Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: StierNRW am 11. März 2013, 11:06:01

Titel: Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: StierNRW am 11. März 2013, 11:06:01
Wie ein mir bekannter Reservist mir heute mitteilte, sei es - angeblich - ab diesem Jahr üblich, daß Reservisten *vor* ihren Wehrübungen gemustert werden sollten;

wohlgemerkt: Durch Musterungsärzte der Bw und durchgeführt in einem Karrierecenter (in dem Fall einem Ex-KWEA), zumindest sei das so angedacht, also weg von den Truppenärzten.

Dies sollte wohl alle zwei Jahre stattfinden, wenn man WÜ machen wolle. Hintergrund sei, die Truppenärzte zu entlasten.

Das Problem sei aber, daß durch die Musterungsärzte - überspitzt gesagt - jeder Reservist so gemustert werden würde wie früher die Wehrpflichtigen.

Das bedeute nach seiner Aussage, daß die Musterrungsärzte (die ja mit den Fehlerziffern ihre Systematik hätten), bei älteren Reservisten reihenweise etwas finden würden.

Ich meine, ein Reservist ab 40 ist logischerweise nicht mehr in dem körperlichen Zustand einen 20jährigen.

Mein Bekannter sagte mir, daß sich ihm bekannte SanOffz (aktiv und Reserve) schon über diese Vorgehensweise unerfreut gezeigt hätten.

Er sagte aber auch, es wäre ihm noch nicht klar, ob diese Untersuchung nicht auch alternativ von den SanBereichen wahrgenommen werden könnten.

Meine Fragen:

a) Stimmt das so, daß man ab diesem Jahr vor jeder WÜ (bzw. alle zwei Jahre) neu gemustert werden solle (also ein 90/5er mit Befragung bis zu zwei Wochen Wehrübung nicht mehr ausreicht) ?

b) Wenn das stimmen sollte: Hat da jemand bereits Erfahrung mit ? Die Musterungsärzte in seinem Karrierecenter ständen in dem Ruf, sehr penibel alles abzufragen (auch ganz genau Krankheitsvorgeschichte) und wirklich alles ihnen Mögliche zu prüfen.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: F_K am 11. März 2013, 11:13:52
@ StierNRW:

- Eine Einstellungs- und Entlassungsuntersuchung ist schon seit vielen Jahren (eigentlich immer) vorgesehen.

- Vor einer Wehrübung soll diese Untersuchung ja nur dann durchgeführt werden, wenn man keine aktuellen Untersuchungsergebnisse (jünger als 2 Jahre) mehr verfügbar hat.

- Truppenärzte und Musterungsärzte arbeiten aus Basis der gleichen Vorschriften - kommen also zu den gleichen Ergebnissen.

- Truppenärzte sind tatsächlich "rar", während Musterungsärzte eher im "Überhang" sind.

Meine letzte Musterung in einem (damals) KWEA war zu Zeiten meiner ROA Bewerbung - war eine ganz normale Musterung - nichts Wildes, die Dame war freundlich - wollte lediglich wissen, warum man so etwas macht ...

Im Übrigen zeigen ja die aktuellen Erfahrungen, dass eine "Vor-"Untersuchung sehr wohl hilfreich ist, um eben Untaugliche rechtzeitig auszumustern und so ggf. den Wehrübungsplatz nachzubesetzen.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: StierNRW am 11. März 2013, 11:23:14
Danke für Ihre Antwort, F_K  :)

Das würde also heißen, daß die Musterungsärzte mit den Truppenärzten 1:1 zu vergleichen sind.

Dann ist es okay.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: F_K am 11. März 2013, 11:28:40
Ja.

Wenn es um die Frage "Einstellung" RSU Kräfte geht - da werden es wohl "zwangsweise" Musterungsärzte sein - weil Truppenärzte in der Regel keine Zivilisten behandeln und es wohl tatsächlich zu einigen Ausmusterungen kommt.

Dieser Fragenkomplex stellt sich sowieso nur für Res, die schon jahrelang nicht mehr geübt haben. Die "Öfterüber" haben ja aktuelle G Akten.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: alter Geist am 11. März 2013, 16:26:05
Ich habe mich nach Ausmusterung bei Dienstzeitende, auf Antrag neu Untersuchen lassen. Das war dann auch beim damaligen KWEA, ich kann da nichts beanstanden, die wussten was sie fragen und untersuchen mussten. Bei meinen WÜs glaubte ich so manchesmal das der Truppenarzt im Nebel stochert, na die hatten warscheinlich andere Schwerpunkte die mir nicht ganz klar waren.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: miguhamburg1 am 11. März 2013, 17:51:02
Die Grundlage für Art und Umfang der Musterungs-/Einstellungs- und Entlassungsuntersuchungen ist für alle Militärärzte der Bundeswehr dieselbe: Die ZDv 46/1. Im Rahmen der dokumentierten Ergebnisse vorheriger Untersuchungen entscheiden dann die untersuchenden Ärzte unter Beachtung der o.g. Vorgaben, in welchem Umfang sie die Untersuchungen durchführen und zu ihrer Tauglichkeitsbewertung gelangen.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: Opa_Hagen am 16. März 2013, 11:05:35
Zitat von: F_K am 11. März 2013, 11:13:52
@ StierNRW:


- Vor einer Wehrübung soll diese Untersuchung ja nur dann durchgeführt werden, wenn man keine aktuellen Untersuchungsergebnisse (jünger als 2 Jahre) mehr verfügbar hat.



+


In den letzten 2 Jahren habe ich 5 WÜ´s geleistet - und bei JEDER eine Einstellung/ Entlassungsuntersuchung gehabt.

Und mal davon abgesehen: sollte das wirklich in Kraft gesetzt werden mit den Karrierecentern, dann wird´s eng. Ick fahr nicht zig mal im Jahr nach Bärlin Köpnick, ist für mich am Arsch der Welt :(

Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: HCRenegade am 16. März 2013, 12:59:05
Meine letzte Entlassungsuntersuchung war im Okt 2010, zwischenzeitlich 2 kürzere WÜs (5/12 Tage) ohne Einstellungsuntersuchung und jetzt bin ich seit Anfang März wieder am wehrüben - ganz normale Einstellungsuntersuchung in der ersten Woche, alles wie gehabt.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: 12345678 am 07. November 2013, 13:17:18

Zwischenzeitlich liegt ja die Sanitätsdienstliche Mitteilung 1/2013 vom 12.06.2013 vor, die hierzu etwas nähere Angaben macht. Hier heißt es im letzen Satz:
"Ebenso wird bei Wehrübungen mit einer Dauer bis zu 14 Tagen, die keine körperlichen
Belastungen abfordern, nach Einberufung lediglich eine Befragung durchgeführt. Vor
Einberufung siehe 3.a.."

