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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Scotch am 05. Oktober 2012, 19:06:37

Titel: Kann ich meinen Bahnfahrausweis auf der festgelegten Strecke jederzeit nutzen?
Beitrag von: Scotch am 05. Oktober 2012, 19:06:37
Also kann ich zum Beispiel am Wochenende mal in eine Stadt fahren, die auf der festgelegten Strecke liegt?
Oder gilt das nur, wenn ich mein Gepäck dabeihabe und Freitags bzw Sonntags von/zu der Kaserne fahre?
Titel: Antw:Kann ich meinen Bahnfahrausweis auf der festgelegten Strecke jederzeit nutzen?
Beitrag von: miguhamburg1 am 05. Oktober 2012, 19:44:33
Sie können Ihren Berechtigungsausweis jederzeit für die angegebe Strecke nutzen. Dabei können Sie Ihre Fahrt mit oder ohne Gepäck so oft Sie wollen unterbrechen und auf Zwischendurchbahnhöfen aussteigen.
Titel: Antw:Kann ich meinen Bahnfahrausweis auf der festgelegten Strecke jederzeit nutzen?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 05. Oktober 2012, 21:24:57
Es gab hier ja schon viele Diskussionen zur außerdienstlichen Nutzung dieser Berechtigungsausweise, u.a. >Bahnberechtigungsausweis in der Freizeit benutzen?<.
Vom Grundsatz her berechtigt der Ausweis nur für Fahrten, die auch tatsächlich zum Zwecke des Erreichens der Dienststelle bzw. des Wohnortes dienen und es gibt bei Nutzung mit Kontrollen häufig Probleme, wenn man z.B. am Wochenende eine Teilstrecke befährt.
Dass die Kontrolleure bei diesen Ausweisen vorsichtig sind, liegt auch daran, dass schon mehr als genug Mißbrauch damit betrieben wurde und sicher heute noch wird (Weiternutzung nach Ernennung zum SaZ eines GWDL/FWDL; "Ausleihe" an Nichtberechtigte, z.B. SaZ usw.). Die Konsequenzen wurden hier auch schon mehrfach erwähnt.
Titel: Antw:Kann ich meinen Bahnfahrausweis auf der festgelegten Strecke jederzeit nutzen?
Beitrag von: miguhamburg1 am 05. Oktober 2012, 21:59:51
Lieber InstUffz, das mag ja sein, dass übereifrige Vorgesetzte oder Bahnmitarbeiter das so sehen wie Sie es hier andeuten: Aber solange die für den Fahrtverlauf zwischen Standort und Wohnort eines FWDL übliche Strecke der Bahn AG genutzt wird, kann der Reisende die Fahrt beliebig ft unterbrechen und in einen der nächstfolgenden Züge einsteigen und weiterfahren. Es ist ja auch vollkommen unerheblich, an welchen Tagen der Soldat diese Berechtigungsausweise zur Fahrt nutzt und wann er dazu losfährt. Das ergibt sich aus den Beförderungsbestimmungen der Bahn AG, die genau diese Möglichkeit zur Fahrtunterbrechung vorsehen, so lange die auf dem Fahr/Berechtigungsschein vorgegebene Streckenfhrung eingehalten wird.
Titel: Antw:Kann ich meinen Bahnfahrausweis auf der festgelegten Strecke jederzeit nutzen?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 06. Oktober 2012, 01:25:34
Wie so oft scheinen sich hier wieder Theorie (Vorschriften) und Praxis konträr gegenüberzustehen. Ich war am Anfang meiner Dienstzeit auch erst GWDL und mit einer derartigen Karte ausgestattet und weiß, wie und unter welchen Umständen da die Bahner kontrolliert haben.
Titel: Antw:Kann ich meinen Bahnfahrausweis auf der festgelegten Strecke jederzeit nutzen?
Beitrag von: Andi am 06. Oktober 2012, 02:05:09
Den verlinkten Thread einfach vergessen. Die Bahn hat einen Vertrag mit der Bundeswehr, nachdem die Bundeswehr die Bahnberechtigungsausweise an einen bestimmten Personenkreis ausgibt. Die Anzahl der Fahrten ist nicht begrenzt, dementsprechend ist das bei den Preisverhandlungen (ja, die Bundeswehr bezahlt der Bahn dafür Geld!) eingepreist. Und es geht keinen Bahnangestellten an weswegen ein Soldat seinen Bahnberechtigungsausweis nutzt! Der Soldat hat sich nur an die Vorgaben auf dem Bahnberechtigungsausweis (Truppenausweis dabeihaben und räumlicher und zeitlicher Geldtungsbereich) zu halten!

