Hallo zusammen!
Ich hatte ja neulich gefragt, wieviel Zeit mir bliebe nach Abgabe der Bewerbung.
Habe sie am 07.01.2013 abgegeben und leider immernoch keine konkrete Antwort bekommen.
(Ich bitte um Entschuldigung wegen meiner beiden Verstöße im ersten Thema.)
Sooo... Nummero uno.
1. Ich habe letztes Jahr mal eine Runde mit einem nicht versicherten Mofa gedreht (Straße hoch und runter vor der Tür).
Da kam die Polizei und hat mich natürlich hart und gerecht bestraft. (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz)
Es folgte eine Anzeige, diese wurde fallen gelassen gegen 40 Sozialstunden. Da ich mich in den Prüfungen für Ausbildung und Abendabitur befand (Abitur bestand ich nicht) habe ich keine Zeit gefunden für die 40 Sozialstunden. Daraus wurde ein Strafbefehl und 600 Euro. Momentan befinde ich mich "in Verhandlungen", da ich aufgrund meiner derzeitigen Arbeitslosigkeit genug Zeit habe um die Stunden abzuleisten. Es existiert zu der Sache ein Aktenzeichen.
Bei meiner Bewerbung habe ich diese natürlich in dem Formular ausgefüllt.
Ich fragte den Berater aus dem ZNwG dazu aus. Er sagte mir, WENN man dazu Akteneinsicht anfordert KANN es dazu führen dass sich meine Einstellung um ein halbes Jahr verzögert.
Dann sagte er mir, ich solle in den nächsten 4 Wochen postalisch über den Eingang meiner Bewerbung bescheid bekommen.
Nun lese ich aber im Internet dass es bis zu 3 MONATEN dauern kann.
Mein Wunschtermin und auch der von den Mitarbeitern des ZNwG geäußerte Termin zum Dienstantritt war der 01.04.2013.
Man sagte mir auch bei Abgabe der Unterlagen wieder zu dass es möglich sei, da noch bedarf bestünde.
Jetzt richte ich meine Frage an euch, die erfahrene breite Masse:
a. Wie wahrscheinlich ist es, dass die BW bei einem verhältnismäßig geringen Verstoß
Akteneinsicht fordert?
b. Ist eine Ablehnung aufgrund diesen Vertoßes wahrscheinlich?
c. Sind die geschätzten 6 Monate Verzögerung aktuell?
Dann aufgrund der Tatsachen bei Punkt 1...
2. Nun habe ich gelesen, dass es FWDL gibt, die sich teilweise erst 2 Wochen vor Dienstantritt im ZNwG vorstellten und tatsächlich
den Dienstantritt nach diesen 2 Wochen nachgehen konnten.
(Beispiel: Dienstantritt 01.04.2012, Vorstellung beim ZNwG am 15.03.2012)
Wenn ich mir den worste case vorstelle (für Optimisten das beste pessimistische Mittel), dann kann es ja aufgrund des Aktenzeichens sich schonmal locker bis zum Dienstantritt des 01.10.2013 hinauszögern. Wenn ich pech habe, abgelehnt werde mit der Aufforderung zur Klärung der Sache, sodass ich dieses Aktenzeichen nach Erledigung nicht mehr aufführen muss, kann es ja meines Wissens näch ganz leicht bis nächstes Jahr dauern. Denn nach Ablehnung für eine Bewerbung als SaZ gibt es ja eine "Bewerbungssperre" auf den SaZ von 12 Monaten.
Daras resultieren folgende Fragen:
a. Kann ich mich nach dieser besagten "Sperre" dennoch kurzfristig als FWDL'er bewerben?
b. Macht es Sinn FWDL zu machen statt die 12 Monate zu warten?
c. Ergeben sich VORTEILE oder NACHTEILE wenn ich FWDL gemacht habe, für den SaZ?
3. Nun interessiert mich folgendes zu Punkt 2...
a. Werden im Zeitraum des FWDL Dienstränge verteilt? Oder ist man auf kompletter Dauer sozusagen "ohne Rang und Name"?
b. Nehmen wir mal an Aufgrund schlechter Noten oder solcher Dinge wie Aktenzeichen bestehen schlechte
Chancen für den SaZ. Kann man sich dann im FWDL "beweisen" und sich somit bessere Chancen für den SaZ einräumen?
c. Nehmen wir an, ich mache den FWDL23, kann ich mich inmitten der 23 verpflichtenden Monate als SaZ bewerben
und sogar INNERHALB der 23 Monate als SaZ wechseln? (Sonderregelungen?!)
d. Für den Fall ich mache die kompletten 23 Monate und meine Bewerbung für den SaZ verläuft erfolgreich,
habe ich aufgrund der abgeschlossenen AGA und der fast 2 Jahre einen höheren Rangeinstieg?
Wer es bis hierhin geschafft hat, hat schonmal meinen Dank für das aufmerksame lesen.
Ich freue mich schon auf die Antworten, ich hoffe ich konnte es gut gestalten.
