Hey Leute,
Wie oben schon steht, möchte ich mir am Unterarm ein alt nordische Runen stechen lassen. Bis zu meinen Dienstantritt ist es ja noch ein wenig hin.
Meine frage ist was ich bei der Musterung vergessen habe zu fragen ... ob es erlaubt ist alt nordische Runen sich zu tattoowieren lassen oder ist das verboten wegen damals?
Guten Abend,
Also ich habe ebenfalls nordische Runen tattowiert und niemanden stört es ;-)
Es gibt allerdings verbotene Runen, diese sind Strafbar und sollten nicht auf dem Körper sein logischerweise...
Lg
Zitat von: BrokenWing am 07. November 2012, 19:55:22
Guten Abend,
Also ich habe ebenfalls nordische Runen tattowiert und niemanden stört es ;-)
Es gibt allerdings verbotene Runen, diese sind Strafbar und sollten nicht auf dem Körper sein logischerweise...
Lg
Danke für deine antwort!
Welche Runen sind denn genau verboten? ( ich denke mal die S rune aufjedenfall )
Dürfen die Runen was mit den alten nordischen göttern zutuhen haben z.b Odin etc.. ?
Was genau hast du dir tattoowiert ?
Einfach mal in Ruhe überlegen, ob sowas sein muss und was es ggf. im Leben für Gründe geben könnte, dass so etwas ein Problem darstellen könnte.
Die Vorteile auf einen Zettel schreiben: ich bin dadurch ein toller Kerl, Frauen stehen auf mich, ich bekomme mehr Geld, bin klüger oder ähnliches. Nachteile aufschreiben: ...
Dann darüber schlafen und hoffentlich zu dem Schluss kommen, dass nach Abwägung aller Vor- und Nachteile die Nachteile überwiegen.
Vor allem warum muss es ne nordische Rune sein?
Du weißt ja noch nicht mal welche Rune dich aus welchem Grund auch immer so interessiert, so dass es auf den Körper gekratzt werden muss.
Off Topic: Welchen Inker willste gehen? (Ist der restliche Körper schon voll, das schon Unterarm ran muss?)
Zitat von: Paramedic am 07. November 2012, 20:14:12
Vor allem warum muss es ne nordische Rune sein?
Du weißt ja noch nicht mal welche Rune dich aus welchem Grund auch immer so interessiert, so dass es auf den Körper gekratzt werden muss.
Off Topic: Welchen Inker willste gehen? (Ist der restliche Körper schon voll, das schon Unterarm ran muss?)
Ich interessier mich schon lange für die nordische Mythologie ( viel darüber gelesen, Geschichten etc.. )
Es gibt halt Runen die bestimmte Bedeutungen haben z.B : Schutz, Wille, Glück, Familie, Erfolg, Verbundenhalt zu Verstorbenen, etc..
Und nein ich habe erst ein Tattoo aber kein nordisches.
Ich will das Tattoo auch nicht ausgründen, weil ich cool sein will oder bei Frauen angeben möchte so wie es Ralf schreibt. Es hat Glaubens gründe, weil ich mich damit auch schon länger beschäftige ( schon seit der Schulzeit )
dann lass es doch auf ne verdeckbare Stelle tackern, wieso unbedingt Ärger hervorrufen?
wer solls stechen?
Also ich bin weiblich und habe die Runen die Wirbelsäule runter tattowiert...so kann ich mir aussuchen ob ich es zeigen will oder nicht.
Ebenfalls interessiert mich der nordische Götterkult (stelle historisch korrekt eine Winkingerfrau dar in meiner Freizeit).
Verboten sind die S-Rune, die Rune die aussieht wie das Zeichen vom Hauptfeldwebel (viele Dienstgrade oder Abzeichen leiten sich aus eben diesen Runen nun mal ab), die Tyr-Rune, sowie die Yr-Rune.
