Guten Tag,
Ich hätte da mal eine nicht ganz unwichtige Frage.
Zur Erklärung, Ich bin seit dem 05.04.2013 von dem Status FWDL 12 zu SaZ4 gewechselt.
Nun zu meiner Frage:
Ich habe am 15.04.2013 noch einmal mein volles FWDL-Gehalt erhalten. Auf Nachfragen bezügl. weiterer Besoldung meinten nun einige Kameraden, dass dies normal sei und ich nun zum 01.05.2013 nur einen Teil des SaZ-Gehalts erhalten würde und in einigen Monaten sogar das letzte FWDL-Gehalt zurückzahlen müsse. Widerrum einige andere Kameraden sagten mir, dass dies totaler Unsinn sei und ich das FWDL-Gehalt natürlich nicht zurückzahlen müsse und am 01.05.2013 mein volles SaZ-Gehalt bekommen würde.
Unser PersFeldwebel war mir da leider auch keine größere Hilfe als meine Kameraden.
Also, was ist denn nun Fakt? Womit hab ich zu rechnen?
Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt :D
Beste Grüße
xassax
Ich weiß es nicht, vermute aber:
Bis 05.04. Fwdl Gehalt.
05.04. - 15.04. zurückzahlen.
Ab 05.04. SaZ 4 Gehalt, anteilig berechnet für Monat April.
Ob es die Möglichkeit einer Verechnung gibt, weiß ich nicht.
ZitatIch habe am 15.04.2013 noch einmal mein volles FWDL-Gehalt erhalten.
Im April haben Sie den Wehrsold
zuschlag für März rückwirkend bekommen und den müssen Sie auch nicht zurückzahlen, weil Sie ja da noch FWDL waren. Anders siehrt es mit dem Wehrsold für April aus, der ja am 15. d.M. gezahlt wird. Es kann sein dass der ReFü die Info nicht rechtzeitig bekommen hat dass Sie SaZ geworden sind. Wenn das so ist, werden Sie diesen teil des Wehrsolds zurückzahlen müssen.
Zur besoldung als SaZ:
Für April sollte Ihnen ein Abschlag gezahlt worden sein (zumindest für die Zeit vom 05.04. bis 30.04.). Die Besoldung für Mai sollte dann in voller Höhe von der WBV gezahlt werden, das passiert immer am letzten bankoffenen Werktag des Vormonats.
Cool. Ich weiß auch mal.was :D
Vielen Dank für die Antworten, stelle mich einfach darauf ein, dass ich einen gewissen Betrag zurückzahlen muss.
Zitat von: KlausP am 25. April 2013, 18:29:18
ZitatIch habe am 15.04.2013 noch einmal mein volles FWDL-Gehalt erhalten.
Zur besoldung als SaZ:
Für April sollte Ihnen ein Abschlag gezahlt worden sein (zumindest für die Zeit vom 05.04. bis 30.04.). Die Besoldung für Mai sollte dann in voller Höhe von der WBV gezahlt werden, das passiert immer am letzten bankoffenen Werktag des Vormonats.
"Sollte [...] gezahlt worden sein" oder wird mir noch gezahlt? Weil bis dato habe ich nichts derart erhalte.
Dann haben es die entsprechenden Personen entweder noch nicht mitbekommen oder konnten es organisatorisch noch nicht "umstellen". Oder du kriegst es Ende April als normales anteilig berechnetes Gehalt!?
Zitat von: reppesiz am 25. April 2013, 18:30:51
Cool. Ich weiß auch mal.was :D
Ich würde es eher "Halbwissen" nennen:
Zitat05.04. - 15.04. zurückzahlen.
So wie ich den TE verstanden habe, hat er den Wehrsold für den ganzen Monat April bekommen, Wehrsold wird nämlich immer am 15.d.M. für den
ganzen Monat gezahlt.
Zitat"Sollte [...] gezahlt worden sein" oder wird mir noch gezahlt? Weil bis dato habe ich nichts derart erhalte.