Mit freundlichen Grüßen
Bundeswehr-Martin
ZitatMein Wunschtermin und auch der von den Mitarbeitern des ZNwG geäußerte Termin zum Dienstantritt war der 01.04.2013.
Vielleicht !! in der Mannschaftslaufbahn, wenn der Rechtsberater nicht eingeschaltet wird, was ich mal stark anzweifle. Ansonsten ist dieser Termin illusorisch.
ZitatHabe sie am 07.01.2013 abgegeben und leider immernoch keine konkrete Antwort bekommen.
Was erwarten Sie? Mehr als eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, dass Ihre Bewerbung geprüft wird können Sie nach 2 Wochen nicht wirklich erwarten.
ZitatNun habe ich gelesen, dass es FWDL gibt, die sich teilweise erst 2 Wochen vor Dienstantritt im ZNwG vorstellten und tatsächlich
den Dienstantritt nach diesen 2 Wochen nachgehen konnten.
Das ist Unsinn. FWDL wurden bisher durch die KWEÄ eingestellt, die gingen gar nicht zum ZNwG. Erst seit Neuestem werden sie auch beim Karrierecenter getestet.
Schade.
Ich meinte nicht die Antwort auf Eingang der Bewerbung sondern mir wurde auch dort nicht beantwortet wieviel Zeit ich habe.
KWEA gibt es doch nicht mehr? Ich dachte die werden jetzt alle allgemein ZNwG genannt.
Die Info mit den "2 Wochen" habe ich aus dem BW-Karriere-Forum. Kann es Ihnen gerne zeigen. Ob es stimmt ist natürlich eine andere Sache.
MfG
BW-Martin
ZitatDie Info mit den "2 Wochen" habe ich aus dem BW-Karriere-Forum. Kann es Ihnen gerne zeigen. Ob es stimmt ist natürlich eine andere Sache.
Ich hab mich missverständlich ausgedrückt. Dass das funktionieren kann, weiss ich. Aber nur, weil die FWDL eben nicht zum ZNwG mussten sondern nach der Musterung beim KWEA von dort gleich ihre Einberufung bekamen. Erst seit Auflösung der KWEÄ und der Aufstellung der Karrierecenter werden die FWDL- genauso wie die SaZ-Bewerber im gleichen Verfahren (mit Ausnahme des Sporttests) getestet.
Aber ... mit der "Nummer" mit dem Strafbefehl ist es schon so gut wie sicher, dass sich diese Akte der Rechtsberater ansieht! Und damit ist aus jetztiger Sicht nicht einmal sicher, ob eine Einstellung zum 01.07.2013 erfolgen kann! Es gibt eben gewisse Dinge, die man sich vorher überlegen sollte!
Zu den Dienstgraden: Auch FWDLer werden nach der ZDv 20/7 befördert ;) ! Heisst, dass Sie nach 3 Monaten Gefreiter und nach 6 Monaten Obergefreiter werden. Und wer eine FWDL-Zeit von 12 oder mehr Monaten hat, kann nach einem Jahr Dienstzeit auch Hauptgefreiter werden und wird dies im Normalfalle auch! Ein FWDL 12 kann am letzten tag im Dienst mit Wirkung vom ersten Tag nach dem Dienst auch zum HptGefr d. R. befördert werden!
Wenn Sie während der FWDL-Zeit als SaZ übernommen werden, dann geht das mit dem Dienstgrad nahtlos weiter! Und wenn Sie nach dem FWD als SaZ wieder eingestellt werden, dann geschieht dies üblicherweise mit Ihrem erreichten Dienstgrad, es sei denn Sie erfüllen die Voraussetzung für einen Einstellung mit höherem Dienstgrad, z. B. als Uffz, StUffz, Feldwebel oder gar im Offiziersrange!
Wow super! Vielen Dank. Einer der Dinge die mich interessehalber am meisten "gekratzt" hat.
Wenn Sie mir jetzt noch in Kombination dazu erläutern könnten wie es aussieht mit meinem Strafbefehl bei der Bewerbung zum FWDL wäre es super. Da ja soweit wie ich mitbekommen habe die Vorraussetzungen für den FWD etwas gemildert sind. So wie sich das für mich anhörte, dass hier erst eingestellt und dann geschaut wird.
Und ist es möglich sich sozusagen "alternativ" simultan zur Fw Tr Bewerbung als FWDL zu bewerben?
Wenn Sie das nicht wissen ist es nicht so schlimm, werde morgen versuchen bei der Karriereberatung in Köln durchzukommen.
MfG
BW-Martin
ZitatSo wie sich das für mich anhörte, dass hier erst eingestellt und dann geschaut wird.
Dann haben Sie etwas gründlich missverstenden.
In der Praxis schaut das so aus, dass die Bundeswehr für jeden Bewerber, also auch für die FWDL, ein Führungszeugnis (Behördenversion!) anfordert. Steht da was drin, steht auf Ihrer Akte schon "Rechtsberater" drauf, es sei denn es steht eine Verurteilung zu einer Freiheitstrafe von mehr als einem Jahr wegen eines Verbrechens drin, dann wird Ihre Bewerbung sofort zurück geschickt, weil ein absolutes Einstellungshindernis besteht!