Ich stelle mir die Frage, weshalb Mann oder Frau sich tätowieren lassen will. Aber gut das ist jedem seine Sache. Zu Runen als Tattoo ist zu sagen: Es gibt die Verbotenen da ist klar das man die nicht tragen darf. Dazu kann man einfach bei Google einmal "Handreichung verbotener Symbole + Verfassungsschutz" eingeben und bekommt ausreichend Dokumente.
In diesen Publikationen sind aber auch bedingt strafbare Zeichen aufgeführt, bei welchen es auf den Kontext ankommt. Doch welchen Kontext hat so ein Zeichen auf dem Unterarm? Somit wird man sie schon genauer befragen was die Intention hinter dem Tattoo ist und da kann so ein Tattoo im Gesamtbild der Person schon den Ausschlag für oder wieder einer Einstellung geben.
Zusätzlich wird ihr Disziplinarvorgesetzter vermutlich auch die Beratung und Unterstützung des MAD in Anspruch nehmen. Weil wer kennt schon alle verbotenen Symbole?
Im Rahmen der Aus und Weiterbildung werden Vorgesetzte durch den Verfassungsschutz und den MAD auch für solche Zeichen sensibilisiert. Dies erfolgt beispielsweise mit Aussagen wie: "Personen mir Runen und andere Symbolen der nordischen Mythologie sind selbst wenn sie nicht verboten sind genauer zu betrachten. Weil in der rechten Szene häufig ein Wechsel der Symbolik erfolgt um den Verboten auszuweichen." Jetzt als Frage an sie: Was machen sie, wenn das Zeichen was sie sich heute stechen lassen in 2 Jahren verboten wird? Sie müssen dann jeweils sehr genau erklären, warum sie ein dann verbotenes Zeichen tragen.
Also ich spreche hier für mich: aber ich bin Soldatin und es hat absolut niemanden "gejuckt" das ich Runen tattowiert habe, weder irgendeinen Arzt, noch einen Psychologen oder den MAD.
Wenn man sich soetwas tattowieren lassen will, dann kann man sich auch dafür Rechtfertigen und die Gründe nennen.
ZitatAlso ich spreche hier für mich: aber ich bin Soldatin und es hat absolut niemanden "gejuckt" das ich Runen tattowiert habe, weder irgendeinen Arzt, noch einen Psychologen oder den MAD.
... und Psychologe und MAD hatten Kenntnis von den Tattoos?
Da es eben so viele verbotenen Dinge gibt, würde ich eine solche Erkenntnis (Tattoos vorhanden, nordische Runen) immer an den MAD melden - und die Unterhalten sich dann in der Regel immer gerne mit dem Soldaten.
... ist sicherlich ein Punkt, der eher auf der "Nachteile Liste" steht, oder siehst Du diesen Punkt auf der "Vorteile Liste"?
Es ist eben so, dass alles was "nordisch", "germanisch", "Wikinger-xy" ist, seit dem gescheiterten Projekt "politische Umstrukturierung Europas unter besonderer Berücksichtigung der arischen Vorherrschaft 33-45" in gewisser Weise belastet ist.
Es ist müßig, jetzt eine Diskussion um Pauschalverurteilung, Verteufelung, Diskriminierung zu führen, denn egal wie harmlos das eigene historische oder kulturelle Interesse an Runen oder germanischer Götterwelt begründet ist - Fakt ist eben, dass diese Symbolik bei vielen (sic!) Menschen sofort Alarmglocken im eingebauten Nazi-o-meter schrillen lässt. Dies muss man bedenken und abwägen, wenn man sich z.B. ein Tattoo entsprechender Symbolik stechen lässt.
Nebenbei sehen Tatoos auch immer scheiße aus!
Da muss ich dir leider widersprechen lieber wolve. :)
Aber es geht hier ja jetzt auch nicht ums scheiße aussehen oder sonstwas.
schlammi hats schon ganz gut getroffen mit der Aussage.
Und dann noch eine Anmerkung von mir. Unterarm-Tattoo kann toll aussehen, auch ich habe ein fertig entworfenes hier liegen, es muss nur noch gehackt werden.
