Hallo kameraden!
Befinde mich gerade in der grundausbildung in germersheim (luftwaffe) und meine anschlussverwendung waere in schortens als objektschuetzer, 4 jahre mannschafter.
folgende vorgeschichte:
Im zngw (JULI 2012!) hatte ich die auswahl 4 jahre als mannschafter beim objektschutz oder als stuffz in den nachschub aufgrund meiner vorherigen ausbildung.
Entschieden habe ich mich fuer die 4 jahre mannschafter weil ich unbedingt in den truppendienst wollte.
Frage:
Im laufe der grundausbildung wird auch noch ein einplaner zu uns in die kaserne kommen, und ich frage mich jetzt ob ich diesen fragen kann ob es moeglich ist doch in den nachschub zu wechseln, was aber auch ein laufbahnwechsel mitsich ziehen wuerde. Ginge das so einfach wenn eine stelle frei waere? Die Eignung dafuer muesste ja noch gelten?!
Danke schonmal im voraus fuer hilfreiche antworten.
Lg
Dafür ist das Personalentwicklungsteam (PET) da, dass sie dir dabei im Rahmen des möglichen helfen und dich beraten.
Wenn du als Mannschafter in den Nachschub möchtest ist das kein Laufbahnwechsel und somit kann es gut sein, dass das PET für dich eine Stelle findet.
Wenn du aber in eine andere Laufbahn, also z.B. Uffz möchtest, können sie dir aufzeigen, welchen Weg du gehen musst, aber die Chance ist recht gering, weil sich auch hier viele mit einem Beruf bereits bewerben.
Das hörst du aber auch alles noch im Vortrag.
Besitzen sie denn die Eignung für den Uffz Fachdienst ?
Ich besitze bereits eine eignung fuer uffz fachdienst. Wuerde aufgrund meiner zivilen ausbildung als stuffz eingestellt werden, so hiess es im zngw
Also ohne dann beim nachschub eine ausbildung zu machen, da ich bereits eine verwendbare zivile habe
Wenn dann ein Dienstposten frei sein sollte, was ich nicht beurteilen kann, seh ich die Chancen gar nicht mal so schlecht. Besprechen sie das mit dem Bearbeiter der SDBw. (Wie heißen die jetzt noch mal, ich vergess das immer?)
Zitat von: Rollo83 am 17. Januar 2013, 12:27:29
...Wie heißen die jetzt noch mal, ich vergess das immer?
BAPersBw = Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
Ok ich danke ihnen :)
Ok, die frage ist jetzt wie setze ich mich mit denen in verbindung?:D google hilft mir nicht :/
Soll ich einfach mal zum pers fw meiner einheit?
Was glauben Sie wozu Sie 'nen Spieß in Ihrer Einheit haben?
Um ihn mit sowas zu nerven:D
Naja, dann gehe ich morgen mal zu ihm
Genau! Wir Spieße stehen auf sowas! ;D
Haha:D dann brauch ich mich ja nicht scheuen:)
So mein pers hat mir eine freie stelle mit einstellung als stuffz 'besorgt', jetzt muss ich aber tatsaechlich wieder alle unterlagen abgeben (lebenslauf, zeugnisse, frageboegen etc...) -.- etwas laestig aber naja.
Er hat dann noch irgendwas von ner aerztlichen untersuchung gesagt, die ich dann wieder machen muss?! Obwohl die ja erst vor einem
Halben jahr gemacht wurde. Stimmt das oder hat er sich da vllt vertan? Hatte leider keine zeit mehr um noch nachzufragen.
Lg
ZitatSo mein pers hat mir eine freie stelle mit einstellung als stuffz 'besorgt',
Na da bin ich ja gespannt ...
Weshalb sind sie da gespannt? Wegen der einstellung als stuffz?
Naja, es ist eine versetzungsstelle, zivile verwertbare ausbildung habe ich, er hat mir gesagt dass ich alsstuffz eingestellt werden wuerde uuund auf den ausgedruckten unterlagen steht:
'Einstellung als: Stabsuntetoffizier'
Nennt sich "Nachbeförderung".