ZitatEs folgte eine Anzeige, diese wurde fallen gelassen gegen 40 Sozialstunden. Da ich mich in den Prüfungen für Ausbildung und Abendabitur befand (Abitur bestand ich nicht) habe ich keine Zeit gefunden für die 40 Sozialstunden. Daraus wurde ein Strafbefehl und 600 Euro. Momentan befinde ich mich "in Verhandlungen", da ich aufgrund meiner derzeitigen Arbeitslosigkeit genug Zeit habe um die Stunden abzuleisten. Es existiert zu der Sache ein Aktenzeichen.
Wann wurde der Strafbefehl erlassen?
Ist dieser rechtskräftig geworden, bzw. was hat die Verhandlung vor Gericht ergeben?
Zitatdass die BW bei einem verhältnismäßig geringen Verstoß
Akteneinsicht fordert?
Immerhin eine Straftat - und dann noch so uneinsichtig, die zeitliche Bindung nicht VORHER zu klären und es zu einem Strafbefehl kommen zu lassen ...
KlausP
Hmm... Wie kann man es denn ausdrücken? Man stellt ein und schaut währenddessen?
Ich lese einfach sehr viel, dass der FWD für viele eine Alternative ist eben WEGEN sowas und allerlei
Kleinigkeiten der BW die die Einstellung oft elendig hinauszögert. Denn für die BW sind 6 Monate wenige
Tastenschläge, für den Bewerber ist dass manchmal eine Sache wo schon wenige Monate entscheident
für die gesamte berufliche Zukunft sind.
Sodass bei mir einfach der Eindruck entsteht, dass die Bundeswehr hier eine Alternative geschaffen hat.
Aber was wäre das für eine Alternative, wenn hier der selbe Prozess vorliegt.
Wie sehen Sie das?
Tommie
Mein Führungszeugnis ist leer.
Als ich 16-17 war hab ich schonmal mit dem Mofa aus Angstschiss Fahrerflucht begangen. Auch hier
wieder fallen gelassen gegen 20 Sozialstunden.
Dass ich zur BW möchte weiß ich seit November und mit jedem Tag wird der Drang stärker.
Und mit jedem Tag ärgere ich mich über diesen Schwachsinn den ich da tat.
F_K
Man wusste bescheid dass ich keine Zeit habe. Es wurde aufgeschoben, ich teilte wieder mit das es nicht ging weil sich die Prüfungen
alle über fast ein halbes Jahr hinauszögerten. Plötzlich lag dann die Geldstrafe vor.
Es gab keine Verhandlung vor Gericht, die Sache wurde fallen gelassen. Die 600Euro sind der Ersatz für die nichtabgeleisteten Stunden.
MfG
BW-Martin
Zitat von: Bundeswehr-Martin am 20. Januar 2013, 18:14:28
Tommie
Mein Führungszeugnis ist leer.
Die Version, die Sie sich anschauen oder über die Gemeinde beschaffen können, vielleicht ;) ! Die Bundeswehr bekommt eine
uneingeschränkte Auskunft, auch aus dem Erziehungsregister!
Und damit wären wir wieder dort, dass auf Ihrer Akte dann auf magische Weise das Wort "Rechtsberater" auftaucht ;) !
Schwachsinn... Die Bundeswehr ist kein Auffangbecken für Kleinkriminelle. Wie schon erwähnt wird für SaZ als auch für FWDL ein Führungszeugnis angefordert.
Und egal ob SaZ oder FWDL - steht dort etwas ist das ganze Bewerbungsverfahren erstmal gebremst!
ZitatSchwachsinn... Die Bundeswehr ist kein Auffangbecken für Kleinkriminelle.
@ Firli:
Wegen einer Verurteilung ist man wohl kaum "kleinkrimineller".
@ Bunderwehr Martin:
ZitatMan wusste bescheid dass ich keine Zeit habe. Es wurde aufgeschoben, ich teilte wieder mit das es nicht ging weil sich die Prüfungen
alle über fast ein halbes Jahr hinauszögerten. Plötzlich lag dann die Geldstrafe vor.
Es gab keine Verhandlung vor Gericht, die Sache wurde fallen gelassen. Die 600Euro sind der Ersatz für die nichtabgeleisteten Stunden.
Du hast da etwas NICHT VERSTANDEN.
Es gab eine EINSTELLUNG gegen AUFLAGE (die 40 Sozialstunden).
Diese Sozialstunden hast Du wiederholt (trotz Aufforderung) nicht abgeleistet - daher hat der Staatsanwalt einen STRAFBEFEHL beantragt - das Gericht ist diesem Antrag gefolgt - es wurde ein Strafbefehl mit einer GELDSTRAFE erlassen. Diese ist inzwischen RECHTSKRÄFTIG.
Es gab zwar keine Gerichtsverhandlung - Sie sind aber nunmehr VORBESTRAFT.