Unter 3.a steht dann
"Sind vor Einberufung seit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst mehr als 24 Monate
verstrichen, sind die Reservisten immer anzuhören und ggf. erneut im Rahmen der
Überprüfung der Verfügbarkeit ärztlich zu untersuchen (§73 SG, ZDv 46/1 Ziff 101). Sie
stehen in diesem Fall noch außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses. Daher erfolgt diese
Untersuchung in den Karrierecentern."

Dies verstehe ich so, dass bei Wehrübungen < 15 Tage ohne körperliche Belastung auch weiterhin grundsätzlich keine Untersuchung stattfindet, es sei denn, die letzte Wehrübung liegt länger als 24 Monate zurück, dann erfolgt vor Einberufung eine Anhörung und "ggf." eine Untersuchung im Karrierecenter.
Jetzt frage ich mich, was "ggf." bedeutet. Ist dies so zu verstehen, dass eine Untersuchung nur erfolgt, wenn man im Rahmen der Anhörung gesundheitliche Beschwerden mitteilt (was wohl hieße, dass sich grundsätzlich im Vergleich zu früheren Jahren nichts geändert hätte), oder ist dieses "ggf." anders zu verstehen, und falls ja, wie?
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: F_K am 07. November 2013, 13:30:15
@ 12345678:

Du verstehst es FALSCH.

Wenn eine aktuelle Tauglichkeitsuntersuchung (nicht länger her als 2 Jahre) vorliegt, dann, und nur dann, kann eine Befragung (am Antrittstag der RDL) ausreichend sein.

Liegt diese aktuelle Tauglichkeit NICHT vor, bzw. ist diese "zu alt", dann wird Dich Dein KC vor der RLD (VORHER als Zivilist) einer Tauglichkeitsprüfung unterziehen und ggf. halt tauglich / untauglich schreiben.

Merke also: Alle 2 Jahre ist eine komplette Untersuchung fällig.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: StOPfr am 07. November 2013, 14:44:10
Zitat von: 12345678 am 07. November 2013, 13:17:18
"Sind vor Einberufung seit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst mehr als 24 Monate
verstrichen, sind die Reservisten immer anzuhören und ggf. erneut im Rahmen der
Überprüfung der Verfügbarkeit ärztlich zu untersuchen (§73 SG, ZDv 46/1 Ziff 101). Sie
stehen in diesem Fall noch außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses. Daher erfolgt diese
Untersuchung in den Karrierecentern."

Ein "ggf." an dieser Stelle verstehe ich genau so wie es dort steht, nämlich als "gegebenenfalls" und nicht als "auf jeden Fall". Die Anhörung erfolgt nach mehr als 24 Monaten immer, die Untersuchung im KC gegebenenfalls (> falls es dafür Grund und Anlass gibt, der sich aber lt. Text nicht zwingend an den 24 Monaten zu orientieren scheint).

Frage also: Wie könnte dies "ggf." gemeint sein? 
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: F_K am 07. November 2013, 14:54:03
Lieber StOPfr:

.. man kann einen einzelnen Satz nicht "herauslösen" - und diesen dann isoliert betrachten (zumindest führt dies nicht  zu sinnvollen Ergebnissen).

Im genannten Dokument sind alle Vorschriften / Gesetze benannt und auch die Absicht / Lage ist erläutert.

Es soll eben folgendes erreicht werden:

- Die Eignung sicherstellen - im Interesse des Res und des Dienstherrn
- Die "Truppe" (hier insbesondere SanZentren) zu entlasten
- (steht da nicht, ist aber auch Hintergrund) die Entlassung von Res am ersten Tag wegen mangelnder Tauglichkeit deutlich reduzieren.
- Auch die Zeit für eine Ausnahmegenehmigung zu haben

.. und dazu sind die KC halt angehalten, wenn keine Tauglichkeit vorliegt (bzw. die älter ist als 2 Jahre), die zu aktualisieren.

.. und das machen die KCs nicht über Fragebögen, sondern (wie es auch sinnvoll ist) durch eine ärztliche Untersuchung.

-> Nur so kann man nämlich erreichen, dass der TrArzt bei einer RDL mit körperlicher Belastung / oder längerer RDL die Untersuchungsergebnisse "übernimmt" und keine aufwändige Untersuchung mehr machen muss.

Anders kann es nicht funktionieren.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: schlammtreiber am 07. November 2013, 14:54:17
Aus der Praxis kenne ich das "ggf." so: alle Reservisten werden im Sportanzug zum Doc beordert, alle werden dann einzeln reingerufen und befragt: "Fühlen sie sich noch immer tauglich, oder gab es seit der letzten Untersuchung etwas, was dies geändert haben könnte?"
Alle, die den ersten Halbsatz bejahen und den zweiten verneinen, können wegtreten und sind tauglich.
Nur, wenn man "negativ" antwortet, wird man untersucht - DAS ist dann wohl "ggf."  ;)

(bezieht sich auf WÜ unter 15 Tagen Dauer...)
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: F_K am 07. November 2013, 15:03:00
@ Schlammtreiber:

"Kriegsgeschichten von damals", oder?

So "einfach" wird das  heute nicht mehr gehandhabt - lest doch bitte alle mal diese Mitteilung im Gesamtkontext sowie die ZDv 20/3 und 46/1 -  hier ein anderes Zitat:

ZitatSollte im Falle der Einberufung die letzte ärztliche Untersuchung innerhalb von 12 Monaten erfolgt sein, wird gem. ZDv 46/1 Kap. 1 Ziff 104 und 115 nur eine Befragung des RDL durchgeführt. Ein RDL muss gem. o. a. Rechtsgrundlage also höchstens einmal im Jahr ärztlich untersucht werden .... wäre nur bei der ersten WÜ eine Einstellungsuntersuchung erforderlich.

-> EINE (vollständige) Einstellungsuntersuchung pro Jahr ist also notwendig (wenn man in dem Jahr üben möchte). Das ist der Kerngedanke.

-> .. und diese notwendige Untersuchung wird halt bei zwei Jahren "Abstinenz" im KC durchgeführt.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: schlammtreiber am 07. November 2013, 15:32:30
Zitat von: F_K am 07. November 2013, 15:03:00
"Kriegsgeschichten von damals", oder?

Nö, gar nicht lang her.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: F_K am 07. November 2013, 16:03:28
@ Schlammtreiber:

Mag ja sein - letztendlich trägt der Arzt die VERANTWORTUNG.

.. und wenn sich dann später rausstellt, dass der Kamerad halt doch untauglich war, deshalb einen Schaden erlitten hat - und eine vorschriftengerechte Untersuchung diese Untauglichkeit auch festgestellt hätte - dann wird es lustig.

Es gibt sehr genaue Vorgaben, wie lange welche Untersuchung noch als "gültig / aktuell" zu betrachten ist, welche Tauglichkeit bis wann gilt, wann erneut zu untersuchen ist und wann (ausnahmsweise) nur befragt wird.

