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Frage zu Musterung *vor* Wehrübungen

Begonnen von StierNRW, 11. März 2013, 11:06:01

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F_K

@ Schlammtreiber:

Mag ja sein - letztendlich trägt der Arzt die VERANTWORTUNG.

.. und wenn sich dann später rausstellt, dass der Kamerad halt doch untauglich war, deshalb einen Schaden erlitten hat - und eine vorschriftengerechte Untersuchung diese Untauglichkeit auch festgestellt hätte - dann wird es lustig.

Es gibt sehr genaue Vorgaben, wie lange welche Untersuchung noch als "gültig / aktuell" zu betrachten ist, welche Tauglichkeit bis wann gilt, wann erneut zu untersuchen ist und wann (ausnahmsweise) nur befragt wird.

"Historisch" muss man ja betrachten, wie hoch die "Ausfallraten" bei der vorletzten DRM gerade im Unterstützerbereich waren - und das DESHALB der Entschluß gefasst wurde, die KCs anzuweisen, die Beorderten alle zwei Jahre zu mustern und Unbeorderte VOR ANTRITT der RDLs untersuchen  zu lassen.

(Wie gesagt, ich habe meine Tauglichkeit / Antrittsuntersuchung auch schon in der Anlegehalle durch "Bitten" erhalten - richtig / vorschriftengerecht ist / war das aber nicht - und ich erkenne schon eine Tendenz des ZSanDienstes die Qualität der Untersuchungen dokumentiert besser zu handhaben und vorschriftengerecht zu handeln.

Noch letztes Jahr konnte ich bei Vorlage aller Voruntersuchungen eine "Aktenentscheidung" herbeiführen - jetzt gibt es ein paar Ärzte, die einen unbedingt sehen wollen .... )

schlammtreiber

Zitat von: F_K am 07. November 2013, 16:03:28
@ Schlammtreiber:

Mag ja sein - letztendlich trägt der Arzt die VERANTWORTUNG.

.. und wenn sich dann später rausstellt...

Ich sag ja auch nicht, dass es SO richtig, korrekt und im Sinne der ZDV ist - nur, dass ich es so (mehrmals) erlebt habe.  ;)


Es gibt reale Dinge auf dieser Welt, die nicht immer gut und richtig sein müssen:



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F_K

Zitat... nicht alles, was passiert, ist rechtlich in Ordnung.

... und ich bin mir sehr bewußt, was alles so "außerhalb" läuft.

schlammtreiber

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F_K

... sagt der eine Falli zum anderen Falli (auf der Schießbahn, SaZ 12 bis 15 Mannschafter) "Ob so ein Mungo Fenster tatsächlich beschußhemmend ist - wollen wir wetten" ....

Ergebnis: Es ist, auch bei einer Doublette - und es hat keine DM gegeben, sondern eine völlig unzulässige EM -  ::)

(.. da kann mich eine nicht vorschriftengerechte Einstellungsuntersuchung wahrlich nicht aus der Ruhe bringen, mein Meister).

wolverine

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F_K

.. mir reicht schon immer die Teilnahme an "Springertaufen" - bei ziemlich klarer Weisungslage, hier schon diskutierter (möglicher)Strafbarkeit - und der Aussage meines Kdr - "Na, seht zu, dass der Fotograf nicht gerade davon Aufnahmen macht ..." ...

.. ist schon ein lustiger Haufen, der LLZirkus.

wolverine

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F_K

... "soetwas" machen wir in "unserer" Brig natürlich nicht - niemals.  ;)
Ne, tatsächlich nicht ...

... aber ziemlich viel anderen Blödsinn ...

(Der HptFw, der eine Wette verloren hat, und dann freiwillig nur im Gurtzeug vom Sprungturm gesprungen ist - das war einer von unserem "Haufen" ... war wohl nur deshalb problematisch, weil ja im Dienst Uniform zu tragen ist   8) )

12345678

Zitat von: F_K am 07. November 2013, 13:30:15

Wenn eine aktuelle Tauglichkeitsuntersuchung (nicht länger her als 2 Jahre) vorliegt, dann, und nur dann, kann eine Befragung (am Antrittstag der RDL) ausreichend sein.
Liegt diese aktuelle Tauglichkeit NICHT vor, bzw. ist diese "zu alt", dann wird Dich Dein KC vor der RLD (VORHER als Zivilist) einer Tauglichkeitsprüfung unterziehen und ggf. halt tauglich / untauglich schreiben.
Merke also: Alle 2 Jahre ist eine komplette Untersuchung fällig.

