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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: defuser am 14. Oktober 2012, 16:05:56

Titel: Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: defuser am 14. Oktober 2012, 16:05:56
Hallo ich habe folgende frage:

Wie stehen die Chancen bei einer Bewerbung als Unteroffizier im Fachdienst mit ZaW bei 2 Eintragungen im Polizeilichen Führungszeugnis. Wird der Rechtsberater mich aussortieren oder habe ich eine Chance zu beweisen das ich daraus gelernt habe?



Die Eintragungen sind:

Verrstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz in Tateinheit mit Kennzeichenmißbrauch (40 Tagessätze a 30,00 Euro, Bezahlt)
+ 1 Monat Fahrverbot

sowie

Fahren ohne Fahrerlaubnis (70 Tagessätze a 30,00 euro, Ratenzahlung läuft noch)
+ 3 Monate Fahrverbot

Zu meiner Person:

Ich bin 29 Jahre alt (Bj 8/1983) und war bereits 4 Jahre als Saz verpflichtet in der Laufbahn der Mannschaften. Ende 2007 dann als SG ausgeschieden und jetzt im Jahr 2012 habe ich mich erneut beworben für die Laufbahn der Unteroffiziere (Fachdienst+ZaW)
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: ulli76 am 14. Oktober 2012, 16:11:10
Wie lange ist das her?
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: defuser am 14. Oktober 2012, 16:13:07
Eintragung 1: Rechtskräftig am 12.05.2011
Eintragung 2: Rechtskräftig am 27.12.2011

Abgabe der Bewerbung: 13.09.2012
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: ulli76 am 14. Oktober 2012, 16:17:00
Versuchen kannst es ja- aber ich denke, dass du ne Sperre von 1-3 Jahren bekommst. Und dran denken, dass sich das eh alles noch verzögert, weil es zum Rechtsberater muss und das dauert oft mehrere Monate.
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: defuser am 14. Oktober 2012, 16:18:43
sorry Falsch abgelsen, die Daten beschreiben den Tag des Vergehens.

Richtig ist zu Eintragung 1: Tat 12.05.2011, Rechtskräftig seid 24.08.2011

zu Eintragung 2: Tat 27.12.2011, Rechtskräftig seid 24.03.2012
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: defuser am 14. Oktober 2012, 16:21:16
ja das mit dem Rechtsberater wurde mir beim Wehrdienstberater schon gesagt aber Sperre nicht. Der Berater meinte das würde schon klappen sonst hätte ich mich ja erst gar nich beworben. Und ne Sperre würde Automatisch für mich das aus bedeuten da ich ja schon 29 bin. Oder haben sich die Altersgrenzen geändert?
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: defuser am 14. Oktober 2012, 16:24:40
Die bewerbung liegt ja schon vor, habe dann ein schreiben bekommen indem das Führungszeugnis nach gefordert wurde und nochmals mit dem Hinweis das die Entscheidung vom Rechtsberater sich bis zu 6 Monate ziehen kann.
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: wolverine am 14. Oktober 2012, 18:09:58
Ich würde die Chancen hier eher gering bewerten und mindestens von einer längeren Sperre ausgehen (also eher drei als ein Jahr). Sie haben quasi unmittelbar nach der ersten Tat und Verurteilung wieder ein verkehrsrechtliches Vergehen begangen und die zweite Verurteilung ist nicht einmal 8 Monate her. Um zu zeigen,  dass Sie wirklich etwas gelernt haben, ist das wahrscheinlich zu wenig und aus der ersten Verurteilung haben Sie offensichtlich nichts gelernt.
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: defuser am 14. Oktober 2012, 19:10:48
ich finde das leicht unfair in der lezten antwort. zumal der sachverhalt sich so erklärt: 27.12.2011 wurde mir von der polizei zu hause aufgelauert um meinen führerschein einzu ziehen wegen dem ersten vergehen, die frist den führerschein abzugeben lief aber erst am 31.12.2011 aus. jedoch wurde bereits am 27.12.2011 der führerschein wegen besagter tat eingezogen und ich wurde verurteilt im schriftlichen verfahren ohne richterliche anhörung. desweiteren is der komplette sachverhalt dem wehrdienstberater bekannt. wenn es wirklich so drastisch wäre, hätte er mir nich direkt sagen sollen: junge kannste direkt vergessen? bzw hätte ich nicht direkt eine absage bekommen müssen statt der aufforderung vom zentrum nachwuchsgewinnung ein polizeiliches führungszeugnis nach zu reichen, zumal in der bewerbung das aktenzeichen des/der verfahren/s angegeben ist und sich das zentrum ja so wie der berater sage sich da eine akteneinsicht holt?!