Die Bundeswehr lässt in dem Fall ja auch nicht die Bewerbung mit Absicht so lange liegen. Nur da eben einige Bewerber in der Vergangenheit mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind und es eben Arbeit macht, die Akten zu sichen, dauert das einfach. Soo viele Rechtsberater haben wir nun auch mal nicht.
Wer seine komplette berufliche Zukunft auf eine militärische Karriere setzt, sollte sich besser nichts zu Schulden kommen lassen.
Dann braucht man hinterher auch nicht rumnölen, dass sich das Auswahlverfahren so lange hinzieht.
Nunja ich hoffe ich werd nun nicht als Kleinkriminell bezeichnet weil mir mit 16-17 die Lunte gegangen ist weil ich mich nicht anhalten lassen wollte und weil ich letztes Jahr meine kaputte Mofa vor der Tür fuhr.
Und mehr als dass werden die in KEINEM Register der Welt finden. Woran man sich aufhalten könnte wären lediglich die zwei o.g. Dinge.
Ich habe nichts mit Drogen zu tun, hasse Alkohol und habe trotz dass ich mal einstecken musste NIE ausgeteilt. Ich habe auch nie irgendwas "aufgemotzt" und auf der Straße bewegt oder jegliche kriminelle Gedanken in meinem Leben gehabt.
Muss ICH mir jetzt schon wegen dem "Driss" da Sorgen um eine Einstellung machen? Mein Kenntnissstand ist ein solcher, dass man bei einem Gefängnisaufenthalt AB einem Jahr sich garnicht bei der BW bewerben muss.
Steht denn einer Bewerbung als FWDL was im Wege auch wenn eine Bewerbung als SaZ gerade im Gange ist? Wenn nicht bewege ich mich zur Karriereberatung in Köln.
F_K
Meine Recherchen haben ergeben dass ein Strafbefehl kein Eintrag im Führungszeignis nach sich zieht aber im BZR. Nun stellt sich die Frage was schlimmer ist, OB etwas im FZ steht oder ob es überhaupt was gibt egal ob FZ, BZR EZR und es somit gleichgestellt schlimm ist.
ulli76
Kann man dort unterstützend wirken für den Rechtsberater? Akten selber besorgen (was vielleicht schneller geht) und hinschicken?
MfG
BW-Martin
@F_K: Ich habe verallgemeinert..Verzeihung :-X Natürlich ist der TE in dem Fall nicht als Kleinkrimineller zu bezeichnen aber seine Beiträge klingen so als wäre der Freiwillige Wehrdienst extra für Bewerber mit Eintrag im Führungszeugniss geschaffen worden.
Und selbst wenn die Akte nicht beim Rechtsberater landet ist eine Einstellung zum 1.4.13 zwar möglich, die Chance jedoch gering.
Welchen Teil davon haben Sie denn nicht verstanden ;) ?
Zitat von: Tommie am 20. Januar 2013, 18:01:21In der Praxis schaut das so aus, dass die Bundeswehr für jeden Bewerber, also auch für die FWDL, ein Führungszeugnis (Behördenversion!) anfordert. Steht da was drin, steht auf Ihrer Akte schon "Rechtsberater" drauf, es sei denn es steht eine Verurteilung zu einer Freiheitstrafe von mehr als einem Jahr wegen eines Verbrechens drin, dann wird Ihre Bewerbung sofort zurück geschickt, weil ein absolutes Einstellungshindernis besteht!
Es ist vollkommen egal als was (FWDL oder SaZ) Sie sich im Karrierecenter bewerben, zuerst wird die Auskunft eingeholt und wenn da was drin steht ... siehe oben ;) !
Nein, da gibt es nichts zu beschleunigen.
Es kann sein, dass man dich mit der Vorgeschichte nach Prüfung für nicht geeignet als SaZ, aber evtl. geeignet als FWDL ansieht.
Aber geprüft werden muss trotzdem. Kann ja auch sein, dass man dich erstmal gar nicht haben will.
Achso- solange die ganze Sache nicht erledigt ist= entweder die Stunden abgeleistet oder die Strafe gezahlt, wird es eh nicht zur Einstellung bei der Bundeswehr kommen.
Zitat von: ulli76 am 20. Januar 2013, 18:40:29Es kann sein, dass man dich mit der Vorgeschichte nach Prüfung für nicht geeignet als SaZ, aber evtl. geeignet als FWDL ansieht. Aber geprüft werden muss trotzdem. Kann ja auch sein, dass man dich erstmal gar nicht haben will.
Und genau diese Prüfung findet beim Rechtsberater statt! Somit ist es genauso, wie ich bereits gesagt hatte: Eintrag im Erziehungsregister ----> Rechtsberater!
Tommie
Ok der eine Satz brachte Klarheit. Bedeutet, WENN die Akteneinsicht fordern dann ist es egal als was ich mich bewerbe, es wird sich um den Zeitraum bis der Rechtsberater die Sache geklärt hat hinauszögern. Was in der Regel um ein halbes Jahr herum dauert?
ulli76
Bedeutet dass, dass ich nichtmal eingeladen werden oder dass eine Auflage auferlegt wird wo geschrieben steht dass bis DIENSTANTRITT die Sache erledigt sein muss?