AAAAABER: mit dem Gedanken an den zukünftigen Arbeitgeber im Hinterkopf, rate ich jedem, sich die Entscheidung für solche Stellen (Unterarm, Hals, Hände ect.) GANZ GENAU zu überlegen. Das kommt nicht immer gut an. Und grad im Sommer, wenn dann auch kurzärmelig getragen wird, könnte das ein Problem darstellen....da man es nunmal nicht so einfach verstecken kann.
Um an den Beitrag von Gräfin zu ergänzen:
Kein verantwortungsvoller Tätowierer sticht Regionen wie Gesicht, Kopf, Hals, Hände Fußsohlen etc.
Absolute Ausnahmen sind Tätowierer, die Kunden haben, welche schon überall voll sind und sonst der Platz fehlt.
Aber mich würde auch mal interessieren, wie der DV handeln kann, was soll der Soldat machen, wenn er im Gesicht tätowiert ist? Erfüllt das irgendeinen Strafbestand? Auch ein Soldat, der die ganze Zeit Handschuhe trägt wäre komisch ;D
Wenn ich mich nicht irre gelten Tattoos doch als Körperschmuck, richtig?
Und die ZDV 37/10 besagt doch, dass für männliche Kameraden, das sichtbare Tragen von Körperschmuck untersagt ist.
Wenn es bezüglich dessen eine Änderung der ZDV gibt lasse ich mich gerne belehren :)
Habe generell nichts gegen Tattoos.Habe selber eines aber halt auf dem Rücken wo man es eben nicht sieht.Gerade bei diesem Arbeitgeber muss man sich das ernsthaft überlegen(wobei jedes Tattoo GUT überlegt sein will).Schließlich sieht es für den "normalen" Staatsbürger seltsam aus wenn Sie in Uniform am Bahnhof stehen, von ihrer Schulter funkelt es nur so das man blind wird und gleichzeitig zeigt sich auf Ihrem Unterarm ein riesiges Tattoo. Da könnte man sich gleich am besten noch en Bierchen dabei öffnen.
Streng genommen kann die Tätowierung noch immer den Straftatbestand der Selbstverstümmelung erfüllen, weil sich das Tattoo ja entzünden kann bzw. der Soldat wegen der Pflege des Tattoos nicht uneingeschränkt dienstfähig ist. Doch dies ist immer eine Einzelfallentscheidung, weil sich ja kaum jemand absichtlich infizieren läßt.
Läßt man sich das Tattoo aber in der Hinterkammer stechen, kann eine Mitschuld gesehen werden und zumindest die unentgeldliche Heilführsorge eingeschränkt werden, aber da dürfen sich dann die Rechtsabteilungen und Truppendienstgerichte mit befassen.
Liebe Fragenstellerin, die ZDv 37/10 als einzig maßgebliches Grundlagendokument legt fest, welche Art Schmuck Soldatinnen und Soldaten im Dienst sichtbar tragen dürfen. Tattoos, welchen Musters auch immer, gehören nicht dazu.
Gleichwohl werden Sie vom einen oder anderen Disziplinarvorgesetzten geduldet. Insofern hängt es im Allgemeinen stark davon ab, auf welche(n) Disziplinarvorgesetzten man trifft.
Bezüglich der Tattoo-Darstellung wurde hier alles gesagt. Sie sollten sich mal vollkommen losgelöst von Ihren eigenen Vorstellungen und Absichten ernsthaft fragen, welche Assoziationen Sie mit bestimmten Darstellungen bei anderen auslösen können. Und sich dann genauso ernsthaft fragen, ob es Ihnen wirklich wert ist, mit den daraus resultierenden Konsequenzen noch gut zu leben.
Also bei mir wussten der Arzt und der Psychologe von meinen Runen und es hat absolut niemanden interessiert.