für die 2 bisherigen antworten möchte ich mich auf diesem weg bedanken, auch wenn sie mir die hoffnung nehmen bzw extrem schmälern. da eine sperre das bundeswehr aus für mich bedeuten würde da ich schon 29 jahre alt bin. oder wie sind die genauen altersgrenzen?



ich würde mich jedoch über jede weitere antwort zum sachverhalt freuen.

eine frage würde ich gern an dieser stelle jedoch noch hinzufügen bzw 2:

wenn es millitärisch nich klappt, wie stehen die chancen für eine bewerbung in im zivilen bereich der bundeswehr?
- gemeint ist mittlerer dienst im technischen oder im verwaltungsbereich der bundeswehr.
bzw wo falls es hier niemand beantworten kann, kann ich dies erfahren?


mfg
sg a.d. schneider
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: KlausP am 14. Oktober 2012, 19:20:27
Zitatoder wie sind die genauen altersgrenzen?

Die finden Sie auf www.bundeswehr-karriere.de

Zitatich finde das leicht unfair in der lezten antwort.

Wenn Sie nur Antworten lesen wollen, die Ihnen in den Kram passen, dann sollten Sie das in Ihrem Einführungspost zum Ausdruck bringen. Dann können sich einige User fachlich fundierte Beiträge gleich sparen.
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: mailman am 14. Oktober 2012, 19:23:17
Ich denke wolverine weiß schon wovon er redet.

Und wenn Sie schon so überkorrekt sind:
Zitatmfg
sg a.d. schneider

Wenn dann heißt es Stabsgefreiter d.R. und nicht a.D., da ich nicht daovn ausgehe das sie als Mannschafter BS wurden.
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: defuser am 14. Oktober 2012, 19:27:29
sorry für meine schreibweise.

ich stelle auch nicht in frage was in den antworten steht und ich bin dankbar das ich mich jezt darauf vorbereiten kann nicht genommen zu werden.

aber mir geht nicht aus dem kopf warum der berater mir mut machte und warum das zentrum überhaupt noch das führungszeugnis wollte wenn der fall so klar ist.
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: defuser am 14. Oktober 2012, 19:32:03
@ klaus

ich möchte nicht eine positive antwort. mir geht es darum mir informationen ein zu holen von möglichst vielen die mir eventuell eine sachkundige antwort geben können. mir ist als forum neuling leider nich klar wer über welche kenntnisse verfügt.

wenn von 2 antworten 2 so ausfallen, dann schenke ich dem durchaus meinen glauben und das nötige vertrauen.

ich komme mir nur vorgeführt vor weil wie gesagt mir vom berater mut gemacht wurde.

Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: KlausP am 14. Oktober 2012, 19:35:05
Der Wehrdiensterater hat auch keinen Einblick, wie der Rechtsberater in Ihrem konkreten Fall entscheiden wird. Der Rechtsberater trifft eine Einzelfallentscheidung.
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: Ralf am 14. Oktober 2012, 19:38:04
Zitat von: defuser am 14. Oktober 2012, 19:27:29
sorry für meine schreibweise.

ich stelle auch nicht in frage was in den antworten steht und ich bin dankbar das ich mich jezt darauf vorbereiten kann nicht genommen zu werden.