"Historisch" muss man ja betrachten, wie hoch die "Ausfallraten" bei der vorletzten DRM gerade im Unterstützerbereich waren - und das DESHALB der Entschluß gefasst wurde, die KCs anzuweisen, die Beorderten alle zwei Jahre zu mustern und Unbeorderte VOR ANTRITT der RDLs untersuchen  zu lassen.

(Wie gesagt, ich habe meine Tauglichkeit / Antrittsuntersuchung auch schon in der Anlegehalle durch "Bitten" erhalten - richtig / vorschriftengerecht ist / war das aber nicht - und ich erkenne schon eine Tendenz des ZSanDienstes die Qualität der Untersuchungen dokumentiert besser zu handhaben und vorschriftengerecht zu handeln.

Noch letztes Jahr konnte ich bei Vorlage aller Voruntersuchungen eine "Aktenentscheidung" herbeiführen - jetzt gibt es ein paar Ärzte, die einen unbedingt sehen wollen .... )
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: schlammtreiber am 07. November 2013, 16:09:42
Zitat von: F_K am 07. November 2013, 16:03:28
@ Schlammtreiber:

Mag ja sein - letztendlich trägt der Arzt die VERANTWORTUNG.

.. und wenn sich dann später rausstellt...

Ich sag ja auch nicht, dass es SO richtig, korrekt und im Sinne der ZDV ist - nur, dass ich es so (mehrmals) erlebt habe.  ;)


Es gibt reale Dinge auf dieser Welt, die nicht immer gut und richtig sein müssen:



[gelöscht durch Administrator]
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: F_K am 07. November 2013, 16:15:46
Zitat... nicht alles, was passiert, ist rechtlich in Ordnung.

... und ich bin mir sehr bewußt, was alles so "außerhalb" läuft.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: schlammtreiber am 07. November 2013, 16:18:29
Du lernst schnell, junger Padawan  8)
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: F_K am 07. November 2013, 16:24:05
... sagt der eine Falli zum anderen Falli (auf der Schießbahn, SaZ 12 bis 15 Mannschafter) "Ob so ein Mungo Fenster tatsächlich beschußhemmend ist - wollen wir wetten" ....

Ergebnis: Es ist, auch bei einer Doublette - und es hat keine DM gegeben, sondern eine völlig unzulässige EM -  ::)

(.. da kann mich eine nicht vorschriftengerechte Einstellungsuntersuchung wahrlich nicht aus der Ruhe bringen, mein Meister).
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: wolverine am 07. November 2013, 16:29:22
Noch nie zum Skeet mit Baretten eingeladen worden? ;D
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: F_K am 07. November 2013, 16:38:32
.. mir reicht schon immer die Teilnahme an "Springertaufen" - bei ziemlich klarer Weisungslage, hier schon diskutierter (möglicher)Strafbarkeit - und der Aussage meines Kdr - "Na, seht zu, dass der Fotograf nicht gerade davon Aufnahmen macht ..." ...

.. ist schon ein lustiger Haufen, der LLZirkus.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: wolverine am 07. November 2013, 16:42:14
Und dann berichtet man dem WBdBT über Uffz-Taufen ;D
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: F_K am 07. November 2013, 16:47:11
... "soetwas" machen wir in "unserer" Brig natürlich nicht - niemals.  ;)
Ne, tatsächlich nicht ...

... aber ziemlich viel anderen Blödsinn ...

(Der HptFw, der eine Wette verloren hat, und dann freiwillig nur im Gurtzeug vom Sprungturm gesprungen ist - das war einer von unserem "Haufen" ... war wohl nur deshalb problematisch, weil ja im Dienst Uniform zu tragen ist   8) )
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: 12345678 am 07. November 2013, 23:12:55
Zitat von: F_K am 07. November 2013, 13:30:15

Wenn eine aktuelle Tauglichkeitsuntersuchung (nicht länger her als 2 Jahre) vorliegt, dann, und nur dann, kann eine Befragung (am Antrittstag der RDL) ausreichend sein.
Liegt diese aktuelle Tauglichkeit NICHT vor, bzw. ist diese "zu alt", dann wird Dich Dein KC vor der RLD (VORHER als Zivilist) einer Tauglichkeitsprüfung unterziehen und ggf. halt tauglich / untauglich schreiben.
Merke also: Alle 2 Jahre ist eine komplette Untersuchung fällig.

So ganz klar sehe ich das momentan nicht, denn obige Aussage läßt sich zwar aus der ZDv 46/1, Ziff. 132, 101 ableiten, allerdings besagt demgegenüber die ZDv 20/3, Ziff. 124, dass bei einer Übung < 15 Tagen ohne körperliche Belastung keine Untersuchung durchgeführt wird, sofern der Übende keine Beschwerden angibt.
Da die Vorschriftenlage hier insofern offenbar nicht eindeutig war, wurde dann doch in der Weisung
für die Durchführung von sanitätsdienstlichen Untersuchungen zur Feststellung der Dienstfähigkeit von Reservisten vom 24.04.2012 die Aussage der ZDv 20/3 bekräftigt und festgestellt, dass dies bis zu einer generellen Neuregelung gelten solle?
Wäre dies nicht so zu verstehen, dass man bis auf weiteres überhaupt nicht untersucht zu werden braucht (also auch nicht nach 2 Jahren), so lange man nur jeweils maximal 14 Tage übt und keiner körperlichen Belastung ausgesetzt ist?
Und würde hieraus nicht folgen, dass das "ggf." in der Sanitätsdienstlichen Mitteilung Nr. 01/2013 so zu verstehen ist, dass in den Karrierecentern nur dann untersucht wird, wenn der Übende im Rahmen der Anhörung Gesundheitsbeschwerden angibt oder es sich um eine Übung > 14 Tage oder um eine Übung mit körperlicher Belastung handelt und keine aktuelle Untersuchung vorliegt?
Und wäre demnach nicht die von "StierNRW" aufgeworfene Frage "Stimmt das so, daß man ab diesem Jahr vor jeder WÜ (bzw. alle zwei Jahre) neu gemustert werden solle (also ein 90/5er mit Befragung bis zu zwei Wochen Wehrübung nicht mehr ausreicht)?" mit "Nein" zu beantworten, es sei denn, es handelt sich hierbei um eine Übung mit körperlicher Belastung und es liegen keine aktuellen Untersuchungsergebnisse vor?
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: F_K am 08. November 2013, 09:02:04
@ 12345678:

Eben nicht.

Du verkennst die Entwicklung der "Geschichte".

Vor einigen Jahren hat ZSanDienst eine Weisung herausgebracht, dass bei JEDER Wehrübung (hies damals noch so) eine vollständige Untersuchung (Einstellung UND Entlassung) durchzuführen ist.

Die Praxis hat gezeigt:
- Das ist so nicht praktibel
- Viele Res, die antreten, sind nicht wehrdiensttauglich.

