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Selbsteinkleider

Begonnen von IdZ, 12. Mai 2013, 13:15:01

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miguhamburg1

Lieber Fragensteller: Selbsteinkleider werden Sie "automatisch" mit der Ernennung zum Leutnant. Bis zu dem Zeitpunkt hat Ihnen der Dienstherr die gemäß Ausstattungssoll beschriebenen Teile der Bekleidung und persönlichen Asrüstung vollständig und passgerecht zu überlassen. Rechtzeitig vor Ihrer Ernennung zum Leutnant werden Sie über Ihren Truppenteil mit entsprechenden Merkblättern ausgestattet, in denen Ihnen der Prozess der Umstellung auf Selbsteinkleider detailliert erläutert wird. Und da Sie davon nicht allein betroffen sein werden, müssen Sie sich jetzt noch keine Gedanken darüber machen.

FoxtrotUniform

Du könntest allenfalls noch vorher einen Antrag auf Teilselbsteinkleider stellen und dir eine hochwertigere Uniform beschaffen.
Ob das sinnvoll ist bzw. überhaupt genehmigt wird (habe die Broschüre nicht zur Hand) ist jedoch fraglich.
Stimme da meinem Vorredner voll und ganz zu.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

miguhamburg1

Kennen Sie die Bestimmungen, wer Teilselbsteinkleider werden kann? Scheinbar nicht, denn die gelten für Portepéeunteroffiziere und nicht für Offizieranwärter ....

Andi

Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Mai 2013, 13:12:40
Du könntest allenfalls noch vorher einen Antrag auf Teilselbsteinkleider

Selbst wenn er könnte: Wieso sollte er?

Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Mai 2013, 13:12:40
stellen und dir eine hochwertigere Uniform beschaffen.

Die von der LHD verkauften Uniformteile sind nicht zwingend "hochwertiger" aber mit Masse mittlerweile nicht mehr TL konform (neue Uniformqualität), von daher an sich gar nicht zu tragen.

Gruß Andi
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FoxtrotUniform

Zitat von: miguhamburg1 am 15. Mai 2013, 15:55:31
Kennen Sie die Bestimmungen, wer Teilselbsteinkleider werden kann? Scheinbar nicht, denn die gelten für Portepéeunteroffiziere und nicht für Offizieranwärter ....

Da sind wir ja offensichtlich zu zweit. Teilselbsteinkleider können auch Unteroffiziere ohne Portepèe werden. Mit der Beförderung zum Fahnenjunker hätte ich jetzt dem TE, ohne die gültige Vorschrift vorliegen zu haben, dieses Recht erstmal zugesprochen.

Dass das Sinn macht habe ich doch gar nicht behauptet. Eine hochwertigere Uniform zu beschaffen, impliziert dass die ggf. bei der LHD gekaufte Uniform eine höhere Qualität aufweist, als die dienstlich bereitgestellte. Klar, man kann auch eine gleichwertige Qualität dort erwerben. In diesem Fall wären wir dann abert wieder bei der Sinn Frage.

Hier wird aber ganz schön scharf geschossen  ;)
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Andi

Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Mai 2013, 18:44:04
Klar, man kann auch eine gleichwertige Qualität dort erwerben.

Nein, kann man nicht mehr seit Einführung der "neuen Uniformqualität".
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apollo98

Ist es eigentlich noch möglich, Bekleidungsstücke von der LHBw zu übernehmen wenn man Teilselbsteinkleider wird?
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

Andi

Ja, man kann alles oder Teile der Ausstattung übernehmen.
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miguhamburg1

@ FoxtrotUniform: Haben Sie eventuell Probleme mit dem verstehenden Lesen? Teilselbsteinkleider können ausschließlich Portepéeunteroffiziere werden, wenn sie eine Restdienstzeit von drei oder sogar vier Dienstjahren haben.

Offizieranwärter gehören nicht zur Dienstgradgruppe der Portepéeunteroffiziere, auch wenn sie deren Dienstgradabzeichen mit Zusatzkennung silberne Litze/Seestern tragen. Außerdem entspricht der Dienstgrad "Fahnenjunker", wie Sie schreiben, von der Dotierung her dem Unteroffizier und nicht dem Feldwebel.

F_K

ZitatHier wird aber ganz schön scharf geschossen

@ FU

Hörst Du die Einschläge noch?

Du belegst hier schriftlich, den Sachverhalt nicht verstanden zu haben - stellst aber trotzdem "stramme, falsche Behauptungen" in den Raum.

FoxtrotUniform

Zitat von: miguhamburg1 am 16. Mai 2013, 08:25:31
@ FoxtrotUniform: Haben Sie eventuell Probleme mit dem verstehenden Lesen? Teilselbsteinkleider können ausschließlich Portepéeunteroffiziere werden, wenn sie eine Restdienstzeit von drei oder sogar vier Dienstjahren haben.