aber mir geht nicht aus dem kopf warum der berater mir mut machte und warum das zentrum überhaupt noch das führungszeugnis wollte wenn der fall so klar ist.
Das ist nicht schwer zu beantworten. Soll er sagen, das sieht aber schlecht aus? Du bewirbst dich nicht und dann machst du später ihm einen Vorwurf.
So sagt er wertneutral, bewerben und bewerten lassen.
Aber wenn ich deinen Post mit dem "das ist aber unfair, weil..." so lese, erkenne ich immer noch nicht die große Einsicht für das Unrecht.
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: defuser am 14. Oktober 2012, 19:50:14
naja das mit dem ist unfair beziehe ich auch nicht direkt auf den sachverhalt. ich meine nur das jemand der meine lebenssituation früher & heute nicht kennt sondern nur das weiß was hier steht, nicht zu 100% beurteilen kann ob ich einsichtig bin und mich zum besseren verändert habe.

was definitiv der fall ist, das kann sofort jeder aus meinem umfeld bezeugen. aber egal, es geht ja um die sache.

und ich betone an dieser stelle nochmals, das ich dankbar bin für die schnellen antworten und ich werde morgen nochmals mit dem berater sprechen, die situation besprechen und die bewerbung nötigenfalls zurück ziehen.

was ich gerne noch wissen möchte ist das mit der zivil anstellung. wie stehen die chancen da? ähnlich schlecht oder besteht da die chance das ich genommen werde?
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: Ralf am 14. Oktober 2012, 20:08:21
Hier wird in großen Teilen regional eingestellt. Das heißt, die Bundeswehrdienstleistungszentren führen die Gespräche und treffen die Entscheidungen. Da Zivilpersonal massiv reduziert wird und die Überhänge aus der letzten Reform noch nicht abgebaut sind, werden hie rkeine Massen eingestellt.
Wenn nun ein Entscheider die Wahl hat, was meinst du, wen er wählen wird?
Es sei denn du hast Qualifikationen, die dringend gebraucht werden. Dazu hast du noch nichts geschrieben.
Ich habe nur mitgenommen, dass du eine Ausbildung machen willst/machen musst und gehe also davon aus, dass du keine hast.
Was macht dich denn attraktiv sowohl für die zivile als auch militärische Seite?
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: KlausP am 14. Oktober 2012, 20:34:52
Zitatund jetzt im Jahr 2012 habe ich mich erneut beworben für die Laufbahn der Unteroffiziere (Fachdienst+ZaW)

Ganz emotionslos: wen würden Sie einstellen, wenn sich auf der einen Seite ein nicht Vorbestrafter mit verwertbarem Eingangsberuf und auf der anderen Seite ein Vorbestrafter, der auch noch zivilberuflich ausgebildet werden muss, für die selbe Verwendung bewerben?
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: wolverine am 14. Oktober 2012, 20:55:17
Mit unter 91 Tagessätzen ist er nicht vorbestraft.

Ein absolutes Einstellungshindernis liegt auch nicht vor und darum konnte der Wehrdienstberater auch nicht sagen: "Kannste vergessen!" Die Bewerbung wird bearbeitet und wegen des Az. kommt sie zum RB. Ich gehe nur davon aus, dass seine Bewertung etwa in die Richtung geht, die ich aufgezeigt habe. Ob das fair oder richtig ist, habe ich hier nicht zu bewerten.
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: F_K am 15. Oktober 2012, 09:23:28
ZitatMit unter 91 Tagessätzen ist er nicht vorbestraft.

Quelle?

Sachstand ist nämlich eher:

ZitatEine Person gilt als vorbestraft, sobald gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen oder ein Strafbefehl verhängt wurde und diese Maßnahme rechtskräftig geworden ist. Die Höhe der im Urteil verhängten Strafe (zeitliche Freiheits- oder Geldstrafe) oder die Höhe des Strafbefehls ist hierbei unerheblich. Auch eine Verurteilung auf Bewährung gilt als Vorstrafe.

Ordnungswidrigkeiten, das Einstellen eines Strafverfahrens gegen Buße oder eine Entschädigung nach Zivilrecht gelten nicht als Vorstrafen.

Quelle: Auf die Schnelle Wiki, aber "Urquelle" ist natürlich das StGB.