So ganz klar sehe ich das momentan nicht, denn obige Aussage läßt sich zwar aus der ZDv 46/1, Ziff. 132, 101 ableiten, allerdings besagt demgegenüber die ZDv 20/3, Ziff. 124, dass bei einer Übung < 15 Tagen ohne körperliche Belastung keine Untersuchung durchgeführt wird, sofern der Übende keine Beschwerden angibt.
Da die Vorschriftenlage hier insofern offenbar nicht eindeutig war, wurde dann doch in der Weisung
für die Durchführung von sanitätsdienstlichen Untersuchungen zur Feststellung der Dienstfähigkeit von Reservisten vom 24.04.2012 die Aussage der ZDv 20/3 bekräftigt und festgestellt, dass dies bis zu einer generellen Neuregelung gelten solle?
Wäre dies nicht so zu verstehen, dass man bis auf weiteres überhaupt nicht untersucht zu werden braucht (also auch nicht nach 2 Jahren), so lange man nur jeweils maximal 14 Tage übt und keiner körperlichen Belastung ausgesetzt ist?
Und würde hieraus nicht folgen, dass das "ggf." in der Sanitätsdienstlichen Mitteilung Nr. 01/2013 so zu verstehen ist, dass in den Karrierecentern nur dann untersucht wird, wenn der Übende im Rahmen der Anhörung Gesundheitsbeschwerden angibt oder es sich um eine Übung > 14 Tage oder um eine Übung mit körperlicher Belastung handelt und keine aktuelle Untersuchung vorliegt?
Und wäre demnach nicht die von "StierNRW" aufgeworfene Frage "Stimmt das so, daß man ab diesem Jahr vor jeder WÜ (bzw. alle zwei Jahre) neu gemustert werden solle (also ein 90/5er mit Befragung bis zu zwei Wochen Wehrübung nicht mehr ausreicht)?" mit "Nein" zu beantworten, es sei denn, es handelt sich hierbei um eine Übung mit körperlicher Belastung und es liegen keine aktuellen Untersuchungsergebnisse vor?

F_K

@ 12345678:

Eben nicht.

Du verkennst die Entwicklung der "Geschichte".

Vor einigen Jahren hat ZSanDienst eine Weisung herausgebracht, dass bei JEDER Wehrübung (hies damals noch so) eine vollständige Untersuchung (Einstellung UND Entlassung) durchzuführen ist.

Die Praxis hat gezeigt:
- Das ist so nicht praktibel
- Viele Res, die antreten, sind nicht wehrdiensttauglich.

Deswegen wird jetzt der Untersuchungsaufwand ins KC verlagert, die haben Reserven.

Es ist natürlich keinesfalls Absicht, eine Situation zu schaffen, wo "Stabstäter" weiterhin jahrelang nicht untersucht werden (IGF ist ja jährlich zu leisten, und Sport ist auch ein Dauerbefehl.).

In diesen Kontext bitte diese Mitteilung sehen - im Zweifelsfall mal mit KC / SanBereich / Arzt sprechen und die Vorschriften lesen - dann wird es deutlich.

Been there, done that - glaube mir einfach - Durch Semantik kannst Du notwendige Untersuchungen nicht vermeiden.

Warum auch? BMI?   ;)

F_K

Ach ja: Nachtrag:

Wie sollte denn das von Dir "vorgeschlagene Verfahren" inhaltlich funktionieren?

- Wie kann das KC wissen, ob bei der RDL Außendienst, Sport, Übungsplatz oder körperliche Belastung dabei ist? (da gibt es keine Info bei einer RDL Anforderung)

- Soll jeder TrT nun für einen "Stabstäter" einen extra Dienstplan schreiben, damit dieser dann vom Sport ausgenommen ist? (Sport ist als ständige Auflage mindestens 2 mal die Woche durchzuführen)

- Wie soll der Soldat die IGF Leistungen ablegen?

Die Befehlslage ist da einfach:

- Das KC schaut bei einer RDL Anforderung in die Personalunterlagen, ist die letzte Tauglichkeit älter als zwei Jahre, wird halt untersucht.
- Ist die Tauglichkeit (jünger als 2 Jahre) vorhanden, wird zugezogen.

Reserve

Zitat von: F_K am 11. März 2013, 11:28:40
Ja.

Wenn es um die Frage "Einstellung" RSU Kräfte geht - da werden es wohl "zwangsweise" Musterungsärzte sein - weil Truppenärzte in der Regel keine Zivilisten behandeln und es wohl tatsächlich zu einigen Ausmusterungen kommt.

Dieser Fragenkomplex stellt sich sowieso nur für Res, die schon jahrelang nicht mehr geübt haben. Die "Öfterüber" haben ja aktuelle G Akten.
Bei uns wurde die Musterung am ersten Tag der Wehrübung (7 Tage) durch SanZ und Truppenarzt durchgeführt. 40jährige Res müssen dabei den gleichen Gesundheitsgrad wie 18jährige Bewerber aufweisen, so das KC München vorab. So einige hat es dabei erwischt. Im Übrigen ist das auch gut so.

F_K

@ Reserve:

Danke für die Klarstellung.

Zitat40jährige Res müssen dabei den gleichen Gesundheitsgrad wie 18jährige Bewerber aufweisen

Die ZDV 46/1 unterscheidet in den Gesundheitsziffer nicht nach Alter der Soldaten - da gilt gleiches Recht für alle.

Es gibt allerdings natürlich (Zivilisations-) Krankheiten, die mit höherem Alter deutlich häufiger auftreten - und die mit dem Beruf "Soldat" in kompatibel sind.

MMG

Zitat von: Reserve am 08. November 2013, 10:42:32
[...]
Bei uns wurde die Musterung am ersten Tag der Wehrübung (7 Tage) durch SanZ und Truppenarzt durchgeführt.
[...]
Ich denke aber nicht, dass das eine Musterung war sondern eine Einstellungsuntersuchung!

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