Wie genau läuft das mit dem Thema Selbsteinkleider? Ich bin am Juli SaZ (OA), werde also Selbsteinkleider.
Ich darf mir also zB Bekleidungsgegenstände selbst beschaffen, sofern sie in Form und Farbe dem des Originals entsprechen, richtig?
Ich bin bereits Soldat und meine derzeitige Dienstjacke vom Dienstanzug passt mir nicht gerade gut. Die Ärmellänge ist gut, aber die Jacke ist einfach zu lang, liegt ja auch an meiner Körperstatur (lang und eher schmal). Meine Frage ist nun ob ich das dann irgendwo (und wenn ja wo) ändern lassen kann, also umschneidern. Die Bekleidungskammer sagte zu mir das geht nicht, aber irgendwas muss man da doch machen können...vielleicht gibts beim LHD mehr Auswahl an Größen?
Schonmal danke im Voraus.
ps: habe die Suchfunktion natürlich benutzt, aber zu meinen spezifischen Fragen nichts gefunden.
Bist du jetzt AB oder SEIT Juli Soldat? Kommt bei dir irgendwie komisch rüber...
Selbsteinkleider (mit Bekleidungszuschuss) wirst du als OA idR erst mit der Ernennung zum Offizier.
Ansonsten sollte das weiterhelfen (Stand 01/11):
http://www.terrwv.bundeswehr.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzIzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY4MzU3NDZlN2E3NjM0NmYyMDIwMjAyMDIw/Broschuere_Bekleidungszuschuss_Offiziere_01_2011.pdf
ZitatBekleidungszuschuss für Offiziere
Bekleidungszuschuss für Offiziere
Nach § 69 Abs. 1 Satz 3 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und den hierzu ergangenen allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VwV) werdenSoldatinnen und Soldaten mit der Ernennung zum Berufsoffizier / Offizier auf Zeit Selbsteinkleiderinnen /Selbsteinkleider, wenn sie am Tageder Ernennung noch mehr als zwölf Monate Restdienstzeit haben.Selbsteinkleider / Selbsteinkleiderinnen müssen sich einen Teil der Dienstbekleidung selbst beschaffen. Für die Selbstausstattung mit Bekleidungsartikeln wird ein Bekleidungszuschuss gewährt.HinweisDer Zuschuss deckt die Beschaffungskosten für die selbst zu be-schaffenden Artikel nicht vollständig!Der Forderungsnachweis ist innerhalb eines Monats nach der Ernennung auf dem Dienstweg über den Truppenteil / die Dienstelle zu stellen und vom Disziplinarvorgesetzten / von der Disziplinarvor- gesetzten ,,Sachlich richtig" zu zeichnen. Der Bekleidungs- und Aus- rüstungsnachweis ist beizufügen und an die für die Bewilligung und Zahlung zuständige Stelle (i.d.R. das zuständige Bundeswehr – Dienst- leistungszentrum; BwDLZ) zu leiten.Der Bekleidungszuschuss wird auf das persönliche Konto bei der LH Dienstbekleidungsgesellschaft (LHD) überwiesen und kann für den Kauf der selbst zu beschaffenden Artikel bei der LHD oder für die Erstattung von ,,Fremdrechnungen" (bei Kauf der Bekleidung bei anderen Anbietern) verwendet werden. ...
Quelle: Broschüre "Bekleidungszuschuss für Offiziere" Herausgeber:
Bundesamt für Wehrverwaltung
Referat RD 8 – Bekleidungsmanagement
53019 Bonn
Selbsteinkleider werden sie erst mit der Ernennung zum Offizier, also nicht bereits als OA.
ZitatDie Bekleidungskammer sagte zu mir das geht nicht,
Die Aussage ist schlichtweg falsch. Die Herrschaften haben Ihnen passende Bekleidung bereitzustellen oder diese bei Bedarf zu ändern/ändern zu lassen.
Vielen Dank schonmal für die schnellen Antworten!
Ups, war ein Rechtschreibfehler...ich bin ab Juli OA, genauer gesagt am 24.06. muss ich schon rüber.
SaZ bin ich aber bereits ab dem 01.06.
Ich werde mir mal den Bekleidungszuschuss durchlesen.
Achso, ich kann also erst wenn ich Offz bin mir bestimmte Sachen selbst beschaffen? Hm ok, dann hat das ja eh noch Zeit...
Ich werde dann auch nochmal zur Bekleidungskammer gehen und denen sagen sie sollen das gefälligst ändern^^
ZitatIch werde dann auch nochmal zur Bekleidungskammer gehen und denen sagen sie sollen das gefälligst ändern ...