Nur weil jemand mit einer Vorstrafe von unter 90 Tagen diese nicht offenbaren muss, ist er trotzdem vorbestraft.
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: Andi am 15. Oktober 2012, 15:03:45
§ 53 BZRG
Offenbarungspflicht bei Verurteilungen
(1) Der Verurteilte darf sich als unbestraft bezeichnen und braucht den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren, wenn die Verurteilung
1.nicht in das Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis nach § 32 Abs. 3, 4 aufzunehmen oder
2.zu tilgen ist.
(2) Soweit Gerichte oder Behörden ein Recht auf unbeschränkte Auskunft haben, kann der Verurteilte ihnen gegenüber keine Rechte aus Absatz 1 Nr. 1 herleiten, falls er hierüber belehrt wird.
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: F_K am 15. Oktober 2012, 15:15:51
Och Andi,

Zitatdarf sich als unbestraft bezeichnen

Und? Er darf sich so "bezeichnen", also ungestraft "lügen", VORBESTRAFT ist er aber trotzdem (auch wenn die Allgemeinheit die genaue Sachlage nicht kennt).

Der Wikiartikel nennt übrigens diese Quelle auch (die ich kenne).

Daher nochmal mein eigenes Zitat:

ZitatNur weil jemand mit einer Vorstrafe von unter 90 Tagen diese nicht offenbaren muss, ist er trotzdem vorbestraft.
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: Andi am 15. Oktober 2012, 15:18:03
Was willst du denn jetzt von mir? Ich habe doch mit diesem § genau deine Aussage bestätigt. ;)
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: F_K am 15. Oktober 2012, 15:26:53
... OK, dann hatte ich Dich falsch verstanden. Ich bitte Dich um Entschuldigung.

Nochmals für alle Anderen:

Wer z. B. von einem (Straf-) Gericht eine Strafe von 5 Tagessätzen a 10 Euro rechtkräftig erhalten hat, ist vorbestraft.

Üblicherweise darf er diese Tatsache aber bei einer Nachfrage danach verschweigen bzw. lügen - ohne dafür belangt werden zu können.
(vor  z. B. der Bundeswehr darf er nach Belehrung nicht "lügen", weil der darüber belehrt wird).
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: defuser am 12. Februar 2013, 20:01:48
Hallo nochmal. Wollte nur kurz Rückmeldung geben zum Bewerbungsverfahren. Nach langem ZIttern und Bangen wie sich der Rechtsberater entscheiden würd habe ich Anfang Januar endlich den erlösenden Brief bekommen. Ich darf mich im Februar troz meiner wiederhohlten Verkehrsdelikte auf meine Eignung Prüfen lassen. Ich freute mich sehr über diese Nachricht und werde natürlich alles daran setzen in den Tests nich zu versagen. Habe seid dem sehr viel geübt in den Punkten Mathe & Physik in denen ich bei mir noch defizite feststellte. Auch habe ich mein Sport pensum erhöht um beim PFT zu bestehen.

Eins vielleicht noch zum Abschluss.

Ich habe seid dem lezten Beitrag hier die MPU vorbereitung in Angriff genommen und weiß jetzt das ich durch mein Verkehrsrechts wiedrieges Verhalten nicht nur mich selbst sondern auch andere gefährdet habe. Glücklicherweise ist niemand dabei zu schaden gekommen und die Geldstrafe und mein Entzug des Führerscheins sind mehr als gerechtfertigt. Ganz ehrlich muss ich gestehen das ich bevor ich die MPU Vorbereitung begonnen habe zwar einsichtig bezüglich meines Fehlverhaltens war aber mir das Ausmaß meiner Verfehlungen nicht wirklich klar war. Mitlerweile ist dies nicht mehr so und ich habe aufgrund dessen einige Anpassungen in meinem Leben vorgenommen die ich zuvor nicht in betracht gezogen hätte.

Abschließend möchte ich allen die hier vieleicht auch für ihren Persönlichen Fall Rat suchen sagen das es nie zu Spät ist sich zu ändern. Vorrausetzung dafür ist jedoch das man sich seine Fehler vor Augen führt, diese auch selber erkennt und sich eingesteht das man was Falsch gemacht hat. Ich hatte Glück das der Rechtsberater in meinem Fall beide Hühneraugen zugedrückt hat, das wird aber sicherlich nicht in jedem Fall so machen.