MfG
BW-Martin
Und noch mal von mir: Ab diesem Jahr (so habe ich das jedenfalls verstanden) werden FWDL-Bewerber dem gleichen 1 1/2tägigen Test beim Karrierecenter unterzogen wie die SaZ-Bewerber, mit Ausnahme des Sporttests, weil es dafür noch nicht überall die Möglichkeiten gibt.
Du würdest vermutlich noch nichtmal eingeladen. Evtl. wirst du eingeladen, aber die Eignung gibt´s erst wenn alles erledigt ist.
Zitat von: Bundeswehr-Martin am 20. Januar 2013, 18:42:57Tommie
Ok der eine Satz brachte Klarheit. Bedeutet, WENN die Akteneinsicht fordern dann ist es egal als was ich mich bewerbe, es wird sich um den Zeitraum bis der Rechtsberater die Sache geklärt hat hinauszögern. Was in der Regel um ein halbes Jahr herum dauert?
Und ich sage Ihnen jetzt zum "weiß-der-Fuchs-wievielten" Male, dass es in dem Moment zum Rechtsberater geht, wenn im Auszug aus dem Erziehungsregister ein Eintrag auftaucht! Und nachdem da nach Ihrer Aussage sogar zwei Einträge drin sind, können Sie also davon ausgehen, dass das in Ihrem Falle der Fall sein wird!
Wie lange die Sache beim Rechtsberater geprüft wird kann Ihnen pauschal auch niemand beantworten.
Ich würde mich aber erstmal nicht auf eine Einstellung im Jahr 2013 verlassen. Im günstigsten Fall gegen Ende des Jahres sprich 1.10.13.
KlausP
Ach sollen die testen was die wollen ;D Von mir aus zieh ich denen den LKW durch halb deutschland... Sofern die Einstellung winkt ???
ulli76
Dass ärgert mich tierisch. Aber gut dass ich weiß was los ist. Bin nämlich nur am machen tun (Vorbereitungen Kenntnisstand für BW, lernen für Tests und Körperlich die Sportskanone werden die der gute Karriereberater anrat).
Tommie
Hab ja auch nicht gesagt dass ich den Teil nicht verstanden hab :D Was ich schrieb war eine zwischenerkenntnis, neben derer. :)
Firli
Ok. Ich erkundige mich morgen mal intensiver.
Nun weiß ich auch eher, WONACH ich fragen muss.
MfG
BW-Martin
ZitatMeine Recherchen haben ergeben dass ein Strafbefehl kein Eintrag im Führungszeignis nach sich zieht aber im BZR. Nun stellt sich die Frage was schlimmer ist, OB etwas im FZ steht oder ob es überhaupt was gibt egal ob FZ, BZR EZR und es somit gleichgestellt schlimm ist.
Strafbefehle gibt es z. B. auch mit Strafen von 300 Tagessätzen - die tauchen dann natürlich auch im Führungszeugnis auf.
DEIN Strafbefehl hatte wieviele Tagessätze als Strafe? Vermutlich unter 90 - deshalb taucht er im Führungszeugnis nicht auf - aber halt in der unbeschränkten Auskunft für die Bundeswehr.
Zitat von: Bundeswehr-Martin am 20. Januar 2013, 18:55:47
KlausP
Ach sollen die testen was die wollen ;D Von mir aus zieh ich denen den LKW durch halb deutschland... Sofern die Einstellung winkt ???
...
Dann lesen Sie sich mal die Erfahrungsberichte aus den ZNwG durch ...
Schon längst passiert, habe mir rund 10 durchgelesen. Letzte Woche.
F_K
Es sind 30 á 20€.
Es kommt wie Sie sagten immer drauf an was man tut. Ich denke wenn die Dinge gegessen sind steht einer Einstellung
DIESbezüglich nichtsmehr im Wege. Teilen Sie da meine Meinung?
MfG
BW-Martin
ZitatTeilen Sie da meine Meinung?
Meine persönliche MEINUNG (und die ist hier völlig irrelevant) ist, dass so eine verhältnismäßig kleine Jugendsünde einer Einstellung nicht im Wege stehen sollte.
Ggf. kommt es aber durch die Prüfung beim Rechtsberater zu einer Verzögerung.
... und Sie müssen noch TAUGLICH sein sowie für die Laufbahn GEEIGNET. Beides ist noch unklar.
Ich denke, für FWDL könnte es reichen, für SaZ evtl. ne Sperre von 3 Jahren.
Wir hatten ja schon den ein oder anderen Erfahrungsbericht diesbezüglich hier im Forum. Und da wurden schon einige nach ner einmaligen Sache gesperrt, die etwas länger zurück lag und wo die "Abwicklung" ohne Komplikationen lief.
ulli76
:o :o :o :o
Danke, den ausgeliehenen Horrorfilm brauch ich nun nicht mehr :-[
MfG
BW-Martin
Ich bin kein Rechtsberater und stütze mich auf die Berichte von anderen Bewerbern.