§ 69 Dienstbekleidung, Heilfürsorge, Unterkunft für Soldaten
(1) Soldaten wird die Ausrüstung und die Dienstbekleidung unentgeltlich bereitgestellt. Abweichend hiervon werden Offizieren, deren Restdienstzeit am Tage ihrer Ernennung zum Offizier mehr als zwölf Monate beträgt, nur die Ausrüstung und die Dienstbekleidung, die zur Einsatz- und Arbeitsausstattung gehören, unentgeltlich bereitgestellt. Diesen Offizieren wird für die von ihnen zu beschaffende Dienstbekleidung ein einmaliger Bekleidungszuschuss und für deren besondere Abnutzung eine Entschädigung gewährt. Dieser Zuschuss kann ausgeschiedenen ehemaligen Offizieren beim Wiedereintritt in die Bundeswehr erneut gewährt werden. Berufsunteroffiziere und Unteroffiziere auf Zeit mit einer Verpflichtung auf mindestens acht Jahre, die noch mindestens vier Jahre im Dienst verbleiben, erhalten auf Antrag einen Zuschuss für die Beschaffung der Ausgehuniform; nach Ablauf von fünf Jahren kann der Zuschuss erneut gewährt werden

http://www.terrwv.bundeswehr.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzIzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY4MzU3NDZlN2E3NzYyNjMyMDIwMjAyMDIw/Broschuere_Bekleidung_Unteroffiziere_01_2011.pdf

Da ich eine Hilfestellung beim verstehenden Lesen brauche, bitte ich um Unterstützung, wo hier geregelt ist, dass ausschließlich Portepéeunteroffiziere Teilselbsteinkleider werden können? Man lernt ja nie aus und auf den ersten Blick besagt ein Bundesgesetz, dass auch Unteroffiziere Teilselbsteinkleider werden können!

Offensichtlich, besteht hier aber tatsächlich nicht die Möglichkeit, dass OA Teilselbsteinkleider werden können. Aber: Ich habe auch nur die Vermutung geäussert und nicht die Behauptung!

Zitat von: miguhamburg1 am 16. Mai 2013, 08:25:31
Außerdem entspricht der Dienstgrad "Fahnenjunker", wie Sie schreiben, von der Dotierung her dem Unteroffizier und nicht dem Feldwebel.

Habe ich etwas anderes behauptet???
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

F_K

Lieber FU:

Es gibt einen Unterschied zwischen Dienstgradgruppen (VVO) und Laubbahnen.

Ein Fahnenjunker ist NICHT in der Laufbahn der Unteroffiziere auf Zeit - §69 kann also nicht auf den Fahnenjunker angewendet werden.

FoxtrotUniform

Zitat von: F_K am 16. Mai 2013, 11:05:16
Lieber FU:

Es gibt einen Unterschied zwischen Dienstgradgruppen (VVO) und Laubbahnen.

Ein Fahnenjunker ist NICHT in der Laufbahn der Unteroffiziere auf Zeit - §69 kann also nicht auf den Fahnenjunker angewendet werden.

Diesen Fauxpas räumte ich NACH Sichtung der Rechtslage bereits ein. Mir ging es um eure Feuer auf mich, dass nur Feldwebeldienstgrade berechtigt seien.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

apollo98

Zitat von: apollo98 am 15. Mai 2013, 20:46:56
Ist es eigentlich noch möglich, Bekleidungsstücke von der LHBw zu übernehmen wenn man Teilselbsteinkleider wird?

Kurze Info: Im Gegensatz zu den Selbsteinkleidern (Offiziere) ist es Teilselbsteinkleidern (Unteroffiziere) nicht möglich Bekleidungsstücke von der LHBw zu übernehmen. Es müssen neue Uniformteile erworben werden.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

Roadrunner1987

Entschuldigt bitte, dass ich diesen Thread erneut aus der Versenkung hole. Aber ich denke meine Frage passt zum Thema und bedarf keiner Neueröffnung.

Ich habe mich jetzt schon etwas mit den Vorschriften und den hier erwähnten Links (die leider ins Leere führen) befasst. Ich kann aber nirgends finden welche Uniformteile beschafft werden müssen als Selbsteinkleider (Offizier auf Zeit).

Alle? Also vom Feldanzug, über Stiefel bis hin zum Dienstanzug. Oder wie.....

Ich hab zwar noch ewig Zeit aber das ist ja auch ein finazieller Aufwand und ich wüsste halt gern was auf mich zu kommt.

Danke schon mal.
Freundlichen Gruß

10. Insp. MTS
5. Insp. MUS
8. Insp. MTS
1. Korvettengeschwader / FGS OLDENBURG
2. Fregattengeschwader / FGS SCHLESWIG-HOLSTEIN