Gruß Andi
Titel: Antw:Kann ich meinen Bahnfahrausweis auf der festgelegten Strecke jederzeit nutzen?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 06. Oktober 2012, 11:25:35
Das nicht kundenfreundliche Verhalten einiger Bahnmitarbeiter ist ja kein Novum. Es gab ja genug "Einzelfälle", die Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung waren. Gegenüber Soldaten werden ja oft unverschämte Aktionen praktiziert. So war/ist es üblich, bei überfüllten Zügen am Freitag, die Soldaten, die in "grün" fahren und als solche erkennbar sind (mit Berechtigungsausweis) aus den Zügen zu entfernen; Begründung: "Hätten kein Recht auf Beförderung, da nicht zahlend, sondern würden nur geduldet". Teilweise hat die DB dies noch unter Zuhilfenahme der FJ durchgesetzt - regelmäßig geschehen am Hbf Ulm. Viele Kameraden hatten zwischen Dienstschluss und Abfahrt oft keine Zeit mehr , das "verrätersiche" Grün gegen zivil zu tauschen.
Es gab zwar seitens der Dienststelle dort die Anweisung solche Vorfälle umgehend am nächsten Dienst-Tag zu melden, aber offenbar blieb es dann auch dabei.
Soviel zum Verhalten der DB gegenüber reisen Soldaten (die nicht zum Vergnügen unterwegs sind), die angeblich nichts für die Beförderung zahlen, obwohl die Bw diesem EVU damit genug Geld zukommen läßt.
Titel: Antw:Kann ich meinen Bahnfahrausweis auf der festgelegten Strecke jederzeit nutzen?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 06. Oktober 2012, 11:30:07
Der stillgesetzten Korrekturfunktion wegen, zwei Änderungen, die nicht so stehen bleiben sollen:

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 06. Oktober 2012, 11:25:35
(...) das verräterische Grün gegen zivil zu tauschen.

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 06. Oktober 2012, 11:25:35

Soviel zum Verhalten der DB gegenüber reisenden Soldaten (...)
Titel: Antw:Kann ich meinen Bahnfahrausweis auf der festgelegten Strecke jederzeit nutzen?
Beitrag von: miguhamburg1 am 06. Oktober 2012, 11:32:10
Lieber InstUffz, ich vermute, dass dies allerdings schon länger zurückliegt und auch nur Einzelfälle waren. Denn solange sich die Soldaten nicht daneben Benehmen, der Zug nicht vollkommen überfüllt ist und sie ihren Berechtigungsausweis nebst Truppenausweis vorweisen können und kein Fall von höherer Gewalt vorliegt, steht die Bahn schlicht in der Beförderungspflicht.
Titel: Antw:Kann ich meinen Bahnfahrausweis auf der festgelegten Strecke jederzeit nutzen?
Beitrag von: justice005 am 06. Oktober 2012, 12:19:35
@ InstUffz:

1. Ihre Geschichten halte ich grüßtenteils für dummes Zeug, weil da vieles schlichtweg nicht sein kann, insbesondere der Part mit den Feldjägern. Vermutlich handelt es sich um eine Mischung aus Gerüchten und falsch interpretierten Situationen.

2. Es ist völlig schnuppe, was ein Kontrolleur sagt oder nicht sagt. Der Soldat hat das Recht, auf der entsprechenden Strecke den Zug zu nutzen, und zwar, wann er will und in welchen Etappen er will.

