Hallo Forum ,
Folgende Frage mein Kumpel wird zum 1.8 eingezogen als TrspUfz wurde auf der Landstraße geblitzt mit 75 zuviel kann das die Einstellung noch kippen ???
Laut Bußgeld Katalog 3 Monate Fahrverbot
Zitat von: danizach123 am 20. März 2013, 02:30:27
Laut Bußgeld Katalog 3 Monate Fahrverbot
Und 4 Punkte, was bei der Beurteilung nicht ganz unwichtig sein kann.
Je nachdem wie viele Punkte dein Kumpel schon hat.
Denn ich gehe mal davon aus, dass er als TrspUffz (übrings mit zwei f) eine BW-Führerschein machen wird und das könnte je nach Punktekonto tatsächlich ein Problem werden.
Das Fahrverbot wohl weniger, da er dieses ja eventuell noch vor dem Dienstantritt "absitzen" könnte, je nachdem wie schnell der Bußgeldbescheid da ist.
Bundeswehrführerschein hat er schon und das sind deine ersten Punkte hat er mir gesagt.
Zitat von: danizach123 am 20. März 2013, 08:06:15
Bundeswehrführerschein hat er schon und das sind deine ersten Punkte hat er mir gesagt.
Lkw Führerschein und Bundeswehrführerschein beides schon vor 2 Jahren gemacht beim Bund
Na, dann soll ich SOFORT zusehen, dass er das Fahrverbot "absitz" - dann sollte das passen ...
Ich frag das halt hier für ihn da er nicht angemeldet ist.
Das Problem ist während einer Probefahrt von einem Auto hat seine Freundin angerufen das dem Kind schlecht, geht deswegen ist er auf der Landstraße halt mal km 175 gefahren hat aber nicht drauf geachtet ob er geblitzt wurde oder ob dort überhaupt einer war.
Wo kann man das anfragen ? ob da was im Busch ist
Was für'n Unsinn. Da ist jemand mit 175 km/h auf der Landstraße unterwegs und weiss nicht, ob er nun geblitzt wurde oder nicht? Zu schnell gefahren oder zu tief geflogen?
Und die Ausrede
Zitat... Das Problem ist während einer Probefahrt von einem Auto hat seine Freundin angerufen das dem Kind schlecht, geht deswegen ist er auf der Landstraße halt mal km 175 gefahren ...
würde ich dann genau so in den Anhörungsbogen reinschreiben.
Ja klar ich sollte das einfach fragen ja er ist dann mit der kleinen ins Krankenhaus die war dann 2 Tage dort.
Anfragen kann man das nicht irgendwo? in der Bußgeldstelle
Zitater ist dann mit der kleinen ins Krankenhaus die war dann 2 Tage dort.
Ach sooo... Er ist also Rettungswagenfahrer und musste das Kind in die Notaufnahme bringen - so richtig mit Blaulicht und allem zipp und zapp.
ZitatAnfragen kann man das nicht irgendwo? in der Bußgeldstelle
Kann man ja versuchen, z.B. so:
Anrufer: "Hallo, Bußgeldstelle, ich bin der Herr yxz und bin am soundsovielten auf der Straße zwischen A-Dorf und B-Stadt mit 175 durch die Gegend gebrezelt. Können Sie mir mal sagen, ob Sie mich da zufällig geblitzt haben?"
Bußgeldstelle: "Geblitzt? Nee, aber geben Sie uns bitte mal Ihr Kennzeichen, die Uhrzeit und möglichst die genaue Stelle durch. Sie hören dann von uns. Danke für die Hilfe!"
:D Hat sich geklärt er hat ein Anwalt angerufen der kann wenn es notwendig ist es 2 Jahre rausziehen
175 statt 100 km/h? ;D Stolzer Wert, irgendwo zwischen schneidig und sportlich
Rausziehen heißt nicht aufgeschoben. Irgendwann kommt das Fahrverbot und dann ist erstmal Essig mit dem Führerschein.
Zitat von: schlammtreiber am 20. März 2013, 09:31:46
175 statt 100 km/h? ;D Stolzer Wert, irgendwo zwischen schneidig und sportlich
Und ein wenig lebensmüde. Bei dem Zustand vieler Landstraßen bei dem Wetter, kommt der Abflug ja mal schnell.
Sehe ich genauso wobei an dem Tag sehr schönes Wetter und Straßenzustand gut war was aber nicht das rechtfertigt. ;D was meinst mit Essig?
Der Anwalt meint also er kann auch erreichen das das Bußgeld angehoben wird statt Führerschein Entzug
Zitat von: danizach123 am 20. März 2013, 09:41:55
Sehe ich genauso wobei an dem Tag sehr schönes Wetter und Straßenzustand gut war was aber nicht das rechtfertigt. ;D was meinst mit Essig?
Ach so, du bist bei deinem """""Freund""""" mitgefahren, um den Straßenzustand so gut beurteilen zu können.
Wer sich so im Strassenverkehr verhält ist definitiv charakterlich nicht geeignet ein Kraftfahrzeug zu führen. Erst recht nicht bei der Bundeswehr!!!
Zitat von: schlammtreiber am 20. März 2013, 09:31:46
175 statt 100 km/h? ;D Stolzer Wert, irgendwo zwischen schneidig und sportlich
Er soll sich das mit den 175 km/h schriftlich geben lassen.
Ist ein echtes Preisargument, wenn er die Karre mal verkaufen will ;)
Zitat von: danizach123 am 20. März 2013, 09:41:55
Sehe ich genauso wobei an dem Tag sehr schönes Wetter und Straßenzustand gut war was aber nicht das rechtfertigt. ;D was meinst mit Essig?
Der Anwalt meint also er kann auch erreichen das das Bußgeld angehoben wird statt Führerschein Entzug
Wenn das der erste Verstoß war, geht das mit doppelten Bußgeld noch, wären zarte 1200,-- €.
Teure Raserei.
Ach während der Fahrt noch telefonieren ? :D
Zitatas Problem ist während einer Probefahrt von einem Auto hat seine Freundin angerufen das dem Kind schlecht, geht deswegen ist er auf der Landstraße halt mal km 175 gefahren hat aber nicht drauf geachtet ob er geblitzt wurde oder ob dort überhaupt einer war.
Mit solchen Leuten hab ich kein Mitleid. Leider sind die Strafen dafür viel zu lasch. Krankes Kind hin oder her und dann noch telefonieren (ich hoffe mit Freisprechanlage)
Erst im September haben wir einen 20 jährigen aus seinem S3 geschnitten, der auch"halt mal ca 150" auf der Landstraße gefahren ist.
Beifahrer hatte nicht so viel Glück, der war etwas "kopflos".
Gerade vone einem MKF dürfte man etwa smehr Verantwortung erwarten.