So ja ich bedanke mich für alle Antworten zum Thema, haben mir auf jedenfall weitergeholfen.

Nach Der Eignungsfeststellung werd ich nochmal kurz bescheid geben wie  es dann lezten Endes ausgegangen ist. Noch ist ja "fast" alles offen.

mfg
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: Bundeswehr-Martin am 12. Februar 2013, 20:44:53
Habe es mir durchgelesen. Ich freue mich für dich, doch halte deine Euphorie so gut wie es geht auf dem Teppich, so gemein es klingen mag. Denn umso mehr du dich mit deiner Freude hineinsteigerst, desto eher wird daraus ein Schicksalsschlag.

Behalte deine guten Vorsätze auch bei Nicht-Eignung bei, lässt sich klasse lesen.


Und ich wünsche dir auf keinen Fall Glück für deine Eignung, sondern bestes gelingen. Viel Spaß.





MfG
BW-Martin
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: schlammtreiber am 13. Februar 2013, 09:22:59
Zitat von: defuser am 12. Februar 2013, 20:01:48
Ich habe seid dem lezten Beitrag hier die MPU vorbereitung in Angriff genommen und weiß jetzt das ich durch mein Verkehrsrechts wiedrieges Verhalten nicht nur mich selbst sondern auch andere gefährdet habe. Glücklicherweise ist niemand dabei zu schaden gekommen und die Geldstrafe und mein Entzug des Führerscheins sind mehr als gerechtfertigt. Ganz ehrlich muss ich gestehen das ich bevor ich die MPU Vorbereitung begonnen habe zwar einsichtig bezüglich meines Fehlverhaltens war aber mir das Ausmaß meiner Verfehlungen nicht wirklich klar war. Mitlerweile ist dies nicht mehr so und ich habe aufgrund dessen einige Anpassungen in meinem Leben vorgenommen die ich zuvor nicht in betracht gezogen hätte.

Abschließend möchte ich allen die hier vieleicht auch für ihren Persönlichen Fall Rat suchen sagen das es nie zu Spät ist sich zu ändern. Vorrausetzung dafür ist jedoch das man sich seine Fehler vor Augen führt, diese auch selber erkennt und sich eingesteht das man was Falsch gemacht hat.

Das Ministerium für Wahrheit leistet offenbar saubere Arbeit in den Umerziehungslagern für Gedankenverbrecher - doppelplusgut!  ;D
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: Rollo83 am 13. Februar 2013, 16:43:45
Sie werden im August 30 Jahre alt.
Das sind grobe Richtung 6 Monate.
Das Höchstalter bei Einstellung in die Laufbahn der Unteroffizier OHNE verwertbare Beruf ist 30 Jahr.
Quasi an dem Tag an dem sie 30 werden im August sind sie zu alt.
Ich finde das kann ganz schön eng werden auch wenn sie schon einen Termin zur Eignungsfestellung haben.

Trotzdem von mir viel Glück.
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: Bundeswehr-Martin am 13. Februar 2013, 16:54:09
Zitat
Ich bin 29 Jahre alt (Bj 8/1983) und war bereits 4 Jahre als Saz verpflichtet in der Laufbahn der Mannschaften. Ende 2007 dann als SG ausgeschieden und jetzt im Jahr 2012 habe ich mich erneut beworben für die Laufbahn der Unteroffiziere (Fachdienst+ZaW)

Da er schonmal im Dienst war, somit keine AGA etc mehr machen muss, verlängert sich das um 1-2 Jahre auf 31/32, MEINE ich gelesen zu haben.




MfG
BW-Martin
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: Ralf am 13. Februar 2013, 16:58:39
Nein. Es bleibt bei der Höchstaltersgrenze.
Bei Wiedereinstellung in die alte Laufbahn würde sie komplett wegfallen.
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: Rollo83 am 13. Februar 2013, 17:03:04
Macht ja auch total Sinn das sich durch 3 Monate Grundausbildung der Einstig um 1-2 Jahre verändert !!