Deswegen wird jetzt der Untersuchungsaufwand ins KC verlagert, die haben Reserven.

Es ist natürlich keinesfalls Absicht, eine Situation zu schaffen, wo "Stabstäter" weiterhin jahrelang nicht untersucht werden (IGF ist ja jährlich zu leisten, und Sport ist auch ein Dauerbefehl.).

In diesen Kontext bitte diese Mitteilung sehen - im Zweifelsfall mal mit KC / SanBereich / Arzt sprechen und die Vorschriften lesen - dann wird es deutlich.

Been there, done that - glaube mir einfach - Durch Semantik kannst Du notwendige Untersuchungen nicht vermeiden.

Warum auch? BMI?   ;)
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: F_K am 08. November 2013, 09:44:17
Ach ja: Nachtrag:

Wie sollte denn das von Dir "vorgeschlagene Verfahren" inhaltlich funktionieren?

- Wie kann das KC wissen, ob bei der RDL Außendienst, Sport, Übungsplatz oder körperliche Belastung dabei ist? (da gibt es keine Info bei einer RDL Anforderung)

- Soll jeder TrT nun für einen "Stabstäter" einen extra Dienstplan schreiben, damit dieser dann vom Sport ausgenommen ist? (Sport ist als ständige Auflage mindestens 2 mal die Woche durchzuführen)

- Wie soll der Soldat die IGF Leistungen ablegen?

Die Befehlslage ist da einfach:

- Das KC schaut bei einer RDL Anforderung in die Personalunterlagen, ist die letzte Tauglichkeit älter als zwei Jahre, wird halt untersucht.
- Ist die Tauglichkeit (jünger als 2 Jahre) vorhanden, wird zugezogen.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: Reserve am 08. November 2013, 10:42:32
Zitat von: F_K am 11. März 2013, 11:28:40
Ja.

Wenn es um die Frage "Einstellung" RSU Kräfte geht - da werden es wohl "zwangsweise" Musterungsärzte sein - weil Truppenärzte in der Regel keine Zivilisten behandeln und es wohl tatsächlich zu einigen Ausmusterungen kommt.

Dieser Fragenkomplex stellt sich sowieso nur für Res, die schon jahrelang nicht mehr geübt haben. Die "Öfterüber" haben ja aktuelle G Akten.
Bei uns wurde die Musterung am ersten Tag der Wehrübung (7 Tage) durch SanZ und Truppenarzt durchgeführt. 40jährige Res müssen dabei den gleichen Gesundheitsgrad wie 18jährige Bewerber aufweisen, so das KC München vorab. So einige hat es dabei erwischt. Im Übrigen ist das auch gut so.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: F_K am 08. November 2013, 10:57:14
@ Reserve:

Danke für die Klarstellung.

Zitat40jährige Res müssen dabei den gleichen Gesundheitsgrad wie 18jährige Bewerber aufweisen

Die ZDV 46/1 unterscheidet in den Gesundheitsziffer nicht nach Alter der Soldaten - da gilt gleiches Recht für alle.

Es gibt allerdings natürlich (Zivilisations-) Krankheiten, die mit höherem Alter deutlich häufiger auftreten - und die mit dem Beruf "Soldat" in kompatibel sind.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: MMG am 08. November 2013, 13:15:24
Zitat von: Reserve am 08. November 2013, 10:42:32
[...]
Bei uns wurde die Musterung am ersten Tag der Wehrübung (7 Tage) durch SanZ und Truppenarzt durchgeführt.
[...]
Ich denke aber nicht, dass das eine Musterung war sondern eine Einstellungsuntersuchung!
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: Reserve am 08. November 2013, 13:27:41
Zitat von: MMG am 08. November 2013, 13:15:24
Ich denke aber nicht, dass das eine Musterung war sondern eine Einstellungsuntersuchung!
Das mag sein. Es gab aber auch die Möglichkeit, sich bereits vor der Übung im KC untersuchen zu lassen. Uns wurde vom KC (Leiter ärztlicher Dienst) in einer vorherigen DVag gesagt, es bestünde inhaltlich kein Unterschied, ob hier oder da. Wie sich das Kind dann im Endeffekt nennt, überlasse ich den Einzelnen.  Kernaussage war: Keine Sonderbehandlung für ältere Resis, keine Ausnahmegenehmigungen usw. Ab 40 war die Untersuchung zudem auch mit EKG.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: F_K am 08. November 2013, 13:35:53
@ MMG und Reserve:

Ja - es gibt da verschiedene Begriffe (die mir auch nicht geläufig sind, ist nicht mein Schwerpunkt).

Richtig ist aber:

- Sowohl die Untersuchung im KC / Zivil (vermutlich "Musterung") schliest mit einem Tauglichkeitsgrad ab, als auch
- die Einstellungsuntersuchung als Soldat bei Antritt einer RDL.

Da beide Untersuchungen nach der gleichen Vorschrift durchgeführt werden, macht es inhaltlich keinen Unterschied.

Zitatkeine Ausnahmegenehmigungen

Für "RSU" als solche gibt es keine "Sonderregelungen" - prinzipiell sollte aber für einzelne Dienstposten innerhalb einer RSU Kp schon eine Ausnahmegenehmigung machbar sein - da würde mich schon die genaue Aussage interessieren.

Grundsätzlich ist der RSU Kp Soldat aber "Sicherungssoldat" - also "in grün draußen unterwegs" - und da kann man wohl keine Abstriche bei der körperlichen Leistungsfähigkeit machen ...
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: MMG am 08. November 2013, 13:51:49
Ein Unterschied zwischen der Musterung und der normalen Einstellungsuntersuchung ist die Festlegung für bestimmte
Verwendungen (Verwendungsausweis). Ein weiterer Unterschied bei der Musterung ist der typische Griff unter die
Gürtellinie.

Wie schon richtig erkannt, haben Musterungs- und Einstellungsuntersuchung das Ziel die Wehrdienstfähigkeit bzw.
Dienstfähigkeit festzustellen.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: F_K am 08. November 2013, 14:14:37
@ MMG:

Danke für die Klarstellung.

Allerdings:
- Wird ein Res (erneut) gemustert, wird wohl kein Verwendungsausweis mehr erstellt (es gibt ja einen)
- Der "Griff" wird wohl auch nicht zwingend (erneut) gemacht - gab es ja auch schonmal

So zumindest meine Erfahrungen "damals" bei einer zivilen Musterung anläßlich Tauglichkeit ROA (das kann man auch wohl zivil abklären).

@ Alle:

In Summe habe ich hier noch keinen Post ergesehen oder Erfahrungswerte gelesen, der meiner "These" widerspricht dass die Bw als solche nunmehr sicherstellen möchte, keine untauglichken Soldaten zur RDL heranzuziehen und hier  zu einer gleichen Vorgehensweise "überall" zu kommen.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: Reserve am 08. November 2013, 15:22:44
... ja, das hört sich alles schlüssig an.

