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Befehlsverweigerung

Begonnen von Xrray, 25. September 2012, 21:11:45

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Xrray

Was passiert wenn man keine Befehle befolgt und befolgen möchte? Also welche Schritte werden dann vorgenomen? Würde mich interssieren da ich mir nichts vorstellen kann was passiert.

justice005

Die Frage ist etwas merkwürdig. Ein Soldat, der einen verbindlichen Befehl nicht befolgt, begeht zunächst mal ein Dienstvergehen. Darüber hinaus kann das aber auch eine Straftat sein.

Googlen Sie einfach mal folgende Rechtsgrundlagen:

§ 11 Soldatengesetz i.V.m. § 23 Soldatengesetz

§ 19 Wehrstrafgesetz
§ 20 Wehrstrafgesetz


Xrray

Das mit den Befehlen zum Gehorsam usw. ist mir klar. Mich interessieren die Folgen.

justice005

Ach so.... die Frage war ja, was "passiert".

Im Rahmen eines Disziplinarverfahrens ist folgendes - je nach Heftigkeit - drin:

Verweis, strenger Verweis, Geldbuße, Ausgangsbeschränkung, Arrest, Gehaltskürzung, Beförderungsverbot, Degradierung, Rausschmiss.

Was strafrechtlich drin ist, steht in den oben genannten §§ des Wehrstrafgesetzes.


Xrray

Ist ja gleich die ganze Palette an Erziehungsmaßnahmen. Das spiegelt sich doch bestimmt auch auf das Zivile leben wieder oder? Ich meine man wird doch bestimmt auch von der Polizei strafrechtlich verfolgt.

Andi

Was hast du an den Regelungen des Wehrstrafgesetzes nicht verstanden?
Und das hat nichts mit "Erziehungsmaßnahmen" zu tun, sondern mit Strafverfolgung, da der Soldat bei den im Wehrstrafgesetz aufgeführten Tatbeständen logischer Weise Straftaten begeht...
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justice005

@ Xrray:

Vielleicht sollten Sie meinen Beitrag mal in Ruhe lesen. Ich habe deutlich gesagt, dass es sich nicht nur um ein Dienstvergehen, sondern auch um eine STRAFTAT handelt kann. Die Paragraphen aus dem WStG habe ich genannt. Dafür ist natürlich - wie bei allen Straftaten - Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig, wer auch sonst?


Xrray

Ja ich wuste nicht das die Polizei dafür zuständig ist ich hätte gedacht die Feldjäger. Ist eigentlich strafbar wenn man unter Drogeneinfluss während des Dienstes ist aber nicht im Besitz, davon?

KlausP

Festgestellter Drogenkonsum - egal ob während oder außerhalb des Dienstes - wird durch die Bundeswehr immer geahndet. Innerhalb der ersten 4 Dienstjahre kommt dabei regelmäßig eine fristlose Entlassung nach § 55 (5) Soldatengesetz in Betracht, später die Herabsetzung im Dienstgrad, Gehaltskürzung, Beförderungsverbot oder Entfernung aus dem Dienstverhältnis. Eine Abgane an die Staatsanwaltschaft erfolgt ebenfalls.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Xrray

Nach welchem Paragraph wird es von der Staatsanwalt geahndet?

KlausP

Sagt Ihnen das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) etwas?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Zitat von: Xrray am 25. September 2012, 21:42:14
Ist eigentlich strafbar wenn man unter Drogeneinfluss während des Dienstes ist aber nicht im Besitz, davon?

Wie soll das technisch gehen? Also Konsum ohne Besitz? Hält dein Butler immer deinen Joint?
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Xrray

Wenn man in den Niederlande ein Joint zieht ist man ja nicht im Besitz und ausserdem finde ich keine Straftat zum konsum.

Betrifft §55 nur SaZ oder auch FWDLer?

ulli76

Auf jeden Fall sehr merkwürdige Fragen:
- Entweder ist das irgendwas im Zusammenhang mit einem entsprechenden Rechtskundeunterricht oder
- Du hast selber Dreck am Stecken.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Andi

ZitatWenn man in den Niederlande ein Joint zieht ist man ja nicht im Besitz

Geht das noch mal auf Deutsch?

Zitatausserdem finde ich keine Straftat zum konsum.

Könnte daran liegen, dass der Besitz strafbar ist. Und im Besitz ist man in dem Moment indem man z.B. einen Joint in der Hand hält.

Für FWDLer braucht man keinen §55, die werden einfach so rausgekantet.
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