Zudem bin ich mir ziemlich sicher, dass der größte Teil der zivilen Bevölkerung keine Ahnung davon hat, welche Zeichen neben dem Hakenkreuz verboten sind. Ebenso gibt es genug Soldaten, die sich mit den Symbolen nicht auseinandersetzen und gar nichts mit Runen in Verbindung bringen können. Lediglich diejenigen, die sich generell dafür interressieren können mit Runen im NS-Zusammenhang etwas anfangen.
So ist meine Meinung zu dem Thema
Zitat von: BrokenWing am 08. November 2012, 15:20:27
Zudem bin ich mir ziemlich sicher, dass der größte Teil der zivilen Bevölkerung keine Ahnung davon hat, welche Zeichen neben dem Hakenkreuz verboten sind.
Diesem Teil stimme ich zu, die daraus gezogene Folgerung ("Lediglich diejenigen, die sich generell dafür interressieren können mit Runen im NS-Zusammenhang etwas anfangen") halte ich jedoch für exakt falsch. Eher umgekehrt wird ein Schuh draus: wer sich auskennt weiß, dass eine bestimmte Rune XY
keinen NS-Zusammenhang hat... der große Rest wird mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit praktisch jede Rune vorsichtshalber in der braunen Ecke verorten...
@ Broken Wing:
Deine "Meinung" in allen Ehren - steht Dir als Bürger in Uniform ja auch zu - hat nur kaum Relevanz.
Schlammtreiber kommt da der Sachlage schon eher nahe.
Ich kann Dir jedenfalls berichten, dass beim MAD Vortrag / Schulung für Disziplinarvorgesetzte (und auch bei dem Fortbildungslehrgang für Stabsoffiziere) die Problematik "rechten Gedankengutes" (Lieder, CDs, Runen, Textilien, usw.) ausführlich besprochen wird - und der Ratschlag ist: Die Sachlage ist komplex und ändert sich ständig.
Daher einfach bei "auffälligen" Tattoos lieber einmal "unnötig" den MAD informieren als dass man es unterläßt.
Grundsätzlich reagiert die Bundeswehr bei rechten Themen "sehr allergisch" (also extrem schnell und eher zu stark) - es steht jedem frei, sich in diese Ecke zu stellen.
.. und dies wird allen DVs so beigebracht.
(.. richtig "Thema" ist dies für den Arzt NICHT - weil es da nur um Tauglichkeit geht - den Psychologen interessiert sich eher für Motivation und weniger für "rechte" Gedanken. Daher bitte nicht Zentrum mit Truppe verwechseln).
@ Schamane
deine Darstellung ist natürlich etwas überspitzt, aber dann müsste man ja auch Kameradinnen die Heilfürsorge absprechen wenn die Ohrringe sich infizieren etc.
Aber nochmal die Frage, was kann ein DV machen, wenn ein Tattoo an einer nicht verdeckbaren Stelle angebracht ist außer dulden?
Ja ich bin ja in der Truppe und es hat mich noch niemand darauf angesprochen. Soll ich jetzt zu meinen Vorgesetzten gehen und diesen die besagten Runen präsentieren?
Ich respektiere auch eure Meinungen zu diesem Thema, ich habe erlebt und erlebe, dass es niemanden stört.
ZitatAber nochmal die Frage, was kann ein DV machen, wenn ein Tattoo an einer nicht verdeckbaren Stelle angebracht ist außer dulden?
- ggf. dem MAD melden
- abdecken lassen (Tape) - macht dem Soldaten richtig viel Freude
- Bei Anbringung im Dienstverhältnis entsprechend disziplinar ermitteln.
Zitatja auch Kameradinnen die Heilfürsorge absprechen wenn die Ohrringe sich infizieren etc.
@ Paramedic:
Du hast keine Ahnung, oder?
Zum einen ist weiblichen Soldaten das Trage von (dezenten) Ohrringen (ausdrücklich) erlaubt, zum anderen ist Körperschmuck wie Tattoos ausdrücklich verboten - und Tattoos sind als Körperschmuck gesellschaftlich weniger akzeptiert.
Medizinisch ist der Vorgang des "Ohrlochstechens" auch "um Welten" weit weniger problematisch als ein Tattoo (nämlich ein Stich gegenüber "Hunderten").