Auch die Untersuchung im SanZ endete mit einem Tauglichkeitsgrad. Und ja, den "Gaggerlgriff" hab ich schon vermisst  :-[

Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: MMG am 08. November 2013, 16:48:47
@MGG:

Aus eigener Erfahrung,  bei meiner letzten Musterung (3 von 3) bzw. Überprüfungsuntersuchung im KWEA vor drei
Jahren wurden im Verwendungsausweis weniger Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten eingetragen, da sich meine Fehlerziffern verringert haben. Alle drei Musterungen waren mit "Griff".
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: 12345678 am 09. November 2013, 00:22:44
Zitat von: F_K am 08. November 2013, 09:02:04
Vor einigen Jahren hat ZSanDienst eine Weisung herausgebracht, dass bei JEDER Wehrübung (hies damals noch so) eine vollständige Untersuchung (Einstellung UND Entlassung) durchzuführen ist.

Das ist wohl schon seit 2007 nicht mehr aktuell.

Zitat
Deswegen wird jetzt der Untersuchungsaufwand ins KC verlagert

Aber laut § 73 SG und der Sanitätsdienstlichen Mitteilung 1/2013 nicht immer, sondern nur in bestimmten Fällen.
Gemäß § 73 SG wird in folgenden Fällen untersucht:
a) auf Antrag,
b) wenn Anhaltspunkte für eine Veränderung des Gesundheitszustandes vorliegen,
c) wenn dies für eine vorgesehene Verwendung im Wehrdienst erforderlich ist.
Diese Erforderlichkeit ist ja offenbar momentan so konkretisiert, dass sie nur dann gegeben sein soll, wenn die Dienstleistung länger als zwei Wochen dauert und/oder mit körperlicher Belastung verbunden ist.

Zitat
Es ist natürlich keinesfalls Absicht, eine Situation zu schaffen, wo "Stabstäter" weiterhin jahrelang nicht untersucht werden (IGF ist ja jährlich zu leisten, und Sport ist auch ein Dauerbefehl.).

Das wäre näher zu belegen.
Die IGF können auch ausserhalb von Reservedienstleistungen nachgewiesen werden, und für den Sport sind Ausnahmen möglich.
Für mich stellt sich die Absicht momentan eher im Sinne des § 73 SG dar.

Zitat
im Zweifelsfall mal mit KC / SanBereich / Arzt sprechen

Wobei man hierbei ja offenbar zu sehr heterogenen Aussagen gelangen kann, wie die diversen Erfahrungsberichte zeigen.

Zitat
Wie sollte denn das von Dir "vorgeschlagene Verfahren" inhaltlich funktionieren?
- Wie kann das KC wissen, ob bei der RDL Außendienst, Sport, Übungsplatz oder körperliche Belastung dabei ist?

Ich habe kein Verfahren vorgeschlagen, sondern die mir derzeit bekannten Gesetze, Vorschriften und Weisungen angeführt.
Ansonsten ist dies eine reine Verfahrensfrage, aus der per se schwerlich eine Zuständigkeit oder Handlungspflicht abgeleitet werden kann.
Eine Aussage darüber, dass nach zwei Jahren unabhängig von der Art der geplanten Tätigkeit immer zu untersuchen sei, kann ich den bislang genanten Gesetzen, Vorschriften und Weisungen momentan nicht entnehmen. Insofern wäre ich für eine konkrete Fundstelle dankbar, falls eine solche Festlegung besteht.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: MMG am 09. November 2013, 03:59:02
Die letzte schriftliche Information von meiner SanStaffel ist vom 25.04.2013.

Dort heißt es:

ZitatBei Wehrübungen die nicht über die Dauer von 14 Tagen hinweggehen reicht zur Einstellung eine Befragung anstelle
einer Grunduntersuchung aus. Bei Wehrübungen über 14 Tagen bei der die letzte Grunduntersuchung nicht länger als
1 Jahr
zurückliegt reicht ebenfalls eine Befragung anstelle einer Grunduntersuchung aus. Liegr die Grundunterwsuchung länger als 1 Jahr zurück ist eine Grunduntersuchung erforderlich.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: F_K am 09. November 2013, 10:12:36
@ 12345678

Langsam reicht es mir.

ICH werde eh jedes Jahr einmal komplett untersucht deshalb ist es nicht wirklich mein Thema.

Alle RSU Kräfte sind neu gemustert worden und mein KC teilte mir mündlich mit, das diese angehalten sind alle Beorderten alle 2 Jahre zu mustern, sofern keine aktuelle Tauglichkeit vorliegt.

IGF ist auch Schießen - und das ist Außendienst.  Also ist Untersuchung zwingend.

Warum willst Du diese Untersuchung vermeiden?
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: miguhamburg1 am 09. November 2013, 10:39:51
Das, lieber F_K, scheint die entscheidende Frage zu sein! Mich wundert nur, dass Sie sich an dieser Endlosschleifen-Diskussion beteiligten, obgleich sämtliche Fakten von Anfang an aufgeführt waren... Mitunter hatte ich auch schon daran gedacht, dass es sich bei 1-8 um einen Troll handelt!
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: F_K am 09. November 2013, 10:53:57
Die Absicht SAN ist ja in den Mitteilungen genannt.
Auch ist der Verzicht auf Untersuchung eben die Ausnahme - und da kenne ich einige Hintergründe wer und warum und so.

Es bleibt Absicht, den RDL zu untersuchen Professionalisierung der Res und so ..... es scheint aber Schlaumaier zu geben - die sich dem entziehen wollen.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: Tommie am 09. November 2013, 12:05:38
Ich sehe das an dieser Stelle vollkommen emotionslos so: Wenn der Reservist zum Antritt seiner RDL eine Aufforderung zum 90/5-er Einstellungsuntersuchung erhält, ist dies ein rechtmäßiger Befehl, dem er nachzukommen hat. Wird er bei dieser Untersuchung für nicht diensttauglich erklärt, hat er eben gelitten und wird ausgeplant und eben nicht mehr üben!

Erhält der Reservist vom zuständigen Karrierecenter eine Aufforderung, sich dort einer erneuten "Musterung" zu unterziehen, hat er genau zwei Möglichkeiten: Hingehen oder fort bleiben ;) !Ersteres kann und letzteres wird definitiv zur Ausmusterung führen. Somit ist eine Diskussion über "hätte, wäre, wenn" maximal akademischer Natur ;) !
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: ulli76 am 09. November 2013, 19:29:52
Ich verstehe das ganze Rumgenöle der Reservisten wegen der Tauglichkeit langsam nicht mehr. Was da ein Unsinn verbreitet wird,geht so langsam auch keine Kuhhaut mehr- und wird auch noch fleißig vom Reservistenverband genährt,statt Aufklärungsarbeit zu leisten.