Ich wollte den TE nur nett hinweisen da ich ehr der Realist bin als der Träumer.
6 Monate können reichen, 6 Monate können aber auch knapp werden. Vor allem wenn durch irgend einen banalen Grund noch ärztliche Untersuchungen gemacht werden müssen oder irgendwelche Ateste von irgendwoher gezaubert werden müssen.

Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: Bundeswehr-Martin am 13. Februar 2013, 17:24:27
Zitat von: Bundeswehr-Martin am 13. Februar 2013, 16:54:09
...somit keine AGA etc ...


Eben deswegen habe ich mir mit dem "etc." die Möglichkeit offen gehalten  ;D


Aber irrrrrgendwo hab ich mal gelsen 31/32 wenn.... dann... Wenn ich es wieder gefunden habe werde ich es nicht verheimlichen  :)





MfG
BW-Martin
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: miguhamburg1 am 13. Februar 2013, 17:30:11
@ Bundeswehr-Martin, da ist der nächste Ihrer unqualifizierten Hinweise:

1.  Entscheiden nicht Sie, sondern das PersABw oder der zukünftige DV darüber, ob unser Fragensteller noch einmal die AGA zu durchlaufen hat und nicht wir hier im Forum.
2.  Wartet die Bundeswehr nicht auf unseren fragensteller - und im Speziellen nicht auf jemanden mit seinen Voraussetzungen.
3.  Ist die Zeit bis zu einem möglichen Eintritt wie Rollo schreibt, sehr eng.
4.  Besteht o.g. Altersgrenze nach wie vor. Aufgehobe ist sie für den Verbleib in derselben Laufbahn sowie für Fw/Uffz FD, die mit abgeschlossener Berufsausbildung einsteigen wollen.

Wie wäre es, wenn Sie sich quualifiziert informierten, bevor Sie hier Ihre "Meinungen" zum Besten geben?!
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: Bundeswehr-Martin am 13. Februar 2013, 17:51:54
Ich habe dass Wort "meine" extra für Sie groß geschrieben. Dass bedeutet dass es sein KANN aber nicht musst. Kann bewirken dass sich jemand der informiertER als ich ist, die richtige Information zum Besten gibt.

Und soweit ich weiß, muss jemand der die AGA schon durchlief und voralledingen 4 Jahre im Dienst war, diese nicht wiederholen. Würde ich dann zum ersten mal lesen, wobei derjenige dann garantiert erläutern kann wieso weshalb warum.

Einfach machen wie Ralf. Korrekt antworten, Tab schließen. Wenn Sie gut drauf sind so Dinge schreiben wie

"Bundeswehr-Martin, deine Antwort ist nicht korrekt. Ich berichtige dich nun blablabla und was du mit den 31 Jahren meintest war bestimmt dass blablabla"

dass wäre eine WinWin-Antwort. Sympathie statt umgekehrt aufbauen.

Denn wenn die alten Knacker hier irgendwann keinen Bock mehr auf Forum haben oder den Schirm gesundheitsbedingt mal auslassen, muss die Info ja an die nächste Generation weitergegeben werden.  :D ;D 

Denn jemand eröffnet ein Thema, und Themen werden diskutiert. Was soll man denn da noch diskutieren, wenn man (wie Sie erwarten) eine korrekte Antwort erhält? Wunschdenken. Kein TE erwartet auf anhieb eine korrekte Antwort. Und wenn man diskutiert, falsche Dinge ausdiskutiert, profitieren unwissende auch dementsprechend und verbessern ihr Verständnis für dass Thema.





MfG
BW-Martin
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: KlausP am 13. Februar 2013, 17:56:12
ZitatDenn wenn die alten Knacker hier irgendwann keinen Bock mehr auf Forum haben

Wegen solcher Schwätzer wie Sie es einer sind?
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: Rollo83 am 13. Februar 2013, 17:59:21
Es entscheidet ganz alleine der neue DV ob die AGA wiederholt wird oder nicht, total egal ob der Soldat vorher GWDLER, FWDLER oder SAZ xyz war. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Ich kenne übrigends Soldaten die eine AGA wiederholen mussten.