3. Im Übrigen schließe ich mich Andi und miguhamburg an.

Titel: Antw:Kann ich meinen Bahnfahrausweis auf der festgelegten Strecke jederzeit nutzen?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 06. Oktober 2012, 12:32:45
Da ich nie selber von solchen Dingen betroffen war, sondern es nur jede Woche Gesprächsthema nach den Wochenende war, nehme ich an, dass etwas Wahres dran sein musste, ohne es je auf Wahrheitsgehalt geprüft zu haben. Die Ereignisse aus dem Jahr 2000 sind zugegeben auch nicht mehr relevant.
Titel: Antw:Kann ich meinen Bahnfahrausweis auf der festgelegten Strecke jederzeit nutzen?
Beitrag von: Paramedic am 06. Oktober 2012, 12:36:57
Kann ja auch so passiert sein, aber dann ist es doch wahrscheinlicher, dass die FJ nur eingeschaltet wurden, weil sich z.B. ein Soldat "daneben" benommen hat.

Wieso sonst sollten diese ausrücken?

ZitatEs gab ja genug "Einzelfälle", die Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung waren.

Gibts da denn Quellen? Würde ich gerne mal reinlesen, nachdem ja auch schon Schüler von der Bahn abgesetzt wurden, weil diese ihren Berechtigungsausweis nicht hatten.
Titel: Antw:Kann ich meinen Bahnfahrausweis auf der festgelegten Strecke jederzeit nutzen?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 06. Oktober 2012, 12:57:54
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 06. Oktober 2012, 11:25:35
Das nicht kundenfreundliche Verhalten einiger Bahnmitarbeiter ist ja kein Novum. Es gab ja genug "Einzelfälle", die Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung waren.

Wie im Selbstzitat geschrieben, geht es um das Verhalten gegenüber Kunden/Fahrgästen im Allgemeinen, was hin und wieder in der Presse zu erfahren ist/war. Die übertriebene Härte, die im Fall vergessener/falscher Fahrscheine oder Nutzung von Stehplätzen in der leeren 1. Klasse bei restlos überfüllten Nachverkehrszügen an den Tag gelegt wurde/wird, kann über die üblichen Suchmechanismen leicht gefunden werden, ohne dass ich hier explizit seriöse Quellen (keine Boulevardmedien!)  dafür nennen brauche. Fälle, in denen berechtigte Soldaten (FWDL bzw. vor einiger Zeit auch noch GWDL) mit Bahnmitarbeitern aneinander gerieten, sind selbst hier im Forum mehrfach zu finden.
Titel: Antw:Kann ich meinen Bahnfahrausweis auf der festgelegten Strecke jederzeit nutzen?
Beitrag von: MMG am 06. Oktober 2012, 13:13:32
Ein "zugfahrender" Soldat ist ja erst mal Fahrgast wie jeder andere auch.
Wenn denn ein Zug zu voll ist, dann behält sich die Bahn das Recht vor, ihre Reisende hinaus zu katapultieren.
Teilweise wurde u.a. den zivilen Fahrgästen schon mit der Bahnpolizei gedroht.
Von daher kann ich mir gut vorstellen, dass die Bahn die FJg auffordert entsprechende Soldaten zum Verlassen des Zuges zu bewegen. 






Titel: Antw:Kann ich meinen Bahnfahrausweis auf der festgelegten Strecke jederzeit nutzen?
Beitrag von: StOPfr am 06. Oktober 2012, 13:32:01
Zitat von: MMG am 06. Oktober 2012, 13:13:32
Wenn denn ein Zug zu voll ist, dann behält sich die Bahn das Recht vor, ihre Reisende hinaus zu katapultieren.
Ich stelle es mir gerade vor  :D!