D.h.?
Ja, du brauchst ein neues 90/5er. Wenn die letzte richtige Untersuchung aber gerade mal ein halbes Jahr her ist, wird diese Untersuchung eher oberflächlich ausfallen. Hängt aber auch vom Truppenarzt ab.
Und man glaubt es nicht- ich hab Soldaten, denen ich eine Tauglichkeit für SaZ 12 Feldwebel unterschrieben hab. 2 Monate später kam der gleiche Soldat mit ner Tauglichkeit für SaZ 8 Mannschafter (das mit dem Feldwebel hatte nicht geklappt) und zwar mit dem gleichen Anforderungssymbol.
Oh okay :O
Und was hat es mit der 'nachbefoerderung' auf sich?
Zitat von: Daniel1006 am 23. Januar 2013, 18:06:42
Oh okay :O
Und was hat es mit der 'nachbefoerderung' auf sich?
Wenn Sie auf diesen Dienstposten versetzt werde, werden Sie zum StUffz ernannt, weil Sie darauf schon mit diesen Dienstgrad hätten eingestellt werden können.
ZitatWeshalb sind sie da gespannt? Wegen der einstellung als stuffz?
Nee, ob das mit der Stelle wirklich klappt.
Achso, jaa da bin ich auch gespannt, weiss ja nicht wie sowas in der regel klalppt, wenn es einem im zngw sowieso schon angeboten wurde, also die eignung etc schon vorhanden ist. Ich hoffe mal das beste
@klaus
Hat uebrigens alles geklappt:p
Ich bin noch Msch, habe aber auch die Uffz eignung beim zentrum bekommen. Ich habe jetzt einen Antrag auf Laufbahnwechsel zum Uffz o. P. gestellt... diese stelle kann ich aber ab 2015 besetzen, werde ich dann in der zwischenzeit noch zum Unteroffizieranwärter ernannt???
Zitatwerde ich dann in der zwischenzeit noch zum Unteroffizieranwärter ernannt???
Was haben denn der Spieß oder der Perser dazu gesagt?
Das haben sie nicht erwähnt, sondern nur das ich einen Antrag stellen soll, wenn ich das machen möchte.
Wenn sie eine für den Dienstposten verwendbare Berufsausbildung abgeschlossen haben, werden Sie mit der Versetzung auf diesen Dienstposten nachbefördert, entweder zum Uffz oder direkt zum StUffz. Falls keine verwendbare Berufsausbildung vorliegt, werden Sie Unteroffiziersanwärter und durchlaufen anschließend die komplette Uffz-Ausbildung (Lehrgänge + ZAW).
Zitat von: jessi007 am 11. April 2013, 10:35:10
Das haben sie nicht erwähnt, sondern nur das ich einen Antrag stellen soll, wenn ich das machen möchte.
Aber gefragt haben Sie doch sicherlich ... ::)
Moin, ich hatte schonmal vor einigen monaten einen Thread dieser Art eröffnet, nur leider bin ich gerade zu blöd um diesen zu finden :-\
Folgende Sachlage:
Ich G SaZ 4 im TrpD habe während der AGA (ende Januar) einen 'Antrag auf Laufbahnwechsel zum Uffz aFD (mit anerkannter einschläiger Berufsausbildung) gestellt. Eignung war durch das znwg bereits schon gegeben.
Nach ausfüllen einiger Papiere und abschließen des 90/5er, hieß es nurnoch warten. Einige Bewerbungsfortmeldunungen später wurde die Stelle auf die ich mich bewarb gestrichen, mir jedoch eine andere dafür angeboten. Ich habe diese angenommen. -> zu besetzen ab dem 01.07.2013
So, nun erhielt ich letzten Monat eine weitere Fortmeldung. Teil dieser Fortmeldung waren dinge wie zusage der Umzugskostenvergütung etc.