... oder tauschen.
Genau- mit der Jacke zur LHD und denn sagen, dass sie nicht passt und dass du sie tauschen möchtest. Wenn die keine passende haben, muss die Schneiderei sich eben was einfallen lassen oder die müssen ne Sondergröße beschaffen.
Und blos nicht abspeisen lassen.
Zitat von: ulli76 am 12. Mai 2013, 13:39:19
Genau- mit der Jacke zur LHD und denn sagen, dass sie nicht passt und dass du sie tauschen möchtest. Wenn die keine passende haben, muss die Schneiderei sich eben was einfallen lassen oder die müssen ne Sondergröße beschaffen.
Und blos nicht abspeisen lassen.
Zur LHD? Geht das jetzt schon, wenn ich ja noch kein Selbsteinkleider bin also OA?
Ach ne- LHBw- also Bekleidungskammer.
Ich verwechsel die hin und wieder, weil die Namen so ähnlich sind.
Wo sind Sie denn eingekleidet worden? Genau da sitzen die Herrschaften, die dafür bezahlt werden.
Ja genau, habe mich schon gewundert^^
Ich bin als damaliger (und noch derzeitiger) FWD'ler bei der LHBw, also der "normalen" Bekleidungskammer eingekleidet worden...(in Hammelburg).
Zitat von: IdZ am 12. Mai 2013, 13:46:28
Ja genau, habe mich schon gewundert^^
Ich bin als damaliger (und noch derzeitiger) FWD'ler bei der LHBw, also der "normalen" Bekleidungskammer eingekleidet worden...(in Hammelburg).
Und genau die sind dafür zuständig, dass jeder Soldat mit der dienstlich bereitgestellten Bekleidung und Ausrüstung
norm- und passgerecht ausgestattet wird.
Zitat von: KlausP am 12. Mai 2013, 13:51:00
Und genau die sind dafür zuständig, dass jeder Soldat mit der dienstlich bereitgestellten Bekleidung und Ausrüstung norm- und passgerecht ausgestattet wird.
Sehr gut :)
Danke!
Zitat von: ulli76 am 12. Mai 2013, 13:42:12
Ach ne- LHBw- also Bekleidungskammer.
Ich verwechsel die hin und wieder, weil die Namen so ähnlich sind.
LHBw hieß doch vorher Kleiderkasse Bw. Die Kammer war schlichtweg die StoV. Ja, ich weiß: Beides gibt es nicht mehr.
Ne- LHD war Kleiderkasse und LHBw die Bekleidungskammer bei der StoV.
Ja, nun habe ich das auch noch verwechselt.
Lieber Fragensteller: Selbsteinkleider werden Sie "automatisch" mit der Ernennung zum Leutnant. Bis zu dem Zeitpunkt hat Ihnen der Dienstherr die gemäß Ausstattungssoll beschriebenen Teile der Bekleidung und persönlichen Asrüstung vollständig und passgerecht zu überlassen. Rechtzeitig vor Ihrer Ernennung zum Leutnant werden Sie über Ihren Truppenteil mit entsprechenden Merkblättern ausgestattet, in denen Ihnen der Prozess der Umstellung auf Selbsteinkleider detailliert erläutert wird. Und da Sie davon nicht allein betroffen sein werden, müssen Sie sich jetzt noch keine Gedanken darüber machen.
Du könntest allenfalls noch vorher einen Antrag auf Teilselbsteinkleider stellen und dir eine hochwertigere Uniform beschaffen.
Ob das sinnvoll ist bzw. überhaupt genehmigt wird (habe die Broschüre nicht zur Hand) ist jedoch fraglich.
Stimme da meinem Vorredner voll und ganz zu.
Kennen Sie die Bestimmungen, wer Teilselbsteinkleider werden kann? Scheinbar nicht, denn die gelten für Portepéeunteroffiziere und nicht für Offizieranwärter ....
Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Mai 2013, 13:12:40
Du könntest allenfalls noch vorher einen Antrag auf Teilselbsteinkleider
Selbst wenn er könnte: Wieso sollte er?
Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Mai 2013, 13:12:40
stellen und dir eine hochwertigere Uniform beschaffen.
Die von der LHD verkauften Uniformteile sind nicht zwingend "hochwertiger" aber mit Masse mittlerweile nicht mehr TL konform (neue Uniformqualität), von daher an sich gar nicht zu tragen.
Gruß Andi
Zitat von: miguhamburg1 am 15. Mai 2013, 15:55:31
Kennen Sie die Bestimmungen, wer Teilselbsteinkleider werden kann? Scheinbar nicht, denn die gelten für Portepéeunteroffiziere und nicht für Offizieranwärter ....