Am besten suchst du dir schon mal ne Alternative. Die Tatsache, dass du durch´s Abi gefallen bist, kommt natürlich nochmal erschwerend hinzu.
Ja ich glaube Ihnen das.
Ich bewerbe mich als Fw Tr und nicht als Offizier, deswegen habe ich die Abendschule einfach nicht erwähnt. Fiel ja in meiner Freizeit an und war keinesfalls eine Hauptbeschäftigung. Und ein Realschulabgänger mit Ausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik, der Differenzialrechnung und alles was zur Kurvendiskussion relativ beherrscht kann ja wohlkaum negativ sein.
So unreif es klingen mag, ich Jobbe um meine laufenden Kosten zu bewältigen sowie um Dinge wie den Strafbefehl zu beseitigen, mehr nicht.
Alternativen interessieren mich momentan gegen Null. Auch wenn ich eine Absage der BW erhalte und ein Jahr Lebenszeit dadurch verschwende, ich werde alles nötige dafür tun. Und nunja da ich ja soviel lese und sehe was sich auch aktuell bei jetzigen Anforderungen für Leute "Soldat" nennen dürfen, da müsste ich ja auf dem Weg sein ein Glanzkandidat zu werden.
Und ausserdem, wenn solche Dinge hindernd wären, müsste die BW sobald die Kinder strafmündig werden dafür sorgen dass die Kinder wissen was sie schonmal nicht tun dürfen um mal zur Bundeswehr zu gehen. Und ich denke jedes Kind was "Bundeswehr" nicht Kindheitstraum nennen darf, wird dass relativ wenig interessieren. Heute ist man ja froh wenn das Kind mit 16 überaupt einschätzen kann, was richtig, was falsch ist.
MfG
BW-Martin
der Thread liest sich wie ein zweitklassiger Sketch mit Herricht und Preil ::)
ZitatAlternativen interessieren mich momentan gegen Null
würde ich auch genau so im ZNwG erzählen (wenn du dorthin eingeladen wirst), die freuen sich über so zukunftsorientierte Aussagen.
ZitatSo unreif es klingen mag, ich Jobbe um meine laufenden Kosten zu bewältigen sowie um Dinge wie den Strafbefehl zu beseitigen, mehr nicht.
Und warum arbeitest du nicht als Elektroniker?
ZitatUnd nunja da ich ja soviel lese und sehe was sich auch aktuell bei jetzigen Anforderungen für Leute "Soldat" nennen dürfen, da müsste ich ja auf dem Weg sein ein Glanzkandidat zu werden.
Bist du nicht, wer mit dem Gesetz in Konflikt gerät und es dann auch noch schafft Sozialstunden nicht abzuleisten und sich richtig Ärger einzuhandeln, der ist für mich kein "Glanzkandidat"...
ZitatUnd ausserdem, wenn solche Dinge hindernd wären, müsste die BW sobald die Kinder strafmündig werden dafür sorgen dass die Kinder wissen was sie schonmal nicht tun dürfen um mal zur Bundeswehr zu gehen. Und ich denke jedes Kind was "Bundeswehr" nicht Kindheitstraum nennen darf, wird dass relativ wenig interessieren. Heute ist man ja froh wenn das Kind mit 16 überaupt einschätzen kann, was richtig, was falsch ist.
Denkst du wirklich jeder bekommt Probleme Gesetze einzuhalten, bloß weil diejenige Person nicht zur BW möchte? Und die BW soll dir sagen was richtig und was falsch ist?
Zitat von: Bundeswehr-Martin am 20. Januar 2013, 19:36:38Ich bewerbe mich als Fw Tr...
Was soll das denn sein? Diese Abkürzung ist mir definitiv nicht geläufig!
Zitat von: Bundeswehr-Martin am 20. Januar 2013, 19:36:38Alternativen interessieren mich momentan gegen Null. Auch wenn ich eine Absage der BW erhalte ...
Die nächste Alternative hört dann auf den schönen Namen "Hartz-IV" ;) !
Zitat von: Bundeswehr-Martin am 20. Januar 2013, 19:36:38Und nunja da ich ja soviel lese und sehe was sich auch aktuell bei jetzigen Anforderungen für Leute "Soldat" nennen dürfen, ...
Tja, denen kann man alles mögliche vorwerfen, aber nicht die Tatsache, dass sie vorbestraft sind, so wie sie ;) !
Zitat von: Bundeswehr-Martin am 20. Januar 2013, 19:36:38Und ausserdem, wenn solche Dinge hindernd wären, müsste die BW sobald die Kinder strafmündig werden dafür sorgen dass die Kinder wissen was sie schonmal nicht tun dürfen um mal zur Bundeswehr zu gehen.
Ich weiß nicht, was Sie rauchen, aber die Marke sollten Sie wechseln ;D ! Noch ist hierzulande jeder seines Glückes eigener Schmied! Oder hat Sie jemand zu den geahndeten Gesetzesverstößen gezwungen?
Zitat von: ulli76 am 20. Januar 2013, 19:21:27
Ich denke, für FWDL könnte es reichen, für SaZ evtl. ne Sperre von 3 Jahren.
