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Mein Kumpel kommt ins Logistik Batt. wurde aber mit 75 zuviel geblitzt

Begonnen von danizach123, 20. März 2013, 02:30:27

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danizach123

Hallo Forum ,

Folgende Frage mein Kumpel wird zum 1.8 eingezogen als TrspUfz wurde auf der Landstraße geblitzt mit 75 zuviel kann das die Einstellung noch kippen ???

Laut Bußgeld Katalog 3 Monate Fahrverbot

BulleMölders

Zitat von: danizach123 am 20. März 2013, 02:30:27
Laut Bußgeld Katalog 3 Monate Fahrverbot
Und 4 Punkte, was bei der Beurteilung nicht ganz unwichtig sein kann.
Je nachdem wie viele Punkte dein Kumpel schon hat.

Denn ich gehe mal davon aus, dass er als TrspUffz (übrings mit zwei f) eine BW-Führerschein machen wird und das könnte je nach Punktekonto tatsächlich ein Problem werden.

Das Fahrverbot wohl weniger, da er dieses ja eventuell noch vor dem Dienstantritt "absitzen" könnte, je nachdem wie schnell der Bußgeldbescheid da ist.

danizach123


danizach123

Zitat von: danizach123 am 20. März 2013, 08:06:15
Bundeswehrführerschein hat er schon und das sind deine ersten Punkte hat er mir gesagt.

Lkw Führerschein und Bundeswehrführerschein beides schon vor 2 Jahren gemacht beim Bund

F_K

Na, dann soll ich SOFORT  zusehen, dass er das Fahrverbot "absitz" - dann sollte das passen ...

danizach123

Ich frag das halt hier für ihn da er nicht angemeldet ist.

Das Problem ist  während einer Probefahrt von einem Auto  hat seine Freundin angerufen das dem Kind schlecht,  geht deswegen ist er  auf der Landstraße halt mal  km 175 gefahren hat aber nicht drauf geachtet ob er geblitzt wurde oder ob dort überhaupt einer war.

Wo kann man das anfragen ? ob da was im Busch ist

KlausP

Was für'n Unsinn. Da ist jemand mit 175 km/h auf der Landstraße unterwegs und weiss nicht, ob er nun geblitzt wurde oder nicht? Zu schnell gefahren oder zu tief geflogen?

Und die Ausrede

Zitat... Das Problem ist  während einer Probefahrt von einem Auto  hat seine Freundin angerufen das dem Kind schlecht,  geht deswegen ist er  auf der Landstraße halt mal  km 175 gefahren ...

würde ich dann genau so in den Anhörungsbogen reinschreiben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

danizach123

Ja klar ich sollte das einfach fragen ja er ist dann mit der kleinen ins Krankenhaus die war dann 2 Tage dort.

Anfragen kann man das nicht irgendwo? in der Bußgeldstelle

KlausP

Zitater ist dann mit der kleinen ins Krankenhaus die war dann 2 Tage dort.

Ach sooo... Er ist also Rettungswagenfahrer und musste das Kind in die Notaufnahme bringen - so richtig mit Blaulicht und allem zipp und zapp.

ZitatAnfragen kann man das nicht irgendwo? in der Bußgeldstelle

Kann man ja versuchen, z.B. so:

Anrufer: "Hallo, Bußgeldstelle, ich bin der Herr yxz und bin am soundsovielten auf der Straße zwischen A-Dorf und B-Stadt mit 175 durch die Gegend gebrezelt. Können Sie mir mal sagen, ob Sie mich da zufällig geblitzt haben?"
Bußgeldstelle: "Geblitzt? Nee, aber geben Sie uns bitte mal Ihr Kennzeichen, die Uhrzeit und möglichst die genaue Stelle durch. Sie hören dann von uns. Danke für die Hilfe!"
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

danizach123

 :D Hat sich geklärt er hat ein Anwalt angerufen der kann wenn es notwendig ist es 2 Jahre rausziehen

schlammtreiber

Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

christoph1972

Rausziehen heißt nicht aufgeschoben. Irgendwann kommt das Fahrverbot und dann ist erstmal Essig mit dem Führerschein.

Zitat von: schlammtreiber am 20. März 2013, 09:31:46
175 statt 100 km/h?  ;D Stolzer Wert, irgendwo zwischen schneidig und sportlich

Und ein wenig lebensmüde. Bei dem Zustand vieler Landstraßen bei dem Wetter, kommt der Abflug ja mal schnell.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

danizach123

Sehe ich genauso wobei an dem Tag sehr schönes Wetter und Straßenzustand gut war was aber nicht das rechtfertigt.  ;D was meinst mit Essig?

Der Anwalt meint also er kann auch erreichen das das Bußgeld angehoben wird statt Führerschein Entzug

LuftwaffenSLD

Zitat von: danizach123 am 20. März 2013, 09:41:55
Sehe ich genauso wobei an dem Tag sehr schönes Wetter und Straßenzustand gut war was aber nicht das rechtfertigt.  ;D was meinst mit Essig?

Ach so, du bist bei deinem """""Freund""""" mitgefahren, um den Straßenzustand so gut beurteilen zu können.
Wer sich so im Strassenverkehr verhält ist definitiv charakterlich nicht geeignet ein Kraftfahrzeug zu führen. Erst recht nicht bei der Bundeswehr!!!

LoggiSU

Zitat von: schlammtreiber am 20. März 2013, 09:31:46
175 statt 100 km/h?  ;D Stolzer Wert, irgendwo zwischen schneidig und sportlich

Er soll sich das mit den 175 km/h schriftlich geben lassen.
Ist ein echtes Preisargument, wenn er die Karre mal verkaufen will  ;)
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

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