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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Xrray am 25. September 2012, 21:11:45

Titel: Befehlsverweigerung
Beitrag von: Xrray am 25. September 2012, 21:11:45
Was passiert wenn man keine Befehle befolgt und befolgen möchte? Also welche Schritte werden dann vorgenomen? Würde mich interssieren da ich mir nichts vorstellen kann was passiert.
Titel: Antw:Befehlsverweigerung
Beitrag von: justice005 am 25. September 2012, 21:16:15
Die Frage ist etwas merkwürdig. Ein Soldat, der einen verbindlichen Befehl nicht befolgt, begeht zunächst mal ein Dienstvergehen. Darüber hinaus kann das aber auch eine Straftat sein.

Googlen Sie einfach mal folgende Rechtsgrundlagen:

§ 11 Soldatengesetz i.V.m. § 23 Soldatengesetz

§ 19 Wehrstrafgesetz
§ 20 Wehrstrafgesetz

Titel: Antw:Befehlsverweigerung
Beitrag von: Xrray am 25. September 2012, 21:18:36
Das mit den Befehlen zum Gehorsam usw. ist mir klar. Mich interessieren die Folgen.
Titel: Antw:Befehlsverweigerung
Beitrag von: justice005 am 25. September 2012, 21:19:41
Ach so.... die Frage war ja, was "passiert".

Im Rahmen eines Disziplinarverfahrens ist folgendes - je nach Heftigkeit - drin:

Verweis, strenger Verweis, Geldbuße, Ausgangsbeschränkung, Arrest, Gehaltskürzung, Beförderungsverbot, Degradierung, Rausschmiss.

Was strafrechtlich drin ist, steht in den oben genannten §§ des Wehrstrafgesetzes.

Titel: Antw:Befehlsverweigerung
Beitrag von: Xrray am 25. September 2012, 21:24:45
Ist ja gleich die ganze Palette an Erziehungsmaßnahmen. Das spiegelt sich doch bestimmt auch auf das Zivile leben wieder oder? Ich meine man wird doch bestimmt auch von der Polizei strafrechtlich verfolgt.
Titel: Antw:Befehlsverweigerung
Beitrag von: Andi am 25. September 2012, 21:32:23
Was hast du an den Regelungen des Wehrstrafgesetzes nicht verstanden?
Und das hat nichts mit "Erziehungsmaßnahmen" zu tun, sondern mit Strafverfolgung, da der Soldat bei den im Wehrstrafgesetz aufgeführten Tatbeständen logischer Weise Straftaten begeht...
Titel: Antw:Befehlsverweigerung
Beitrag von: justice005 am 25. September 2012, 21:33:36
@ Xrray:

Vielleicht sollten Sie meinen Beitrag mal in Ruhe lesen. Ich habe deutlich gesagt, dass es sich nicht nur um ein Dienstvergehen, sondern auch um eine STRAFTAT handelt kann. Die Paragraphen aus dem WStG habe ich genannt. Dafür ist natürlich - wie bei allen Straftaten - Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig, wer auch sonst?

Titel: Antw:Befehlsverweigerung
Beitrag von: Xrray am 25. September 2012, 21:42:14
Ja ich wuste nicht das die Polizei dafür zuständig ist ich hätte gedacht die Feldjäger. Ist eigentlich strafbar wenn man unter Drogeneinfluss während des Dienstes ist aber nicht im Besitz, davon?
Titel: Antw:Befehlsverweigerung
Beitrag von: KlausP am 25. September 2012, 21:50:12
Festgestellter Drogenkonsum - egal ob während oder außerhalb des Dienstes - wird durch die Bundeswehr immer geahndet. Innerhalb der ersten 4 Dienstjahre kommt dabei regelmäßig eine fristlose Entlassung nach § 55 (5) Soldatengesetz in Betracht, später die Herabsetzung im Dienstgrad, Gehaltskürzung, Beförderungsverbot oder Entfernung aus dem Dienstverhältnis. Eine Abgane an die Staatsanwaltschaft erfolgt ebenfalls.
Titel: Antw:Befehlsverweigerung
Beitrag von: Xrray am 25. September 2012, 21:59:26
Nach welchem Paragraph wird es von der Staatsanwalt geahndet?
Titel: Antw:Befehlsverweigerung
Beitrag von: KlausP am 25. September 2012, 22:04:16
Sagt Ihnen das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) etwas?
Titel: Antw:Befehlsverweigerung
Beitrag von: Andi am 25. September 2012, 22:13:58
Zitat von: Xrray am 25. September 2012, 21:42:14
Ist eigentlich strafbar wenn man unter Drogeneinfluss während des Dienstes ist aber nicht im Besitz, davon?

Wie soll das technisch gehen? Also Konsum ohne Besitz? Hält dein Butler immer deinen Joint?
Titel: Antw:Befehlsverweigerung
Beitrag von: Xrray am 25. September 2012, 22:17:30
Wenn man in den Niederlande ein Joint zieht ist man ja nicht im Besitz und ausserdem finde ich keine Straftat zum konsum.