-Was die Untersuchungsintervalle angeht:Macht einfach das,was befohlen wird. Die Untersuchungen beim Musterungs-und Truppenarzt unterscheiden sich grundsätzlich nicht. Allerdings hat der Truppenarzt meist weniger Zeit,so dass die Untersuchung an sich meist weniger ausführlich ausfällt.
Aber meint ihr echt,ich hab als Truppenarzt Zeit und Bock nen Resi,der nach x Jahren wehrübt und sich in der Zwischenzeit nicht um seine Gesundheit geschert hat,erstmal zu x Schätzten zur Abklärung von auffälligen Werten zu schicken nur um dann festzustellen,dass er nicht  tauglich un aufwändige weitere Diagnostik notwendig ist. Dann liegt mir die Truppe in den Ohren,weil derjenige fest eingeplant war. Der Resi auch,weil er fest mit der Wü gerechnet hat.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: ulli76 am 09. November 2013, 19:30:43
So-bin wieder da. Kann also weiter gehen:
Zu diesem Spruch von wegen man müsse ja als 40-jähriger Reservist genauso fit sein wie ein 18;Jähriger FWDL. Ein reisserischer Spruch,aber nichts weiter als Polemik.
Also die Musterungsvorschrift unterscheidet nicht nach dem Alter(nur zwischen FWDL und SaZ-aber da gibt es nur minimale Unterschiede). Warum auch? Um Soldat zu sein,muss man gesund sein bzw darf keine schweren oder schlecht eingestellte Krankheiten haben. Das Maximalgewicht liegt bei einem BMI von 29,9! Ist ja nicht so,dass man diese Grenze automatisch mit 40 überschreitet (wobei diese Grenze bei aktiven Soldaten auch schon mal Probleme bereitet. Da bot die alte Regelung mehr Spielraum. Aber ganz schlaue Menschen haben sich Gedanken drum gemacht und haben die Vorschrift überarbeitet.
Selbst mit Bluthochdruck kann man tauglich sein-er muss eben gut eingestellt sein und darf keine Folgeschäden bedingt haben.

Jetzt kommen wohl wieder die,die sagen dass sie eh nicht mehr im Gelände rumkrauchen und als Spezialist unbedingt gebraucht werden. Und siehe da-auch für diese Kandidaten gibt es eine Lösung:Das Zauberwort heisst Ausnahmegenehmigung. Nur darum muss man sich rechtzeitig kümmern. Und zwar nicht erst bei der Einstellungsuntersuchung. Die Bedingungen sind prinzipiell die gleichen wie bei aktiven Soldaten.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: ulli76 am 09. November 2013, 22:07:57
Und nun kommen wir zu den RSU-Kräften. Wisst ihr überhaupt,was ihr wollt? In der Eigendarstellung kommt manchmal so rüber,als ob ihr eine Art Nationalgarde mit einem gewissen Elitegedanken sein wollt-dann müsst ihr aber auch so fit wie aktive Soldaten sein.
Oder doch eher Katastrophenschutz-ok,die die Sandsäcke stapeln sollen/wollen sollten auch fit sein.
Was ich noch interessant finde und was wohl noch keinem aufgefallen ist:So weit ich weiss,gibt es für RSU kein eigenes Anforderungssymbol und es wird auch kein anderes genutzt.So weit mir bekannt ist,reicht es überhaupt als Soldat tauglich zu sein.

Was den BFT angeht,da bin ich tatsächlich der Meinung,dass beim Altersbonus nachgebessert werden sollte. Aber das Bestehen mit den Mindestwerten, sollte auch in höherem Alter mit etwas Training  machbar sein.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: ulli76 am 09. November 2013, 22:31:36
Zum Schluss noch mein persönlicher Senf zu dem Thema im allgemeinen.

Wer es in Zukunft deutlich schwerer haben wird,sind die Reservisten,die in der Vergangenheit vor allem ähm der Kameradschaft gefröhnt haben ohne Leistung zu bringen. Zur Bespassung solcher Kameraden sind weder Geld noch andere Ressourcen da.
Und damit meine ich tatsächlich nicht die Kameraden,die zwar körperlich nicht mehr durch die Heide rennen können,aber sich in der Öffentlichkeitsarbeit oder im Hintergrund engagieren.
Viele Reservisten geben ein Bild in der Öffentlichkeit ab,was mit der aktuellen Einsatzarmee nichts mehr zu tun hat und nicht gerade positiv ist.

Ja,es gibt viele Reservisten,die wertvolle Arbeit für die Bundeswehr leisten,aktive Kameraden entlasten,Einsätze des aktiven DP-Inhabers möglich machen oder im Einsatz unentbehrlich sind. Es gibt aber nach meiner Erfahrung sehr viele Reservisten,die ihre eigene Rolle und auch ihre Möglichkeiten maßlos. Und ja,das ist eine der Erfahrungen aus meinem aktuellen Einsatz:Mit Reservisten gab es im Durchschnitt mehr und im Durchschnitt schwerwiegendere  Proleme als mit Aktiven. Teils aus den eben genannten Gründen.

Und was mich regelrecht ankotzt ist die Mitnahmementalität,die bei Reservisten verbreitet ist(ich will da nicht alle über einen Kamm scheren,aber es fällt mir schon auf): Da wird die Wehrübung genutzt,um sich komplett zu sanieren. Am liebsten mit einwöchiger stationärer Vorsorgeuntersuchung. Freunde der Nacht:Wer meint,bei der Einstellungsuntersuchung eine Massagerezept angreifen zu können,der kann davon ausgehen,dass seine Tauglichkeit genauer unter die Lupe genommen wird.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: MMG am 09. November 2013, 22:49:16
ZitatEs gibt aber nach meiner Erfahrung sehr viele Reservisten,die ihre eigene Rolle und auch ihre Möglichkeiten maßlos. Und ja,das ist eine der Erfahrungen aus meinem aktuellen Einsatz:Mit Reservisten gab es im Durchschnitt mehr und im Durchschnitt schwerwiegendere  Proleme als mit Aktiven.

Könntest Du das bitte genauer präzisieren?



Edit:
Zitat und Nachfrage getrennt
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: StOPfr am 09. November 2013, 22:51:39
Zitat von: ulli76 am 09. November 2013, 22:31:36
Freunde der Nacht:Wer meint,bei der Einstellungsuntersuchung eine Massagerezept angreifen zu können,der kann davon ausgehen,dass seine Tauglichkeit genauer unter die Lupe genommen wird.

Gut! Aber dann macht mal, damit dieser Unfug endlich abgestellt wird. Die Leistungswilligen werden nichts dagegen haben.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: Reserve am 09. November 2013, 23:10:39
Zitat von: ulli76 am 09. November 2013, 19:30:43
So-bin wieder da. Kann also weiter gehen:
Zu diesem Spruch von wegen man müsse ja als 40-jähriger Reservist genauso fit sein wie ein 18;Jähriger FWDL. Ein reisserischer Spruch,aber nichts weiter als Polemik.