Zu ihrem Unwissen kann ich leider nur sagen das falsche Aussagen bei anderen Teilnehmer vielleicht falsche Hoffnungen wecken und das ist immer schlecht, zusätzlich kostet es Webspace. Sie hätten einfach kurz selber nach schauen können und hätten dann gemerkt das ihre Antwort sachlich nicht richtig ist.

Merken sie sich ein, DENKEN, DRÜCKEN, SPRECHEN und nicht DRÜCKEN, SPRECHEN, DENKEN !!!
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: Rollo83 am 13. Februar 2013, 18:00:16
Bei " alte Knacker " fühlt sich Klaus immer direkt angesprochen, ich finds witzig. ;)
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: KlausP am 13. Februar 2013, 18:03:39
Zitat von: Rollo83 am 13. Februar 2013, 18:00:16
Bei " alte Knacker " fühlt sich Klaus immer direkt angesprochen, ich finds witzig. ;)

Ja, ganz besonders dann, wenn mir hier Leute auffe Nüsse gehen, die weniger Lebensjahre mitbringen als ich Dienstjahre und deren Vater oder teilweise Großvater ich sein könnte.
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: Firli am 13. Februar 2013, 18:04:50
Zitat von: KlausP am 13. Februar 2013, 18:03:39
Zitat von: Rollo83 am 13. Februar 2013, 18:00:16
Bei " alte Knacker " fühlt sich Klaus immer direkt angesprochen, ich finds witzig. ;)

Ja, ganz besonders dann, wenn mir hier Leute auffe Nüsse gehen, die weniger Lebensjahre mitbringen als ich Dienstjahre und deren Vater oder teilweise Großvater ich sein könnte.

Zusatz: ...und meinen es besser zu wissen.
Titel: AW: Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: BulleMölders am 13. Februar 2013, 19:31:04
Technisch müsste es doch möglich sein die Beiträge von Bundeswehr-Martin für alle User ausser ihn unsichtbar zu machen.
Hat meiner Meinung nach gleich zwei Vorteile, wir "müssen" den Schwachsinn nicht mehr lesen und Bundeswehr-Martin kann mit seinen Beitragen sein scheinbar sehr großes Selbstdarstellunngsbedürfnis befriedigen.

Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: Bundeswehr-Martin am 13. Februar 2013, 19:54:16
Amüsant hier  ;D  Was für ein Film hier..

(http://denver.mylittlefacewhen.com/media/f/img/mlfw2459-100281_-_caption_gif_moving_pinkie_pie_rainbow_dash_rarity.gif)

Hab ja gesehen, sind ja scheinbar relativ beliebt die Ponys :D




MfG
BW-Martin
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: mailman am 13. Februar 2013, 20:03:56
Das Eis wird langsam dünner. Und das war jetzt der Zaunpfahl.
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: StOPfr am 13. Februar 2013, 21:25:21
Zitat von: Bundeswehr-Martin am 13. Februar 2013, 17:51:54
...Kein TE erwartet auf anhieb eine korrekte Antwort...

Scheiß Spruch >:(!
Aber da Sie sicher alle ehemaligen, aktiven und künftigen TE kennen, muss ja etwas Wahres dran sein  ::)!
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: Rollo83 am 13. Februar 2013, 21:53:29
Also ich als TE erwarte eigentlich NUR korrekte Antworten.
Für unkorrekte Antworten über die Bundeswehr könnte ich auch meine Frau fragen die von der Bw sicher genau so wenig Ahnung hat wie Bundeswehr-Martin. ;)
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: wolverine am 14. Februar 2013, 07:52:32
Ihr seid verheiratet? :o
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: schlammtreiber am 14. Februar 2013, 09:24:40
Zitat von: wolverine am 14. Februar 2013, 07:52:32
Ihr seid verheiratet? :o

Toleranz, wolve!  ;D

[gelöscht durch Administrator]
Titel: Antw:Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis
Beitrag von: Rollo83 am 14. Februar 2013, 09:32:16
Naja jetzt isset raus, nu kann ich auch dazu stehn. ;)