Betrifft §55 nur SaZ oder auch FWDLer?
Titel: Antw:Befehlsverweigerung
Beitrag von: ulli76 am 25. September 2012, 22:19:06
Auf jeden Fall sehr merkwürdige Fragen:
- Entweder ist das irgendwas im Zusammenhang mit einem entsprechenden Rechtskundeunterricht oder
- Du hast selber Dreck am Stecken.
Titel: Antw:Befehlsverweigerung
Beitrag von: Andi am 25. September 2012, 22:20:11
ZitatWenn man in den Niederlande ein Joint zieht ist man ja nicht im Besitz

Geht das noch mal auf Deutsch?

Zitatausserdem finde ich keine Straftat zum konsum.

Könnte daran liegen, dass der Besitz strafbar ist. Und im Besitz ist man in dem Moment indem man z.B. einen Joint in der Hand hält.

Für FWDLer braucht man keinen §55, die werden einfach so rausgekantet.
Titel: Antw:Befehlsverweigerung
Beitrag von: Xrray am 25. September 2012, 22:25:04
Also wenn man in Niederlande ein Joint konsumiert. Naja ich glaube immer noch das man dann immer noch nicht im Besitz ist kann ja sein das es irgend einem anderen gehört und die Staatsanwaltschaft braucht muss ja den besitz sicher stellen damit die auch die Menge haben. So können sie nur nachweisen das diejenig Person etwas konsumiert hat durch Urin usw. aber zum beweisen vom Besitz müssen sie Betäubungsmittel sicher stellen. Oder lieg ich da falsch?
Titel: Antw:Befehlsverweigerung
Beitrag von: KlausP am 25. September 2012, 22:27:42
Zitat von: Xrray am 25. September 2012, 22:17:30
Wenn man in den Niederlande ein Joint zieht ist man ja nicht im Besitz und ausserdem finde ich keine Straftat zum konsum.
...

Für eine fristlose Entlassung eines SaZ nach § 55 (5) oder die eines FWDL ist es völlig belanglos, ob er in Holland oder in Deutschland illegale Drogen konsumiert hat. Hier geht es "nur" um einen Verstoß gegen Dienstvorschriften und Befehle.
Titel: Antw:Befehlsverweigerung
Beitrag von: Xrray am 25. September 2012, 22:33:13
Ist mir bewusst, allerdings verstehe ich nicht nach welchen Paragraphen der jenige Zivilrechtlich verfolgt wird.
Titel: Antw:Befehlsverweigerung
Beitrag von: ulli76 am 25. September 2012, 22:33:48
So- jetzt mal ne blöde Frage: Diskutieren wir hier einfach juristische Feinheiten, oder fährst du als Soldat zum Kiffen nach Holland?
Titel: Antw:Befehlsverweigerung
Beitrag von: justice005 am 25. September 2012, 22:35:56
Der Fragesteller ist mir irgendwie suspekt. Ich beantworte auch seine Fragen nicht, solange er nicht mal ausfürhlich schildert, um was es ihm eigentlich geht.


Aber zu einer Anmerkung von Andi kann ich was sagen:

ZitatWie soll das technisch gehen? Also Konsum ohne Besitz? Hält dein Butler immer deinen Joint?

Das hat die Rechtsprechung bereits entschieden. Wer an einem kreisenden Joint zieht, konsumiert nur, ohne zu besitzen und macht sich nicht strafbar.

Aber Achtung, wer die Tüte dann weiterreicht, macht sich dann wegen "Abgebens" von BTM strafbar. Der Konsument müsste also sagen: Sorry, ich muss die Tüte jetzt zu Ende rauchen, sonst mache ich mich strafbar.... :)

Nein, das ist KEIN Witz..... :)

Da ist es beim Bund doch deutlich einfacher.... Da fliegt man auch, wenn man "nur" konsumiert.

Titel: Antw:Befehlsverweigerung
Beitrag von: KlausP am 25. September 2012, 22:37:48
Meiner Meinung nach brauchen wir hier gar nicht weiter zu diskutieren, dieses Thema gibt es doch nun schon oft genug hier im Forum - mit juristischen Feinheiten bis hin zur Haarspalterei.  Außerdem heisst das Thema "Befehlsverweigerung".
Titel: Antw:Befehlsverweigerung
Beitrag von: Xrray am 25. September 2012, 22:39:03
Ich nicht es geht um ein Kamaraden der bald ein 90/5er machen soll und jetzt langsam bage hat was ihm so blüht.

"Da ist es beim Bund doch deutlich einfacher.... Da fliegt man auch, wenn man "nur" konsumiert. "
Und wird nicht zivilrechtlich verfolgt?

Danke ihr habt mir sehr geholfen.
Titel: Antw:Befehlsverweigerung
Beitrag von: ulli76 am 25. September 2012, 22:41:04
Achsooo- es geht also um nen "Kameraden"- ist klar.

Um das mal zu übersetzen: Du warst in Holland zum Kiffen und überlegst jetzt, ob du den Befehl zum Drogentest im Rahmen des BA 90/5 zu verweigern.

Ich liebe übrigens folgenden Thread:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=39238.0

Da muss ich das Video nicht immer im Netz suchen.

Ansonsten bleibt nur zu sagen: Hoffentlich wird bei deinem 90/5er nen Drogentest durchgeführt. Viel Spass dann noch im Zivilleben.
Titel: Antw:Befehlsverweigerung
Beitrag von: justice005 am 25. September 2012, 22:41:31
ZitatDanke ihr habt mir sehr geholfen.

Bitte sehr. Ich bezweifle aber, das es dir hilft, denn ganz offensichtlich hast du nichts verstanden.