Das einzig reisserische hier ist Dein Satz. Würde mich interessieren, wo Du das hier in diesem Thread gelesen hast. Wohl eher etwas interpretiert, um selbst ein wenig zu polemisieren - oder provozieren ;)?

Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: MMG am 09. November 2013, 23:21:21
Zitat von: Reserve am 09. November 2013, 23:10:39
Zitat von: ulli76 am 09. November 2013, 19:30:43
So-bin wieder da. Kann also weiter gehen:
Zu diesem Spruch von wegen man müsse ja als 40-jähriger Reservist genauso fit sein wie ein 18;Jähriger FWDL. Ein reisserischer Spruch,aber nichts weiter als Polemik.

Das einzig reisserische hier ist Dein Satz. Würde mich interessieren, wo Du das hier in diesem Thread gelesen hast. Wohl eher etwas interpretiert, um selbst ein wenig zu polemisieren - oder provozieren ;)?


Den hast Du selber geschrieben, allerdings in anderem Kontext!
Zitat08. November 2013, 10:42:32 »

[...]40jährige Res müssen dabei den gleichen Gesundheitsgrad wie 18jährige Bewerber aufweisen, so das KC München vorab.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: Reserve am 09. November 2013, 23:27:14
@MMG
Du hast recht. Ich habe Gesundheitsgrad geschrieben. Von Fitness, wie von Ulli76 "reisserisch" (  ;) ) interpretiert (?), war nie die Rede.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: 12345678 am 10. November 2013, 09:50:11
Zitat von: F_K am 09. November 2013, 10:12:36
mein KC teilte mir mündlich mit, das diese angehalten sind alle Beorderten alle 2 Jahre zu mustern, sofern keine aktuelle Tauglichkeit vorliegt.

Demnach wäre also die Frage, ob diese mündliche Mitteilung den Sachstand der Weisung vom 24.04.2012 einfach etwas ungenau wiedergibt, oder ob sich der Sachstand geändert hat. Die Sanitätsdienstliche Mitteilung 01/2013 vom 21.06.2013 referiert allerdings im Wesentlichen den Stand der Weisung vom 24.04.2012.

Zitat
Warum willst Du diese Untersuchung vermeiden?

Ich habe nichts dergleichen kundgetan.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: ulli76 am 10. November 2013, 10:16:46
Ich hab ja gar nicht behauptet,dass der Satz in diesem Thread so gefallen ist.
Wenn man sich diverse Verlautbarungen der letzten Monate anschaut,dann kommt genau dieses Thema immer wieder auf. Und die Intention ist immer die gleiche: Es wir als unfair empfunden,dass für den 40-jährigen Resi die gleichen Kriterien gelten wie für den 18-jährigen Erstbewerber.

Diese sanitätsdienstliche Mitteilung fasst im Wesentlichen die bisherige Regelung zusammen und verdeutlicht den ein oder anderen Punkt. Ob die bisherige Regelung einfach nicht angewendet wurde oder ob die 24-Monatsfrist bei WÜ bis 2 Wochen neu ist,wird wohl am ehesten das zuständige KC wissen.
@MMG: Details werde ich dazu hier nicht veröffentlichen. Es geht dabei um gesundheitliche Probleme, Probleme sich neuen Gegebenheiten anzupassen und letztendlich auch psychische Probleme. Ein Teil resultiert aus einem Missverhältnis zwischen Selbstbild und der Realität.
Man kann nicht zu Hause schon gesundheitliche Probleme mit Einschränkungen der Leistungsfàhigkei im zivilen Job haben. Sich dann auf einen  Einsatzdienstposten mit sehr hoher körperlicher Belastung bewerben und hoffen,dass alles gut geht.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: F_K am 10. November 2013, 10:46:06
@ Ulli
Inhaltlich Stimme ich Dir voll zu.

Es muss halt deutlich differenziert werden.

- Es gibt den leistungsfähigen und willigen Res, der seinen Platz im Einsatz oder Übung hat, und seine jährliche Untersuchung halt als Auflage akzeptiert.

- Im anderen Extrem gibt es den 5 S Res, der sich auf DVAgs produziert und nicht mehr dienstfähig ist.

- dazu kommt im Zweifelsfall ein Verbandsfunktionär, der diesem 5 S Res nach dem Mund redet - von Professionalisierung und Ausnahmen in einem Satz.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: HCRenegade am 10. November 2013, 11:03:03
IMHO werden zu viele Untersuchungen zu oft angesetzt. Dass das schon Sinn macht, einen lebensälteren Kameraden zu untersuchen, dessen letzte WÜ/aktiver Dienst schon x Jahre zurück liegt, will ich ja garnicht bezweifeln. Aber gerade bei jüngeren Kameraden, die auch öfter mal üben (so wie ich), ist das mMn überflüssig. Wir werden ja öfter untersucht als ein gleicher, aktiver Kamerad - die Aktiven werden mWn nur zur Einstellung/Entlassung und bei Statuswechseln/Dienszteitverlängerung (und ggf Einsätzen) untersucht. Führt also dazu, dass so mancher in 12 Jahren Dienstzeit genau 2x untersucht wird. Warum soll ich dann als Res jedes Mal 1-2 Tage im SanBereich verbringen, wo sich doch die Gesundheit innerhalb eines oder zwei Jahren normalerweise nicht ändert - und selbst wenn, die Untersuchenungen sind ja nur stichprobenartig und entdecken nicht jeden gesundheitlichen Mangel, so dass sich der TrArzt soch schon auch auf die Ehrlichkeit des Res verlassen muss.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: F_K am 10. November 2013, 11:16:32
@ HC

Du hast folgendes nicht richtig erfasst
- wie willst Du bei Res bei unklarem Eingangsstatus eine WDB feststellen?
- der Dienstherr hat eine Fürsorgeverpflichtung
- die Praxis zeigt eine hohe Ausfallrate ...
- die Dienstherr kennt den gesamten Krankheitsverlauf bei aktiven Soldaten
- die reine Befragung enthält eben nicht den Militärärztlichen Fragebogen

... 2 Tage sind doch etwas über trieben - meine letzte Untersuchung hat von 8 bis kurz nach Mittag gedauert weil der Arzt schon zu Tisch war - inklusive Leistungs EKG, LuFu, Blut, Zahnarzt und allen Voruntersuchungen.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: wolverine am 10. November 2013, 11:20:06
Und bei Aktiven wird für alles und nichts ein 90/5 gemacht: Führerscheine, Lehrgänge, Borddienst etc. Also 2 Untersuchungen in 12 Jahren ist rein theoretisch möglich aber höchst unwahrscheinlich.
Ich möchte gar nicht wissen wieviele Grunduntersuchungen über mich in 12 Jahren gemacht wurden.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: Reserve am 10. November 2013, 11:31:24
Zitat von: ulli76 am 10. November 2013, 10:16:46
Ich hab ja gar nicht behauptet,dass der Satz in diesem Thread so gefallen ist.
So kam es leider bei mir an.