Wir hatten ja schon den ein oder anderen Erfahrungsbericht diesbezüglich hier im Forum. Und da wurden schon einige nach ner einmaligen Sache gesperrt, die etwas länger zurück lag und wo die "Abwicklung" ohne Komplikationen lief.
... jedenfalls nach dem, was der Betreffende hier "offenbart" hat, wir wissen ja nur den Teil, den man uns hier erzählt. Ist meist auch ganz gut so ...
Paramedic
Ich wollte mal Studieren, Elektrotechnik sogar. Aufgrund des fehlgeschlagenen Abiturs hätte ich davor noch den Meister gemacht. Meine Ausbildung habe ich um fast ein Jahr verkürzt mit einer 2 bestanden, leider fehlten mir die 3 pt zur 1.
Aber ich sehe es nicht ein, trotz Industriestelle, wenn ich Pech habe 10 Jahre berufsbegleitend mich weiter zu bilden (Abendschule, Meister und danach Studium, Bachelor gibt es ja genug), und dann froh zu sein ÜBERHAUPT eine Stelle als solches zu bekommen, wenn bis dahin nicht schon jeder Job von Personaldienstleistern vermittelt wird. Und DANN kann man immernoch froh sein anständiges Geld mit nach Hause zu bringen. Dass ist WIDERLICH, dass ist die Erfahrung die ICH gemacht habe.
Allein wenn ich schon sehe dass die Unternehmen schon so überlaufen sind von Meistern, dass diese Gesellentätigkeiten ausüben. Hier und Umgebung sind sämtliche Unternehmen für die nächsten JAHRZEHNTE mit Bach, Master, Ing etc. ÜBERLAUFEN.
Klar herrscht Fachkräftemangel aber WO? In NRW? Bestimmt nicht, hier werden Lücken mit polnischen Facharbeitern gefüllt, die vor 40 Jahren mal gelernt haben, wo der Facharbeiterverdienst hier in DE mit dem im Ausland verglichen mehr als nur königlich ist.
Ich bin nicht bereit wegzuziehen wo wirklich Mangel herrscht. In Badenwürtemberg z.B. ... Habe da verwandte und bin da ab und an für ein paar Wochen. Da geht man als Städter ein.
Und die Bundeswehr bietet dass was ich möchte und das weiß ich auch seit wenigen Monaten erst. Und ich bin auch erst durch Nicht-Haben und Ausbildung schlauer geworden und weiß die Dinge, die die Bundeswehr bietet zu schätzen. Die Bundeswehr fordert dass was wo ich gefordert werden möchte. Ich möchte mich von der Sauerei der freien Marktwirtschaft unabhängig machen.
Und wenn ich bei der BW bin, dann auch um dort groß zu werden. Aber ich möchte meine hochgesteckten Vorstellungen nicht äußern, sonst wird das nachher auch noch diskutiert.
Leider hab ich mich nicht genug in meinem Leben mit dem Gesetz beschäftigt um zu wissen, dass sich nichterledigte Sozialstunden (obwohl ich es schriftlich mitteilte!) zu einem Strafbefehl entwickeln. Fühle mich langsam wirklich wie ein Kleinkrimineller der sich für mehr berufen fühlt als er in der Gesellschaft überhaupt wert ist.
Und nunja, ich hätte meine Abendschule für die 40 Sozialstunden schmeißen können, stimmt, hast recht ;)
Und wenn die BW für die Zukunft straffreie Leute haben will dann sollte sie irgendwo anfangen damit. Mit der Zeit werden unsere Jugendlichen nicht braver, lass dir das gesagt sein, da kommt noch was auf die Gesellschaft zu! Und das ist nicht meine persönliche Meinung, das basiert auf Tatsachen. Kann aber leider keine Quellen zeigen da mir das Leute sagen die sich mit sowas beschäftigen.#
Tommie
Fw Tr = Feldwebel Truppendienst. So wurde mir das bei der Beratung gesagt.
Um Hartz4 mache ich mir keine Gedanken, ich werde mich schon etablieren. Und wenns sein muss mich der freien Marktwirtschaft und seiner negativen entwicklung hingeben. Wenn mir nichts anderes bleibt muss ich das nächste Jahrzehnt meine Freizeit opfern.
Ich enthalte mich was meine Vorstrafen angeht im Vergleich zu anderen. Wenn das so selten der Fall sein soll, weiß ich garnicht warum die BW jedem 2 mal die möglchkeit bietet im Bewerbungsbogen anzugeben ob was anliegt. Da die BW sich sowieso alles zukommen lässt...
Und nein zu Verstoß zwingt mich keiner, aber wie Sie schon sagten, jeder ist seines Glückes Schmied, doch nicht jeder Schmied hat Glück.
KlausP
Ich verschweige nichts :) Würde mich in dem Sinne ja nur selber übers Ohr hauen und bräuchte dann garnicht hier fragen...