Hier wird heftig an Legenden gestrickt und der Teufel in Gestalt von Bahnmitarbeitern an die Wand gemalt. Die Aufsehen erregenden Geschichten kennt man tatsächlich aus der Presse (aussetzen von Kindern in ostdeutscher "Wildnis" beispielsweise).
Ich bin DB- und öV-Vielfahrer und habe so etwas noch nie erlebt, obwohl ich weiß, dass das Verhalten einiger Bahnmitarbeiter den Fahrgästen gegenüber - wie auch der Kundendienst der Bahn insgesamt - durchaus kritikwürdig waren und sind.
Was ich erlebt habe waren zwei Situationen, in denen Bahnmitarbeiter Fahrgäste ungerecht behandelten, - ganz offensichtlich weil es Ausländer waren (in beiden Fällen Familien mit Kindern). Ich habe die Mitarbeiter angesprochen, sie auf das unmögliche Verhalten hingewiesen und den Vorgang bei der zuständigen Stelle in Hannover gemeldet. Die Bahn hat reagiert, sich entschuldigt und die Mitarbeiter belehrt (wurde mit versichert).
Titel: OT: Bahn-Legenden
Beitrag von: Kalle Svensson am 06. Oktober 2012, 14:26:35
Zitat von: StOPfr am 06. Oktober 2012, 13:32:01
Zitat von: MMG am 06. Oktober 2012, 13:13:32
Wenn denn ein Zug zu voll ist, dann behält sich die Bahn das Recht vor, ihre Reisende hinaus zu katapultieren.
Ich stelle es mir gerade vor  :D!

Hier wird heftig an Legenden gestrickt und der Teufel in Gestalt von Bahnmitarbeitern an die Wand gemalt.

Das sind keine Legenden, sondern Tatsachen: Alvar Freudes Bahnfahrt am 19.08.2012.
Das ist nur ein Beispiel aus den vergangenen 24 Monaten, darunter auch einige mit Einsatz der BPOL.
Titel: Antw:OT: Bahn-Legenden
Beitrag von: StOPfr am 06. Oktober 2012, 14:46:44
Zitat von: Kalle Svensson am 06. Oktober 2012, 14:26:35
Das sind keine Legenden, sondern Tatsachen: Alvar Freudes Bahnfahrt am 19.08.2012.
Das ist nur ein Beispiel aus den vergangenen 24 Monaten, darunter auch einige mit Einsatz der BPOL.

Wie ich schon schrieb:
ZitatDie Aufsehen erregenden Geschichten kennt man tatsächlich aus der Presse (aussetzen von Kindern in ostdeutscher "Wildnis" beispielsweise).

Solche Vorkommnisse wie Alvars Bahnfahrt - Chaos, das tägliche Chaos bei der Bahn - kenne ich auch. Das sind in der Tat keine Legenden. Ich habe lange Jahre im Raum Hamburg/Bremen und in NRW unter den Unzulänglichkeiten der Bahn gelitten. Viel Stress wäre allein schon durch bessere Information der Reisenden zu vermeiden. Allerdings ist der Kundendienst in den letzten zwei Jahren besser geworden. Das ist jedenfalls mein Eindruck und das hoffe ich auch für den Umgang der Bahnmitarbeiter mit Soldaten.
Titel: Antw:Kann ich meinen Bahnfahrausweis auf der festgelegten Strecke jederzeit nutzen?
Beitrag von: MMG am 06. Oktober 2012, 15:11:30
senk ju vor träwelling with deutsche bahn

In der Tat StOPfr, hat sich auch nach meinem Empfinden der Kundendienst seit dem Konkurrenzgeschäft mit anderen Anbietern,
zum Besseren gewendet.
Titel: Antw:Kann ich meinen Bahnfahrausweis auf der festgelegten Strecke jederzeit nutzen?
Beitrag von: miguhamburg1 am 06. Oktober 2012, 15:20:30
Nun halten wir doch einmal bitte fest, dass es bei der Bahn wie in anderen großen und kleinen Unternehmen (und da schließe ich durchaus auch Autohäuser ein - um mal ein Beispiel, das alle nachvollziehen können), wie auch bei der Bundeswehr Bedienstete gibt, die hervorragende Arbeit leisten, den berühmten Durchschnitt und eben auch Personen, die völlig fehl am Platz sind. Das wird wohl nie zu vermeiden sein. Und so wie der Wehrbeauftragte auch immer wieder unterirdisches Verhalten von Vorgesetzten anprangert, so tun dies die Medien bei Fehlverhalten von Mitarbeitern. Hieraus allerdings einen generellen Missstand abzuleiten, halte ich in Anbetracht der schieren Menge an Zügen und eingesetztem Personal, das täglich in ganz Deutschland eingesetzt werden, schlicht für maßlos überzogen und ungerecht.