Zitat von: ulli76 am 10. November 2013, 10:16:46
Es wir als unfair empfunden,dass für den 40-jährigen Resi die gleichen Kriterien gelten wie für den 18-jährigen Erstbewerber.
Nicht von mir. Hab ich auch weiter oben schon irgendwo kundgetan. Die Untersuchung empfinde ich persönlich als Mehrwert, da ich sonst nie zum Arzt komme. Nun weiß ich wenigstens, dass halbwegs alle in Ordnung ist.  ;)

Im Übrigen stimme ich Dir, wie F_K, inhaltlich zu.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: HCRenegade am 10. November 2013, 11:36:17
@ F_K:

Richtige Einwände, trotzdem könnte ich aber auch beispielsweise vorangegangene Verletzungen vertuschen - damit kann ich mir dann beim Sport ganz schnell eine "WDB" zuziehen.

Wieso Leistungs-EKG, Lungenfunktion und Blut? Das habe ich alles während meiner letzten vier Einstellungs/Entlassungsuntersuchungen nicht machen müssen.

Was die 2 Tage angeht - nein, ich sitze ja nicht 2 Tage von 7-16 im SanBereich, aber es sind ja ggf. mehrere Termine zu unterschiedlichen Zeiten (zumindest 3 - ZA, Voruntersuchung, Abschlussbesprechung beim TrArzt), das frisst schon einiges an Zeit, so dass ich bis zum Abschluss der Maßnahmen effektiv nicht einsetzbar bin. Bei einer WÜ-Dauer von 6+ Wochen fällt das auch nicht ins Gewicht, aber wenn ich beispielsweise 3 Wochen üben würde, ist das Verhältnis "Zeitaufwand San" zu "Dauer WÜ" schon ungünstig.



Mal aus reinem Interesse - wenn Einstellungsuntersuchungen in den KWEAs durchgeführt werden sollen, wie sieht das finanztechnisch aus? Als Res muss ich mir ja immerhin dafür mindestens einen Tag freinehmen und habe einen finanziellen Aufwand (Fahrtkosten).
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: F_K am 10. November 2013, 12:58:11
@ HC

Das eine mal lief bei mir die Untersuchung in DVag - ja, es geht also ein Tag Urlaub drauf. Gleiches vermutete ich beim KC - Fahrtkostenerstattung ja, die Zeit wird dem Staat geschenkt.

Leistungs EKG ist halt bei Soldaten älter 40 und FSSV notwendig.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: ulli76 am 10. November 2013, 18:59:41
Beim Reservisten ist es halt jedes Mal eine neue Einstellung und wie schon geschrieben wurde,weiss man ja nicht,was sich in der Zwischenzeit ergeben hat. Bei aktiven Soldaten hat man die gesamte Gesundheitsgeschichte direkt in der G-Akte. Normalerweise findet aber auch nur alle 24 Monate eine gründliche Untersuchung statt. Dazwischen reicht eine Befragung. Es sei denn es gibt sonstige Erkenntnisse auf Änderungen im Gesundheitszustand. Je nach dem,wie ausgelastet der jeweilige SanBereich ist, geht mehr oder weniger Zeit drauf.

Dem SanBereich kann man das Leben übrigens erleichtern,wenn man die Vorsorgeuntersuchung beim Hausarzt wahrnimmt. Da sind zwar nicht alle Untersuchungen dabei,die für die 90/5er erforderlich sind,aber es gibt dann schon gute Erkenntnisse über den Gesundheitszustand. Evtl. kann man den Hausarzt mal bequatschen, ob er die Diagnostik etwas erweitert.
Wie gesagt-meine "Lieblinge" sind die,die 15 Jahre nicht mehr geübt haben und genauso lange nicht mehr beim Arzt waren und bei der Einstellungsuntersuchung fallen erhöhter Blutdruck,Zucker im Urin,ein Hörschaden und Gelenkprobleme auf.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: Tommie am 10. November 2013, 19:40:27
Zitat von: ulli76 am 10. November 2013, 18:59:41... und bei der Einstellungsuntersuchung fallen erhöhter Blutdruck,Zucker im Urin,ein Hörschaden und Gelenkprobleme auf.

Aber wehe Du fragst sie, ob sie zum Sterben hierher gekommen sind, dann schreiben Sie sofort eine Eingabe an den WBdDB und alle "Vetterle" aus dem VdRBw e. V. werden zum Amoklauf angestiftet!
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: ulli76 am 10. November 2013, 19:55:01
Bring mich nicht auf dumme Gedanken.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: Peter_78 am 25. November 2021, 09:23:19
Hallo Kameraden, meine aktive Dienstzeit endete 2010. Im November 2018 hatte ich zu Beginn meiner ersten RDL eine komplette Einstellungsuntersuchung "absolviert".

Ergebnis war positiv, also keine Verwendungseinschränkungen.

Folgende RDL habe ich bis dato geleistet:

- 4 Wochen im Nov. 2018
- 5 Wochen von Mai bis Juni 2019
- 2 Wochen im November 2019
- 3 Wochen im Januar 2020

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden bereits geplante RDL für das Jahr 2020 abgesagt, bzw. der Heranziehungsbescheid aufgehoben.

Muss ich bei meiner nächsten RDL im Jahr 2022 erneut eine komplette Einstellungsuntersuchung absolvieren?


Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: PzPiKp360 am 26. November 2021, 11:15:39
Bei längerer RDL - ja.

Allerdings, aus der Erfahrung (so geschehen zweite Novemberwoche in Stetten am kalten Markt), wird das aus bekannten Gründen aktuell so durchgeführt: Fragebogen ausfüllen, damit zu Doc, kurzes Gespräch, Stempel drauf, fertig.
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: F_K am 26. November 2021, 11:32:05
Es gibt eine Weisung ZSan dazu, was die aktuelle Version festlegt, ist mir nicht bekannt.

In der Regel hat, sofern die letzte Tauglichkeit länger als 3 Jahre zurück liegt, eine Untersuchung durch das KC zu erfolgen, um die Truppe zu entlasten.

Wenn es "in der Truppe" erfolgt, legt der Arzt den Untersuchungsumfang fest - letztendlich kann er auch nach "Fragebogen" eine Tauglichkeit feststellen, die dann in der Akte steht.

Mein Tipp: Vorab mit dem SanBereich klären, was diese "benötigen" (z. B. für einen benötigten BA90/5), dies dann ggf. zivil beibringen, und nur noch die Unterschrift vom Arzt "holen".
Titel: Antw:Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen
Beitrag von: Peter_78 am 26. November 2021, 14:34:00
Vielen Dank!

Aller Voraussicht nach werde ich am 10.01.20222 meine nächste RDL antreten (4 Wochen) - so die Corona-Pandemie hier keinen Strich durch die Rechnung macht.