@ Broken Wing:
... und Deine Vorgesetzten haben die Runen am Rücken unter der Dusche gesehen? Oder wie?
Zitat von: Paramedic am 08. November 2012, 16:18:45
was kann ein DV machen,
Gebrauch der ABC-Schutzaustattung perfektionieren von Mo 07.00 bis Fr 13.30 Uhr?!
Was ist denn jetzt noch unklar für Sie? Sie kennen die Vorschriften- und Sachlage zu diesem Thema aus mehreren Perspektiven.
Auf dieser Basis können Sie doch wirklich entscheiden, ob Sie sich dieses (oder überhaupt ein weiteres) Tattoo stechen lassen. Mal angenommen Sie tun es, gehen Sie eben das Risiko ein, dass Ihr Disziplinarvorgesetzter nicht mehr wegschaut, es nicht mehr akzeptiert, den MAD einschaltet oder Ihnen schlicht befiehlt, im Dienst mit "Ärmel lang" herumzulaufen, um das Tattoo zu verdecken. Was er tun wird, das wissen wir nicht. Es kann aber auch sein, dass Sie z.B. auf einem Lehrgang einem anderen Disziplinarvorgesetzten unterstellt werden, der es sehr viel strenger sieht, als Ihr Derzeitiger. Dann gehen Sie wieder dieses risiko ein. Oder Ihr derzeitiger DV wird verletzt und Sie bekommen einen neuen. oder der DV Ihres DV nimmt an diesem oder generell an Tattoos Anstoß. Sie sehen, ohne Risiko für Sie ist das nicht. Letztlich müssen Sie eben entscheiden, ob Sie es eingehen wollen.
@ Paramedic: Auch hier kommt es darauf an, wie der DV damit umgeht. Vor einiger Zeit wurde mir ein Offizier in meinen Stab zugersetzt, der eine ganze Kopfseite hatte tätowieren lassen. Der wurde auf meine Initiative hin entlassen. Ist zwar ein dickes Brett, was man da bohren muss, aber es geht.
ZitatKörperschmuck wie Tattoos ausdrücklich verboten
Dazu hätte ich gerne eine Quelle. (außer das mit der Unversehrtheit :))
Zitatund Tattoos sind als Körperschmuck gesellschaftlich weniger akzeptiert
Ich denke es gibt weitaus andere Arten seinen Körper zu modifizieren, Brandings, Cuttings, Modifications und solche Sachen finden sich auch nicht explizit in der Vorschrift wieder, außer natürlich in dem Teil der Unversehrtheit.
ZitatMedizinisch ist der Vorgang des "Ohrlochstechens" auch "um Welten" weit weniger problematisch als ein Tattoo (nämlich ein Stich gegenüber "Hunderten").
Ich vermute eher, dass du da keine Ahnung hast.
Die Durchtrennung aller Hautschichten und Bindegewebe kann einen weitaus größeren Schaden anrichten und Ohrlöcher benötigen genau wie Tätowierungen einer besonderen Nachsorge, die, wenn sie vernachlässigt wird auch zu einer Infektion führen kann.
@migu
danke für die Info, worauf wird dann bei der Entlassung gezielt? Richtung Eignung?
@ Paramedic:
Bist Du einfach zu b*** dem Thread hier zu folgen?
Tattoos sind wie Brandings, Cuttings, Modifications und Lackierung eben Körperschmuck (was denn sonst) und damit in der Vorschrift EXPLIZIT erfasst, auch wenn es von Dir nicht verstanden wird.
... und es reicht halt (im Extremfall) zur Entlassung.
Try at your own risk, you have been warned.
Es war nicht böse gemeint.
Hoffe es kommt nicht gleich die ganze Pony-Armee ;)
zu spät
[gelöscht durch Administrator]
So, jetzt sind wir alle mal wieder lieb und schweifen nicht in Richtungen ab, die der kleinen Gräfin und ihrem großen Freund (el Pollo) sowie dem Pony nicht gefallen!