Desweiteren, steht dort, dass um abschließend über die Berwebung entschieden werden kann, ein Vermerk über ein Personalgespräch mit Stellungnahme des Soldaten (sprich: ich) bis zum 23.05. vorzulegen ist. So, dies wurde auch erledigt. Das PersBüro sagte mir, dass der Antrag somit eigentlich schon durch sei und ich nichts mehr zu befürchten habe.
Jetzt ist mein Problem, dass jetzt wieder ein Monat rum ist und ich immernoch keinen genauen Bescheid habe. Da die Stelle ab dem 1.07 zu besetzen ist, habe ich es langsam ein wenig eilig..mein Spieß hat auch versucht mal rumzutelefonieren, mir jedoch gesagt, dass niemand so wirklich über mich bescheid weiß o.O. Das PersBüro meint es könnte daran liegen, dass noch das Bundeszentralregister geprüft wird?
Aber auf einem Anhang der letzten Fortmeldung fand ich dies:
"Voraussetzung für die Zulassung ist das Ergebnis aus der unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Diese wurde bei Antragseingang durch SDBw II 3 (2), eingeholt und liegt in der Regel erst 6-8 Wochen nach Antragseingang vor."
Da ich den Antrag im Januar gestellt habe, müsste der Auszug doch schon lange vorliegen?
Ist es möglich sich persönlich an das BaPersBw bzw den Sachbearbeiter zu wenden oder sollte dies ausschließlich der Pers tun?
lg und danke schonmal im vorraus für hilfreiche Antworten!
Themen in diesem Thread zusammengeführt.
Zitatmein Spieß hat auch versucht mal rumzutelefonieren, mir jedoch gesagt, dass niemand so wirklich über mich bescheid weiß
Hat dein Spieß denn mit das schon versucht?
Zitat von: Ralf am 25. Juni 2013, 19:49:42
Zitatmein Spieß hat auch versucht mal rumzutelefonieren, mir jedoch gesagt, dass niemand so wirklich über mich bescheid weiß
Hat dein Spieß denn mit das schon versucht?
entschuldigung, mit was?
Huch, ich meine, ob er mit dem BAPersBw gesprochen hat.
Zitat von: Ralf am 25. Juni 2013, 20:09:51
Huch, ich meine, ob er mit dem BAPersBw gesprochen hat.
achso, nicht dass ich wüsste..aber ich komme mir auch blöd vor wenn ich ihm ständig vorschläge mache was er mal tun könnte
Warum? Schon traurig genug, dass er da nicht von sich aus drauf kommt.
Er ist nunmal dein Vorgesetzter, er muss sich darum kümmern. Er oder der Chef. Ggf. ist das aber auch auf den Pers bei euch delegiert.
Mal einfach miteinander sprechen.
Ich hab mir immer schwer getan, wenn Soldaten selber angerufen haben, weil ja jeder sagen kann, er wäre der OG Müller, Meier, Schulze. Wenn er das im Beisein des Chefs gemacht hat, o.k.
Es ist nämlich auch bereits mal vorgekommen, dass sich jemand für nen anderen ausgegeben hat und Infos eingeholt hat, das gab mächtig Ärger.
Zitat von: Ralf am 25. Juni 2013, 20:16:23
Er ist nunmal dein Vorgesetzter, er muss sich darum kümmern. Er oder der Chef. Ggf. ist das aber auch auf den Pers bei euch delegiert.
Mal einfach miteinander sprechen.
Ich hab mir immer schwer getan, wenn Soldaten selber angerufen haben, weil ja jeder sagen kann, er wäre der OG Müller, Meier, Schulze. Wenn er das im Beisein des Chefs gemacht hat, o.k.
Es ist nämlich auch bereits mal vorgekommen, dass sich jemand für nen anderen ausgegeben hat und Infos eingeholt hat, das gab mächtig Ärger.
genau, soetwas dachte ich mir schon, deswegen die frage.