Sollte gezahlt worden sein. Wen Sie nichts dergleichen bekommen haben (aber mal bitte
genau den Text auf dem Kontoauszug lesen!) ist irgend etwas falsch gelaufen. fragen Sie mal beim Perser nach, ob der Ihre SaZ-ernennung ordnungsgemäß in SASPF eingepflegt hat. Sonst weiss die WBV nämlich unter Umständen nix davon und kann auch nichts anweisen.
Okay, einigen wir uns auf Halbwissen. Dann müsste er ja rein theoretisch, da ja der Wehrsold rückwirkend gezahlt wird, im Mai noch anteilig für 5 Tage gezahlt bekommen und auch nichts zurückzahlen. Oder?
Der wehrsold wird nicht rückwirkend gezahlt, nur der Wehrsoldzuschlag.
Bin ich heute so schwer zu verstehen? Macht das das Alter? Muss ich mir Sorgen machen? Fragen über Fragen ... :D
Zitat von: KlausP am 25. April 2013, 18:38:00
Zitat"Sollte [...] gezahlt worden sein" oder wird mir noch gezahlt? Weil bis dato habe ich nichts derart erhalte.
Sollte gezahlt worden sein. Wen Sie nichts dergleichen bekommen haben (aber mal bitte genau den Text auf dem Kontoauszug lesen!) ist irgend etwas falsch gelaufen. fragen Sie mal beim Perser nach, ob der Ihre SaZ-ernennung ordnungsgemäß in SASPF eingepflegt hat. Sonst weiss die WBV nämlich unter Umständen nix davon und kann auch nichts anweisen.
Nun, gerade nochmal nachgeguckt. Das Gehalt was ich zum 15. erhalten habe kam von dem selben Institut von dem ich immer mein FWDL-Gehalt erhalten habe. Andere Eingänge auf mein Konto sind nicht gelistet...
Ich begeistere mich halt sehr für das Forum und für alles was mit der Bundeswehr zu tun hat. Da spekuliere ich auch gerne mal :D
ZitatNun, gerade nochmal nachgeguckt. Das Gehalt was ich zum 15. erhalten habe kam von dem selben Institut von dem ich immer mein FWDL-Gehalt erhalten habe. Andere Eingänge auf mein Konto sind nicht gelistet...
Das ist durchaus normal, weil die WBV in der Regel Ihr zuständiges Dienstleistungszentrum anweist, den Anschlag zu überweisen. Dann müsste aber im Buchungstext was von "Abschlag April" oder so ähnlich stehen. Das scheint nicht der Fall zu sein, also morgen den Perser und /oder Spieß ansprechen.
Zitat von: KlausP am 25. April 2013, 18:48:58
ZitatNun, gerade nochmal nachgeguckt. Das Gehalt was ich zum 15. erhalten habe kam von dem selben Institut von dem ich immer mein FWDL-Gehalt erhalten habe. Andere Eingänge auf mein Konto sind nicht gelistet...
Das ist durchaus normal, weil die WBV in der Regel Ihr zuständiges Dienstleistungszentrum anweist, den Anschlag zu überweisen. Dann müsste aber im Buchungstext was von "Abschlag April" oder so ähnlich stehen. Das scheint nicht der Fall zu sein, also morgen den Perser und /oder Spieß ansprechen.
Ne, etwas in Richtung "Abschlag" steht da tatsächlich nicht.
Werd morgen mal nachfragen!
Vielen Dank für die Antworten und die Hilfe :)
ZitatIch begeistere mich halt sehr für das Forum und für alles was mit der Bundeswehr zu tun hat. Da spekuliere ich auch gerne mal
Begeisterung ersetzt kein Wissen - wenn dann noch Spekulation dazukommt, wird es oft Schwachfug.
Du solltest Deine Beiträge daher mit einem Hinweis versehen.
In vielen, wenn nicht schon in allen, Antworten taucht ein "ich bin mir nicht sicher" o.ä. auf. Reicht das?
Das ganze Szenario wird sich wohl wie folgt auflösen:
1. Der für den Monat April (Zeitraum vom 05. bis 30.04.2013 = 26 Tagessätze!) zu viel gezahlte Wehrsold wird zurückgefordert werden!
