Hallo, darf mein Kompaniechef/Kompaniefeldwebel
seinen Soldaten generell verbieten in der Dienstzeit
zur verschriebenen Krankengymnastik zu gehen bzw.
Zwingen diesen nach Dienst zu besuchen ?
also ich glaube, dass du generell zu keinen fremden Ärzten gehen darfst. aber wieso brauchst du denn KG?
Danke für ihr Interesse - aber mit "ich glaube"
ist mir nicht geholfen.
Generell hat jeder Soldat das Recht auf " freie Arzt Wahl".
Aber das beantwortet auch nicht meine Frage.
Wenn es für den Soldaten möglich/zumutbar ist, diese Termine außer Dienst zu legen, und es einen dienstlichen Zweck gibt, dürfte das m.E. klar gehen.
Bin aber kein Jurist ;)
Du wärst es aber gern, oder?
Zitat von: Kopfbedeckung am 16. April 2013, 14:47:36
also ich glaube, dass du generell zu keinen fremden Ärzten gehen darfst. aber wieso brauchst du denn KG?
Interessant, was sie so glauben. Ihrer Meinung nach habe ich also ein Dienstvergehen begangen, indem ich mir meine Weisheitszähne bei einem zivilen Arzt herausnehmen lassen habe? Und die liebe Frau Dr. Stabsarzt, die mir angeraten hat, das ganze zivil machen zu lassen, hängt also auch mit in dem Schlamassel? Mich würde mal interessieren, wie sie auf diesen Glauben gekommen sind?
Mit Arztwahl hat das mal gar nichts zu tun, da Krankengymnastik nur vom (Truppen-)Arzt verschrieben wird, mit dem Rezept geht man dann zum Physiotherapeuten seines Vertrauens und lässt sich dort behandeln.
Das Problem daran, wenn man einem Soldaten erlaubt, die Termine in der Dienstzeit zu vereinbaren, ist, dass ja stets An- und Abmarschweg sowie Wartezeit in die Dienstzeit fällt und der Soldat den halben Tag fehlt. Die nächste Sache ist dann gleich: Was, wenn der Soldat mit seinem Privat-Kfz während der Dienstzeit auf dem Weg zur Physiotherapie einen Unfall hat?
Eine andere Sache mag es sein, wenn akute Beschwerden vorliegen oder es einfach anders in der gegebenen Zeit nicht möglich ist (das Rezept gilt, wenn ich mich richtig erinnere, nur für den Monat, in dem es ausgestellt wurde).
Den dienstlichen Zweck dahinter, wenn das nicht erlaubt wird, würde ich grundsätzlich einsehen. Ich habe für Physiotherapietermine immer Urlaub genommen und die Termine gleich bei einem Physiotherapeuten im Heimatort vereinbart.
ZitatGenerell hat jeder Soldat das Recht auf " freie Arzt Wahl".
.. und das ist grober Schwachfug.
Der Soldat hat Anspruch auf unentgeldliche truppenärztliche Versorung - und damit gibt es KEINE freie Arztwahl (ist auch höchstrichterlich so bestätigt).
"Freie Arztwahl" haben GKV - PKV Versicherte.
Zitat von: wolverine am 16. April 2013, 15:10:40
Du wärst es aber gern, oder?
Wenn der Herr nicht diese elendigen Prüfungen davor gesetzt hätte - da muss man ja glatt was wissen ;D
So weit ich weiss, gibt es keine feste Regelung, ob ein Chef dem Soldaten befehlen kann, Physiotherapie-Termine außerhalb der Dienstzeit zu legen.
Dem Soldaten muss allerdings ermöglicht werden, die Termine wahrzunehmen.
Zur Gültigkeit der KG-Rezepte:
Die entsprechende Therapie muss innerhalb von 3 Wochen nach Ausstellung begonnen und darf nicht länger als 2 Wochen unterbrochen werden. Zusätzlich verfallen die Rezpte zum Quartalswechsel und zum DZE.
Außerdem kann der Truppenarzt den Zeitraum weiter einschränken.
Bis zu meiner bissigen Bemerkung jetzt kam nur eine Antwort die weitergeholfen hat. Nicht schlecht wie hier die Fragen verdreht werden nur um etwas zu antworten.
Also um es nochmal auf den Punkt zu bringen: Nach meinem Verständnis ist es grundsätzlich nicht erlaubt, während der Dienstzeit zur Physiotherapie zu gehen. Es bedarf also der Genehmigung des Disziplinarvorgesetzten im Einzelfall. Gibt er diese nicht, weil dienstliche Gründe dem entgegensprechen, dann ist das so. Dass es ein Anrecht dazu gibt, wäre mir völlig neu.
Sprich: Der Abholpunkt ist schon der falsche. Der Disziplinarvorgesetzte muss es gar nicht "generell verbieten", es ist schon "verboten" - es sei denn, er erlaubt es für den Fall, in dem der Betroffene dies beantragt hat.
Angaben selbstverständlich ohne Gewähr.
Zitat von: SpitFire am 16. April 2013, 15:24:01
Das Problem daran, wenn man einem Soldaten erlaubt, die Termine in der Dienstzeit zu vereinbaren, ist, dass ja stets An- und Abmarschweg sowie Wartezeit in die Dienstzeit fällt und der Soldat den halben Tag fehlt.
Da fehlt nichts, denn auch das Warten beim Arzt oder irgendwelche Therapien sind für einen Soldaten Dienst.
Zitat von: SpitFire am 16. April 2013, 15:24:01Die nächste Sache ist dann gleich: Was, wenn der Soldat mit seinem Privat-Kfz während der Dienstzeit auf dem Weg zur Physiotherapie einen Unfall hat?
Erst mal stellt sich diese Frage gar nicht, weil die Einheit des Soldaten seine Verbringung und Abholung sicherzustellen hat! Ist dies nicht möglich muss der Soldat eben selber zum Therapieort kommen, dafür kann der DV selbstverständlich auch die Nutzung eines privaten KFz genehmigen. Die Reisekosten müssten dann genaugenommen über die Heilfürsorge abgerechnet werden.
Zitat von: SpitFire am 16. April 2013, 15:24:01
Ich habe für Physiotherapietermine immer Urlaub genommen
Selber Schuld.
Gruß Andi
Nein, die Reisekosten werden über´s DLZ abgerechnet, aber von uns gibt´s die Bescheinigung, dass die Fahrt notwendig war.
Dem entnehme ich, dass die Krankengymnastik wie eine Überweisung beispielsweise zu einem standortfremden Facharzt gehandhabt werden soll. Bedeutet das dann auch, dass die Kompanie die Verbringung zum orthopädischen Schuhmacher im Dienst sicherstellen muss, wenn ich vom Truppenarzt Einlegesohlen verschrieben bekommen habe?
Nein, dafür ist die Einheit nicht zuständig. Genausowenig wie Transporte zur Apotheke oder Fahrten zum Optiker.
Ich hab auch noch nie davon gehört, dass ein Soldat dafür vom Dienst freigestellt wurde.
Es handelt sich dabei nicht um Krankenfahrten im Sinne der Vorschrift.
Ja, wäre mir auch neu. Aber was ist jetzt an dem, was Andi schreibt, dran? Worin würde dann der Unterschied zwischen dem Rezept für die Physiotherapie und dem für etwa die Schuheinlagen liegen?