MfG
BW-Martin
Zitat von: Bundeswehr-Martin am 20. Januar 2013, 20:16:22Wenn das so selten der Fall sein soll, weiß ich garnicht warum die BW jedem 2 mal die möglchkeit bietet im Bewerbungsbogen anzugeben ob was anliegt.
Diese Frage ist mal richtig einfach zu beantworten: Dass man denen, die da ein "JA" ankreuzen, gleich ohne weitere Mühe eine Absage schicken kann ;D !
ZitatWenn das so selten der Fall sein soll, weiß ich garnicht warum die BW jedem 2 mal die möglchkeit bietet im Bewerbungsbogen anzugeben ob was anliegt. Da die BW sich sowieso alles zukommen lässt...
Ganz einfach: Damit jemand, der Angaben dazu "vergessen" hat, sich später bei seiner fristlosen Entlassung wegen Einstellungsbetruges nicht damit herausreden kann, er wäre nicht darauf hingewiesen worden.
ZitatKlausP
Ich verschweige nichts
Das war auch nicht explizit auf Sie bezogen.
Du bist nicht bereit für nen guten Job aus NRW wegzuziehen, willst aber zur Bundeswehr? Finde den Fehler!
Entschuldigen Sie den Doppelpost aber ich kann nicht editieren.
Sie möchten den Beruf des ELektrikers mit der Tätigkeit des Soldaten also vergleichen? Entweder man lebt für die BW oder nicht. Für den Elektroniker lebe ich nicht, da mache ich meine 8 Stunden und gehe nach Hause.
MfG
BW-Martin
Wir vergleichen gar nichts, wir stellen nur emotionslos fest, dass Sie wohl aufgrund der Vorstrafen so schnell nicht für die Bundeswehr leben werden ;) !
So, Leute, schönen Restabend noch - jedenfalls in diesem Thread ... Von meiner Seite ist alles geschrieben worden.
Ok, Sie sagen Sie gehen als Städter in Baden-Württemberg ein wollen aber zur Bundeswehr. Gehen Sie davon aus das jede Kaserne in einer Großstadt liegt? Umziehen wollen Sie auch nicht? Was machen Sie im Falle einer Versetzung wenn es denn mit der Bundeswehr klappen sollte? Alternativen interessieren Sie null? Wie Paramedic gesagt hat sollten Sie dies unbedingt im KC erwähnen und entsprechende Frage auch im biologischen Fragen so beantworten.Kommt bestimmt gut.
Den "Glanzkandidaten" finde ich gerade relativ hoch gepriesen :s
Ach, Firli, ich glaube, dass unser Klausemann schon recht hat ;) : Dieser Kandidat glaubt erst dann, dass er kein Soldat wird, wenn er es im Laufe des dritten Quartales 2013 schriftlich vom Rechtsberater bekommt! So lang kansch au an en Boom na schwätze ;D !
Würde mir nie mein Gewissen mit derartiger Blasphemie belasten und behaupten das der große böse Spieß unrecht hat :P
Der TE sollte sich jedoch mit dem Gedanken anfreunden das er eben nicht Gottes Geschenk an die Bundeswehr ist!
Zitat von: Firli am 20. Januar 2013, 20:44:21Der TE sollte sich jedoch mit dem Gedanken anfreunden das er eben nicht Gottes Geschenk an die Bundeswehr ist!
"Word, dude!" ;D
Jeff Dunham-sweet daddy D
Nochmal: Die Bereitschaft für die Bundeswehr und das was dazu gehört bringe ich sogar GERNE mit. Mein Interesse für Auslandseinsätze ist groß. Wogegen es mich (entschuldigt die Wortwahl) ankotzen würde wenn ich für einen anständigen Elektroniker Job wegziehen müsste. Jetzt müsste es ja wohl klingeln.
Die Bundeswehr ist für mich kein Ausweg oder eine Alternative. Der Elektroniker schon. Wobei es vorteilhaft ist vor der Bundeswehr gelernt zu haben, der Gedanke ist auch erst logisch wenn man es selber erfahren hat.
Und ich bedanke mich bis hier hin für jede Hilfe. Bevor ich mich weiter für meine Entscheidungen rechtfertigen muss oder bevor man mir eine Chancenlosigkeit weiter einredet. Nur soviel sei gesagt, weil ich zwei mal Blödsinn mit dem Mofa gemacht hab sind aussagen ich könne so schnell nicht für die BW leben nicht zu akteptieren. Der worst Case mit 3 Jähriger Sperre ist mir nun bekannt. (Obwohl sogar Drogenkonsumenten eine zweite Chance bekommen, spätestens hier ist die Frage einer Ungerechtigkeit berechtigt.)
Wenn ich neue Erkenntnisse habe werde ich mich hier nochmal melden.
Schönen Abend noch allerseits!
MfG
BW-Martin
Ps: Diese Anspielungen auf meinen Satz ich sei ein Glanzkandidat möchte ich ungern lesen. Ich sprach von gewissen anderen Leuten mit denen ich mich verglich. Ich bin keineswegs mehr Wert als jeder andere, für die Bundeswehr aber doch jemand besseres als ein jemand der Drogen konsumiert (bzgl. Der Eignung)