Hallo,
habe hier mal eine spezielle Frage.
aber am besten fange ich mal weiter vorne an.
Habe mir im August 2012 den großen Zeh gebrochen. Nach langem hin und her stellte das BWK einen sehnenriss fest. Dieser wurde "versehendlich" übersehen und man konnte mir dort nicht mehr helfen. So ließ ich mich von einem Zivilen Spezialist behandeln, der alles operierte. Die funktion vom Zeh musste aber leiden weil einfach zu viel zeit vergangen war. Er wurde deswegen versteift. habe daraufhin einen WDB antrag gestellt wobei ich zu einem gutachter kam der mir die Gesundheitsziffer VI enfohlen hat. aber aufgrund noch weiterer behandlungen wie regelmäßige Physio und gangschule hat er mir die V gegeben da die VI ein DU verfahren nach sich zieht. Ich bin also komplett eingeschränkt bei der BW und sitze nur noch im büro und mache nix mehr, weil ich nix darf. Was passiert mir wenn ich die Gesundheitsziffer VI nehme aber kein DU verfahren bekomme??
ich würde mich freuen wenn sich jemand damit etwas auskennt.
Hä?
Der Gutachter sagt doch, dass mit VI ein DU Verfahren folgen würde?
es ist chefabhängig.
mein chef leitet keins ein.
meine frage was bringt mit die VI, wenn ich ins zivile gehe oder ist das nur für den bund bestimmt?
Was ist eigentlich in der Zwischenzeit passiert und was ist aus dem Entlassungsantrag nach § 55(5) SG geworden?
Nur zur Erinnerung, damit man weiss, worum es ging:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=41689.msg404736#msg404736
Diese Entlassung wurde abgeschmettert;-)
Jetzt fässt mich keiner mehr an.
Und der Zwischenzeit regelmäßig physio, arztbesuche, Gutachten und Beschwerden.
Die Gesundheitsziffer VI ist eine Einschätzung für die gesundheitliche (Nicht-) Eignung für den Dienst als Soldat.
Zivil beantragt man die Anerkennung als (Schwer-) Behinderter beim zuständigen Versorgungsamt. Je nach Behinderung wird dann ein GdB zuerkannt und ggf. weitere Merkmale. Ab einem GdB von 50 gibt es den Ausweis, unter einem GdB von 50 kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragt werden.
Bei Störung des Gangbildes kommt evtl. das "G" in den Ausweis. Aber das legt ein Gutachter fest.
Also kann man das Gutachten was die ne erstellt nehmen? Oder Lässt das Versorgungsamt selbst eins erstellen?
Genau bin ja auch nicht mehr geeignet für die bw. Bin halt jetzt nur da und warte auf dze und kümmer mich um arztbesuche und physio etc
Langsam kriege ich Augenkrebs bei Ihren Texten und deshalb wundere ich mich auch nicht, dass Sie im GeZi nur Muli-Tätigkeiten auf's Auge gedrückt kriegen. Wäre ich Ihr Spieß, würden Sie den ganzen Tag in der Wäschekammer zubringen.
Zitat von: jdsonic am 24. Juni 2013, 14:59:19
Also kann man das Gutachten was die ne erstellt nehmen? Oder Lässt das Versorgungsamt selbst eins erstellen?
Genau bin ja auch nicht mehr geeignet für die bw. Bin halt jetzt nur da und warte auf dze und kümmer mich um arztbesuche und physio etc
Die Beurteilung der Bw-Ärzte liegt eine andere Sichtweise zugrunde, als die der Gutachter des Versorgungsamtes. Hilfreich sind Bilder (MRT/Sono/Röngten etc.), OP-Berichte, Befundberichte, die miteingereicht werden können.
Anonsten fordert das Versorgungsamt die Berichte selbst an.
Anerkennung WDB würde ich vorsorglich trotzdem schon mal stellen.
Zu Klausp:
Das wär klasse dann hätte ich mal eine Aufgabe.
Okay dann ist mir ja erstmal geholfen.
Wie viel Dienstzeit hast du denn überhaupt noch? Lohnt sich das DU-Verfahren überhaupt noch?
Als Vorteil solltest du sehen, dass du dich jetzt wirklich auf die Arztbesuche und Physiotherapie konzentrieren kannst- wird schwer werden, einen zivilen Arbeitgeber zu finden, der das problemlos mitmacht.
Und wenn man dienstlich nicht ausgelastet ist und das DZE naht, kann man sich ja immernoch selber weiterbilden. Vom Computersprachkurs über das Lesen von Shakespeares gesammelten Werken bis zum Fernstudium.
Um aber etwas Licht in´s Dunkel zu bringen: Eine VIer-Gradation führt nicht zwingend zum DU-Verfahren. Ein DU-Verfahren wird an sich nur eingeleitet, wenn sich für den Soldaten innerhalb der ganzen Bundeswehr kein adäquater Dienstposten findet und sei es nur Teilzeit. In der Praxis sieht das allerdings etwas anders aus.
In deinem Fall ist es ja so, dass du halt kein Sport und keinen Außendienst machen kannst, aber ansonsten normal leistungsfähig bist.
In so einem Fall muss man abwägen, wie viel Dienstzeit derjenige hinter sich hat, wie viel noch vor ihm liegt und was derjenige dienstlich machen kann.
Einen Truppen-FA im 1. Dienstjahr würde man eher entlassen, einen Gezi-Soldaten mit 6 Monaten Restdienstzeit eher nicht.
Zitatich bin Saz 4 und meine Dienstzeit begann ab 03.10.2010
Hab ich mal aus dem anderen Thread gezogen :)
Also theoretisch noch 15mon.