Ich weiß, Tattoos ist ein gern genommenes Aufreger-Thema.
Aber ich denke, es ist alles dazu gesagt worden.
Und ich gebe BrokenWing recht. Sie hat nur ihre Erfahrungen und Meinungen mitgeteilt. Also gibt es keinen Grund, durch die Blume auf sie loszugehen.
Also: liebhaben!
Edit: Gott seid ihr schnell!
ZitatVor einiger Zeit wurde mir ein Offizier in meinen Stab zugersetzt, der eine ganze Kopfseite hatte tätowieren lassen. Der wurde auf meine Initiative hin entlassen.
Nur mal aus reiner persönlicher Neugier: In welchem Dienstjahr war der Offizier und auf welcher Rechtsgrundlage ist die Entlassung erfolgt?
Ursächlich wegen Verstoßes gegen die §§ 10(1), 11, 17(2), 23(1), nachgelagert wegen Verurteilung nach § 20 WStG.
Zitat von: miguhamburg1 am 08. November 2012, 16:32:37
(...)Vor einiger Zeit wurde mir ein Offizier in meinen Stab zugersetzt, der eine ganze Kopfseite hatte tätowieren lassen.
KOPFSEITE!!!?? Gruselige Vorstellung. Wahnsinn. Fast schon kaum zu glauben. Andererseits ... es gibt ja echt nichts was es nicht gibt.
Zitat von: miguhamburg1 am 08. November 2012, 16:32:37
Ist zwar ein dickes Brett, was man da bohren muss, aber es geht.
Gott sei Dank.
Zitat von: miguhamburg1 am 08. November 2012, 17:53:28
Ursächlich wegen Verstoßes gegen die §§ 10(1), 11, 17(2), 23(1), nachgelagert wegen Verurteilung nach § 20 WStG.
Was meint nachgelagert in diesem Fall? Genügt das SG nicht?
Wenn Sie die entsprechenden Paragrafen und deren Grundlagen gelesen hätten, dann würden Sie verstehen, worin der Unterschied besteht ...
ZitatUrsächlich wegen Verstoßes gegen die §§ 10(1), 11, 17(2), 23(1), nachgelagert wegen Verurteilung nach § 20 WStG.
Lieber miguhamburg, die genannten Paragraphen beschreiben soldatische Pflichten und einen Wehrstraftatbestand, aber keinen Entlassungstatbestand.
Ein Entlassungstatbestand wäre beispielsweise einer derjenigen, die in § 55 SG geregelt sind, wie z.B.
- Entlassung wegen schwerem Dienstvergehen (aber nur in den ersten 4 Dienstjahren möglich)
- Entlassung wegen charakterlicher Nichteignung (auch nur in den ersten 4 Dienstjahren möglich)
- Entlassung aus gesundheitlichen Gründen
- usw. usw.
Mich würde interessieren, welcher Entlassungstatbestand vorliegend in Betracht kommt, vor allem, wenn die ersten 4 Dienstjahre rum sind. Meine Frage bleibt daher offen....
Die Begründungen sind doch gegeben worden. Aufgrund des Urteils des Strafgerichts wurde ein gerichtliches Disziplinarverfahren eingeleitet, das mit der Entfernung aus dem Dienstverhältnis gem. § 58 (1) WDO endete ...
Das allerdings hätten Sie mit dem, was ich hierzu schrieb, durchaus implizieren können.
Lieber miguhamburg,
das ließ sich keineswegs implizieren, insbesondere nicht nach der abstrusen Paragraphenkette und noch viel weniger nach dieser Äußerung:
ZitatDer wurde auf meine Initiative hin entlassen.
Ich bin auch aus verschiedenen rechtlichen Gründen fest davon überzeugt, dass hier irgendetwas nicht so ganz stimmt, zumindest aber Entscheidendes fehlt.
Aber ok, ich will jetzt nicht schon wieder eine Diskussion starten, deshalb lasse ich das mal so stehen.
schönen Abend noch ;)