Hmm, mein Spieß meinte noch ich solle mich darauf einstellen über den 1.7 hinaus an meinen jetzigen Standort zu bleiben. Wenn es heißt die stelle ist ab 1.7 zu besetzen, heißt das nicht, ich sollte auch ab den 1.7 auf dem posten sitzen? Oder heißt dies nur, dass die stelle von diesen zeitpunkt an frei und unbesetzt ist?
Die Stelle muss auch nicht ab 01.07. zu besetzen sein, sondern kann auch später zu besetzen sein. Während der Ausbildung sitzt du auch nicht auf dieser Stelle, sondern auf einer "Schülerstelle". Diese kann auch parallel zu dem derzeitigen Dienstposteninhaber laufen.
Hast du denn schon irgendwas schriftl. für deine neue Stelle?
Zitat von: Ralf am 25. Juni 2013, 20:30:33
Die Stelle muss auch nicht ab 01.07. zu besetzen sein, sondern kann auch später zu besetzen sein. Während der Ausbildung sitzt du auch nicht auf dieser Stelle, sondern auf einer "Schülerstelle". Diese kann auch parallel zu dem derzeitigen Dienstposteninhaber laufen.
Hast du denn schon irgendwas schriftl. für deine neue Stelle?
ist das auch der fall, wenn der "einstellungsdienstgrad" bereits stuffz ist? also keine zaw nötig?
ja, ich habe etwas schriftlich. Meine einplanung wird auf dem schriftstück aufgezeigt. also zu besetzen ab, truppenteil, standort, objekt-id, pst usw stehen drauf, desweiteren steht drauf dass die versetzung zur neuen einheit umittelbar nach übernahme in die uffz laufbahn vorgesehen ist. Aber ich habe keine kommandierung, verstzung oder etwas dergleichen.
Ja das ist auch dann der Fall. Denn auch der StUffz muss ja noch Lehrgänge machen.
Es kann auch sein, dass man dich 3 Monate später versetzt, weil du ja schon die Grundausbildung hast.
Aber, um das herauszufinden, sollte einer deiner Vorgesetzten sich darum kümmern. Das liegt in deren Verantwortung.
Zitat von: Ralf am 25. Juni 2013, 20:39:36
Ja das ist auch dann der Fall. Denn auch der StUffz muss ja noch Lehrgänge machen.
Es kann auch sein, dass man dich 3 Monate später versetzt, weil du ja schon die Grundausbildung hast.
Aber, um das herauszufinden, sollte einer deiner Vorgesetzten sich darum kümmern. Das liegt in deren Verantwortung.
auch eine interessante theorie. ich werde mich morgen einfach nochmal an den spieß wenden, mal schauen was sich ergibt
Zitat von: ulli76 am 23. Januar 2013, 17:55:57
Und man glaubt es nicht- ich hab Soldaten, denen ich eine Tauglichkeit für SaZ 12 Feldwebel unterschrieben hab. 2 Monate später kam der gleiche Soldat mit ner Tauglichkeit für SaZ 8 Mannschafter (das mit dem Feldwebel hatte nicht geklappt) und zwar mit dem gleichen Anforderungssymbol.
Die Abstufung von SAZ 12 FW auf SAZ 8 Mannschafter kam wodurch?
Ganz einfach: keine Feldwebeleignung beim Zentrum bekommen. Warum, wüsste hier nur er.
So, wurde gestern kurzfristig in marsch gesetzt und in meine neuen einheit versetzt!
Befoerdert wurde ich nun leider immernoch nicht. Habe mit dem spieß geredet und er sagt das muesste in den naechsten tagen/wochen passieren, das laege aber am BaPersBw...mir wurde gesagt, dass die befoerderung unmittelbar nach uebernahme passiert:- aber naja...dann heisst es wohl wiedermal: abwarten
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Glückwunsch und viel Erfolg in der neuen Einheit und der neuen Verwendung :D