ungefähr bis man was positives oder negatives erfährt?
Hab heut meine Dienstzeitverkürzung eingereicht.
Also da das Reformbegleitprogramm noch recht "frisch" ist kann ich mir nicht vorstellen das schon ein Rückläufer bei jemanden angekommen ist. Einen genauen Zeitansatz zu nennen ist auch nicht so leicht aber es wird sicherlich mehrere Monate dauern bis eine endgültige Entscheidung gefallen ist.
Zumal jedes neue Gesetz ja auch entsprechende Ausführungsbestimmungen nach sich zieht und eh dieser nicht erlassen sind, wird da wohl erstmal gar nicht passieren. Ausser einer eventuellen Eingangsbestätigung des Antrags.
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Ja, diese sollte recht zeitnah aus dem Stab/S1 kommen.
Zitat von: Rollo83 am 11. September 2012, 16:59:16
Ja, diese sollte recht zeitnah aus dem Stab/S1 kommen.
Du meinst bestimmt die Eingangsbestätigung.
Denn Ausführungsbestimmungen werden von dort bestimmt nicht kommen.
Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2
Ja, natürlich die Eingangsbestätigung.
Die Ausführungsbestimmungen sind doch schon bekannt oder irre ich mich da jetzt?
Hallo zusammen,
die Ausführungsbestimmungen, sowohl für Soldaten, als auch für ziviles Personal wurden vor etwa 5-6 Wochen im Intranet veröffentlicht, dementsprechend für jeden nachzulesen, den es interessieren könnte.
MkG
ZitatDaran ändert sich also nichts! Folge : Wer auf unter SaZ 12 verkürzt - hat keinen Anspruch mehr auf E- oder Z-Schein !
Ärgerlich, aber was soll man machen.
Frage dazu: Mit GWD (9 Monate) als Vordienstzeit ist man statt SAZ 12 ja SAZ 13. Wenn man jetzt um ein Jahr verkürzt auf SAZ 12, bleiben die Scheine dann erhalten? Weil man war ja dann keine 12 Jahre SAZ?
Ich denke oder ich Wette die Scheine bleiben denn der GWD zählt auch.
Wieso das so ist, ganz einfach. Ich bin nämlich SAZ 11 Jahre und 3 Monate + früher mal 9Monate GWD ergibt bei mir SAZ 12 und ich hab auch beide Scheine.
Du konntest Dir schon die Papiere holen? Was haste angestellt?
Ach man, ich meinte natürlich Anspruch auf E- und Z- Schein.
Bis ich die wirklich bekomme dauert sicher noch ein paar Jährchen wenn ich sie überhaupt bekomme.
Bis dahin gibt es keine Beamten mehr ....
Naja komm in 6,5 Jahren geh ich in BFD, also da wird es doch wohl noch Beamte geben.
Zitat von: Rollo83 am 08. November 2012, 21:55:02
Naja komm in 6,5 Jahren geh ich in BFD, also da wird es doch wohl noch Beamte geben.
Bestimmt, denn dann bin ich noch nicht in Pension. Soll heißen, dass es zumindest einen Beamten dann noch geben wird. :o
Da ich aber auch Kollegen hier habe, die noch 30 Jahre bis zur Pension haben, wird das Beamtentum uns sicher noch lange lange erhalten bleiben. ;D
Stimmt; irgendwem muss man ja einseitig die Bezüge kürzen können. ;D