Da sind wir ja offensichtlich zu zweit. Teilselbsteinkleider können auch Unteroffiziere ohne Portepèe werden. Mit der Beförderung zum Fahnenjunker hätte ich jetzt dem TE, ohne die gültige Vorschrift vorliegen zu haben, dieses Recht erstmal zugesprochen.
Dass das Sinn macht habe ich doch gar nicht behauptet. Eine hochwertigere Uniform zu beschaffen, impliziert dass die ggf. bei der LHD gekaufte Uniform eine höhere Qualität aufweist, als die dienstlich bereitgestellte. Klar, man kann auch eine gleichwertige Qualität dort erwerben. In diesem Fall wären wir dann abert wieder bei der Sinn Frage.
Hier wird aber ganz schön scharf geschossen ;)
Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Mai 2013, 18:44:04
Klar, man kann auch eine gleichwertige Qualität dort erwerben.
Nein, kann man nicht mehr seit Einführung der "neuen Uniformqualität".
Ist es eigentlich noch möglich, Bekleidungsstücke von der LHBw zu übernehmen wenn man Teilselbsteinkleider wird?
Ja, man kann alles oder Teile der Ausstattung übernehmen.
@ FoxtrotUniform: Haben Sie eventuell Probleme mit dem verstehenden Lesen? Teilselbsteinkleider können ausschließlich Portepéeunteroffiziere werden, wenn sie eine Restdienstzeit von drei oder sogar vier Dienstjahren haben.
Offizieranwärter gehören nicht zur Dienstgradgruppe der Portepéeunteroffiziere, auch wenn sie deren Dienstgradabzeichen mit Zusatzkennung silberne Litze/Seestern tragen. Außerdem entspricht der Dienstgrad "Fahnenjunker", wie Sie schreiben, von der Dotierung her dem Unteroffizier und nicht dem Feldwebel.
ZitatHier wird aber ganz schön scharf geschossen
@ FU
Hörst Du die Einschläge noch?
Du belegst hier schriftlich, den Sachverhalt nicht verstanden zu haben - stellst aber trotzdem "stramme, falsche Behauptungen" in den Raum.
Zitat von: miguhamburg1 am 16. Mai 2013, 08:25:31
@ FoxtrotUniform: Haben Sie eventuell Probleme mit dem verstehenden Lesen? Teilselbsteinkleider können ausschließlich Portepéeunteroffiziere werden, wenn sie eine Restdienstzeit von drei oder sogar vier Dienstjahren haben.
§ 69 Dienstbekleidung, Heilfürsorge, Unterkunft für Soldaten
(1) Soldaten wird die Ausrüstung und die Dienstbekleidung unentgeltlich bereitgestellt. Abweichend hiervon werden Offizieren, deren Restdienstzeit am Tage ihrer Ernennung zum Offizier mehr als zwölf Monate beträgt, nur die Ausrüstung und die Dienstbekleidung, die zur Einsatz- und Arbeitsausstattung gehören, unentgeltlich bereitgestellt. Diesen Offizieren wird für die von ihnen zu beschaffende Dienstbekleidung ein einmaliger Bekleidungszuschuss und für deren besondere Abnutzung eine Entschädigung gewährt. Dieser Zuschuss kann ausgeschiedenen ehemaligen Offizieren beim Wiedereintritt in die Bundeswehr erneut gewährt werden.
Berufsunteroffiziere und Unteroffiziere auf Zeit mit einer Verpflichtung auf mindestens acht Jahre, die noch mindestens vier Jahre im Dienst verbleiben, erhalten auf Antrag einen Zuschuss für die Beschaffung der Ausgehuniform; nach Ablauf von fünf Jahren kann der Zuschuss erneut gewährt werden
http://www.terrwv.bundeswehr.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzIzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY4MzU3NDZlN2E3NzYyNjMyMDIwMjAyMDIw/Broschuere_Bekleidung_Unteroffiziere_01_2011.pdfDa ich eine Hilfestellung beim verstehenden Lesen brauche, bitte ich um Unterstützung, wo hier geregelt ist, dass ausschließlich Portepéeunteroffiziere Teilselbsteinkleider werden können? Man lernt ja nie aus und auf den ersten Blick besagt ein Bundesgesetz, dass auch Unteroffiziere Teilselbsteinkleider werden können!
Offensichtlich, besteht hier aber tatsächlich nicht die Möglichkeit, dass OA Teilselbsteinkleider werden können. Aber: Ich habe auch nur die Vermutung geäussert und nicht die Behauptung!