2. Der für den April für die FWDL-Zeit zustehende FWD-Zuschlag für 4 Tage, wird wohl mit der Rückforderung verrechnet werden!
3. Entweder kommt morgen oder am Montag noch ein Abschlag für die April-Bezüge, oder aber es stehen der (anteilige! = 26/30 des Gesamtbetrages!) April-Betrag und der Mai-Betrag zusammen auf der Mai-Abrechnung und gelangen auch gemeinsam zur Auszahlung!
Du solltest noch etwas sorgfältiger zwischen dem erkennbaren Unterhaltungswert deiner Beiträge und dem nicht so deutlich sichtbaren Bemühen um korrekte Informationen abwägen (und dann die richtigen Schlüsse ziehen ;)). Wir helfen gern, wenigstens hier und da.
Mein Beitrag bestand allerdings nur aus korrekten Informationen, oder?
Es sei denn, ich war gar nicht gemeint, sondern "reppesiz" ;)
Natürlich war ich gemeint. Ich habe ja (noch) nicht viel Ahnung. ;)
Da müsste jetzt ein vierfaches "ja" Klarheit schaffen.
Also: Ja, Ja, Ja und Ja?!
Ja :D!
Tretet doch nochmal rein ;)
... wenn Du schon drum bittest - fühle Dich belehrt, als EM schreibe mal eine Stunde selbstreflektierend auf, warum Du ohne Wissen versuchst, andere zu beraten ... wir besprechen das dann zusammen. 8)
(Treten macht sich in der Presse nicht so gut ...)
Ich berate hier niemanden, das setzt nämlich korrektes Wissen voraus. Ich berichte lediglich von meinen Erfahrungen, die ich machen durfte bzw. von meiner Sicht der Dinge. Da werden Sie leider nichts gegen tun können. Es bleibt ;) Ihnen nur übrig, mich auch weiterhin zu korrigieren.
Zitatmich auch weiterhin zu korrigieren.
Schon erkannt.
Mann (Du) machst Dich halt selber zum Narren. Aber bitteschön ...
Das macht nichts. Auch daraus kann ich nur lernen :)
ZitatDer Dumme lernt aus seinen Fehlern, der Kluge aus den Fehlern der anderen....
Du schaffst es, Chaka
Zitat von: F_K am 26. April 2013, 15:06:15
eine Stunde selbstreflektierend
Nein, Nein, davon wird man taub, blind, kriegt Haare auf den Findern und das Rückenmark schwindet! >:(
Bin derzeit auch noch FWDL 23.
Habe einen Antrag auf SAZ4 gestellt.
Und habe auch schon eine Stelle angeboten bekommen, die ich angenommen habe.
Nun habe ich auch das Gleiche Problem wie einige andere hier...
Habe am 15.1. noch mal FWDL Gehaöt bekommen (noch keine direkte SAZ Ernennung).
Wenn ich jetzt zum 1.2. ernannt werden sollte...meinte mein Refü zu mir "du bekommst dein SAZ Gehalt als Abschlag, dieser beträgt immer zwischen 800€~900€.
Im nächsten Monat bekommst du dann dein Volles SAZ Gehalt+den Fehlbetrag vom letzten Monat".
Mein Pers Fw meinte aber wiederum das ist Quatsch.
Wiederrum meinten einige ehemalige FWDLer die auch SAZ wurden, das sie 2 Monate auf Gehalt warten mussten...
Was stimmt denn nun?
Ich meine wenn man zu hause bei Muttern wohnt, sind 2 Monate ja egal aber wenn man eigenen Haushalt führt...
ZitatMein Pers Fw meinte aber wiederum das ist Quatsch.
Womit er Recht hat. Wenn er gleich nach Ihrer SaZ-Ernennung Ihre Daten in SAP einpflegt, bekommen Sie spätestens Mitte Februar Ihren Abschlag. Der sollte sich aber annähernd in der Höhe ihrer zu erwartenden Diemnstbezüge bewegen.
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