Ich teile MMG's und des Pfarrers Ansicht, dass der Service bei der Bahn im Großen und Ganzen gut bis sehr gut ist, vor allem, wenn man in den Zügen selbst ist. Auf den Bahnhöfen sieht es leider immer noch anders auf, vor allem, was frühzeitige Informationen über Verspätungen, Gleiswechsel etc. anbelangt.
Titel: Antw:Kann ich meinen Bahnfahrausweis auf der festgelegten Strecke jederzeit nutzen?
Beitrag von: mailman am 06. Oktober 2012, 16:19:53
Ich habe habe die Bahn auch in den letzen Jahren intensiv genutzt und war eigentlihc im Großen und Ganzen immer zufrieden.

Man muss auch fairerweise sagen, das die Bahn für die meisten Verspätungen nix kann. Beispiel Schienensuizid, oder Personen im Gleis.

Bei Person unter Zug wird ja erst mal der gesamte Streckenabschnitt gesperrt. Erst wenn der Notfallmanager der Bahn eintrifft, (kann bis zu 30min dauern) dann kann er Maßnahmen treffen, damit es iwieder "rollt". Aber da ist natürlich schon viel Zeit verloren gegangen.

Als Soldat wurde ich nie negativ seitens der Bahn behandelt. Es wurde sogar mal von einem Mitarbeiter positiv angemerkt, das ich in Uniform fahre, da würden sich die Fahrgäste sicherer fühlen.

Ich hatte genau einmal Ärger mit der Bahn, weil ich den Bahnberechtigungsausweis im selben Verkehrsverbund benutzt habe. Dieser Fehler war aber auch meiner Einheit zuzurechnen, die ihn gar nicht erst hätte ausstellen dürfen.
Titel: Antw:Kann ich meinen Bahnfahrausweis auf der festgelegten Strecke jederzeit nutzen?
Beitrag von: wolverine am 07. Oktober 2012, 17:08:48
Schön ist es wenn man mit Erster-Klasse-Ticket zum Flughafen FFM reist und auf der Strecke Köln-Frankfurt nur Stehplätze bekommt.  ::) Wenigstens darf man dann in der Ersten Klasse stehe und muss das nicht in pöbeligen Zweiten.... :D
Titel: Antw:Kann ich meinen Bahnfahrausweis auf der festgelegten Strecke jederzeit nutzen?
Beitrag von: itschie am 07. Oktober 2012, 21:25:01
Also ich muss auch sagen bis auf zwei unfähige Mitarbeiter der DB in Mannheim, die ebend meinten ich hätte kein anrecht auf Anschlussbefördung/bzw. Unterbringung bei Zugverspätungen, die es unmöglich machen meinen letzten Zug von Münster nach Hause zu bekommen, was aber auch nicht der Wahrheit entspricht... der Zugbegleiter sagte mir gleich als er Kontrollierte und ich ihn auf mein Ziel ansprach meinte er nur, machen Sie sich keine Sorgen entweder kommen sie da noch heute Nacht hin via Shuttle oder Sie werden zur Übernachtung in einen Hotel untergebracht. Sie haben eine gültige Fahrkarte und haben somit auch das Befördungsrecht wie jeder andere Fahrgast, weil Sie sind nicht mehr aber schon gar nicht weniger. Der Ausweiß ist quasi wie eine Dauerkarte auf der zu fahrenden Strecke, es ist selbst egal wie man fährt, solange man eine sinnvolle verbindung nach Fahrplan fährt und da zwischenstops reingebaut zu haben... ob es sindvoll ist vom Emsland über hannover nach Karlsruhe/Bruchsal zu fahren ist was anderes... die Ruhrpottstrecke ist nämlich schneller...