Zitat von: miguhamburg1 am 16. Mai 2013, 08:25:31
Außerdem entspricht der Dienstgrad "Fahnenjunker", wie Sie schreiben, von der Dotierung her dem Unteroffizier und nicht dem Feldwebel.
Habe ich etwas anderes behauptet???
Lieber FU:
Es gibt einen Unterschied zwischen Dienstgradgruppen (VVO) und Laubbahnen.
Ein Fahnenjunker ist NICHT in der Laufbahn der Unteroffiziere auf Zeit - §69 kann also nicht auf den Fahnenjunker angewendet werden.
Zitat von: F_K am 16. Mai 2013, 11:05:16
Lieber FU:
Es gibt einen Unterschied zwischen Dienstgradgruppen (VVO) und Laubbahnen.
Ein Fahnenjunker ist NICHT in der Laufbahn der Unteroffiziere auf Zeit - §69 kann also nicht auf den Fahnenjunker angewendet werden.
Diesen Fauxpas räumte ich NACH Sichtung der Rechtslage bereits ein. Mir ging es um eure Feuer auf mich, dass nur Feldwebeldienstgrade berechtigt seien.
Zitat von: apollo98 am 15. Mai 2013, 20:46:56
Ist es eigentlich noch möglich, Bekleidungsstücke von der LHBw zu übernehmen wenn man Teilselbsteinkleider wird?
Kurze Info: Im Gegensatz zu den Selbsteinkleidern (Offiziere) ist es Teilselbsteinkleidern (Unteroffiziere) nicht möglich Bekleidungsstücke von der LHBw zu übernehmen. Es müssen neue Uniformteile erworben werden.
Entschuldigt bitte, dass ich diesen Thread erneut aus der Versenkung hole. Aber ich denke meine Frage passt zum Thema und bedarf keiner Neueröffnung.
Ich habe mich jetzt schon etwas mit den Vorschriften und den hier erwähnten Links (die leider ins Leere führen) befasst. Ich kann aber nirgends finden welche Uniformteile beschafft werden müssen als Selbsteinkleider (Offizier auf Zeit).
Alle? Also vom Feldanzug, über Stiefel bis hin zum Dienstanzug. Oder wie.....
Ich hab zwar noch ewig Zeit aber das ist ja auch ein finazieller Aufwand und ich wüsste halt gern was auf mich zu kommt.
Danke schon mal.
Deine Einheit müsste die Liste haben.
Es ist die Friedenszusatzausstattung-also im Wesentlich Dienst- und Sportanzug.
Und keine Angst,du bekommst dafür Geld gestellt-das läuft über ein Treuhandkonto bei der LH.
Wenn du im Intranet nach "Selbsteinkleider" suchst, findest auf den Seiten von IUD pdf-Dokumente zum Teil- und Selbsteinkleider.
Zitat von: miguhamburg1 am 16. Mai 2013, 08:25:31
Offizieranwärter gehören nicht zur Dienstgradgruppe der Portepéeunteroffiziere, auch wenn sie deren Dienstgradabzeichen mit Zusatzkennung silberne Litze/Seestern tragen. Außerdem entspricht der Dienstgrad "Fahnenjunker", wie Sie schreiben, von der Dotierung her dem Unteroffizier und nicht dem Feldwebel.
Wie darf ich das verstehen? Ein Fähnrich/Oberfähnrich ist also kein Portepéeunteroffizier? Welcher Dienstgradgruppe gehören diese denn sonst an? Gar keiner? ???
@ Wüstensand:
Bitte im Zusammenhang lesen - es gibt die Dienstgradgruppen nach VorgV - und eben Laufbahnen.
Dies ist in Zusammenhang mit § 69 zu beachten - und dort ist ein Oberfähnrich (egal ob SaZ oder BS) nunmal kein "Berufsunteroffizier" oder ein "Unteroffizier mit Portepee und noch min. 4 jähriger Dienstzeit".
Verstanden?
Check! ;)
Danke für die Infos. Zurzeit komme ich an das Intranet nicht ran. Aber ich werd mal meinen ehemaligen FSO zur Rate ziehen.
Zitat von: Ralf am 09. April 2015, 12:23:29
Wenn du im Intranet nach "Selbsteinkleider" suchst, findest auf den Seiten von IUD pdf-Dokumente zum Teil- und Selbsteinkleider.
Inkraftsetzung des Zentralerlasses A-1455/2, nunmehr auch die Möglichkeit des Teilselbsteinkleidens für Msch und Uffz o.P.